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Deutschland unterstützt die Ukraine in ihrem Krieg gegen Russland mit Ausrüstungs- und Waffenlieferungen – aus Beständen der Bundeswehr und durch Lieferungen der Industrie, die aus Mitteln der Ertüchtigungshilfe der Bundesregierung finanziert werden. Eine Übersicht. Am 20. Dezember 2022 hat sie nun einen Bericht veröffentlicht, in dem auszugsweise aufgelistet wird, was bislang ausgeliefert wurde.
Auch die deutsche Industrie liefert
In diesem Bericht heißt es: „Die Bundesregierung unterstützt das ukrainische Militär in enger Abstimmung mit ihren Partnern und Verbündeten.“ Die Aufstellung „umfasst Lieferungen aus Beständen der Bundeswehr – und solche der deutschen Industrie, die aus Mitteln der sogenannten Ertüchtigungshilfe der Bundesregierung finanziert werden“.
Im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2022 wurden die Mittel für die Ertüchtigungsinitiative auf insgesamt 2 Milliarden Euro für das Jahr 2022 erhöht. Die zusätzlichen Mittel sollen vornehmlich der Unterstützung der Ukraine zugutekommen. Zugleich werden sie zur Finanzierung der gestiegenen deutschen Pflichtbeiträge an die Europäische Friedensfazilität (EPF) eingesetzt, aus deren Mitteln wiederum Kosten der EU-Mitgliedstaaten für Unterstützungsleistungen an die Ukraine erstattet werden können.
Gelieferte militärische Unterstützungsleistungen:
(Änderungen im Vergleich zur Vorwoche in fett)
Militärische Unterstützungsleistungen in Vorbereitung/Durchführung:
(Aus Sicherheitserwägungen sieht die Bundesregierung bis zur erfolgten Übergabe von weiteren Details insbesondere zu Modalitäten und Zeitpunkten der Lieferungen ab.)
Gesamtwert: Über 2,2 Milliarden Euro
Der Gesamtwert der im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 19. Dezember 2022 von der Bundesregierung erteilten Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern beträgt 2.255.473.391 Euro. Dieser Genehmigungswert beinhaltet die oben in der Liste aufgeführten Güter, soweit ihre Ausfuhr genehmigungspflichtig nach Außenwirtschaftsrecht ist. Das ist nicht bei allen oben genannten Gütern der Fall. Um die Abwicklung bestimmter Lieferungen zu beschleunigen, hat die Bundesregierung zudem Verfahrenserleichterungen zum Beispiel für Schutzgüter geschaffen. Auch diese Lieferungen sind im Genehmigungswert nicht enthalten. Die Wertangaben für gebrauchtes Material aus Bundeswehrbeständen beruhen zudem auf Zeitwerten, die bedeutend unterhalb der jeweiligen Neu- oder Wiederbeschaffungswerte liegen können. Im Genehmigungswert enthalten sind die Güter unabhängig davon, wie ihre Beschaffung und Lieferung finanziert wurden. Aus Sicherheitserwägungen sieht die Bundesregierung bis zur erfolgten Übergabe auch hier von der Nennung weiterer Details ab.
* Es handelt sich um eine aus Mitteln der Ertüchtigungsinitiative finanzierte Lieferungen der Industrie. Mit den Lieferungen sind teilweise Instandsetzungsmaßnahmen verbunden oder die Produktion dauert noch an; zudem erfolgen teilweise noch Ausbildungsleistungen.
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