2-G plus oder doch minus? Mit der neuen Corona-Verordnung sorgte die Landesregierung Baden-Württemberg für Verwirrung. Ausnahmen gelten jetzt für Menschen mit Auffrischungsimpfung sowie für alle Geimpften und Genesenen, deren Impfung oder Corona-Erkrankung nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Das Gleiche gilt bis 31. Januar 2022 auch für 12- bis 17-Jährige.