Ab Mittwoch, den 12. Januar 2022, gilt auch in Baden-Württemberg eine FFP2-Maskenpflicht. Derzeit noch nicht davon betroffen sind der öffentliche Nahverkehr und die Schulen.
Alkoholverbot, nur noch spezielle Masken erlaubt, bestimmte Beerdigungsauflagen. Aber es gibt auch ein paar Ausnahmen: Bei Kindern gilt eine gelockerte Maskenpflicht. Und: Hundefriseure dürfen wieder arbeiten.