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FFP2-Maskenpflicht in Geschäften und Gastronomie

Ab Mittwoch, den 12. Januar 2022, müssen Erwachsene im Südwesten beim Einkaufen eine FFP2-Maske tragen. Die Landesregierung wandelte am Dienstag, den 11. Januar 2022, die bisherige „Soll-„Bestimmung in eine Pflicht um.

Betroffen von der FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen sind neben Ladengeschäften auch die Gastronomie, Museen, Bibliotheken und Supermärkte. In Bussen und Bahnen reicht nun doch weiterhin erst einmal eine OP-Maske. Diesen Bereich regelt der Bund.

Auch in Büros und Betrieben müssen erst einmal keine FFP2-Masken getragen werden.




The same Corona procedure…Rathaus wieder nur nach telefonischer Terminvereinbarung erreichbar

Seit Mittwoch, 24. November, gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung des Landes. Die Regelungen der Alarmstufe II bringen auch neue Regeln für den Aufenthalt im Rathaus und den städtischen Einrichtungen mit sich. Das geht aus einer Pressemitteilung der Stadt Öhringen hervor.

Im Rathaus gilt eine FFP2-Maskenpflicht

Das Rathaus und das Einwohnermeldeamt sind ab Montag, den 29. November 2021, nur nach vorheriger Terminvereinbarung erreichbar. Bitte vereinbaren Sie die Termine mit den Ämtern im Rathaus per E-Mail unter info@oehringen.de oder telefonisch unter 07941 68-0. Termine für das Einwohnermeldeamt können online unter www.oehringen.de oder telefonisch unter 07941 68-321 erledigt werden. Im Rathaus gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Eine medizinische Maske ist nicht ausreichend. Im Einwohnermeldeamt gilt ebenfalls eine FFP2-Maskenpflicht.

Schwimmbad nur für Geimpfte und Genesene mit FFP2-Maske

Die Zentrale im Rathaus bleibt zu den gewohnten Öffnungszeiten besetzt. Unterlagen können dort von den Ämtern für die Bürgerinnen und Bürger zur Abholung bereitgelegt werden. Gelbe Säcke und Biomülltüten erhalten Sie direkt am Eingang zum Rathaus. Die ausgelegten Bebauungspläne können von den Bürgerinnen und Bürgern während der Öffnungszeiten im Rathaus eingesehen werden.

In den weiteren städtischen Einrichtungen, wie KULTURa, Hallenbad oder Stadtbücherei, gelten die aktuellen Bestimmungen der Corona-Verordnung.

  • Stadtbücherei: 2G und Maskenpflicht. Bei Veranstaltungen gilt 2G plus.
  • KULTURa: 2G plus und Maskenpflicht.
  • Rendel-Bad: 2G und FFP2-Maskenpflicht.

Kinder und Schüler unter 18 Jahren sind von der Nachweispflicht ausgenommen. Die Nachweise sind möglichst in digitaler Form oder als QR-Code mitzubringen, damit sie auch digital geprüft werden können.




Ab Montag gelten weitere Corona-Verschärfungen in Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg hat seine Corona-Verordnung um die angekündigten Verschärfungen beim Infektionsschutz ergänzt – demnach gelten im öffentlichen Leben von Montag an teils noch größere Einschränkungen, wie das Nachrichtenportal NVT am Samstag, den 23. Januar 2021, berichtet.

Kinder dürfen weiterhin Stoffmasken tragen

Wie aus der am Samstag veröffentlichten neuen Corona-Verordnung der grün-schwarzen Landesregierung hervorgeht, müssen ab Wochenbeginn beispielsweise im öffentlichen Nahverkehr, im Einzelhandel und an der Arbeit medizinische Masken getragen werden. Darunter fallen OP- und FFP2-Masken sowie Mund-Nasen-Bedeckungen der Normen KN95/N95. Kinder bis 14 Jahre dürfen weiter Alltagsmasken tragen, Kinder bis einschließlich 5 Jahre bleiben von der Maskenpflicht ausgenommen.

Hundesfriseure dürfen wieder arbeiten

Eine Neuregelung gibt es auch für Hundefriseure und Hundesalons: Diese dürfen ihre Dienstleistungen generell wieder anbieten, wenn das Tier vom Kunden abgegeben und erst nach der Behandlung wieder abgeholt wird. Der Tierbesitzer darf also während der Behandlung nicht anwesend sein. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof hatte die pauschale Schließung von Hundesalons im Zuge der Corona-Pandemie zuletzt gekippt und bereits eine solche Regelung ins Spiel gebracht.

Trauerfeiern mit mehr als zehn Personen müssen angemeldet werden

Bei religiösen Veranstaltungen und Trauerfeiern müssen laut Verordnung Treffen mit mehr als zehn Teilnehmern spätestens zwei Werktage vorher bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

Ab Mittwoch, den 27. Januar 2021, soll zudem ein erweitertes Alkoholverbot in Innenstädten und an bestimmten öffentlichen Orten greifen. Welche Bereiche genau betroffen sind, sollen die Behörden festlegen.

Möglicherweise frühere Öffnungen bei Kitas und Grundschulen

Bund und Länder hatten sich am Dienstag auf eine generelle Verlängerung des Lockdowns und zahlreicher Einschränkungen bis zum 14. Februar verständigt. Baden-Württemberg trägt die Beschlüsse zum großen Teil mit. Bei der Bildung zeichnet sich allerdings ein Sonderweg ab. Grundschulen und Kitas könnten hierzulande bereits ab 1. Februar wieder schrittweise öffnen, wenn das die Infektionszahlen zulassen. Definitiv entschieden ist hierzu aber noch nichts, so die Deutsche Presse-Agentur.

Alle Verordnungen, die am Samstag, den 23. Januar 2021, beschlossen worden sind, finden Sie auch auf der Seite des Regierungspräsidiums Stuttgart:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/