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Die Landesregierung hat ab dem 23. Februar 2022 eine neue Corona-Verordnung in Kraft gesetzt, die vor allem für Ungeimpfte Erleichterungen bringt.
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Neue Coronaverordnung für Baden-Württemberg passt sich den neuen Gegebenheiten nicht an: Viele Infizierte, viele in Quarantäne, viele Kontaktpersonen. Omikron verbreitet sich rasant - unter Geimpften wie nicht-Geimpften. Die Verläufe reichen von Schnupfen bis Atemnot.
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Ein Gerichtsurteil zwingt die Landesregierung zu einer ungeplanten Änderung der Corona-Verordnung. Welche Maßnahmen die Regierung anordnen wird, ist noch nicht bekantgegeben.
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Ausnahme von der Ausnahme: Landesregierung korrigiert sich selbst bei Coronaverordnung - nach Protesten diverser Sportvereine auch aus dem Hohenlohekreis.
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Gut besuchte Discountermärkte könnten die nächsten Hotspots werden. GSCHWÄTZ-Redakteur Matthias Lauterer hat bei den Discountern im Hohenlohekreis nachgefragt, wie sie mit den Corona-Regeln umgehen - und sehr unbefriedigende Antworten erhalten. Vor Ort lassen auch Mitarbeiter:innen gerne mal im wahrsten Sinne ihre Maske fallen.
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Statt Inzidenzen soll ab nächster Woche die Intensivbettenbelegung als Indikator für diverse Coronamaßnahmen herangezogen werden. Erste Warnstufe ab einer Intensivbettenbelegung ab 250 Covid-Patienten baden-württembergweit (die so genannte "Hospitalisierungsinzidenz"), ab 390 sollen Ungeimpfte keine Veransaltungen mehr besuchen dürfen >>> nächste Woche sollen die neuen Maßnahmen in Baden-Württemberg beschlossen werden
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Einzelhändler und Modegeschäfte kurz vor de Kollaps: GSCHWÄTZ hat mit Thomas Grabert, Geschäftsführer des Ö- Centers in Öhringen, gesprochen.
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Corona-Verordnung zum homeoffice: kurz, unkronkret und dennoch mit saftigen Bußgeldern bei Zuwiderhandlung belegt
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Baden-Württemberg: Coronaregeln gelten auch zum Jahreswechsel
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