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2-G plus oder doch minus? Mit der neuen Corona-Verordnung sorgte die Landesregierung Baden-Württemberg für Verwirrung. Ausnahmen gelten jetzt für Menschen mit Auffrischungsimpfung sowie für alle Geimpften und Genesenen, deren Impfung oder Corona-Erkrankung nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Das Gleiche gilt bis 31. Januar 2022 auch für 12- bis 17-Jährige.
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Schluss mit der digitalen Eieruhr: Weckhof, Unterhof, Oberhof, Haag, Etzlinsweiler, Mäusdorf, Bienenhof, Falkenhof, Rappoldsweiler Hof werden mit Glasfasertrassen ausgestattet
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Ingelfingen/Criesbach: GEMÜ nimmt Abschied von Fritz Müller
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Hilfe für die Ärmsten der Armen: Mit einem Spendenprojekt unterstützt der Schöntaler Pfarrvikar Christuraj Schulkinder in Indien. Diese stammen aus der untersten Kaste der Dalit und hätten sonst kaum eine Chance auf ein besseres Leben.
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Bretzfeld: 18-Jährige geriet mit ihrem Mini unter einen Lkw und verletzte sich schwer. Kilometer lange Staus
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Künzelsau: Kein Licht, Radfahrer und Fußgänger stoßen zusammen und verletzen sich.
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Kämmerer Michael Schellmann stellt den Haushaltsentwurf 2022 im Kreistag vor. Viele Spielräume bleiben dem Kreis nicht.
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Ab dem 12. Dezember 2021 stellt das Landratsamt des Hohenlohekreises auf 4-stellige Durchwahlen um. Neue Telefonliste ab 12. Dezember 2021 auf der Webseite des Landratsamts abrufbar.
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Rares Angebot, wenn freie Termine in Künzelsau und Öhringen: Wer auch als Geimpfter derzeit ein Restaurant besuchen möchte, unterliegt derzeit der 2-G-plus-Regel, die besagt, dass auch Geimpfte einen Corona-Schnelltest brauchen. Hier heißt es: Frühzeitig Termine buchen, denn das Angebot ist derzeit mehr als überschaubar.
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Die Staatsanwaltschaft in Schwäbisch-Hall ist zu der Ansicht gekommen, dass kein "genügender Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage" gegen die Verantwortlichen der Ablagerung von (unter anderem) PCB-belastetem Bauschutt auf dem PEKA-Gelände besteht. Sie hat ihre Ermittlungen daher nach §170 (2) StPO beendet und das Ermittlungsverfahren eingestellt: "Ein entsprechender Tatverdacht hat sich nicht ergeben", so Oberstaatsanwalt Harald Lustig, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft in Schwäbisch-Hall auf GSCHWÄTZ-Anfrage. Zwei Gründe sprächen für diese Entscheidung, teilt Lustig mit:
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