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Kindesentführung oder einfach eine Mutter, die das Recht ihrer Kinder einfordert?

Gab man Christina Block in den vergangenen Tagen in Google ein, erschienen schnell Überschriften mit dem Schlagwort „Kindesentführung“. Hat die Unternehmertochter ihre Tochter und ihren Sohn im Alter von 13 und 10 Jahre an Silvester aus Dänemark tatsächlich entführen lassen? Die Antwort ist mehr als eindeutig. Aber spulen wir doch erst einmal zurück zum Anfang, denn dieses schier unglaubliche Sorgerechtsdrama, das ganz Deutschland bewegt, zieht sich schon seit Jahren hin und wird – leider oder auch erschreckenderweise – von Justiz wegen immer hanebüchener.

Nur eines der vier Kinder kehrte bislang zu Christina Block zurück

Christina Block ist die Tochter von Eugen Block, dem Gründer einer großen Steakhouse-Kette. Sie heiratet 2005 Stephen Hensel, der früher bei der Bank gearbeitet hat und laut diversen Presseberichten nun als Unternehmensberater agieren soll. Gemeinsam bekommt das Paar vier Kinder. 2018 folgte die Trennung. Die Kinder lebten zunächst bei der Mutter und sahen ihren Vater, der inzwischen mit seiner neuen Partnerin in Dänemark, nur unweit der deutschen Grenze, wohnte, regelmäßig alle 14 Tage. Ende August 2021 kehren sie dann nach einem Aufenthalt mit ihrem Vater auf Sylt nicht, wie vereinbart, zur Mutter zurück. Der Vater nahm sie stattdessen mit nach Dänemark. Die ältere Johanna wohnte da schon seit einigen Wochen beim Vater, sie war nach einem Streit mit ihrer Mutter ausgezogen. Seitdem hat die Mutter keinen Kontakt mehr zu ihren Kindern. Nur eines der Mädchen kehrt nach einem Streit mit dem Vater zu ihr zurück und lebt auch heute noch bei ihr. Während der Vater gegenüber T-Online sagt, dass die Kinder nicht zur Mutter zurück wollten beziehungsweise nach wie vor nicht wollen, weil etwa Klara Angst vor dem Verhalten ihrer Mutter hätte, – dies äußerte er ebenfalls gegenüber dem Hamburger Jugendamt -, wehrt sich Christina Block schon seit Jahren gegen die Gewaltvorwürfe, die ihr Exmann immer wieder erhoben hat. Ihrer Meinung nach hat Stephen Hensel die Kinder ihr gegenüber völlig entfremdet und  manipuliert. Doch welche Version stimmt?

Kinder lassen sich in diesem Alter relativ leicht manipulieren und steuern

Kein Außenstehender weiß, was wirklich geschehen ist, aber wir können zumindest die Fakten, die auf dem Tisch liegen, näher beleuchten. Danach gab es zunächst eine Trennung eines Paares mit vier Kindern. Als die Kinder bei der Mutter lebten, gab es einen regelmäßigen Kontakt zum Vater. Als der Vater die Kinder zu sich holte, wurde dieser Kontakt komplett und von heute auf morgen abgebrochen. Das spricht nicht zu Gunsten eines wohlwollenden Vater, der weiß, dass beide Elternteile wichtig sind im Leben eines Kindes. Selbst wenn die Gewaltvorwürfe gegenüber Christina Block stimmen sollten, wäre ein begleiteter Umgang immernoch erstrebenswert. Aber selbst das hat trotz richterlicher Anordnung nicht geklappt. Christina Block sah ihre Kinder über Jahre hinweg nicht. Diese Tatsachen sprechen dafür, dass der Vater tatsächlich seit Jahren eine Abschottungstaktik betreibt, in welcher die Kinder automatisch entfremdet werden. Damit ist Christina Block in Deutschland nicht allein. Laut einer aktuellen Studie von Dr. Stefan Rücker verlieren 25 Prozent der Kinder nach einer Trennung den Kontakt zu einem Elternteil. Schlimmer noch ist ein manipulatives Vorgehen, in welcher ein Elternteil nicht nur durch Isolation entfremdet, sondern den Kindern darüber hinaus noch permanent und dauerhaft einredet, wie fürchterlich der andere Elternteil ist oder war. Kinder lassen sich in diesem Alter relativ leicht steuern und manipulieren.

Hier wird mit zweierlei Maß gemessen

Aus rechtlicher Sicht ist die Sache etwas verzwickter, da Rechtssysteme von Dänemark und Deutschland zu entscheiden haben. Aber auch hier zeigt sich eines, wenn man genauer hinschaut, ganz deutlich: Hier wird mit zweierlei Maß gemessen. Denn während diverse Presseartikel von „Kindes-Entführung sprechen“, welche Christina Block angeordnet haben soll, um ihre Kinder an Silvester wieder zurück nach Hause zu bringen, verkennt man, dass der Vater seit Jahren die Kinder gegen jedes in Deutschland gesprochene gerichtliche Urteil – dem Heimatland der Kinder – die Kinder bei sich einbehalten hat und jeglichen Kontakt zur Mutter unterbindet. Denn obwohl ein Gericht in Hamburg das Aufenthaltsbestimmungsrecht vorläufig auf die Mutter übertragen hatte, leben die beiden 10- und 13-Jährigen seit mehr als zwei Jahren beim Vater in Dänemark. Es gab zahlreiche Verfahren hierzu. Christina Block hat beharrlich auf dem Rechtsweg versucht, ihre Kinder in ihre Heimat zurückzuholen. Nichts ist geschehen. Die Deutschen Gerichte haben angeordnet, die dänischen Gerichte und Behörden haben diese Urteile nicht umgesetzt. Die Kinder blieben beim Vater. Es gab kein Eingreifen. Nun, als Christina Block ihre Kinder nach Jahren wieder zu Hause im Hamburg hat, entscheidet das hanseatische Oberlandesgericht im Eilverfahren, die Kinder sofort wieder zurück zum Vater zu bringen, weil sie ja da seit über 2 Jahren ihren Lebensmittelpunkt haben. Nach nur vier Tagen wird das möglich, was bei Christina Block seit 2,5 Jahren nicht möglich war: Die Kinder zu ihrem vermeintlich neuen Lebensmittelpunkt zurückzuführen.

Jahrelange Entfremdung von der Mutter und doch ist sie nun diejenige, die im Kreuzfeuer steht und sich verteidigen muss

Erschwerend hinzu kommt, dass dieses rechtlich mehr als widersprüchliche Vorgehen, Tür und Tor öffnet für Väter und Mütter wie Stephen Hensel, die ihre Kinder von heute auf morgen einfach einbehalten, abschotten, so künstlich einen neuen Lebensmittelpunkt schaffen, gerichtliche Anordnungen nicht umsetzen und dann irgendwann ein Gericht entschiedet: Ja, das ist jetzt der neue Lebensmittelpunkt, obwohl solch ein Verhalten rechtswidrig ist und hier Sanktionen folgen müssten. Stattdessen bekommt die Mutter einen europäischen Haftbefehl. Unlogischer und skurriler geht es eigentlich kaum noch. Stephen Hensel wurde letztendlich belohnt für sein Vorgehen, für seine Ignoranz bezüglich der deutschen Rechtsprechung – von der deutschen Rechtsprechung. Als die große Möglichkeit bestand, hat das Gericht diese nicht einmal genutzt – und zwar, die Kinder selbst zu befragen, so sie leben möchten und welchen Kontakt sie sich zu beiden Elternteilen wünschen. Es ist ein Justizskandal, der hier öffentlich zu verfolgen ist. Ein jahrelanges Versagen und selbst jetzt schafft man es nicht, Recht zu schaffen, aufzuarbeiten Verhältnisse zum Wohl der Kinder herzustellen. Bleibt nur zu hoffen, dass sich die Staatsanwaltschaft, die sich nun erstaunlicherweise gegen den Beschluss der Richterin, die Kinder zurück nach Dänemark zu bringen, durchsetzt und das Verfahren noch einmal aufgerollt wird.

 

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