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  • Auszug aus dem Polizeieinsatz vom 06. Oktober 2022

Durch Ehemann ausgelöster Polizeieinsatz: Säugling wird beim Stillen der Mutter entrissen

Entreißt man einer Mutter einen Säugling mit einem Großangebot an Polizisten, will dieser Vorgang gut überlegt, wohl durchdacht und sicher begründet sein. Im Fall von Margarethe Katz steht dieser Polizeieingriff in Königshain, der im Oktober 2022 erfolgte (wir berichteten), auf immer wackligeren Füßen, wie unsere Recherchen ergaben. Ein vehementer Vater löste wohl eine Kettenreaktion aus, die einer vermeintlichen Kindeswohlgefährdung entgegenwirken sollte, jedoch letztendlich eine Kindeswohlgefährdung aller Wahrscheinlichkeit nach erst auslöste.

Sie scheint aus der Schublade, in der sie der Kindsvater gesteckt hat, nicht mehr herauszukommen

Beginnen wir jedoch nochmal kurz von vorne. Margarethe Katz hat sich im Januar 2022 von ihrem Partner aus einer toxischen Beziehung gelöst. Das gemeinsame Mädchen sollte zunächst im Nestmodell und dann im Wechselmodell wochenweise mal von dem einen, mal von dem anderen Erziehungsberechtigen großgezogen werden. Der Expartner hält sich nach kurzer Zeit nicht mehr daran, erzählt sowohl der Schule als auch dem Jugendamt, Margarethe Katz sei psychisch labil, er erziehe die Tochter alleine. Hier beginnt die unglaubliche Geschichte der Margarethe Katz, die ein Jurastudium abgeschlossen hat, Anfang 30 ist und eigentlich nur ein neues Leben beginnen wollte: Trotz mehrerer Gutachten, die belegen, dass sie geistig völlig gesund ist, verliert sie im April 2022 Teile des Sorgerecht um ihre Tochter. Sie scheint, so wirken zumindest die Gerichtsdokumente aus Augsburg, aus der Schublade, in der sie der Kindsvater (KV) zu Beginn an gesteckt hat, nicht mehr herauszukommen.

Der Kindsvater beansprucht auch das Sorgerecht für den Sohn, als dieser noch nicht einmal geboren war

Die Tochter lebt nun seit Ende Dezember 2022 beim Vater, der Kontakt zur Mutter ist abgebrochen. Kurz vor der Trennung wird Margarethe Katz schwanger von ihrem Exmann. Sie sagt es ihm. Seine Reaktion: Er setzt Bedingungen, unter denen Margarethe den gemeinsamen Sohn behalten dürfe, äußert aber zugleich bereits in der Schwangerschaft gegenüber jedermann schon immer bestehende Zweifel an der geistigen Gesundheit seiner Frau hat und dass er um Leib und Leben von seiner Frau und seinem Jungen bange. Auch in diesem Fall scheint allein die, so Margarethes Eindruck, „Vehemenz“ ihres Expartners auszureichen, jeden Beteiligten an den Gerichtsverfahren auch ohne Beweise davon zu überzeugen, dass er die Wahrheit sagt. Ihre Beweise wie Gegengutachten scheinen hingegen wirkungslos zu verpuffen.

Noch-Ehemann zeigt sie wegen Kindesentführung an

Die Richterin spricht dem Kindsvater rund zwei Wochen nach der Geburt das Sorgerecht zu. Das Kind sei dem Vater zu übergeben, weil die Mutter ihm dieses vorenthalte und er sich „ernsthafte Sorgen“ mache. Für Margarethe Katz als Juristin ein unglaublicher Vorgang, der sich wie ein Albtraum anfühlt. Als ihr Sohn geboren wurde, sucht sie daher zunächst Schutz bei Carola Wilcke in Görlitz, bis alles rechtlich geklärt ist. Wilcke ist Gründerin der Löwenmamas, der Selbsthilfegruppe des Müttervereins MIA Deutschland. Margarethes Noch-Ehemann derweil zeigt sie wegen Kindesentführung an.  Beim Gericht und Jugendamt fürchtet er abermals um Leib und Leben bezüglich seiner Frau und seinem Kind. Diese glauben ihm abermals. Die Richterin erlässt einen so genannten Herausgabebeschluss, als Reaktion auf die Beschwere der Kindsmutter auf den Beschluss zum Sorgerechtsbezug. Das bedeutet: Der Säugling sei unverzüglich dem Kindsvater aus der Wohnung in Augsburg auszuhändigen. Dies aber war noch nicht der Höhepunkt in diesem grotesk anmutenden Theaterstück. Eine derartige Übergabe eines Säuglings, der seiner bislang einzigen Bezugsperson von jetzt auf nachher entzogen werden soll, bedarf höchstes Fingerspitzengefühl, um kein Trauma auszulösen, das weiß jeder Hobbypsychologe.

In der Regel, so das betreffende Gericht in Augsburg auf GSCHWÄTZ Nachfrage, wäre ein Gerichtsvollzieher dafür zuständig, das Kind zu holen. Idealerweise wäre zumindest der Vater bei der Übergabe dabei, so ein Psychologe. Nichts von alldem geschah.

Der Kindsvater will seinen kleinen Sohn von der Polizei holen lassen, kann sich aber selbst nicht um das Kind kümmern.

Stattdessen, so belegen es dementsprechende Unterlagen und Protokolle nach Recherchen der Hohenloher Medien, hat der KV mit Nachdruck die Polizei aufgefordert, das Kind von der Mutter zu holen. Der KV hingegen ging, so zeigen Polizeiprotokolle, zunächst am 05. Oktober 2023 zur Wache in Augsburg und forderte die Polizei „unter Androhung seines Rechtsanwaltes auf, sein Kind von der Mutter zu holen. Darüber hinaus betonte er, dass er selbst nicht in der Lage sei, sich um das Kind zu kümmern. Daher müsse es dann an Dritte übergeben werden.“ Als die Mutter von ihrer Fahndung über den WhatsApp Aufruf des Kindsvaters erfuhr, stellte sie sich sogar bei der Polizei in Erlangen vor, dass sie und ihr Kind bester Gesundheit waren. Der erste Polizist, bei dem der Vater das genannte Vorgehen forderte, ging nicht auf diese Forderung ein, sondern besprach sich mit dem Jugendamt und kam zu dem Schluss, dass das nicht die primäre Aufgabe der Polizei sei, dass man lediglich dabei helfen könne, die Mutter ausfindig zu machen. Gesagt, getan. Die Polizei macht die Mutter schließlich bei Carola Wilcke ausfindig. Wieder forderte der KV, dieses Mal bei einem anderen Polizisten und unter Zuhilfenahme von seiner Anwaltskanzlei, mit einem Polizeieinsatz seinen frisch geborenen Sohn von der Mutter zu trennen. Dieses Mal gab es einen Polizisten, der diesen Polizeieinsatz dann tatsächlich Ende Oktober 2022 auslöste. Es bestand zu diesem Zeitpunkt keine Gefahr für Leib und Leben – weder für die Kindsmutter, noch für den Säugling.

Höchste Traumatisierung eines Säuglings

Es gab lediglich einen Vater, der anscheinend so überzeugend bei allen Ämtern und Behörden auftrat, dass dadurch am Ende ein Säugling seiner Mutter beim Stillen entrissen und fremden Personen übergeben wurde. Damit verlor der Säugling binnen Sekunden die einzige Bezugsperson, die er hatte. Der Vater war bei dem Polizeieinsatz nicht dabei, geschweige denn, dass der Säuglings ihn gekannt hätte. Allein dieser Vorgang stellt eine höchste Traumatisierung eines Säuglings dar und beweist, dass es dem Kindsvater eben nicht um das Wohl seines Kindes ging beziehungsweise dass er vielleicht auch kein Gespür dafür hat, was ein Baby braucht. Es ist erschreckend, dass eine einzelne Person aufgrund von kruden Behauptungen eine solche Kettenreaktion auslösen kann in einem Rechtsstaat in Deutschland und dass nicht mal zu diesem Zeitpunkt erkannt wurde, dass hier eine akute Kindeswohlgefährdung des Vaters unter Zuhilfenahme des Staates stattfand. Die Anzeige wegen Kindsentführung, die der KV zusätzlich noch gegen die Kindsmutter gestellt hat, wurde mittlerweile fallengelassen.

Margarethe Katz hat seit geraumer Zeit ihre beiden Kinder nicht mehr gesehen. Beide leben nach Sorgerechtsbeschlüssen beim Vater. Aber Margarethe Katz kämpft weiter für und um ihre Kinder. Anfang Juli 2023 gibt es den nächsten Gerichtstermin. Dabei geht es um ihre Tochter. Und sie kämpft für ein Rechtssystem in Deutschland, dass so etwas, wie ihr widerfahren ist, nicht noch einmal mehr passieren kann.

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