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Frau Varga und ihre Sexarbeiterinnen

Zwangsprostitution. Gibt man diesen Begriff bei Google ein, erscheint als erstes ein Wikipedia-Artikel, der den Begriff folgendermaßen definiert: „Zwangsprostitution bezeichnet die illegale Praxis, Menschen zur Arbeit als Prostituierte zu zwingen. Davon betroffen sind überwiegend Frauen und Kinder. Zwangsprostitution tritt in der Regel im Zusammenhang mit Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung auf. Der Zwang kann durch physische und psychische GewaltTäuschungErpressung, Ausnutzung einer Zwangslage oder der Hilflosigkeit des Opfers ausgeübt werden.“

Auch bei uns ein Thema

Für Sara Huschmann und Jessica Anderson von der Heilbronner Mitternachtsmission, einer der beiden Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel in Baden-Württemberg ist Zwangsprostitution mehr. Es sind persönliche Schickale. Es sind Lebens- und Leidengeschichten, die dem Grauen ein Gesicht geben, aber auch Hoffnung darauf aufkommen lassen, dass es immer einen Ausweg gibt. Denn ihre KlientInnen, vorwiegend Frauen, die zur Zwangsprostitution gezwungen werden, haben es geschafft, den ersten Schritt in Richtung Freiheit zu gehen – sie haben sich Hilfe geholt. Huschmann betont bei einer Informationsveranstaltung zum Thema „Menschenhandel“: Täglich werden, auch in Baden-Württemberg, auch in unserer Region, Frauen missbraucht und vergewaltigt, um daraus Profit zu schlagen.

Wir porträtieren für Euch drei mutige Frauen, die es geschafft haben, auszusteigen

Wir porträtieren für Euch drei mutige Frauen, die es geschafft haben, auszusteigen. Heute beleuchten wir die Geschichte von M. (alle hier portraitierten Frauen möchten verständlicherweise anonym bleiben).

Aus Osteuropa nach Baden-Württemberg

Jessica Anderson berichtet von M.s Schicksal: M. ist in einem kleinen Ort in Osteuropa aufgewachsen. Sie ist verheiratet und hat eine dreizehnjährige Tochter. Das Geld ist oft knapp und für die kleine Familie ist es nicht einfach, über die Runden zu kommen. Eines Tages lernt M. Frau Varga kennen. Sie macht M. ein vielversprechendes Angebot: Sie könne ihr einen Job in Deutschland vermitteln. Im Prostitutionsgewerbe. So könne M. schnell viel Geld verdienen und die junge Familie finanziell absichern. Nach intensiver Beratung mit ihrem Mann trifft M. eine folgenreiche Entscheidung: Sie nimmt Frau Vargas Angebot an. Sie wird nach Deutschland reisen und als Prostituierte arbeiten, um ihre Familie aus ihrer finanziellen Notlage zu befreien. Der Deal zwischen M. und Frau Varga lautet folgendermaßen: Varga nimmt M. mit nach Deutschland, wo M. in einer Wohnung arbeiten kann. Die eine Hälfte des eingenommenen Geldes soll Frau Varga bekommen – die andere darf M. behalten.

Die Wohnung teilt sie sich mit einer weiteren Sexarbeiterin

Gesagt, getan. M. bezieht die Wohnung, in der sie sich ein Zimmer mit einer weiteren Sexarbeiterin, S., teilt. Meistens stehen die beiden jungen Frauen auf der Straße vor ihrem Haus, um Kunden anzuwerben.

Pro Kunde zwischen 50 und 150 Euro

Die Realität in Deutschland entspricht nicht der Abmachung zwischen Varga und M.. M. muss Varga das ganze Geld abgeben, das sie verdient. Pro Kunde entspricht das rund 50 bis 150 Euro. Jedoch geht die junge Osteuropäerin zu Beginn noch davon aus, dass Frau Varga ihr zu einem späteren Zeitpunkt gesammelt die Hälfte des verdienten Geldes auszahlen wird. Nach einer Weile spricht M. Varga jedoch auf die getroffene Abmachung an, denn sie möchte ihrer Familie Geld zusenden. Varga übergibt ihr lediglich 200 Euro und vertröstet M. auf später.

Mit der Zeit erhöhte Frau Varga den psychischen Druck

Mit der Zeit erhöht Frau Varga den psychischen Druck auf die jungen Frauen M. und S.. Sie verlangt, dass die beiden Frauen ihr das von ihnen verdiente Geld sofort nach Erhalt abgeben. Das heißt, dass sie das Geld, noch während sie mit dem Kunden im Zimmer sind, unter der Tür durchschieben sollen. Außerdem droht sie den Frauen, ihnen Grausames anzutun, versuchten sie, etwas von dem verdienten Geld für sich zu behalten. Varga kontrolliert die beiden, bestimmt selbst, wann und wie lange M. und S. arbeiten müssen. Sie behält das gesamte Geld der beiden für sich und zwingt sie erbarmungslos, immer weiter- und weiterzuarbeiten.

Sie trifft sich heimlich mit einem Freier, das gibt richtig Ärger

Ein Vorfall hat sich besonders in M.s Gedächtnis gebrannt: Nach einigen Monaten entschließt sie sich dazu, sich heimlich mit einem Freier zu treffen, um das verdiente Geld behalten zu können. S. hat das mitbekommen und Frau Varga davon erzählt. Als Reaktion darauf misshandelt Varga M. körperlich und seelisch schwer und sperrt sie in ihrem Zimmer ein. Kurz darauf kommt Varga mit der Forderung auf M. zu, dass sie duschen und sich für den nächsten Freier bereit machen solle. M. fühlt sich nicht in der Lage dazu, in ihrem Zustand weiterzuarbeiten. Sie ist schwer verletzt, es geht ihr sehr schlecht. Aus Angst gehorcht sie trotzdem.

Ein Polizeiwagen ist ihre Rettung

Als M. einige Zeit später wieder auf der Straße steht, um Kunden anzuwerben, erblickt sie einen Polizeiwagen und rennt sofort darauf los. Sie schilderte den Polizisten ihre Lage. M. erstattet Anzeige. „Die Polizei kontaktierte daraufhin unsere Notfallnummer und die Frau konnte noch am selben Abend in einer unserer dezentralen und anonymen Schutzunterkünfte in Baden-Württemberg aufgenommen werden.“

Opfer sind aufgrund ihrer Traumata oft gar nicht in der Lage sind, auszusagen.

Laut Bundeslagebild des Bundeskriminalamtes gab es 2019 in Deutschland 287 Verfahren wegen Zwangsprostitution, an denen 427 Betroffene beteiligt waren. Hierbei handelt es sich aber ausschließlich um abgeschlossene Verfahren, also das Hellfeld der Polizei. Fachberatungsstellen sind sich einig, dass die Dunkelziffer um ein Vielfaches höher ist. Über die Dunkelziffer herrsche sogar eine „weitestgehende Unkenntnis“, wie Sara Huschmann erklärt. „Das liegt an der Randgruppenproblematik, daran, dass Staatsanwaltschaften aufgrund höherer Erfolgschancen oft auf einfacher anzuwendende Straftatbestände ausweichen (zum Beispiel Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz) oder die Opfer aufgrund ihrer Traumata nicht in der Lage sind, auszusagen. Oftmals kommt es erst gar nicht zur Anzeige, also erscheint der Fall auch nicht in der polizeilichen Statistik. Somit ist bei den Zahlen, Menschenhandel und Zwangsprostitution betreffend, höchste Vorsicht geboten.“

Im letzten Jahr haben sich nach Informationen des Arbeitskreises „Aktiv gegen Menschenhandel“ allein in Baden-Württemberg 350 Betroffene von Zwangsprostitution an Fachberatungsstellen gewandt.

Kontakt zur Heilbronner Mitternachtsmission: Steinstraße 8 | 74072 Heilbronn | Telefon: 07131/84 531

Text: Priscilla Dekorsi

Foto: Symbolfoto. Quelle: adobe stock

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