Das Verfassungsgericht lehnt eine Verfassungsbeschwerde der FDP ab und beurteilt die vereinbarte Coronapolitik der Ampelregierung, die sich vor allem auszeichnet durch Abgabe der Verantwortlichkeit an die Länder und einen "Krisenstab", dessen Befugnisse noch völlig ungeklärt sind, vernichtend - und das, noch bevor diese Regierung überhaupt im Amt ist. Ein Kommentar von Matthias Lauterer