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Nach den Reichsbürgern:innen, sind nun sogar Klimaaktivisten vor Razzien nicht gefeit. Vor wenigen Tagen hat die Polizei bundesweit an elf Orten, unter anderem in Mannheim, Wohnungen von Aktivisten der so genannten letzten Generation durchsucht.
Klimaschützer oder kriminelle Vereinigung?
Nach den Hausdurchsuchungen bei Aktivisten der „Letzten Generation“ hat Martin Schirdewan die Klimaschützer verteidigt. Der Linken-Chef warnte davor, zivilen Ungehorsam mit organisierter Kriminalität gleichzusetzen.
Nach den Razzien gegen die „Letzte Generation“ hat Linken-Chef Martin Schirdewan die Klimaaktivisten in Schutz genommen. „Der Klimawandel ist in vollem Gang und wir nähern uns dem ‚point of no return‘“, sagte Schirdewan der Deutschen Presse-Agentur. „In dem Kontext finde ich es bizarr, wenn jungen Leuten, die sich auf Straßen festkleben, deshalb die Bildung einer kriminellen Vereinigung unterstellt wird.“
Dabei denkt man schnell an die nur kurz vorher durchgeführten Razzien bei Reichsbürgern, bei welchen auch an mehreren Orten Wohnungen durchsucht und unter anderem Schusswaffen beschlagnahmt wurden.
Der Vorwurf gegen die Klimaaktivist:innen lautet: „Bildung einer kriminellen Vereinigung“.
Was steckt dahinter?
Zurückzuführen sind die Durchsuchungen laut der Tagesschau auf mehrere Aktionen der Gruppe „Letzte Generation“ aus dem April und Mai 2022. Klimaaktivisten hatten mehrfach zumindest versucht, den Ölfluss des Brandenburgischen Raffineriebetriebs PCK Schwedt zu unterbrechen, indem sie angeblich Ventile zugedreht und sich an Anlagen der Raffinerie festgeklebt oder festgekettet hatten.
Darüber hinaus steht der Verdacht der Gründung einer kriminellen Vereinigung in Raum. Beziehungsweise der Mitgliedschaft in einer solchen. Dabei geht es also nicht darum, wer welche Taten konkret begangen hat. Für die Strafbarkeit reicht die gemeinsame Gründung oder die Mitgliedschaft in der Vereinigung.
Eine kriminelle Vereinigung liegt laut Gesetz (§ 129 Strafgesetzbuch) dann vor, wenn sich mindestens drei Personen für eine gewisse, längere Dauer zusammentun, um gemeinsam bestimmte Straftaten zu begehen. Der Zweck der Vereinigung muss also darauf gerichtet sein, Straftaten zu begehen. Und: Dieser Zweck darf nicht von untergeordneter Bedeutung sein.
Im Gefängnis


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