Voraussetzungen für die Hilfe:
Wohnsitz im Hohenlohekreis
kein Anspruch auf Sozialleistungen wie Bürgergeld, Grundsicherung, Kinderzuschlag oder Wohngeld
Ein-Personen-Haushalt mit einem maximalen Nettoeinkommen (nach Abzug aller Pflichtversicherungen) von 1.500 €
bei zwei Personen mit einem Nettoeinkommen von 2.250 €
bei drei Personen mit einem Nettoeinkommen von 3.000 €
bei vier Personen mit einem Nettoeinkommen von 4.000 €
bei fünf Personen mit einem Nettoeinkommen von 4.600 €
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