Sind Familien von Kita- oder Schulschließungen wegen Corona betroffen, haben die Eltern Anspruch auf Entschädigungszahlungen. Foto: unsplash/ Alexander Dummer
Müssen Kinder wegen Kita- oder Schulschließungen länger als sechs Wochen zu Hause betreut werden, können ihre Eltern einen Antrag auf Verdienstausfall stellen.
Baden-württembergisches Kultusministerium verschickt zu Beginn der Osterferien Schreiben an alle Schulen. Ab 19. April 2021 soll der Klassenzimmerunterricht erst wieder anlaufen. Ab dann sollen Schnelltests auch Pflicht sein. Könnten die Masken in den Schulen dadurch überflüssig werden?