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Am gestrigen Dienstag lediglich ein neuer Corona-Fall. Inzidenz jetzt bei 43,5 pro 100.000 Einwohner
Thema: die anstehende Landtagswahl
Corona-Verordnung zum homeoffice: kurz, unkronkret und dennoch mit saftigen Bußgeldern bei Zuwiderhandlung belegt
Alkoholverbot, nur noch spezielle Masken erlaubt, bestimmte Beerdigungsauflagen. Aber es gibt auch ein paar Ausnahmen: Bei Kindern gilt eine gelockerte Maskenpflicht. Und: Hundefriseure dürfen wieder arbeiten.