Allgemeinverfügung tritt ab Mittwoch, 31.03.2021, 07 Uhr, in Kraft. Die Maskenpflicht gilt nicht beim Konsum von Lebensmitteln oder für die sportliche Betätigung an der frischen Luft, sofern diese alleine durchgeführt wird.
Familie Franz hält auf ihrem Biohof Schwäbisch-Hällische Landschweine. Foto: privat
Mulfingen-Ochsental
(Fotograf & Urheber: Jan Potente, mobil +491782133550)
Von Angst, Einsamkeit und verpasstem Unterricht: Eltern haben mit einer Plakataktion in Zweiflingen gegen die Maskenpflicht an Grundschulen protestiert. Sie befürchten psychische und physische Schäden bei ihren Kindern. Die Schule verweist auf die Verordnung des Kultusministeriums.