Richter Kleinschroth: „Das Problem ist nur: Ole ist tot“
Nein. Was sie bei der Polizei direkt nach ihrer Festnahme gesagt habe über die Tatnacht entspräche nicht der Wahrheit. Es sei nur ein „erster Erklärungsversuch“ gewesen. Das gestand Elisabeth S. nun am Montag, den 28. Januar 2019. Hier lesen Sie die komplette Aussage von Elisabeth S. an diesem achten Prozesstag.
18 Fragen sollte Elisabeth S. gegenüber dem Gericht beantworten. Dann spricht sie jedoch fast vollumfänglich über die Tatnacht.
Es ist eine „Einlassung zur Sache“, die nun komme, sagt Anke Stiefel-Bechdolf, die Verteidigerin von Elisabeth S.. Sprich: Die Angeklagte möchte über die Tatnacht sprechen. Es wird mucksmäuschenstill im Großen Strafkammersaal im Landgericht Heilbronn.
Das Mikrofon wird vor ihr platziert. „Es fällt ihr sehr schwer“, bemerkt Stiefel-Bechdolf. Dann spricht Elisabeth S.. Anfangs klingeln ihre Sätze fast identisch mit dem, was sie bereits gegenüber Dr. Thomas Heinrich (siehe Magazin Seiten 12 bis 15) zu Protokoll gegeben hat.
„Es fällt mir sehr, sehr schwer, darüber zu reden. Es ist für mich unbegreiflich. Ole war für mich einer der wichtigsten Menschen. Wir haben nie gestritten. Nie im Leben hätte ich Ole etwas angetan. Es ist mir unerklärlich, wie ich reagiert habe in dieser Nacht.“ Elisabeth S. weint nun und sie wird nicht mehr aufhören zu weinen, bis sie fertig erzählt hat. „Ich hatte keine Angst, ihn zu verlieren. Er ist ja immer zu mir gekommen.“
„In den Wochen davor ging es mir nicht sehr gut. Ich hatte große Schlafprobleme und habe gemerkt, dass ich vieles nicht mehr auf die Reihe bekomme. Ich wollte nur noch im Bett liegen. Ich musste mich zu allem zwingen. Nach aussen habe ich es mir nicht anmerken lassen. Aber ich konnte kein Buch mehr lesen, keine Zeitung. Wenn ich einkaufen war, wusste ich nicht mehr, was ich einkaufen sollte und wollte.“
„Ich habe mir große Vorwürfe gemacht, dass ich das mit dem Keller [Anm. d. Red.: Entrümpelung] nicht auf die Reihe bekomme. Ich habe mich geschämt, weil alles durcheinander war. Ich habe es immer wieder versucht, aber ich hatte keine Kraft mehr. Ich habe mich selber nicht mehr gekannt. Als Ole [Anm. d. Red.: an dem Tattag] vom Tennis spielen kam, war ich müde. Wir haben im Wohnzimmer etwas gespielt. Im Laufe des Spiels habe ich gefragt, ob er baden möchte. Aber als ich das Wasser einlaufen lassen habe, wollte er doch nicht. Ich habe verständnisvoll reagiert. Dann gingen wir wieder nach unten. Ich habe vergessen, das Wasser ablaufen zu lassen. Bei der Polizei war ich sehr durcheinander. Mir war schlecht, schwindlig, habe mich erbrochen, konnte nicht richtig laufen. Ich wollte aus der Vernehmungssituation heraus.“
Die Geschichte mit dem Toben auf dem Bett sei also falsch?, hakt der Vorsitzende Richter Roland Kleinschroth ein. „Ja, es war ein erster Erklärungsversuch“, sagt Elisabeth S.. „Ich habe ihn geschüttelt und am Hals gedrückt. Ich hatte solche Angst um ihn. Ich habe gedacht, er habe etwas verschluckt. Ich habe in Panik nicht abrufen können, was ich gelernt habe. Ich habe am Brustkorb versucht, ihn zu reanimieren. Ich habe ihn an meine Seite gestützt und ins Bad genommen. Er hat nicht mehr reagiert. Ich hatte das Gefühl, dass er nicht mehr atmet. Ich habe ihn über die Badewanne gebeugt und mit Wasser bespritzt. Er hat keine Reaktion gezeigt. Dann wurde ich immer hektischer. Dabei ist Ole in die Badewanne geglitten. Richter Kleinschroth betont, dass das Gericht nach derzeitigem Wissensstand wohl nicht davon ausgeht, dass der Junge ertrunken sei. Trotzdem möchte er von Elisabeth S. wissen, wie Ole einfach so in die Badewanne rutschen konnte. Hier hakt Verteidigerin Stiefel-Bechdolf ein und verweist darauf, dass sie diese Frage auch schon versucht haben, mit ihr zu klären, aber Elisabeth S. wisse es einfach nicht. „Ole war schon im Schlafzimmer leblos“, erzählt Elisabeth S. weiter. „Er war tot und ich habe nicht begriffen, warum. Ich war verzweifelt.“ Aber der Brief, den die Polizei in ihrem Haus gefunden hat, sollte kein Abschiedsbrief sein, sagt die 70-Jährige, sondern „eine Entschuldigung an meinen Sohn dafür, dass ich nicht alles auf die Reihe bekommen habe.“ Das Messer sei mitten im Flur auf ihrer Kommode gelegen, weil sie Angst vor Einbrechern habe. „Als Ole kam, wollte ich es vom Schlafzimmer in die Küche legen. Dann habe ich es vergessen. Ich war in großer Panik, als ich aus dem Haus ging, ich ging Richtung Friedhof, Richtung Kocher. Dort bin ich ins Wasser gerutscht. Ich war verzweifelt. Ich war den ganzen Tag im Wasser gelegen. Ich wollte meinen Sohn anrufen. Ich war fertig. Es ist alles so schlimm. Ich hatte nie das Gefühl, dass Ole nur mir gehört. Ole war eine Freude. Ich wollte Ole nie etwas tun. Ich habe noch nie jemandem etwas getan. Ole war für mich so wichtig. Wir haben uns gut verstanden. Warum sollte ich denn Verlustängste haben?“
Richter Kleinschroth: „Es passierte in der Nacht?“
Elisabeth S.: „Er hat geschlafen und ist dann aufgewacht und hat schwer geatmet. Ich habe die Nächte davor schlecht geschlafen.“
Richter Kleinschroth: „Können Sie sagen, wie lange sie ihn geschüttelt und gedrückt haben?“
Elisabeth S. schüttelt den Kopf und fährt fort: „Ole hat mich nie aufgeregt. Wir konnten auch immer gut miteinander reden. Maßregeln musste ich Ole nie.“
Richter Kleinschroth: „Wollten Sie sich selbst etwas antun? Elisabeth S. sagt, dass sie verzweifelt gewesen sei, aber sie habe sich nicht umbringen wollen.
Richter Kleinschroth: „Können Sie sich erklären, warum Ole nicht überlebt hat?“
Elisabeth S.: „Ich kann es nicht erklären und nicht verstehen.“
Richter Kleinschroth: „Finden Sie, dass Sie zu Recht oder Unrecht hier sitzen?“
Elisabeth S.: „Ich möchte dafür einstehen. Ich mache mir ganz große Vorwürfe, dass alles so gelaufen ist.“
Richter Kleinschroth: „Glauben Sie, dass Sie in Künzelsau noch eine Zukunft haben?“
Elisabeth S.: „Nein. Ich weiss, dass ich anschließend nicht mehr nach Hause kann. Ich möchte so sehr, dass es nicht passiert ist. Nie im Leben würde ich Ole etwas antun.“
Richter Kleinschroth: „Das Problem ist nur: Ole ist tot.“