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„Wir wollen uns hier wohlfühlen“

Helmut Hermann ist bekannt im Kochertal – spätestens seit den Demonstrationen für den Erhalt des Künzelsauer Krankenhauses, bei denen er sich zu Wort meldete und eine gefeierte Rede hielt, in welcher er die lokale politische Führung kritisierte. Nach unserer Berichterstattung über den Pflegeskandal in Krautheim (November 2018) wandte sich Hermann an GSCHWÄTZ. Er wolle uns ein vorbildlich geführtes Seniorenheim zeigen.

Helmut Hermann ist Heimführsprecherin Ingelfingen.
Foto: GSCHWÄTZ

„In 16 Jahren bekam ich nur rund zehn kleinere Beschwerden“

 

Vor 16 Jahren sei das Landratsamt auf ihn zugegangen und habe ihn gefragt, ob er Heimfürsprecher für das von privater Hand betriebene Seniorenheim in Ingelfingen werden wolle. Ein Ehrenamt, bei dem er der Ansprechpartner für die Anliegen der Bewohner ist. Seitdem ist Hermann regelmäßig in dem Heim in Ingelfingen zu Besuch – auch unangekündigt. Er wie auch die Bewohner und Angehörigen hätten wenig bis nichts zu kritisieren, sagt er – im Gegenteil. „In 16 Jahren bekam ich nur rund zehn kleinere Beschwerden“, sagt er. „Die Heimleitung sei mit dem Herzen dabei“, sagt der ansonsten sehr kritische Geist, der der SPD nach 34 Jahren wegen Hartz IV  den Rücken gekehrt hat. 

 

135 Bewohner und 140 Mitarbeiter

 

Wir schauen uns das Heim an, Hermann begleitet uns bei unserem Rundgang. Es ist Mittagszeit. Die Bewohner sitzen in den acht verschiedenen Essensbereichen in kleinen Grüppchen zusammen, Mitarbeiter der Küche rollen das Essen auf Wägen direkt in die Essensbereiche hinein und schöpfen das Essen individuell nach Bewohnerwunsch. Die Bewohner können täglich zwischen zwei verschiedenen frisch gekochten Menüs wählen. Obwohl das Seniorenheim in Ingelfingen größer als manch ein Heim in der Umgebung ist, herrscht ein geringer Lärmpegel. Laut der Heimleitung leben hier derzeit 135 Bewohner. 140 Mitarbeiter arbeiten in der Pflege, Küche, Hauswirtschaft, Haustechnik, Verwaltung und Heimleitung. Ein Mitarbeiter betreut fünf bis sechs Bewohner. Das ist ein Betreuungsschlüssel, der hinsichtlich anderer staatlicher Heime in der Umgebung eher unüblich ist. Nicht selten kommen auf einen Mitarbeiter wesentlich mehr Bewohner, um die man sich kümmern muss. Geschäftsführerin Heidi Kiemele-Koffler erklärt, dass sie – wie jedes andere Heim – ebenfalls anhand der Pflegegrade Geld für die Personallöhne bekomme. Sie versuche jedoch, bestmögliche Personalschlüssel mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern zu verhandeln. Kiemele-Koffler hat die Leitung des Seniorenstifts Ingelfingen von ihren Eltern übernommen, die das Heim 1978 von Null aufgebaut hatten.

 

„Ein Bewohner ist schon seit 36 Jahren bei uns“

 

Geht man durch die Räume, fällt auf, dass viele Zimmertüren geöffnet sind. Das sei, so Kiemele-Koffler, der Wunsch der Angehörigen gewesen, damit die pflegebedürftigen Bewohner auch am Alltagsgeschehen teilnehmen können. „Wir setzen auch Gehwalker ein“, erzählt Pflegedienstleitung Anja Frey begeistert und steigt in ein solches Modell, um es vorzuführen. Gehwalker sind an den Gehfrei für Kleinkinder angelehnt – nur für Senioren, die nicht mehr gut zu Fuß sind, sich aber damit alleine fortbewegen können. Einmal wöchentlich dürfen sich die Bewohner wie im Hotel fühlen. In dem öffentlichen Cafe Lichteneck geben Mitarbeiter Essen wie im Restaurant aus. Die Bewohner wählen, was sie essen möchten. Mittwochs ist Chor. „Gut 40 Bewohner singen hier mit“, sagt Frey. Es gibt Filmenachmittage, Gottesdienste und andere Angebote. Ein Frisör und eine Fußpflegerin besuchen das Haus. Küchenleiter Ulrich Giebler führt uns in die Küche des Seniorenheims. „Wir machen auch den Kartoffelsalat selbst – mit Kartoffeln von Neufels“, sagt er.  Neben den Senioren beliefert das Küchenteam auch die Schüler der Georg-Fahrbach-Schule Ingelfingen. 

Küchenteam um Küchenmeister Ulrich Giebler (erste Reihe mitte).
Foto: GSCHWÄTZ

„Ein Bewohner ist schon seit 36 Jahren bei uns“, sagt Kiemele-Koffler nicht ganz ohne Stolz. Und auch die Pflegedienstleitung Anja Frey ist nun schon fünf Jahre hier. „Morgens treffen wir uns vor unserem Dienst und frühstücken gemeinsam“, erzählen Frey und Kiemele-Koffler. „Wir wollen, dass sich unsere Bewohner und Mitarbeiter hier wohl fühlen“, sagt die Geschäftsführerin. „Und wir wollen uns auch wohlfühlen.“

Pflegedienstleitung Anja Frey mit dem Gehwalker.
Foto: GSCHWÄTZ

Geschäftsführerin Heidi Kiemele-Koffler.
Foto: GSCHWÄTZ




Elisabeth S.: Die verzweifelte Suche nach der Wahrheit

18 Fragen hat das Gericht am vergangenen Freitag, den 18. Januar 2019 an Elisabeth S. gestellt, die als Hauptangeklagte vor dem Landgericht Heilbronn steht in dem Verfahren um den in ihrem Haus verstorbenen Ersatz-Enkel Ole (7). 18 Fragen, die sie beantworten soll, unter anderem, ob sie sich umbringen wollte.

„Heute nicht“, ließ die Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf am Freitag knapp verlauten. Wann dann? Am Montag, den 28. Januar 2019  geht der Prozess weiter. Es sind noch insgesamt vier Verhandlungstage dafür angesetzt – wobei der letzte Verhandlungstag am 06. Februar 2019 vermutlich lediglich der Urteilsverkündung dient. Eigentlich sollte der Prozess Ende Januar enden. Die zwei zusätzlichen Prozesstage im Februar 2019 wurden anberaumt, weil die Verteidigerin zweimal krank war.

Dadurch mussten Zeugen, die an diesen Tagen hätten aussagen sollen, umgeladen werden auf spätere Termine.

Unter anderem sollte schon seit geraumer Zeit die Hausärztin von Elisabeth S. vernommen werden. Inwieweit war Elisabeth S. psychisch instabil – immer wieder erzählen Zeugen von depressiven Phasen, die Elisabeth S. durchlebt hätte, von Schlaflosigkeit und möglichen Angstzuständen.

Elisabeth S. bestreitet, Angst gehabt zu haben, Ole zu verlieren

Sie selbst hat gegenüber dem psychologischen Sachverständigen Dr. Thomas Heinrich erzählt, dass ihr in dieser Zeit vor der Tatnacht alles zu viel geworden sei, sie litt an Schlafstörungen, die von der Hausärztin verschriebenen Tabletten habe sie aber abgesetzt. Sie hätte aber keine Angst gehabt, Ole zu verlieren. Sie habe dasselbe empfunden, was die Eltern Oles ebenfalls zu Beginn des Prozesses ausgesagt haben: Sie habe Susanne T., die Mutter von Ole T., schon fast als Tochter gesehen und Ole als Ersatz-Enkel. Diese Einschätzung wird von allen Zeugen gestützt – auch die, die Elisabeth S. kurz vor der Tatnacht gesehen haben, sprechen von einem stabilen, innigen Verhältnis zu Ole.

Das Gericht sieht Elisabeth S. derzeit dennoch als einzige für den Tod von Ole in Frage kommende Person an. Tatmotiv: Verlustangst. Ein klarer Widerspruch zu den nun von Elisabeth S. getätigten Aussagen.

Nach ihren Versionen, die sie von der Tatnacht geschildert hat, sei es zunächst ein Unfall gewesen (der Junge fliegt beim Toben auf die Bettkannte). Später spricht sie davon, dass er keine Luft mehr bekommen habe. Stimmen eventuell beide Aussagen? Sprich: Ist Ole zuerst auf die Bettkannte gefallen und hat dann keine Luft mehr bekommen? Wie sehen die Bettpfosten in dem Schlafzimmer von Elisabeth S. aus? Kann Ole so unglücklich gefallen sein, dass seine Male am Hals auch von dem Pfosten stammen könnten? Andererseits: Wenn sich die Vorgänge so ereignet haben, hätte Stephan S., der Sohn von Elisabeth S., den Fall einfach aufklären und damit seine Mutter entlasten können. Stattdessen machte er am vergangenen Freitag, den 18. Januar 2019, von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und machte keine Angaben zu dem Vier-Augen-Gespräch, das er mit seiner Mutter im Landgericht Heilbronn unlängst führen durfte und indem es um höchstwahrscheinlich um die Ereignisse in der Tatnacht ging. Ein weiteres Rätsel: Wie kann Ole, der zu diesem Zeitpunkt laut Elisabeth S. schon bewusstlos war, einfach so in die Badewanne „geplumpst“ sein? Und: Warum lässt man den Jungen dann in der randvoll mit Wasser gefüllten Wanne liegen? Zumindest das Wasser lässt man dann doch schnellstmöglich ab. Und: Warum rief sie keinen Notarzt?

Gericht glaubt ihren Aussagen nicht

Im Gerichtssaal wird Elisabeth S. wegen ihrer unglaubwürdigen Darstellung der Ereignisse nicht nur von Oles Vater, Dr. Jens T.,  kritisiert. Auch Richter Kleinschroth und Nebenklägervertreter Jens Rabe geben zu erkennen, dass sie ihr diese Versionen nicht glauben. Höchstwahrscheinlich weiss das Gericht auch schon mehr als die Öffentlichkeit. Mit Spannung werden noch die Aussagen der Spurensicherung und des Gerichtsmediziners vor Gericht erwartet. Sind die Druckstellen am Hals des Jungen eindeutig Würgemale? Konnten Hautschuppen des Täters gefunden werden? Inwieweit konnten überhaupt Fingerabdrücke bei Ole gefunden werden, nachdem er geraume Zeit in einer Badewanne voller Wasser gelegen hatte?

Die große Frage: Wurde Ole umgebracht oder war es ein Unfall?

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Aussage des Vaters, dass Oles Körper schon steif gewesen sei, als er ihn aus der Badewanne herausgehoben und ins Wohnzimmer getragen habe. Wie lange war das Kind zu diesem Zeitpunkt schon tot? Gegen 8 Uhr morgens am Samstag, den 28. April 2019, hat Zeugin Gabriele S. eine Person in ähnlicher Erscheinung wie Elisabeth S. und mit einem schwarzen Mantel bekleidet den Weg entlang des Künsbachs Richtung Haag hocheilen sehen. Auch der Spürhund der Polizei hat am Nachmittag zunächst diese Fährte verfolgt. Falls Elisabeth S. tatsächlich um 8 Uhr morgens erst das Haus verlassen hat, wie lange lag der Junge zu diesem Zeitpunkt bereits tot in der Badewanne? Und: Was hatte Elisabeth S. unter ihrem Mantel an? Das Nachthemd, das sie laut eigenen Aussagen angezogen hat, als sie sich mit Ole schlafen gelegt hat oder hat sie sich umgezogen? Die Frage ist: Wie rationell hat sie nach Oles Tod gehandelt?

Was bringt ein Appell ans Gewissen, wenn das Gewissen nicht mehr weiß, was war?

Richter Kleinschroth appelliert während des Prozesses immer wieder an ihr Gewissen, versucht sie zu überzeugen, dass nicht nur den Eltern zumindest eine kleine Last genommen werden würde, wenn sie wüssten, wir ihr Junge gestorben ist. Auch ihr selbst werde eine Last genommen, zumindest eine kleine Last der Schuld. Sie solle doch bitte endlich erzählen, was wirklich passiert ist in dieser Nacht.

Die Frage ist: Inwieweit kann sich Elisabeth S. Überhaupt noch an die Tatnacht erinnern? Nicht selten verdrängt das Gehirn solch schwerwiegende Ereignisse und kapselt sie im Unterbewusstsein ab. Falls jemand aus einer Psychose heraus eine solche Tat begeht, gibt es da überhaupt ein Gewissen, das angesprochen werden kann?

Und immer wieder hört man in Künzelsau Stimmen, die der Meinung sind, dass Elisabeth S. Ole nicht getötet hat.

https://www.gschwaetz.de/2019/01/18/stephan-s-beruft-sich-auf-das-zeugenverweigerungsrecht/

 




Elisabeth S.: „Ich übernehme die Verantwortung für den Tod von Ole“

Elisabeth S. schildert Vorgänge in der Tatnacht

Am sechsten Prozesstag (14. Januar 2019) rund um den Tod des in der Nacht von Freitag, den 27. April 2018, auf Samstag, den 28. April 2018 verstorbenen Ole (7) aus Künzelsau ist das eingetroffen, worauf viele Prozessbeteiligte gehofft hatten: Die Angeklagte Elisabeth S. bricht ihr Schweigen und sagt im Gerichtssaal: „Ich übernehme die Verantwortung für den Tod von Ole.“

Zuvor hat der Sachverständigen-Gutachter Dr. Thomas Heinrich vorgetragen, was Elisabeth S. ihm am vergangenen Montag, den 07. Januar 2019, im Landgericht Heilbronn in einem Gespräch unter vier Augen erzählt hat. Elisabeth S. berichtete ähnlich wie die Eltern von Ole T., dass die Chemie zwischen ihr und dem Kind beim ersten Kennenlernen sofort gestimmt habe. „Ich habe Ole gleich gemocht“, äussert sie sich im Gespräch mit Dr. Heinrich.  Bevor Ole ab September 2016 in die Schule kam, habe Elisabeth S. den Jungen regelmäßig von 07.30 Uhr bis 12 oder 13 Uhr betreut. Danach habe sie ihn lediglich ab und zu, vielleicht einmal im Monat betreut, wenn er krank gewesen sei oder die Mutter Termine hatte. Das Verhältnis zwischen Ole und ihr und auch zwischen Oles Eltern und ihr sei bis zuletzt gut gewesen.

Elisabeth S.: „Alles in sich reingefressen“

Bezüglich einer psychischen Veränderung erzählte sie, dass sie nach dem Tod ihres Mannes zwei Jahre lang „ein extremes Tief“ erlebt habe und vieles „in sich reingefressen“ habe, weil sie keine Belastung für andere, sondern „stabil“ sein wollte. Dann seien Probleme mit ihren Zähnen und der angefertigten Prothese aufgetreten. Über ein Jahr habe das Ganze gedauert – bis 2017. Dann sei ihr Sohn krank geworden. Ihr Haus sei nicht mehr so aufgeräumt gewesen, weil es „ihr körperlich zu viel gewesen“ sei. Elisabeth S. habe sichVorwürfe gemacht, dass sie das nicht hinbekomme und habe alles besser und schneller machen wollen.

In der Woche vor Oles Tod sei viel passiert. Elisabeth S. habe ihren Garten gemacht, den Keller aufgeräumt, mit den Planungen ihres 70. Geburtstages im Juni 2018 begonnen. Sie sei, so empfindet sie es rückblickend, „mit allem überfordert gewesen“. Auch im Bezug auf Ole habe sie sich gefragt, ob sie das alles hinbekomme. Die Tropfen, die sie von ihrer Hausärztin verschrieben bekommen hätte, um besser schlafen zu können (Dosierung laut Elisabeth S.: zehn Tropfen), habe sie an dem besagten 27. April 2018 abgesetzt. Elisabeth S. sagte, dass sie sich die Tat nicht erklären könne. Sie habe keine Verlustängste gehabt. Sie habe auch keine Angst vor Ole gehabt.

Erst Tom und Jerry geguckt, dann ins Bett gegangen

Als Ole zu ihr kam, habe er erst einmal seine Hausaufgaben gemacht. Danach hätten sie seine Spielsachen vom Keller ins Wohnzimmer geholt und damit gespielt. Dann seien sie gemeinsam auf den Friedhof zum Grab ihres verstorbenen Mannes gegangen. Zum Abendessen habe es die Würstchen und den Mais gegeben, die Oles Mutter Susanne T. Elisabeth S. an dem Abend mitgebracht hatte. Dazu habe es Kartoffeln gegeben. Sie habe Badewasser eingelassen, aber Ole habe nicht baden wollen. Dann habe er seinen Schlafanzug angezogen. Sie hätten sich gemeinsam Filme angeschaut, Tom und Jerry und der gestiefelte Kater. Sie habe noch ein Foto von Ole gemacht, um es später Oles Mutter zu schicken. Dann seien sie ins Schlafzimmer gegangen. Sie habe sich ihr Nachthemd angezogen. Als Elisabeth S. und Ole im Bett lagen, hätten sie sich noch die Geschichte von der Stadtmaus und der Landmaus erzählt. Irgendwann sei er eingeschlafen. Sie sei noch eine Weile wach gelegen.

Nebenklägervertreter Raabe: „Solche Erklärungen sind schrott“

Ab diesem Punkt gibt es zwei Versionen der Geschichten. In der Version, die Elisabeth S. gegenüber Dr. Heinrich vergangene Woche geäussert hat, sagt sie: „Ole ist aufgewacht. Er hat schwer geatmet. Ich habe ihn geschüttelt. Ich habe ihn an mich gezogen. Ich habe ihn ins Badezimmer gezogen.“ Dort habe sie ihn mit Wasser beträufelt. Dann sei er ins Wasser gefallen und sie sei aus Panik weggerannt. In der anderen Version, die Ergänzung, die ihre Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf heute vor Gericht vorliest, heißt es: „Ich denke, er war wach, als er so schwer geatmet hat. Ich habe ihn überall gedrückt und geschüttelt. Ich muss ihn auch am Hals gedrückt haben. Ich wollte, dass er wieder Luft bekommt.“ Elisabeth S. ist sich damit also nicht mehr sicher, ob Ole wach war, als sie ihn gedrückt und geschüttelt hat. Sind die Würgemale keine Würgemale, sondern hat Elisabeth S. in der Tatnacht versucht, den Jungen durch „Drücken am ganzen Körper“ das Atmen zu ermöglichen? Nebenklägervertreter Jens Raabe ist mehr als skeptisch: „Frau S.. Sie sind Krankenschwester. Der Unterschied zwischen Reanimation und Würgen ist Ihnen vollkommen klar. […] Solche Erklärungen sind schrott.“ Auch der Gerichtsmedziner habe laut Peter S. von der Kripo Heilbronn, der am heutigen Prozesstag als Zeuge ausgesagt hat, bei einer ersten Inaugenscheinnahme der Leiche davon gesprochen, dass ein Tod durch Erwürgen sehr wahrscheinlich sei.

Elisabeth S.: „Ich wollte Ole nie etwas tun“

Elisabeth S. ringt um Fassung und sagt im Gerichtssaal leise: „Ich bin erschüttert. Mir tut das alles so leid. Ich wollte Ole nie etwas tun. Ich habe ihn immer gut versorgt.“ Der Vorsitzende Richter Roland Kleinschroth erklärt ihr: „Keiner wirft Ihnen [Elisabeth S.] vor, dass Sie sich zum Ziel gemacht hätten, Ole etwas anzutun, als Sie ihn zu sich ins Haus geholt haben.“ Aber das „Warum“ stünde noch immer im Raum – und letzten Endes auch das „Wie“. Denn nicht nur Raabe äusserte Skepsis bezüglich des Tathergang. Auch Roland Kleinschroth. Er verwies auf die erste Aussage von Elisabeth S. bei der Polizei. Zu dieser Zeit habe sie den Tathergang völlig anders geschildert: Ole sei auf ihrem Bett herumgesprungen. Dabei sei er unglücklich mit dem Hals auf den Bettpfosten geschlagen. Sie habe ihn leblos in die Badewanne gelegt und sei weggegangen.

Vater Jens T.: „kein Geständnis, sondern taktisches Abstreiten der Tat“

Erschüttert über die Darstellung der Tatnacht zeigen sich die Eltern von Ole. Nachdem diese vorab bereits über den Inhalt der heutigen gerichtlichen Darstellung informiert wurden, hat die Mutter von Ole darauf verzichtet bei Gericht zu erscheinen. Oles Vater, Dr. Jens T., sagte im Gerichtssaal: „Wir hatten gehofft, zu erfahren, was passiert ist. Die Erklärung verstärkt den Schmerz, den wir haben.“ Ole sei zu dem Zeitpunkt gesund gewesen. Für Jens T. ist das „kein Geständnis, sondern taktisches, kalkuliertes Abstreiten der Tat. Daher habe seine Frau auch heute auf eine Teilnahme an dem Prozess verzichtet.

Verteidigerin Stiefel-Bechdolf verwies darauf, dass Elisabeth S. nicht bestreite, „dass sie dafür [für den Tod Oles] in Frage kommt“. Richter Kleinschroth sagt mit Nachdruck, dass er diese Veranwortunsgübernahme aber nicht erkennen könne, weil Elisabeth S. dies nicht ausgesprochen habe. Elisabeth S. ringt sich schließlich zu dem Satz durch: „Ich übernehme die Verantwortung für den Tod von Ole.“

Am kommenden Freitag, den 18. Januar 2019, soll nochmals der Sohn von Elisabeth S. vor Gericht gehört werden. Auch mit ihm durfte Elisabeth S. unter vier Augen über die Tatnacht sprechen. Richter Kleinschroth wie auch die Verteidigung betonten in diesem Zuge, dass diese Gespräche – sowohl mit dem Sohn als auch mit dem psychologischen Sachverständigen – auf Wunsch der Verteidigung stattgefunden haben und wies damit Gerüchte von sich, dass das Gericht der Angeklagten hinterhergelaufen sei (wir berichteten). Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf erklärte den Grund für ihren Wunsch der Vier-Augen-Gespräche: „Ich habe mir von dem Gespräch eine bessere Verteidigung erhofft.“




Eventuell Freispruch für Elisabeth S.? Lawblog sieht Vorgehen von Richter Kleinschroth kritisch

Als „unüblich“ bezeichnen die Rechtsanwälte Udo Vetter und Annette Mertens auf ihrer Internetseite http://www.lawblog.de die Mittel, die das Landgericht Heilbronn mit dem Vorsitzenden Richter Roland Kleinschroth im Prozess um Elisabeth S. angewendet hat, um Elisabeth S. zum Reden zu bewegen.

Konkret geht es darum, dass nach wie vor nicht geklärt ist, wie der siebenjährige Ole, der in der Tatnacht in der Obhut von Elisabeth S. war, ums Leben gekommen ist. Daher hat sich Richter Kleinschroth nun dazu entschlossen, dass Elisabeth S. zunächst mit ihrem Sohn, dann mit einem psychologischen Sachverständigen ohne Aufsicht sprechen darf. Das heißt, Polizeibeamte sind nicht im Raum während der Gespräche. Beide Gespräche wurden im Landgericht Heilbronn geführt. Das Ziel sollte laut Richter Kleinschroth die Aufklärung des Falles sein.

Die beiden Anwälte Vetter und Mertens kritisieren in ihrem Artikel „Kein Gericht läuft einem Angeklagten grundlos hinterher“ vom 07. Januar 2019 allerdings, dass dieses Vorhaben auch ein Schuss nach hinten werden könne. Sie geben zu Bedenken: „Je mehr deutlich gemacht wird, dass eine Aufklärung ohne Mitwirkung des Angeklagten nicht möglich ist, desto größer ist faktisch die Chance, dass der Tatnachweis nicht gelingen wird. Denn kein Gericht läuft hinter dem Angeklagten her, wenn es diesen auch ohne seine Mitwirkung verurteilen kann.“ Sprich: Dadurch dass das Gericht deutlich gemacht hat, wie wichtig eine Aussage von Elisabeth S. bezüglich der Tatklärung sei, kann nun die Verteidigung möglicherweise der Mandantin Elisabeth S. raten, nichts über die Tatnacht zu sagen. Dadurch könne Elisabeth S. möglicherweise auch nicht verurteilt werden. Denn: „Das alles läuft dann auf den Grundsatz „in dubio pro reo“, im Zweifel für den Angeklagten, hinaus.“

Ob Elisabeth S. eine Aussage zur Tatnacht gemacht hat und wenn ja, was sie zu Protokoll gegeben hat  – wird der Vorsitzende Richter Kleinschroth eventuell am nächsten Prozesstermin am kommenden Montag, den 14. Januar 2019, bekannt geben.

 

 




Elisabeth S. hat Medikamente wohl abgesetzt

Zeugen sprechen von einem „Ein Berg, den sie vor sich sah“ – Anzeichen verdichten sich, dass Elisabeth S. psychisch labil war

Am fünften Prozesstag rund um den Tod von Ole (7) aus Künzelsau in der Nacht vom 27. auf den 28. April 2018 sagten zwei Zeuginnen aus, die mit der Hauptangeklagten Elisabeth S. kurz vor der Tat Kontakt hatten. Beide Zeuginnen sprachen unabhängig voneinander von

„einem Berg, den Elisabeth S. vor sich sah“. Während Zeugin Gabriele D. aus Künzelsau (57) diesen Wortlaut in Bezug auf die Entrümpelung von Elisabeth S. Haus benutzt hat, sprach Zeugin Inge K.-W. (65) von diesem besagten Berg, als Elisabeth S. mit ihr über ihren bevorstehenden 70. Geburtstag sprach, den man eigentlich feiern müsse, sie (Elisabeth) das aber nicht könne. „Ich habe das damals so verstanden, dass ihr das Ganze zu viel wurde und habe zu ihr gesagt: Dann feierst du eben ganz klein“, sagt Inge K.-W. vor Gericht aus. Auch das ein Teil ihrer Familie über Ostern nach Japan geflogen ist, habe ihr laut Zeugin Inge K.-W. sehr zu schaffen gemacht. Damit bestätigt Inge K.-W. die vorangegangenen Zeugenaussagen der Freundinnen von Elisabeth S., die bereits ähnliche Einschätzungen vor Gericht äußerten.

Elisabeth wollte nicht allein sein

„Sie war verhärmt, fast schon am Weinen“, beschreibt Inge K.-W. die damalige Situation. Inge K.-W.. Elisabeth S. habe Inge K.-W. in dieser Zeit um Hilfe gerufen. Am 23. März 2018, also rund einen Monat vor Oles Tod, ereilte Inge K-W. ein telefonischer Hilferuf. Es gehe ihr sehr schlecht, habe Elisabeth ihr gesagt. Sie hätte starke Schmerzen beim Wasserlassen. Inge K.-W., die wie Elisabeth S. ebenfalls schulterlange weiße Haare hat und von hinten rein optisch gesehen Elisabeth S. sehr ähnlich sieht, habe daraufhin damals in der Apotheke ein homöopathisches Mittel sowie einen Tee für Elisabeth S. besorgt und wollte diese Dinge nur kurz vorbeibringen. Aber Elisabeth habe „sehr geklammert“. Zuerst habe sie Inge K.-W. gebeten, sie noch zum Arzt zu fahren. Dann habe Elisabeth S. sie gefragt: „Bitte, bitte, darf ich noch zu euch?“ Der Vorsitzende Richter Roland Kleinschroth hakt nach: „Warum hat Elisabeth sie damals angerufen, obwohl sie sich zuvor ein Jahr nicht gesehen hatten?“ Inge K.-W. habe sich das auch gefragt. „Sie habe niemand“, soll Elisabeth S. ihr gegenüber geäußert haben. Anke Stiefel-Bechdolf, die Verteidigerin von Elisabeth S. fragt nach: „Kann es sein, dass Elisabeth S. Sie als enge Vertraute gesehen hat?“ – „Das kann sein“, antwortet Inge K.-W..

Zeugin Inge K.-W.: „Sie hat einen stieren Blick gehabt“

Was Inge K.-W. dann beschreibt, erinnert an die Zeugenaussage von Freundin Edeltraud M., die Edeltraud M. im Dezember 2018 vor Gericht gemacht hat. Am 14. April 2018, also nur zwei Wochen vor Oles Tod, habe Inge K.-W. Elisabeth S. zum Spazierengehen abgeholt. Hier sei ihr aufgefallen, dass (wie bei dem Treffen zuvor) die Rollläden von Elisabeth S.‘ Haus dreiviertel heruntergelassen gewesen seien und das bei strahlendem Sonnenschein. „Wir haben versucht, spazieren zu gehen, aber es war schwierig. Es fand auch kein normaler Dialog statt“, berichtet Inge K.-W. weiter. Wohin sollen wir gehen?, habe sie Elisabeth S. gefragt. Diese habe geantwortet, dass sie „irgendwo hochgehen und herunterschauen möchte“. Also seien sie in die Weinberge gefahren. Dort habe Elisabeth kleine Schritte gemacht, sei kaum vorangekommen. Wegen des unsicheren Ganges habe Inge K.-W. den Eindruck bekommen, dass Elisabeth S. möglicherweise Medikamente eingenommen haben könnte. „Bist du krank“?, habe Inge K.-W. gefragt, worauf Elisabeth S. aber nichts erwidert haben soll. „Sie hat aber immer so komisch geguckt. Sie hat einen richtig stieren Blick gehabt“, erinnert sich Inge K.-W.. Mal sei sie teilnahmslos herumgestanden, dann wieder ein paar Schritte gelaufen. Irgendwann habe Elisabeth S. sie gefragt: „Drehen wir wieder um?“ Zu Hause habe Elisabeth S. sie noch gebeten, mit ins Haus zu kommen, aber Inge K.-W. sei nur noch mit ihr in den Garten. Es sei das letzte Mal vor dem Tattag gewesen, als sie Elisabeth S. gesehen habe. Sie habe ihr geraten, zum Arzt zu gehen. „Mir kam sie schon fast depressiv vor“, lautet die Einschätzung von Inge K.-W.. Zwei Tage vor dem Tattag habe sie nochmal mit Elisabeth S. telefoniert. In diesem Telefonat äusserte Elisabeth S. dann die besagten Ängste um ihren anstehenden 70. Geburtstag.

Wirre Haare, ungepflegt, zahnlos

Bereits Jahre zuvor habe es laut Zeugin Inge K.-W. Auffälligkeiten im Verhalten von Elisabeth S. gegeben. 2015 sei sie regelrecht erschrocken gewesen über den Anblick von Elisabeth S., die sie zufällig auf einer Wirtschaftsmesse in Künzelsau gesehen hatte. „Sie sah sehr ungepflegt aus, ihr Gesicht war aufgedunsen, wie wenn man Cortisonpräparate nimmt. Sie war zahnlos, die Haare waren wirr, ihre Kleidung ungepflegt.“ Elisabeth S. habe einen großen Beutel bei sich gehabt, in den sie „im großen Stil“ Mitgebsel von Firmen eingepackt habe. „Wir haben uns fast schon geschämt“, sagt Inge K.-W..

2016 erhielt sie von Elisabeth S. einen Anruf, dass sie von einem älteren Ehepaar Kleidung ihres Enkels bekommen habe und ob sie nicht schauen wollte, ob für ihre Enkel etwas darunter wäre. Inge K.-W. ging daraufhin bei Elisabeth S. vorbei, war aber dann etwas erschreckt über den Anblick, der sich darbot. „Es sah sehr wild aus. Überall standen große Tüten mit Kleidung wie beim Roten Kreuz herum.“ Elisabeth S. habe ihr erklärt, dass sie gerade alles neu ordnen würde und dass viele Leute ihre Kleidung bei ihr abgeben würden [Anm. d. Red.: Elisabeth S. hat jahrelang im Kleiderladen in Künzelsau mitgeholfen.]

Aufgrund der Bitte des Sohnes von Elisabeth S. habe Inge K.-W. Elisabeth S. für den Aufenthalt in der Justizvollzugsanstalt ein paar Kleidungsstücke von sich für Elisabeth S. gerichtet, da der Sohn erklärt habe, er dürfe nach der Tatnacht das Elternhaus nicht mehr betreten. Bei der Übergabe der Kleidungsstücke in Niederhall habe sie Elisabeths Sohn und die Brüder gefragt: „Habt ihr das nicht gemerkt?“ Daraufhin hätten der Sohn und die Brüder von Elisabeth S. geschwiegen.

Zeugin Gabriele D. wiederum, die ebenfalls an dem fünften Prozesstag vor Gericht befragt wurde, sagte, dass ihr kein ungewöhnliches Verhalten an Elisabeth S. aufgefallen sei, als sie am 20. April 2018, also eine Woche vor der Tatnacht, mit Elisabeth S. spontan Pizza essen gegangen sei. Die pharmazeutisch-technische Assistentin berichtet, dass Elisabeth S. ihr noch von ihrem Plan erzählt habe, ihr Schlafzimmer vom oberen Stock ins Erdgeschoss zu verlegen. Und dass sie einige Bücher hätte, von denen sie sich trennen müsste. Gabriele D. hat ihr angeboten, vorbeizukommen, um gemeinsam zu schauen, was man mit den Büchern machen könne.

Medikamente abgesetzt

Elisabeth S. habe ihr zudem von einem Arztbesuch erzählt und dass sie unsicher sei, ob sie die verschriebenen Tropfen gegen ihre Schlafstörungen nehmen solle. Wegen der Bücher habe Gabriele D. Elisabeth S. am Donnerstag, den 26. April 2018, für zirka eine Stunde besucht. Elisabeth S. habe ihr erzählt, dass sie am Wochenende „ganz viel vorhat“. So würde am Freitag Ole kommen, am Samstag sei sie eingeladen zu einem Geburtstag, am Sonntag sei ein Treffen mit der Schwägerin geplant. Gabriele D. und Elisabeth S. nahmen sich vor, gemeinsam mal zu einem Mariengottesdienst im Mai 2018 in Künzelsau zu gehen. Elisabeth S. erzählte ihr bei diesem Treffen auch, dass sie die Tropfen gegen Schlafstörungen abgesetzt habe, weil sie davon Kopfschmerzen bekommen hätte. Das war ein Tag vor der Tatnacht.




Elisabeth S. spricht über die Tatnacht

Was ist passiert in der Nacht vom 27. auf den 28. April 2018? Am 28. April wurde der damals siebenjährige Ole tot in der Badewanne von Elisabeth S. in Künzelsau aufgefunden. Nach nunmehr fünf Verhandlungstagen und einem Dreivierteljahr nach dem dramatischen Ereignis ist die Hauptangeklagte Elisabeth S. bereit zu sprechen. In diesen Minuten führt die Angeklagte ein Vier-Augen-Gespräch mit Dr. Heinrich, einem der drei psychologischen Sachverständigen, die den Prozess um Elisabeth S. am Landgericht Heilbronn begleiten.

Der Vorsitzende Richter Roland Kleinschroth hatte dieses Gespräch am heutigen fünften Verhandlungstag am 07. Januar 2018 in der öffentlichen Sitzung angekündigt und hat sich diesbezüglich auch noch einmal direkt an Elisabeth S. gewendet: „Wir fischen hier schon ein bisschen im Trüben. Aber wir können auch puzzlen. Und irgendwann ist das Puzzle fertig. Wenn Sie der Verhandlung gefolgt sind, dann wissen Sie, dass es nicht nur für Oles Eltern, sondern auch für Ihren eigenen Sohn wichtig wäre, zu wissen, was passiert ist [Anm. d. Red.: in der Nacht, in der Ole starb]. Noch schlimmer als der Tod wäre für die Eltern, wenn sie nicht erfahren, wie es passiert ist. Das wäre, wie wenn es ein zweites Mal passieren würde.“ Auch für Elisabeth S. wäre es eine Last weniger, so Kleinschroth.

Elisabeth S. soll in einem vergitterten Raum im Landgericht Heilbronn Dr. Heinrich unter vier Augen erzählen, was passiert ist. Dieser ist in diesem Moment keine Vertrauensperson, wie er vor Gericht auch an Elisabeth S. gerichtet, betont. Das heißt, alles, was Elisabeth S. ihm dabei erzählt, kann vor Gericht verwendet werden.

Es war ein langer Weg, dass Elisabeth S. nun bereit ist, über die Tatnacht zu sprechen. Zunächst erbat sie sich ein Vier-Augen-Gespräch mit ihrem Sohn – ohne Polizeibeamte im Raum. Die Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd (JVA) verweigerte das Vorhaben in ihren Räumlichkeiten. Vergangenen Donnerstag, den 03. Januar 2019, fand das Gespräch laut Richter Roland Kleinschroth schließlich in einer Zelle im Landgericht Heilbronn statt. Es dauerte rund drei Stunden. Sohn wie Mutter wurden vor und nach dem Gespräch durchsucht, wie Kleinschroth betonte. Über den Inhalt ist nichts bekannt.

Elisabeth S. sei zwar nicht bereit, vor Gericht auszusagen, aber sie sei nun bereit für ein Gespräch mit Dr. Heinrich, so Kleinschroth. Es könnte das Gespräch sein, worauf alle hoffen: „Wir versuchen alles, um Licht ins Dunkel zu bringen“, so Richter Roland Kleinschroth.

Kommenden Montag ist der nächste Prozesstermin. Dann wird Dr. Heinrich eventuell vortragen, was Elisabeth S. ihm erzählt hat. Und es wird vielleicht endlich Klahrheit herrschen, wie Ole gestorben ist – und warum.

 




Große Panne beim 5. Prozesstag um Elisabeth S.

Beim fünften Prozesstag gegen Elisabeth S., die wegen Totschlags an dem im April 2018 in ihrem Haus tot aufgefundenen Ole (7) vor Gericht steht, ist der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd (JVA) eine Panne passiert. In dem Transport von der JVA zum Landgericht Heilbronn wurde die Angeklagte Elisabeth S. gemeinsam mit einer Hauptbelastungszeugin, die heute hätte gegen sie aussagen sollen, transportiert.

Der Vorsitzende Richter Roland Kleinschroth machte aus seinem Ärger keinen Hehl: „Was ich in den vergangenen Wochen verlebt habe, das habe ich mit keiner JVA zuvor erlebt. Das macht mich wirklich sauer.“

Das Problem: Hauptbelastungszeugin N., die gegen Elisabeth S. heute hätte aussagen sollen, musste mit Elisabeth S. gemeinsam zum Gericht fahren. Das ist nicht nur ungewöhnlich, sondern absolut unüblich. Jeglicher Kontakt zwischen Angeklagten und Zeugen während eines Prozesses kann zu einer Beeinflussung der Zeugen führen. Elisabeth S. hätte in einem getrennten Transport gefahren werden müssen. Ob und wenn ja, was zwischen E. und Zeugin N. gesprochen wurde, ist nicht bekannt. Zeugin N. wurde heute nicht wie geplant verhört, da die Verteidigerin von Elisabeth S. stark erkältet ist und daher um eine Verschiebung der Zeugenbefragung gebeten hat.




„Das Gefühl, nie richtig dazuzugehören“

Wenn Sabine Focken die Nachrichten zum Thema Flüchtlinge verfolgt, werden in ihr bei diesem Thema Gefühle wach, die sie an ihre eigene Familiengeschichte erinnert: „Eine Flüchtlingsfamilie will einfach nur anerkannt werden und strengt sich über die Maßen an, mit dem gleichzeitigen Gefühl, trotzdem nicht richtig dazuzugehören.“ Die jetzt in Hohenlohekreis lebende Pfarrerin kommt selbst aus einer Flüchtlingsfamilie.

 

„Krieg und Frieden spielen in meinem Leben eine ganz große Rolle“

 

Ihre Eltern flohen während des Krieges aus Hinterpommern. „Krieg und Frieden spielen in meinem Leben eine ganz große Rolle“, sagt Sabine Focken gegenüber GSCHWÄTZ, die am Rande des Ruhrgebietes, bei Dortmund, aufgewachsen ist.

 

Der Krieg hinterließ bei ihren Eltern Spuren und so spürte auch Focken schon als Kind „die große Kraft des Krieges, die auch Jahrzehnte später“ noch nachwirke und Traumata auch bei der nachfolgenden Generation erzeuge. Da war zum einen die Sehnsucht der Eltern nach der vermeintlich heilen Welt Hinterpommerns. Diese Sehnsucht der Eltern und der gleichzeitige Wunsch, in Deutschland richtig dazuzugehören, übertrug sich auch auf die vier Kinder. Focken war die älteste.

Nach dem Abitur begann sie ein Theologiestudium, was für die damalige Zeit sehr emanzipiert war. Doch Focken brach ihr Studium ab, da der Beruf des Pfarrers nicht vereinbar mit einer Familie schien. „Es gab damals keine Pfarrerinnen in der Umgebung, die ein Vorbild für mich hätten sein können“, erinnerte sie sich heute. So wurde sie Physiotherapeutin. Was für Außenstehende so völlig anders klang, war für sie naheliegend: „Es ist ebenso ein Heilungsberuf.“

 

Die Eckpfeiler unserer Gesellschaft

 

Als der Kinderwunsch ausblieb, begann Focken mit damals späten 30 Jahren letztendlich doch noch einmal ein Theologiestudium in Tübingen und wurde Pfarrerin – zunächst in Kressbronn am Bodensee, von 2009 bis Juli 2018 in Schöntal. Dann wechselte die Theologin, die am 18. Dezember 2018 ihren 59. Geburtstag feiert, in die Nachbargemeinde Dörrenzimmern.

„Ich bin gerne in Schöntal gewesen, aber meine Intuition trieb mich letztendlich nach Dörrenzimmern“, erklärt sie. Auch für Schöntal freue sie sich, da die Gemeinde nun eine Nachfolgerin bekomme, die den Schwerpunkt, den Focken in der Erwachsenenbildung gesetzt habe, weiterführe.  Sie selbst möchte zunächst Impulse für die Kinder- und Seniorenarbeit in Dörrenzimmern setzen, „da dies die Eckpfeiler unserer Gesellschaft sind“.  So hat sie ein Kinderteam ins Leben gerufen, das einmal monatlich einen Familiengottesdienst mitgestaltet. Vor einigen Wochen lud die Pfarrerin das Jugendteam ein, eine Woche bei ihr im Pfarrhaus zu wohnen und „christliche Lebensgemeinschaft“ zu leben. Die Jugendlichen stimmten begeistert zu.

 

„Das ist eine „Sehr-willkommen-heißen-Gemeinde“

 

Bereits zu Beginn ihrer Amtszeit hat Focken das Engagement der Dörrenzimmerner erlebt: „Das ist eine „Sehr-willkommen-heißen-Gemeinde“. Als sie eingezogen sei, hätten an die 16 Landfrauen ihr Haus geputzt und die Männer des Ortes in ihrem Garten Fundamente für ihren Hühnerstall gesetzt, Platten gelegt und geholfen, dass der Rasen mehr Nutzfläche weicht, worauf Obst und Gemüse angebaut werden soll.

Wenn die Kinder im Familiengottesdienst sich ganz selbstverständlich und locker vor die Gemeindemitglieder stellen und sprechen, merke Focken , dass es in dem kleinen Dorf „ein tiefes Vertrautsein miteinander gibt, weil die Menschen hier seit Generationen miteinander verbunden sind“. Und sie weiß aus eigener Erfahrung auch, wie wichtig das ist: „Ich gehöre dazu –  das ist ein Grundnahrungsmittel. Wer dieses Gefühl hat, lebt entspannter.“

 




„Es ist für uns alle ein Albtraum“ – Auch Sohn von Elisabeth S. steht vor einem Rätsel

// Abschiedsbrief von Elisabeth S. gefunden: „Bitte verzeih mir, Stephan“

Er ist groß, hager, hat schütteres braunes Haar, einen Vollbart und gleicht auf den ersten Blick so gar nicht seiner Mutter. Der Sohn von Elisabeth S., Stephan S., saß am vierten Verhandlungstag (17. Dezember 2018) im Zeugenstand und kann sich diese Tragödie um den nach wie vor rätselhaften Tod des siebenjährigen Ole nicht erklären. Als ihn der Vorsitzende Richter, Roland Kleinschroth fragt, ob er sich denn erklären könne, warum seine Mutter keine Aussage macht zu dem, was in der Tatnacht passiert ist, sagt er: „Vielleicht weiß sie es nicht. Vielleicht kann sie es nicht. Juristisch hat sie natürlich auch das Recht zu schweigen.“ Lange Zeit wirkt Stephan S. während seiner Vernehmung sehr hölzern, zeigt wenig bis keine Emotionen, bis es schließlich aus dem 47-Jährigen herausbricht.

Er hat Elisabeth nie gefragt, was passiert ist

„Es ist für uns alle ein Albtraum“, sagt er mit tränenerstickter Stimme. Ich weiß, es ist auch für die Eltern von Ole ganz schlimm.“ Und er betont: „Jeder will den Grund erfahren“, was warum in dieser Nacht passiert sei, als Ole gestorben ist. Ob er seine Mutter während seiner diversen Haftbesuche nicht gefragt habe, was passiert sei, hat Richter Kleinschroth ihn gefragt. „Nein“, lautet die knappe Antwort des 47-Jährigen. Er fügt hinzu: „Ich kann es mir auch überhaupt nicht erklären.“ Als ein Einzelkind groß geworden, habe er nie körperliche oder verbale Gewalt erfahren, berichtet der seit dem Studium in München lebende Fotodesigner. Seine Mutter sei immer liebevoll und einfühlsam gewesen. Auf den Auszug seiner Mutter aus dem elterlichen Wohnhaus angesprochen (zweimal ist Elisabeth S. ausgezogen, weil sie sich von ihrem inzwischen verstorbenen Mann getrennt hatte beziehungsweise trennen wollte) und zu den Gründen für den Auszug gefragt, berichtet er knapp von Streitereien der Eltern, die gehäuft auftraten, als er in der Pubertät war. Worum es bei den Streitigkeiten der Eltern genau ging, wisse er nicht – ebenso wenig wusste er von einem angeblichen Aufenthalt seiner Mutter in der psychiatrischen Klinik in Weinsberg.

Ihm war keine Depression bekannt

Im Gegensatz zu den Freundinnen, die am Vormittag des heutigen Verhandlungstages aussagten, dass Elisabeth vor allem seit Anfang 2018 sehr depressiv schien, hat Stephan S. ein anderes Bild von seiner Mutter. Seine Mutter sei zwar „sehr niedergeschlagen“ gewesen, als sie mit 58 Jahren aufgehört hat zu arbeiten und auch nach dem Krebstod seines Vater vor rund zehn Jahren. Aber ansonsten war sie bis zuletzt eine „lebenslustige“ Person, die „viel kommuniziert“ habe. Jetzt, in der Justizvollzugsanstalt [JVA], sei es „natürlich eine sehr bedrückende Situation“, aber ob meine Mutter wegen der JVA-Situation oder wegen etwas anderem bedrückt war, kann ich so nicht beurteilen“. Das Thema Depression kommt bei Stephan S. Äusserungen nicht vor.

Nina S. wiederrum, die Freundin von Stephan S., berichtet in ihrer Zeugenvernehmung von einer gedrückteren Stimmung von Elisabeth S., die ihr und auch Stephan S. vor allem im Winter um die Weihnachtszeit auffiel.. Während Nina S. Elisabeth S. hauptächlich an Ostern und Weihnachten sah, besuchte Stephan S. seine Mutter laut eigenen Aussagen alle sechs bis acht Wochen. Oft habe er dann Dinge wie etwa den Fernseher repariert oder im Garten etwas instandgesetzt.

Am Ostermontag habe er seine Mutter das letzte Mal vor dem Tod des Kindes gesehen, sagt er. Während der Ostertage war er bei Elisabeth. Sie habe ihm gegenüber weder über Verlustängste Ole gegenüber geklagt, noch darüber, dass sie traurig darüber sei, dass ihr Bruder mit seiner Familie an Ostern nicht anwesend war. Anders als zu ihren Freundinnen, die zuvor ausgesagt haben, habe Elisabeth sich ihm gegenüber nicht in diesem Sinne geäussert, sonden, ganz im Gegenteil, gesagt, dass sie sich für die Familie ihres Bruders sogar freue, dass sie über Ostern nach Japan fliegen. Unmut habe sie lediglich bezüglich der Entrümpelung ihres Keller geäussert, die der Bruder von Elisabeth S. in Angriff genommen habe vor Ostern. Der Sohn habe bereits Jahre zuvor schon ein- oder zweimal den Keller der Mutter entrümpelt und kannte das leidige Thema bereits.

„Könnte es sein, dass es ihrer Mutter schwer fiel, mit Ihnen über Dinge zu reden, die sie belastet?“, hakt Richter Kleinschroth nach. Laut den Beschreibungen des Sohnes entsteht das Bild einer Mutter-Sohn-Beziehung, die zwar telefonisch, über WhatsApp und regelmäßige Besuche aufrechterhalten wurde, wodurch beide miteinander in kontinuierlichem Austausch standen, aber die Gespräche eher oberflächlicher Natur waren. Ihre Ängste und Sorgen hat Elisabeth S. eher ihren engsten Freundinnen anvertraut.

„Bitte verzeih mir, Stephan“

Richter Roland Kleinschroth liest einen Abschiedsbrief vor, der in dem Haus von Elisabeth S. gefunden wurde und adressiert ist an ihren Sohn. Der Inhalt: „Bitte verzeih‘ mir, Stephan. Ich habe dich sehr lieb. Ich bin nur sehr verzweifelt. Denke nicht schlecht über mich. Ich bin nur eine Belastung für dich.“ Ob sich Stephan S. erklären könne, warum seine Mutter solche Zeilen geschrieben habe, fragt Richter Kleinschroth. „Vielleicht wegen Ostern oder meiner Krankheit [Anm. d. Red.: Stephan S. hatte ein vorübergehende, sehr schmerzhafte, aber nicht lebensbedrohliche Krankheit]“, spekuliert Stephan S.. Richter Kleinschroth bohrt weiter und zeigt ihm das große Küchenmesser, das mitten im kleinen Flur auf einer Kiste im Obergeschoss im Haus seiner Mutter bei Entdeckung der Leiche lag. Der Sohn erklärt, dass seine Mutter der Familie mal an Weihnachten erklärt habe, dass sie aus Angst vor Einbrechern eine Schrotflinte des Vaters hinter der Tür versteckt hat und ein Küchenmesser im Schlafzimmer. „Können Sie sich vorstellen, dass Ihre Mutter sich mit dem Messer hätte etwas antun können?“, fragt Richter Kleinschroth. Nein, eher mit Tabletten, antwortet der Sohn. Die Zeugin Edeltraud M. und laut dem Sohn, engste Vertraute, hatte in ihrer Zeugenaussage zuvor zu Protokoll gegeben, dass sich Elisabeth S. tatsächlich früher einmal mit Tabletten das nehmen wollte – das wisse sie allerdings nur von dem inzwischen verstorbenen Ehemann von Elisabeth S..

Stephan S. wurde auch zu seinem Alibi in der Tatnacht befragt – unter anderem weil ein Auto mit Münchner Kennzeichen in der Straße zu Elisabeth S. Haus in der besagten Zeit geparkt hat. Stephan S. erzhählt, er habe am Freitag, den 27. April den Boden des Arbeitszimmers seiner Wohnung in München mit eingelassen. Danach habe er mit seiner Freundin abends, nachdem diese vom Sport zurückgekommen war, gegessen und dann noch ferngeschaut. Am nächsten Tag hätten sie gemeinsam gefrühstück, bevor der Anruf von seiner Tante gekommen sei, dass ein Unglück passiert sei. Er und seine Freundin hätten daraufhin ihre Sachen gepackt und seien zu seinem Onkel nach Niedernhall gefahren. Dazwischen habe er zwei- oder dreimal versucht, seine Mutter auf dem Handy anzurufen, habe aber niemanden erreicht. Freundin Nina S. stützt sein Alibi in der Tatnacht mit fast denselben Worten.




„Ich hatte Angst, dass sie nachts an meinem Bett sitzt“

Am heutigen vierten Verhandlungstag (17. Dezember 2018) der wegen Totschlags angeklagten Elisabeth S. aus Künzelsau haben bislang drei Zeugen am Heilbronner Landgericht ausgesagt – zwei Freundinnen von Elisabeth S. und die Chefin von Susanne T., der Mutter von Ole. Vor allem die beiden Freundinnen sprechen von einer deutlichen Wesensveränderung von Elisabeth S. in den vergangenen zwei Jahren. Zeugin Edeltraud M. (71), die Elisabeth S. seit über 55 Jahren kennt und extra aus Wolfrathshausen bei München, ihrem Wohnort, angereist war, offenbarte nun, dass Elisabeth wohl schon jahrzehntelang mit depressiven Phasen zu kämpfen hatte – so dass sie Elisabeth in diesen Phasen teilweise kaum wiedererkannt habe und auch Angst vor ihr gehabt hatte.

„Sie hatte dann einen sehr eigenen Gesichtsausdruck“

„Es gab früher immer wieder mal depressive Einbrüche bei Elisabeth“, schildert Edeltraud M. die Veränderungen, die sie bei Elisabeth S. im Laufe der Jahrzehnte beobachtet habe. Aber Elisabeth S. habe sich danach immer wieder gefangen. Edeltraud M. erinnert sich vor allem an ein Zusammentreffen im Jahr 2013 – also vor fünf Jahren, als Elisabeth sie in München besucht habe. „Elisabeth war ziemlich ruhig und wirkte depressiv. Wir waren am Starnberger See spazieren und sie war sehr verschlossen, weinte.“ Sie sei „wie zu“ gewesen. In den depressiven Phasen habe Elisabeth immer einen sehr eigenen Gesichtsausdruck bekommen, berichtet die gelernte Krankenschwester weiter. „Ich hatte ein ungutes Gefühl und habe mich nachts in meinem Schlafzimmer eingesperrt, weil ich Angst hatte, sie könne an meinem Bett sitzen, mich wachrütteln und sagen, dass es ihr schlecht gehe.“

Elisabeth habe von „tiefer Traurigkeit“ gesprochen

Zeugin Gabriele v. B., ebenfalls eine langjährige Freundin von Elisabeth S. und Krankenschwester, habe die Wesensänderung ebenfalls bemerkt, allerdings erst ab Anfang 2018 – also vier Monate vor Oles Tod. Die 58-Jährige sagt: „Elisabeth war nicht mehr so positiv wie früher. Sie hat auf mich sehr schwerfällig und antriebsarm gewirkt“, sei ungewöhnlich wortkarg gewesen. Elisabeth habe „von tiefer Traurigkeit“ gesprochen, die sie umgebe. Gründe für diesen Gemütszustand sehe sie zum einen in der schweren Erkrankung von Elisabeths Sohn, der über längere Zeit krank war. „Sie war in allergrößter Sorge um ihren Sohn und sagte: Jetzt habe ich meinen Mann verloren, wenn ich jetzt auch noch meinen Sohn verliere, das überlebe ich nicht.“ Was ihr ebenfalls ziemlich zugesetzt habe, laut Gabriele v. B., war die Entrümpelung ihres Wohnhauses, vorzugsweise ihres Kellers, die wohl von ihren Brüdern im Frühjahr 2018 (vor Oles Tod) vorangetrieben worden sei. Auch Zeugin Edeltraud M. spricht von einem „messieartigen Sammelsurium“, das sie vorgefunden habe, als sie bei Elisabeth zu Besuch war. Beide Freundinnen berichten unabhängig voneinander davon, wie überaus enttäuscht Elisabeth S. gewesen sei, als an Ostern 2018 nicht die ganze Familie zu ihr gekommen sei, wie üblich, sondern dass ihr Bruder mit seiner Familie stattdessen nach Japan geflogen sei. Immer wieder habe sie zudem ihre Angst darüber geäussert, „das Kind [Ole] zu verlieren“, so Edeltraud M..

Elisabeth: „Ich liege unter der Bettdecke und draussen zwitschern die Vögel“

Nach Ostern, rund zwei Wochen vor Oles Tod telefonierte Edeltraud M. laut eigenen Aussagen fast täglich mit Elisabeth S.. „Elisabeth hat sich einsam und vernachlässigt gefühlt.“ Am 10. April 2018 haben sie zweieinhalb Stunden miteinander gesprochen, was für Edeltraud M. ungewöhnlich lang war. Elisabeth habe zu ihr gesagt: „Mein Leben geht zu Ende. Ich liege unter der Bettdecke mit meinem Handy. Draussen zwitschern die Vögel. Ich habe Angst.“ So hatte Edeltraud M. Elisabeth S. noch nie erlebt. „Soll ich deinen Sohn anrufen?“, soll Edeltraud M. gefragt haben, woraufhin Elisabeth S. panisch abgewunken habe. „Nein. Die bringen mich nach Weinsberg.“ Sie riet ihrer Freundin, zum Arzt zu gehen, was Elisabeth wohl auch nach den Zeugenaussagen von Edeltaud M. und Gabriele v. B. getan hat. Von ihm bekam sie wohl ein Medikament namenes Trimipramin verschrieben, ein Antidepressivum. Die Freundinnen äussern vor Gericht beide ihre Zweifel, ob Elisabeth S., bekannt als Medikamentenskeptikerin, das Medikament überhaupt genommen hat.

Nach der Verhandlungspause soll nun der Sohn von Elisabeth S. im Zeugenstand vernommen werden.

Video: Prozessauftakt am 27. November 2018