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Elisabeth S. hat Medikamente wohl abgesetzt

Zeugen sprechen von einem „Ein Berg, den sie vor sich sah“ – Anzeichen verdichten sich, dass Elisabeth S. psychisch labil war

Am fünften Prozesstag rund um den Tod von Ole (7) aus Künzelsau in der Nacht vom 27. auf den 28. April 2018 sagten zwei Zeuginnen aus, die mit der Hauptangeklagten Elisabeth S. kurz vor der Tat Kontakt hatten. Beide Zeuginnen sprachen unabhängig voneinander von

„einem Berg, den Elisabeth S. vor sich sah“. Während Zeugin Gabriele D. aus Künzelsau (57) diesen Wortlaut in Bezug auf die Entrümpelung von Elisabeth S. Haus benutzt hat, sprach Zeugin Inge K.-W. (65) von diesem besagten Berg, als Elisabeth S. mit ihr über ihren bevorstehenden 70. Geburtstag sprach, den man eigentlich feiern müsse, sie (Elisabeth) das aber nicht könne. „Ich habe das damals so verstanden, dass ihr das Ganze zu viel wurde und habe zu ihr gesagt: Dann feierst du eben ganz klein“, sagt Inge K.-W. vor Gericht aus. Auch das ein Teil ihrer Familie über Ostern nach Japan geflogen ist, habe ihr laut Zeugin Inge K.-W. sehr zu schaffen gemacht. Damit bestätigt Inge K.-W. die vorangegangenen Zeugenaussagen der Freundinnen von Elisabeth S., die bereits ähnliche Einschätzungen vor Gericht äußerten.

Elisabeth wollte nicht allein sein

„Sie war verhärmt, fast schon am Weinen“, beschreibt Inge K.-W. die damalige Situation. Inge K.-W.. Elisabeth S. habe Inge K.-W. in dieser Zeit um Hilfe gerufen. Am 23. März 2018, also rund einen Monat vor Oles Tod, ereilte Inge K-W. ein telefonischer Hilferuf. Es gehe ihr sehr schlecht, habe Elisabeth ihr gesagt. Sie hätte starke Schmerzen beim Wasserlassen. Inge K.-W., die wie Elisabeth S. ebenfalls schulterlange weiße Haare hat und von hinten rein optisch gesehen Elisabeth S. sehr ähnlich sieht, habe daraufhin damals in der Apotheke ein homöopathisches Mittel sowie einen Tee für Elisabeth S. besorgt und wollte diese Dinge nur kurz vorbeibringen. Aber Elisabeth habe „sehr geklammert“. Zuerst habe sie Inge K.-W. gebeten, sie noch zum Arzt zu fahren. Dann habe Elisabeth S. sie gefragt: „Bitte, bitte, darf ich noch zu euch?“ Der Vorsitzende Richter Roland Kleinschroth hakt nach: „Warum hat Elisabeth sie damals angerufen, obwohl sie sich zuvor ein Jahr nicht gesehen hatten?“ Inge K.-W. habe sich das auch gefragt. „Sie habe niemand“, soll Elisabeth S. ihr gegenüber geäußert haben. Anke Stiefel-Bechdolf, die Verteidigerin von Elisabeth S. fragt nach: „Kann es sein, dass Elisabeth S. Sie als enge Vertraute gesehen hat?“ – „Das kann sein“, antwortet Inge K.-W..

Zeugin Inge K.-W.: „Sie hat einen stieren Blick gehabt“

Was Inge K.-W. dann beschreibt, erinnert an die Zeugenaussage von Freundin Edeltraud M., die Edeltraud M. im Dezember 2018 vor Gericht gemacht hat. Am 14. April 2018, also nur zwei Wochen vor Oles Tod, habe Inge K.-W. Elisabeth S. zum Spazierengehen abgeholt. Hier sei ihr aufgefallen, dass (wie bei dem Treffen zuvor) die Rollläden von Elisabeth S.‘ Haus dreiviertel heruntergelassen gewesen seien und das bei strahlendem Sonnenschein. „Wir haben versucht, spazieren zu gehen, aber es war schwierig. Es fand auch kein normaler Dialog statt“, berichtet Inge K.-W. weiter. Wohin sollen wir gehen?, habe sie Elisabeth S. gefragt. Diese habe geantwortet, dass sie „irgendwo hochgehen und herunterschauen möchte“. Also seien sie in die Weinberge gefahren. Dort habe Elisabeth kleine Schritte gemacht, sei kaum vorangekommen. Wegen des unsicheren Ganges habe Inge K.-W. den Eindruck bekommen, dass Elisabeth S. möglicherweise Medikamente eingenommen haben könnte. „Bist du krank“?, habe Inge K.-W. gefragt, worauf Elisabeth S. aber nichts erwidert haben soll. „Sie hat aber immer so komisch geguckt. Sie hat einen richtig stieren Blick gehabt“, erinnert sich Inge K.-W.. Mal sei sie teilnahmslos herumgestanden, dann wieder ein paar Schritte gelaufen. Irgendwann habe Elisabeth S. sie gefragt: „Drehen wir wieder um?“ Zu Hause habe Elisabeth S. sie noch gebeten, mit ins Haus zu kommen, aber Inge K.-W. sei nur noch mit ihr in den Garten. Es sei das letzte Mal vor dem Tattag gewesen, als sie Elisabeth S. gesehen habe. Sie habe ihr geraten, zum Arzt zu gehen. „Mir kam sie schon fast depressiv vor“, lautet die Einschätzung von Inge K.-W.. Zwei Tage vor dem Tattag habe sie nochmal mit Elisabeth S. telefoniert. In diesem Telefonat äusserte Elisabeth S. dann die besagten Ängste um ihren anstehenden 70. Geburtstag.

Wirre Haare, ungepflegt, zahnlos

Bereits Jahre zuvor habe es laut Zeugin Inge K.-W. Auffälligkeiten im Verhalten von Elisabeth S. gegeben. 2015 sei sie regelrecht erschrocken gewesen über den Anblick von Elisabeth S., die sie zufällig auf einer Wirtschaftsmesse in Künzelsau gesehen hatte. „Sie sah sehr ungepflegt aus, ihr Gesicht war aufgedunsen, wie wenn man Cortisonpräparate nimmt. Sie war zahnlos, die Haare waren wirr, ihre Kleidung ungepflegt.“ Elisabeth S. habe einen großen Beutel bei sich gehabt, in den sie „im großen Stil“ Mitgebsel von Firmen eingepackt habe. „Wir haben uns fast schon geschämt“, sagt Inge K.-W..

2016 erhielt sie von Elisabeth S. einen Anruf, dass sie von einem älteren Ehepaar Kleidung ihres Enkels bekommen habe und ob sie nicht schauen wollte, ob für ihre Enkel etwas darunter wäre. Inge K.-W. ging daraufhin bei Elisabeth S. vorbei, war aber dann etwas erschreckt über den Anblick, der sich darbot. „Es sah sehr wild aus. Überall standen große Tüten mit Kleidung wie beim Roten Kreuz herum.“ Elisabeth S. habe ihr erklärt, dass sie gerade alles neu ordnen würde und dass viele Leute ihre Kleidung bei ihr abgeben würden [Anm. d. Red.: Elisabeth S. hat jahrelang im Kleiderladen in Künzelsau mitgeholfen.]

Aufgrund der Bitte des Sohnes von Elisabeth S. habe Inge K.-W. Elisabeth S. für den Aufenthalt in der Justizvollzugsanstalt ein paar Kleidungsstücke von sich für Elisabeth S. gerichtet, da der Sohn erklärt habe, er dürfe nach der Tatnacht das Elternhaus nicht mehr betreten. Bei der Übergabe der Kleidungsstücke in Niederhall habe sie Elisabeths Sohn und die Brüder gefragt: „Habt ihr das nicht gemerkt?“ Daraufhin hätten der Sohn und die Brüder von Elisabeth S. geschwiegen.

Zeugin Gabriele D. wiederum, die ebenfalls an dem fünften Prozesstag vor Gericht befragt wurde, sagte, dass ihr kein ungewöhnliches Verhalten an Elisabeth S. aufgefallen sei, als sie am 20. April 2018, also eine Woche vor der Tatnacht, mit Elisabeth S. spontan Pizza essen gegangen sei. Die pharmazeutisch-technische Assistentin berichtet, dass Elisabeth S. ihr noch von ihrem Plan erzählt habe, ihr Schlafzimmer vom oberen Stock ins Erdgeschoss zu verlegen. Und dass sie einige Bücher hätte, von denen sie sich trennen müsste. Gabriele D. hat ihr angeboten, vorbeizukommen, um gemeinsam zu schauen, was man mit den Büchern machen könne.

Medikamente abgesetzt

Elisabeth S. habe ihr zudem von einem Arztbesuch erzählt und dass sie unsicher sei, ob sie die verschriebenen Tropfen gegen ihre Schlafstörungen nehmen solle. Wegen der Bücher habe Gabriele D. Elisabeth S. am Donnerstag, den 26. April 2018, für zirka eine Stunde besucht. Elisabeth S. habe ihr erzählt, dass sie am Wochenende „ganz viel vorhat“. So würde am Freitag Ole kommen, am Samstag sei sie eingeladen zu einem Geburtstag, am Sonntag sei ein Treffen mit der Schwägerin geplant. Gabriele D. und Elisabeth S. nahmen sich vor, gemeinsam mal zu einem Mariengottesdienst im Mai 2018 in Künzelsau zu gehen. Elisabeth S. erzählte ihr bei diesem Treffen auch, dass sie die Tropfen gegen Schlafstörungen abgesetzt habe, weil sie davon Kopfschmerzen bekommen hätte. Das war ein Tag vor der Tatnacht.




Elisabeth S. spricht über die Tatnacht

Was ist passiert in der Nacht vom 27. auf den 28. April 2018? Am 28. April wurde der damals siebenjährige Ole tot in der Badewanne von Elisabeth S. in Künzelsau aufgefunden. Nach nunmehr fünf Verhandlungstagen und einem Dreivierteljahr nach dem dramatischen Ereignis ist die Hauptangeklagte Elisabeth S. bereit zu sprechen. In diesen Minuten führt die Angeklagte ein Vier-Augen-Gespräch mit Dr. Heinrich, einem der drei psychologischen Sachverständigen, die den Prozess um Elisabeth S. am Landgericht Heilbronn begleiten.

Der Vorsitzende Richter Roland Kleinschroth hatte dieses Gespräch am heutigen fünften Verhandlungstag am 07. Januar 2018 in der öffentlichen Sitzung angekündigt und hat sich diesbezüglich auch noch einmal direkt an Elisabeth S. gewendet: „Wir fischen hier schon ein bisschen im Trüben. Aber wir können auch puzzlen. Und irgendwann ist das Puzzle fertig. Wenn Sie der Verhandlung gefolgt sind, dann wissen Sie, dass es nicht nur für Oles Eltern, sondern auch für Ihren eigenen Sohn wichtig wäre, zu wissen, was passiert ist [Anm. d. Red.: in der Nacht, in der Ole starb]. Noch schlimmer als der Tod wäre für die Eltern, wenn sie nicht erfahren, wie es passiert ist. Das wäre, wie wenn es ein zweites Mal passieren würde.“ Auch für Elisabeth S. wäre es eine Last weniger, so Kleinschroth.

Elisabeth S. soll in einem vergitterten Raum im Landgericht Heilbronn Dr. Heinrich unter vier Augen erzählen, was passiert ist. Dieser ist in diesem Moment keine Vertrauensperson, wie er vor Gericht auch an Elisabeth S. gerichtet, betont. Das heißt, alles, was Elisabeth S. ihm dabei erzählt, kann vor Gericht verwendet werden.

Es war ein langer Weg, dass Elisabeth S. nun bereit ist, über die Tatnacht zu sprechen. Zunächst erbat sie sich ein Vier-Augen-Gespräch mit ihrem Sohn – ohne Polizeibeamte im Raum. Die Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd (JVA) verweigerte das Vorhaben in ihren Räumlichkeiten. Vergangenen Donnerstag, den 03. Januar 2019, fand das Gespräch laut Richter Roland Kleinschroth schließlich in einer Zelle im Landgericht Heilbronn statt. Es dauerte rund drei Stunden. Sohn wie Mutter wurden vor und nach dem Gespräch durchsucht, wie Kleinschroth betonte. Über den Inhalt ist nichts bekannt.

Elisabeth S. sei zwar nicht bereit, vor Gericht auszusagen, aber sie sei nun bereit für ein Gespräch mit Dr. Heinrich, so Kleinschroth. Es könnte das Gespräch sein, worauf alle hoffen: „Wir versuchen alles, um Licht ins Dunkel zu bringen“, so Richter Roland Kleinschroth.

Kommenden Montag ist der nächste Prozesstermin. Dann wird Dr. Heinrich eventuell vortragen, was Elisabeth S. ihm erzählt hat. Und es wird vielleicht endlich Klahrheit herrschen, wie Ole gestorben ist – und warum.

 




Große Panne beim 5. Prozesstag um Elisabeth S.

Beim fünften Prozesstag gegen Elisabeth S., die wegen Totschlags an dem im April 2018 in ihrem Haus tot aufgefundenen Ole (7) vor Gericht steht, ist der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd (JVA) eine Panne passiert. In dem Transport von der JVA zum Landgericht Heilbronn wurde die Angeklagte Elisabeth S. gemeinsam mit einer Hauptbelastungszeugin, die heute hätte gegen sie aussagen sollen, transportiert.

Der Vorsitzende Richter Roland Kleinschroth machte aus seinem Ärger keinen Hehl: „Was ich in den vergangenen Wochen verlebt habe, das habe ich mit keiner JVA zuvor erlebt. Das macht mich wirklich sauer.“

Das Problem: Hauptbelastungszeugin N., die gegen Elisabeth S. heute hätte aussagen sollen, musste mit Elisabeth S. gemeinsam zum Gericht fahren. Das ist nicht nur ungewöhnlich, sondern absolut unüblich. Jeglicher Kontakt zwischen Angeklagten und Zeugen während eines Prozesses kann zu einer Beeinflussung der Zeugen führen. Elisabeth S. hätte in einem getrennten Transport gefahren werden müssen. Ob und wenn ja, was zwischen E. und Zeugin N. gesprochen wurde, ist nicht bekannt. Zeugin N. wurde heute nicht wie geplant verhört, da die Verteidigerin von Elisabeth S. stark erkältet ist und daher um eine Verschiebung der Zeugenbefragung gebeten hat.




Schulleiterin bezeichnet Elisabeth S. als „bauernschlau“

Die erste Zeugin am vierten Verhandlungstag im Fall Ole am 17. Dezember 2018 am Heilbronner Landgericht, warf ein ungünstiges Licht auf die auf der Anklagebank sitzende Elisabeth S (70)..  Gabriele S. (65) ist die Chefin von Oles Mama, sie ist Schulleiterin einer Grundschule in einem Künzelsauer Teilort und wohnt in Künzelsau nur rund 500 Meter Luftlinie entfernt von Elisabeth S.. Sie sagt, sie stand in einem freundschaftlichen Verhältnis zu Elisabeth S., doch sie hat nicht allzu viel Gutes über Elisabeth S. zu berichten.

„Gab es Spannungen zwischen ihnen?“

„Bauernschlau“ sei Elisabeth gewesen. Worin sich das geäussert habe, will der Vorsitzende Richter Roland Kleinschroth von ihr wissen. „Im richtigen Moment am richtigen Ort zu sein und für sich den Vorteil zu sehen“, antwortet Gabriele S. und berichtet von einem Fabrikverkauf der Marke „Strenesse“, zu dem sie von Elisabeth mitgenommen wurde. Sie selbst sei noch nicht mal aus dem Auto gestiegen gewesen, da sei Elisabeth schon im Fabrikverkauf gewesen. Auch, dass Elisabeth S. in das Outlet Dorf Wertheim Village gefahren sei, nennt Gabriele S. als Zeichen dafür, dass sie „bauernschlau“ sei. Zu ihrer Rechten sitzt die Künzelsauer Anwätlin Verena Löhlein-Ehrler als so genannte „Zeugenbeiständin“.Eisabeth S.  sitzt nur rund zwei Meter entfernt und zeigt keine Regung während der Vernehmung von Gabriele S..

„Ein ganz so positives Bild haben Sie jetzt nicht von Elisabeth S. gezeichnet“, bemerkt Staatsanwalt Harald Lustig und hakt nach: „Gab es Spannungen zwischen ihnen?“ Die Schulleiterin: „Es gab einfach Zeiten, in denen ich nicht mit ihr telefonieren wollte, weil man sowieso nichts Neues erfuhr. Ich bin zu ihr gestanden, als ihre Ehe schwieriger wurde und dann hieß es auf einmal: ,Meine guten Freunde sind für mich da‘. Na gut, dann weiß ich ja, wo ich stehe – und zwar, dass ich zu den Bekannten gehöre und nicht zu den guten Freunden“, sagt Gabriele S..

„Elisabeth wollte immer zu der besseren Gesellschaft gehören“

Elisabeth S. „wollte immer zu der besseren Gesellschaft gehören und da war ich dann aussen vor“, sagt Gabriele S.. Was war denn „bessere Gesellschaft“, fragte Anke Stiefel-Bechdolf, die Verteigerin von Elisabeth S.. „Na, Doktoranden zum Beispiel“. – „Und warum gehört Elisabeth S. ihrer Meinung nach nicht dazu?“ –  „Das sind ja alles Persönlichkeiten, die studiert haben“, erklärt Gabriele S.. Elisabeth S. ist ausgebildete Krankenschwester. Bei dem Wort Doktoranden denkt man unmittelbar an Ole T.s Vater, Dr. Jens T., der mit seiner Frau an diesem Prozesstag ebenfalls anwesend war.

Bei ihrer Gartenparty habe Elisabeth S. versucht, Kontakt zu den Eltern von Dr. Jens T. zu knüpfen. Beide seien laut Gabriele S. „herausragende Persönlichkeiten“. Vielleicht habe sie sich eine Einladung zu ihnen nach Rostock erhofft, vermutet Gabriele S. und fügt hinzu: „Der Kontakt zu Familie T. war gesellschaftlich relevant.“ Aber Mittel zum Zweck sei Ole nie für sie gewesen, betont sie gleich darauf. Ole habe Schwung, Fröhlichkeit und Energie in ihr Leben gebracht. Eventuell habe Elisabeth Angst gehabt, ihn zu verlieren. „Hat Elisabeth je mit ihnen über Ole gesprochen?“, fragte Anke Stiefel-Bechdolf. „Nein“, sagt Gabriele S.. Es sei lediglich ein Gefühl gewesen, dass Elisabeth Angst hatte, den Jungen zu verlieren.

Elisabeth hat auch auf ihre Tochter augepasst

„Ich war immer für sie da“, betont Gabriele S.. „War denn Elisabeth S. auch immer für Sie da?“, will Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf wissen. „Ja, sie war ein wertvoller Ansprechpartner für mich“, sagt Gabriele S. Ihrem Schwiegersohn habe Elisabeth S. einmal Infusionen gegeben, berichtet sie auf Nachfrage der Verteidigerin. Elisabeth S. habe sich zudem auch um ihre eigene Tochter, Sina S., gekümmert, als diese drei oder vier Jahre alt war und Gabriele S. eine Betreuung gesucht habe, wenn sie beruflich verhindert war. „Ich weiss nicht mehr, ob ich ihr dafür Geld gegeben habe“, sagt sie. Gabriele S. sei es auch gewesen, die ihrer Mitarbeiterin, Susanne T., Oles Mama, den Kontakt zu Elisabeth S. vermittelt und als Betreuung für Ole empfohlen hat.

Sie hat eine Gestalt in schwarzem Mantel den Radweg „hochrasten“ sehen

Anke Stiefel-Bechdolf will von Gabriele S. wissen, ob sie sich mitverantwortlich fühle für das, was geschehen ist. „Nein. Ich habe Elisabeth nach bestem Wissen und Gewissen empfohlen“, sagt sie. Elisabeth sei ein Mensch gewesen, den nichts aus der Fassung gebracht habe. „Ich habe sie nie aufbrausend erlebt, aggressiv oder zornig. Elisabeth blieb immer ruhig und gefasst.“

Am Samstagmorgen (28. April 2018) nach der Tatnacht um kurz nach acht Uhr habe Gabriele S. eine Gestalt in einem schwarzen Mantel gesehen, die es „ziemlich eilig gehabt hatte“. Die Gestalt sei den Radweg Richtung Haag „hochgerastet“, von der Statur her könnte es laut Gabriele S. Elisabeth S. gewesen sein. Sie habe die Person allerdings nur von hinten gesehen.

 

 

 




„Ich hatte Angst, dass sie nachts an meinem Bett sitzt“

Am heutigen vierten Verhandlungstag (17. Dezember 2018) der wegen Totschlags angeklagten Elisabeth S. aus Künzelsau haben bislang drei Zeugen am Heilbronner Landgericht ausgesagt – zwei Freundinnen von Elisabeth S. und die Chefin von Susanne T., der Mutter von Ole. Vor allem die beiden Freundinnen sprechen von einer deutlichen Wesensveränderung von Elisabeth S. in den vergangenen zwei Jahren. Zeugin Edeltraud M. (71), die Elisabeth S. seit über 55 Jahren kennt und extra aus Wolfrathshausen bei München, ihrem Wohnort, angereist war, offenbarte nun, dass Elisabeth wohl schon jahrzehntelang mit depressiven Phasen zu kämpfen hatte – so dass sie Elisabeth in diesen Phasen teilweise kaum wiedererkannt habe und auch Angst vor ihr gehabt hatte.

„Sie hatte dann einen sehr eigenen Gesichtsausdruck“

„Es gab früher immer wieder mal depressive Einbrüche bei Elisabeth“, schildert Edeltraud M. die Veränderungen, die sie bei Elisabeth S. im Laufe der Jahrzehnte beobachtet habe. Aber Elisabeth S. habe sich danach immer wieder gefangen. Edeltraud M. erinnert sich vor allem an ein Zusammentreffen im Jahr 2013 – also vor fünf Jahren, als Elisabeth sie in München besucht habe. „Elisabeth war ziemlich ruhig und wirkte depressiv. Wir waren am Starnberger See spazieren und sie war sehr verschlossen, weinte.“ Sie sei „wie zu“ gewesen. In den depressiven Phasen habe Elisabeth immer einen sehr eigenen Gesichtsausdruck bekommen, berichtet die gelernte Krankenschwester weiter. „Ich hatte ein ungutes Gefühl und habe mich nachts in meinem Schlafzimmer eingesperrt, weil ich Angst hatte, sie könne an meinem Bett sitzen, mich wachrütteln und sagen, dass es ihr schlecht gehe.“

Elisabeth habe von „tiefer Traurigkeit“ gesprochen

Zeugin Gabriele v. B., ebenfalls eine langjährige Freundin von Elisabeth S. und Krankenschwester, habe die Wesensänderung ebenfalls bemerkt, allerdings erst ab Anfang 2018 – also vier Monate vor Oles Tod. Die 58-Jährige sagt: „Elisabeth war nicht mehr so positiv wie früher. Sie hat auf mich sehr schwerfällig und antriebsarm gewirkt“, sei ungewöhnlich wortkarg gewesen. Elisabeth habe „von tiefer Traurigkeit“ gesprochen, die sie umgebe. Gründe für diesen Gemütszustand sehe sie zum einen in der schweren Erkrankung von Elisabeths Sohn, der über längere Zeit krank war. „Sie war in allergrößter Sorge um ihren Sohn und sagte: Jetzt habe ich meinen Mann verloren, wenn ich jetzt auch noch meinen Sohn verliere, das überlebe ich nicht.“ Was ihr ebenfalls ziemlich zugesetzt habe, laut Gabriele v. B., war die Entrümpelung ihres Wohnhauses, vorzugsweise ihres Kellers, die wohl von ihren Brüdern im Frühjahr 2018 (vor Oles Tod) vorangetrieben worden sei. Auch Zeugin Edeltraud M. spricht von einem „messieartigen Sammelsurium“, das sie vorgefunden habe, als sie bei Elisabeth zu Besuch war. Beide Freundinnen berichten unabhängig voneinander davon, wie überaus enttäuscht Elisabeth S. gewesen sei, als an Ostern 2018 nicht die ganze Familie zu ihr gekommen sei, wie üblich, sondern dass ihr Bruder mit seiner Familie stattdessen nach Japan geflogen sei. Immer wieder habe sie zudem ihre Angst darüber geäussert, „das Kind [Ole] zu verlieren“, so Edeltraud M..

Elisabeth: „Ich liege unter der Bettdecke und draussen zwitschern die Vögel“

Nach Ostern, rund zwei Wochen vor Oles Tod telefonierte Edeltraud M. laut eigenen Aussagen fast täglich mit Elisabeth S.. „Elisabeth hat sich einsam und vernachlässigt gefühlt.“ Am 10. April 2018 haben sie zweieinhalb Stunden miteinander gesprochen, was für Edeltraud M. ungewöhnlich lang war. Elisabeth habe zu ihr gesagt: „Mein Leben geht zu Ende. Ich liege unter der Bettdecke mit meinem Handy. Draussen zwitschern die Vögel. Ich habe Angst.“ So hatte Edeltraud M. Elisabeth S. noch nie erlebt. „Soll ich deinen Sohn anrufen?“, soll Edeltraud M. gefragt haben, woraufhin Elisabeth S. panisch abgewunken habe. „Nein. Die bringen mich nach Weinsberg.“ Sie riet ihrer Freundin, zum Arzt zu gehen, was Elisabeth wohl auch nach den Zeugenaussagen von Edeltaud M. und Gabriele v. B. getan hat. Von ihm bekam sie wohl ein Medikament namenes Trimipramin verschrieben, ein Antidepressivum. Die Freundinnen äussern vor Gericht beide ihre Zweifel, ob Elisabeth S., bekannt als Medikamentenskeptikerin, das Medikament überhaupt genommen hat.

Nach der Verhandlungspause soll nun der Sohn von Elisabeth S. im Zeugenstand vernommen werden.

Video: Prozessauftakt am 27. November 2018

 

 




Mitgefangene von Elisabeth S. erhebt schwere Anschuldigung

Am zweiten Verhandlungstag des Prozesses gegen Elisabeth S., am 30. November 2018, die um 13.30 Uhr startete, wurden vier Zeugen befragt: die Notärztin, der Notarztwagenfahrer und der Rettungssanitäter. Auch eine Mitgefangene von Elisabeth S. der Justizvollzugsanstalt in Schwäbisch Gmünd wurden in den Zeugenstand gerufen.Die Aussage einer Auszubildenden des Rettungssanitäters wurde verlesen.

Die Notärztin schilderte, dass  der Notruf um 10.38 Uhr einging. Um 10.40 Uhr seien sie vor Ort gewesen, da der Einsatzort nicht weit von der Rettungsleitstelle entfernt gewesen sei. Als sie eintraf, betrat die Notärztin als erste das Haus. Sie sah eine Frau über einem zierlichen Menschen am Boden kniend. Erst als sie sich zu der Mutter Susanne T. gesetzt hatte und sie sanft zur Seite schob, konnte sie den Jungen am Boden liegen sehen. Anhand der Stellung der Arme des Jungen erkannte die Notärztin, dass die Leichenstarre schon eingesetzt haben musste. „Wir konnten für Ole nichts mehr tun“, schildert sie. „Der Vater hat von sich aus angefangen zu erzählen und hat alles geschildert. Die Mutter von Ole konnte kaum etwas sagen.“ Der Vater soll laut der Notärztin realisiert haben, was passiert ist, da er immer wieder laut gerufen habe: „Was ist hier los? Wieso liegt mein Ole in der Badewanne? Wo ist die Frau S.?“

Bei Hofgang gesteht Elisabeth S. angeblich alles

Die Mitgefangene von Elisabeth S. erhob schwere Anschuldigungen gegen Elisabeth S.. Elisabeth S. soll der Mitgefangenen während eines Hofganges auf Nachfrage hin erzählt haben, dass sie den Jungen erwürgt haben soll.

Als die Mitgefangene nach den Angaben zur eigenen Person angab, zwei oder drei mal verurteilt worden zu sein,korrigierte Richter Roland Kleinschroth die Zeugin dahingehend, dass sie schon das fünfte Mal verurteilt wurde. Auf die Frage hin, ob sie wüsste, weswegen sie fünf mal verurteilt wurde, konnte sie nur ihr letzte Straftat, unerlaubtes Handeln und unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln- auflisten. Bezüglich der weiteren Straftaten sagte sie: „Es ist schon lange her. Ich weiß es nicht mehr.“

Zweifelhafte Zeugin

Die 27-jährige Mitgefangene gab im Zeugenstand an, dass ihre Mitgefangenen im Fernsehen den Fall von Elisabeth S. gesehen haben und ihr dann davon erzählt hätten. Im Juli 2018 habe sie bei einem Hofgang Elisabeth S. angesprochen, warum sie ein Kind getötet habe: „Sie war eiskalt und sagte: Wenn ich das Kind nicht haben kann, dann soll es keiner haben.“ Die Zeugin soll Elisabeth S. darauf hin beleidigt haben und bekam ein Disziplinarverfahren. In der Aussage des Disziplinarverfahrens sagte die Mitgefangene aus, sie habe den Fall im Fernsehen gesehen und deshalb Elisabeth S. angesprochen. Richter Kleinschroth hat die Zeugin daraufhin auf die Unstimmigkeit aufmerksam gemacht, dass sie zunächst ausgesagt hat, dass sie den Fall aus dem Fernsehen kenne, nun jedoch ausgesagt hat, dass Mitgefangene ihr von dem Fall erzählt hätten. Er fragte sie, was davon nun stimme. Die Antwort: „Ich weiß es nicht mehr.“ Laut der Zeugin soll Elisabeth S. ihr gegenüber geäußert haben, dass Kind „erwürgt“ zu haben. So teilte sie es dem Polizeibeamten mit, der ihre Aussagen mit einem Diktiergerät aufgenommen habe. Im Zeugenstand beharrte sie jedoch darauf, das Wort „erwürgt“ nie gesagt zu haben. In der Polizeiaussage steht auch, das Elisabeth S. die 27-Jährige angegrinst haben soll, als sie es erzählte. Als der Richter die Mitgefangene fragte, ob Elisabeth nun gegrinst habe oder eiskalt war, antwortete sie: „Ich weiß es nicht mehr.“  Auch die Frage, ob sie jemandem von der Unterhaltung mit Elisabeth S. erzählt habe, konnte sie nicht beantworten.

Die Zeugin wurde vom Richter mehrfach darauf hingewiesen, sich strafbar zu machen, wenn sie eine Falschaussage macht. Sie blieb bei ihrer Aussage vor Gericht.

Die Zeugin wurde aus Fürsorge nicht vereidigt.

 

 

 




Wie in einem Horrorfilm: Eltern von Ole erleben Fürchterliches

Es ist eine bizarre Szene, die Susanne T. (41) schildert. Sie sei die Treppe hinaufgegangen. Im Schlafzimmer sei alles dunkel gewesen. „Dann bin ich Richtung Bad gegangen.“ Auch dort sei alles dunkel gewesen. „Vom Türrahmen sah ich schon, dass Wasser in der Badewanne war. Und zwar ziemlich hoch.“ Und darauf trieb Ole. Ihr einziges Kind. Sieben Jahre. Und er war tot.

Was sich liest wie der Anfang eines Horrorfilms, durchlebte die in Künzelsau wohnhafte Grundschullehrerin Susanne T. tatsächlich. Und zwar am Samstagvormittag, den 28. April 2018. Am 27. November 2018 begann im Landgericht Heilbronn nun der Prozess gegen die Ersatzoma Elisabeth S. aus Künzelsau, in deren Haus Ole von seinen Eltern tot aufgefunden wurde.

Susanne T. hat ihre lockigen braunen Haare vor Gericht hochgesteckt, trägt einen schwarzen Rollkragenpullover. Sie wird als erste Zeugin in dem Prozess vernommen. Insgesamt hat das Landgericht derzeit acht weitere Verhandlungstermine anberaumt. Die Staatsanwaltschaft hat gegen Elisabeth S. Anklage wegen Verdachts auf Totschlag erhoben. Sie soll den Jungen getötet haben, den sie seit rund fünf Jahren als Ersatzoma häufig in ihrer Obhut hatte. Das Tatmotiv könnte, so die Staatsanwaltschaft, Verlustangst gewesen sein – die Sorge, den Jungen, je größer er wird, irgendwann nicht mehr betreuen zu dürfen: „Aus anfänglichen täglichen Kontakten mit Übernachtungen im Haus gab es nach der Einschulung weniger Kontakte. Die langen Trennungsphasen hielt sie nicht mehr aus.“ Im Badezimmer habe Elisabeth S. den Jungen erwürgt und anschließend das Kind tot in die Badewanne gelegt. Ob dies wirklich so war, gilt es nun zu prüfen. Gutachter sollen im Laufe des Prozesses gehört werden, die Auskunft darüber geben sollen, wie sie den Gesundheitszustand von Elisabeth S. einschätzen.

Am ersten Verhandlungstag, der insgesamt über sieben Stunden dauerte, sagten die Mutter und der Vater des getöteten Jungen sowie ein Nachbar von Elisabeth S. aus, der beim Finden des Kindes dabei war. Elisabeth S. schwieg während des ersten Verhandlungstages, vermied jeglichen Blickkontakt zu den Eltern und zeigte ansonsten auch wenig Regung. In ihrem schwarz-grau-weißen Kostüm saß die zierliche kleine Frau mit den weissen schulterlangen Haaren in leicht eingesunkener Haltung neben ihrer Anwältin Anke Stiefel-Bechdolf und hörte sich an, wie die Eltern nacheinander davon berichteten, wie sie den Jungen in ihrem Haus vorfanden. Der Vater wird die Geschichte sehr sachlich erzählen, die Mutter sehr emotional, Tränen werden fließen. Und der Richter wird am Ende beiden empfehlen, die Therapie, die sie nach dem Tod ihres Jungen gemacht haben, noch ein wenig länger zu machen.

Mutter: „Er war so kalt, so furchtbar kalt“

Susanne T. schrie, als sie ihren Sohn sah. Ole im Schlafanzug, mit Socken an den Füßen. Sie versuchte – so glaubt sie sich zu erinnern -, ihn aus dem Wasser zu ziehen, aber es gelang ihr nicht. Ihr Mann, Dr. Jens T., (45) gibt später zu Protokoll, dass er diesen markerschütternden Schrei seiner Frau wohl nie vergessen werde. Der Nachbar, der nach Jens T. als Zeuge befragt wird, wird ebenfalls sagen, dass ihn dieser Schrei noch heute verfolgt. Jens T. rannte die Treppe in den ersten Stock hinauf zu seiner Frau, sah seinen Jungen, mit dem Gesicht nach oben treibend, als ob er schlief, hob ihn aus dem Wasser, trug ihn ins Wohnzimmer nach unten ins Erdgeschoss und legte ihn sanft auf dem Boden ab, mit der Hoffnung, das der Sohn vielleicht doch noch lebe. „Ich habe mich neben Ole gelegt. Er war so kalt, so furchtbar kalt. Ich wollte ihn wärmen“, sagt die Mutter unter Tränen. Immer wieder ringt sie in ihrer knapp zweistündigen Befragung um Fassung. Immer wieder spricht sie Elisabeth S. direkt an, fragt: „Warum, Elisabeth? Ich will doch nur wissen, warum? Jeden Tag liege ich heulend in meinem Bett, weil mein Sonnenschein weg ist.“ Doch Elisabeth schweigt.

Der Vater, Justiziar bei einer großen Künzelsauer Firma, soll mit den Händen gegen die Wände getrommelt und geschrien haben: „Mein Junge, mein Junge.“ Elisabeth S. war nicht zu Hause, als die Eltern Ole fanden.
Was ist in der Tatnacht geschehen?
Spulen wir die Zeit ein wenig zurück, lassen wir Ole nochmal 1,5 Jahre alt sein. Die Mutter berichtet, dass sie nach Oles Geburt ein Jahr mit ihm zu Hause geblieben ist, dann habe sie wieder angefangen, vormittags in ihrer Grundschule zu arbeiten. Ole ging in die Kindertagestätte, sei jedoch häufig krank gewesen. Erkältungen wechselten sich mit grippalen Infekten ab, bis ihnen der Kinderarzt geraten habe, Ole zwei bis drei Monate nicht mehr in die Kita zu bringen, bis sich sein Immunsystem stabilisiert habe. Wer sollte aber auf Ole aufpassen? Die Großeltern väterlicherseits wohnten in Rostock. Susannes Mutter war verstorben, der Vater hatte Multiple Sklerose. Susannes Chefin vermittelte den Kontakt zu Elisabeth S., eine ehemalige Krankenschwester, Witwe.

Obwohl Ole ein eher zurückhaltendes Kind gewesen sei, vor allem gegenüber Fremden, verstanden sich Elisabeth und Ole von Anfang an sehr gut, erzählen beide Eltern bei ihren jeweiligen Befragungen. „Die Chemie hat einfach gepasst“, sagt der Vater. „Es war Liebe auf den ersten Blick zwischen Ole und Elisabeth“, gibt die Mutter an.

Elisabeth S., die in Rente war, und deren einziger Sohn als freischaffender Fotograf in München lebte, nahm den Babysitterjob an. Für 7,50 Euro in der Stunde. Über die Jahre wurde aus Elisabeth S. „Oma Elisabeth“, wie Ole sie nannte, und Ole wurde für sie eine Art Ersatzenkel, da sie selbst keine Enkel hatte.

Die heute 70-Jährige betreute den anfangs Zweijährigen, wenn Susanne morgens arbeitete, auf Fortbildungen ging oder Ole krank war und nicht in den Kindergarten konnte. Auch übernachten durfte Ole des Öfteren bei Oma Elisabeth und freute sich immer, wenn er zu ihr gehen durfte, so die Eltern. „Oma macht heute wieder Programm mit mir“, pflegte Ole stolz zu verkünden, bevor er seine Sachen für den Besuch bei der Ersatzoma packte.

Auch Susanne T. fühlte sich wohl bei Elisabeth, aß dort auch mal zu Mittag, sie tranken Kaffee oder machten Ausflüge zusammen. Bezüglich dem möglichen Tatmotiv, der Angst von Elisabeth S., den Jungen irgendwann zu verlieren, betonte Susanne: „Es stand nie zur Debatte, dass wir den Kontakt zu ihr einstellen. Elisabeth gehörte zur Familie und auch Elisabeth sah uns als Teil ihrer Familie an“, glaubt Susanne T.. Aber sicher habe sich einiges verändert. Ole kam in die Schule, traf sich mit Freunden, ging ins Karate und Tennis.

„War Elisabeth S. psychisch auffällig oder ist sie im Laufe der Zeit psychisch auffällig geworden?“, wollte der vorsitzende Richter Roland Kleinschroth von Susanne T. wissen. „Elisabeth war manchmal traurig und antriebslos und hat das mit dem Tod ihres Mannes begründet“, erzählt sie. „Elisabeth hatte auch eine Sammelleidenschaft – von Geschirr über Kleidung bis hin zu Büchern“. Aber nichts dergleichen sei besorgniserregend gewesen oder gar so besorgniserregend, dass sie ihr Kind nicht mehr hätten bei Elisabeth lassen mögen. Auch als die Frontzähne von Elisabeth S. gezogen wurden, sei dies zwar schwer für die alte Dame gewesen, bis sie künstliche Zähne bekommen hatte. Aber sie sei in kein auffällig depressives Loch gefallen. „Zu uns hat auch keiner gesagt, wir sollen Ole da nicht mehr hingeben“, betonen beide. Auch der Nachbar, Claus H., der seit vierzig Jahren Haus an Haus neben Elisabeth S. wohnt, sagt in seiner Zeugenvernehmung, dass ihm kein psychisch auffälliger Zustand oder eine Wesensveränderung von Elisabeth S. aufgefallen sei. Aber natürlich sei der Tod ihres Mannes nicht leicht zu verkraften gewesen.

 Notrufzentrale wirkte extrem flapsig

Claus H. (54) spielte eine wichtige Rolle an dem besagten Samstag, der für die Eltern Susanne und Jens alles verändern sollte. Er schloss dem Ehepaar die Türe zu Elisabeths Haus auf. Er war der Dritte, der den toten Jungen zu Gesicht bekam – wenn man den Mörder nicht mitzählt. „Mir ist danach der Kreislauf weggesackt“, berichtet er vor Gericht, mit zitternder Stimme. Claus H. hat den Notruf an diesem Tag abgesetzt. Der Notruf wird vor Gericht vorgespielt. Dabei macht die Rettungsdienstleitstelle einen etwas unglücklichen Eindruck. Stark atmend und völlig aufgelöst stammelt Claus H. ins Telefon: „Wir brauchen einen Notarzt. Hier gibt es vermutlich einen Suizid. Hier ist ein Junge, der vermutlich unter Wasser gelegen ist.“ Es folgen sehr lapidare Worte von dem einem zum anderen Notruf-Ansprechpartner in der Leitstelle und am Ende erhält Claus H. die flapsige, recht träge gesprochene Antwort: „Ja, is‘ ok. Wir schicken einen los.“

„Warum sind Sie in Ihrem ersten Impuls von einem Suizid ausgegangen?“ will der Staatsanwalt von dem Nachbarn wissen. Weil sich Claus H. nie habe vorstellen können, dass Elisabeth S. dem Jungen etwas habe antun können. Erst sei er daher von einem Unglücksfall ausgegangen. Dann von einem Suizid der Frau, die den Jungen dabei mit in den Tod genommen habe. Dennoch habe er sie zuvor nie als suizidgefährdet eingeschätzt. Claus H. wirkt noch immer stark mitgenommen von den Ereignissen: „Dieses grundsätzliche Vertrauen zu Menschen habe „stark gelitten“, sagt er. Kann er sich tatsächlich so getäuscht haben in seiner Nachbarin? Hat diese Frau einen Jungen ermordet? Auch die Eltern des Jungen, Susanne und Jens, berichten nur Positives von Elisabeth vor Gericht. Die zwei großen Fragen nach dem WIE und WARUM stehen nach wie vor unbeantwortet im Raum. Wer hat Ole und warum in eine fast randvoll mit Wasser gefüllte Wanne gelegt? War es Elisabeth? Sollten Spuren verwischt werden?

Es wird nicht nur von Elisabeth S. gesprochen. Immer wieder kommen der Richter und auch der Staatsanwalt auf Elisabeths Sohn, Stephan S., zu sprechen, der als freier Fotograf in München lebt, unverheiratet und kinderlos, was Elisabeth S. laut der Aussage von Oles Vater ein wenig bedauerte. Den Sohn habe er zweimal persönlich getroffen, unter anderem bei einem Geburtstag, es müsse wohl der Geburtstag von Elisabeth S. gewesen sein, erinnert sich Jens T.. Da habe ihn der Sohn gefragt: „Ist das hier eine feindliche Übernahme?“ Jens T. sei nicht auf diese Frage eingegangen. War der Sohn eifersüchtig auf das Verhältnis zwischen seiner Mutter und der Familie T.? Er hätte keinen Grund dazu gehabt. Die Eltern des verstorbenen Jungen berichten, dass Elisabeth einen sehr engen Kontakt mit regelmäßigen Telefonaten zu ihrem Sohn gepflegt habe. Dieser Eindruck sei ihnen zumindest vermittelt worden. Laut einem Gutachter, der zu Beginn der Verhandlung den Lebenslauf von Elisabeth S. vorträgt, wurde dem Sohn bereits vor über zwei Jahren das Elternhaus überschrieben. Stephan S. soll im Laufe des Prozesses ebenfalls noch als Zeuge vor Gericht gehört werden – ebenso die Künzelsauer Ärztin, die Ole untersucht hat. Richter Kleinschroth berichtet von „Verletzungen im Halsbereich mit bläulichen Verfärbungen der Haut“, die an dem toten Jungen festgestellt wurden.

Am Donnerstag, einen Tag bevor die Eltern Ole das letzte Mal zu Elisabeth S. bringen, verbringt der Vater den Abend mit Ole, macht noch Mathe-Hausaufgaben mit ihm und erinnert sich an „schöne Stunden“. Am Freitag holt ihn seine Mutter um 16 Uhr vom Tennis ab. Gegen 17 Uhr habe sie ihn bei Elisabeth abgeliefert – mit Essen im Gepäck. Würstchen, Brötchen, weil Elisabeth angerufen habe, dass sie keine Zeit gehabt habe, einkaufen zu gehen. Sie möge dem Jungnen doch bitte etwas zu essen mitgeben. Das sei öfter vorgekommen und daher nichts Ungewöhnliches gewesen, sagt Susanne T..

Als Elisabeth S. an diesem Freitag Susanne und Ole die Türe öffnet, steckt sie noch, wie sie selbst entschuldigend formuliert, in „Schaffkleidung“. Unter anderem hatte sie ein altes T-Shirt von Susanne T. an. Es hatte ein Loch und sie erklärte Susanne T., dass sie das Shirt an ihrem Rosenstock im Garten aufgerissen habe. Sie sei gut gelaunt gewesen, erinnert sich Susanne T., regelrecht „euphorisch“. Aber Elisabeth habe sich immer gefreut, wenn sie Ole gesehen habe.

Um 19.44 Uhr lacht Ole noch in Elisabeths Handykamera

Ole ging ins Wohnzimmer und suchte sich eine Beschäftigung. Die Mutter ging. Was danach geschah, weiss nur Elisabeth S.. Die Spurensicherung hat auf ihrem Handy viele Fotos von Ole gefunden, zwei Bilder sind an diesem Freitag geschossen worden. Um 19.44 Uhr. Ole sitzt in seinem Schafanzug, mit Socken an den Füßen, auf ihrem Wohnzimmersofa und lacht in ihre Handykamera.

Das Konzert, zu dem das Ehepaar T. an diesem Freitagabend mit Freunden gegangen seien, sei schön gewesen, erzählt Susanne T.. Sie selbst habe zwar ihr Handy nicht dabei gehabt, es seien aber auch keine Anrufe in Abwesenheit von Elisabeth S. darauf verzeichnet gewesen. Auch Oles Vater Jens T. erhielt in dieser Nacht laut eigenen Aussagen keine Anrufe von der Ersatz-Oma auf sein Handy.

Am Samstagmorgen lief das Ehepaar in die Stadt, um Ole abzuholen. Susanne T. wollte noch ein Geburtstagsgeschenk für einen Kindergeburtstag kaufen, an dem Ole am Nachmittag eingeladen war. Der Vater wollte schon einmal Ole bei Elisabeth S. abholen. Sie trennten sich. Der Vater berichtet, wie er geklingelt habe, aber niemand die Tür geöffnet habe. Da die Klingel von Elisabeth S. öfter mal nicht funktioniert habe beziehungsweise nicht zu hören war, sei er zum Wohnzimmerfenster auf der hinteren Seite des Hauses gelaufen, um zu klopfen. Hinter dem Wohnzimmerfenster sah er Spielsachen herumliegen. Über dem Wohnzimmerfenster war das Schlafzimmerfenster. Die Rollläden waren noch heruntergelassen. Zunächst dachte der Vater: Vielleicht schlafen die beiden noch. Er ging zurück in die Stadt, aber offensichtlich beschlich ihn schon ein merkwürdiges Gefühl, denn er äusserte gegenüber seiner Frau: „Das ist komisch. Da macht keiner auf.“ Sie gehen gemeinsam wieder zum Haus von Elisabeth S.. Auch Susanne geht in den Garten, schaut durchs Wohnzimmerfenster, sieht Oles Turnbeutel und Kassetten im Wohnzimmer liegen. Auch sie bemerkt den heruntergelassenen Rollladen im Schlafzimmerfenster. Oles Vater ruft bei Elisabeth S. auf dem Handy an, kann aber niemanden erreichen.
Er klingelt beim Nachbarn, berichtet von den Umständen und fragt, ob er einen Schlüssel zu Elisabeths Haus haben könnte. Claus H. bejaht, geht aber selbst mit und schließt auf. Während Claus H. nach Elisabeth ruft und zunächst im Keller nach dem Rechten schaut, geht Susanne T. Richtung Schlafzimmer in den ersten Stock. Direkt daneben befindet sich das Badezimmer.

 

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