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Künzelsauer Rechtsanwalt droht Berufsverbot

Im Fall des Angeklagten Künzelsauer Rechtsanwalt F. sollen zehn Zeugen gehört werden. Am Tag des Prozessauftaktes, 03. April 2019, sprach Professor Ingo H., Vertreter der Rechtsanwaltskammer Stuttgart. „Aktuell gibt es keine Beschwerdeverfahren gegen Herrn F..“ Jedoch habe die Rechtsanwaltskammer Stuttgart in der Vergangenheit bereits zwei Rügen gegen den seit 2003 ausübenden Rechtsanwalt F. ausgesprochen. „Es liegen mir zwei Akten vor in denen es um die Rüge für Fremdgeld und die Rüge für die Umgehung eines gegnerischen Anwalts“, erklärte H.. Falls der Angeklagte Rechtsanwalt F. verurteilt werden sollte, erwarten ihn nach seiner verbüßten Strafe, noch eine „Wohlverhaltensphase“ von bis zu 15 Jahren. Erst danach könne er wieder seinen Beruf als Rechtsanwalt ausüben. Der Erste Vorsitzende Richter, Thomas Berkner, fragte den Zeugen Professor H. ob es denn auch Fälle gäbe, die vor den 15 Jahren wieder ihren Beruf ausüben durften.

Berkner betonte, dass das Gericht Straftäter mit Menschenwürde verurteile und am Beispiel des Rechtsanwalts F., wäre er zirka 70 Jahre alt, wenn er seinen Beruf wieder ausüben könne. „Es gab meines Wissens noch nie einen Fall, der Aufgrund des Alters anders entschieden wurde“, so der Zeuge Professor H. Er erklärte aber, dass es Unterschiede zwischen ‚Verbrechen‘ und ‚Vergehen‘ gäbe. Das Strafmaß eines ‚Vergehens‘ seien laut Professor H. bis zu 12 Monate. Das eines ‚Verbrechens‘ beginne erst bei 12 Monaten. Das Strafmaß, zum Beispiel bei der Anklage des schweren Parteiverrats, läge laut dem Landgericht Heilbronn zwischen einem und fünf Jahren.

Der Angeklagte, Rechtsanwalt F., fragte den Zeugen Professor H.: „Ist es viel in 16 Jahren zwei Rügen zu bekommen?“ Der Verteidiger, Tobias Göbel, riet dem Angeklagten jedoch die Frage zurückzuziehen. Dies tat er auch.

 




Drei Anklagen gegen Künzelsauer Rechtsanwalt

Im Sitzungssaal B des Landgerichts Heilbronn sitzt der Künzelsauer Rechtsanwalt Clemens F.. Vor ihm, auf dem Tisch, stapeln sich die Akten. Er ist am Mittwoch, den 03. April 2019, aber nicht in seiner üblichen anwaltlichen Tätigkeit im Heilbronner Landgericht, sondern als Angeklagter. Er muss sich gegen drei Anklagen vor dem Heilbronner Landgericht verantworten.

Noch bevor die Anklage verlesen werden konnte, meldet sich sein Verteidiger, Tobias Göbel, zu Wort. Er stellt den Antrag, dass die Verhandlung als nicht-öffentliche Verhandlung fortgeführt werden soll. Das heißt: unter Ausschluss von Zuschauern und Presse. Begründung: Er sowie Rechtsanwalt Clemens F. befürchten unter anderem, dass es zu einer „nicht-tatsachenentsprechenden Berichterstattung“ aufgrund der Komplexität kommen könnte. Hintergrund: Die Veröffentlichung der Prozessvorschau auf der Internetseite des Heilbronner Landgerichts. Laut des Verteidigers Göbel sei diese wohl in mehrfacher Weise fehlerhaft gewesen. Auch Rechtsanwalt Clemens F. betonte, dass es aufgrund dessen bereits schon zu einer missverständlichen Berichterstattung gekommen sei. Der Erste Vorsitzende Richter, Thomas Berkner, antwortete auf die Kritik gegen das Heilbronner Landgericht: „Wenn ich Geld kriegen würde, die Presseseite zu pflegen, dann würde ich dies tun.“
Der Antrag auf Nicht-Öffentlichkeit ist von der Strafkammer nach einer zirka 30-minütigen Beratung abgewiesen worden.

 Warum steht Rechtsanwalt Clemens F. vor Gericht?

Rechtsanwalt Clemens F. steht wegen „Diebstahl, in einem besonders schweren Fall“ und der „Verletzung des Briefgeheimnisses“ vor Gericht. Er soll zwischen dem 21. und 22. September 2014 unbefugt und mit Hilfe seiner „Fingerspitzen oder unter Zuhilfenahme eines Gegenstandes“ einen an ein Künzelsauer Inkasso-Unternehmen gerichteten Brief aus dem Briefkasten des Inkasso-Unternehmens entwende und diesen unbefugt geöffnet haben.

Die weitere Anklage beinhaltet eine „falsche Versicherung an Eidesstatt“. In einem von Rechtsanwalt Clemens F. geführten Rechtsverfahrens im Jahr 2014 vor dem Amtsgericht Wiesbaden soll er bewusst gelogen haben. Was er falsch ausgesagte haben solle, wurde nicht näher vor Gericht erläutert.

Rechtsanwalt Clemens F. war, zwischen 2007 und 2013 Gesellschafter eines Künzelsauer Inkasso-Unternehmen. In diesem Zusammenhang soll er sich ebenfalls rechtswidrig verhalten haben. Es geht um Herrn A., der bei Rechtsanwalt F. Mandant war. Und es geht um Frau W. die parallel dazu Kundin des Inkasso-Unternehmens war. Frau W. stellte Ansprüche an Herrn A. über eine Summe von 65.000 DM. Das Landgericht Heilbronn wirft Rechtsanwalt Clemens F. vor, dass er Frau W. dahingehend beraten hat, dass sie auf einen Vergleich eingehen soll, und zwar 5.000 Euro in bar anstatt 65.000 DM anzunehmen. Der Vorwurf: „schwerer Parteiverrat“. Da Clemens F. eine Partei bevorzugt behandelt haben soll. Frau W. kann in diesem Zusammenhang nicht mehr aussagen, weil sie zwischenzeitlich verstorben ist.




Die etwas Anderen – Obst und Gemüse mit optischen Mängeln

In einer dreimonatigen Testphase bei Kaufland werden Äpfel, Karotten und Kartoffeln mit optischen Mängeln in über 240 Filialen in Baden-Württemberg, Bayern und im Saarland sowie im südlichen Hessen und Rheinland-Pfalz angeboten. Auch in den Filialen in Künzelsau und Öhringen gibt es die so genannten „etwas Anderen“ zu kaufen.

Seit Anfang Januar 2019 stehen die etwas Anderen gesondert platziert in den Filialen. „Normal liegen die Äpfel bei den Äpfeln, die Karotten bei den Karotten und die Kartoffeln bei den Kartoffeln. Aber zum Start der Aktion werden die etwas Anderen gesondert platziert und mit einem Pappaufsteller auf sie aufmerksam gemacht“, erklärt Andrea Kübler, Pressesprecherin von Kaufland, auf GSCHWÄTZ-Nachfrage.
Mit einer gesonderten Platzierung und zusätzlichen Kommunikationsmaßnahmen will Kaufland seine Kunden von den etwas Anderen überzeugen. Mittlerweile sind „die etwas Anderen“ beim anderen Obst und Gemüse gattungsbezogen platziert. Sie sollen anhand eines Plakates und ausgewiesenen Klasse zwei erkennbar sein.
Und sparen kann man auch noch. Kübler ergänzt, dass „die etwas Anderen“ – sowohl die Äpfel, Karotten und die Kartoffeln – 88 Cent pro Kilo kosten. Dies ist laut Kübler ein deutlich günstigerer Preis im Vergleich zur herkömmlichen Ware.

 

„Eine ungewöhnliche Form hat keine Auswirkungen auf den Geschmack“

 

Laut Kaufland soll beim Obst- und Gemüseeinkauf meist nach optischen Kriterien entschieden werden. Frisches Obst oder Gemüse, das ungewöhnlich aussieht, schafft es daher oft nicht in den Handel.
Was vielen Kunden nicht bewusst ist: Die inneren Werte der etwas Anderen seien gegenüber den bereits vorhandenen Produkten identisch – allerdings könne beispielsweise schon ein Stein im Feldboden dafür sorgen, dass eine Möhre eine andere Form als gewöhnlich bekomme, heißt es in der Pressemitteilung von Kaufland.
„Wir nehmen unseren Landwirten Obst und Gemüse mit optischen Mängeln ab und zeigen, dass ungewöhnliche Formen keine Auswirkung auf gesunde Lebensmittel und einen vollwertigen Geschmack haben“, so Markus Mutz, Einkauf Obst und Gemüse Kaufland.
Kübler ergänzt: „Die Landwirte verkaufen sonst die Ware mit optischen Mängeln an die Produktion. Das heißt: Aus nicht so schönen Äpfeln wird dann zum Beispiel Apfelmus hergestellt. Jedoch erhalten die Landwirte weniger Geld, wenn sie ihr Obst und Gemüse an die Produktion verkaufen.“
Nach erfolgreicher Testphase sollen die etwas Anderen deutschlandweit zur Verfügung stehen. Das Sortiment wird dann noch mit weiteren regionalen Obst- und Gemüsesorten ergänzt. Saisonbedingt sollen von diesem Gesamtsortiment immer wieder unterschiedliche Artikel in den Märkten angeboten werden.




Niedernhall: Bürgermeister Beck äussert sich nach Gerichtsverfahren

Achim Beck hatte ein gutes Gefühl, als er am Mittwoch, den 20. März 2019, das Verwaltungsgericht Stuttgart verließ, ohne zu wissen wie sich das Gericht entscheiden wird (wir berichteten). Sein gutes Gefühl wurde bestätigt. Das Gericht wies die Klage von Klaus Richter gegen den Niedernhaller Gemeinderat ab (wir berichteten). „Der Gemeinderat wurde durch das Verwaltungsgericht Stuttgart – übrigens bereits vor eineinhalb Jahren durch das Landratsamt Hohenlohekreis – darin bestätigt, dass in der Sache zum Erwerb des Kerl-Areals und auch die Verlängerung der Räumungsfrist kein rechtswidriges Handeln vorliegt. Vielmehr hat das Verwaltungsgericht Stuttgart die Entscheidung des Gemeinderats positiv untermauert und die Sache als Teil der Aufgabenerfüllung durch die Stadt Niedernhall gesehen“, so Beck.

Er sei „sehr froh, dass die Richter vom Verwaltungsgericht der gleichen Auffassung wie wir waren und die Stadt Niedernhall diese Sache ad acta legen kann.“ Bereits während der Gerichtsverhandlung habe das Verwaltungsgericht „mündlich schon einmal hilfsweise alle Argumente der Gegenseite sowie auch tendenziöse Behauptungen zurückgewiesen“. Beck teilte auf GSCHWÄTZ-Nachfrage mit, dass er froh sei, dass dieses Verfahren so ausgegangen ist. Es sei „ein Hinweis für alle, dass demokratische Beschlüsse akzeptiert werden müssen“.

 

Klaus Richter :“schwer grenzwertig“

 

Aber wie denkt Klaus Richter nun über das Urteil? „Im Nachhinein sehe ich es so, das Gericht wollte sich von seiner vorgefertigten  Meinung, welche der Vorsitzende gleich zu Beginn vorgetragen hatte, offensichtlich nicht abbringen lassen.“ Bis zur schriftlichen Urteilsbegründung können zirka vier Wochen vergehen und dann, so Richter, „sehen wir weiter“. Bis dahin ändere sich für Klaus Richter im Bezug auf den Gemeinderat nichts. „Für die kommende Gemeinderatswahl habe ich eine neue Liste gegründet und die Weiterentwicklung dieser Liste verfolge ich mit Nachdruck.“

Richter ist der Überzeugung, dass die alte Lebensweisheit auch in seinem Fall gilt: „Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gotteshand – niemand weiß, wie es endet.“ Er habe auch damit gerechnet, dass Klage abgewiesen werden könnte. „Insofern traf mich das nicht ganz so hart“, so Richter. „Zuerst die Zulässigkeit und die damit verbundene Klagezurückweisung. Ist diese Hürde genommen, dann kommt die zweite. Dann geht es um die Begründung der Klage und die Möglichkeit, dass die Klage als nicht begründet abgewiesen wird.“ Die Ausführungen des Gerichts im Ladungstermin waren für ihn zu beiden Hürden „nicht überzeugend“.

Richter stuft die Äußerung, dass eine Pacht nicht immer erhoben werden muss als „schwer grenzwertig“ ein. Diese Auslegung des Haushaltsrechts sei seiner Meinung nach zu hinterfragen.

 

 




Warum laufen Kinder und Jugendliche von zu Hause weg?

Im Januar 2019 wurden im Hohenlohekreis insgesamt drei Mädchen vermisst. Eine Zehnjährige konnte dank eines aufmerksamen Fahrradfahrers nach einem Tag wieder nach Hause gebracht werden. Zwei Mädchen aus Künzelsau im Alter von 15 und 17 Jahren meldeten sich selbst bei der Polizei in Leipzig.

Warum laufen Kinder von Hause weg? „Meistens sind es pubertäre oder familiäre Probleme – sei es ein Streit im Elternhaus oder der Jugendliche möchte einfach nur weg“, erklärt Dieter Ackermann, erster Kriminalhauptkommissar im Haus des Jugendrechts in Heilbronn. Aber auch schulische Probleme wie schlechte Noten oder Mobbing, oder Gewalt zu Hause können Gründe dafür sein, dass Jugendliche von zu Hause weglaufen und als vermisst gemeldet werden. Viele Vermisste seien auch aus einem Heim ausgebüchst.

Mehr Jungs als Mädchen laufen von zu Hause weg

Aber was passiert, wenn das Kind weg ist und man nicht mehr weiß, wo man noch suchen soll?
Ackermann sagt, dass Eltern meist selbst versuchen, ihr Kind oder die Freunde des Kindes telefonisch zu erreichen und schalten dann erst die Polizei ein. Die meisten Jugendlichen, die von zu Hause weglaufen, seien laut dem Kriminalkommissar zwischen 15 und 17 Jahren alt. „Mittlerweile sind es mehr Jungs, als Mädchen die von zu Hause weglaufen“, so Ackermann. Pro Jahr werden zwischen 800 und 1000 Jugendliche im Heilbronner Stadt- und Landkreis als vermisst gemeldet. Gesonderte Zahlen für den Hohenlohekreis hat die Polizei nicht. Sobald ein Kind als vermisst gemeldet wird, kommt es darauf an, wie alt das Kind ist. „Wir hatten den Fall, dass ein Vierjähriger mit dem Bobbycar losgefahren ist und nach dem fünften Abbiegen nicht mehr nach Hause gefunden hat. Die Polizeistreifen haben den Jungen dann ein paar Straßen weiter gefunden. Wenn es sich aber um einen Jugendlichen handelt, versuchen wir telefonisch oder per WhatsApp, mit dem vermissten in Kontakt zu treten“, beschreibt Ackermann die polizeiliche Suche. Dem vermissten Jugendlichen werde dabei vermittelt, dass die Polizei nach ihm sucht, aber nicht, um ihn zu bestrafen, sondern weil man sich um die Person sorgen macht und nicht weiß, ob alles in Ordnung ist. Man wäge auch ab, denn wenn ein Jugendlicher in zwei Wochen 18 Jahre alt werde und er nach einem Gespräch mit der Polizei dennoch nicht nach Hause wolle, aber in Sicherheit sei, dann wird keine Suchaktion durchgeführt.

Wenn sich Vierjährige mit dem Bobbycar verfahren

Dass eine Person erst nach 24 Stunden bei der Polizei als vermisst gemeldet werden kann, ist laut Ackermann falsch: „Natürlich muss man unterscheiden, ob es ein Kind oder Rentner ist, der vermisst wird und die Menschen hilflos sein könnten. Oder ob es sich um das Klischee handelt, dass der Ehemann nur mal schnell Zigaretten holen geht und dann nicht mehr nach Hause kommt.“

Zu allererst werde das Haus der vermissten Person durchsucht, damit sichergestellt werden kann, dass das Kind sich nicht irgendwo im Haus oder im Keller versteckt. Wenn auch die Kontaktaufnahme über das Handy und die Überprüfung bei den Freunden erfolglos bleibt, kämen die sozialen Medien ins Spiel.

Sinah Moll, Polizeihauptmeisterin des Polizeipräsidiums Heilbronn, erklärt: „Social-Media-Kanäle wie Facebook und Twitter bieten die Möglichkeit, innerhalb kürzester Zeit sehr viele Menschen zu erreichen. Dies geschieht aber nur nach enger Absprache mit den Eltern.“

Vermisstes Mädchen schlief in hohem Gras

Die Polizei sei natürlich immer auf Zeugenhinweise angewiesen. Denn ohne Anhaltspunkt ist es schwer, nach der vermissten Person zu suchen. Es werden Polizeistreifen und auch Hubschrauber bei der Suche nach den Vermissten eingesetzt. Moll erzählt von ihrem persönlichem Erfolgserlebnis: „Ein Mädchen wurde vermisst. Wir wussten, dass sie zuletzt am einem Waldstück gesehen wurde. Wir liefen das Gebiet ab. Das Mädchen lag im Gras und schlief. Da das Gras aber so hoch war, konnten wir sie nicht finden. Der Hubschrauber konnte uns aber dank seiner Wärmebildkamera per Funk zu der Stelle lotsen, an der das Mädchen lag.“

Auch die Schulen helfen mit. Wenn ein Kind nach drei Tagen unentschuldigt fehle, melde sich die Schule umgehend bei der Polizei. Einige Schulen haben Schulsozialarbeiter, an die sich die Kinder mit ihren Problemen wenden können. Der Kinderschutzbund in Heilbronn hat das Projekt „Anna & Marie“ ins Leben gerufen. Es ist ein großes Schwesterprojekt, „bei dem ehrenamtliche Frauen mit Jugendlichen einfach mal ein Eis essen gehen und ein offenes Ohr für deren Probleme haben“, beschreibt Ackermann.

„Meist kommen die Jugendlichen von alleine wieder nach Hause. Ihnen geht das Geld aus, sie haben Hunger oder wissen nicht, wo sie hin sollen“, erläutert Ackermann. Aber er weist auch auf die Gefahren hinsichtich vereinfachter Mobilität und den sozialen Medien hin: „In der heutigen Zeit ist es nicht schwer, wegzulaufen. Es gibt den FlixBus oder andere Möglichkeiten, um wegzukommen. Die Jugendlichen lernen auch über das Internet Freunde kennen und können so viel leichter bei, für die Eltern, unbekannten Personen unterkommen.“

Aber auch zwischen untereinander bekannten Familien kann es zu Kommunikationsschwierigkeiten kommen: „Für viele Eltern ist es kein Problem, wenn ein Freund des eigenen Kindes bei ihnen übernachtet. Aber es ist wichtig, dass die Eltern in Kontakt mit den anderen Eltern treten, um nachzufragen. Es könnte sein, dass niemand weiß, wo das Kind ist, weil das Kind zu Hause nicht davor gesagt hat, dass es bei einem Freund übernachtet“, so Ackermann.

In den letzten 14 Jahren seien laut Ackermann alle vermissten Jugendlichen im Stadt- und Landkreis Heilbronn gefunden worden. Selbst die Vermissten, die Opfer eines tragischen Unglücksfalls geworden sind, sind laut Ackermann gefunden worden. Ackermann betonte, dass es bei der Suche nach Vermissten niemals um Schuldzuweisungen gehe. Eltern können Glück haben, wenn ihr Kind nicht von zu Hause wegläuft oder einfach Pech, falls es doch passiert. Meist gäbe es keinen bestimmten Grund, nur ein Schlüsselerlebnis, dass die Jugendlichen dazu bewegt, von zu Hause wegzulaufen. Auch Moll sagt, dass Kinder einfach nur ernst genommen werden wollen und manchmal keine andere Möglichkeit sehen als wegzulaufen.




Niedernhall: Klage wird abgewiesen

Am Mittwoch, den 20. März 2019, war der Niedernhaller Gemeinderat vor dem Verwaltungsgericht in Stuttgart geladen. Es ging um den Gemeinderat Niedernhall, Klaus Richter und das Kerl-Areal (wir berichteten).

Das Urteil steht nur fest: Die Klage wird abgewiesen. Dies teilte Ulrike Zeitler, Pressesprecherin des Verwaltungsgerichts in Stuttgart, auf GSCHWÄTZ-Nachfrage mit.

Der Erste Vorsitzende Richter, Jürgen Mezger, erläutert die Sachlage so, dass eine Gemeinde nicht zur Gewinnmaximierung verpflichtet sei. Im Fall von Niedernhall und dem Kerl-Areal solle es der Gemeinde nicht darum gegangen sein, Gewinn zu erzielen, sondern das gekaufte Areal für Gewerbezwecke nutzen zu können. Die optionale Gestaltungsmöglichkeit solle beim Kauf im Vordergrund gestanden haben.

Nach der gestrigen Verhandlung hat das Gericht noch kein Urteil gesprochen, sondern sch Bedenkzeit eingeräumt. Drei Stunden nach Ende der Verhandlung fasste das Gericht seinen Entschluss und teilte diesen den Beteiligten, also dem Gemeinderat Niedernhall und Klaus Richter, mit.

Was dies nun für den Gemeinderat und Klaus Richter bedeutet, wird die Zukunft zeigen.

 

 




Achim Beck und Klaus Richter: Aufeinandertreffen vor Gericht

Am Mittwoch, den 20. März 2019, war der Niedernhaller Gemeinderat vor dem Verwaltungsgericht in Stuttgart geladen. Die Stadt Niedernhall hat das Kerl-Areal 2015 erworben. Das Areal soll aber vom Verkäufer, der Firma Kerl, weiter genutzt worden sein, ohne dass die Stadt Niedernhall Pacht hierfür verlangt habe. Nachdem Klaus Richter dies kritisierte, kündigte Achim Beck an für die Nutzung des Areals zwischen 1.200 und 1.400 Euro jährlich als Pacht einzunehmen. Dies sei laut Richter zu wenig.

Im zweiten Stock des Verwaltungssgericht genauer gesagt im kleinen Sitzungsaal fünf, musste nachbestuhlt werden, um alle Beteiligten und Zuschauer unterzubringen. Von den 14 Gemeinderäten schafften es mehr als die Hälfte, sich in Stuttgart einzufinden. Die Beteiligten machten Fotos von sich.

Auch Bürgermeister Achim Beck war da. Bürgermeister Becks Anwesenheit wurde von der Kammer erwünscht. Klaus Richter saß auf der linken Seite des Saales und Beck auf der rechten.

Der Erste Vorsitzende Richter, Jürgen Mezger, erläutert die Sachlage so, dass eine Gemeinde nicht zur Gewinnmaximierung verpflichtet sei. Im Fall von Niedernhall und dem Kerl-Areal solle es der Gemeinde nicht darum gegangen sein, Gewinn zu erzielen, sondern das gekaufte Areal für Gewerbezwecke nutzen zu können. Die optionale Gestaltungsmöglichkeit solle beim Kauf im Vordergrund gestanden haben.

Klaus Richter betonte, dass es ihm nicht um die verspätete Räumung ginge, sondern darum, dass von der Firma Kerl nichts mehr auf das Areal hätte angeliefert werden dürfen, ohne einen Pachtvertrag zu haben. Denn Ende 2016 hätte des Gelände geräumt sein sollen. Richter pocht darauf, dass die Firma Kerl aber noch im Jahre 2017 angeliefert haben soll. Der Gemeinderat wiederum betont, dass es zwei Teilfächen gibt. Teilfäche eins sei Ende 2016 zu räumen und die Abbrucharbeiten seien auch 2017 umgesetzt worden. Die Teilfläche zwei wiederum sollte erst Ende 2017 geräumt sein. Beck schilderte, dass der Abbruch wie geplant stattfand und die Firma Kerl ein Zugeständnis bezüglich der Teilräumung machte. Das Beck eigenmächtig gehandelt haben solle, wies er von sich. Auch der Erste Vorsitzende Richter stellte fest, dass sich kein Gemeinderatsmitglied von Niedernhall, mit Ausnahme von Klaus Richter, falsch informiert gefühlt habe.

Nach knapp einer Stunde kam man zu keinem Entschluss. Die Richter beraten sich heute und teilen den Beteiligten morgen ihre Entscheidung mit.

 

 

Auch Dieter Bäumlisberger, Bauprojektentwickler aus Künzelsau, war unter den Besuchern zu finden. Warum er da war erfahren Sie im Video.

 




Richter Kleinschroth: Platzen des Prozesses wäre eine Katastrophe

Der Erste Vorsitzende Richter, Roland Kleinschroth, schloss den 12. Verhandlungstag (15. März 2019) mit einer Frist zur Stellung von weiteren Beweisanträgen. Gemäß Paragraf 244 Absatz 6 StPO wird die Frist bis zum nächsten Verhandlungstag gesetzt, den 04. April 2019.

„Eins ist klar: Wenn am 04. April noch Beweisanträge kommen sollten, dann kann man mit größter Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass das Verfahren tatsächlich platzt“, betont Kleinschroth. „Was ich nicht nur als Kammer als Katastrophe empfinde, ich empfinde es auch als Katastrophe für Frau S.. Was es für Familie T. bedeuten würde, das kann ich nicht in Worte fassen.“ Er hoffe, dass man am 04. April 2019 ziemlich zeitnah zu den Plädoyers komme. Kleinschroths abschließende Worte zum 12. Verhandlungstag: „Die Kammer hat, egal was wir uns schon haben alles vorwerfen lassen dürfen, in den letzten Wochen mehr als das Obligatorische getan, um das Verfahren zu Ende zu bringen.“




Elisabeth S.: Auffälliges MRT – Sachverständiger revidiert sein Gutachten

Auffälliges MRT

Nachdem Dr. Thomas Heinrich sein psychologisches Gutachten vorgetragen hatte, wurde dieses stark kritisiert von Anke Stiefel-Bechdolf, der Verteidigerin von Elisabeth S. (wir berichteten). Stiefel-Bechdolf pochte nun auf ein MRT, das Aufschluss darüber geben sollte, ob und wenn ja, welche Veränderungen es in dem Gehirn von Elisabeth S. gibt.
Ein organisches Psycho-Syndrom sollte ausgeschlossen werden.
Das MRT wurde in der Gemeinschaftspraxis für diagnostische Radiologie in Mutlangen gemacht. Aus dem Befund geht nun hervor, dass Elisabeth S. nachweislich an einer ausgeprägten zerebrovaskulären Enzephalopathie leidet. Das bedeutet, dass Elisabeth S. Anzeichen einer Demenz zeigen könne. „Diese Bildgebung hat ohne Zweifel einen Erkenntnisgewinn ergeben“, so Dr. Heinrich. Es sei bei Elisabeth S. anfangs „kein Krankheitsbild fassbar gewesen. Das Ergebnis hat mich überrascht.“ Auf den MRT-Bildern ist ein Querschnitt des Gehirns von Elisabeth S. zu sehen. Ringsum an den Seiten des Gehirns seien weiße Flächen zu sehen. Diese weißen Flächen sie bei Demenzkranken zu finden.
„Die vaskulären Schäden sind da und können Einfluss nehmen“, sagt Heinrich. So gebe es Menschen, die hochgradig dement seien, aber in der Bildgebung nichts Auffälliges zu finden sei. Jedoch würde es auch Menschen geben, bei denen es anders herum sei. Bei Elisabeth S. seien die „Kriterien für eine Demenzerkrankung nicht erfüllt“, erklärt der Sachverständige, da sich keine kognitiven Einschränkungen fassen lassen und auch keine Anhaltspunkte für soziale Auffälligkeiten vorhanden seien. Die Erkrankung von Elisabeth S. könne laut Dr. Heinrich Auswirkungen auf das Verhalten haben, aber nicht auf das Erinnerungsvermögen: „Es kommt unter Umständen eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit in Betracht beziehungsweise ist nicht ausschließbar.“ Auch eine eingeschränkte Impulskontrolle sei vorstellbar, aber kein Verlust der Impulskontrolle.

Dr. Heinrich erklärt, Elisabeth S. habe sich ihm gegenüber „gebremst geäussert“.
Er habe zunächst keine depressive Störung sehen können. Es sei möglich, dass Elisabeth S. „sich zusammengerissen“ habe, da sie bestimmte Inhalte Dr. Heinrich gegenüber nicht erwähnt habe. „Ich kann niemanden dazu zwingen. Frau S. hat sich präzise aber knapp geäußert und das kann ich nicht hinterfragen.“, so Heinrich.

// Eingeschränkte Schuldfähigkeit nicht ausgeschlossen //

In seinem ersten Gutachten, das er über Elisabeth S. erstellt hat, distanzierte er sich stark von dem Thema Depression. Seines Erachtens wäre, wenn überhaupt, dann nur eine sehr leichte Depression vorhanden. Aufgrund der neuen Tatsachen und auch der Zeugenaussagen ist Dr. Heinrich nun der Meinung, dass Elisabeth S. an einer leichten bis mittelschweren Depression leidet. Das MRT zeige nun auch eine organische Depression und somit schließt Dr. Heinrich „eine eingeschränkte Schuldfähigkeit“ nicht aus.

// Sohn Stephan S.: Früher sehr blumiger Wortschaft, heute sehr eingeschränkter Wortschatz //
Sohn Stephan S. fügt bei seiner zweiten Vernehmung vor Gericht am 15. März 2019 noch hinzu, dass ihm im Rahmen der Auswertung des MRTs seiner Mutter noch eingefallen sei, dass sie früher schon teilweise mit sprachlichen Verständnisschwierigkeiten zu kämpfen hatte. So habe sie ein oder mehrere Wörter eines damals sehr bekannten Ohrwurms (Stephan S.: „vielleicht ein Lied von Helene Fischer“) immer anders verstanden als die anderen.

Auch sei ihm aufgefallen, dass seine Mutter früher immer einen sehr großen, blumigen Wortschatz gehabt habe, über die Jahre aber einen zunehmend eingeschränkteren Wortschatz.




JVA-Psychologin: Elisabeth S. hat keine Antwort darauf, was passiert ist

„Seit dem 30. April 2018 sehe ich Elisabeth S. regelmäßig zwischen ein bis zweimal die Woche. Montags zwischen 50 Minuten und einer Stunde. Donnerstags ist es ein kurzer Kontakt an der Zellentür, der manchmal bis zu 15 Minuten dauert“, berichtet Cornelia H., die als Psychologierätin in der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd tätig ist am 12. Verhandlungstag am 15. März 2019. Bei Elisabeth S. sei eine hohe Bedürftigkeit spürbar gewesen. Sie soll ihre Familie vermisst haben. „Ihre Depression ist ein Nährboden zur Anpassungsstörung“, so die Psychologierätin.

Der Zustand von Elisabeth S. sei „wellenförmig“ verlaufen, es ging ihr Mal besser und mal schlechter. Cornelia H. äußerte: „Als die Verhandlung losging, ging es ihr deutlich schlechter.“ Cornelia H. betonte während ihrer Aussage immer wieder, dass es nicht ihre Aufgabe sei, zu hinterfragen, sondern sie höre nur zu. In den Gesprächen zwischen den beiden soll es meist über Dinge, die das Hier und Jetzt betreffen, gegangen sein. Ab Mitte Dezember 2018 soll Elisabeth S. auch über die Verhandlungstage gesprochen haben. Sie konnte sich, laut der Psychologierätin, nicht erklären, was in der Tatnacht geschah. „Ich bin das nicht“, soll Elisabeth S. der Psychologierätin gegenüber immer wieder wiederholt haben. Cornelia H. berichtet während ihrer Aussage, dass Elisabeth S. viele Anfeindungen ertragen müsse. Sie würde sich aber auch Sorgen um ihre Familie machen. Auch sei ihr die „Not der Familie von Ole“ klar. Sie äußerte sich auch mit den Worten, dass sie „zwei Familien zerstört habe“. „Ich hatte niemals den Eindruck, dass Frau S. mir etwas vorspielt“, beschreibt Cornelia H. „sie hat niemals den Eindruck vermittelt, sie taktiere.“

Die Verhandlungstage seien sehr belastend für die 70-jährige Künzelsauerin. Sie wippe mit dem Oberkörper, massiere ihre Oberschenkel oder knete ihre Hände. Ihre Verzweiflung sei spürbar,  da sie selbst keine Antwort daruf habe, was passiert sei, erklärt Cornelia H.. Es schwirren ihr Fragen durch den Kopf, wie ihr Leben weitergehen solle, wie ihr Leben in Haft werde. Auch, wie sie die Haft gestalten soll und auch ob sie Kontakt nach außen haben werde. Aber die alltäglichen Dinge in der Haft sollen ihr laut der psychologischen Rätin schwerfallen. Schon beim Rapport-Zettel schreiben, hätte sie Angst, nicht das Richtige zu tun. „Frau S. hat deutlich länger gebraucht, in der JVA anzukommen. Anstatt der üblichen zwei bis drei Wochen hat Frau S. zwei Monate benötigt um sich einzugewöhnen“, erinnert sich Cornelia H..