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Mann angeklagt wegen Mordes: Er soll mit 15 Messerstichen seine Frau umgebracht haben

Die Wohnung, in welcher der Ehemann seine Ehefrau vermutlich mit 15 Messerstichen ermordet haben soll (so steht es zumindest in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, im laufenden Verfahren vor dem Heilbronner Landgericht wird nun der genaue Tathergang noch einmal beleuchtet werden) liegt idyllisch gegen in der Kernstadt von Künzelsau. Es ist eine Familientragödie, was hier geschehen ist. Leidtragende sind neben dem Opfer insbesondere die gemeinsamen Kinder.

Mordanklage gegen Mann aus Künzelsau: 15 Messerstiche – Ehefrau stirbt

Ein Mann, der möglicherweise seine Eifersucht nicht im Griff hatte und blind vor Wut auf seine Frau einstach, muss sich nun vor Gericht verantworten. Hierfür sind mehrere Verhandlungstage angesetzt. Der nächste Termin ist am Montag, den 10. März 2025.

Wenn Es ist ein Femizid, der hier geschehen ist – davon gibt es in Deutschland im Durchschnitt einen am Tag. Ein Femizid bezeichnet die gezielte Ermordung einer Frau, weil sie eine Frau ist und/oder weil sie von bestimmten Vorstellungen von Weiblichkeit – häufig geprägt von patriarchalem Vorstellungen wie Unterwürfigkeit und Gehorsam – abweicht, zum Beispiel, wenn selbst bestimmt leben möchte.

Nicht immer werden Mörder in Deutschland auch wegen Mordes verurteilt, da es manchmal zwar offensichtlich ist, dass hier ein Mord stattgefunden hat, aber die Mordmotive nicht eindeutig nachweisbar sind. Mordmerkmale sind unter anderem:

Eifersucht würde unter die Kategorie „niedere Beweggründe“ fallen. Wird der Täter wegen Mordes verurteilt, bringt das ein deutlich höheres  Strafmaß mit sich als bei Totschlag. Im Durchschnitt sind Mörder in Deutschland 19 Jahre in Haft, bei Totschlag lediglich zwischen 5 und 10 Jahre.

 




Mord oder Totschlag?

Nachdem der Staatsanwalt und der Nebenklägerverteidiger im Fall Elisabeth S. anklingen ließen, dass anstatt des bisher angeklagten Totschlags auch ein Mord aus Heimtücke im Raum stehen könnte, hielt Verteidigerin Stiefel-Bechdolf am 18. Februar 2019 nicht wie geplant ihr Plädoyer, sondern stellte stattdessen einen Antrag auf Einholung eines erweiterten gerontopsychiatrischen
Gutachtens. Dabei holte sie zu einem wahren Rundumschlag gegen das bisher vorliegende Gutachten des psychologischen Sachverständigen Dr. Thomas Heinrich aus. Aber was ist der Unterschied zwischen dem Strafmaß Mord und dem Strafmaß Totschlag?

„Bei den vorsätzlichen Tötungsdelikten wird zwischen Mord (§211 StGB) und Totschlag (§ 212 StGB) unterschieden. Gleich ist dabei, dass der vermeintliche Täter vorsätzlich und somit willentlich den Tod eines anderen Menschen herbeiführt. Im Unterschied zum Totschlag müssen besonders verwerfliche Begleitumstände vorliegen, um von Mord ausgehen zu können. Mordmerkmale sind unter anderem niedere Beweggründe und Heimtücke. Wenn kein Mordmerkmal erfüllt ist, kann der Mandant nicht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt werden. Alternativ kommt dann nur eine Verurteilung wegen Totschlags mit einer Freiheitsstrafe von fünf bis maximal 15 Jahren in Betracht. Oft liegt das verhängte Strafmaß deutlich
unter oder bei fünf Jahren.“ Anm. d. Red.: In Deutschland ist die lebenslange Freiheitsstrafe, die höchste Strafe, die ein Gericht verhängen kann. Sie bedeutet, dass der Verurteilte auf unbestimmte Zeit ins Gefängnis muss, mindestens aber für 15 Jahre. Nach 15 Jahren kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden.

Quelle // Rechtsanwalt Ulrich Dost-Roxin
www.dost-rechtsanwalt.de

 




„Ich hatte Angst, dass sie nachts an meinem Bett sitzt“

Am heutigen vierten Verhandlungstag (17. Dezember 2018) der wegen Totschlags angeklagten Elisabeth S. aus Künzelsau haben bislang drei Zeugen am Heilbronner Landgericht ausgesagt – zwei Freundinnen von Elisabeth S. und die Chefin von Susanne T., der Mutter von Ole. Vor allem die beiden Freundinnen sprechen von einer deutlichen Wesensveränderung von Elisabeth S. in den vergangenen zwei Jahren. Zeugin Edeltraud M. (71), die Elisabeth S. seit über 55 Jahren kennt und extra aus Wolfrathshausen bei München, ihrem Wohnort, angereist war, offenbarte nun, dass Elisabeth wohl schon jahrzehntelang mit depressiven Phasen zu kämpfen hatte – so dass sie Elisabeth in diesen Phasen teilweise kaum wiedererkannt habe und auch Angst vor ihr gehabt hatte.

„Sie hatte dann einen sehr eigenen Gesichtsausdruck“

„Es gab früher immer wieder mal depressive Einbrüche bei Elisabeth“, schildert Edeltraud M. die Veränderungen, die sie bei Elisabeth S. im Laufe der Jahrzehnte beobachtet habe. Aber Elisabeth S. habe sich danach immer wieder gefangen. Edeltraud M. erinnert sich vor allem an ein Zusammentreffen im Jahr 2013 – also vor fünf Jahren, als Elisabeth sie in München besucht habe. „Elisabeth war ziemlich ruhig und wirkte depressiv. Wir waren am Starnberger See spazieren und sie war sehr verschlossen, weinte.“ Sie sei „wie zu“ gewesen. In den depressiven Phasen habe Elisabeth immer einen sehr eigenen Gesichtsausdruck bekommen, berichtet die gelernte Krankenschwester weiter. „Ich hatte ein ungutes Gefühl und habe mich nachts in meinem Schlafzimmer eingesperrt, weil ich Angst hatte, sie könne an meinem Bett sitzen, mich wachrütteln und sagen, dass es ihr schlecht gehe.“

Elisabeth habe von „tiefer Traurigkeit“ gesprochen

Zeugin Gabriele v. B., ebenfalls eine langjährige Freundin von Elisabeth S. und Krankenschwester, habe die Wesensänderung ebenfalls bemerkt, allerdings erst ab Anfang 2018 – also vier Monate vor Oles Tod. Die 58-Jährige sagt: „Elisabeth war nicht mehr so positiv wie früher. Sie hat auf mich sehr schwerfällig und antriebsarm gewirkt“, sei ungewöhnlich wortkarg gewesen. Elisabeth habe „von tiefer Traurigkeit“ gesprochen, die sie umgebe. Gründe für diesen Gemütszustand sehe sie zum einen in der schweren Erkrankung von Elisabeths Sohn, der über längere Zeit krank war. „Sie war in allergrößter Sorge um ihren Sohn und sagte: Jetzt habe ich meinen Mann verloren, wenn ich jetzt auch noch meinen Sohn verliere, das überlebe ich nicht.“ Was ihr ebenfalls ziemlich zugesetzt habe, laut Gabriele v. B., war die Entrümpelung ihres Wohnhauses, vorzugsweise ihres Kellers, die wohl von ihren Brüdern im Frühjahr 2018 (vor Oles Tod) vorangetrieben worden sei. Auch Zeugin Edeltraud M. spricht von einem „messieartigen Sammelsurium“, das sie vorgefunden habe, als sie bei Elisabeth zu Besuch war. Beide Freundinnen berichten unabhängig voneinander davon, wie überaus enttäuscht Elisabeth S. gewesen sei, als an Ostern 2018 nicht die ganze Familie zu ihr gekommen sei, wie üblich, sondern dass ihr Bruder mit seiner Familie stattdessen nach Japan geflogen sei. Immer wieder habe sie zudem ihre Angst darüber geäussert, „das Kind [Ole] zu verlieren“, so Edeltraud M..

Elisabeth: „Ich liege unter der Bettdecke und draussen zwitschern die Vögel“

Nach Ostern, rund zwei Wochen vor Oles Tod telefonierte Edeltraud M. laut eigenen Aussagen fast täglich mit Elisabeth S.. „Elisabeth hat sich einsam und vernachlässigt gefühlt.“ Am 10. April 2018 haben sie zweieinhalb Stunden miteinander gesprochen, was für Edeltraud M. ungewöhnlich lang war. Elisabeth habe zu ihr gesagt: „Mein Leben geht zu Ende. Ich liege unter der Bettdecke mit meinem Handy. Draussen zwitschern die Vögel. Ich habe Angst.“ So hatte Edeltraud M. Elisabeth S. noch nie erlebt. „Soll ich deinen Sohn anrufen?“, soll Edeltraud M. gefragt haben, woraufhin Elisabeth S. panisch abgewunken habe. „Nein. Die bringen mich nach Weinsberg.“ Sie riet ihrer Freundin, zum Arzt zu gehen, was Elisabeth wohl auch nach den Zeugenaussagen von Edeltaud M. und Gabriele v. B. getan hat. Von ihm bekam sie wohl ein Medikament namenes Trimipramin verschrieben, ein Antidepressivum. Die Freundinnen äussern vor Gericht beide ihre Zweifel, ob Elisabeth S., bekannt als Medikamentenskeptikerin, das Medikament überhaupt genommen hat.

Nach der Verhandlungspause soll nun der Sohn von Elisabeth S. im Zeugenstand vernommen werden.

Video: Prozessauftakt am 27. November 2018