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Elisabeth S.: Mord aus niederen Beweggründen unwahrscheinlich

Am heutigen Verhandlungstag (26. Februar 2019) gegen Elisabeth S. wurde eine schriftliche Stellungnahme des Sachverständigen Dr. Thomas Heinrich vorgelesen. Heinrich reagierte auf die scharfe Kritik der Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf an seinem Gutachten. Er betonte, dass sein Gutachten verschiedenartige Fragestellungen und insbesondere das gesamte Spektrum der psychiatrischen Krankheitsbilder umfasse. Schwerpunkt seiner Arbeit sei unter anderem die Betreuung und der Behandlung von gerontopsychiatrischen älteren] Patienten gewesen. Er schilderte in seiner Stellungnahme: „Insoweit Frau Rechtsanwältin Stiefel-Bechdolf von einem „Aufflammen einer psychotischen Exabertation der Grunderkrankung“ sprach, ist damit sicherlich eine psychotische Exazerbation gemeint. Es ergab sich im Rahmen der Begutachtung und auch im Rahmen der Hauptverhandlung jedoch keinerlei Hinweise auf das Vorliegen einer psychotischen Exazerbation [Wiederaufleben einer Krankheit].“ Es sei auch unklar, welche Grunderkrankung wiederaufleben solle. Bei der Aufnahmeuntersuchung in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Schwäbisch Gmünd solle eine körperlich-neurologische Untersuchung durchgeführt worden sein. Diese Untersuchung solle einen unauffälligen Befund ergeben haben.

Stiefel-Bechdolf stellt psychologische Labilität in den Fokus

Stiefel-Bechdolf stellte heute zwei weitere Anträge. Der Sohn von Elisabeth S. soll nochmal vernommen werden, da er nun einverstanden sei über das zirka dreieinhalbstündige Vier-Augen-Gespräch, das er mit seiner Mutter Elisabeth S. im Landgericht Heilbronn Mitte Januar 2019 geführt hat, zu berichten. Bislang hatte er sich diesbezüglich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen und seine Aussage verweigert.  Zudem möchte Stiefel-Bechdolf die JVA-Psychologin im Zeugenstand stehen, die seit Mai 2018 zweimal wöchentlich ein bis eineinhalb Stunden mit der Angeklagten therapeutische Gespräche geführt habe.

Der Hausärztin von Elisabeth S., die bereits vor Gericht als Zeugin vernommen wurde, soll noch etwas eingefallen sein und möchte, so Stiefel-Bechdolf, erneut vor Gericht aussagen.

Falls beim nächsten Prozesstermin am 07. März 2019 allen Anträgen von Stiefel-Bechdolf stattgegeben werden, müssten am Folgetermin, den 15. März 2019, somit mindestens der Bruder von Elisabeth S., ihr Sohn, ihre Hausärztin, Dr. Thomas Heinrich und die JVA-Psychologin H. gehört werden, um die weiteren Prozesstermine nicht zu gefährden.

Der Nebenklägervertreter Jens Rabe regte an, im Zuge der Vernehmung der JVA-Psychologin auch die Stockwerk-Beamtin der JVA zu hören, die diese mehr Kontakt zur Angeklagten gehabt habe.

Elisabeth S. sei unternehmungslustig gewesen

Heute wurde auch Zeuge S., der Bekannte beziehungsweise Freund von Elisabeth S., als Zeuge befragt. Ihm sei keine Depressiven Verstimmungen aufgefallen. Er habe sich zweimal jährlich mit ihr persönlich getroffen. Ansonsten fand der Kontakt per Handy statt. Elisabeth S. sei laut seiner Aussage unternehmungslustig und ausgeglichen gewesen und habe sich immer auf Ole gefreut.

Der Erste Vorsitzende Richter, Roland Kleinschroth, betonte heute, dass die Kammer sich noch nicht festgelegt habe, ob das Strafmaß auf Mord aus Heimtücke anstatt Todschlag hochgestuft werden solle. Das Mordmerkmal der niederen Beweggründe „käme eher nicht mehr in Frage“.




Kein Monster

Die heute 70-jährige Elisabeth ist in Künzelsau geboren und aufgewachsen. Ab der dritten Klasse der Grundschule zog sie mit ihren Eltern, ihrer Oma und den zwei jüngeren Brüdern nach Niedernhall. Ihr Vater war gelernter Schreiner und arbeitete später für eine Baufirma, während ihre Mutter Hausfrau war. Nachdem Elisabeth S. ihren Hauptschulabschluss in Niedernhall absolviert hat, ging sie nach Köln und besuchte drei Jahre lang die Hauswirtschaftsschule. Danach hat sie im Caritas-Krankenhaus in Bad Mergentheim eine Ausbildung zur Krankenschwester gemacht. In der Zeit hat sie ihren Mann kennengelernt, der dort Patient gewesen sein soll. Die beiden heirateten 1970 und lebten in Künzelsau. Sie nahm eine Stelle im Künzelsauer Krankenhaus an, bis ihr Sohn 1971 geboren wurde. Nach einer beruflichen Pause fing sie wieder im Künzelsauer Krankenhaus an zu arbeiten. Ihr Mann war als Beamter des Wasserwirtschaftsamtes in Heilbronn tätig. Er starb vor zehn Jahren. Elisabeth S. lebt seitdem allein in einem Einfamilienhaus in Künzelsau. Sie hat laut eigenen Aussagen  einen Freund, den sie aber nur drei bis vier Mal im Jahr trifft. Er wohnt drei Stunden entfernt und ist verheiratet. Deshalb begrenzt sich der Kontakt häufig auf SMS oder Telefonate. Aktuell ist die Angeklagte in der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd untergebracht.




Unter Geiern

Ein Kommentar von Matthias Lauterer

Da drängeln sich beim Prozess um die Tötung des siebenjährigen Jungen Fotografen und Kameraleute um die besten Plätze. Nicht gar so wild, wie man es aus dem Fernsehen bei Sensationsprozessen kennt, aber immerhin etwa zehn Bildjournalisten waren anwesend und der Saal war nicht besonders groß.  GSCHWÄTZ, lokale und überregionale Tagespresse, das Fernsehen, ja sogar bis hin zu bunten Magazinen, die in ganz Deutschland bekannt sind, war alles vertreten. Und so bemüht man sich vor Sitzungsbeginn kollegial um die schönsten Plätze und Motive, bis der Richter freundlich mitteilt, dass alle Handys auszuschalten sind, das Fotografieren und Filmen jetzt ein Ende haben und vor allem, dass die Eltern des getöteten Jungen nicht fotografiert werden dürfen. Erst dann betreten die Eltern durch einen Eingang, der nicht über den Flur führt, den Saal. So weit, so gut und so vernünftig auch die Anweisung des Richters – hätte nicht ein Fotograf kurz vor der Sitzungspause den Saal verlassen und nach Öffnung der Tür vom Flur aus die Fotokamera auf die Eltern gerichtet. Die Justizwachtmeister griffen sofort ein. Auf solche „Kollegen“, die nur auf Sensationsfotos aus sind, kann ich verzichten.




Wie in einem Horrorfilm: Eltern von Ole erleben Fürchterliches

Es ist eine bizarre Szene, die Susanne T. (41) schildert. Sie sei die Treppe hinaufgegangen. Im Schlafzimmer sei alles dunkel gewesen. „Dann bin ich Richtung Bad gegangen.“ Auch dort sei alles dunkel gewesen. „Vom Türrahmen sah ich schon, dass Wasser in der Badewanne war. Und zwar ziemlich hoch.“ Und darauf trieb Ole. Ihr einziges Kind. Sieben Jahre. Und er war tot.

Was sich liest wie der Anfang eines Horrorfilms, durchlebte die in Künzelsau wohnhafte Grundschullehrerin Susanne T. tatsächlich. Und zwar am Samstagvormittag, den 28. April 2018. Am 27. November 2018 begann im Landgericht Heilbronn nun der Prozess gegen die Ersatzoma Elisabeth S. aus Künzelsau, in deren Haus Ole von seinen Eltern tot aufgefunden wurde.

Susanne T. hat ihre lockigen braunen Haare vor Gericht hochgesteckt, trägt einen schwarzen Rollkragenpullover. Sie wird als erste Zeugin in dem Prozess vernommen. Insgesamt hat das Landgericht derzeit acht weitere Verhandlungstermine anberaumt. Die Staatsanwaltschaft hat gegen Elisabeth S. Anklage wegen Verdachts auf Totschlag erhoben. Sie soll den Jungen getötet haben, den sie seit rund fünf Jahren als Ersatzoma häufig in ihrer Obhut hatte. Das Tatmotiv könnte, so die Staatsanwaltschaft, Verlustangst gewesen sein – die Sorge, den Jungen, je größer er wird, irgendwann nicht mehr betreuen zu dürfen: „Aus anfänglichen täglichen Kontakten mit Übernachtungen im Haus gab es nach der Einschulung weniger Kontakte. Die langen Trennungsphasen hielt sie nicht mehr aus.“ Im Badezimmer habe Elisabeth S. den Jungen erwürgt und anschließend das Kind tot in die Badewanne gelegt. Ob dies wirklich so war, gilt es nun zu prüfen. Gutachter sollen im Laufe des Prozesses gehört werden, die Auskunft darüber geben sollen, wie sie den Gesundheitszustand von Elisabeth S. einschätzen.

Am ersten Verhandlungstag, der insgesamt über sieben Stunden dauerte, sagten die Mutter und der Vater des getöteten Jungen sowie ein Nachbar von Elisabeth S. aus, der beim Finden des Kindes dabei war. Elisabeth S. schwieg während des ersten Verhandlungstages, vermied jeglichen Blickkontakt zu den Eltern und zeigte ansonsten auch wenig Regung. In ihrem schwarz-grau-weißen Kostüm saß die zierliche kleine Frau mit den weissen schulterlangen Haaren in leicht eingesunkener Haltung neben ihrer Anwältin Anke Stiefel-Bechdolf und hörte sich an, wie die Eltern nacheinander davon berichteten, wie sie den Jungen in ihrem Haus vorfanden. Der Vater wird die Geschichte sehr sachlich erzählen, die Mutter sehr emotional, Tränen werden fließen. Und der Richter wird am Ende beiden empfehlen, die Therapie, die sie nach dem Tod ihres Jungen gemacht haben, noch ein wenig länger zu machen.

Mutter: „Er war so kalt, so furchtbar kalt“

Susanne T. schrie, als sie ihren Sohn sah. Ole im Schlafanzug, mit Socken an den Füßen. Sie versuchte – so glaubt sie sich zu erinnern -, ihn aus dem Wasser zu ziehen, aber es gelang ihr nicht. Ihr Mann, Dr. Jens T., (45) gibt später zu Protokoll, dass er diesen markerschütternden Schrei seiner Frau wohl nie vergessen werde. Der Nachbar, der nach Jens T. als Zeuge befragt wird, wird ebenfalls sagen, dass ihn dieser Schrei noch heute verfolgt. Jens T. rannte die Treppe in den ersten Stock hinauf zu seiner Frau, sah seinen Jungen, mit dem Gesicht nach oben treibend, als ob er schlief, hob ihn aus dem Wasser, trug ihn ins Wohnzimmer nach unten ins Erdgeschoss und legte ihn sanft auf dem Boden ab, mit der Hoffnung, das der Sohn vielleicht doch noch lebe. „Ich habe mich neben Ole gelegt. Er war so kalt, so furchtbar kalt. Ich wollte ihn wärmen“, sagt die Mutter unter Tränen. Immer wieder ringt sie in ihrer knapp zweistündigen Befragung um Fassung. Immer wieder spricht sie Elisabeth S. direkt an, fragt: „Warum, Elisabeth? Ich will doch nur wissen, warum? Jeden Tag liege ich heulend in meinem Bett, weil mein Sonnenschein weg ist.“ Doch Elisabeth schweigt.

Der Vater, Justiziar bei einer großen Künzelsauer Firma, soll mit den Händen gegen die Wände getrommelt und geschrien haben: „Mein Junge, mein Junge.“ Elisabeth S. war nicht zu Hause, als die Eltern Ole fanden.
Was ist in der Tatnacht geschehen?
Spulen wir die Zeit ein wenig zurück, lassen wir Ole nochmal 1,5 Jahre alt sein. Die Mutter berichtet, dass sie nach Oles Geburt ein Jahr mit ihm zu Hause geblieben ist, dann habe sie wieder angefangen, vormittags in ihrer Grundschule zu arbeiten. Ole ging in die Kindertagestätte, sei jedoch häufig krank gewesen. Erkältungen wechselten sich mit grippalen Infekten ab, bis ihnen der Kinderarzt geraten habe, Ole zwei bis drei Monate nicht mehr in die Kita zu bringen, bis sich sein Immunsystem stabilisiert habe. Wer sollte aber auf Ole aufpassen? Die Großeltern väterlicherseits wohnten in Rostock. Susannes Mutter war verstorben, der Vater hatte Multiple Sklerose. Susannes Chefin vermittelte den Kontakt zu Elisabeth S., eine ehemalige Krankenschwester, Witwe.

Obwohl Ole ein eher zurückhaltendes Kind gewesen sei, vor allem gegenüber Fremden, verstanden sich Elisabeth und Ole von Anfang an sehr gut, erzählen beide Eltern bei ihren jeweiligen Befragungen. „Die Chemie hat einfach gepasst“, sagt der Vater. „Es war Liebe auf den ersten Blick zwischen Ole und Elisabeth“, gibt die Mutter an.

Elisabeth S., die in Rente war, und deren einziger Sohn als freischaffender Fotograf in München lebte, nahm den Babysitterjob an. Für 7,50 Euro in der Stunde. Über die Jahre wurde aus Elisabeth S. „Oma Elisabeth“, wie Ole sie nannte, und Ole wurde für sie eine Art Ersatzenkel, da sie selbst keine Enkel hatte.

Die heute 70-Jährige betreute den anfangs Zweijährigen, wenn Susanne morgens arbeitete, auf Fortbildungen ging oder Ole krank war und nicht in den Kindergarten konnte. Auch übernachten durfte Ole des Öfteren bei Oma Elisabeth und freute sich immer, wenn er zu ihr gehen durfte, so die Eltern. „Oma macht heute wieder Programm mit mir“, pflegte Ole stolz zu verkünden, bevor er seine Sachen für den Besuch bei der Ersatzoma packte.

Auch Susanne T. fühlte sich wohl bei Elisabeth, aß dort auch mal zu Mittag, sie tranken Kaffee oder machten Ausflüge zusammen. Bezüglich dem möglichen Tatmotiv, der Angst von Elisabeth S., den Jungen irgendwann zu verlieren, betonte Susanne: „Es stand nie zur Debatte, dass wir den Kontakt zu ihr einstellen. Elisabeth gehörte zur Familie und auch Elisabeth sah uns als Teil ihrer Familie an“, glaubt Susanne T.. Aber sicher habe sich einiges verändert. Ole kam in die Schule, traf sich mit Freunden, ging ins Karate und Tennis.

„War Elisabeth S. psychisch auffällig oder ist sie im Laufe der Zeit psychisch auffällig geworden?“, wollte der vorsitzende Richter Roland Kleinschroth von Susanne T. wissen. „Elisabeth war manchmal traurig und antriebslos und hat das mit dem Tod ihres Mannes begründet“, erzählt sie. „Elisabeth hatte auch eine Sammelleidenschaft – von Geschirr über Kleidung bis hin zu Büchern“. Aber nichts dergleichen sei besorgniserregend gewesen oder gar so besorgniserregend, dass sie ihr Kind nicht mehr hätten bei Elisabeth lassen mögen. Auch als die Frontzähne von Elisabeth S. gezogen wurden, sei dies zwar schwer für die alte Dame gewesen, bis sie künstliche Zähne bekommen hatte. Aber sie sei in kein auffällig depressives Loch gefallen. „Zu uns hat auch keiner gesagt, wir sollen Ole da nicht mehr hingeben“, betonen beide. Auch der Nachbar, Claus H., der seit vierzig Jahren Haus an Haus neben Elisabeth S. wohnt, sagt in seiner Zeugenvernehmung, dass ihm kein psychisch auffälliger Zustand oder eine Wesensveränderung von Elisabeth S. aufgefallen sei. Aber natürlich sei der Tod ihres Mannes nicht leicht zu verkraften gewesen.

 Notrufzentrale wirkte extrem flapsig

Claus H. (54) spielte eine wichtige Rolle an dem besagten Samstag, der für die Eltern Susanne und Jens alles verändern sollte. Er schloss dem Ehepaar die Türe zu Elisabeths Haus auf. Er war der Dritte, der den toten Jungen zu Gesicht bekam – wenn man den Mörder nicht mitzählt. „Mir ist danach der Kreislauf weggesackt“, berichtet er vor Gericht, mit zitternder Stimme. Claus H. hat den Notruf an diesem Tag abgesetzt. Der Notruf wird vor Gericht vorgespielt. Dabei macht die Rettungsdienstleitstelle einen etwas unglücklichen Eindruck. Stark atmend und völlig aufgelöst stammelt Claus H. ins Telefon: „Wir brauchen einen Notarzt. Hier gibt es vermutlich einen Suizid. Hier ist ein Junge, der vermutlich unter Wasser gelegen ist.“ Es folgen sehr lapidare Worte von dem einem zum anderen Notruf-Ansprechpartner in der Leitstelle und am Ende erhält Claus H. die flapsige, recht träge gesprochene Antwort: „Ja, is‘ ok. Wir schicken einen los.“

„Warum sind Sie in Ihrem ersten Impuls von einem Suizid ausgegangen?“ will der Staatsanwalt von dem Nachbarn wissen. Weil sich Claus H. nie habe vorstellen können, dass Elisabeth S. dem Jungen etwas habe antun können. Erst sei er daher von einem Unglücksfall ausgegangen. Dann von einem Suizid der Frau, die den Jungen dabei mit in den Tod genommen habe. Dennoch habe er sie zuvor nie als suizidgefährdet eingeschätzt. Claus H. wirkt noch immer stark mitgenommen von den Ereignissen: „Dieses grundsätzliche Vertrauen zu Menschen habe „stark gelitten“, sagt er. Kann er sich tatsächlich so getäuscht haben in seiner Nachbarin? Hat diese Frau einen Jungen ermordet? Auch die Eltern des Jungen, Susanne und Jens, berichten nur Positives von Elisabeth vor Gericht. Die zwei großen Fragen nach dem WIE und WARUM stehen nach wie vor unbeantwortet im Raum. Wer hat Ole und warum in eine fast randvoll mit Wasser gefüllte Wanne gelegt? War es Elisabeth? Sollten Spuren verwischt werden?

Es wird nicht nur von Elisabeth S. gesprochen. Immer wieder kommen der Richter und auch der Staatsanwalt auf Elisabeths Sohn, Stephan S., zu sprechen, der als freier Fotograf in München lebt, unverheiratet und kinderlos, was Elisabeth S. laut der Aussage von Oles Vater ein wenig bedauerte. Den Sohn habe er zweimal persönlich getroffen, unter anderem bei einem Geburtstag, es müsse wohl der Geburtstag von Elisabeth S. gewesen sein, erinnert sich Jens T.. Da habe ihn der Sohn gefragt: „Ist das hier eine feindliche Übernahme?“ Jens T. sei nicht auf diese Frage eingegangen. War der Sohn eifersüchtig auf das Verhältnis zwischen seiner Mutter und der Familie T.? Er hätte keinen Grund dazu gehabt. Die Eltern des verstorbenen Jungen berichten, dass Elisabeth einen sehr engen Kontakt mit regelmäßigen Telefonaten zu ihrem Sohn gepflegt habe. Dieser Eindruck sei ihnen zumindest vermittelt worden. Laut einem Gutachter, der zu Beginn der Verhandlung den Lebenslauf von Elisabeth S. vorträgt, wurde dem Sohn bereits vor über zwei Jahren das Elternhaus überschrieben. Stephan S. soll im Laufe des Prozesses ebenfalls noch als Zeuge vor Gericht gehört werden – ebenso die Künzelsauer Ärztin, die Ole untersucht hat. Richter Kleinschroth berichtet von „Verletzungen im Halsbereich mit bläulichen Verfärbungen der Haut“, die an dem toten Jungen festgestellt wurden.

Am Donnerstag, einen Tag bevor die Eltern Ole das letzte Mal zu Elisabeth S. bringen, verbringt der Vater den Abend mit Ole, macht noch Mathe-Hausaufgaben mit ihm und erinnert sich an „schöne Stunden“. Am Freitag holt ihn seine Mutter um 16 Uhr vom Tennis ab. Gegen 17 Uhr habe sie ihn bei Elisabeth abgeliefert – mit Essen im Gepäck. Würstchen, Brötchen, weil Elisabeth angerufen habe, dass sie keine Zeit gehabt habe, einkaufen zu gehen. Sie möge dem Jungnen doch bitte etwas zu essen mitgeben. Das sei öfter vorgekommen und daher nichts Ungewöhnliches gewesen, sagt Susanne T..

Als Elisabeth S. an diesem Freitag Susanne und Ole die Türe öffnet, steckt sie noch, wie sie selbst entschuldigend formuliert, in „Schaffkleidung“. Unter anderem hatte sie ein altes T-Shirt von Susanne T. an. Es hatte ein Loch und sie erklärte Susanne T., dass sie das Shirt an ihrem Rosenstock im Garten aufgerissen habe. Sie sei gut gelaunt gewesen, erinnert sich Susanne T., regelrecht „euphorisch“. Aber Elisabeth habe sich immer gefreut, wenn sie Ole gesehen habe.

Um 19.44 Uhr lacht Ole noch in Elisabeths Handykamera

Ole ging ins Wohnzimmer und suchte sich eine Beschäftigung. Die Mutter ging. Was danach geschah, weiss nur Elisabeth S.. Die Spurensicherung hat auf ihrem Handy viele Fotos von Ole gefunden, zwei Bilder sind an diesem Freitag geschossen worden. Um 19.44 Uhr. Ole sitzt in seinem Schafanzug, mit Socken an den Füßen, auf ihrem Wohnzimmersofa und lacht in ihre Handykamera.

Das Konzert, zu dem das Ehepaar T. an diesem Freitagabend mit Freunden gegangen seien, sei schön gewesen, erzählt Susanne T.. Sie selbst habe zwar ihr Handy nicht dabei gehabt, es seien aber auch keine Anrufe in Abwesenheit von Elisabeth S. darauf verzeichnet gewesen. Auch Oles Vater Jens T. erhielt in dieser Nacht laut eigenen Aussagen keine Anrufe von der Ersatz-Oma auf sein Handy.

Am Samstagmorgen lief das Ehepaar in die Stadt, um Ole abzuholen. Susanne T. wollte noch ein Geburtstagsgeschenk für einen Kindergeburtstag kaufen, an dem Ole am Nachmittag eingeladen war. Der Vater wollte schon einmal Ole bei Elisabeth S. abholen. Sie trennten sich. Der Vater berichtet, wie er geklingelt habe, aber niemand die Tür geöffnet habe. Da die Klingel von Elisabeth S. öfter mal nicht funktioniert habe beziehungsweise nicht zu hören war, sei er zum Wohnzimmerfenster auf der hinteren Seite des Hauses gelaufen, um zu klopfen. Hinter dem Wohnzimmerfenster sah er Spielsachen herumliegen. Über dem Wohnzimmerfenster war das Schlafzimmerfenster. Die Rollläden waren noch heruntergelassen. Zunächst dachte der Vater: Vielleicht schlafen die beiden noch. Er ging zurück in die Stadt, aber offensichtlich beschlich ihn schon ein merkwürdiges Gefühl, denn er äusserte gegenüber seiner Frau: „Das ist komisch. Da macht keiner auf.“ Sie gehen gemeinsam wieder zum Haus von Elisabeth S.. Auch Susanne geht in den Garten, schaut durchs Wohnzimmerfenster, sieht Oles Turnbeutel und Kassetten im Wohnzimmer liegen. Auch sie bemerkt den heruntergelassenen Rollladen im Schlafzimmerfenster. Oles Vater ruft bei Elisabeth S. auf dem Handy an, kann aber niemanden erreichen.
Er klingelt beim Nachbarn, berichtet von den Umständen und fragt, ob er einen Schlüssel zu Elisabeths Haus haben könnte. Claus H. bejaht, geht aber selbst mit und schließt auf. Während Claus H. nach Elisabeth ruft und zunächst im Keller nach dem Rechten schaut, geht Susanne T. Richtung Schlafzimmer in den ersten Stock. Direkt daneben befindet sich das Badezimmer.

 

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Prozess gegen Elisabeth S. im November

Elisabeth S. muss sich laut einer aktuellen Meldung der Südwestpresse am 27. November 2018 wegen Totschlags vor Gericht verantworten.

Das Landgericht Heilbronn erhob im September 2018 Anklage gegen die heute 70-jährige Elisabeth S., die im Mordfall des Siebenjährigen, der in Künzelsau erdrosselt wurde, die Hauptbeschuldigte ist.

GSCHWÄTZ hatte damals bei der Staatsanwaltschaft in Schwäbisch Hall nachgefragt:

„Daraus ergibt sich, dass die Staatsanwaltschaft im Falle der inhaftieren Beschuldigten einen hinreichenden Tatverdacht bejaht, für den Tod des Kindes verantwortlich zu sein. Die endgültige Entscheidung muss selbstverständlich dem Ergebnis der Hauptverhandlung vorbehalten bleiben“, so Peter Bracharz von der Staatsanwaltschaft Schwäbisch Hall.