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15-Jährige sollte möglicherweise Desinfektionsmittel in Behinderteneinrichtung trinken

Vor der 15. Großen Jugendkammer des Landgerichts Heilbronn beginnt laut einer Pressemitteilung am Donnerstag, den 19. November 2020, der Prozess gegen einen 18-jährigen Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung. Der junge Mann soll am 22. Mai 2020 in einer Behinderteneinrichtung in Schwäbisch Hall eine 15 Jahre alte Mitbewohnerin mit autistischer Störung aufgefordert haben, Desinfektionsmittelkonzentrat zu trinken. Weil sie sich aufgrund mangelnder geistiger Fähigkeiten nicht widersetzen konnte, sei die Geschädigte dieser Aufforderung gefolgt, wodurch sie Verätzungen der Speiseröhre und ihrer Augen erlitten habe.

Der Angeklagte, der möglicherweise an einer Intelligenzminderung leidet, befindet sich seit dem 24. Mai 2020 in vorläufiger Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Über die Fortdauer dieser Unterbringung wird das Gericht entscheiden.

Für den Prozess sind zwei Folgetermine angesetzt. 13 Zeugen und zwei Sachverständige sollen gehört werden.

Quelle: Pressemitteilung des Landgerichts Heilbronn




Öhringen: Prozessauftakt wegen versuchten Mordes

Am Dienstag, den 28. Januar 2020, 09 Uhr, beginnt am Landgericht Heilbronn der Prozess um einen Beschuldigten wegen versuchten Mordes.

Der Beschuldigte zur Last gelegt wird, am 1. August 2019 in Öhringen ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 20 Zentimetern in den Bauch- und Schulterbereich des Geschädigten gestochen, der sich mit einem Bekannten unterhalten habe, von dem Beschuldigten abgewendet gewesen sei und mit keinerlei Angriff gerechnet habe. Bei den drei Stichen habe der Beschuldigte den Tod des ihm unbekannten Geschädigten zumindest billigend in Kauf genommen. Nach der Tat sei der Beschuldigte geflüchtet. Dank einer Notoperation sei der Geschädigte mit dem Leben davongekommen, allerdings nur deswegen, weil die Klinge einige seiner vitalen Organe und Gefäße glücklicherweise knapp verfehlt habe.

 

Mit einem Küchenmesser in den Bauch des Geschädigten gestochen

Der Prozess stellt ein so genanntes Sicherungsverfahren dar. Laut Antragsschrift soll der Beschuldigte aufgrund einer paranoiden Schizophrenie möglicherweise außerstande gewesen sein, sein Verhalten zu kontrollieren. Die Tat sei Ausfluss krankheitsbedingter Halluzinationen gewesen. Die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus kommt in Betracht.
Der Beschuldigte hat sich seit dem 2. August 2019 in Untersuchungshaft befunden, ist jedoch aufgrund seines Zustandes seit dem 4. Oktober 2019 vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Fortsetzungstermine:

Dienstag, den 04. Februar 2020, 09 Uhr
Donnerstag, den 20. Februar 2020, 09 Uhr
Dienstag, den 03. März 2020, 09 Uhr
Dienstag, den 10. März 2020, 09 Uhr

Die Kammer hat den Beschuldigten, seinen Verteidiger, einen Dolmetscher für die albanische und einen Dolmetscher für die arabische Sprache, 20 Zeugen und zwei Sachverständige geladen.

Quelle: Pressemitteilung des Landgerichtes Heilbronn




Prozessauftakt: Schwere sexuelle Nötigung

Die große Strafkammer des Landgerichts Heilbronn verhandelt am kommenden Montag, den 09. Dezember 2019, wegen besonders schwerer sexueller Nötigung. 

Dem Angeklagten liegt zur Last, er sei am frühen Abend des 6. April 2019 in Schwäbisch Hall der zur Tatzeit 13 Jahre alten Tochter seiner Nachbarn in den Waschkeller gefolgt, habe ihr ein Messer vorgehalten und sie dabei gezwungen, Berührungen unter ihrer Kleidung an der Brust zu dulden. Weitere sexuelle Handlungen habe die Geschädigte dadurch abgewehrt, dass sie nach dem Angeklagten gestoßen und um Hilfe geschrien habe, die in Gestalt mehrerer Familienmitglieder der Geschädigten auch eingetroffen sei. Der Angeklagte habe sich dann eine gewaltsame Auseinandersetzung mit den Hilfspersonen geliefert. Der Schwester, dem Vater und dem Bruder der Geschädigten habe er durch Schläge und Tritte Prellungen und leichte Schnittverletzungen zugefügt. Auch die Geschädigte selbst habe eine leichte Schnittverletzung an der Schulter davongetragen und sei in psychologischer Behandlung.

Seit dem 21. Juni 2019 befindet sich der Angeklagte in Untersuchungshaft. 

Aktuell sind vier Fortsetzungstermine angesetzt. Die Kammer hat den Angeklagten, seinen Verteidiger, zwei Dolmetscher für Arabisch und Farsi, die Nebenkläger und ihre Vertreterin, 15 Zeugen und drei Sachverständige geladen.

Quelle: Pressemitteilung des Landgericht Heilbronn

 

 




Neuenstein/Schwäbisch Hall: Prozess gegen mutmaßlichen Vergewaltiger

Am Donnerstag, den 5. Dezember 2019, beginnt um 9 Uhr vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Heilbronn der Prozess gegen einen 30-jährigen Mann. Er soll im Sommer 2016 in Neuenstein und Schwäbisch Hall eine Frau misshandelt und sexuell genötigt haben. Das Opfer tritt in dem Prozess als Nebenklägerin auf. In einem Fall soll der Angeklagte der auf dem Boden liegenden Nebenklägerin gegen den Kopf und in den Magen getreten haben. In einem weiteren Fall soll er sie ins Gesicht geschlagen sowie gewürgt und anal durch Penetration des Afters mit einem Finger vergewaltigt haben. Das Opfer soll durch die Gewalttaten Blutergüsse davongetragen haben.  

Die Taten waren zunächst beim Amtsgericht – Schöffengericht – Schwäbisch Hall angeklagt. Das Amtsgericht hat die Sache an die Kammer in Heilbronn verwiesen, weil nach seiner Auffassung die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt. Der Angeklagte leide unter paranoider Schizophrenie und sei für die Allgemeinheit gefährlich.

Für den Prozess sind drei weitere Termine angesetzt. Es sollen sechs Zeugen und ein Sachverständiger gehört werden.

Quelle: Prozessvorschau des Landgerichts Heilbronn

 

 

 

 

 

 




Amphetamingemisch an Minderjährige verkauft

Die große Strafkammer des Landgerichts Heilbronn verhandelt am Donnerstag, den 18. Juli 2019, 09 Uhr, gegen zwei Angeklagte wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Den Angeklagten werden Straftaten im Raum Schwäbisch Hall vorgeworfen.

Dem Angeklagten Sch. liegt zur Last, im Zeitraum von Februar 2016 bis Dezember 2016 in insgesamt 88 Fällen an einen zwischen 14 und 15 Jahre alten Minderjährigen Kleinmengen an Amphetamingemisch veräußert und übergeben haben. Zudem habe er größere Mengen dieses Betäubungsmittels erworben, um damit Handel zu treiben, und zwar am 17. Juni 2017 insgesamt 250 Gramm und am 16. September 2017 insgesamt 350 Gramm.

Beiden Angeklagten werden außerdem noch drei gemeinschaftliche Fahrraddiebstähle im Zeitraum von Mai bis Oktober 2017 vorgeworfen.

Der Angeklagte Sch. befindet sich wegen der Vorwürfe seit dem 17. März 2019 in Untersuchungshaft.

Aktuell sind ein Fortsetzungstermine angesetzt. Die Kammer hat die Angeklagten, ihre Verteidiger, zwei Dolmetscher für die russische Sprache, 13 Zeugen und einen Sachverständigen geladen.

 

Quelle: Landgericht Heilbronn




Mann zwingt Frau Urin zu trinken

Die große Strafkammer des Landgerichts Heilbronn verhandelt am kommenden Freitag, den 28. Juni 2019, 09 Uhr, wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung.

Dem Angeklagten liegt zur Last, er habe am 03. Dezember 2018 die Nebenklägerin in seiner Wohnung in Heilbronn eingeschlossen, sie geschlagen und getreten. Schließlich habe er sie zum Trinken von Urin sowie zum ungeschützten Oral- und Analverkehr gezwungen. Der Tat sei eine bereits von Gewalt gegen die Nebenklägerin geprägte Beziehung vorausgegangen.

Aktuell sind sieben Verhandlungstermine angesetzt. Die Kammer hat den Angeklagten, seinen Verteidiger, die Nebenklägerin, die Nebenklagevertreterin, 14 Zeugen und zwei Sachverständige geladen.

Quelle: Landgericht Heilbronn




Prozessauftakt: Mann wollte „Feuer Gottes“ entfachen

Die große Strafkammer des Landgerichts Heilbronn verhandelt am kommenden Freitag, den 28. Juni 2019, 09 Uhr, wegen des Vorwurfs der schweren Brandstiftung.

Dem an einer Manie mit psychotischen Symptomen leidenden Beschuldigten wird zur Last gelegt, er habe am 30. Dezember 2018 im Klinikum am Weissenhof in Weinsberg einen Weihnachtsbaum angezündet, um das „Feuer Gottes“ zu entfachen. Dies sei auf der Station P2 zu einem Zeitpunkt geschehen, als sich Pflegepersonal und weitere Patienten dort aufgehalten haben. Der Vorwurf: Der Beschuldigte habe die Gefährdung der anwesenden Personen billigend in Kauf genommen und sogar durch eine Barrikade die Löscharbeiten erschwert. Diese hätten seitens des Personals gleichwohl durchgeführt werden können, so dass nur ein Sachschaden in dreistelliger Höhe entstanden sei. Motiv des Beschuldigten sei gewesen, trotz Verbots an einem Gottesdienst teilnehmen zu können.

Der Prozess stellt ein so genanntes Sicherungsverfahren dar. Laut Antragsschrift soll nicht auszuschließen sein, dass der Beschuldigte aufgrund seiner Erkrankung außerstande gewesen ist, sein Verhalten zu kontrollieren. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus kommt in Betracht.

Aktuell sind drei Verhandlungstermine angesetzt und zehn Zeugen geladen.

Quelle: Landgericht Heilbronn

Foto: Symbolfoto Feuer. Quelle: unsplash




Richter Kleinschroth: Platzen des Prozesses wäre eine Katastrophe

Der Erste Vorsitzende Richter, Roland Kleinschroth, schloss den 12. Verhandlungstag (15. März 2019) mit einer Frist zur Stellung von weiteren Beweisanträgen. Gemäß Paragraf 244 Absatz 6 StPO wird die Frist bis zum nächsten Verhandlungstag gesetzt, den 04. April 2019.

„Eins ist klar: Wenn am 04. April noch Beweisanträge kommen sollten, dann kann man mit größter Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass das Verfahren tatsächlich platzt“, betont Kleinschroth. „Was ich nicht nur als Kammer als Katastrophe empfinde, ich empfinde es auch als Katastrophe für Frau S.. Was es für Familie T. bedeuten würde, das kann ich nicht in Worte fassen.“ Er hoffe, dass man am 04. April 2019 ziemlich zeitnah zu den Plädoyers komme. Kleinschroths abschließende Worte zum 12. Verhandlungstag: „Die Kammer hat, egal was wir uns schon haben alles vorwerfen lassen dürfen, in den letzten Wochen mehr als das Obligatorische getan, um das Verfahren zu Ende zu bringen.“




Elisabeth S.: Auffälliges MRT – Sachverständiger revidiert sein Gutachten

Auffälliges MRT

Nachdem Dr. Thomas Heinrich sein psychologisches Gutachten vorgetragen hatte, wurde dieses stark kritisiert von Anke Stiefel-Bechdolf, der Verteidigerin von Elisabeth S. (wir berichteten). Stiefel-Bechdolf pochte nun auf ein MRT, das Aufschluss darüber geben sollte, ob und wenn ja, welche Veränderungen es in dem Gehirn von Elisabeth S. gibt.
Ein organisches Psycho-Syndrom sollte ausgeschlossen werden.
Das MRT wurde in der Gemeinschaftspraxis für diagnostische Radiologie in Mutlangen gemacht. Aus dem Befund geht nun hervor, dass Elisabeth S. nachweislich an einer ausgeprägten zerebrovaskulären Enzephalopathie leidet. Das bedeutet, dass Elisabeth S. Anzeichen einer Demenz zeigen könne. „Diese Bildgebung hat ohne Zweifel einen Erkenntnisgewinn ergeben“, so Dr. Heinrich. Es sei bei Elisabeth S. anfangs „kein Krankheitsbild fassbar gewesen. Das Ergebnis hat mich überrascht.“ Auf den MRT-Bildern ist ein Querschnitt des Gehirns von Elisabeth S. zu sehen. Ringsum an den Seiten des Gehirns seien weiße Flächen zu sehen. Diese weißen Flächen sie bei Demenzkranken zu finden.
„Die vaskulären Schäden sind da und können Einfluss nehmen“, sagt Heinrich. So gebe es Menschen, die hochgradig dement seien, aber in der Bildgebung nichts Auffälliges zu finden sei. Jedoch würde es auch Menschen geben, bei denen es anders herum sei. Bei Elisabeth S. seien die „Kriterien für eine Demenzerkrankung nicht erfüllt“, erklärt der Sachverständige, da sich keine kognitiven Einschränkungen fassen lassen und auch keine Anhaltspunkte für soziale Auffälligkeiten vorhanden seien. Die Erkrankung von Elisabeth S. könne laut Dr. Heinrich Auswirkungen auf das Verhalten haben, aber nicht auf das Erinnerungsvermögen: „Es kommt unter Umständen eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit in Betracht beziehungsweise ist nicht ausschließbar.“ Auch eine eingeschränkte Impulskontrolle sei vorstellbar, aber kein Verlust der Impulskontrolle.

Dr. Heinrich erklärt, Elisabeth S. habe sich ihm gegenüber „gebremst geäussert“.
Er habe zunächst keine depressive Störung sehen können. Es sei möglich, dass Elisabeth S. „sich zusammengerissen“ habe, da sie bestimmte Inhalte Dr. Heinrich gegenüber nicht erwähnt habe. „Ich kann niemanden dazu zwingen. Frau S. hat sich präzise aber knapp geäußert und das kann ich nicht hinterfragen.“, so Heinrich.

// Eingeschränkte Schuldfähigkeit nicht ausgeschlossen //

In seinem ersten Gutachten, das er über Elisabeth S. erstellt hat, distanzierte er sich stark von dem Thema Depression. Seines Erachtens wäre, wenn überhaupt, dann nur eine sehr leichte Depression vorhanden. Aufgrund der neuen Tatsachen und auch der Zeugenaussagen ist Dr. Heinrich nun der Meinung, dass Elisabeth S. an einer leichten bis mittelschweren Depression leidet. Das MRT zeige nun auch eine organische Depression und somit schließt Dr. Heinrich „eine eingeschränkte Schuldfähigkeit“ nicht aus.

// Sohn Stephan S.: Früher sehr blumiger Wortschaft, heute sehr eingeschränkter Wortschatz //
Sohn Stephan S. fügt bei seiner zweiten Vernehmung vor Gericht am 15. März 2019 noch hinzu, dass ihm im Rahmen der Auswertung des MRTs seiner Mutter noch eingefallen sei, dass sie früher schon teilweise mit sprachlichen Verständnisschwierigkeiten zu kämpfen hatte. So habe sie ein oder mehrere Wörter eines damals sehr bekannten Ohrwurms (Stephan S.: „vielleicht ein Lied von Helene Fischer“) immer anders verstanden als die anderen.

Auch sei ihm aufgefallen, dass seine Mutter früher immer einen sehr großen, blumigen Wortschatz gehabt habe, über die Jahre aber einen zunehmend eingeschränkteren Wortschatz.




JVA-Psychologin: Elisabeth S. hat keine Antwort darauf, was passiert ist

„Seit dem 30. April 2018 sehe ich Elisabeth S. regelmäßig zwischen ein bis zweimal die Woche. Montags zwischen 50 Minuten und einer Stunde. Donnerstags ist es ein kurzer Kontakt an der Zellentür, der manchmal bis zu 15 Minuten dauert“, berichtet Cornelia H., die als Psychologierätin in der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd tätig ist am 12. Verhandlungstag am 15. März 2019. Bei Elisabeth S. sei eine hohe Bedürftigkeit spürbar gewesen. Sie soll ihre Familie vermisst haben. „Ihre Depression ist ein Nährboden zur Anpassungsstörung“, so die Psychologierätin.

Der Zustand von Elisabeth S. sei „wellenförmig“ verlaufen, es ging ihr Mal besser und mal schlechter. Cornelia H. äußerte: „Als die Verhandlung losging, ging es ihr deutlich schlechter.“ Cornelia H. betonte während ihrer Aussage immer wieder, dass es nicht ihre Aufgabe sei, zu hinterfragen, sondern sie höre nur zu. In den Gesprächen zwischen den beiden soll es meist über Dinge, die das Hier und Jetzt betreffen, gegangen sein. Ab Mitte Dezember 2018 soll Elisabeth S. auch über die Verhandlungstage gesprochen haben. Sie konnte sich, laut der Psychologierätin, nicht erklären, was in der Tatnacht geschah. „Ich bin das nicht“, soll Elisabeth S. der Psychologierätin gegenüber immer wieder wiederholt haben. Cornelia H. berichtet während ihrer Aussage, dass Elisabeth S. viele Anfeindungen ertragen müsse. Sie würde sich aber auch Sorgen um ihre Familie machen. Auch sei ihr die „Not der Familie von Ole“ klar. Sie äußerte sich auch mit den Worten, dass sie „zwei Familien zerstört habe“. „Ich hatte niemals den Eindruck, dass Frau S. mir etwas vorspielt“, beschreibt Cornelia H. „sie hat niemals den Eindruck vermittelt, sie taktiere.“

Die Verhandlungstage seien sehr belastend für die 70-jährige Künzelsauerin. Sie wippe mit dem Oberkörper, massiere ihre Oberschenkel oder knete ihre Hände. Ihre Verzweiflung sei spürbar,  da sie selbst keine Antwort daruf habe, was passiert sei, erklärt Cornelia H.. Es schwirren ihr Fragen durch den Kopf, wie ihr Leben weitergehen solle, wie ihr Leben in Haft werde. Auch, wie sie die Haft gestalten soll und auch ob sie Kontakt nach außen haben werde. Aber die alltäglichen Dinge in der Haft sollen ihr laut der psychologischen Rätin schwerfallen. Schon beim Rapport-Zettel schreiben, hätte sie Angst, nicht das Richtige zu tun. „Frau S. hat deutlich länger gebraucht, in der JVA anzukommen. Anstatt der üblichen zwei bis drei Wochen hat Frau S. zwei Monate benötigt um sich einzugewöhnen“, erinnert sich Cornelia H..