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Große Panne beim 5. Prozesstag um Elisabeth S.

Beim fünften Prozesstag gegen Elisabeth S., die wegen Totschlags an dem im April 2018 in ihrem Haus tot aufgefundenen Ole (7) vor Gericht steht, ist der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd (JVA) eine Panne passiert. In dem Transport von der JVA zum Landgericht Heilbronn wurde die Angeklagte Elisabeth S. gemeinsam mit einer Hauptbelastungszeugin, die heute hätte gegen sie aussagen sollen, transportiert.

Der Vorsitzende Richter Roland Kleinschroth machte aus seinem Ärger keinen Hehl: „Was ich in den vergangenen Wochen verlebt habe, das habe ich mit keiner JVA zuvor erlebt. Das macht mich wirklich sauer.“

Das Problem: Hauptbelastungszeugin N., die gegen Elisabeth S. heute hätte aussagen sollen, musste mit Elisabeth S. gemeinsam zum Gericht fahren. Das ist nicht nur ungewöhnlich, sondern absolut unüblich. Jeglicher Kontakt zwischen Angeklagten und Zeugen während eines Prozesses kann zu einer Beeinflussung der Zeugen führen. Elisabeth S. hätte in einem getrennten Transport gefahren werden müssen. Ob und wenn ja, was zwischen E. und Zeugin N. gesprochen wurde, ist nicht bekannt. Zeugin N. wurde heute nicht wie geplant verhört, da die Verteidigerin von Elisabeth S. stark erkältet ist und daher um eine Verschiebung der Zeugenbefragung gebeten hat.




„Es ist für uns alle ein Albtraum“ – Auch Sohn von Elisabeth S. steht vor einem Rätsel

// Abschiedsbrief von Elisabeth S. gefunden: „Bitte verzeih mir, Stephan“

Er ist groß, hager, hat schütteres braunes Haar, einen Vollbart und gleicht auf den ersten Blick so gar nicht seiner Mutter. Der Sohn von Elisabeth S., Stephan S., saß am vierten Verhandlungstag (17. Dezember 2018) im Zeugenstand und kann sich diese Tragödie um den nach wie vor rätselhaften Tod des siebenjährigen Ole nicht erklären. Als ihn der Vorsitzende Richter, Roland Kleinschroth fragt, ob er sich denn erklären könne, warum seine Mutter keine Aussage macht zu dem, was in der Tatnacht passiert ist, sagt er: „Vielleicht weiß sie es nicht. Vielleicht kann sie es nicht. Juristisch hat sie natürlich auch das Recht zu schweigen.“ Lange Zeit wirkt Stephan S. während seiner Vernehmung sehr hölzern, zeigt wenig bis keine Emotionen, bis es schließlich aus dem 47-Jährigen herausbricht.

Er hat Elisabeth nie gefragt, was passiert ist

„Es ist für uns alle ein Albtraum“, sagt er mit tränenerstickter Stimme. Ich weiß, es ist auch für die Eltern von Ole ganz schlimm.“ Und er betont: „Jeder will den Grund erfahren“, was warum in dieser Nacht passiert sei, als Ole gestorben ist. Ob er seine Mutter während seiner diversen Haftbesuche nicht gefragt habe, was passiert sei, hat Richter Kleinschroth ihn gefragt. „Nein“, lautet die knappe Antwort des 47-Jährigen. Er fügt hinzu: „Ich kann es mir auch überhaupt nicht erklären.“ Als ein Einzelkind groß geworden, habe er nie körperliche oder verbale Gewalt erfahren, berichtet der seit dem Studium in München lebende Fotodesigner. Seine Mutter sei immer liebevoll und einfühlsam gewesen. Auf den Auszug seiner Mutter aus dem elterlichen Wohnhaus angesprochen (zweimal ist Elisabeth S. ausgezogen, weil sie sich von ihrem inzwischen verstorbenen Mann getrennt hatte beziehungsweise trennen wollte) und zu den Gründen für den Auszug gefragt, berichtet er knapp von Streitereien der Eltern, die gehäuft auftraten, als er in der Pubertät war. Worum es bei den Streitigkeiten der Eltern genau ging, wisse er nicht – ebenso wenig wusste er von einem angeblichen Aufenthalt seiner Mutter in der psychiatrischen Klinik in Weinsberg.

Ihm war keine Depression bekannt

Im Gegensatz zu den Freundinnen, die am Vormittag des heutigen Verhandlungstages aussagten, dass Elisabeth vor allem seit Anfang 2018 sehr depressiv schien, hat Stephan S. ein anderes Bild von seiner Mutter. Seine Mutter sei zwar „sehr niedergeschlagen“ gewesen, als sie mit 58 Jahren aufgehört hat zu arbeiten und auch nach dem Krebstod seines Vater vor rund zehn Jahren. Aber ansonsten war sie bis zuletzt eine „lebenslustige“ Person, die „viel kommuniziert“ habe. Jetzt, in der Justizvollzugsanstalt [JVA], sei es „natürlich eine sehr bedrückende Situation“, aber ob meine Mutter wegen der JVA-Situation oder wegen etwas anderem bedrückt war, kann ich so nicht beurteilen“. Das Thema Depression kommt bei Stephan S. Äusserungen nicht vor.

Nina S. wiederrum, die Freundin von Stephan S., berichtet in ihrer Zeugenvernehmung von einer gedrückteren Stimmung von Elisabeth S., die ihr und auch Stephan S. vor allem im Winter um die Weihnachtszeit auffiel.. Während Nina S. Elisabeth S. hauptächlich an Ostern und Weihnachten sah, besuchte Stephan S. seine Mutter laut eigenen Aussagen alle sechs bis acht Wochen. Oft habe er dann Dinge wie etwa den Fernseher repariert oder im Garten etwas instandgesetzt.

Am Ostermontag habe er seine Mutter das letzte Mal vor dem Tod des Kindes gesehen, sagt er. Während der Ostertage war er bei Elisabeth. Sie habe ihm gegenüber weder über Verlustängste Ole gegenüber geklagt, noch darüber, dass sie traurig darüber sei, dass ihr Bruder mit seiner Familie an Ostern nicht anwesend war. Anders als zu ihren Freundinnen, die zuvor ausgesagt haben, habe Elisabeth sich ihm gegenüber nicht in diesem Sinne geäussert, sonden, ganz im Gegenteil, gesagt, dass sie sich für die Familie ihres Bruders sogar freue, dass sie über Ostern nach Japan fliegen. Unmut habe sie lediglich bezüglich der Entrümpelung ihres Keller geäussert, die der Bruder von Elisabeth S. in Angriff genommen habe vor Ostern. Der Sohn habe bereits Jahre zuvor schon ein- oder zweimal den Keller der Mutter entrümpelt und kannte das leidige Thema bereits.

„Könnte es sein, dass es ihrer Mutter schwer fiel, mit Ihnen über Dinge zu reden, die sie belastet?“, hakt Richter Kleinschroth nach. Laut den Beschreibungen des Sohnes entsteht das Bild einer Mutter-Sohn-Beziehung, die zwar telefonisch, über WhatsApp und regelmäßige Besuche aufrechterhalten wurde, wodurch beide miteinander in kontinuierlichem Austausch standen, aber die Gespräche eher oberflächlicher Natur waren. Ihre Ängste und Sorgen hat Elisabeth S. eher ihren engsten Freundinnen anvertraut.

„Bitte verzeih mir, Stephan“

Richter Roland Kleinschroth liest einen Abschiedsbrief vor, der in dem Haus von Elisabeth S. gefunden wurde und adressiert ist an ihren Sohn. Der Inhalt: „Bitte verzeih‘ mir, Stephan. Ich habe dich sehr lieb. Ich bin nur sehr verzweifelt. Denke nicht schlecht über mich. Ich bin nur eine Belastung für dich.“ Ob sich Stephan S. erklären könne, warum seine Mutter solche Zeilen geschrieben habe, fragt Richter Kleinschroth. „Vielleicht wegen Ostern oder meiner Krankheit [Anm. d. Red.: Stephan S. hatte ein vorübergehende, sehr schmerzhafte, aber nicht lebensbedrohliche Krankheit]“, spekuliert Stephan S.. Richter Kleinschroth bohrt weiter und zeigt ihm das große Küchenmesser, das mitten im kleinen Flur auf einer Kiste im Obergeschoss im Haus seiner Mutter bei Entdeckung der Leiche lag. Der Sohn erklärt, dass seine Mutter der Familie mal an Weihnachten erklärt habe, dass sie aus Angst vor Einbrechern eine Schrotflinte des Vaters hinter der Tür versteckt hat und ein Küchenmesser im Schlafzimmer. „Können Sie sich vorstellen, dass Ihre Mutter sich mit dem Messer hätte etwas antun können?“, fragt Richter Kleinschroth. Nein, eher mit Tabletten, antwortet der Sohn. Die Zeugin Edeltraud M. und laut dem Sohn, engste Vertraute, hatte in ihrer Zeugenaussage zuvor zu Protokoll gegeben, dass sich Elisabeth S. tatsächlich früher einmal mit Tabletten das nehmen wollte – das wisse sie allerdings nur von dem inzwischen verstorbenen Ehemann von Elisabeth S..

Stephan S. wurde auch zu seinem Alibi in der Tatnacht befragt – unter anderem weil ein Auto mit Münchner Kennzeichen in der Straße zu Elisabeth S. Haus in der besagten Zeit geparkt hat. Stephan S. erzhählt, er habe am Freitag, den 27. April den Boden des Arbeitszimmers seiner Wohnung in München mit eingelassen. Danach habe er mit seiner Freundin abends, nachdem diese vom Sport zurückgekommen war, gegessen und dann noch ferngeschaut. Am nächsten Tag hätten sie gemeinsam gefrühstück, bevor der Anruf von seiner Tante gekommen sei, dass ein Unglück passiert sei. Er und seine Freundin hätten daraufhin ihre Sachen gepackt und seien zu seinem Onkel nach Niedernhall gefahren. Dazwischen habe er zwei- oder dreimal versucht, seine Mutter auf dem Handy anzurufen, habe aber niemanden erreicht. Freundin Nina S. stützt sein Alibi in der Tatnacht mit fast denselben Worten.




„Ich hatte Angst, dass sie nachts an meinem Bett sitzt“

Am heutigen vierten Verhandlungstag (17. Dezember 2018) der wegen Totschlags angeklagten Elisabeth S. aus Künzelsau haben bislang drei Zeugen am Heilbronner Landgericht ausgesagt – zwei Freundinnen von Elisabeth S. und die Chefin von Susanne T., der Mutter von Ole. Vor allem die beiden Freundinnen sprechen von einer deutlichen Wesensveränderung von Elisabeth S. in den vergangenen zwei Jahren. Zeugin Edeltraud M. (71), die Elisabeth S. seit über 55 Jahren kennt und extra aus Wolfrathshausen bei München, ihrem Wohnort, angereist war, offenbarte nun, dass Elisabeth wohl schon jahrzehntelang mit depressiven Phasen zu kämpfen hatte – so dass sie Elisabeth in diesen Phasen teilweise kaum wiedererkannt habe und auch Angst vor ihr gehabt hatte.

„Sie hatte dann einen sehr eigenen Gesichtsausdruck“

„Es gab früher immer wieder mal depressive Einbrüche bei Elisabeth“, schildert Edeltraud M. die Veränderungen, die sie bei Elisabeth S. im Laufe der Jahrzehnte beobachtet habe. Aber Elisabeth S. habe sich danach immer wieder gefangen. Edeltraud M. erinnert sich vor allem an ein Zusammentreffen im Jahr 2013 – also vor fünf Jahren, als Elisabeth sie in München besucht habe. „Elisabeth war ziemlich ruhig und wirkte depressiv. Wir waren am Starnberger See spazieren und sie war sehr verschlossen, weinte.“ Sie sei „wie zu“ gewesen. In den depressiven Phasen habe Elisabeth immer einen sehr eigenen Gesichtsausdruck bekommen, berichtet die gelernte Krankenschwester weiter. „Ich hatte ein ungutes Gefühl und habe mich nachts in meinem Schlafzimmer eingesperrt, weil ich Angst hatte, sie könne an meinem Bett sitzen, mich wachrütteln und sagen, dass es ihr schlecht gehe.“

Elisabeth habe von „tiefer Traurigkeit“ gesprochen

Zeugin Gabriele v. B., ebenfalls eine langjährige Freundin von Elisabeth S. und Krankenschwester, habe die Wesensänderung ebenfalls bemerkt, allerdings erst ab Anfang 2018 – also vier Monate vor Oles Tod. Die 58-Jährige sagt: „Elisabeth war nicht mehr so positiv wie früher. Sie hat auf mich sehr schwerfällig und antriebsarm gewirkt“, sei ungewöhnlich wortkarg gewesen. Elisabeth habe „von tiefer Traurigkeit“ gesprochen, die sie umgebe. Gründe für diesen Gemütszustand sehe sie zum einen in der schweren Erkrankung von Elisabeths Sohn, der über längere Zeit krank war. „Sie war in allergrößter Sorge um ihren Sohn und sagte: Jetzt habe ich meinen Mann verloren, wenn ich jetzt auch noch meinen Sohn verliere, das überlebe ich nicht.“ Was ihr ebenfalls ziemlich zugesetzt habe, laut Gabriele v. B., war die Entrümpelung ihres Wohnhauses, vorzugsweise ihres Kellers, die wohl von ihren Brüdern im Frühjahr 2018 (vor Oles Tod) vorangetrieben worden sei. Auch Zeugin Edeltraud M. spricht von einem „messieartigen Sammelsurium“, das sie vorgefunden habe, als sie bei Elisabeth zu Besuch war. Beide Freundinnen berichten unabhängig voneinander davon, wie überaus enttäuscht Elisabeth S. gewesen sei, als an Ostern 2018 nicht die ganze Familie zu ihr gekommen sei, wie üblich, sondern dass ihr Bruder mit seiner Familie stattdessen nach Japan geflogen sei. Immer wieder habe sie zudem ihre Angst darüber geäussert, „das Kind [Ole] zu verlieren“, so Edeltraud M..

Elisabeth: „Ich liege unter der Bettdecke und draussen zwitschern die Vögel“

Nach Ostern, rund zwei Wochen vor Oles Tod telefonierte Edeltraud M. laut eigenen Aussagen fast täglich mit Elisabeth S.. „Elisabeth hat sich einsam und vernachlässigt gefühlt.“ Am 10. April 2018 haben sie zweieinhalb Stunden miteinander gesprochen, was für Edeltraud M. ungewöhnlich lang war. Elisabeth habe zu ihr gesagt: „Mein Leben geht zu Ende. Ich liege unter der Bettdecke mit meinem Handy. Draussen zwitschern die Vögel. Ich habe Angst.“ So hatte Edeltraud M. Elisabeth S. noch nie erlebt. „Soll ich deinen Sohn anrufen?“, soll Edeltraud M. gefragt haben, woraufhin Elisabeth S. panisch abgewunken habe. „Nein. Die bringen mich nach Weinsberg.“ Sie riet ihrer Freundin, zum Arzt zu gehen, was Elisabeth wohl auch nach den Zeugenaussagen von Edeltaud M. und Gabriele v. B. getan hat. Von ihm bekam sie wohl ein Medikament namenes Trimipramin verschrieben, ein Antidepressivum. Die Freundinnen äussern vor Gericht beide ihre Zweifel, ob Elisabeth S., bekannt als Medikamentenskeptikerin, das Medikament überhaupt genommen hat.

Nach der Verhandlungspause soll nun der Sohn von Elisabeth S. im Zeugenstand vernommen werden.

Video: Prozessauftakt am 27. November 2018

 

 




Mitgefangene von Elisabeth S. erhebt schwere Anschuldigung

Am zweiten Verhandlungstag des Prozesses gegen Elisabeth S., am 30. November 2018, die um 13.30 Uhr startete, wurden vier Zeugen befragt: die Notärztin, der Notarztwagenfahrer und der Rettungssanitäter. Auch eine Mitgefangene von Elisabeth S. der Justizvollzugsanstalt in Schwäbisch Gmünd wurden in den Zeugenstand gerufen.Die Aussage einer Auszubildenden des Rettungssanitäters wurde verlesen.

Die Notärztin schilderte, dass  der Notruf um 10.38 Uhr einging. Um 10.40 Uhr seien sie vor Ort gewesen, da der Einsatzort nicht weit von der Rettungsleitstelle entfernt gewesen sei. Als sie eintraf, betrat die Notärztin als erste das Haus. Sie sah eine Frau über einem zierlichen Menschen am Boden kniend. Erst als sie sich zu der Mutter Susanne T. gesetzt hatte und sie sanft zur Seite schob, konnte sie den Jungen am Boden liegen sehen. Anhand der Stellung der Arme des Jungen erkannte die Notärztin, dass die Leichenstarre schon eingesetzt haben musste. „Wir konnten für Ole nichts mehr tun“, schildert sie. „Der Vater hat von sich aus angefangen zu erzählen und hat alles geschildert. Die Mutter von Ole konnte kaum etwas sagen.“ Der Vater soll laut der Notärztin realisiert haben, was passiert ist, da er immer wieder laut gerufen habe: „Was ist hier los? Wieso liegt mein Ole in der Badewanne? Wo ist die Frau S.?“

Bei Hofgang gesteht Elisabeth S. angeblich alles

Die Mitgefangene von Elisabeth S. erhob schwere Anschuldigungen gegen Elisabeth S.. Elisabeth S. soll der Mitgefangenen während eines Hofganges auf Nachfrage hin erzählt haben, dass sie den Jungen erwürgt haben soll.

Als die Mitgefangene nach den Angaben zur eigenen Person angab, zwei oder drei mal verurteilt worden zu sein,korrigierte Richter Roland Kleinschroth die Zeugin dahingehend, dass sie schon das fünfte Mal verurteilt wurde. Auf die Frage hin, ob sie wüsste, weswegen sie fünf mal verurteilt wurde, konnte sie nur ihr letzte Straftat, unerlaubtes Handeln und unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln- auflisten. Bezüglich der weiteren Straftaten sagte sie: „Es ist schon lange her. Ich weiß es nicht mehr.“

Zweifelhafte Zeugin

Die 27-jährige Mitgefangene gab im Zeugenstand an, dass ihre Mitgefangenen im Fernsehen den Fall von Elisabeth S. gesehen haben und ihr dann davon erzählt hätten. Im Juli 2018 habe sie bei einem Hofgang Elisabeth S. angesprochen, warum sie ein Kind getötet habe: „Sie war eiskalt und sagte: Wenn ich das Kind nicht haben kann, dann soll es keiner haben.“ Die Zeugin soll Elisabeth S. darauf hin beleidigt haben und bekam ein Disziplinarverfahren. In der Aussage des Disziplinarverfahrens sagte die Mitgefangene aus, sie habe den Fall im Fernsehen gesehen und deshalb Elisabeth S. angesprochen. Richter Kleinschroth hat die Zeugin daraufhin auf die Unstimmigkeit aufmerksam gemacht, dass sie zunächst ausgesagt hat, dass sie den Fall aus dem Fernsehen kenne, nun jedoch ausgesagt hat, dass Mitgefangene ihr von dem Fall erzählt hätten. Er fragte sie, was davon nun stimme. Die Antwort: „Ich weiß es nicht mehr.“ Laut der Zeugin soll Elisabeth S. ihr gegenüber geäußert haben, dass Kind „erwürgt“ zu haben. So teilte sie es dem Polizeibeamten mit, der ihre Aussagen mit einem Diktiergerät aufgenommen habe. Im Zeugenstand beharrte sie jedoch darauf, das Wort „erwürgt“ nie gesagt zu haben. In der Polizeiaussage steht auch, das Elisabeth S. die 27-Jährige angegrinst haben soll, als sie es erzählte. Als der Richter die Mitgefangene fragte, ob Elisabeth nun gegrinst habe oder eiskalt war, antwortete sie: „Ich weiß es nicht mehr.“  Auch die Frage, ob sie jemandem von der Unterhaltung mit Elisabeth S. erzählt habe, konnte sie nicht beantworten.

Die Zeugin wurde vom Richter mehrfach darauf hingewiesen, sich strafbar zu machen, wenn sie eine Falschaussage macht. Sie blieb bei ihrer Aussage vor Gericht.

Die Zeugin wurde aus Fürsorge nicht vereidigt.

 

 

 




Wie in einem Horrorfilm: Eltern von Ole erleben Fürchterliches

Es ist eine bizarre Szene, die Susanne T. (41) schildert. Sie sei die Treppe hinaufgegangen. Im Schlafzimmer sei alles dunkel gewesen. „Dann bin ich Richtung Bad gegangen.“ Auch dort sei alles dunkel gewesen. „Vom Türrahmen sah ich schon, dass Wasser in der Badewanne war. Und zwar ziemlich hoch.“ Und darauf trieb Ole. Ihr einziges Kind. Sieben Jahre. Und er war tot.

Was sich liest wie der Anfang eines Horrorfilms, durchlebte die in Künzelsau wohnhafte Grundschullehrerin Susanne T. tatsächlich. Und zwar am Samstagvormittag, den 28. April 2018. Am 27. November 2018 begann im Landgericht Heilbronn nun der Prozess gegen die Ersatzoma Elisabeth S. aus Künzelsau, in deren Haus Ole von seinen Eltern tot aufgefunden wurde.

Susanne T. hat ihre lockigen braunen Haare vor Gericht hochgesteckt, trägt einen schwarzen Rollkragenpullover. Sie wird als erste Zeugin in dem Prozess vernommen. Insgesamt hat das Landgericht derzeit acht weitere Verhandlungstermine anberaumt. Die Staatsanwaltschaft hat gegen Elisabeth S. Anklage wegen Verdachts auf Totschlag erhoben. Sie soll den Jungen getötet haben, den sie seit rund fünf Jahren als Ersatzoma häufig in ihrer Obhut hatte. Das Tatmotiv könnte, so die Staatsanwaltschaft, Verlustangst gewesen sein – die Sorge, den Jungen, je größer er wird, irgendwann nicht mehr betreuen zu dürfen: „Aus anfänglichen täglichen Kontakten mit Übernachtungen im Haus gab es nach der Einschulung weniger Kontakte. Die langen Trennungsphasen hielt sie nicht mehr aus.“ Im Badezimmer habe Elisabeth S. den Jungen erwürgt und anschließend das Kind tot in die Badewanne gelegt. Ob dies wirklich so war, gilt es nun zu prüfen. Gutachter sollen im Laufe des Prozesses gehört werden, die Auskunft darüber geben sollen, wie sie den Gesundheitszustand von Elisabeth S. einschätzen.

Am ersten Verhandlungstag, der insgesamt über sieben Stunden dauerte, sagten die Mutter und der Vater des getöteten Jungen sowie ein Nachbar von Elisabeth S. aus, der beim Finden des Kindes dabei war. Elisabeth S. schwieg während des ersten Verhandlungstages, vermied jeglichen Blickkontakt zu den Eltern und zeigte ansonsten auch wenig Regung. In ihrem schwarz-grau-weißen Kostüm saß die zierliche kleine Frau mit den weissen schulterlangen Haaren in leicht eingesunkener Haltung neben ihrer Anwältin Anke Stiefel-Bechdolf und hörte sich an, wie die Eltern nacheinander davon berichteten, wie sie den Jungen in ihrem Haus vorfanden. Der Vater wird die Geschichte sehr sachlich erzählen, die Mutter sehr emotional, Tränen werden fließen. Und der Richter wird am Ende beiden empfehlen, die Therapie, die sie nach dem Tod ihres Jungen gemacht haben, noch ein wenig länger zu machen.

Mutter: „Er war so kalt, so furchtbar kalt“

Susanne T. schrie, als sie ihren Sohn sah. Ole im Schlafanzug, mit Socken an den Füßen. Sie versuchte – so glaubt sie sich zu erinnern -, ihn aus dem Wasser zu ziehen, aber es gelang ihr nicht. Ihr Mann, Dr. Jens T., (45) gibt später zu Protokoll, dass er diesen markerschütternden Schrei seiner Frau wohl nie vergessen werde. Der Nachbar, der nach Jens T. als Zeuge befragt wird, wird ebenfalls sagen, dass ihn dieser Schrei noch heute verfolgt. Jens T. rannte die Treppe in den ersten Stock hinauf zu seiner Frau, sah seinen Jungen, mit dem Gesicht nach oben treibend, als ob er schlief, hob ihn aus dem Wasser, trug ihn ins Wohnzimmer nach unten ins Erdgeschoss und legte ihn sanft auf dem Boden ab, mit der Hoffnung, das der Sohn vielleicht doch noch lebe. „Ich habe mich neben Ole gelegt. Er war so kalt, so furchtbar kalt. Ich wollte ihn wärmen“, sagt die Mutter unter Tränen. Immer wieder ringt sie in ihrer knapp zweistündigen Befragung um Fassung. Immer wieder spricht sie Elisabeth S. direkt an, fragt: „Warum, Elisabeth? Ich will doch nur wissen, warum? Jeden Tag liege ich heulend in meinem Bett, weil mein Sonnenschein weg ist.“ Doch Elisabeth schweigt.

Der Vater, Justiziar bei einer großen Künzelsauer Firma, soll mit den Händen gegen die Wände getrommelt und geschrien haben: „Mein Junge, mein Junge.“ Elisabeth S. war nicht zu Hause, als die Eltern Ole fanden.
Was ist in der Tatnacht geschehen?
Spulen wir die Zeit ein wenig zurück, lassen wir Ole nochmal 1,5 Jahre alt sein. Die Mutter berichtet, dass sie nach Oles Geburt ein Jahr mit ihm zu Hause geblieben ist, dann habe sie wieder angefangen, vormittags in ihrer Grundschule zu arbeiten. Ole ging in die Kindertagestätte, sei jedoch häufig krank gewesen. Erkältungen wechselten sich mit grippalen Infekten ab, bis ihnen der Kinderarzt geraten habe, Ole zwei bis drei Monate nicht mehr in die Kita zu bringen, bis sich sein Immunsystem stabilisiert habe. Wer sollte aber auf Ole aufpassen? Die Großeltern väterlicherseits wohnten in Rostock. Susannes Mutter war verstorben, der Vater hatte Multiple Sklerose. Susannes Chefin vermittelte den Kontakt zu Elisabeth S., eine ehemalige Krankenschwester, Witwe.

Obwohl Ole ein eher zurückhaltendes Kind gewesen sei, vor allem gegenüber Fremden, verstanden sich Elisabeth und Ole von Anfang an sehr gut, erzählen beide Eltern bei ihren jeweiligen Befragungen. „Die Chemie hat einfach gepasst“, sagt der Vater. „Es war Liebe auf den ersten Blick zwischen Ole und Elisabeth“, gibt die Mutter an.

Elisabeth S., die in Rente war, und deren einziger Sohn als freischaffender Fotograf in München lebte, nahm den Babysitterjob an. Für 7,50 Euro in der Stunde. Über die Jahre wurde aus Elisabeth S. „Oma Elisabeth“, wie Ole sie nannte, und Ole wurde für sie eine Art Ersatzenkel, da sie selbst keine Enkel hatte.

Die heute 70-Jährige betreute den anfangs Zweijährigen, wenn Susanne morgens arbeitete, auf Fortbildungen ging oder Ole krank war und nicht in den Kindergarten konnte. Auch übernachten durfte Ole des Öfteren bei Oma Elisabeth und freute sich immer, wenn er zu ihr gehen durfte, so die Eltern. „Oma macht heute wieder Programm mit mir“, pflegte Ole stolz zu verkünden, bevor er seine Sachen für den Besuch bei der Ersatzoma packte.

Auch Susanne T. fühlte sich wohl bei Elisabeth, aß dort auch mal zu Mittag, sie tranken Kaffee oder machten Ausflüge zusammen. Bezüglich dem möglichen Tatmotiv, der Angst von Elisabeth S., den Jungen irgendwann zu verlieren, betonte Susanne: „Es stand nie zur Debatte, dass wir den Kontakt zu ihr einstellen. Elisabeth gehörte zur Familie und auch Elisabeth sah uns als Teil ihrer Familie an“, glaubt Susanne T.. Aber sicher habe sich einiges verändert. Ole kam in die Schule, traf sich mit Freunden, ging ins Karate und Tennis.

„War Elisabeth S. psychisch auffällig oder ist sie im Laufe der Zeit psychisch auffällig geworden?“, wollte der vorsitzende Richter Roland Kleinschroth von Susanne T. wissen. „Elisabeth war manchmal traurig und antriebslos und hat das mit dem Tod ihres Mannes begründet“, erzählt sie. „Elisabeth hatte auch eine Sammelleidenschaft – von Geschirr über Kleidung bis hin zu Büchern“. Aber nichts dergleichen sei besorgniserregend gewesen oder gar so besorgniserregend, dass sie ihr Kind nicht mehr hätten bei Elisabeth lassen mögen. Auch als die Frontzähne von Elisabeth S. gezogen wurden, sei dies zwar schwer für die alte Dame gewesen, bis sie künstliche Zähne bekommen hatte. Aber sie sei in kein auffällig depressives Loch gefallen. „Zu uns hat auch keiner gesagt, wir sollen Ole da nicht mehr hingeben“, betonen beide. Auch der Nachbar, Claus H., der seit vierzig Jahren Haus an Haus neben Elisabeth S. wohnt, sagt in seiner Zeugenvernehmung, dass ihm kein psychisch auffälliger Zustand oder eine Wesensveränderung von Elisabeth S. aufgefallen sei. Aber natürlich sei der Tod ihres Mannes nicht leicht zu verkraften gewesen.

 Notrufzentrale wirkte extrem flapsig

Claus H. (54) spielte eine wichtige Rolle an dem besagten Samstag, der für die Eltern Susanne und Jens alles verändern sollte. Er schloss dem Ehepaar die Türe zu Elisabeths Haus auf. Er war der Dritte, der den toten Jungen zu Gesicht bekam – wenn man den Mörder nicht mitzählt. „Mir ist danach der Kreislauf weggesackt“, berichtet er vor Gericht, mit zitternder Stimme. Claus H. hat den Notruf an diesem Tag abgesetzt. Der Notruf wird vor Gericht vorgespielt. Dabei macht die Rettungsdienstleitstelle einen etwas unglücklichen Eindruck. Stark atmend und völlig aufgelöst stammelt Claus H. ins Telefon: „Wir brauchen einen Notarzt. Hier gibt es vermutlich einen Suizid. Hier ist ein Junge, der vermutlich unter Wasser gelegen ist.“ Es folgen sehr lapidare Worte von dem einem zum anderen Notruf-Ansprechpartner in der Leitstelle und am Ende erhält Claus H. die flapsige, recht träge gesprochene Antwort: „Ja, is‘ ok. Wir schicken einen los.“

„Warum sind Sie in Ihrem ersten Impuls von einem Suizid ausgegangen?“ will der Staatsanwalt von dem Nachbarn wissen. Weil sich Claus H. nie habe vorstellen können, dass Elisabeth S. dem Jungen etwas habe antun können. Erst sei er daher von einem Unglücksfall ausgegangen. Dann von einem Suizid der Frau, die den Jungen dabei mit in den Tod genommen habe. Dennoch habe er sie zuvor nie als suizidgefährdet eingeschätzt. Claus H. wirkt noch immer stark mitgenommen von den Ereignissen: „Dieses grundsätzliche Vertrauen zu Menschen habe „stark gelitten“, sagt er. Kann er sich tatsächlich so getäuscht haben in seiner Nachbarin? Hat diese Frau einen Jungen ermordet? Auch die Eltern des Jungen, Susanne und Jens, berichten nur Positives von Elisabeth vor Gericht. Die zwei großen Fragen nach dem WIE und WARUM stehen nach wie vor unbeantwortet im Raum. Wer hat Ole und warum in eine fast randvoll mit Wasser gefüllte Wanne gelegt? War es Elisabeth? Sollten Spuren verwischt werden?

Es wird nicht nur von Elisabeth S. gesprochen. Immer wieder kommen der Richter und auch der Staatsanwalt auf Elisabeths Sohn, Stephan S., zu sprechen, der als freier Fotograf in München lebt, unverheiratet und kinderlos, was Elisabeth S. laut der Aussage von Oles Vater ein wenig bedauerte. Den Sohn habe er zweimal persönlich getroffen, unter anderem bei einem Geburtstag, es müsse wohl der Geburtstag von Elisabeth S. gewesen sein, erinnert sich Jens T.. Da habe ihn der Sohn gefragt: „Ist das hier eine feindliche Übernahme?“ Jens T. sei nicht auf diese Frage eingegangen. War der Sohn eifersüchtig auf das Verhältnis zwischen seiner Mutter und der Familie T.? Er hätte keinen Grund dazu gehabt. Die Eltern des verstorbenen Jungen berichten, dass Elisabeth einen sehr engen Kontakt mit regelmäßigen Telefonaten zu ihrem Sohn gepflegt habe. Dieser Eindruck sei ihnen zumindest vermittelt worden. Laut einem Gutachter, der zu Beginn der Verhandlung den Lebenslauf von Elisabeth S. vorträgt, wurde dem Sohn bereits vor über zwei Jahren das Elternhaus überschrieben. Stephan S. soll im Laufe des Prozesses ebenfalls noch als Zeuge vor Gericht gehört werden – ebenso die Künzelsauer Ärztin, die Ole untersucht hat. Richter Kleinschroth berichtet von „Verletzungen im Halsbereich mit bläulichen Verfärbungen der Haut“, die an dem toten Jungen festgestellt wurden.

Am Donnerstag, einen Tag bevor die Eltern Ole das letzte Mal zu Elisabeth S. bringen, verbringt der Vater den Abend mit Ole, macht noch Mathe-Hausaufgaben mit ihm und erinnert sich an „schöne Stunden“. Am Freitag holt ihn seine Mutter um 16 Uhr vom Tennis ab. Gegen 17 Uhr habe sie ihn bei Elisabeth abgeliefert – mit Essen im Gepäck. Würstchen, Brötchen, weil Elisabeth angerufen habe, dass sie keine Zeit gehabt habe, einkaufen zu gehen. Sie möge dem Jungnen doch bitte etwas zu essen mitgeben. Das sei öfter vorgekommen und daher nichts Ungewöhnliches gewesen, sagt Susanne T..

Als Elisabeth S. an diesem Freitag Susanne und Ole die Türe öffnet, steckt sie noch, wie sie selbst entschuldigend formuliert, in „Schaffkleidung“. Unter anderem hatte sie ein altes T-Shirt von Susanne T. an. Es hatte ein Loch und sie erklärte Susanne T., dass sie das Shirt an ihrem Rosenstock im Garten aufgerissen habe. Sie sei gut gelaunt gewesen, erinnert sich Susanne T., regelrecht „euphorisch“. Aber Elisabeth habe sich immer gefreut, wenn sie Ole gesehen habe.

Um 19.44 Uhr lacht Ole noch in Elisabeths Handykamera

Ole ging ins Wohnzimmer und suchte sich eine Beschäftigung. Die Mutter ging. Was danach geschah, weiss nur Elisabeth S.. Die Spurensicherung hat auf ihrem Handy viele Fotos von Ole gefunden, zwei Bilder sind an diesem Freitag geschossen worden. Um 19.44 Uhr. Ole sitzt in seinem Schafanzug, mit Socken an den Füßen, auf ihrem Wohnzimmersofa und lacht in ihre Handykamera.

Das Konzert, zu dem das Ehepaar T. an diesem Freitagabend mit Freunden gegangen seien, sei schön gewesen, erzählt Susanne T.. Sie selbst habe zwar ihr Handy nicht dabei gehabt, es seien aber auch keine Anrufe in Abwesenheit von Elisabeth S. darauf verzeichnet gewesen. Auch Oles Vater Jens T. erhielt in dieser Nacht laut eigenen Aussagen keine Anrufe von der Ersatz-Oma auf sein Handy.

Am Samstagmorgen lief das Ehepaar in die Stadt, um Ole abzuholen. Susanne T. wollte noch ein Geburtstagsgeschenk für einen Kindergeburtstag kaufen, an dem Ole am Nachmittag eingeladen war. Der Vater wollte schon einmal Ole bei Elisabeth S. abholen. Sie trennten sich. Der Vater berichtet, wie er geklingelt habe, aber niemand die Tür geöffnet habe. Da die Klingel von Elisabeth S. öfter mal nicht funktioniert habe beziehungsweise nicht zu hören war, sei er zum Wohnzimmerfenster auf der hinteren Seite des Hauses gelaufen, um zu klopfen. Hinter dem Wohnzimmerfenster sah er Spielsachen herumliegen. Über dem Wohnzimmerfenster war das Schlafzimmerfenster. Die Rollläden waren noch heruntergelassen. Zunächst dachte der Vater: Vielleicht schlafen die beiden noch. Er ging zurück in die Stadt, aber offensichtlich beschlich ihn schon ein merkwürdiges Gefühl, denn er äusserte gegenüber seiner Frau: „Das ist komisch. Da macht keiner auf.“ Sie gehen gemeinsam wieder zum Haus von Elisabeth S.. Auch Susanne geht in den Garten, schaut durchs Wohnzimmerfenster, sieht Oles Turnbeutel und Kassetten im Wohnzimmer liegen. Auch sie bemerkt den heruntergelassenen Rollladen im Schlafzimmerfenster. Oles Vater ruft bei Elisabeth S. auf dem Handy an, kann aber niemanden erreichen.
Er klingelt beim Nachbarn, berichtet von den Umständen und fragt, ob er einen Schlüssel zu Elisabeths Haus haben könnte. Claus H. bejaht, geht aber selbst mit und schließt auf. Während Claus H. nach Elisabeth ruft und zunächst im Keller nach dem Rechten schaut, geht Susanne T. Richtung Schlafzimmer in den ersten Stock. Direkt daneben befindet sich das Badezimmer.

 

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