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Muss der Prozess gegen Elisabeth S. neu aufgerollt werden?

Am heutigen zehnten Verhandlungstag gegen Elisabeth S., den 04. Februar 2019, sollten die Plädoyers vorgelesen werden. Jedoch ist Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf krank. Sie ist bis zum 15. Februar 2019 krankgeschrieben.

Die Hauptverhandlung darf laut Paragraph 229 StPO nur eine Unterbrechung von drei Wochen aufweisen. Wenn die drei Wochen überschritten werden muss die Hauptverhandlung komplett von neuem beginnen.

Nun sollen am 18. Februar 2019 die Plädoyers vorgetragen und am 26. Februar 2019 das Urteil gesprochen werden.

Der neunte Verhandlungstag war am 30. Januar 2019, somit liegt der 18. Februar 2019 noch in der Frist – solange der Termin nicht erneut verschoben werden muss. Falls die Verteidigerin bis zum 18. Februar 2019 nicht gesund sein sollte, muss eine Vertretung für sie anwesend sein. Jedoch müsste spätestens am 21. Februar 2019 ein Verhandlungstag stattfinden.




Elisabeth S.: Kleine Tiere krabbelten aus ihren Ärmeln

Die Gemüter sind erhitzt. Man merkt, dass es langsam Richtung Endspurt geht bei dem Prozess gegen Elisabeth S., die sich derzeit wegen Totschlags an dem siebenjährigen Ole vor dem Landgericht Heilbronn verantworten muss. Über zwei Stunden dauerte die Befragung von Rainer O. am Mittwoch, den 30. Januar 2019. O. ist Kriminalhauptkommissar in Künzelsau. Er war der erste, der Elisabeth S. zur Tatnacht befragt hat.

Das, was Elisabeth S. damals ihm gegenüber erzählt hat, hat sie mittlerweile wieder revidiert. Ole sei nicht beim Toben vom Bett gestürzt (erste Aussage bei der polizeilichen Vernehmung), sondern habe schlecht Luft bekommen (Aussage am Montag, den 28. Januar 2019; wir berichteten). Die gerichtlichen Untersuchungsbefunde hatten diese erste Schilderung der Tat ohnehin ausgeschlossen. Am Mittwoch, den 30. Januar 2019, ist nun nach dem Gutachten des Gerichtsmediziners klar: Auch ihre zweite Schilderung der Tatnacht stimmt nicht. Klar ist: Die Ersatz-Oma hat ihren Ersatz-Enkel erwürgt. Die Gründe hierfür sind bislang noch unklar.

Kommende Woche, am Montag, den 04. Februar 2019, tragen die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft ihre jeweiligen Plädoyers vor. Auf Mittwoch, den 06. Februar 2019 ist die Urteilsverkündung geplant. Für das Strafmaß relevant ist unter anderem der Geisteszustand von Elisabeth S. und aus welchen Motiven heraus sie dieses Tötungsdelikt begangen hat.

Kriminalhauptkommissar Rainer O. hat vor Gericht Auskunft darüber gegeben, wie sie sich in den ersten Stunden nach der Ergreifung am Samstagabend, den 28. April 2018,  ihm gegenüber präsentiert hat.

„Ich werde diese Situation nie vergessen“

„Ich werde diese Situation nie vergessen“, sagt er zu Beginn seiner Vernehmung. „Sie saß vor mir am Tisch. Aus ihren Ärmeln krabbelten kleine Tiere heraus.“ O. berichtet von Ameisen und anderen kleinen Tieren. „Ihre Jacke war feucht.“ Dies stützt die Schilderung von Elisabeth S., dass sie sich am Folgetag der Tatnacht in einem Gebüsch am Kocherufer aufgehalten hat. Ob sie etwas zum Sachverhalt sagen möchte, habe er sie gefragt. „Ja, ich möchte mit Ihnen reden.“ Ole sei bei ihr über Nacht gewesen. Sie wollte Ole die Haare waschen. Zuhause habe er das nie machen lassen. Aber von ihr hätte er das immer wieder machen lassen. Er habe das aber dann doch nicht gewollt. Das sei für sie auch in Ordnung gewesen. Dann hätten sie Zähne geputzt und seien sie ins Bett gegangen. „Sie brach dabei immer wieder in Weinkrämpfe aus“, so Rainer O.. „Ich habe dem Ole doch nichts getan“, soll Elisabeth S. ihm gegenüber immer wieder geäussert haben. Es sei ein Unfall gewesen. Und: „Ich liebe Ole. Er ist mein Ein und Alles.“ Er sei auf ihrem Bett herumgehüpft, heruntergefallen, mit der Körpervorderseite liegengeblieben und nicht mehr geatmet. Rainer Ott führt im Gerichtssaal vor, wie Elisabeth ihm wiederum bei ihrer polizeilichen Vernehmung demonstriert habe, wie sie anscheinend auf Oles Brustkorb gedrückt habe, damit er wieder atme. Der Gerichtsmediziner äusserte später dazu, dass lediglich das Würgen am Halsbereich feststellbar gewesen sei – nicht jedoch Tätigkeiten am Brustkorb des Jungen. Weiter habe sie ihm berichtet, dass Ole tatsächlich einmal noch geschnauft habe, dann aber nicht mehr. „Ich habe Ole nicht getötet“, sagt sie. „Ich war seine Oma.“

Sie wisse, dass sie alles falsch gemacht habe. Sie hätte Rettungskräfte rufen müssen. Dann habe sie ihn auch noch alleingelassen. Das sei das Schlimmste, was sie je getan habe. Aber sie sei so in Panik gewesen. Sie habe gedacht, wenn sie ihn ins Wasser lege, würde er wieder atmen.

Für Rainer Ott mit seinen mittlerweile über 40 Dienstjahren auf dem Buckel waren ihre Aussagen überzeugend. Er habe ihr geglaubt, auch und vor allem bei ihrer sich wiederholenden Aussage, wie sehr sie Ole geliebt habe.

Sie wollte auf keinen Fall hinter Gitter

Ganz schlimm sei für Elisabeth S. gewesen, als er zu ihr gesagt hat, dass sie heute Nacht in einer Zelle im Künzelsauer Polizeirevier übernachten werde und morgen der Staatsanwalt und der Richter entscheiden, ob sie in U-Haft komme. „Das hat sie richtig getroffen“, hatte O. das Gefühl. Sie habe noch gemeint, so O., dass sie hoffe, dass sie jetzt nicht ins Gefängnis müsse und dass man ihr glaube. Die zwei Gläser Orangentee habe sie später wieder erbrochen. O. habe ihr am nächsten Tag Brezeln zum Frühstück mitgebracht. Dazu habe sie Kaffee trinken wollen und keinen Tee mehr. An diesem Tag habe sie nochmal mit ihm über die Tat reden wollen, ebenso auf der Fahrt zur Justizvollzugsanstallt Schwäbisch Gmünd. „Ich hatte das Gefühl, dass sie immer reden wollte.“

Bei der Haarprobe hatte sie Angst um ihr Äusseres

 

Bei der Haarpobe, die von ihr am 17. Mai 2018, in der JVA Gschwäbisch Gmünd entnommen wurde, um zu schauen, ob sie Medikamente eingenommen hat, habe sie Angst gehabt davor, wie sie nach der Haarprobe ausschauen würde. Die eingesendete Haarpobe wurde analysiert. Es konnten jedoch keine Medikamentenrückstände gefunden werden. Die Ermittler fanden jedoch in Ihrem Haus das angebrochene Medikament Trimipramin. Das Antidepressivum sollte ihre Schlafprobleme lindern. Hatte sie das Medikament gar nicht genommen? Warum fehlen dann zirka 60 bis 80 Tropfen?

Rückblickend habe O. das Gefühl, dass Elisabeth S. bei ihrer ersten polizeilichen Vernehmung sich sehr bedacht geäussert habe: „Jedes Wort, das sie gesagt hat, hat sie auf die Goldwaage gelegt und genau überlegt, was sie sagen soll.“

Rund 60 Zeugen seien zu dem Fall befragt worden. Alle hätten unisono die Aussage gemacht, so O., „ein innigeres Verhältnis als zwischen Elisabeth S. und Ole konnte es nicht geben“.

 

 

 




Jetzt ist es Fakt: Elisabeth S. hat Ole (7) erwürgt

Gericht erwägt Anklage wegen Mordes aus niederen Beweggründen

Sie hat viel geweint bei ihrer Aussage vergangenen Montag vor Gericht und bei ihrer polizeilichen Vernehmung direkt nach der Tatnacht. Sie liebe Ole so sehr, sie könne ihm nie etwas zuleide tun. Erst sprach sie von einem Unfall, dann von einer unerklärlichen Atemnot des Jungen, die letzten Endes zum Tod geführt hat. Heute nun hat sich herausgestellt: Elisabeth S. hat Ole mit ihren eigenen Händen erwürgt.

Ole ist qualvoll erstickt. Das bestätigte nun Professor Dr. Frank Wehner von der Universität Tübingen in seinem rechtsmedizinischen Gutachten. Es gäbe keine Zweifel, sagte er am heutigen Mittwoch, den 30. Januar 2019, vor Gericht aus: Ole sei erwürgt worden. Ein qualvoller Tod, der nach zirka einer Minute zur Bewusstlosigkeit führt und nach zirka drei bis sechs Minuten bei einem Kind zum letztendlichen Tod. Dabei muss man durchgängig würgen.

Die weiteren Gutachten, die das Gericht am heutigen Prozesstag vorträgt, belegen, dass anhand der Spurensicherung nur Elisabeth für diese Tat in Frage kommt.

Mit dem Gutachten des Gerichtsmediziners Professor Dr. Wehner bricht das Kartenhaus der 70-Jährigen zusammen und es bleibt nur Entsetzen und Sprachlosigkeit.

Erstaunlicherweise bleiben die Tränen bei Elisabeth S. aus, als Wehner vorträgt, wie Ole sterben musste. Tränen, die zuvor reichlich geflossen sind bei ihren Beteuerungen, dass sie Ole nie etwas habe zuleide tun wollen.

Bei den Gutachten wurde zudem festgestellt, dass das Badewannenwasser, in dem Ole tot aufgefunden wurde, keinerlei Spuren von Shampoo oder Badezusatz enthielt – obwohl Elisabeth S. immer wieder davon gesprochen hat, dass sie dem Jungen Badewasser habe einlaufen lassen.

Wehner betonte, dass es keinerlei Abwehr- oder Kampfspuren bei der Obduktion von Ole gegeben habe. Wie kann das sein? Hat Elisabeth S. den Jungen hinterrücks oder im Schlaf erwürgt?

Die Staatsanwaltschaft plädiert dafür, zu prüfen, ob Elisabeth S. wegen Mordes angeklagt wird. Mord aus niederen Beweggründen, aus „krasser Eigensucht“, so Erster Staatsanwalt Harald Lustig. Eine Tat an einem unschuldigen Kind stehe auf der tiefsten Stufe und sei daher besonders verachtenswert.

Nebenklägervertreter Jens Rabe schließt sich dem an und fügt noch Mord aus Heimtücke hinzu. Derzeit ist Elisabeth S. wegen Totschlags angeklagt.

Was also trieb die 70-Jährige dazu, den Jungen zu erwürgen? Befand Sie sich zum Zeitpunkt der Tat in einer schweren Depression? Der psychologische Sachverständige Dr. Thomas Heinrich schließt eine schwere Depression, die eine „eingeschränkte Steuerungsfähigkeit“ zur Folge haben könnte, bei Elisabeth S. aus. Er schließe aufgrund der ansonsten unauffälligen ruhigen Art von Elisabeth S. auch ein Affektdelikt aus. Auch eine von Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf eingebrachte mögliche schlafassoziierte Gewalttat hält er nicht für realistisch. „Dann müsste eine komplette Erinnerungslücke da sein.“ Es gäbe zudem keine Hinweise, dass Elisabeth S. an so etwas leide. Er konnte weder eine Suchtproblematik diagnostizieren noch psychische Erkrankungen über die Depression hinaus. Somit gibt es für Elisabeth S. nur geringe Aussichten, auf eine verminderte Schuldfähigkeit zu plädieren.

 

 

 




Ärztin Regine S.: „Ole hatte ein überempfindliches Bronchialsystem“

Elisabeth S. war mehrfach bei ihr wegen ihrer schlechten seelischen Verfassung

Nebenwirkungen von Trimipramin nicht zu unterschätzen

 

Sowohl Ole also auch Elisabeth S. waren bei der Allgemeinmedizinerin Dr. Regine S. aus Künzelsau in Behandlung. Das Verhältnis zu beiden konnte nicht unterschiedlicher sein.

Dr. Regine S. lebt in unmittelbarer Nachbarschaft zu Ole T.s Eltern. Die Familien sind befreundet. „Wir trinken auch mal ein Bier zusammen oder gehen gemeinsam joggen“, erzählt Dr. Regine S. als Zeugin am achten Verhandlungstag am 28. Januar 2019. Sie hatte Ole auch als Patient von Kinderarzt Dr. Marcel Monn übernommen. Seit 2012 sei er zirka drei- oder viermal bei ihr gewesen – das letzte Mal Ende Oktober 2017, also ein halbes Jahr vor seinem Tod. Es seien „keine Probleme hinsichtlich der Atmung oder Atemnot in der Nacht“ bekannt gewesen, sagte Regine S. nun vor Gericht aus. Ole T. hatte keine außergewöhnlichen Infekte gehabt, als er bei ihr in Behandlung war. Allerdings habe er ein „überempfindliches Bronchialsystem“, so könne er zum Beispiel schneller als andere eine Lungenentzündung bekommen. Er sei hier familiär vorbelastet, da auch Dr. Jens T., Oles Vater, „empfindliche Bronchen“ habe, meine sie sich zu erinnern.

Sowohl Ole T. als auch Elisabeth S. waren ihre Patienten

Auch Elisabeth S. sei eine Patientin von ihr gewesen (Anm. d. Red.: die Praxis ist nur einen Steinwurf von dem Haus von Elisabeth S. entfernt), allerdings sei sie selten und unregelmäßig in die Praxis gekommen, manchmal seien Jahre zwischen zwei Besuchen gelegen. So habe man 1995 wegen Wirbelsäulenbeschwerden gesprochen. Dann erst wieder im April 2008 wegen einer Bronchitis. Im Dezember 2008 suchte Elisabeth S. die Praxis auf, weil sie, wie sie der Ärztin mitteilte, sehr niedergeschlagen sei. Sie könne schlecht schlafen. Wenn sie arbeite, gehe es ihr aber gut. Sie sei aber schon immer etwas melancholisch gewesen.

Schon immer etwas melancholisch

Im Februar 2009 sei sie nach dem Tod ihres Mannes bei ihr gewesen und erzählte, dass sie akut trauere, erinnert sich Dr. Regine S.. Es sei ein Check-up gemacht worden, also eine Rundumuntersuchung. Doch ausser einem Helicobacter im Magen (Bakterium, das Magenentzündungen auslösen kann) sei nichts Auffälliges herausgekommen.  2010 habe Elisabeth S. ihre Praxis wegen eines Insektenstiches besucht und auch dabei erzählt, dass sie nach wie vor sehr unter dem Tod ihres Mannes leide. Im April 2013 sei Elisabeth wegen eines Infektes erschienen. Am 20. April 2018, also rund eine Woche vor dem Tod Oles, habe Elisabeth S. die Praxis wieder wegen ihrer schlechten psychischen Verfassung aufgesucht.

Sie machte sich Sorgen, schlage schlecht

Sie sei in letzter Zeit niedergeschlagen. Elisabeth S. berichtet ihrer Ärztin, dass viele Dinge zusammengekommen seien. Die kompletten Zähne habe sie sich richten lassen. Ihr Sohn habe eine doppelseitige Lungenentzündung gehabt. Sie mache sich Sorgen um ihn, schlafe schlecht. Sie fühle sich von ihren Brüdern unter Druck gesetzt und spüre das Alleinsein. Die Ärztin hat zu diesem Zeitpunkt, so ihre Aufschriebe, einen Verdacht auf eine Anpassungsstörung bei Elisabeth S., einen Verdacht auf eine leichte depressive Störung, eine psychosomatische Störung und eine Schlafstörung. Warum nur eine leichte depressive Störung?, hakt das Gericht nach. Sie habe eher unruhig als depressiv gewirkt, erklärt die Ärztin.

„Ole hat eher positiv auf sie gewirkt“

Sie konnte bei Elisabeth S. zu diesem Zeitpunkt weder Gedächtnisprobleme feststellen noch Aggressionen. Die Patientin konnte „kohärent denken“. Sie betont aber auch: „Aus so einer Begegnung kann ich keine Diagnose stellen.“

Regine S. verordnet ihr Trimipramin, drei bis sieben Tropfen täglich, damit ihr das Einschlafen leichter falle. Laut Packungsbeilage könnte die Ärztin auch mehr verschreiben, aber „weniger Tropfen reichen oft schon aus, um in den Schlaf zu finden“. Elisabeth S. sei aber sehr zögerlich gewesen, ob sie überhaupt ein Medikament nehmen soll, berichtet die Ärztin weiter. Bei der Durchsuchung von dem Haus von Elisabeth S. sei allerdings das Medikament offen gefunden worden. Es fehlten 5,6 Gramm (zirka vier Tagesdosen mit zehn bis zwanzig Tropfen, also maximal 80 Tropfen).

Die Rolle von  Ole schätzte die Ärztin positiv ein: „Ole hat eher positiv auf sie gewirkt.“ Elisabeth S. habe ihr erzählt: Bald sehe ich meinen Sonnenschein Ole wieder. Der nächste Behandlungstermin sei laut der Ärztin auf Anfang Mai 2018, also rund 14 Tage später, angesetzt gewesen. Ärztin Regine S. betonte: „Ich behandle nach bestem Wissen und Gewissen.“ Sie habe kein Gefühl der Überforderung bei Elisabeth S. feststellen können.

Auf Nachfrage des Gerichts sagt Ärztin Dr. Regine S., sie behandle jährlich rund 30 akut depressive Menschen in ihrer Praxis, die sie seit fast 30 Jahren betreibe. Diese Menschen seien zum Teil in Co-Therapie bei einem Facharzt. Elisabeth S. habe  ein „ausgeprägteres depressives Verhalten“ beim Tod ihres Mannes aufgezeigt, als im April 2018.

Nebenwirkungen von Trimipramin

Liest man die Packungsbeilage des Medikaments, stellt man fest, das Trimipramin ein Antidepressivum ist, das eine lange Reihe an Nebenwirkungen mit sich bringen kann, laut der Packungsbeilage unter anderem Kopfschmerzen, Schwindel, Benommenheit, Müdigkeit, Delirium (Verwirrtheit), Missempfindungen, Manie, paradoxe Reaktionen wie
Schlafstörungen, Unruhe und Selbstmordgedanken.

Foto: adobe stock/Bild einer Ärztin (Anm. d. Red.: Hierbei handelt es sich nicht um Dr. Regine S..)

 




Richter Kleinschroth: „Das Problem ist nur: Ole ist tot“

Nein. Was sie bei der Polizei direkt nach ihrer Festnahme gesagt habe über die Tatnacht entspräche nicht der Wahrheit. Es sei nur ein „erster Erklärungsversuch“ gewesen. Das gestand Elisabeth S. nun am Montag, den 28. Januar 2019. Hier lesen Sie die komplette Aussage von Elisabeth S. an diesem achten Prozesstag.

18 Fragen sollte Elisabeth S. gegenüber dem Gericht beantworten. Dann spricht sie jedoch fast vollumfänglich über die Tatnacht.

Es ist eine „Einlassung zur Sache“, die nun komme, sagt Anke Stiefel-Bechdolf, die Verteidigerin von Elisabeth S.. Sprich: Die Angeklagte möchte über die Tatnacht sprechen. Es wird mucksmäuschenstill im Großen Strafkammersaal im Landgericht Heilbronn.

Das Mikrofon wird vor ihr platziert. „Es fällt ihr sehr schwer“, bemerkt Stiefel-Bechdolf. Dann spricht Elisabeth S.. Anfangs klingeln ihre Sätze fast identisch mit dem, was sie bereits gegenüber Dr. Thomas Heinrich (siehe Magazin Seiten 12 bis 15) zu Protokoll gegeben hat.

„Es fällt mir sehr, sehr schwer, darüber zu reden. Es ist für mich unbegreiflich. Ole war für mich einer der wichtigsten Menschen. Wir haben nie gestritten. Nie im Leben hätte ich Ole etwas angetan. Es ist mir unerklärlich, wie ich reagiert habe in dieser Nacht.“ Elisabeth S. weint nun und sie wird nicht mehr aufhören zu weinen, bis sie fertig erzählt hat. „Ich hatte keine Angst, ihn zu verlieren. Er ist ja immer zu mir gekommen.“
„In den Wochen davor ging es mir nicht sehr gut. Ich hatte große Schlafprobleme und habe gemerkt, dass ich vieles nicht mehr auf die Reihe bekomme. Ich wollte nur noch im Bett liegen. Ich musste mich zu allem zwingen. Nach aussen habe ich es mir nicht anmerken lassen. Aber ich konnte kein Buch mehr lesen, keine Zeitung. Wenn ich einkaufen war, wusste ich nicht mehr, was ich einkaufen sollte und wollte.“
„Ich habe mir große Vorwürfe gemacht, dass ich das mit dem Keller [Anm. d. Red.: Entrümpelung] nicht auf die Reihe bekomme. Ich habe mich geschämt, weil alles durcheinander war. Ich habe es immer wieder versucht, aber ich hatte keine Kraft mehr. Ich habe mich selber nicht mehr gekannt. Als Ole [Anm. d. Red.: an dem Tattag] vom Tennis spielen kam, war ich müde. Wir haben im Wohnzimmer etwas gespielt. Im Laufe des Spiels habe ich gefragt, ob er baden möchte. Aber als ich das Wasser einlaufen lassen habe, wollte er doch nicht. Ich habe verständnisvoll reagiert. Dann gingen wir wieder nach unten. Ich habe vergessen, das Wasser ablaufen zu lassen. Bei der Polizei war ich sehr durcheinander. Mir war schlecht, schwindlig, habe mich erbrochen, konnte nicht richtig laufen. Ich wollte aus der Vernehmungssituation heraus.“

Die Geschichte mit dem Toben auf dem Bett sei also falsch?, hakt der Vorsitzende Richter Roland Kleinschroth ein. „Ja, es war ein erster Erklärungsversuch“, sagt Elisabeth S.. „Ich habe ihn geschüttelt und am Hals gedrückt. Ich hatte solche Angst um ihn. Ich habe gedacht, er habe etwas verschluckt. Ich habe in Panik nicht abrufen können, was ich gelernt habe. Ich habe am Brustkorb versucht, ihn zu reanimieren. Ich habe ihn an meine Seite gestützt und ins Bad genommen. Er hat nicht mehr reagiert. Ich hatte das Gefühl, dass er nicht mehr atmet. Ich habe ihn über die Badewanne gebeugt und mit Wasser bespritzt. Er hat keine Reaktion gezeigt. Dann wurde ich immer hektischer. Dabei ist Ole in die Badewanne geglitten. Richter Kleinschroth betont, dass das Gericht nach derzeitigem Wissensstand wohl nicht davon ausgeht, dass der Junge ertrunken sei. Trotzdem möchte er von Elisabeth S. wissen, wie Ole einfach so in die Badewanne rutschen konnte. Hier hakt Verteidigerin Stiefel-Bechdolf ein und verweist darauf, dass sie diese Frage auch schon versucht haben, mit ihr zu klären, aber Elisabeth S. wisse es einfach nicht. „Ole war schon im Schlafzimmer leblos“, erzählt Elisabeth S. weiter. „Er war tot und ich habe nicht begriffen, warum. Ich war verzweifelt.“ Aber der Brief, den die Polizei in ihrem Haus gefunden hat, sollte kein Abschiedsbrief sein, sagt die 70-Jährige, sondern „eine Entschuldigung an meinen Sohn dafür, dass ich nicht alles auf die Reihe bekommen habe.“ Das Messer sei mitten im Flur auf ihrer Kommode gelegen, weil sie Angst vor Einbrechern habe. „Als Ole kam, wollte ich es vom Schlafzimmer in die Küche legen. Dann habe ich es vergessen. Ich war in großer Panik, als ich aus dem Haus ging, ich ging Richtung Friedhof, Richtung Kocher. Dort bin ich ins Wasser gerutscht. Ich war verzweifelt. Ich war den ganzen Tag im Wasser gelegen. Ich wollte meinen Sohn anrufen. Ich war fertig. Es ist alles so schlimm. Ich hatte nie das Gefühl, dass Ole nur mir gehört. Ole war eine Freude. Ich wollte Ole nie etwas tun. Ich habe noch nie jemandem etwas getan. Ole war für mich so wichtig. Wir haben uns gut verstanden. Warum sollte ich denn Verlustängste haben?“
Richter Kleinschroth: „Es passierte in der Nacht?“
Elisabeth S.: „Er hat geschlafen und ist dann aufgewacht und hat schwer geatmet. Ich habe die Nächte davor schlecht geschlafen.“
Richter Kleinschroth: „Können Sie sagen, wie lange sie ihn geschüttelt und gedrückt haben?“
Elisabeth S. schüttelt den Kopf und fährt fort: „Ole hat mich nie aufgeregt. Wir konnten auch immer gut miteinander reden. Maßregeln musste ich Ole nie.“
Richter Kleinschroth: „Wollten Sie sich selbst etwas antun? Elisabeth S. sagt, dass sie verzweifelt gewesen sei, aber sie habe sich nicht umbringen wollen.
Richter Kleinschroth: „Können Sie sich erklären, warum Ole nicht überlebt hat?“
Elisabeth S.: „Ich kann es nicht erklären und nicht verstehen.“
Richter Kleinschroth: „Finden Sie, dass Sie zu Recht oder Unrecht hier sitzen?“
Elisabeth S.: „Ich möchte dafür einstehen. Ich mache mir ganz große Vorwürfe, dass alles so gelaufen ist.“
Richter Kleinschroth: „Glauben Sie, dass Sie in Künzelsau noch eine Zukunft haben?“
Elisabeth S.: „Nein. Ich weiss, dass ich anschließend nicht mehr nach Hause kann. Ich möchte so sehr, dass es nicht passiert ist. Nie im Leben würde ich Ole etwas antun.“

Richter Kleinschroth: „Das Problem ist nur: Ole ist tot.“




Elisabeth S. gesteht Falschaussage

Am heutigen (28. Januar 2019) achten Verhandlungstag gegen Elisabeth S., die des Totschlags an ihrem siebenjährigen Zieh-Enkel Ole T. angeklagt ist und sich seit November 2018 vor dem Landgericht Heilbronn verantworten muss, gestand Elisabeth S., dass sie bei ihrer ersten polizeilichen Vernehmung falsch ausgesagt hat.
 
Demnach hat sich Ole nicht beim Herumtoben am Bettposten gestoßen und dadurch am Hals verletzt, sondern er sei in der Nacht aufgewacht und habe schlecht Luft bekommen. Sie habe ihn daraufhin geschüttelt und am Hals gedrückt, weil sie das Gefühl gehabt habe, es stecke möglicherweise etwas in seinem Hals. Daraufhin seit er bewusstlos geworden. Als sie ihn ins Badezimmer geschleppt habe, um ihn mit Wasser zu besprenkeln, war er vermutlich schon nicht mehr am Leben. Es tue ihr alles so leid, sagt Elisabeth S..
 
Der Vater von Ole T., Dr. Jens T., hat heute erneut Zweifel an der Aussage von Elisabeth S. geäussert hat. Er und seine Frau sehen weiterhin das Tatmotiv der Verlustangst im Raum stehen, wie es auch der Erste Staatsanwalt Harald Lustig in seinem Plädoyer beim Prozessauftakt am 27. November 2018 vorgetragen hat.
 
Elisabeth S. wiederum streitet es ab, dass sie das Gefühl gehabt habe, Ole zu verlieren. Sie sei aber in dieser Zeit allgemein in einer schlechten psychischen Verfassung gewesen.



Elisabeth S.: Die verzweifelte Suche nach der Wahrheit

18 Fragen hat das Gericht am vergangenen Freitag, den 18. Januar 2019 an Elisabeth S. gestellt, die als Hauptangeklagte vor dem Landgericht Heilbronn steht in dem Verfahren um den in ihrem Haus verstorbenen Ersatz-Enkel Ole (7). 18 Fragen, die sie beantworten soll, unter anderem, ob sie sich umbringen wollte.

„Heute nicht“, ließ die Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf am Freitag knapp verlauten. Wann dann? Am Montag, den 28. Januar 2019  geht der Prozess weiter. Es sind noch insgesamt vier Verhandlungstage dafür angesetzt – wobei der letzte Verhandlungstag am 06. Februar 2019 vermutlich lediglich der Urteilsverkündung dient. Eigentlich sollte der Prozess Ende Januar enden. Die zwei zusätzlichen Prozesstage im Februar 2019 wurden anberaumt, weil die Verteidigerin zweimal krank war.

Dadurch mussten Zeugen, die an diesen Tagen hätten aussagen sollen, umgeladen werden auf spätere Termine.

Unter anderem sollte schon seit geraumer Zeit die Hausärztin von Elisabeth S. vernommen werden. Inwieweit war Elisabeth S. psychisch instabil – immer wieder erzählen Zeugen von depressiven Phasen, die Elisabeth S. durchlebt hätte, von Schlaflosigkeit und möglichen Angstzuständen.

Elisabeth S. bestreitet, Angst gehabt zu haben, Ole zu verlieren

Sie selbst hat gegenüber dem psychologischen Sachverständigen Dr. Thomas Heinrich erzählt, dass ihr in dieser Zeit vor der Tatnacht alles zu viel geworden sei, sie litt an Schlafstörungen, die von der Hausärztin verschriebenen Tabletten habe sie aber abgesetzt. Sie hätte aber keine Angst gehabt, Ole zu verlieren. Sie habe dasselbe empfunden, was die Eltern Oles ebenfalls zu Beginn des Prozesses ausgesagt haben: Sie habe Susanne T., die Mutter von Ole T., schon fast als Tochter gesehen und Ole als Ersatz-Enkel. Diese Einschätzung wird von allen Zeugen gestützt – auch die, die Elisabeth S. kurz vor der Tatnacht gesehen haben, sprechen von einem stabilen, innigen Verhältnis zu Ole.

Das Gericht sieht Elisabeth S. derzeit dennoch als einzige für den Tod von Ole in Frage kommende Person an. Tatmotiv: Verlustangst. Ein klarer Widerspruch zu den nun von Elisabeth S. getätigten Aussagen.

Nach ihren Versionen, die sie von der Tatnacht geschildert hat, sei es zunächst ein Unfall gewesen (der Junge fliegt beim Toben auf die Bettkannte). Später spricht sie davon, dass er keine Luft mehr bekommen habe. Stimmen eventuell beide Aussagen? Sprich: Ist Ole zuerst auf die Bettkannte gefallen und hat dann keine Luft mehr bekommen? Wie sehen die Bettpfosten in dem Schlafzimmer von Elisabeth S. aus? Kann Ole so unglücklich gefallen sein, dass seine Male am Hals auch von dem Pfosten stammen könnten? Andererseits: Wenn sich die Vorgänge so ereignet haben, hätte Stephan S., der Sohn von Elisabeth S., den Fall einfach aufklären und damit seine Mutter entlasten können. Stattdessen machte er am vergangenen Freitag, den 18. Januar 2019, von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und machte keine Angaben zu dem Vier-Augen-Gespräch, das er mit seiner Mutter im Landgericht Heilbronn unlängst führen durfte und indem es um höchstwahrscheinlich um die Ereignisse in der Tatnacht ging. Ein weiteres Rätsel: Wie kann Ole, der zu diesem Zeitpunkt laut Elisabeth S. schon bewusstlos war, einfach so in die Badewanne „geplumpst“ sein? Und: Warum lässt man den Jungen dann in der randvoll mit Wasser gefüllten Wanne liegen? Zumindest das Wasser lässt man dann doch schnellstmöglich ab. Und: Warum rief sie keinen Notarzt?

Gericht glaubt ihren Aussagen nicht

Im Gerichtssaal wird Elisabeth S. wegen ihrer unglaubwürdigen Darstellung der Ereignisse nicht nur von Oles Vater, Dr. Jens T.,  kritisiert. Auch Richter Kleinschroth und Nebenklägervertreter Jens Rabe geben zu erkennen, dass sie ihr diese Versionen nicht glauben. Höchstwahrscheinlich weiss das Gericht auch schon mehr als die Öffentlichkeit. Mit Spannung werden noch die Aussagen der Spurensicherung und des Gerichtsmediziners vor Gericht erwartet. Sind die Druckstellen am Hals des Jungen eindeutig Würgemale? Konnten Hautschuppen des Täters gefunden werden? Inwieweit konnten überhaupt Fingerabdrücke bei Ole gefunden werden, nachdem er geraume Zeit in einer Badewanne voller Wasser gelegen hatte?

Die große Frage: Wurde Ole umgebracht oder war es ein Unfall?

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Aussage des Vaters, dass Oles Körper schon steif gewesen sei, als er ihn aus der Badewanne herausgehoben und ins Wohnzimmer getragen habe. Wie lange war das Kind zu diesem Zeitpunkt schon tot? Gegen 8 Uhr morgens am Samstag, den 28. April 2019, hat Zeugin Gabriele S. eine Person in ähnlicher Erscheinung wie Elisabeth S. und mit einem schwarzen Mantel bekleidet den Weg entlang des Künsbachs Richtung Haag hocheilen sehen. Auch der Spürhund der Polizei hat am Nachmittag zunächst diese Fährte verfolgt. Falls Elisabeth S. tatsächlich um 8 Uhr morgens erst das Haus verlassen hat, wie lange lag der Junge zu diesem Zeitpunkt bereits tot in der Badewanne? Und: Was hatte Elisabeth S. unter ihrem Mantel an? Das Nachthemd, das sie laut eigenen Aussagen angezogen hat, als sie sich mit Ole schlafen gelegt hat oder hat sie sich umgezogen? Die Frage ist: Wie rationell hat sie nach Oles Tod gehandelt?

Was bringt ein Appell ans Gewissen, wenn das Gewissen nicht mehr weiß, was war?

Richter Kleinschroth appelliert während des Prozesses immer wieder an ihr Gewissen, versucht sie zu überzeugen, dass nicht nur den Eltern zumindest eine kleine Last genommen werden würde, wenn sie wüssten, wir ihr Junge gestorben ist. Auch ihr selbst werde eine Last genommen, zumindest eine kleine Last der Schuld. Sie solle doch bitte endlich erzählen, was wirklich passiert ist in dieser Nacht.

Die Frage ist: Inwieweit kann sich Elisabeth S. Überhaupt noch an die Tatnacht erinnern? Nicht selten verdrängt das Gehirn solch schwerwiegende Ereignisse und kapselt sie im Unterbewusstsein ab. Falls jemand aus einer Psychose heraus eine solche Tat begeht, gibt es da überhaupt ein Gewissen, das angesprochen werden kann?

Und immer wieder hört man in Künzelsau Stimmen, die der Meinung sind, dass Elisabeth S. Ole nicht getötet hat.

https://www.gschwaetz.de/2019/01/18/stephan-s-beruft-sich-auf-das-zeugenverweigerungsrecht/

 




Elisabeth S.: „Ich übernehme die Verantwortung für den Tod von Ole“

Elisabeth S. schildert Vorgänge in der Tatnacht

Am sechsten Prozesstag (14. Januar 2019) rund um den Tod des in der Nacht von Freitag, den 27. April 2018, auf Samstag, den 28. April 2018 verstorbenen Ole (7) aus Künzelsau ist das eingetroffen, worauf viele Prozessbeteiligte gehofft hatten: Die Angeklagte Elisabeth S. bricht ihr Schweigen und sagt im Gerichtssaal: „Ich übernehme die Verantwortung für den Tod von Ole.“

Zuvor hat der Sachverständigen-Gutachter Dr. Thomas Heinrich vorgetragen, was Elisabeth S. ihm am vergangenen Montag, den 07. Januar 2019, im Landgericht Heilbronn in einem Gespräch unter vier Augen erzählt hat. Elisabeth S. berichtete ähnlich wie die Eltern von Ole T., dass die Chemie zwischen ihr und dem Kind beim ersten Kennenlernen sofort gestimmt habe. „Ich habe Ole gleich gemocht“, äussert sie sich im Gespräch mit Dr. Heinrich.  Bevor Ole ab September 2016 in die Schule kam, habe Elisabeth S. den Jungen regelmäßig von 07.30 Uhr bis 12 oder 13 Uhr betreut. Danach habe sie ihn lediglich ab und zu, vielleicht einmal im Monat betreut, wenn er krank gewesen sei oder die Mutter Termine hatte. Das Verhältnis zwischen Ole und ihr und auch zwischen Oles Eltern und ihr sei bis zuletzt gut gewesen.

Elisabeth S.: „Alles in sich reingefressen“

Bezüglich einer psychischen Veränderung erzählte sie, dass sie nach dem Tod ihres Mannes zwei Jahre lang „ein extremes Tief“ erlebt habe und vieles „in sich reingefressen“ habe, weil sie keine Belastung für andere, sondern „stabil“ sein wollte. Dann seien Probleme mit ihren Zähnen und der angefertigten Prothese aufgetreten. Über ein Jahr habe das Ganze gedauert – bis 2017. Dann sei ihr Sohn krank geworden. Ihr Haus sei nicht mehr so aufgeräumt gewesen, weil es „ihr körperlich zu viel gewesen“ sei. Elisabeth S. habe sichVorwürfe gemacht, dass sie das nicht hinbekomme und habe alles besser und schneller machen wollen.

In der Woche vor Oles Tod sei viel passiert. Elisabeth S. habe ihren Garten gemacht, den Keller aufgeräumt, mit den Planungen ihres 70. Geburtstages im Juni 2018 begonnen. Sie sei, so empfindet sie es rückblickend, „mit allem überfordert gewesen“. Auch im Bezug auf Ole habe sie sich gefragt, ob sie das alles hinbekomme. Die Tropfen, die sie von ihrer Hausärztin verschrieben bekommen hätte, um besser schlafen zu können (Dosierung laut Elisabeth S.: zehn Tropfen), habe sie an dem besagten 27. April 2018 abgesetzt. Elisabeth S. sagte, dass sie sich die Tat nicht erklären könne. Sie habe keine Verlustängste gehabt. Sie habe auch keine Angst vor Ole gehabt.

Erst Tom und Jerry geguckt, dann ins Bett gegangen

Als Ole zu ihr kam, habe er erst einmal seine Hausaufgaben gemacht. Danach hätten sie seine Spielsachen vom Keller ins Wohnzimmer geholt und damit gespielt. Dann seien sie gemeinsam auf den Friedhof zum Grab ihres verstorbenen Mannes gegangen. Zum Abendessen habe es die Würstchen und den Mais gegeben, die Oles Mutter Susanne T. Elisabeth S. an dem Abend mitgebracht hatte. Dazu habe es Kartoffeln gegeben. Sie habe Badewasser eingelassen, aber Ole habe nicht baden wollen. Dann habe er seinen Schlafanzug angezogen. Sie hätten sich gemeinsam Filme angeschaut, Tom und Jerry und der gestiefelte Kater. Sie habe noch ein Foto von Ole gemacht, um es später Oles Mutter zu schicken. Dann seien sie ins Schlafzimmer gegangen. Sie habe sich ihr Nachthemd angezogen. Als Elisabeth S. und Ole im Bett lagen, hätten sie sich noch die Geschichte von der Stadtmaus und der Landmaus erzählt. Irgendwann sei er eingeschlafen. Sie sei noch eine Weile wach gelegen.

Nebenklägervertreter Raabe: „Solche Erklärungen sind schrott“

Ab diesem Punkt gibt es zwei Versionen der Geschichten. In der Version, die Elisabeth S. gegenüber Dr. Heinrich vergangene Woche geäussert hat, sagt sie: „Ole ist aufgewacht. Er hat schwer geatmet. Ich habe ihn geschüttelt. Ich habe ihn an mich gezogen. Ich habe ihn ins Badezimmer gezogen.“ Dort habe sie ihn mit Wasser beträufelt. Dann sei er ins Wasser gefallen und sie sei aus Panik weggerannt. In der anderen Version, die Ergänzung, die ihre Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf heute vor Gericht vorliest, heißt es: „Ich denke, er war wach, als er so schwer geatmet hat. Ich habe ihn überall gedrückt und geschüttelt. Ich muss ihn auch am Hals gedrückt haben. Ich wollte, dass er wieder Luft bekommt.“ Elisabeth S. ist sich damit also nicht mehr sicher, ob Ole wach war, als sie ihn gedrückt und geschüttelt hat. Sind die Würgemale keine Würgemale, sondern hat Elisabeth S. in der Tatnacht versucht, den Jungen durch „Drücken am ganzen Körper“ das Atmen zu ermöglichen? Nebenklägervertreter Jens Raabe ist mehr als skeptisch: „Frau S.. Sie sind Krankenschwester. Der Unterschied zwischen Reanimation und Würgen ist Ihnen vollkommen klar. […] Solche Erklärungen sind schrott.“ Auch der Gerichtsmedziner habe laut Peter S. von der Kripo Heilbronn, der am heutigen Prozesstag als Zeuge ausgesagt hat, bei einer ersten Inaugenscheinnahme der Leiche davon gesprochen, dass ein Tod durch Erwürgen sehr wahrscheinlich sei.

Elisabeth S.: „Ich wollte Ole nie etwas tun“

Elisabeth S. ringt um Fassung und sagt im Gerichtssaal leise: „Ich bin erschüttert. Mir tut das alles so leid. Ich wollte Ole nie etwas tun. Ich habe ihn immer gut versorgt.“ Der Vorsitzende Richter Roland Kleinschroth erklärt ihr: „Keiner wirft Ihnen [Elisabeth S.] vor, dass Sie sich zum Ziel gemacht hätten, Ole etwas anzutun, als Sie ihn zu sich ins Haus geholt haben.“ Aber das „Warum“ stünde noch immer im Raum – und letzten Endes auch das „Wie“. Denn nicht nur Raabe äusserte Skepsis bezüglich des Tathergang. Auch Roland Kleinschroth. Er verwies auf die erste Aussage von Elisabeth S. bei der Polizei. Zu dieser Zeit habe sie den Tathergang völlig anders geschildert: Ole sei auf ihrem Bett herumgesprungen. Dabei sei er unglücklich mit dem Hals auf den Bettpfosten geschlagen. Sie habe ihn leblos in die Badewanne gelegt und sei weggegangen.

Vater Jens T.: „kein Geständnis, sondern taktisches Abstreiten der Tat“

Erschüttert über die Darstellung der Tatnacht zeigen sich die Eltern von Ole. Nachdem diese vorab bereits über den Inhalt der heutigen gerichtlichen Darstellung informiert wurden, hat die Mutter von Ole darauf verzichtet bei Gericht zu erscheinen. Oles Vater, Dr. Jens T., sagte im Gerichtssaal: „Wir hatten gehofft, zu erfahren, was passiert ist. Die Erklärung verstärkt den Schmerz, den wir haben.“ Ole sei zu dem Zeitpunkt gesund gewesen. Für Jens T. ist das „kein Geständnis, sondern taktisches, kalkuliertes Abstreiten der Tat. Daher habe seine Frau auch heute auf eine Teilnahme an dem Prozess verzichtet.

Verteidigerin Stiefel-Bechdolf verwies darauf, dass Elisabeth S. nicht bestreite, „dass sie dafür [für den Tod Oles] in Frage kommt“. Richter Kleinschroth sagt mit Nachdruck, dass er diese Veranwortunsgübernahme aber nicht erkennen könne, weil Elisabeth S. dies nicht ausgesprochen habe. Elisabeth S. ringt sich schließlich zu dem Satz durch: „Ich übernehme die Verantwortung für den Tod von Ole.“

Am kommenden Freitag, den 18. Januar 2019, soll nochmals der Sohn von Elisabeth S. vor Gericht gehört werden. Auch mit ihm durfte Elisabeth S. unter vier Augen über die Tatnacht sprechen. Richter Kleinschroth wie auch die Verteidigung betonten in diesem Zuge, dass diese Gespräche – sowohl mit dem Sohn als auch mit dem psychologischen Sachverständigen – auf Wunsch der Verteidigung stattgefunden haben und wies damit Gerüchte von sich, dass das Gericht der Angeklagten hinterhergelaufen sei (wir berichteten). Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf erklärte den Grund für ihren Wunsch der Vier-Augen-Gespräche: „Ich habe mir von dem Gespräch eine bessere Verteidigung erhofft.“




Elisabeth S. hat Medikamente wohl abgesetzt

Zeugen sprechen von einem „Ein Berg, den sie vor sich sah“ – Anzeichen verdichten sich, dass Elisabeth S. psychisch labil war

Am fünften Prozesstag rund um den Tod von Ole (7) aus Künzelsau in der Nacht vom 27. auf den 28. April 2018 sagten zwei Zeuginnen aus, die mit der Hauptangeklagten Elisabeth S. kurz vor der Tat Kontakt hatten. Beide Zeuginnen sprachen unabhängig voneinander von

„einem Berg, den Elisabeth S. vor sich sah“. Während Zeugin Gabriele D. aus Künzelsau (57) diesen Wortlaut in Bezug auf die Entrümpelung von Elisabeth S. Haus benutzt hat, sprach Zeugin Inge K.-W. (65) von diesem besagten Berg, als Elisabeth S. mit ihr über ihren bevorstehenden 70. Geburtstag sprach, den man eigentlich feiern müsse, sie (Elisabeth) das aber nicht könne. „Ich habe das damals so verstanden, dass ihr das Ganze zu viel wurde und habe zu ihr gesagt: Dann feierst du eben ganz klein“, sagt Inge K.-W. vor Gericht aus. Auch das ein Teil ihrer Familie über Ostern nach Japan geflogen ist, habe ihr laut Zeugin Inge K.-W. sehr zu schaffen gemacht. Damit bestätigt Inge K.-W. die vorangegangenen Zeugenaussagen der Freundinnen von Elisabeth S., die bereits ähnliche Einschätzungen vor Gericht äußerten.

Elisabeth wollte nicht allein sein

„Sie war verhärmt, fast schon am Weinen“, beschreibt Inge K.-W. die damalige Situation. Inge K.-W.. Elisabeth S. habe Inge K.-W. in dieser Zeit um Hilfe gerufen. Am 23. März 2018, also rund einen Monat vor Oles Tod, ereilte Inge K-W. ein telefonischer Hilferuf. Es gehe ihr sehr schlecht, habe Elisabeth ihr gesagt. Sie hätte starke Schmerzen beim Wasserlassen. Inge K.-W., die wie Elisabeth S. ebenfalls schulterlange weiße Haare hat und von hinten rein optisch gesehen Elisabeth S. sehr ähnlich sieht, habe daraufhin damals in der Apotheke ein homöopathisches Mittel sowie einen Tee für Elisabeth S. besorgt und wollte diese Dinge nur kurz vorbeibringen. Aber Elisabeth habe „sehr geklammert“. Zuerst habe sie Inge K.-W. gebeten, sie noch zum Arzt zu fahren. Dann habe Elisabeth S. sie gefragt: „Bitte, bitte, darf ich noch zu euch?“ Der Vorsitzende Richter Roland Kleinschroth hakt nach: „Warum hat Elisabeth sie damals angerufen, obwohl sie sich zuvor ein Jahr nicht gesehen hatten?“ Inge K.-W. habe sich das auch gefragt. „Sie habe niemand“, soll Elisabeth S. ihr gegenüber geäußert haben. Anke Stiefel-Bechdolf, die Verteidigerin von Elisabeth S. fragt nach: „Kann es sein, dass Elisabeth S. Sie als enge Vertraute gesehen hat?“ – „Das kann sein“, antwortet Inge K.-W..

Zeugin Inge K.-W.: „Sie hat einen stieren Blick gehabt“

Was Inge K.-W. dann beschreibt, erinnert an die Zeugenaussage von Freundin Edeltraud M., die Edeltraud M. im Dezember 2018 vor Gericht gemacht hat. Am 14. April 2018, also nur zwei Wochen vor Oles Tod, habe Inge K.-W. Elisabeth S. zum Spazierengehen abgeholt. Hier sei ihr aufgefallen, dass (wie bei dem Treffen zuvor) die Rollläden von Elisabeth S.‘ Haus dreiviertel heruntergelassen gewesen seien und das bei strahlendem Sonnenschein. „Wir haben versucht, spazieren zu gehen, aber es war schwierig. Es fand auch kein normaler Dialog statt“, berichtet Inge K.-W. weiter. Wohin sollen wir gehen?, habe sie Elisabeth S. gefragt. Diese habe geantwortet, dass sie „irgendwo hochgehen und herunterschauen möchte“. Also seien sie in die Weinberge gefahren. Dort habe Elisabeth kleine Schritte gemacht, sei kaum vorangekommen. Wegen des unsicheren Ganges habe Inge K.-W. den Eindruck bekommen, dass Elisabeth S. möglicherweise Medikamente eingenommen haben könnte. „Bist du krank“?, habe Inge K.-W. gefragt, worauf Elisabeth S. aber nichts erwidert haben soll. „Sie hat aber immer so komisch geguckt. Sie hat einen richtig stieren Blick gehabt“, erinnert sich Inge K.-W.. Mal sei sie teilnahmslos herumgestanden, dann wieder ein paar Schritte gelaufen. Irgendwann habe Elisabeth S. sie gefragt: „Drehen wir wieder um?“ Zu Hause habe Elisabeth S. sie noch gebeten, mit ins Haus zu kommen, aber Inge K.-W. sei nur noch mit ihr in den Garten. Es sei das letzte Mal vor dem Tattag gewesen, als sie Elisabeth S. gesehen habe. Sie habe ihr geraten, zum Arzt zu gehen. „Mir kam sie schon fast depressiv vor“, lautet die Einschätzung von Inge K.-W.. Zwei Tage vor dem Tattag habe sie nochmal mit Elisabeth S. telefoniert. In diesem Telefonat äusserte Elisabeth S. dann die besagten Ängste um ihren anstehenden 70. Geburtstag.

Wirre Haare, ungepflegt, zahnlos

Bereits Jahre zuvor habe es laut Zeugin Inge K.-W. Auffälligkeiten im Verhalten von Elisabeth S. gegeben. 2015 sei sie regelrecht erschrocken gewesen über den Anblick von Elisabeth S., die sie zufällig auf einer Wirtschaftsmesse in Künzelsau gesehen hatte. „Sie sah sehr ungepflegt aus, ihr Gesicht war aufgedunsen, wie wenn man Cortisonpräparate nimmt. Sie war zahnlos, die Haare waren wirr, ihre Kleidung ungepflegt.“ Elisabeth S. habe einen großen Beutel bei sich gehabt, in den sie „im großen Stil“ Mitgebsel von Firmen eingepackt habe. „Wir haben uns fast schon geschämt“, sagt Inge K.-W..

2016 erhielt sie von Elisabeth S. einen Anruf, dass sie von einem älteren Ehepaar Kleidung ihres Enkels bekommen habe und ob sie nicht schauen wollte, ob für ihre Enkel etwas darunter wäre. Inge K.-W. ging daraufhin bei Elisabeth S. vorbei, war aber dann etwas erschreckt über den Anblick, der sich darbot. „Es sah sehr wild aus. Überall standen große Tüten mit Kleidung wie beim Roten Kreuz herum.“ Elisabeth S. habe ihr erklärt, dass sie gerade alles neu ordnen würde und dass viele Leute ihre Kleidung bei ihr abgeben würden [Anm. d. Red.: Elisabeth S. hat jahrelang im Kleiderladen in Künzelsau mitgeholfen.]

Aufgrund der Bitte des Sohnes von Elisabeth S. habe Inge K.-W. Elisabeth S. für den Aufenthalt in der Justizvollzugsanstalt ein paar Kleidungsstücke von sich für Elisabeth S. gerichtet, da der Sohn erklärt habe, er dürfe nach der Tatnacht das Elternhaus nicht mehr betreten. Bei der Übergabe der Kleidungsstücke in Niederhall habe sie Elisabeths Sohn und die Brüder gefragt: „Habt ihr das nicht gemerkt?“ Daraufhin hätten der Sohn und die Brüder von Elisabeth S. geschwiegen.

Zeugin Gabriele D. wiederum, die ebenfalls an dem fünften Prozesstag vor Gericht befragt wurde, sagte, dass ihr kein ungewöhnliches Verhalten an Elisabeth S. aufgefallen sei, als sie am 20. April 2018, also eine Woche vor der Tatnacht, mit Elisabeth S. spontan Pizza essen gegangen sei. Die pharmazeutisch-technische Assistentin berichtet, dass Elisabeth S. ihr noch von ihrem Plan erzählt habe, ihr Schlafzimmer vom oberen Stock ins Erdgeschoss zu verlegen. Und dass sie einige Bücher hätte, von denen sie sich trennen müsste. Gabriele D. hat ihr angeboten, vorbeizukommen, um gemeinsam zu schauen, was man mit den Büchern machen könne.

Medikamente abgesetzt

Elisabeth S. habe ihr zudem von einem Arztbesuch erzählt und dass sie unsicher sei, ob sie die verschriebenen Tropfen gegen ihre Schlafstörungen nehmen solle. Wegen der Bücher habe Gabriele D. Elisabeth S. am Donnerstag, den 26. April 2018, für zirka eine Stunde besucht. Elisabeth S. habe ihr erzählt, dass sie am Wochenende „ganz viel vorhat“. So würde am Freitag Ole kommen, am Samstag sei sie eingeladen zu einem Geburtstag, am Sonntag sei ein Treffen mit der Schwägerin geplant. Gabriele D. und Elisabeth S. nahmen sich vor, gemeinsam mal zu einem Mariengottesdienst im Mai 2018 in Künzelsau zu gehen. Elisabeth S. erzählte ihr bei diesem Treffen auch, dass sie die Tropfen gegen Schlafstörungen abgesetzt habe, weil sie davon Kopfschmerzen bekommen hätte. Das war ein Tag vor der Tatnacht.




Elisabeth S. spricht über die Tatnacht

Was ist passiert in der Nacht vom 27. auf den 28. April 2018? Am 28. April wurde der damals siebenjährige Ole tot in der Badewanne von Elisabeth S. in Künzelsau aufgefunden. Nach nunmehr fünf Verhandlungstagen und einem Dreivierteljahr nach dem dramatischen Ereignis ist die Hauptangeklagte Elisabeth S. bereit zu sprechen. In diesen Minuten führt die Angeklagte ein Vier-Augen-Gespräch mit Dr. Heinrich, einem der drei psychologischen Sachverständigen, die den Prozess um Elisabeth S. am Landgericht Heilbronn begleiten.

Der Vorsitzende Richter Roland Kleinschroth hatte dieses Gespräch am heutigen fünften Verhandlungstag am 07. Januar 2018 in der öffentlichen Sitzung angekündigt und hat sich diesbezüglich auch noch einmal direkt an Elisabeth S. gewendet: „Wir fischen hier schon ein bisschen im Trüben. Aber wir können auch puzzlen. Und irgendwann ist das Puzzle fertig. Wenn Sie der Verhandlung gefolgt sind, dann wissen Sie, dass es nicht nur für Oles Eltern, sondern auch für Ihren eigenen Sohn wichtig wäre, zu wissen, was passiert ist [Anm. d. Red.: in der Nacht, in der Ole starb]. Noch schlimmer als der Tod wäre für die Eltern, wenn sie nicht erfahren, wie es passiert ist. Das wäre, wie wenn es ein zweites Mal passieren würde.“ Auch für Elisabeth S. wäre es eine Last weniger, so Kleinschroth.

Elisabeth S. soll in einem vergitterten Raum im Landgericht Heilbronn Dr. Heinrich unter vier Augen erzählen, was passiert ist. Dieser ist in diesem Moment keine Vertrauensperson, wie er vor Gericht auch an Elisabeth S. gerichtet, betont. Das heißt, alles, was Elisabeth S. ihm dabei erzählt, kann vor Gericht verwendet werden.

Es war ein langer Weg, dass Elisabeth S. nun bereit ist, über die Tatnacht zu sprechen. Zunächst erbat sie sich ein Vier-Augen-Gespräch mit ihrem Sohn – ohne Polizeibeamte im Raum. Die Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd (JVA) verweigerte das Vorhaben in ihren Räumlichkeiten. Vergangenen Donnerstag, den 03. Januar 2019, fand das Gespräch laut Richter Roland Kleinschroth schließlich in einer Zelle im Landgericht Heilbronn statt. Es dauerte rund drei Stunden. Sohn wie Mutter wurden vor und nach dem Gespräch durchsucht, wie Kleinschroth betonte. Über den Inhalt ist nichts bekannt.

Elisabeth S. sei zwar nicht bereit, vor Gericht auszusagen, aber sie sei nun bereit für ein Gespräch mit Dr. Heinrich, so Kleinschroth. Es könnte das Gespräch sein, worauf alle hoffen: „Wir versuchen alles, um Licht ins Dunkel zu bringen“, so Richter Roland Kleinschroth.

Kommenden Montag ist der nächste Prozesstermin. Dann wird Dr. Heinrich eventuell vortragen, was Elisabeth S. ihm erzählt hat. Und es wird vielleicht endlich Klahrheit herrschen, wie Ole gestorben ist – und warum.