// Richter spielt Audio-Datei von Vier-Augen-Gespräch zwischen Elisabeth S. und Sohn vor
Stephan S. war zu aufgeregt, um mitzuschreiben. Der ansonsten so ruhig und nüchtern wirkende Fotodesigner nahm daher das Vier-Augen-Gespräch mit seiner Mutter Elisabeth S. im Landgericht Heilbronn am 03. Januar 2019 auf seinem IPad auf. Das Gespräch ging insgesamt rund drei Stunden. Zwei Stunden davon wurden von dem IPad aufgezeichnet. Diese Aufzeichnung ließ der Vorsitzende Richter des Verfahrens gegen Elisabeth S., Roland Kleinschroth, nun im Gerichtssaal abspielen. Es geht um die Tatnacht.
Der Ton ist nicht gut und vorab merkt Richter Kleinschroth an dem 12. Prozesstag am 15. März 2019 gegen Elisabeth S. an: Wenn er gewusst hätte, dass Stephan S. nicht mitschreibt, sondern aufnimmt, dann hätte er ihm ein Diktiergerät zur Verfügung gestellt. Aber man versteht als Zuhörer trotzdem den Großteil der Worte, die gesprochen worden sind in dieser ungewöhnlichen Situation. Man hört Elisabeth S. weinen, immer wieder beteuert sie, dass sie Ole doch nie habe etwas antun können. Sie habe ihn doch geliebt. Stephan S. hält sich zurück mit seinen Fragen. Hauptsächlich wird es ein sanftes Frage-Antwort-Spiel zwischen der Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf, die noch mit in dem Raum sitzt, und ihrer Mandantin Elisabeth S.. Es handelt sich daher korrekterweise nicht um ein Vier- sondern ein Sechs-Augen-Gespräch.
Es kommt nicht alle Tage vor, dass ein Gericht so ein Gespräch während eines Prozesses zugesteht und man hatte sich vor allem eins damit erhofft: Mehr Aufklärung zur Tatnacht.
Das ‚Wie‘ konnte mittlerweile anhand der Spurensicherung und dem Obduktionsbericht geklärt werden: Der siebenjährige Ole T. aus Künzelsau wurde von seiner Ersatz-Oma Elisabeth S. in der Tatnacht vom 27. auf den 28. April 2018 erwürgt. Jetzt geht es darum, die Frage nach dem Warum zu beantworten. Und damit tut sich Elisabeth S. sichtlich schwer. Sie erzählt im Laufe des Gespräches nahezu wortgleich dieselbe Geschichte, die sie vor Gericht bereits am 28. Januar 2019 erzählt hat: Eine Geschichte, die davon handelt, dass Ole nachts aufgewacht sei und keine Luft mehr bekommen habe. Sie habe ihm helfen wollen, ihn an den Schultern geschüttelt und vermutlich auch am Hals, habe ihn schließlich ins Badezimmer geschleift, um ihn mit Wasser „beträufelt“, dabei sei er ihr ins Wasser geglitten. Vermutlich aus Panik habe sie dann das Haus verlassen:
„Ich habe die Tage zuvor nicht so viel geschlafen“
„Er ist eingeschlafen. Ich habe die Tage zuvor nicht viel geschlafen, weil mir so viel im Kopf rumgegangen ist, Dann bin ich aufgewacht. Ole hat sich aufgebäumt und hat so schlecht geatmet. Ole, was ist los?, habe ich ihn gefragt. Ich habe ihn gepackt und geschüttelt. Ich war so in Panik und hatte solche Angst, dass er so schlecht atmet. Ich konnte nicht mehr klar denken. Was mach ich jetzt? Ich kann es euch nicht sagen, warum ich keinen Arzt gerufen habe.“
Wir wissen: Diese nun zum wiederholten Mal von ihr vorgetragene Geschichte entspricht nicht den Tatsachen (wir berichteten).
Immer wieder wird Elisabeth S., wenn sie abschweift in ihren Erzählungen, wieder von ihrer Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf und auch ihrem Sohn Stephan S. zur Frage nach dem Wie zurückgeführt. Stiefel-Bechdolf macht ihre Mandatin darauf aufmerksam, dass es so nicht gewesen sein könne, wie sie erzählt (wir berichteten). Es seien nur am Hals Würgemale festgestellt worden. Jemand hat mehrere Minuten den Hals des Kindes zugedrückt, bis er erstickt ist. Und die Spurensicherung fand nur Spuren von Elisabeth S.. „Wer drückt jemandem den Hals zu, wenn er keine Luft mehr bekommt?“, wird Elisabeth S. gefragt. Anke Stiefel-Bechdolf spricht klar und deutlich zu ihr: „Sie haben es gemacht. Das müssen sie begreifen.“ Elisabeth S. sagt daraufhin: „Ich habe noch nie so etwas gedacht oder geplant.“ Es scheint nicht in ihr Weltbild zu passen, dass sie ein Kind umgebracht haben soll, daher kann es auch nicht der Realität entsprächen. So zumindest scheint Elisabeth S. diesen Fall zu bewerten. Sie erzählt ihrem Sohn und ihrer Anwältin, wie sie noch beim Verhör bei der Polizei in Künzelsau und in der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd geglaubt habe, dass sich alles bald aufkläre und sie wieder freikomme.
Wer drückt jemandem den Hals zu, wenn dieser ohnehin schon keine Luft mehr bekommt?
Auffällig ist, dass die erzählte Geschichte der Tatnacht immer dann abbricht oder anders weitergeht, wenn es um das Thema, Ole baden‘ geht. Dieses Thema schein losgelöst von einer festen chronologischen Reihenfolge des Abends im Raum zu schweben. In einer ihrer früheren Erzählungen geht sie, als Ole sich weigert zu baden, direkt mit ihm ins Bett, dann erzählt sie, dass sie doch nochmal ins Wohnzimmer einen Stock tiefer gegangen seien. Bei ihrer Erzählung in dem Sechs-Augen-Gespräch scheint dieser Teil der Geschichte fast aus ihrem Gedächtnis verschwunden zu sein. Als sie bereits mit Ole erzähltechnisch im Bett liegt, fällt ihr plötzlich auf, dass die Geschichte mit dem baden ja noch irgendwo einzufügen sei. Ja, wann habe sie nochmal Ole baden wollen? Das Einordnen bereitet ihr offensichtlich Mühe. Warum? Bei so einem Abend brennt sich jedes Detail in den Kopf ein – sollte man meinen. Ist im Rahmen dieses Vorgangs vielleicht etwas passiert? Elisabeth S. hält aber weiter an der Version fest, dass der Junge in der Nacht aufgewacht sei und keine Luft mehr bekommen habe.
Der Sohn bittet seine Mutter, nochmal über Details nachzudenken, es wäre wichtig für die Aufklärung des Falles. So bleibe alles, was geschehen ist, ziemlich vage. Wenn Elisabeth S. nicht noch mehr Details einfallen, wird es ein bitteres Stück für die Eltern werden, dass sie serviert bekommen: Es wird ein Urteil geben, aber keine vollständige Aufklärung über den Tathergang.
Mutter von Ole zusammengebrochen
Als Regine S., die gemeinsame Ärztin von Ole T. und Elisabeth S., an dem 12. Prozesstag nochmal im Zeugenstand Platz nimmt, berichtet sie, dass die Mutter von Ole T., Susanne T., auf der Straße zusammengebrochen sei, als sie gehört habe, dass sich der Prozess noch bis April 2019 ziehen werde. Schon seit geraumer Zeit nimmt lediglich der Vater von Ole T., Dr. Jens T., an den Prozesstagen teil. Auch die zweistündige Audio-Datei hat er mitangehört.
Auch an der Familie von Elisabeth S. gehen die Geschehnisse nicht spurlos vorüber. Der Sohn befindet sich laut eigenen Aussagen mittlerweile in einer Trauma-Therapie. Auch vom Gericht fühlt er sich verkannt:„Ich sitze hier mit einer Verteidigungshaltung und fühle mich ausgenutzt.“ Die Audio-Datei habe er „wiederhergestellt, damit ich nicht aussagen muss. Sonst würde es heißen, ich würde etwas verheimlichen, wenn ich nicht aussage.“ Elisabeth S. versuchte Blickkontakt mit ihrem Sohn herzustellen. Aber Stephan S. würdigte sie keines Blickes. Als er den Raum verließ, brach sie in Tränen aus. Auch der sehr ruhig wirkende Bruder Wolfgang K. nannte als einen Grund dafür, dass er zunächst von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht habe, weil er sich diesen Umständen nicht habe aussetzen wollen, dass sei alles psychisch sehr belastend.
Auch über die Psyche von Elisabeth S. in der Tatnacht erfährt man einiges. Gegenüber dem Sohn und ihrer Anwältin erzählt die 70-Jährige, dass sie Tage zuvor bereits nicht mehr richtig schlafen konnte, dass sie mit den Gedanken immer wieder abgeschweift sei und gar nicht ganz bei Ole war. Sie habe sich schreckliche Sorgen wegen der Entrümpelungihres Kellers gemacht und wie sie das alles schaffen solle:
„Erst musst du etwas essen. Dann kriegst du Schokolade, habe ich zu Ole gesagt. Dann haben wir mit den Autos gespielt. Ich habe in der Küche noch etwas aufgeräumt. Mit den Gedanken war ich noch beim Keller, wie ich das alles auf die Reihe bekomme. Das hat mich wahnsinnig belastet. Ich habe mich aber zusammengerissen.“
Warum habe sie Ole die Haare waschen wollen?, wird Elisabeth S. gefragt. Ihre Antwort: „Susanne freut sich. Dann ist er fertig.“
Elisabeth S. habe laut eigenen Aussagen Angst gehabt, dass den ihr nahestehenden Menschen etwas passiert. Nun ist es diese Angst quasi zu einer selbsterfüllenden Prophezeihung geworden.
Foto & Video: GSCHWÄTZ