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Ole soll endlich in Frieden ruhen dürfen

Video-Kommentar von Dr. Sandra Hartmann zu dem Urteil gegen Elisabeth S.

Das Landgericht Heilbronn verurteilte Elisabeth S. (70) aus Künzelsau, die ihren Zieh-Enkel Ole T. (7) erwürgt hat, am 08. April 2019 zu 10 Jahren und 6 Monaten Haft. Für diverse Prozessbeobachter ist dieses Urteil zu milde. GSCHWÄTZ-Chefredakteurin Dr. Sandra Hartmann äussert sich nun in einem Video-Kommentar zu der Kritik am Urteil und wie sie den Prozess und auch die Urteilsfindung vor Ort erlebt und empfunden hat.

 




Elisabeth S.: Das Urteil im Video

Im Fall der Elisabeth S. (70) aus Künzelsau, die im April 2018 ihren Zieh-Enkel Ole (7) erwürgt hat, sprach das Landgericht Heilbronn am 08. April 2019 das Urteil. Elisabeth S. wird wegen Totschlags zu 10 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt. Das Video zeigt die Angeklagte kurz vor dem Urteil.

 

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Elisabeth S.: Das Urteil in Bildern

Nicht jeder Prozess zieht so viel Presse an wie das Gerichtsverfahren gegen Elisabeth S. (70), die ihren Ersatzenkel Ole T. (7) am 27. April 2018 erwürgt hat. Vor allem beim Prozessauftakt am 27. November 2018, und an der Urteilsverkündung am 08. April 2019 war nicht nur die lokale Presse vor Ort, sondern auch das ZDF, die dpa (Deutsche Presseagentur), die Bild-Zeitung hatte sich angekündigt und viele mehr. Anbei veröffentlichen wir die Fotos vom Tag der Urteilsverkündung, als Elisabeth S. wegen Totschlags zu 10 Jahren und 6 Monaten Gefängnis verurteilt wurde.

Elisabeth S.: Urteilsverkündung am 08. April 2019 im Landgericht Heilbronn. Foto: GSCHWÄTZ

Die Kammer begründete sehr ausführlich ihr Urteil. Foto: GSCHWÄTZ

Elisabeth S. hielt sich einen großen Briefumschlag vor das Gesicht, während die Presse Fotos machte und filmte. Foto: GSCHWÄTZ

Deutschlandweites Medieninteresse. Foto: GSCHWÄTZ

Elisabeth S. hörte sich das Urteil ruhig an. Foto: GSCHWÄTZ

Elisabeth S. erhält eine schuldminderte Strafe wegen bedingter Schuldfähigkeit. Foto: GSCHWÄTZ

Die Kammer vermutet, dass Ole im Schlaf erwürgt wurde, damit er endlich still ist und sie schlafen könne. Foto: GSCHWÄTZ

Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf plädierte auf fahrlässige Tötung. Foto: GSCHWÄTZ

Foto: GSCHWÄTZ

Staatsanwalt Harald Lustig (rechts) hat in seinem Plädoyer ein höheres Urteil gefordert. Foto: GSCHWÄTZ

Foto: GSCHWÄTZ

Die Kammer hat sich ihr Urteil nicht leicht gemacht. Foto: GSCHWÄTZ

Foto: GSCHWÄTZ

Gut besuchte Zuschauerplätze. Nicht alle Besucher bekamen noch einen Platz und mussten draussen warten. Foto: GSCHWÄTZ

Foto: GSCHWÄTZ

Staatsanwalt Harald Lustig. Foto: GSCHWÄTZ

Foto: GSCHWÄTZ

Auch Freunde und Arbeitskollegen standen den Eltern des verstorbenen Ole T. (7) bei. Foto: GSCHWÄTZ

Alle Fotos: GSCHWÄTZ/Matthias Lauterer




Elisabeth S. wegen Totschlags zu 10 Jahren und 6 Monaten verurteilt

Über vier Monate erstreckte sich der Prozess gegen Elisabeth S. (70) aus Künzelsau, die sich wegen Totschlags an ihrem Ersatzenkel Ole T. (7) seit dem 27. November 2018 vor dem Landgericht Heilbronn verantworten musste. Im Zentrum steht eine Tat, die nicht nur das Ländle, sondern die gesamte Bundesrepublik wegen der Brutalität des Vorgehens der Ersatzoma erschütterte. Das gerichtsmedizinische Gutachten und die Spurensicherung brachten zu Tage, dass Elisabeth S. Ole erwürgt hat. Die Angeklagte nahm während des Prozesses auf Drängen des Richters die Verantwortung für den Tod des Jungen auf sich. Ansonsten aber weiß sie nichts über die eigentliche Tat zu berichteten, da sie sich scheinbar nicht daran erinnern kann. Falschaussagen reihen sich aneinander wie eine Perlenschnur, wie es zum Erstickungstod des Jungen kam. Sie könne es sich nicht erklären, sie liebe Ole doch, aeusserte sie immer wieder während des Verfahrens.

Während des Prozesses hat die Kammer ihr Möglichstes getan, auch im Hinblick auf die Eltern, die Tat vollständig aufzuklären, sprich, auch das Motiv der Tat und den genauen Tathergang herauszubekommen. Man scheiterte jedoch immer wieder an dem Unvermögen von Elisabeth S.. Am Ende des Prozesses, stand die alles entscheidende Frage im Zentrum: Wie psychisch und physisch krank ist Elisabeth S.? Denn diese Frage hat Auswirkungen auf das Strafmaß.

Die Kammer kam heute zu dem Urteil, dass Elisabeth S. mildernde Umstände zu Teil werden, weil sie, so der Vorsitzende Richter Roland Kleinschroth, in ihrer Steuerungsfaehigkeit erheblich eingeschränkt war. Elisabeth S. wird daher wegen Totschlags zu 10 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt. Objektiv betrachtet habe sie aber einen Mord aus Heimtuecke in einem besonders schweren Fall begangen, so der Richter. Aber da sie krank sei, werde sie wegen Totschlags und nicht wegen Mordes verurteilt.

Während die Mutter von Ole T. bei der Urteilsverkuendung Tränen vergoss, blieb Elisabeth S. ruhig. „Sie sind wie ein Kind, dass die Augen verschließt, wenn es etwas angestellt hat, in der Hoffnung, dass es dann nicht passiert ist“, sagte Richter Kleinschroth an Elisabeth S. gerichtet. Es duerfe sich nie mehr wiederholen, dass Elisabeth S. das Vertrauen anderer Menschen ausnutze, betonte Richter Kleinschroth.

Bezüglich ihrer psychischen Erkrankung sagte Richter Kleinschroth, dass dieses „Zu-viel-werden“ sich wie ein roter Faden durch das Leben von Elisabeth S. ziehe. Aber sie sei stets darauf bedacht gewesen, die Fassade nach aussen hin aufrecht zu erhalten. Zum Tatzeitpunkt seien viele Belastungen zusammengekommen hinsichtlich der Entrümpelung des Kellers, der Planung ihres 70. Geburtstag, dem Japanurlaub ihrer Brüder und der Krankheit ihres Sohnes. „Sie haben die Neigung zum Problemesammeln entwickelt und die Panik davor, dass anderen Ihr psychisch schlechter Zustand auffällt“, so der Richter. Elisabeth S. sei ein „Clown, der nach aussen lacht und innerlich weint“.  Aber eine alleinige mittelschwere Depression haette nicht gereicht, eine verminderte Schukdfaehigkeit anzuerkennen. Zusätzlich seien jedoch Veränderungen im Gehirn im MRT sichtbar gewesen.

Laut Meinung der Kammer hat Elisabeth S. genau gewusst, was sie gemacht hat, als sie seinen Hals zugedrueckt hat. In dieser Nacht habe sich Elisabeth S. hineingesteigert in diesen Zustand, allem und allen nicht mehr gerecht werden zu koennen, zumal Ole nun auch nicht mal mehr baden wollte bei ihr an diesem Abend. Ole lag auf dem Rücken und habe vermutlich zu laut geatmet, rekonstruiert die Kammer. „Und Sie liegen neben ihm und wollen auch schlafen, es klappt aber wieder mal nicht. Und dann entscheiden sie, letztendlich selbst fuer Ruhe zu sorgen.“

Hinsichtlich ihrer Darstellung, dass Sie Ole nur helfen wollte, sagte er: „Sie haben sich eine Geschichte überlegt, die zu Ihrem Selbstbild als Helfende passt.“

Sie sei keine Killeroma, aber sie sei diejenige, die einen arglosen und wehrlosen Jungen umgebracht hat. Sie habe diesen Umstand der Arg- und Wehrlosigkeit aber nicht bewusst ausgenutzt, sondern wollte in dem Moment nur ihre Ruhe haben, so die Einschätzung der Kammer. Aber sie habe den Tod billigend in Kauf genommen. Das sei keine Fahrlässigkeit, sondern Vorsatz gewesen. „Ole hatte überhaupt keine Chance, seinem Tod zu entgehen.“ Es sei zudem ein Vertrauensbruch gewesen, „der groesser, schlimmer, brutaler nicht haette sein koennen“.

Richter Roland Kleinschroth kritisierte überdies scharf die Angriffe gegen Anke Stiefel-Bechdolf, die Verteidigerin von Elisabeth S., die es am Rande des Verfahrens gab.

 




Elisabeth S.: Richter lehnt Antrag auf Aussetzung des Verfahrens ab – Mordmerkmal Heimtücke möglicherweie gegeben

Die erste Stunde am vergangenen Donnerstag, den 04. April 2019, beanspruchte er für sich. Roland Kleinschroth, der Vorsitzende Richter im Verfahren um Elisabeth S. machte es nicht kurz, sondern sehr ausführlich, als er begründete, warum die Anträge, die Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf stellte, abgelehnt werden. Unter anderem beantragte Anke Stiefel-Bechdolf die Aussetzung des Verfahrens, um das Krankheitsbild von Elisabeth S. anhand weiterer Untersuchungen zu präzisieren.

Kleinschroth ging auf die Kritik ein, dass die Befragung von Elisabeth S. von Gutachter Dr. Thomas Heinrich lediglich 1,5 Stunden dauerte. Er verwies auf die hohe Sachkenntnis Heinrichs: „Er ist forensisch erfahren, auch im Hinblick auf Menschen in einem höheren Lebensalter.“ Zudem habe Heinrich auf die Kritik und auch auf die veränderte Sachlage nach dem MRT-Befund reagiert, eine mündliche Erklärung sowie eine ergänzende schriftliche Stellungnahme sei erfolgt. Zudem habe er sein Urteil über Elisabeth S. revidiert. Nun sei nicht mehr nur eine leichte, sondern eine mittelschwere Depression mit einer eingeschränkten Steuerungsfähigkeit denkbar. Zudem betonte Kleinschroth, dass in dieser Befragung, der so genannten Exploration, „jeder Angeklagte den Umfang seiner Aussagen selbst bestimmt“. Das heißt: Heinrichs Rolle sei dabei nicht, nachzufragen und auf Widersprüche hinzuweisen, sondern lediglich eins zu eins festzuhalten, was Elisabeth S. über sich selbst und die Tatnacht berichtet.

Richter Kleinschroth verwies darauf, dass auch die Kammer ihr möglichstes zur Aufklärung des Sachverhalts getan habe. Auf Antrag von Stiefel-Bechdolf seien weitere Zeugen gehört worden. Auch die Gesundheitsakte der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd sei herangezogen worden. Er betonte aber, dass die „Amtsaufklärungspflicht“ im Mittelpunkt stehe. Sprich: Es geht darum, am Ende ein angemessenes Urteil und Strafmaß aussprechen zu können und nicht darum, zu erforschen, welche Grunderkrankung vorliegen könnte. Von Demenz, Angstzuständen und einer psychotischen Depression wird an dieser Stelle gesprochen. Es sei ein sehr weites Feld, was es hier zu untersuchen gelte und schlicht und ergreifend zur „weiteren Sachaufklärung nicht erforderlich“ sei.

Richter Kleinschroth bereits die Möglichkeiten eines Strafmaßes. Niedere Beweggründe als Mordmerkmal sieht er nicht gegeben, wohl aber vorstellbar wäre das Mordmerkmal der Heimtücke, da nach dem gerichtsmedizinischen Gutachten keine Abwehrspuren seitens Ole T. (7) festgestellt werden konnten.

Das Urteil soll am Montag, den 08. April 2019, gegen 10 Uhr, verkündet werden.

 

 

 




Elisabeth S.: „Susanne freut sich. Dann ist er fertig“

// Richter spielt Audio-Datei von Vier-Augen-Gespräch zwischen Elisabeth S. und Sohn vor

Stephan S. war zu aufgeregt, um mitzuschreiben. Der ansonsten so ruhig und nüchtern wirkende Fotodesigner nahm daher das Vier-Augen-Gespräch mit seiner Mutter Elisabeth S. im Landgericht Heilbronn am 03. Januar 2019 auf seinem IPad auf. Das Gespräch ging insgesamt rund drei Stunden. Zwei Stunden davon wurden von dem IPad aufgezeichnet. Diese Aufzeichnung ließ der Vorsitzende Richter des Verfahrens gegen Elisabeth S., Roland Kleinschroth, nun im Gerichtssaal abspielen. Es geht um die Tatnacht.

Der Ton ist nicht gut und vorab merkt Richter Kleinschroth an dem 12. Prozesstag am 15. März 2019 gegen Elisabeth S. an: Wenn er gewusst hätte, dass Stephan S. nicht mitschreibt, sondern aufnimmt, dann hätte er ihm ein Diktiergerät zur Verfügung gestellt. Aber man versteht als Zuhörer trotzdem den Großteil der Worte, die gesprochen worden sind in dieser ungewöhnlichen Situation. Man hört Elisabeth S. weinen, immer wieder beteuert sie, dass sie Ole doch nie habe etwas antun können. Sie habe ihn doch geliebt. Stephan S. hält sich zurück mit seinen Fragen. Hauptsächlich wird es ein sanftes Frage-Antwort-Spiel zwischen der Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf, die noch mit in dem Raum sitzt, und ihrer Mandantin Elisabeth S.. Es handelt sich daher korrekterweise nicht um ein Vier- sondern ein Sechs-Augen-Gespräch.

Es kommt nicht alle Tage vor, dass ein Gericht so ein Gespräch während eines Prozesses zugesteht und man hatte sich vor allem eins damit erhofft: Mehr Aufklärung zur Tatnacht.

Das ‚Wie‘ konnte mittlerweile anhand der Spurensicherung und dem Obduktionsbericht geklärt werden: Der siebenjährige Ole T. aus Künzelsau wurde von seiner Ersatz-Oma Elisabeth S. in der Tatnacht vom 27. auf den 28. April 2018 erwürgt. Jetzt geht es darum, die Frage nach dem Warum zu beantworten. Und damit tut sich Elisabeth S. sichtlich schwer. Sie erzählt im Laufe des Gespräches nahezu wortgleich dieselbe Geschichte, die sie vor Gericht bereits am 28. Januar 2019 erzählt hat: Eine Geschichte, die davon handelt, dass Ole nachts aufgewacht sei und keine Luft mehr bekommen habe. Sie habe ihm helfen wollen, ihn an den Schultern geschüttelt und vermutlich auch am Hals, habe ihn schließlich ins Badezimmer geschleift, um ihn mit Wasser „beträufelt“, dabei sei er ihr ins Wasser geglitten. Vermutlich aus Panik habe sie dann das Haus verlassen:

„Ich habe die Tage zuvor nicht so viel geschlafen“

„Er ist eingeschlafen. Ich habe die Tage zuvor nicht viel geschlafen, weil mir so viel im Kopf rumgegangen ist, Dann bin ich aufgewacht. Ole hat sich aufgebäumt und hat so schlecht geatmet. Ole, was ist los?, habe ich ihn gefragt. Ich habe ihn gepackt und geschüttelt. Ich war so in Panik und hatte solche Angst, dass er so schlecht atmet. Ich konnte nicht mehr klar denken. Was mach ich jetzt? Ich kann es euch nicht sagen, warum ich keinen Arzt gerufen habe.“

Wir wissen: Diese nun zum wiederholten Mal von ihr vorgetragene Geschichte entspricht nicht den Tatsachen (wir berichteten).

Immer wieder wird Elisabeth S., wenn sie abschweift in ihren Erzählungen, wieder von ihrer Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf und auch ihrem Sohn  Stephan S. zur Frage nach dem Wie zurückgeführt. Stiefel-Bechdolf macht ihre Mandatin darauf aufmerksam, dass es so nicht gewesen sein könne, wie sie erzählt (wir berichteten). Es seien nur am Hals Würgemale festgestellt worden. Jemand hat mehrere Minuten den Hals des Kindes zugedrückt, bis er erstickt ist. Und die Spurensicherung fand nur Spuren von Elisabeth S.. „Wer drückt jemandem den Hals zu, wenn er keine Luft mehr bekommt?“, wird Elisabeth S. gefragt. Anke Stiefel-Bechdolf spricht klar und deutlich zu ihr: „Sie haben es gemacht. Das müssen sie begreifen.“ Elisabeth S. sagt daraufhin: „Ich habe noch nie so etwas gedacht oder geplant.“ Es scheint nicht in ihr Weltbild zu passen, dass sie ein Kind umgebracht haben soll, daher kann es auch nicht der Realität entsprächen. So zumindest scheint Elisabeth S. diesen Fall zu bewerten. Sie erzählt ihrem Sohn und ihrer Anwältin, wie sie noch beim Verhör bei der Polizei in Künzelsau und in der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd geglaubt habe, dass sich alles bald aufkläre und sie wieder freikomme.

Wer drückt jemandem den Hals zu, wenn dieser ohnehin schon keine Luft mehr bekommt?

Auffällig ist, dass die erzählte Geschichte der Tatnacht immer dann abbricht oder anders weitergeht, wenn es um das Thema, Ole baden‘ geht. Dieses Thema schein losgelöst von einer festen chronologischen Reihenfolge des Abends im Raum zu schweben. In einer ihrer früheren Erzählungen geht sie, als Ole sich weigert zu baden, direkt mit ihm ins Bett, dann erzählt sie, dass sie doch nochmal ins Wohnzimmer einen Stock tiefer gegangen seien. Bei ihrer Erzählung in dem Sechs-Augen-Gespräch scheint dieser Teil der Geschichte fast aus ihrem Gedächtnis verschwunden zu sein. Als sie bereits mit Ole erzähltechnisch im Bett liegt, fällt ihr plötzlich auf, dass die Geschichte mit dem baden ja noch irgendwo einzufügen sei. Ja, wann habe sie nochmal Ole baden wollen? Das Einordnen bereitet ihr offensichtlich Mühe. Warum? Bei so einem Abend brennt sich jedes Detail in den Kopf ein – sollte man meinen. Ist im Rahmen dieses Vorgangs vielleicht etwas passiert? Elisabeth S. hält aber weiter an der Version fest, dass der Junge in der Nacht aufgewacht sei und keine Luft mehr bekommen habe.

Der Sohn bittet seine Mutter, nochmal über Details nachzudenken, es wäre wichtig für die Aufklärung des Falles. So bleibe alles, was geschehen ist, ziemlich vage. Wenn Elisabeth S. nicht noch mehr Details einfallen, wird es ein bitteres Stück für die Eltern werden, dass sie serviert bekommen: Es wird ein Urteil geben, aber keine vollständige Aufklärung über den Tathergang.

Mutter von Ole zusammengebrochen

Als Regine S., die gemeinsame Ärztin von Ole T. und Elisabeth S., an dem 12. Prozesstag nochmal im Zeugenstand Platz nimmt, berichtet sie, dass die Mutter von Ole T., Susanne T., auf der Straße zusammengebrochen sei, als sie gehört habe, dass sich der Prozess noch bis April 2019 ziehen werde. Schon seit geraumer Zeit nimmt lediglich der Vater von Ole T., Dr. Jens T., an den Prozesstagen teil. Auch die zweistündige Audio-Datei hat er mitangehört.

Auch an der Familie von Elisabeth S. gehen die Geschehnisse nicht spurlos vorüber. Der Sohn befindet sich laut eigenen Aussagen mittlerweile in einer Trauma-Therapie. Auch vom Gericht fühlt er sich verkannt:„Ich sitze hier mit einer Verteidigungshaltung und fühle mich ausgenutzt.“ Die Audio-Datei habe er „wiederhergestellt, damit ich nicht aussagen muss. Sonst würde es heißen, ich würde etwas verheimlichen, wenn ich nicht aussage.“ Elisabeth S. versuchte Blickkontakt mit ihrem Sohn herzustellen. Aber Stephan S. würdigte sie keines Blickes. Als er den Raum verließ, brach sie in Tränen aus. Auch der sehr ruhig wirkende Bruder Wolfgang K. nannte als einen Grund dafür, dass er zunächst von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht habe, weil er sich diesen Umständen nicht habe aussetzen wollen, dass sei alles psychisch sehr belastend.

Auch über die Psyche von Elisabeth S. in der Tatnacht erfährt man einiges. Gegenüber dem Sohn und ihrer Anwältin erzählt die 70-Jährige, dass sie Tage zuvor bereits nicht mehr richtig schlafen konnte, dass sie mit den Gedanken immer wieder abgeschweift sei und gar nicht ganz bei Ole war. Sie habe sich schreckliche Sorgen wegen der Entrümpelungihres Kellers gemacht und wie sie das alles schaffen solle:

„Erst musst du etwas essen. Dann kriegst du Schokolade, habe ich zu Ole gesagt. Dann haben wir mit den Autos gespielt. Ich habe in der Küche noch etwas aufgeräumt. Mit den Gedanken war ich noch beim Keller, wie ich das alles auf die Reihe bekomme. Das hat mich wahnsinnig belastet. Ich habe mich aber zusammengerissen.“

Warum habe sie Ole die Haare waschen wollen?, wird Elisabeth S. gefragt. Ihre Antwort: „Susanne freut sich. Dann ist er fertig.“

Elisabeth S. habe laut eigenen Aussagen Angst gehabt, dass den ihr nahestehenden Menschen etwas passiert. Nun ist es diese Angst quasi zu einer selbsterfüllenden Prophezeihung geworden.

Foto & Video: GSCHWÄTZ

 

 




Bruder von Elisabeth S.: „Ich habe versucht, ihm die Augen einzudrücken“

Wenn alles nach Plan läuft, ist heute der letzte Tag, an dem Zeugen im Prozess um Elisabeth S. (70) aus Künzelsau vernommen werden, bevor dann Anfang April 2019 die Plädoyers vorgetragen werden sollen und ein Urteil gefällt werden soll. Elisabeth S. steht wegen Totschlags ihres Zieh-Enkels Ole T. (7) vor dem Landgericht Heilbronn. Daher ist der heutige 12. Verhandlungstag am 15. März 2019 ein wahrer Zeugen-Marathon. Den Auftakt machte der Bruder von Elisabeth S.. Wolfgang K. (66), ledig, wohnhaft in Stuttgart. Er gab Erstaunliches zu Protokoll, unter anderem, dass er selbst vor vielen Jahren einmal nach einem dramatischen Erlebnis nachts aufgewacht sei und seinen Bettnachbarn körperlich angegangen habe, indem er ihn an den Ohren geschüttelt und versucht habe, ihm die Augen einzudrücken. Am nächsten Tag konnte er sich nicht mehr daran erinnern.

Diese Begebenheit ereignete sich vor vielen Jahren im Urlaub. Vorausgegangen war ein Vorfall mit einem Zwölfjährigen, der Sohn einer Bekannten. Dieser hatte immer wieder Anfälle, bei denen er alles innerhalb einer halben Stunde oder Stunde „zertrümmert“ habe, so schildert es Wolfgang K.. Dann sei alles wieder gut gewesen. Ein ebensolcher Anfall habe den Jungen in dem Urlaub wieder ereilt. Nachts müsse Wolfgang K. dieser Vorfall wohl noch so beschäftigt haben, dass es zu diesem Aussetzer mit seinem Bettnachbarn gekommen sei, vermutet Wolfgang K.. Der Bekannte habe sich aber gewehrt und am nächsten Tag konnte man schon wieder darüber lachen.

Elisabeth S.: Sie war hilfsbereit, aber sie brauchte auch Hilfe

Auf Nachfrage erklärt Wolfgang K. vor Gericht, warum er sich zunächst auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen hat und nun doch im Prozess um seine Schwester aussagt. Er meinte, er sei überrascht gewesen, dass in dem psychologischen Gutachten von Dr. Thomas Heinrich (wir berichteten) keine Depression bei seiner Schwester festgestellt werden konnte. Wolfgang K. berichtete daher am heutigen Verhandlungstag über Phasen, die teilweise mehrere Jahre andauerten, in denen Elisabeth S. „antriebslos, bedrückt und voller Weltschmerz“ gewesen sei, vor allem ab 2010, seit dem Tod des Ehemannes, habe er dies bei ihr feststellen können. 2017 sei sie wieder in einer etwas besseren psychischen Verfassung gewesen. Aber auch in diesen besseren Phasen habe sie diverse vermeintlich einfachen Dinge nicht machen können. So berichtet Wolfgang K. von einer Steuererklärung, die er für seine Schwester gemacht habe und die sie nur auf dem Finanzamt in Öhringen habe abgeben sollen, was sie jedoch nicht geschafft und ihn gebeten habe, dies für sie zu erledigen. Am Ende seien sie zusammen nach Öhringen gefahren. Aber das sei nicht das einzige Mal gewesen, dass er von seinem Wohnort Stuttgart nach Künzelsau gefahren sei, um sie zu unterstützen. Auch als ihr in München lebender Sohn krank wurde und sie ihn besuchen wollte, habe sie ihren Bruder gebeten, sie hinzufahren. Letztendlich konnte sie bei einer studentischen Nachbarin mitfahren, die nach München fuhr. Aber auch bei der Rückfahrt erbat sie sich Hilfe von ihrem Bruder, der schließlich von Stuttgart nach München fuhr, um sie wieder nach Künzelsau zu fahren, da sie nicht mit dem Zug fahren wollte.

Kaufrausch in Kasachstan

Beinahe täglich hätten die Geschwister telefoniert, selbst als er einen Monat vor der Tat für zwei Wochen mit seiner Familie in Japan Urlaub gemacht habe. Elisabeth S. klagte ihrem Bruder laut seinen Angaben sehr häufig ihr Leid. Sie hätten ein gutes Verhältnis zueinander, sie sei auch immer für ihn dagewesen, sagte er vor Gericht. Sie habe ihn auch immer bekocht, wenn er sie mindestens einmal im Monat besucht habe. Gegenüber den depressiven Phasen, die sich vor allem im Herbst und Winter bis in den späten Frühling hinein abgespielt hätten, gab es auch Hochphasen, in welcher Elisabeth S. dann teilweise in einen wahren Kaufrausch fiel. So erinnerte er sich unter anderem an eine Begebenheit in einem Urlaub in Kasachstan, als Elisabeth S. so viel eingekauft habe, bis sie kein Geld mehr von der Bank bekommen habe. Ihre Brüder und auch der Sohn von Elisabeth S., Stephan S., hätten sie aufgrund ihrer psychischen Instabilität auch immer mal wieder darauf angesprochen, sich doch an eine Beratungsstelle zu wenden, insbesondere nach der Erkrankung ihres Sohnes Anfang 2018, worunter sie stark gelitten habe, sei das Thema wieder aufgekommen. Daran konnte sich Sohn Stephan S., der danach im Zeugenstand Platz nahm, allerdings nicht erinnern. Er sagte aus, dass diese Beratungsstelle 2010 im Gespräch war, als sein Vater gestorben sei.

„Wir waren genervt.“

Wolfgang K. berichtete, dass seine Schwester wegen ihrer psychischen Probleme keinen Arzt aufsuchen wollte, da sie da nur Tabletten bekommen würde, die sie ruhig stellen. Das würde aber das Problem nicht lösen, so habe sie es den Brüdern erklärt. Der Rentner weiß, dass seine Schwester Angst davor gehabt habe, dass sie von ihren Brüdern in die psychiatrische Klinik „eingewiesen“ werden würde. Diese Sorge sei jedoch völlig unbegründet gewesen. Denn: „Wir wollten, dass sie sich beraten lässt. Wir waren genervt von diesem latent vorhandenen Zustand, der nun schon zehn Jahre andauerte.“ So könne es einfach nicht weitergehen.

Diese privaten Dinge seien nichts für die Öffentlichkeit

Nicht nur in diesem Punkt, auch bei der Kindheit klaffen die Wahrnehmungen der Geschwister auseinander. Während Wolfgang K. davon spricht, dass sie beide ein sehr gutes Verhältnis zu ihren Eltern gehabt hätten und es keine Lieblingskinder gegeben habe, habe wohl Elisabeth S. die Kindheit anders empfunden. Gegenüber der Psychologin der Justizvollzugsanstalt Schwübsch Gmünd soll sie sich wohl dahingehend geäussert haben, dass sie immer am meisten Verantwortung, unter anderem für ihre zwei jüngeren Brüder, habe tragen müssen. Vor dem Gespräch mit Dr. Thomas Heinrich bezüglich des psychologischen Gutachten sollen die Brüder wohl auf Elisabeth S. eingeredet haben, nichts dergleichen über ihre Kindheit zu äussern. Es habe auch „ziemliche Probleme“ in der Ehe gegeben, so Wolfgang K. im Zeugenstand. Der Ehemann von Elisabeth S. soll, so Wolfgang K., dem Alkohol zugetan wesen sein. Dies alles solle jedoch keine Erwähnung finden, da diese privaten Dinge die Öffentlichkeit nichts angingen.

Auffällig sei gewesen, dass Elisabeth S. innerhalb von Sekunden umschalten habe können, erzählt der Rentner. Wenn es an der Tür geklingelt habe, sei sie wie ausgewechselt gewesen: „Die Niedergeschlagenheit war weg, der Weltschmerz war weg. Sie konnte fröhlich sein.“

Der zweite Bruder von Elisabeth S., Gerhard K. (68) aus Niedernhall, war ebenfalls vor Gericht anwesend, nahm jedoch von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.

Video und Foto: GSCHWÄTZ/Archiv/Prozessauftakt am 27.11.2018

 

 

 

 

 

 




Jeder hat seine eigene Wahrheit

Ole starb vermutlich gegen Mitternacht – Was hat Elisabeth S. danach gemacht?

Staatsanwalt Lustig: „Besonders verachtenswert“

Vor Gericht treffen, wenn nichts mehr dazwischenkommt, am kommenden Montag, den 18. Februar 2019, große Namen aufeinander. Ein Richter, der so gerecht wie nur möglich urteilen möchte in einem hochsensiblen Fall. Ein Staatsanwalt, der die Angeklagte als eigensüchtig bezeichnet hat und sie eventuell wegen Mordes anstatt Totschlags verurteilt sehen möchte. Und eine Verteidigerin, die in ihrem Plädoyer versuchen wird, menschlich zu erklären, wie das geschehen konnte, was geschehen ist: Elisabeth S. hat ihren Ersatz-Enkel Ole (7) zu Tode gewürgt (wir berichteten).

Man weiß nicht, was Elisabeth S. ihrer Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf alles erzählt hat über die Tatnacht – und ob es letzten Endes der Wahrheit entspricht, was sie erzählt hat. Nach den Aussagen des Gerichtsmediziners müsste Ole T. zwischen 22 und 1 Uhr nachts gestorben sein. Was hat Elisabeth S. bis zum Morgengrauen gemacht, stellt sich die Frage? Stiefel-Bechdolf hat sicher keine einfache Position vor Gericht, immerhin verteidigt sie eine 70-Jährige, die ein Kind erwürgt hat. Aber sie ist Profi genug, um sich von diesem Druck nichts anmerken zu lassen. Nicht wenige rollen die Augen im Gerichtssaal, wenn sie manche Zeugen derart hinterfragt, bis sich Staatsanwalt Harald Lustig und/oder Nebenklägervertreter Jens Rabe einschalten. Man denke nur an den Künzelsauer Kriminalhauptkommissar Rainer O., der am Ende zugeben musste, dass das Tatmotiv „Verlustangst“ im Prinzip die Polizei selbst bei den Zeugenvernehmungen aktiv ins Spiel gebracht hat. Und auch wenn sich einige im Zuhörersaal über die „Verhörmethoden“ von Stiefel-Bechdolf mokieren, so fällt danach nicht selten der Satz: „Aber wenn ich mal eine Verteidigerin brauche, würde ich sie nehmen.“

Sie wird am Montag ihr Plädoyer vortragen, dass zugunsten ihrer Mandantin sprechen soll. Sie wird die enge Bindung zwischen Elisabeth S. und Ole T. betonen. Sie wird eventuell für eine eingeschränkte Schuldfähigkeit, auf eine psychische Instabilität ihrer Mandantin plädieren. Elisabeth S. soll vor den Augen der Zuhörer als Mensch und nicht als Monster präsentiert werden. Stiefel-Bechdolf hat dabei aber einen ebenbürtigen Gegenspieler.

Staatsanwalt Harald Lustig wird in seinem Plädoyer betonen, warum Elisabeth S. verurteilt gehört. Für ihn war es nicht aufopfernde Liebe, sondern letzten Endes „krasse Eigensucht“, die Elisabeth S. zur Tötung des Jungen getrieben haben. Sie habe, so Lustig, „ihr Eigeninteresse höher bewertet“ als die des Jungen. Das sei für ihn eine Tat, die „auf tiefster Stufe steht und besonders verachtenswert“ sei. Lustig ist als Staatsanwalt ebenfalls sehr anerkannt. Und er ist direkt, genauso direkt wie Stiefel-Bechdolf.

Auch der Vorsitzende Richter dieses Prozesses, Roland Kleinschroth, genießt einen hohen Ruf. Auf der Suche nach der Wahrheit hat er von Anfang an an mitmenschliche Werte appelliert – nicht selbstverständlich in einem Prozess, in dem es um etwas so Unmenschliches geht. Aber irgendwann, nachdem auch die zweite Aussage von Elisabeth S. eine Falschaussage war, war auch für ihn das Ende der Fahnenstange erreicht.

Es wäre den Eltern von Ole T. zu wünschen, aber es erscheint angesichts des nahen Endes des Prozesses immer unwahrscheinlicher, dass die Wahrheit – und zwar, warum Ole T. erwürgt wurde, ans Licht kommt. Es ist daher umso schwieriger zu entscheiden, ob Elisabeth S. ins Gefängnis kommen müsste oder in die Psychiatrie. Der psychologische Sachverständige jedenfalls, Dr. Thomas Heinrich vom Klinikum Weißenhof in Weinsberg, konnte keine hinreichenden schweren psychischen Einschränkungen bei Elisabeth S. feststellen, die als Erklärung für die Tat hätten dienen können. Damit wäre sie voll schuldfähig zu sprechen.

 

 




Elisabeth S. gesteht Falschaussage

Am heutigen (28. Januar 2019) achten Verhandlungstag gegen Elisabeth S., die des Totschlags an ihrem siebenjährigen Zieh-Enkel Ole T. angeklagt ist und sich seit November 2018 vor dem Landgericht Heilbronn verantworten muss, gestand Elisabeth S., dass sie bei ihrer ersten polizeilichen Vernehmung falsch ausgesagt hat.
 
Demnach hat sich Ole nicht beim Herumtoben am Bettposten gestoßen und dadurch am Hals verletzt, sondern er sei in der Nacht aufgewacht und habe schlecht Luft bekommen. Sie habe ihn daraufhin geschüttelt und am Hals gedrückt, weil sie das Gefühl gehabt habe, es stecke möglicherweise etwas in seinem Hals. Daraufhin seit er bewusstlos geworden. Als sie ihn ins Badezimmer geschleppt habe, um ihn mit Wasser zu besprenkeln, war er vermutlich schon nicht mehr am Leben. Es tue ihr alles so leid, sagt Elisabeth S..
 
Der Vater von Ole T., Dr. Jens T., hat heute erneut Zweifel an der Aussage von Elisabeth S. geäussert hat. Er und seine Frau sehen weiterhin das Tatmotiv der Verlustangst im Raum stehen, wie es auch der Erste Staatsanwalt Harald Lustig in seinem Plädoyer beim Prozessauftakt am 27. November 2018 vorgetragen hat.
 
Elisabeth S. wiederum streitet es ab, dass sie das Gefühl gehabt habe, Ole zu verlieren. Sie sei aber in dieser Zeit allgemein in einer schlechten psychischen Verfassung gewesen.