1

März-Schüler-Abos werden im April von der Zahlung freigestellt

Baden-Württemberg entlastet ein weiteres Mal die Familien bei den Schüler-Abos im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Verkehrsminister Winfried Hermann sagte am Sonntag: „Das Land Baden-Württemberg erstattet den Eltern in Baden-Württemberg eine Monatsrate der Schülerzeitkarten ihrer Kinder. Diese Maßnahme soll die Familien dafür entschädigen, dass im Januar und auch über weite Teile des Februars die Schulen geschlossen waren und nur die Abschlussklassen Präsenzunterricht hatten.“ Die Schülertickets blieben deswegen zu weiten Teilen ungenutzt. Da nachträgliche Erstattungen immer einen hohen Verwaltungsaufwand auslösen, wird die Erstattung wie im vergangenen Jahr dadurch bei den Eltern ankommen, dass ein späterer Monat nicht abgebucht wird. Konkret wird den Kundinnen und Kunden die Rate für April erlassen, die im Monat März noch im Abo sind.

 

Minister Hermann erklärte: „Viele Eltern haben in den vergangenen Wochen erneut enormes leisten müssen. Sie an dieser Stelle zugleich finanziell zu entlasten und ihnen für ihre Treue zum ÖPNV zu danken, ist mir ein wichtiges Anliegen.“

 

Für die Eltern wird es dabei zu keinem Verwaltungsaufwand kommen. Alle Schüler-Abos, die im März laufen werden im April von der Zahlung freigestellt. Eltern, deren Kinder mit Fahrten außerhalb des ÖPNV befördert werden, werden erneut gleichgestellt. Die gesamte Maßnahme wird mit 20 Mio. Euro beziffert, die das Land aus der Haushaltsrücklage Corona bereitstellt.

 

Die Maßnahme ist zugleich Teil eines größeren Pakets zur Stabilisierung der Einnahmen im ÖPNV. Denn vor allem im ländlichen Raum sind Schülerzeitkarten ein wichtiger Faktor zur Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs. Käme es hier zu einer dauerhaften Abwanderung von Bahnen und Bussen, hätte dies große Auswirkungen auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Verkehre mit der Folge von Angebotseinschränkungen.

 

Zugleich will das Landeskabinett frühzeitig seine Beteiligung an einer Weiterführung des Rettungsschirms für den ÖPNV im Jahr 2021 beschließen. Hier wird eine erneute Beteiligung der Bundesregierung erwartet.

 

 




Erstattung von NVH-Schülertickets

Das Land Baden-Württemberg schnürt ein weiteres Hilfspaket für den öffentlichen Nahverkehr. Die Einnahmeausfälle der Verkehrsunternehmen sollen mit 115 Millionen Euro abgefedert werden.

Auch Eltern bekommen Unterstützung

Aber nicht nur den Unternehmen, sondern auch den Eltern wird unter die Arme gegriffen: 20 Millionen Euro stehen bereit, um bezahlte und wegen des Schul-Lockdowns nicht in Anspruch genommene Schülertickets auszugleichen.

Im Interesse der Fahrgäste

Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) sagt über die Überbrückungshilfe: «Die Entscheidung der Koalitionsfraktionen für die Fortführung des ÖPNV-Rettungsschirms und Ausgleichszahlungen für Schülertickets ist ein wichtiger Schritt zur Stabilisierung des Angebots an Bussen und Bahnen im Land im Interesse der Fahrgäste.»

Keine Entscheidung ohne Wermutstropfen

Einschränkend teilt die NVH auf Ihrer Webseite allerdings mit: „Über die Anzahl der vom Land übernommenen Monatsraten ist noch nichts bekannt. Wie schon im Frühjahr 2020 wird eine Erstattung voraussichtlich nur erfolgen, sofern das Abo nicht gekündigt wurde.“

Text: Matthias Lauterer, Quelle: Pressemitteilung des Landtags




NVH verlängert Rückgabefrist

Der aktuelle Lockdown wird verlängert, noch bis mindestens 15. Februar 2021 bleiben Kitas geschlossen und an den Schulen findet kein Präsenzunterricht – außer für Abschlussklassen – statt. Viele Kinder und Jugendliche benötigen deshalb ihre Monatskarten für den öffentlichen Nahverkehr nicht und die Eltern fragen sich, was sie nun mit diesen machen sollen. Auf der Homepage des Hohenloher Nahverkehrs (NVH) heißt es unter https://www.h3nv.de/aktuelles/detail/rueckgabefrist-verlaengert, dass „die Rückgabefrist für das Sunshine-Ticket und die KidCard im Abo im Januar verlängert“ wird. Das heißt, die Monatsabschnitte für Februar 2021 können ausnahmsweise bis Montag, 25. Januar, abgegeben werden. Normalerweise ist das nur bis zum 15. des jeweiligen Vormonats möglich. 

Wer die Karte zurückgeben möchte, sollte diese mit einer kurzen Erklärung an das Abo-Center schicken oder direkt dort einwerfen. Wichtig ist aber, dass diese spätestens am 25. Januar dort vorliegt. Später eingehende Karten werden nicht mehr berücksichtigt. Für die Januar-Abschnitte, die auch nicht benötigt wurden, ist momentan keine solche Kulanzregelung oder Erstattung vorgesehen.

 




„Bei konsequenter Umsetzung des Mindestabstandes dürfte ein normaler Bus noch mit maximal zwölf Personen unterwegs sein“

Maskenpflicht, nach Jahrgangsstufen getrennte Pausenhöfe, regelmäßiges Lüften – auch Schulen und Schüler sind von Corona gefordert. Penibel achten die Lehrer darauf, dass die Vorgaben in den Schulgebäuden eingehalten werden. Doch das scheint nicht für die Busse des Nahverkehr Hohenlohe (NVH) zu gelten, in denen dichtes Gedränge herrscht und sich die Klassenstufen munter vermischen. So wird jedes Hygienekonzept ad absurdum geführt. Eine Leserin, die sich wegen der Situation an GSCHWÄTZ wandte und selbst Mutter von betroffenen Schulkindern ist, formulierte es so: „Wurde das Corona-Virus von oberster Stelle darüber informiert, dass es in den Bussen des NVH Ruhe geben soll und sich nicht auf die Personen, die eng wie Ölsardinen stehen, verbreiten darf?“

Situation am Künzelsauer Busbahnhof

GSCHWÄTZ hat sich selbst einen Überblick verschafft und an einem Schultag morgens am Busbahnhof in Künzelsau Position bezogen. Und tatsächlich: In den Bussen, die aus dem ganzen Hohenloher Umland eintreffen, sind sämtliche Sitzplätze belegt und auf den Gängen stehen die Schüler dicht an dicht.

„Als Massentransportmittel ist dies einfach nicht möglich“

NVH-Betriebsleiter Alexander Wolf schreibt auf Anfrage der Leserin: „Die Bundesländer haben bereits im Frühjahr die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln vorgeschrieben, da hier der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Bei konsequenter Umsetzung des Mindestabstandes dürfte ein normaler Omnibus noch mit maximal zwölf Personen unterwegs sein. Als Massentransportmittel ist dies einfach nicht möglich – deshalb die Maskenpflicht.“

Bisherige Maßnahmen werden beibehalten

Laut Robert-Koch-Institut (RKI) schütze die Maske vor einer Ansteckung, so Wolf weiter in seiner E-Mail. Die Verkehrsunternehmen würden zur Reduzierung der Infektionsgefahr ihre bisherigen Maßnahmen wie zum Beispiel verkürzte Reinigungsintervalle während der Pandemie beibehalten, obwohl die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung durch die sogenannte Schmierinfektion, also durch das Berühren von Flächen wie etwa Haltestangen oder Haltewunschknöpfen, gemäß RKI gering sei.

„Wir sind auf die Unterstützung der Schulen angewiesen“

Der Betriebsleiter weist dabei auch auf die Rolle der Schulen und Schulträger hin: „Der NVH hat alle Schulen und Schulträger Ende April, aber auch nochmals zum Ende der Sommerferien angeschrieben. Wir sind auf die Unterstützung der Schulen angewiesen, indem die Schulen mithelfen, die Nachfragespitze in der Hauptverkehrszeit – vor allem zur ersten Stunde – zu verteilen.“ Auch seien die Schulen bereits im Frühjahr vom NVH gebeten worden, gestaffelte Unterrichtszeiten – wo möglich – vorzusehen. Diese Maßnahme solle dazu beitragen, die Besetzung der Fahrzeuge in der morgendlichen Spitzenzeit, in der auch viele Berufstätige unterwegs sind, zu entzerren.

„Leider haben nur wenige Schulen darauf reagiert“

„Leider haben nur wenige Schulen darauf reagiert“, bedauert Wolf. „Wir haben den Schulträgern auch angeboten, aufgrund der Abflachung des Verkehrsangebots ab zirka 8.30 Uhr zusätzliche Fahrten gegen Bestellung durchzuführen. Einige Schulen haben dies zum Anlass genommen, Fahrten zum Beispiel zur dritten Stunde zu bestellen.“ Die Entscheidung darüber liege jedoch bei den jeweiligen Schulträgern.

„Fraglich ist aber, ob diese Maßnahme ausreichen würde“

An Schultagen setzt der NVH rund 120 Fahrzeuge für den Schülerverkehr seien. „Da die Fahrzeuge in der morgendlichen Spitze alle gut besetzt sind, müssten alle 120 Fahrzeuge einen Verstärker bekommen“, so der NVH-Betriebsleiter. „Fraglich ist aber, ob diese Maßnahme ausreichen würde.“ In einem normalen Solo-Bus könnten – mit Steh- und Sitzplätzen – bis zu 85 Schüler befördert werden. Selbst wenn ein Verstärkerfahrzeug eingesetzt werde, seien so pro Bus immer noch 40 bis 45 Schüler im Fahrzeug. Auch hier könne der Mindestabstand nicht eingehalten werden.

Für Verstärkerbusse fehlen Fahrzeuge und Personal

Wolf weiter: „Unabhängig von Corona prüfen wir regelmäßig die Besetzung der von uns eingesetzten Fahrzeuge. Leider lässt es sich nicht vermeiden, dass in öffentlichen Verkehrsmitteln – egal ob Bahn, S-Bahn oder Bus – Stehplätze in den Hauptverkehrszeiten in Anspruch genommen werden müssen.“ Der flächendeckende Einsatz von Verstärkerbussen sei aus rein praktischen Gründen nicht möglich, weil sowohl Fahrzeuge als auch Fahrpersonal nicht in ausreichender Zahl vorhanden seien. Die Lage werde aber intensiv beobachtet und man habe auch bereits dort, wo es möglich war, kurzfristig reagiert.




„Der NVH steht im regelmäßigen Austausch mit den Schulträgern und Schulen bezüglich der benötigten Kapazitäten“

Am Montag, den 22. Juni 2020, kam es auf der Landesstraße zwischen Niedernhall und Weißbach zu einem Verkehrsunfall. Eine 28-jährige Frau war mit ihrem Mercedes frontal in einen entgegenkommenden Schulbus gefahren (GSCHWÄTZ berichtete unter https://www.gschwaetz.de/2020/06/22/die-schreie-der-kinder-werde-ich-nie-vergessen/). Rund 20 bis 25 Kinder und Erwachsene sollen sich in dem Bus befunden. Sieben der Kinder kamen laut Polizei leicht verletzt ins Krankenhaus. Man kann von Glücksagen, dass dieser Bus, der Schulkinder fuhr, nicht überfüllt war. Was wäre geschehen, wenn Kinder dabei gestanden hätten, weil der Bus überfüllt gewesen wäre?

Überfüllte Busse auch im Hohenlohekreis

Häufig stehen Schulkinder auch im Hohenlohekreis nach Unterrichtsende dicht an dicht in den Bussen. Es sei auch schon vorgekommen, so klagten Eltern auf der GSCHWÄTZ-Facebook-Seite (GSCHWÄTZ berichtete in der März-Ausgabe), dass ihre Kinder nach Schulschluss nicht in den Bus zusteigen konnten, weil der völlig überfüllt gewesen sei. So geschehen beispielsweise auf der Linie sieben, die von Künzelsau über Gaisbach und Kupferzell nach Waldenburg fährt. Nicht nur, dass diverse Busse auch im Hohenlohekreis bei einem normalen Schulregelbetrieb regelmäßig überfüllt sind. Doch wie verhält es sich mit einer Anschnall- und Sitzplatzpflicht in den Bussen? Dürfen Schulkinder in den Bussen so einfach stehend transportiert werden, mit der Gefahr, dass sie bei einem möglichen Unfall nicht gesichert sind?

GSCHWÄTZ hat daraufhin beim Nahverkehr Hohenlohekreis (NVH) gefragt, ob nach dem Unfall bei Niedernhall, über den über Baden-Württembergs Grenzen hinaus berichtet wurde, über eine Entlastung jener Schulbusse, die bekanntermaßen regelmäßig überlastet sind, durch den Einsatz von weiteren Bussen nachgedacht werde? Und ob der NVH plant, in seinen Bussen eine Sitz- und Anschnallpflicht einzuführen, falls es diese noch nicht geben sollte?

„Der NVH steht im regelmäßigen Austausch mit den Schulträgern und Schulen bezüglich der benötigten Kapazitäten“

Lukas Weber vom NVH antwortete darauf in einer Mail: „Grundsätzlich kann bei der Nutzung von Stehplätzen im Bus nicht von einer Überfüllung gesprochen werden; der NVH steht im regelmäßigen Austausch mit den Schulträgern und Schulen bezüglich der benötigten Kapazitäten. Hinsichtlich der von Ihnen angesprochenen Sitz- und Anschnallpflicht verweisen wir auf die gesetzlichen Regelungen des Bundes nach § 22 BOKraft und § 21a StVO“.

Die Verordnung über den Vertrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) besagt in §22 über Stehplätze: Diese „sind nur zulässig, wenn das Fahrzeug im Obusverkehr oder im Linienverkehr mit Kraftomnibussen eingesetzt wird“ sowie „Bei einem Linienverkehr mit Kraftomnibussen, der nicht Orts- oder Nachbarortslinienverkehr ist, kann die Genehmigungsbehörde die Zulässigkeit von Stehplätzen ganz oder teilweise ausschließen“. Das heißt, Fahrgäste müssen in Reisebussen einen Sitzplatz haben und dürfen während der Fahrt nicht stehen oder herumlaufen.

Laut § 21 StVO https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/104-21-personenbefoerderung dürfen in Kraftfahrzeugen „nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist“. Also gibt es laut StVO in Schulbussen keine Sitz- oder Anschnallpflicht, denn hier ist es erlaubt, stehende Fahrgäste zu befördern.

Text: Sonja Bossert

 

 




Hohenlohe: Ausgleich für Schülertickets

Nach langwierigen Verhandlungen mit den Verbänden hat nun das Land Baden-Württemberg am 12. Mai 2020 entschieden, den Eltern-/Eigenanteil an nicht genutzten Schülertickets während der Corona-Pandemie zu ersetzen. Vorgesehen ist, dass für zwei Monate die Eigenanteile nicht abgebucht werden, sofern diese nicht gekündigt wurden. Das genaue Verfahren für die Umsetzung wird in den nächsten Tagen von Vertretern des Landes und der Kommunen/Verbünde gemeinsam festgelegt. Die HNV-Gesellschafter haben sich vorab schon darauf verständigt, dass diese Regelung für die Monate Mai 2020 und Juni 2020 gelten soll.

Land Baden-Württemberg zahlt

Die Ausgleichsregelung gilt im HNV nicht nur für bezuschusste Schülertickets, sondern ohne Ausnahme auch für solche Schülerabos, die zum Beispiel von Eltern und Auszubildenden in voller Höhe selbst bezahlt werden. Unser Dank, sagt Erster Bürgermeister Martin Diepgen und Aufsichtsratsvorsitzender der HNV GmbH, gilt nicht nur dem Land, das diese Mittel so schnell und unbürokratisch zur Verfügung stellt, sondern auch den Eltern und Schülern, die dem ÖPNV in dieser schwierigen Zeit treu
geblieben sind. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für die Zukunft eines stabilen und funktionierenden Nahverkehrs. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises hervor.

Aus Sicht von Detlef Piepenburg, Landrat des Landkreises Heilbronn, wird mit dieser Lösung das umsichtige und verantwortungsvolle Handeln der Eltern/Schüler anerkannt und gewürdigt, die ihr Abonnement nicht gekündigt und dem ÖPNV die Treue gehalten haben. Für Dr. Matthias Neth, Landrat des Hohenlohekreises, ist wichtig, dass mit dieser Ausgleichsregelung auch die Einnahmesituation im ÖPNV mit seinen zahlreichen mittelständischen Busunternehmen, insbesondere im ländlichen Raum stabilisiert wird:
„Zuverlässige und leistungsfähige Busunternehmer sind notwendig, denn auch nach der Corona- Krise müsse der öffentliche Nahverkehr noch funktionieren. „Auch freue ich mich für die Familien, dass gemeinsam
eine Lösung gefunden wurde.“

Die Abo-Center im Hohenloher Nahverkehr werden die Maßnahme umsetzen. Die Eltern/Schüler müssen nichts weiter veranlassen. Für weitere Informationen steht das Team des NVH montags bis freitags von 8:00 bis 17:00 Uhr unter der Rufnummer 07940/9144-0 oder info@nvh.de  zur Verfügung.

NVH. Quelle: GSCHWÄTZ




Elternfrust im Hohenlohekreis

Viele Eltern von Kindern, die normalerweise mit Bussen des Nahverkehr Hohenlohe (NVH) zur Schule fahren würden, ärgern sich derzeit: Obwohl seit Dienstag, den 17. März 2020, kein regulärer Unterricht mehr stattfindet, wurden die Abopreise für die Monatstickets der Kinder weiterhin regulär abgebucht. Gleichzeitig empfahl der NVH, die Abos nicht zu kündigen. Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hatte eine Entschädigungsregelung angekündigt. Die Verhandlungen zwischen Land und den kommunalen Spitzenverbänden laufen aber seit April 2020. Wie der NVH auf seiner Homepage mitteilt, könne sich „die Entlastung gegebenenfalls bis Juni ziehen“. Die KidCard für Kinder bis einschließlich 14 Jahre kostet im Abo und für eine Tarifzone 43 Euro pro Monat. Das Sunshineticket gilt für das gesamte Netz und kostet 51,25 Euro monatlich.

„Bisher konnte noch keine Lösung gefunden werden“

Als Anfang Mai klar wurde, dass auch in diesem Monat für die meisten Kinder kein Unterricht stattfinden wird, wandte sich eine betroffene Mutter aus dem Hohenlohekreis bezüglich einer Rückerstattung der Fahrkartenkosten für April und Mai an den NVH. Die Antwort des Unternehmens vom Montag, den 04. Mai 2020, liegt GSCHWÄTZ vor. Sie besagt: „Für den Monat April 2020 kann nach heutigem Stand keine Erstattung oder Sonderreglung zugesagt werden. Es finden jedoch momentan Gespräche zwischen dem Land, den Landkreisen und Städten sowie den Verkehrsverbünden und Verkehrsunternehmen in Baden-Württemberg statt, um gegebenenfalls eine Ausgleichsregelung für die im April 2020 weitgehend nicht genutzten Schüler-Abos sicherzustellen. Für den NVH konnte bisher leider noch keine Lösung gefunden werden“. Sobald aber weitere Informationen dazu vorliegen, würden diese auf  der NVH-Homepage eingestellt. Dazu sollten sich die Eltern regelmäßig auf http://www.nvh.de informieren.

„Es ist uns nicht bekannt, bis wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist.“

GSCHWÄTZ hakte daraufhin beim NVH nach. Birgit Kuttner, beim NVH zuständig für Öffentlichkeitsarbeit, erklärte am Dienstag, den 05. Mai 2020, per E-Mail ebenfalls: „Leider gibt es hier noch keine Lösung. Es finden derzeit Absprachen zwischen dem Land Baden-Württemberg, den kommunalen Spitzenverbänden und den Verkehrsverbünden statt. Es ist uns nicht bekannt, bis wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist“.

Rückgabe ungenutzter Tickets bis zum 15. des Vormonats

Laut NVH-Homepage können ungenutzte Monatsabschnitte bei den Schüler-Abos normalerweise bis zum 15. des Vormonats beim zuständigen ABO-Center abgegeben werden. Der Monat wird dann nicht berechnet. Dann muss aber auch – sofern vorhanden – die Bonuskarte abgegeben werden. Die Frist für die Rückgabe der Mai-Abschnitte hatte der NVH bis zum 23. April verlängert. Viele Eltern – so etwa im Landkreis Heilbronn – nutzten diese Möglichkeit, manche gaben dann auch gleich die restlichen Tickets für die Monate Juni und Juli ab, weil ja immer noch nicht klar ist, wann und in welchem Umfang der reguläre Schulbetrieb wieder startet. Gerade die älteren Schüler fahren dann häufig mit dem Fahrrad zur Schule.

Text: Sonja Bossert




Busfahrer schützen sich mit Absperrbändern

Auch im Nahverkehr Hohenlohe (NVH) werden Maßnahmen eingeleitet, um sich zu schützen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus. Laut Schülerberichten haben vergangene Woche manche Busfahrer nur noch die Türen im Heck und nicht mehr vorne beim Busfahrer selbst geöffnet, um die Schüler ein- und aussteigen zu lassen. Auch Absperrbänder wurden gesichtet, die den Busfahrer abgrenzen sollen von dem Rest seiner Passagiere. Auf Nachfrage beim NVH weist dieser darauf hin, dass „in Anlehnung an die benachbarten Verkehrsverbünde seit 13. März 2020 Maßnahmen zum Schutz vor Corona-Infektionen getroffen“ worden sind. Unter anderem seien seit Freitag, den 13. März 2020  die Vordereinstiege sowie der Fahrscheinverkauf in den Bussen eingestelltworden. „Das bedeutet, dass die Fahrgäste nur noch über die hintere(n) Türe(n) ein- und aussteigen dürfen.“ Weiter heißt es: „Da wir in den NVH-Bussen derzeit kein e-Ticket-Terminal an den Ausstiegstüren haben, wird auch auf das ein- und auschecken per e-Ticket verzichtet.“ Der NVH äussert sich auch zu den Absperrbändern: „Zum Schutz des Fahrpersonals können die Busunternehmen in Eigenregie zusätzlich die erste Reihe im Fahrgastraum sperren.“

 

Die Informationen des HNV, die regelmäßig aktualisiert werden, finden Sie hier:

 

 

 




Irrfahrten für Grundschüler der Anne-Sophie: NVH fährt Schule nicht mehr an – Wutbrief erreicht Achim Beck

Der Niedernhaller Ralph Kroupa schreibt sich in einem sechsseitigen offenen Brief an Bürgermeister Achim Beck den Frust von der Seele. Er ist Großvater eines Kindes, das die Anne-Sophie-Schule auf den Taläckern besucht. Seit Beginn des neuen Jahres fahre die Linie 5  von Niedernhall an der Anne-Sophie-Schule vorbei, anstatt wie bisher zu halten.

„Gewaltiges Problem“ besonders für die Erst- und Zweiklässler

So könnten die Schulkinder fortan laut Kroupa den Bus erst im einige Kilometer entfernten Gaisbach verlassen. „Dort müssen die Kinder, welche zuvor an ihrer Schule vorgefahren wurden, aussteigen und auf einen entgegen kommenden Bus warten, welcher sie dann die Strecke bis zu ihrer Schule wieder zurückbringen muss. Nach der Schule dasselbe Prozedere dann nochmal umgekehrt. Durch den zeitlich versetzten Schulbeginn und dem unterschiedlichen Schulende der verschiedenen Klassen und Altersstufen ist auch dieser Umstieg häufig nicht oder zumindest nicht zeitnah durchführbar. Von dieser neuen Regelung sind viele Schüler und deren Eltern betroffen. Für die Schüler, insbesondere für die kleinsten der ersten und zweiten Klasse stellt dies nun ein gewaltiges Problem dar“, schildert Kroupa in seinem Schreiben.

Überfüllung der alternativen Buslinie käme hinzu

Kroupas Enkel nutze derzeit die Linie zwei und steigt am Busbahnhof in Künzelsau um. Allerdings sei diese Linie „völlig überfüllt“, was es vor allem für Erst- und Zweitklässler nicht einfacher mache, insbesondere wenn an den Haltestellen wartende Schüler wegen der Überfüllung nicht mehr zusteigen „können oder dürfen“. Die derzeitigen Lösungen seien, so Groupa, für die Kleinen „unzumutbar“.

Enttäuscht von Niedernhalls Bürgermeister Beck und dem Kreistag im Allgemeinen

Enttäuscht zeigt Kroupa sich von seinem Niedernhaller Bürgermeister und Kreistagsmitglied Achim Beck, nachdem er diesen auf der Straße auf das Problem aufmerksam gemacht habe.  Da dem Landkreis Hohenlohe das Nahverkehrssystem (NVH) unterliegt, seid die seinen Augen mangelhaften Durchführung der Schülertransporte nicht nachvollziehbar.

Kroupa wählt hierfür drastische Worte: „Der Landkreis Hohenlohe und seine Vertreter, also auch Sie, sollten sich schämen wie Sie mit den schwächsten Ihrer Bürger umspringen. (…). Haben unsere Lokalpolitiker eigentlich schon mal was von gesundem Menschenverstand gehört?“, fragt Groupa.

Kroupa verweist in diesem Zuge darauf, dass der Nahverkehr sich damit selbst immer weiter schwäche – von der steigenden Umweltbelastung durch Einzelfahrten der Eltern ganz zu schweigen.

Zudem „dürfte Ihnen [Achim Beck, Anm. d. Red.] bekannt sein, dass nicht alle Eltern dies zeitlich umsetzen können oder nicht jeder Elternteil einen Führerschein oder Zweitwagen hat – von den Einkünften eines einfachen Arbeiters, Angestellten oder Alleinverdieners ganz zu schweigen.“

Eine Stellungnahme des NVH sowie von Bürgermeister Achim Beck hierzu steht noch aus.

Offener Brief an Bürgermeister Achim Beck. Thema: NVH. Seite 1. Screenshot: GSCHWÄTZ

Offener Brief an Bürgermeister Achim Beck. Thema: NVH. Seite 2. Screenshot: GSCHWÄTZ

Offener Brief an Bürgermeister Achim Beck. Thema: NVH. Seite 3. Screenshot: GSCHWÄTZ

Offener Brief an Bürgermeister Achim Beck. Thema: NVH. Seite 4. Screenshot: GSCHWÄTZ

Offener Brief an Bürgermeister Achim Beck. Thema: NVH. Seite 5. Screenshot: GSCHWÄTZ

Offener Brief an Bürgermeister Achim Beck. Thema: NVH. Seite 6. Screenshot: GSCHWÄTZ

 

 

 

 

 




Halbseitige Sperrung B19 kommende Woche: Busse fahren etliche Haltestellen nicht an, zahlreiche Schüler betroffen

Die halbseitige Sperrung der B19 wegen der Baumfällarbeiten unterhalb von Nagelsberg von Künzelsau kommend Richtung Bad Mergentheim kommende Woche von Montag, den 20. Januar 2020 bis Freitag, den 25. Januar 2020, sorgt für Änderungen im Busverkehr. Diverse Haltestellen fährt der Nahverkehr Hohenlohekreis (NVH) aufgrund der halbseitigen Sperrung nächste Woche nicht an. Folgende Bushaltestellen werden nicht angefahren:

// Linie 2 (nur Fahrtrichtung Öhringen):

Künzelsau Bären, Ingelfingen Bahnhof, Ingelfinger Kelter, Niedernhall Salzstraße/Betonwerk, Niedernhall Pumpstation, Niedernhall, Kochermühle, Niedernhall Grundschule, Niedernhall Stadthalle, Niedernhall Gerberstraße, Niedernhall Neufelser Straße, Niedernhall Galgenberg.

Ab der Giebelheide gilt der reguläre Fahrplan. Als Ersatz wird laut dem NVH die Linie 5 ab Niedernhall bis Ingelfingen eingesetzt. In Fahrtrichtung Künzelsau gilt der reguläre Fahrplan.

// Linie 3 und 13 können von Künzelsau kommend die Haltestellen Künzelsau Kappensteige und Ingelfinger Kelter nicht bedienen. Ab Criesbach gilt der reguläre Linienverkehr. In Fahrtrichtung Künzelsau gilt ebenfalls der reguläre Fahrplan.

// Bei der Linie 5 werden laut dem NVH die Fahrten ab Künzelsau/Gaisbach Richtung Niedernhall bis Ingelfingen verlängert. Die Haltestelle Criesbacher Kelter entfällt. Dafür werden die Haltestellen Ingelfingen Mühlstraße (an der Kelter), Ingelfingen Schule und Criesbach Landesstraße bedient.

// Bei der Linie 6 in Fahrtrichtung Öhringen entfallen die Haltestellen Künzelsau Bären, Ingelfingen Kelter, Ingelfingen Bahnhof, Ingelfingen Schule, Criesbach Landesstraße und Niedernhall Salzstraße/Betonwerk. Ab Niedernhall Pumpstation gilt der reguläre Fahrplan. In Fahrtrichtung Künzelsau ebenso.

// Die Linie 8 kann nur in Fahrtrichtung Bieringen die Haltestelle Künzelsau Bären nicht bedienen. Ab Niedernhall Pumpstation gilt der reguläre Fahrplan. Ausnahmen bilden die Fahrten 8018 und 8029. Sie enden/beginnen in Ingelfingen an der Haltestelle Hochhaus. In Fahrtrichtung Künzelsau gilt der reguläre Fahrplan.

// Bei den Linien 14 und 15 entfällt die Haltestelle Ingelfingen Kelter. Als Ersatz wird für beide Linien die Haltestelle Ingelfingen Mühlstraße (an der Kelter) bzw. für die Linie 14 die Haltestelle Ingelfingen Zollhaus (abhängig von der Linienführung) bedient.

// Die Linie 19 in Fahrtrichtung Bad Mergentheim kann die Haltestellen Künzelsau Kappensteige und Belsenberg B19 nicht bedienen. Ab Stachenhausen Ort gilt der reguläre Fahrplan. In Fahrtrichtung Künzelsau ebenso.

// Bei der Linie 21 in Fahrtrichtung Mulfingen werden die Haltestellen Künzelsau Kappensteige und Belsenberg B19 nicht bedient. Ab Hermuthausen Milchhäusle gilt der reguläre Fahrplan. In Fahrtrichtung Künzelsau ebenso.

 

Aufgrund er längeren Fahrtstrecken ist mit Verspätungen zu rechnen. Die geänderten Fahrplane gibt es auf http://www.nvh.de

Telefon: 07940/91 44 0 (8 bis 17 Uhr) oder E-Mail an: info@nvh.de