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Sexueller Missbrauch Heilbronn/Jagsthausen: Schmerzensgeld und ein Geständnis

Der zweite Verhandlungstag im Fall von Helmut N.*., dem sexueller Missbrauch und sexuell motivierte Quälerei von Kindern und Schutzbefohlenen’ vorgeworfen wird, begann am Freitag, den 08. November 2019, um 9 Uhr.

Beim ersten Verhandlungstag belehrte der Vorsitzende Richter Frank Haberzettl den Angeklagten, „dass er insgesamt das Recht zu schweigen hat“ und sowohl zu den persönlichen Verhältnissen als auch den Vorwürfen keine Angaben machen müsse. Helmut N. möchte aber. Aber nicht heute.

Am ersten Verhandlungstag am 31. Oktober 2019 (wir berichteten) einigten sich Haberzettel und Wolfgang H’s Verteidiger, Christian Bonorden, bereits auf ein Verständigungsgespräch am ersten Verhandlungstag, an dem auch die die Nebenklägervertreterin Tanja Haberzettl-Prach sowie die Staatsanwältin Christiane Knaul teilnahmen. In dieser Stunde, in der das Gespräch stattfand, solle man sich auf ein Täter-Opfer-Ausgleich geeinigt haben. Helmut N. wird seinem Sohn Schmerzensgeld zahlen und laut heutigen Stand ein Geständnis ablegen. Die Summe des Schmerzensgeldes ist nicht bekannt.

Helmut N* will am nächsten Verhandlungstag, der auf den 29. November 2019 angesetzt ist, ein Geständnis ablegen. Der Prozess würde damit abgekürzt und keine Zeugen, außer einen Polizisten, geladen werden. Das Urteil soll dann auch direkt am 29. November 2019 gefällt werden.

*Der Name wurde von der Redaktion aufgrund des Opferschutzes komplett geändert




Sicherheitsverwahrung für schweren sexuellen Missbrauch?

Die große Strafkammer des Landgerichts Heilbronn verhandelt am kommenden Dienstag, den 05. November 2019, 9 Uhr, wegen schweren Kindesmissbrauchs. Die 3. Große Strafkammer hat Sch., damals in Bretzfeld wohnhaft, durch Urteil vom 17. Dezember 2013 wegen neun Fällen des Kindesmissbrauchs, von welchen sechs Fälle die Qualifikation des schweren Kindesmissbrauchs erfüllt haben, zu der Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Hintergrund der Verurteilung war, dass Sch. drei Jungen im Alter zwischen sechs und zwölf Jahren im Zeitraum von 2000 bis 2011 durch Oral- und Analverkehr missbraucht hatte. In dem Urteil war die Sicherungsverwahrung vorbehalten. Der Verurteilte wird seit dem 13. Mai 2014 in der Sozialtherapeutischen Anstalt des Landes Baden-Württemberg behandelt und hat bereits Vollzugsöffnungen erreicht. Mit Unterstützung eines kriminalprognostischen Gutachters wird die Kammer nunmehr zu entscheiden haben, ob die vorbehaltene Sicherungsverwahrung angeordnet werden muss oder ob von einer solchen Anordnung abgesehen werden kann.

Aktuell ist ein Fortsetzungstermin angesetzt. Die Kammer hat den Angeklagten, seinen Verteidiger und einen Sachverständigen geladen.

 

Quelle: Landgericht Heilbronn

 

 




Jagsthausen: Prozessauftakt – Vater wegen sexuellen Missbrauchs angeklagt

Die große Strafkammer des Landgerichts Heilbronn verhandelt am kommenden Donnerstag, den 31. Oktober 2019, 14 Uhr, wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern.

Dem Angeklagten liegt zur Last, er habe seinen 1987 geborenen Sohn in einem im Detail bezüglich vieler Vorwürfe unbestimmten Zeitraum von 1992 bis 2005 in Heilbronn und Jagsthausen mehrmals sexuell missbraucht. Ihm werden insgesamt zehn Taten vorgeworfen, die mit Oralverkehr im Kindesalter des Sohnes begonnen und mit sexuell motivierten Quälereien im Jugendalter des Sohnes geendet haben sollen.

Seit dem 21. Februar 2019 befindet sich der Angeklagte wegen dieser Vorwürfe in Untersuchungshaft.

Aktuell sind acht Fortsetzungstermine angesetzt. Die Kammer hat den Angeklagten, seinen Verteidiger, vorerst zwölf Zeugen und einen Sachverständigen geladen.

 

Quelle: Prozessvorschau des Landgerichts Heilbronn

 




Schwäbisch Hall: Nach zehn Messerstichen zum Sterben im Wald liegen gelassen

Die große Jugendkammer des Landgerichts Heilbronn verhandelt am heutigen Montag, den 15. Juli 2019, 09 Uhr, gegen fünf Angeklagte wegen des Vorwurfs der versuchten Mordes.

Den Angeklagten liegt zur Last, sie hätten sich auf Anstoß des Angeklagten P. zu einem Tötungsdelikt verabredet und dieses auszuführen versucht. Hierfür habe der Angeklagte P. bei einem Treffen mit den übrigen Angeklagten am 19. Januar 2019 in Schwäbisch Hall die Devise ausgegeben, der Nebenkläger sei ein Verräter, der ihn und andere Personen aus dem Betäubungsmittelmilieu bei der Polizei „verpfiffen“ habe. Deswegen und weil der Nebenkläger möglicherweise Schulden aus Betäubungsmittelgeschäften bei einzelnen Angeklagten gehabt habe, sei bei diesem Treffen der gemeinsame Tatplan entstanden.

Die Angeklagten hätten im Anschluss noch am gleichen Tage den Nebenkläger unter einem Vorwand mit einem von dem Angeklagten G. hierfür bereitgestellten und geführten Fahrzeug in ein 1,6 Kilometer von der Bundesstraße 19 entferntes Waldstück im Bereich Gaildorf gefahren, um ihn in Überzahl angesichts der Kräfteverhältnisse risikolos angreifen zu können. J. habe wiederholt mit einem Messer auf den Nebenkläger eingestochen, während M. ihn dabei vorübergehend von hinten festgehalten habe. G., H. und P. seien als mögliche Verstärkung im Hintergrund geblieben.

Nachdem J. insgesamt zehnmal auf den Nebenkläger eingestochen habe, hätten die Angeklagten den Nebenkläger in der Dunkelheit bei höchstens minus fünf Grad Celsius zurückgelassen und dabei den Tod des Nebenklägers zumindest billigend in Kauf genommen. Dieser habe auch konkret einzutreten gedroht, nachdem unter anderem Magen, Darm und Lunge des Nebenklägers von der Klinge getroffen worden seien. Der Nebenkläger habe deshalb überlebt, weil er sich bis zur Bundesstraße 19 habe schleppen können, auf welcher zufällig eine Fahrzeugführerin für die letztlich erfolgreich verlaufenden Lebensrettungsmaßnahmen von Rettungssanitätern und Notarzt gesorgt habe.

Die Angeklagten wurden einen bis drei Tage nach der vorgeworfenen Tatzeit vorläufig festgenommen und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft.

Aktuell sind 13 Verhandlungstermine angesetzt. Die Kammer hat die fünf Angeklagten, ihre Verteidiger, den Nebenkläger, dessen anwaltlichen Vertreter, 30 Zeugen und zwei Sachverständige geladen.

 

Quelle: Landgericht Heilbronn




Mann zwingt Frau Urin zu trinken

Die große Strafkammer des Landgerichts Heilbronn verhandelt am kommenden Freitag, den 28. Juni 2019, 09 Uhr, wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung.

Dem Angeklagten liegt zur Last, er habe am 03. Dezember 2018 die Nebenklägerin in seiner Wohnung in Heilbronn eingeschlossen, sie geschlagen und getreten. Schließlich habe er sie zum Trinken von Urin sowie zum ungeschützten Oral- und Analverkehr gezwungen. Der Tat sei eine bereits von Gewalt gegen die Nebenklägerin geprägte Beziehung vorausgegangen.

Aktuell sind sieben Verhandlungstermine angesetzt. Die Kammer hat den Angeklagten, seinen Verteidiger, die Nebenklägerin, die Nebenklagevertreterin, 14 Zeugen und zwei Sachverständige geladen.

Quelle: Landgericht Heilbronn




Prozessauftakt: Mann wollte „Feuer Gottes“ entfachen

Die große Strafkammer des Landgerichts Heilbronn verhandelt am kommenden Freitag, den 28. Juni 2019, 09 Uhr, wegen des Vorwurfs der schweren Brandstiftung.

Dem an einer Manie mit psychotischen Symptomen leidenden Beschuldigten wird zur Last gelegt, er habe am 30. Dezember 2018 im Klinikum am Weissenhof in Weinsberg einen Weihnachtsbaum angezündet, um das „Feuer Gottes“ zu entfachen. Dies sei auf der Station P2 zu einem Zeitpunkt geschehen, als sich Pflegepersonal und weitere Patienten dort aufgehalten haben. Der Vorwurf: Der Beschuldigte habe die Gefährdung der anwesenden Personen billigend in Kauf genommen und sogar durch eine Barrikade die Löscharbeiten erschwert. Diese hätten seitens des Personals gleichwohl durchgeführt werden können, so dass nur ein Sachschaden in dreistelliger Höhe entstanden sei. Motiv des Beschuldigten sei gewesen, trotz Verbots an einem Gottesdienst teilnehmen zu können.

Der Prozess stellt ein so genanntes Sicherungsverfahren dar. Laut Antragsschrift soll nicht auszuschließen sein, dass der Beschuldigte aufgrund seiner Erkrankung außerstande gewesen ist, sein Verhalten zu kontrollieren. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus kommt in Betracht.

Aktuell sind drei Verhandlungstermine angesetzt und zehn Zeugen geladen.

Quelle: Landgericht Heilbronn

Foto: Symbolfoto Feuer. Quelle: unsplash




Künzelsauer Rechtsanwalt droht Berufsverbot

Im Fall des Angeklagten Künzelsauer Rechtsanwalt F. sollen zehn Zeugen gehört werden. Am Tag des Prozessauftaktes, 03. April 2019, sprach Professor Ingo H., Vertreter der Rechtsanwaltskammer Stuttgart. „Aktuell gibt es keine Beschwerdeverfahren gegen Herrn F..“ Jedoch habe die Rechtsanwaltskammer Stuttgart in der Vergangenheit bereits zwei Rügen gegen den seit 2003 ausübenden Rechtsanwalt F. ausgesprochen. „Es liegen mir zwei Akten vor in denen es um die Rüge für Fremdgeld und die Rüge für die Umgehung eines gegnerischen Anwalts“, erklärte H.. Falls der Angeklagte Rechtsanwalt F. verurteilt werden sollte, erwarten ihn nach seiner verbüßten Strafe, noch eine „Wohlverhaltensphase“ von bis zu 15 Jahren. Erst danach könne er wieder seinen Beruf als Rechtsanwalt ausüben. Der Erste Vorsitzende Richter, Thomas Berkner, fragte den Zeugen Professor H. ob es denn auch Fälle gäbe, die vor den 15 Jahren wieder ihren Beruf ausüben durften.

Berkner betonte, dass das Gericht Straftäter mit Menschenwürde verurteile und am Beispiel des Rechtsanwalts F., wäre er zirka 70 Jahre alt, wenn er seinen Beruf wieder ausüben könne. „Es gab meines Wissens noch nie einen Fall, der Aufgrund des Alters anders entschieden wurde“, so der Zeuge Professor H. Er erklärte aber, dass es Unterschiede zwischen ‚Verbrechen‘ und ‚Vergehen‘ gäbe. Das Strafmaß eines ‚Vergehens‘ seien laut Professor H. bis zu 12 Monate. Das eines ‚Verbrechens‘ beginne erst bei 12 Monaten. Das Strafmaß, zum Beispiel bei der Anklage des schweren Parteiverrats, läge laut dem Landgericht Heilbronn zwischen einem und fünf Jahren.

Der Angeklagte, Rechtsanwalt F., fragte den Zeugen Professor H.: „Ist es viel in 16 Jahren zwei Rügen zu bekommen?“ Der Verteidiger, Tobias Göbel, riet dem Angeklagten jedoch die Frage zurückzuziehen. Dies tat er auch.

 




Drei Anklagen gegen Künzelsauer Rechtsanwalt

Im Sitzungssaal B des Landgerichts Heilbronn sitzt der Künzelsauer Rechtsanwalt Clemens F.. Vor ihm, auf dem Tisch, stapeln sich die Akten. Er ist am Mittwoch, den 03. April 2019, aber nicht in seiner üblichen anwaltlichen Tätigkeit im Heilbronner Landgericht, sondern als Angeklagter. Er muss sich gegen drei Anklagen vor dem Heilbronner Landgericht verantworten.

Noch bevor die Anklage verlesen werden konnte, meldet sich sein Verteidiger, Tobias Göbel, zu Wort. Er stellt den Antrag, dass die Verhandlung als nicht-öffentliche Verhandlung fortgeführt werden soll. Das heißt: unter Ausschluss von Zuschauern und Presse. Begründung: Er sowie Rechtsanwalt Clemens F. befürchten unter anderem, dass es zu einer „nicht-tatsachenentsprechenden Berichterstattung“ aufgrund der Komplexität kommen könnte. Hintergrund: Die Veröffentlichung der Prozessvorschau auf der Internetseite des Heilbronner Landgerichts. Laut des Verteidigers Göbel sei diese wohl in mehrfacher Weise fehlerhaft gewesen. Auch Rechtsanwalt Clemens F. betonte, dass es aufgrund dessen bereits schon zu einer missverständlichen Berichterstattung gekommen sei. Der Erste Vorsitzende Richter, Thomas Berkner, antwortete auf die Kritik gegen das Heilbronner Landgericht: „Wenn ich Geld kriegen würde, die Presseseite zu pflegen, dann würde ich dies tun.“
Der Antrag auf Nicht-Öffentlichkeit ist von der Strafkammer nach einer zirka 30-minütigen Beratung abgewiesen worden.

 Warum steht Rechtsanwalt Clemens F. vor Gericht?

Rechtsanwalt Clemens F. steht wegen „Diebstahl, in einem besonders schweren Fall“ und der „Verletzung des Briefgeheimnisses“ vor Gericht. Er soll zwischen dem 21. und 22. September 2014 unbefugt und mit Hilfe seiner „Fingerspitzen oder unter Zuhilfenahme eines Gegenstandes“ einen an ein Künzelsauer Inkasso-Unternehmen gerichteten Brief aus dem Briefkasten des Inkasso-Unternehmens entwende und diesen unbefugt geöffnet haben.

Die weitere Anklage beinhaltet eine „falsche Versicherung an Eidesstatt“. In einem von Rechtsanwalt Clemens F. geführten Rechtsverfahrens im Jahr 2014 vor dem Amtsgericht Wiesbaden soll er bewusst gelogen haben. Was er falsch ausgesagte haben solle, wurde nicht näher vor Gericht erläutert.

Rechtsanwalt Clemens F. war, zwischen 2007 und 2013 Gesellschafter eines Künzelsauer Inkasso-Unternehmen. In diesem Zusammenhang soll er sich ebenfalls rechtswidrig verhalten haben. Es geht um Herrn A., der bei Rechtsanwalt F. Mandant war. Und es geht um Frau W. die parallel dazu Kundin des Inkasso-Unternehmens war. Frau W. stellte Ansprüche an Herrn A. über eine Summe von 65.000 DM. Das Landgericht Heilbronn wirft Rechtsanwalt Clemens F. vor, dass er Frau W. dahingehend beraten hat, dass sie auf einen Vergleich eingehen soll, und zwar 5.000 Euro in bar anstatt 65.000 DM anzunehmen. Der Vorwurf: „schwerer Parteiverrat“. Da Clemens F. eine Partei bevorzugt behandelt haben soll. Frau W. kann in diesem Zusammenhang nicht mehr aussagen, weil sie zwischenzeitlich verstorben ist.




JVA-Psychologin: Elisabeth S. hat keine Antwort darauf, was passiert ist

„Seit dem 30. April 2018 sehe ich Elisabeth S. regelmäßig zwischen ein bis zweimal die Woche. Montags zwischen 50 Minuten und einer Stunde. Donnerstags ist es ein kurzer Kontakt an der Zellentür, der manchmal bis zu 15 Minuten dauert“, berichtet Cornelia H., die als Psychologierätin in der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd tätig ist am 12. Verhandlungstag am 15. März 2019. Bei Elisabeth S. sei eine hohe Bedürftigkeit spürbar gewesen. Sie soll ihre Familie vermisst haben. „Ihre Depression ist ein Nährboden zur Anpassungsstörung“, so die Psychologierätin.

Der Zustand von Elisabeth S. sei „wellenförmig“ verlaufen, es ging ihr Mal besser und mal schlechter. Cornelia H. äußerte: „Als die Verhandlung losging, ging es ihr deutlich schlechter.“ Cornelia H. betonte während ihrer Aussage immer wieder, dass es nicht ihre Aufgabe sei, zu hinterfragen, sondern sie höre nur zu. In den Gesprächen zwischen den beiden soll es meist über Dinge, die das Hier und Jetzt betreffen, gegangen sein. Ab Mitte Dezember 2018 soll Elisabeth S. auch über die Verhandlungstage gesprochen haben. Sie konnte sich, laut der Psychologierätin, nicht erklären, was in der Tatnacht geschah. „Ich bin das nicht“, soll Elisabeth S. der Psychologierätin gegenüber immer wieder wiederholt haben. Cornelia H. berichtet während ihrer Aussage, dass Elisabeth S. viele Anfeindungen ertragen müsse. Sie würde sich aber auch Sorgen um ihre Familie machen. Auch sei ihr die „Not der Familie von Ole“ klar. Sie äußerte sich auch mit den Worten, dass sie „zwei Familien zerstört habe“. „Ich hatte niemals den Eindruck, dass Frau S. mir etwas vorspielt“, beschreibt Cornelia H. „sie hat niemals den Eindruck vermittelt, sie taktiere.“

Die Verhandlungstage seien sehr belastend für die 70-jährige Künzelsauerin. Sie wippe mit dem Oberkörper, massiere ihre Oberschenkel oder knete ihre Hände. Ihre Verzweiflung sei spürbar,  da sie selbst keine Antwort daruf habe, was passiert sei, erklärt Cornelia H.. Es schwirren ihr Fragen durch den Kopf, wie ihr Leben weitergehen solle, wie ihr Leben in Haft werde. Auch, wie sie die Haft gestalten soll und auch ob sie Kontakt nach außen haben werde. Aber die alltäglichen Dinge in der Haft sollen ihr laut der psychologischen Rätin schwerfallen. Schon beim Rapport-Zettel schreiben, hätte sie Angst, nicht das Richtige zu tun. „Frau S. hat deutlich länger gebraucht, in der JVA anzukommen. Anstatt der üblichen zwei bis drei Wochen hat Frau S. zwei Monate benötigt um sich einzugewöhnen“, erinnert sich Cornelia H..




Criesbach: Prozess gegen den Kidnapper beginnt

Der Prozessauftakt im Fall T., der im September 2018 in Ingelfingen ein Fahrzeug anhielt und den Fahrer unter Vorhalten eines Messers zwang ihn nach Künzelsau zu fahren, beginnt am Dienstag, den 19. März 2019 im Landgericht Heilbronn. Der Angeklagte befindet sich seit dem 28. September 2018 in Untersuchungshaft. Die Kammer hat den Angeklagten, einen Dolmetscher, seinen Verteidiger, 8 Zeugen und einen Sachverständigen geladen. In der Hauptverhandlung wird zu erörtern sein, ob eine wahnhafte Störung des Angeklagten tatursächlich war.

Dem Angeklagten liegt zur Last, er habe am 28. September 2018 Ingelfingen einen Fahrzeugführer zum Anhalten seines Personenkraftwagens der Marke BMW gezwungen, sei über die Beifahrertür eingestiegen und habe den Geschädigten unter Vorhalt eines Küchenmessers gezwungen, nach Künzelsau zu fahren. Dort habe er ihn zur Herausgabe von Kleingeld aufgefordert, woraufhin der Geschädigte ihm 7,68 Euro überlassen habe. Daraufhin habe der Angeklagte das Messer auf dem Beifahrersitz liegenlassen und sei ausgestiegen, um aus einem bislang unklaren Motiv heraus Passanten anzusprechen. Der Geschädigte habe es nicht gewagt, zu flüchten, so dass der Angeklagte nach kurzer Zeit wieder zusteigen konnte. Im Fahrzeug habe der Angeklagte den Geschädigten zur Weiterfahrt nach Dörzbach gezwungen, wo der Geschädigte aufgrund einer Baustellenabsperrung habe anhalten müssen. Der Angeklagte sei ausgestiegen, um das Absperrband zu entfernen. In dieser Situation habe der Geschädigte ebenfalls das Fahrzeug verlassen und seine Lage den anwesenden Bauarbeitern offenbart, die ihn geschützt und das Eintreffen der Polizei abgewartet hätten.

Quelle: Landgericht Heilbronn