1

Jagsthausen: Prozessauftakt – Vater wegen sexuellen Missbrauchs angeklagt

Die große Strafkammer des Landgerichts Heilbronn verhandelt am kommenden Donnerstag, den 31. Oktober 2019, 14 Uhr, wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern.

Dem Angeklagten liegt zur Last, er habe seinen 1987 geborenen Sohn in einem im Detail bezüglich vieler Vorwürfe unbestimmten Zeitraum von 1992 bis 2005 in Heilbronn und Jagsthausen mehrmals sexuell missbraucht. Ihm werden insgesamt zehn Taten vorgeworfen, die mit Oralverkehr im Kindesalter des Sohnes begonnen und mit sexuell motivierten Quälereien im Jugendalter des Sohnes geendet haben sollen.

Seit dem 21. Februar 2019 befindet sich der Angeklagte wegen dieser Vorwürfe in Untersuchungshaft.

Aktuell sind acht Fortsetzungstermine angesetzt. Die Kammer hat den Angeklagten, seinen Verteidiger, vorerst zwölf Zeugen und einen Sachverständigen geladen.

 

Quelle: Prozessvorschau des Landgerichts Heilbronn

 




Schwäbisch Hall: Nach zehn Messerstichen zum Sterben im Wald liegen gelassen

Die große Jugendkammer des Landgerichts Heilbronn verhandelt am heutigen Montag, den 15. Juli 2019, 09 Uhr, gegen fünf Angeklagte wegen des Vorwurfs der versuchten Mordes.

Den Angeklagten liegt zur Last, sie hätten sich auf Anstoß des Angeklagten P. zu einem Tötungsdelikt verabredet und dieses auszuführen versucht. Hierfür habe der Angeklagte P. bei einem Treffen mit den übrigen Angeklagten am 19. Januar 2019 in Schwäbisch Hall die Devise ausgegeben, der Nebenkläger sei ein Verräter, der ihn und andere Personen aus dem Betäubungsmittelmilieu bei der Polizei „verpfiffen“ habe. Deswegen und weil der Nebenkläger möglicherweise Schulden aus Betäubungsmittelgeschäften bei einzelnen Angeklagten gehabt habe, sei bei diesem Treffen der gemeinsame Tatplan entstanden.

Die Angeklagten hätten im Anschluss noch am gleichen Tage den Nebenkläger unter einem Vorwand mit einem von dem Angeklagten G. hierfür bereitgestellten und geführten Fahrzeug in ein 1,6 Kilometer von der Bundesstraße 19 entferntes Waldstück im Bereich Gaildorf gefahren, um ihn in Überzahl angesichts der Kräfteverhältnisse risikolos angreifen zu können. J. habe wiederholt mit einem Messer auf den Nebenkläger eingestochen, während M. ihn dabei vorübergehend von hinten festgehalten habe. G., H. und P. seien als mögliche Verstärkung im Hintergrund geblieben.

Nachdem J. insgesamt zehnmal auf den Nebenkläger eingestochen habe, hätten die Angeklagten den Nebenkläger in der Dunkelheit bei höchstens minus fünf Grad Celsius zurückgelassen und dabei den Tod des Nebenklägers zumindest billigend in Kauf genommen. Dieser habe auch konkret einzutreten gedroht, nachdem unter anderem Magen, Darm und Lunge des Nebenklägers von der Klinge getroffen worden seien. Der Nebenkläger habe deshalb überlebt, weil er sich bis zur Bundesstraße 19 habe schleppen können, auf welcher zufällig eine Fahrzeugführerin für die letztlich erfolgreich verlaufenden Lebensrettungsmaßnahmen von Rettungssanitätern und Notarzt gesorgt habe.

Die Angeklagten wurden einen bis drei Tage nach der vorgeworfenen Tatzeit vorläufig festgenommen und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft.

Aktuell sind 13 Verhandlungstermine angesetzt. Die Kammer hat die fünf Angeklagten, ihre Verteidiger, den Nebenkläger, dessen anwaltlichen Vertreter, 30 Zeugen und zwei Sachverständige geladen.

 

Quelle: Landgericht Heilbronn




Mann zwingt Frau Urin zu trinken

Die große Strafkammer des Landgerichts Heilbronn verhandelt am kommenden Freitag, den 28. Juni 2019, 09 Uhr, wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung.

Dem Angeklagten liegt zur Last, er habe am 03. Dezember 2018 die Nebenklägerin in seiner Wohnung in Heilbronn eingeschlossen, sie geschlagen und getreten. Schließlich habe er sie zum Trinken von Urin sowie zum ungeschützten Oral- und Analverkehr gezwungen. Der Tat sei eine bereits von Gewalt gegen die Nebenklägerin geprägte Beziehung vorausgegangen.

Aktuell sind sieben Verhandlungstermine angesetzt. Die Kammer hat den Angeklagten, seinen Verteidiger, die Nebenklägerin, die Nebenklagevertreterin, 14 Zeugen und zwei Sachverständige geladen.

Quelle: Landgericht Heilbronn




Prozessauftakt: Mann wollte „Feuer Gottes“ entfachen

Die große Strafkammer des Landgerichts Heilbronn verhandelt am kommenden Freitag, den 28. Juni 2019, 09 Uhr, wegen des Vorwurfs der schweren Brandstiftung.

Dem an einer Manie mit psychotischen Symptomen leidenden Beschuldigten wird zur Last gelegt, er habe am 30. Dezember 2018 im Klinikum am Weissenhof in Weinsberg einen Weihnachtsbaum angezündet, um das „Feuer Gottes“ zu entfachen. Dies sei auf der Station P2 zu einem Zeitpunkt geschehen, als sich Pflegepersonal und weitere Patienten dort aufgehalten haben. Der Vorwurf: Der Beschuldigte habe die Gefährdung der anwesenden Personen billigend in Kauf genommen und sogar durch eine Barrikade die Löscharbeiten erschwert. Diese hätten seitens des Personals gleichwohl durchgeführt werden können, so dass nur ein Sachschaden in dreistelliger Höhe entstanden sei. Motiv des Beschuldigten sei gewesen, trotz Verbots an einem Gottesdienst teilnehmen zu können.

Der Prozess stellt ein so genanntes Sicherungsverfahren dar. Laut Antragsschrift soll nicht auszuschließen sein, dass der Beschuldigte aufgrund seiner Erkrankung außerstande gewesen ist, sein Verhalten zu kontrollieren. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus kommt in Betracht.

Aktuell sind drei Verhandlungstermine angesetzt und zehn Zeugen geladen.

Quelle: Landgericht Heilbronn

Foto: Symbolfoto Feuer. Quelle: unsplash




Künzelsauer Rechtsanwalt droht Berufsverbot

Im Fall des Angeklagten Künzelsauer Rechtsanwalt F. sollen zehn Zeugen gehört werden. Am Tag des Prozessauftaktes, 03. April 2019, sprach Professor Ingo H., Vertreter der Rechtsanwaltskammer Stuttgart. „Aktuell gibt es keine Beschwerdeverfahren gegen Herrn F..“ Jedoch habe die Rechtsanwaltskammer Stuttgart in der Vergangenheit bereits zwei Rügen gegen den seit 2003 ausübenden Rechtsanwalt F. ausgesprochen. „Es liegen mir zwei Akten vor in denen es um die Rüge für Fremdgeld und die Rüge für die Umgehung eines gegnerischen Anwalts“, erklärte H.. Falls der Angeklagte Rechtsanwalt F. verurteilt werden sollte, erwarten ihn nach seiner verbüßten Strafe, noch eine „Wohlverhaltensphase“ von bis zu 15 Jahren. Erst danach könne er wieder seinen Beruf als Rechtsanwalt ausüben. Der Erste Vorsitzende Richter, Thomas Berkner, fragte den Zeugen Professor H. ob es denn auch Fälle gäbe, die vor den 15 Jahren wieder ihren Beruf ausüben durften.

Berkner betonte, dass das Gericht Straftäter mit Menschenwürde verurteile und am Beispiel des Rechtsanwalts F., wäre er zirka 70 Jahre alt, wenn er seinen Beruf wieder ausüben könne. „Es gab meines Wissens noch nie einen Fall, der Aufgrund des Alters anders entschieden wurde“, so der Zeuge Professor H. Er erklärte aber, dass es Unterschiede zwischen ‚Verbrechen‘ und ‚Vergehen‘ gäbe. Das Strafmaß eines ‚Vergehens‘ seien laut Professor H. bis zu 12 Monate. Das eines ‚Verbrechens‘ beginne erst bei 12 Monaten. Das Strafmaß, zum Beispiel bei der Anklage des schweren Parteiverrats, läge laut dem Landgericht Heilbronn zwischen einem und fünf Jahren.

Der Angeklagte, Rechtsanwalt F., fragte den Zeugen Professor H.: „Ist es viel in 16 Jahren zwei Rügen zu bekommen?“ Der Verteidiger, Tobias Göbel, riet dem Angeklagten jedoch die Frage zurückzuziehen. Dies tat er auch.

 




Drei Anklagen gegen Künzelsauer Rechtsanwalt

Im Sitzungssaal B des Landgerichts Heilbronn sitzt der Künzelsauer Rechtsanwalt Clemens F.. Vor ihm, auf dem Tisch, stapeln sich die Akten. Er ist am Mittwoch, den 03. April 2019, aber nicht in seiner üblichen anwaltlichen Tätigkeit im Heilbronner Landgericht, sondern als Angeklagter. Er muss sich gegen drei Anklagen vor dem Heilbronner Landgericht verantworten.

Noch bevor die Anklage verlesen werden konnte, meldet sich sein Verteidiger, Tobias Göbel, zu Wort. Er stellt den Antrag, dass die Verhandlung als nicht-öffentliche Verhandlung fortgeführt werden soll. Das heißt: unter Ausschluss von Zuschauern und Presse. Begründung: Er sowie Rechtsanwalt Clemens F. befürchten unter anderem, dass es zu einer „nicht-tatsachenentsprechenden Berichterstattung“ aufgrund der Komplexität kommen könnte. Hintergrund: Die Veröffentlichung der Prozessvorschau auf der Internetseite des Heilbronner Landgerichts. Laut des Verteidigers Göbel sei diese wohl in mehrfacher Weise fehlerhaft gewesen. Auch Rechtsanwalt Clemens F. betonte, dass es aufgrund dessen bereits schon zu einer missverständlichen Berichterstattung gekommen sei. Der Erste Vorsitzende Richter, Thomas Berkner, antwortete auf die Kritik gegen das Heilbronner Landgericht: „Wenn ich Geld kriegen würde, die Presseseite zu pflegen, dann würde ich dies tun.“
Der Antrag auf Nicht-Öffentlichkeit ist von der Strafkammer nach einer zirka 30-minütigen Beratung abgewiesen worden.

 Warum steht Rechtsanwalt Clemens F. vor Gericht?

Rechtsanwalt Clemens F. steht wegen „Diebstahl, in einem besonders schweren Fall“ und der „Verletzung des Briefgeheimnisses“ vor Gericht. Er soll zwischen dem 21. und 22. September 2014 unbefugt und mit Hilfe seiner „Fingerspitzen oder unter Zuhilfenahme eines Gegenstandes“ einen an ein Künzelsauer Inkasso-Unternehmen gerichteten Brief aus dem Briefkasten des Inkasso-Unternehmens entwende und diesen unbefugt geöffnet haben.

Die weitere Anklage beinhaltet eine „falsche Versicherung an Eidesstatt“. In einem von Rechtsanwalt Clemens F. geführten Rechtsverfahrens im Jahr 2014 vor dem Amtsgericht Wiesbaden soll er bewusst gelogen haben. Was er falsch ausgesagte haben solle, wurde nicht näher vor Gericht erläutert.

Rechtsanwalt Clemens F. war, zwischen 2007 und 2013 Gesellschafter eines Künzelsauer Inkasso-Unternehmen. In diesem Zusammenhang soll er sich ebenfalls rechtswidrig verhalten haben. Es geht um Herrn A., der bei Rechtsanwalt F. Mandant war. Und es geht um Frau W. die parallel dazu Kundin des Inkasso-Unternehmens war. Frau W. stellte Ansprüche an Herrn A. über eine Summe von 65.000 DM. Das Landgericht Heilbronn wirft Rechtsanwalt Clemens F. vor, dass er Frau W. dahingehend beraten hat, dass sie auf einen Vergleich eingehen soll, und zwar 5.000 Euro in bar anstatt 65.000 DM anzunehmen. Der Vorwurf: „schwerer Parteiverrat“. Da Clemens F. eine Partei bevorzugt behandelt haben soll. Frau W. kann in diesem Zusammenhang nicht mehr aussagen, weil sie zwischenzeitlich verstorben ist.




JVA-Psychologin: Elisabeth S. hat keine Antwort darauf, was passiert ist

„Seit dem 30. April 2018 sehe ich Elisabeth S. regelmäßig zwischen ein bis zweimal die Woche. Montags zwischen 50 Minuten und einer Stunde. Donnerstags ist es ein kurzer Kontakt an der Zellentür, der manchmal bis zu 15 Minuten dauert“, berichtet Cornelia H., die als Psychologierätin in der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd tätig ist am 12. Verhandlungstag am 15. März 2019. Bei Elisabeth S. sei eine hohe Bedürftigkeit spürbar gewesen. Sie soll ihre Familie vermisst haben. „Ihre Depression ist ein Nährboden zur Anpassungsstörung“, so die Psychologierätin.

Der Zustand von Elisabeth S. sei „wellenförmig“ verlaufen, es ging ihr Mal besser und mal schlechter. Cornelia H. äußerte: „Als die Verhandlung losging, ging es ihr deutlich schlechter.“ Cornelia H. betonte während ihrer Aussage immer wieder, dass es nicht ihre Aufgabe sei, zu hinterfragen, sondern sie höre nur zu. In den Gesprächen zwischen den beiden soll es meist über Dinge, die das Hier und Jetzt betreffen, gegangen sein. Ab Mitte Dezember 2018 soll Elisabeth S. auch über die Verhandlungstage gesprochen haben. Sie konnte sich, laut der Psychologierätin, nicht erklären, was in der Tatnacht geschah. „Ich bin das nicht“, soll Elisabeth S. der Psychologierätin gegenüber immer wieder wiederholt haben. Cornelia H. berichtet während ihrer Aussage, dass Elisabeth S. viele Anfeindungen ertragen müsse. Sie würde sich aber auch Sorgen um ihre Familie machen. Auch sei ihr die „Not der Familie von Ole“ klar. Sie äußerte sich auch mit den Worten, dass sie „zwei Familien zerstört habe“. „Ich hatte niemals den Eindruck, dass Frau S. mir etwas vorspielt“, beschreibt Cornelia H. „sie hat niemals den Eindruck vermittelt, sie taktiere.“

Die Verhandlungstage seien sehr belastend für die 70-jährige Künzelsauerin. Sie wippe mit dem Oberkörper, massiere ihre Oberschenkel oder knete ihre Hände. Ihre Verzweiflung sei spürbar,  da sie selbst keine Antwort daruf habe, was passiert sei, erklärt Cornelia H.. Es schwirren ihr Fragen durch den Kopf, wie ihr Leben weitergehen solle, wie ihr Leben in Haft werde. Auch, wie sie die Haft gestalten soll und auch ob sie Kontakt nach außen haben werde. Aber die alltäglichen Dinge in der Haft sollen ihr laut der psychologischen Rätin schwerfallen. Schon beim Rapport-Zettel schreiben, hätte sie Angst, nicht das Richtige zu tun. „Frau S. hat deutlich länger gebraucht, in der JVA anzukommen. Anstatt der üblichen zwei bis drei Wochen hat Frau S. zwei Monate benötigt um sich einzugewöhnen“, erinnert sich Cornelia H..




Criesbach: Prozess gegen den Kidnapper beginnt

Der Prozessauftakt im Fall T., der im September 2018 in Ingelfingen ein Fahrzeug anhielt und den Fahrer unter Vorhalten eines Messers zwang ihn nach Künzelsau zu fahren, beginnt am Dienstag, den 19. März 2019 im Landgericht Heilbronn. Der Angeklagte befindet sich seit dem 28. September 2018 in Untersuchungshaft. Die Kammer hat den Angeklagten, einen Dolmetscher, seinen Verteidiger, 8 Zeugen und einen Sachverständigen geladen. In der Hauptverhandlung wird zu erörtern sein, ob eine wahnhafte Störung des Angeklagten tatursächlich war.

Dem Angeklagten liegt zur Last, er habe am 28. September 2018 Ingelfingen einen Fahrzeugführer zum Anhalten seines Personenkraftwagens der Marke BMW gezwungen, sei über die Beifahrertür eingestiegen und habe den Geschädigten unter Vorhalt eines Küchenmessers gezwungen, nach Künzelsau zu fahren. Dort habe er ihn zur Herausgabe von Kleingeld aufgefordert, woraufhin der Geschädigte ihm 7,68 Euro überlassen habe. Daraufhin habe der Angeklagte das Messer auf dem Beifahrersitz liegenlassen und sei ausgestiegen, um aus einem bislang unklaren Motiv heraus Passanten anzusprechen. Der Geschädigte habe es nicht gewagt, zu flüchten, so dass der Angeklagte nach kurzer Zeit wieder zusteigen konnte. Im Fahrzeug habe der Angeklagte den Geschädigten zur Weiterfahrt nach Dörzbach gezwungen, wo der Geschädigte aufgrund einer Baustellenabsperrung habe anhalten müssen. Der Angeklagte sei ausgestiegen, um das Absperrband zu entfernen. In dieser Situation habe der Geschädigte ebenfalls das Fahrzeug verlassen und seine Lage den anwesenden Bauarbeitern offenbart, die ihn geschützt und das Eintreffen der Polizei abgewartet hätten.

Quelle: Landgericht Heilbronn




Muss der Prozess gegen Elisabeth S. neu aufgerollt werden?

Am heutigen zehnten Verhandlungstag gegen Elisabeth S., den 04. Februar 2019, sollten die Plädoyers vorgelesen werden. Jedoch ist Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf krank. Sie ist bis zum 15. Februar 2019 krankgeschrieben.

Die Hauptverhandlung darf laut Paragraph 229 StPO nur eine Unterbrechung von drei Wochen aufweisen. Wenn die drei Wochen überschritten werden muss die Hauptverhandlung komplett von neuem beginnen.

Nun sollen am 18. Februar 2019 die Plädoyers vorgetragen und am 26. Februar 2019 das Urteil gesprochen werden.

Der neunte Verhandlungstag war am 30. Januar 2019, somit liegt der 18. Februar 2019 noch in der Frist – solange der Termin nicht erneut verschoben werden muss. Falls die Verteidigerin bis zum 18. Februar 2019 nicht gesund sein sollte, muss eine Vertretung für sie anwesend sein. Jedoch müsste spätestens am 21. Februar 2019 ein Verhandlungstag stattfinden.




Er gab den entscheidenden Hinweis zur Ergreifung von Elisabeth S.

Er gab den entscheidenden Hinweis zur Ergreifung von Elisabeth S.: Christian P., der damals in der gleichen Straße wohnte, Frau S. aber nur vom Sehen kannte. Am sechsten Verhandlungstag am 14. Januar 2019 sagten er und seine Lebensgefährtin Alexandra I. vor dem Heilbronner Landgericht aus. Bereits morgens, am Samstag, den 28. April 2018, gegen zehn Uhr hätten sie lautes Geschrei aus dem Haus der Angeklagten gehört. „Ein Mann hat gerufen: ‚Steh auf!‘ Ich kannte die Stimme nicht und dachte an einen Familienstreit“, so der 33-Jährige. Was in dem Haus passiert war, erfuhren sie erst später. Am diesem betreffenden Samstagabend wollten sie gegen 21.30 Uhr mit dem Hund eine Runde Gassi gehen, als sie sahen, wie jemand in die Garage von Elisabeth S. ging. „Ich sah im Dunkeln Frau S. laufen“, erinnert sich Alexandra I.. „Ich hab sie zuerst nicht richtig erkannt und sie lief, als wäre sie betrunken.“ Aber als die Person unter dem Absperrband der Polizei durch in die Garage ging, „dachte ich, das muss sie wohl sein“.  Dann hörten sie „Geräusche wie von einer Autotür, die auf- und zugeht“. Weil ihnen das alles komisch vorkam, rief P. die Polizei. „Die Beamten gingen in die Garage und fanden dort auf dem Rücksitz des Autos Frau S..“ Vom Gehweg vor dem Haus beobachteten die Zeugen, wie die Polizei die Frau aus der Garage führte. „Frau S. wirkte verstört und verwirrt und hatte einen wackligen Gang“, so P. weiter. Und er ist sich sicher: „Sie sagte zu der Polizistin, dass sie das alles nicht wollte.“

Ein Satz, den auch seine Freundin Alexandra I. gehört haben will, die festnehmenden Polizeibeamten aber nicht. „Ich bin mir zu eintausend Prozent sicher, dass Frau S. das sagte,“ sagte Alexandra I.. Alexandra I. wohnte früher in der gleichen Straße wie Elisabeth S. und kannte diese vom Sehen. „Sie war nie verwahrlost unterwegs, wirkte immer nett und freundlich.“

 

„Das wäre doch ein Geständnis“

 

Polizeihauptmeister Michael G. war an jenem Samstagmorgen, als Ole T. tot aufgefunden wurde, im Einsatz in Künzelsau dabei und machte Bilder von der Auffindesituation und dem Tatort. „Ich habe das Haus zweimal durchsucht, ob da vielleicht noch jemand ist“, so der Beamte. Es war auch für ihn eine emotionale und bedrückende Situation: „Ich musste die Tränen unterdrücken“. Er erinnert sich, dass die Eltern nicht ansprechbar waren, „der Vater schrie herum und die Mutter hatte ihr Kind im Arm und weinte“. Abends war G. einer der beiden Polizisten, die Frau S. festnahmen. Er führte die Frau aus der Garage „aus Sicherheitsgründen und weil sie beschwerlich lief“. Auf ihn machte Elisabeth S. einen teilnahmslosen Eindruck, sie sagte nur zweimal zu ihm: „Was ist in meinem Haus passiert?“. G. ist sich „zu 100 Prozent sicher“, dass der Satz „ich wollte das nicht“ nicht gefallen ist bei der Festnahme. „Das wäre doch wie ein Geständnis“, meint er.

Polizeikommissarin Exona G. war ebenfalls bei der Festnahme dabei. „Frau S. machte einen aufgewühlten Eindruck und redete unverständlich vor sich hin, aber ich kann mich nicht erinnern, dass bei der Festnahme groß gesprochen wurde“, sagt sie. „Sie sagte zu mir nur, dass sie im Wasser lag“. Sie erinnert sich, dass der Jackenärmel der Angeklagten feucht war. Die Polizistin ist sich unsicher, ob der Satz „ich wollte das alles nicht“, wirklich gefallen ist, sie war aber auch nicht permanent bei Elisabeth S.

Es stellt sich aber die Frage: Was hatte Elisabeth S. an, als sie von den Polizeibeamten gefunden wurde? Stand sie so neben sich und zog sich einfach eine Jacke über ihr Nachthemd? Oder zog sich Elisabeth S. in der Tatnacht komplett um und floh dann erst an das Kocherufer?

 

„Beide wirkten fröhlich und schienen sich auf die Übernachtung zu freuen“

 

Karlheinz H. ist im Nachbarhaus der Familie S. aufgewachsen und hat in der gleichen Straße einen Stukkateurbetrieb. Er ist vermutlich der letzte außer Elisabeth S., der Ole lebend gesehen hat. „Ich kenne Frau S. schon sehr lange, sie war oft bei meinem Bruder zu Gast bei verschiedenen Festen“, erinnert er sich. Aber es war kein enges Verhältnis. Ole kannte der Stukkateurmeister von der evangelischen Kinderkirche. „Der Junge kam regelmäßig über mehrere Monate“, so H. „Er hat sich immer darauf gefreut“. Er erinnert sich an ein zurückhaltendes und liebes Kind, das keinen Streit anfing und nicht aufmüpfig war. H. sah Elisabeth S. und Ole am späten Freitagnachmittag nach Hause kommen und hatte noch ein kurzes Gespräch mit den Beiden. „Sie erzählte, dass Ole bei ihr übernachtet und der Junge sagte, dass er am Sonntag zur Kinderkirche kommen würde“, erinnert er sich. „Beide wirkten fröhlich und schienen sich auf die Übernachtung zu freuen“. Er bemerkte keinerlei Auffälligkeiten. Ihm sei nun „wichtig für alle Beteiligten, dass das Schweigen gebrochen wird und die Wahrheit auf den Tisch kommt“.

 

Polizeibeamter bestätigt Kleptomanie-Vorwurf

 

Der Polizeibeamte Rudi K. vom Kriminalkommissariat in Künzelsau war bei der Durchsuchung des Hauses von Elisabeth S. dabei. Ihm fiel gleich das „teure und unbenutzte Messer auf, das auf dem Schränkchen im Obergeschoss lag“. Er hat keinen Zweifel daran, dass die Beziehung von Elisabeth S. und Ole ein „liebevolles Oma-Enkel-Verhältnis“ war. K. war auch dabei, als der Angeklagten in der JVA Schwäbisch Gmünd eine Haarprobe entnommen wurde, um festzustellen ob sie Medikamente nimmt. Er wunderte sich, „dass das einzige Problem von Frau S. schien, ob ihr Äußeres unter der Entnahme der Haare leiden würde“. Der Beamte recherchierte auch zu dem Vorwurf der Kleptomanie, der in den 70er- und 80er-Jahren gegen Elisabeth S. erhoben worden war. „In einer Buchhandlung und in einem Dessousladen wurde sie erwischt“, fand er heraus. Vieles andere seien Mutmaßungen. „Es gab keine Anzeigen, sondern ein Hausverbot.“ Danach hätte Elisabeth S. in der Stadt weiterhin nett und freundlich gegrüßt.