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Prozessauftakt: Schwere sexuelle Nötigung

Die große Strafkammer des Landgerichts Heilbronn verhandelt am kommenden Montag, den 09. Dezember 2019, wegen besonders schwerer sexueller Nötigung. 

Dem Angeklagten liegt zur Last, er sei am frühen Abend des 6. April 2019 in Schwäbisch Hall der zur Tatzeit 13 Jahre alten Tochter seiner Nachbarn in den Waschkeller gefolgt, habe ihr ein Messer vorgehalten und sie dabei gezwungen, Berührungen unter ihrer Kleidung an der Brust zu dulden. Weitere sexuelle Handlungen habe die Geschädigte dadurch abgewehrt, dass sie nach dem Angeklagten gestoßen und um Hilfe geschrien habe, die in Gestalt mehrerer Familienmitglieder der Geschädigten auch eingetroffen sei. Der Angeklagte habe sich dann eine gewaltsame Auseinandersetzung mit den Hilfspersonen geliefert. Der Schwester, dem Vater und dem Bruder der Geschädigten habe er durch Schläge und Tritte Prellungen und leichte Schnittverletzungen zugefügt. Auch die Geschädigte selbst habe eine leichte Schnittverletzung an der Schulter davongetragen und sei in psychologischer Behandlung.

Seit dem 21. Juni 2019 befindet sich der Angeklagte in Untersuchungshaft. 

Aktuell sind vier Fortsetzungstermine angesetzt. Die Kammer hat den Angeklagten, seinen Verteidiger, zwei Dolmetscher für Arabisch und Farsi, die Nebenkläger und ihre Vertreterin, 15 Zeugen und drei Sachverständige geladen.

Quelle: Pressemitteilung des Landgericht Heilbronn

 

 




Heilbronn: Bahnhof nach Drohung abgesperrt

Am Samstag, den 09. November 2019, gegen 23.00 Uhr, fand eine Busfahrerin in ihrem Bus ein Schreiben, in welchem der Verfasser angab, dass es beim weiteren Betrieb des Fahrzeugs zu einer Gefährdung Unbeteiligter kommen würde. Nachdem die Polizei alarmiert worden war, wurde durch diese der Bereich um den Bus abgesperrt. Da sich unmittelbar neben dem Fahrzeug auch die Bahn- und Stadtbahngleise befanden, wurde deren Betrieb eingestellt. Bei der anschließenden Durchsuchung des Busses wurden im Gepäckraum Gegenstände aufgefunden, deren Lagerung sich dort nicht erklären ließen. Um eine Gefahr ausschließen zu können, wurden Fachleute des Landeskriminalamtes zur Untersuchung herangezogen. Gegen 02.05 Uhr konnten diese Entwarnung geben. Sämtliche Absperrungen und Betriebsunterbrechungen wurden daraufhin aufgehoben. Gegen den bisher unbekannten Verfasser des Schreibens wurden strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn

 




Jagsthausen: Vaterliebe ohne Erbarmen

Vor dem Landgericht Heilbronn hat der Prozess gegen einen 58-Jährigen aus einer Jagsttalgemeinde begonnen, der seinen Sohn sexuell missbraucht und schwer misshandelt haben soll.

Mutter erschien nicht vor Gericht

Es ist nur schwer zu ertragen, was die Staatsanwaltschaft am Landgericht Heilbronn dem Angeklagten Helmut N.* vorwirft: sexueller Missbrauch und sexuell motivierte Quälereien von Kindern und Schutzbefohlenen in den Jahren von 1992 bis 2005. Das Opfer: der eigene Sohn Daniel*. Es soll mit Oralverkehr im Kindesalter begonnen und erst im Jugendalter des Sohnes geendet haben. Seit dem 21. Februar 2019 sitzt der 58-Jährige deshalb in U-Haft. Am Donnerstag, den 31. Oktober 2019, hat der Prozess vor der achten Großen Strafkammer des Landgerichts begonnen.

Anscheinend auch Übergriffe auf die Tochter

Die Familie des Angeklagten war nicht zum Prozessauftakt erschienen. Der Sohn tritt bei dem Prozess als Nebenkläger auf, ließ sich aber von Rechtsanwältin Tanja Haberzettl-Prach vertreten. „Das ist auch gewollt so“, sagte diese. Die Frau von Helmut N. hatte zwar ihr Kommen zugesagt, war dann aber nicht im Gericht.

Viele Vergehen seien bereits verjährt

Bereits vor dem nun in der Anklage genannten Zeitraum soll es Übergriffe des Vaters unter anderem auch gegen die Tochter Franziska* gegeben haben. Doch zahlreiche der Taten ließen sich nicht mehr konkretisieren, viele weitere Vergehen seien bereits verjährt, so Staatsanwältin Christiane Knauel beim Verlesen der Anklageschrift. Auch das genaue Datum der nun angeklagten zehn Taten lasse sich nicht mehr bestimmen. „Es kam dem Angeklagten nur darauf an, sich sexuelle Befriedigung zu verschaffen“, sagte die Staatsanwältin. „Das Alter seiner Kinder war ihm selbstredend bekannt.“

Mit fünf Jahren soll alles begonnen haben

Die nun dem Angeklagten vorgeworfenen Taten sollen begonnen haben, als Daniel noch keine fünf Jahre alt war, und bis kurz vor dessen 18. Geburtstag gegangen sein – zunächst in der Wohnung der vierköpfigen Familie und dann im neuen Haus. Beim ersten Übergriff soll der Vater den Penis des Kindes gestreichelt und diesen in den Mund genommen haben, der Junge musste dann das Gleiche bei seinem Vater tun. Bei einer weiteren Tat soll der Vater mit einem Finger oder mit einem weiteren Gegenstand in den After des Jungen eingedrungen sein. Zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt zwischen dem 11. Dezember 1999 und dem 5. Januar 2001 sollen sich diese Taten fortgesetzt haben. Als die Mutter und die Schwester nicht zuhause waren, soll es zu den Übergriffen des Vaters gegen Daniel im elterlichen Schlafzimmer sowie im Kinderzimmer des Sohnes gekommen sein.

Plastikschlauch in den Penis

Bei zwei nicht näher bestimmbaren Zeitpunkten – aber spätestens mit Beginn des 15. Lebensjahres von Daniel bis kurz vor dessen 18. Geburtstag –  soll der Vater im Garagenkeller oder im Hobbyraum des Hauses einen dünnen Plastikschlauch in den Penis des Sohnes eingeführt haben, bis Urin kam. „Dies verursachte bei Daniel, wie dem Angeklagten bewusst war, ganz erhebliche Schmerzen, dies kümmerte ihn jedoch auf gefühllose und fremdes Leid missachtende Weise nicht“, sagte Staatsanwältin Knauel. „Es kam ihm ausschließlich darauf an, sich einen sexuellen Reiz zu verschaffen.“ Dabei hätte Helmut N. jeweils billigend in Kauf genommen, seinen Sohn der Gefahr einer erheblichen Schädigung der seelischen Entwicklung auszusetzen, wie die Anklägerin weiter ausführte. Der Sohn sei durch die Behandlung durch seinen Vater völlig verängstigt gewesen.

Gefesselt auf einen Stuhl

Bei zwei weiteren Übergriffen soll der Vater den Sohn mit einer Hundeleine oder einem Spanngurt auf einen Stuhl gefesselt haben, dessen Sitzfläche herausnehmbar war. „Der dem Angeklagten völlig schutzlos preisgegebene Sohn saß nackt und gefesselt auf der Stuhlkonstruktion, während Helmut N. ihn zu seiner eigenen sexuellen Befriedigung mit einem eigens umgebauten Rasierapparat am Penis stimulierte“, verlas Staatsanwältin Knauel.

Mit Stromstößen malträtiert

Zudem soll der Vater, ein gelernter Elektrotechniker, den Transformator einer Märklin-Eisenbahn so umgebaut haben, dass er damit bei zwei Übergriffen seinem Sohn während dessen 17. Lebensjahres im Genitalbereich Stromstöße verabreichen konnte. „Dies ließ der verängstigte Daniel geschehen, da er sich aufgrund der früheren Übergriffe vor Gewalttätigkeiten des Angeklagten fürchtete“, so die Staatsanwältin. Bereits in der Vergangenheit hätte Helmut N. den Sohn mit der Faust in den Rücken geschlagen. „Durch die Stromstöße verursachte Helmut N. sich wiederholendes Leiden und starke Schmerzen und ging mit einer gefühllosen und fremdes Leiden missachtenden Gesinnung vor“, führte Knauel weiter aus. „Wobei er zumindest billigend in Kauf nahm, Daniel durch jene Behandlung der Gefahr einer erheblichen Schädigung der seelischen Entwicklung auszusetzen.“

Angeklagter ein kleiner, unscheinbarer Mann

Während der Ausführungen der Staatsanwältin saß der eher kleine und unscheinbare Helmut N. ruhig neben seinem Verteidiger. Der Mann im grauen Anzug mit Brille und Halbglatze hörte sich weitgehend reglos an, was die Staatsanwaltschaft ihm vorwirft. Lediglich zu seinen persönlichen Daten machte der 58-Jährige Angaben.

Möglichkeit einer Schmerzensgeld-Zahlung

Der Vorsitzende Richter Frank Haberzettl belehrte den Angeklagten, „dass er insgesamt das Recht zu schweigen hat“ und sowohl zu den persönlichen Verhältnissen als auch den Vorwürfen keine Angaben machen müsse. Haberzettl forderte den Verteidiger Christian Bonorden dazu auf, darzulegen, wie die Verteidigungsstrategie aussehen werde. „Bevor Herr N. hier etwas sagt, ist es mit ihm abgesprochen, dass ich hiermit anrege, dass in Verständigungsgespräche eingetreten wird“, erwiderte Bonorden. „Also ein Erörterungsgespräch halten wir auch für sinnvoll“, sagte Richter Haberzettl. „Ob daraus dann ein Verständigungsgespräch werden kann, wird sich im weiteren Verlauf zeigen“, so Haberzettl weiter. Da auch die Vertreterin der Nebenklage ihre Bereitschaft signalisierte, zogen sich die Kammer, der Verteidiger, die Nebenklägervertreterin sowie die Staatsanwältin für über eine Stunde zurück.

„Das waren sehr zielführende Gespräche“, sagte Haberzettl anschließend. „Dabei haben wir erfahren, dass Sie, Herr N., bereit sind, in diesem Verfahren dafür zu sorgen, dass ihr Sohn nicht aussagen muss“, führte der Richter weiter aus. „Wir haben das sehr positiv bewertet.“ Der Inhalt der Gespräche solle aber erst am nächsten Verhandlungstag am Freitag, den 8. November 2019, bekanntgegeben werden. „Es läuft aber darauf hinaus, dass man sich auch zivilrechtlich einigen kann, dass also ein Schmerzensgeld gezahlt wird und ein Täter-Opfer-Ausgleich stattfindet.“ An diesem Tag werde die Kammer einen Verständigungsvorschlag machen, „der Ihnen eine gesicherte Rechtsposition verschafft“, so Haberzettl weiter. „Dann gibt es einen Strafkorridor, von dem wir nicht mehr abweichen.“ Auf dieser Grundlage könne die Verteidigung dann ihr Prozessverhalten ausrichten. Haberzettl gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass am nächsten Verhandlungstag ein Vergleich abgeschlossen werden könne, der dann zu Protokoll genommen werde.

Aktuell sind für dieses Verfahren acht Verhandlungstage angesetzt. Es werden voraussichtlich zwölf Zeugen und ein Sachverständiger gehört.

*Die Namen der Beteiligten hat die Redaktion aufgrund des Opferschutzes komplett geändert

Helmut N. muss sich vor dem Landgericht Heilbronn wegen Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs und sexuell motivierten Quälereien von Kindern und Schutzbefohlenen verantworten. Foto: GSCHWÄTZ


 




Sexueller Missbrauch Neuenstadt: Unglaublich, Prediger bekommt nur Arbeitsstunden

Für jeden, der ein Kind hat oder kennt, dem ähnliches widerfahren ist wie dem 13-Jährigen in Neuenstadt mit einem Prediger der freien Kirche „Grace-Life“, ist das Urteil des Heilbronner Amtsgerichtes ein Schlag ins Gesicht: Ein Prediger bekam am vergangenen Dienstag, den 15. Oktober 2019, lediglich 100 Arbeitsstunden verordnet wegen Kindesmissbrauchs. Die Gründe für das milde Urteil lägen unter anderem, so ein Bericht des SWR, an der Kooperationsbereitschaft des Täters und dass er nicht vorbestraft gewesen sei. Wie bitte?

100 Arbeitsstunden für sexuellen Missbrauchs eines 13-Jährigen.  Da fehlen einem die Worte. Wie werden nochmal Steuerdelikte in Deutschland bestraft? Welche Wirkung hat dieses Urteil wohl auf andere pädophil veranlagte Erwachsene? Der Täter sei auch auf anderen einschlägigen Portalen unterwegs gewesen, wo sich junge Erwachsene präsentieren. Es kann somit nicht gesagt werden, zwischen dem Opfer und dem Täter habe „echte“ Liebe und Zuneigung geherrscht, wenn der Täter ein offensichtlich generelles Interesse an jungen Menschen hatte. Wir in unserer Redaktion kennen selbst einige Fälle von sexuellem Missbrauch und haben darüber berichtet. Besonders bei dem Thema „Freiwilligkeit auf beiden Seiten“ sei extreme Vorsicht geboten.

Das wohl Schlimmste aber an diesem Urteil ist, dass es sowieso schon für viele Opfer bedeutet, eine große Schamgrenze zu überwinden, darüber zu sprechen und damit auch vor Gericht zu gehen, wenn ihnen solche Dinge widerfahren. Durch derartige Urteile sinkt jedoch die Bereitschaft der Opfer, überhaupt darüber zu sprechen. Warum auch? Wenn es so gut wie keine Konsequenzen für den Täter nach sich zieht außer Arbeitsstunden.

Ein Kommentar von Dr. Sandra Hartmann

 

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/heilbronn/Heilbronn-Prozess-wegen-sexuellen-Missbrauchs-von-Kindern,prozess-wegen-sexuellen-missbrauchs-von-kindern-100.html




Heilbronn: Mann stach auf 25-Jährigen mit Messer ein

Die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei Heilbronn ermitteln derzeit in einem Fall des versuchten Totschlags, der einige Rätsel aufwirft. Bereits am Freitag, den 13. September 2019, stand ein 25-Jähriger zur Mittagszeit zusammen mit einer Frau in Heilbronn auf dem Gehweg der Paulinenstraße in Höhe des Gebäudes Nummer 8, als ein Unbekannter mit seinem Fahrrad auf dem Gehweg heran fuhr und beim Vorbeifahren an der Handtasche der Frau hängen blieb. Im Anschluss entwickelte sich ein verbaler Streit zwischen dem Radfahrer und dem 25-Jährigen. Die Auseinandersetzung eskalierte und es kam zu Handgreiflichkeiten, in dessen Verlauf der Unbekannte mit einem spitzen Gegenstand auf seinen Widersacher einstach. Danach fuhr er in Richtung Neckarsulmer Straße weiter. Das Opfer bemerkte zwar, dass an seinem Oberkörper eine blutende Wunde entstanden war, nahm diese allerdings offenbar zunächst nicht ernst. Er ließ sich in einem Wettbüro mit einem Pflaster und einem frischen T-Shirt versorgen und begab sich zu Fuß in Richtung Innenstadt, um seinen Hausarzt aufzusuchen. In Höhe der Nikolaikirche verschlechterte sich sein Zustand rapide und er bat einen Mann, einen Rettungswagen zu rufen.

Die Rettungsassistenten stellten eine Stichverletzung am Brustkorb fest und forderten aufgrund des Zustandes des Verletzten einen Notarzt an. Nach der Erstversorgung durch diesen musste der 25-Jährige im Krankenhaus notoperiert werden. Es bestand Lebensgefahr. Die Ermittlungen im Laufe des Wochenendes brachten keine Erkenntnisse über den Unbekannten oder das Motiv des Gewaltausbruchs. Der Täter wurde beschrieben als 30 bis 40 Jahre alter Mann mit südländischem Aussehen. Er ist etwa 1,75 Meter groß und schlank, hat schwarze, lockige, etwa zehn Zentimeter lange Haare und einen Vollbart. Zur Tatzeit trug er eine Sonnenbrille. Der Mann spricht gutes Deutsch. Bei seinem Fahrrad handelte es sich um ein Mountainbike. Die Ermittler suchen Zeugen, welche die Auseinandersetzung, die sich am Freitag, 13. September, in der Zeit zwischen 11.30 Uhr und 12.30 Uhr in der Paulinenstraße ereignete, beobachtet haben oder sonstige Hinweise auf den Täter oder das Tatmotiv geben können.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn

 




BUGA Heilbronn mögliches Ziel terroristischer Anschläge?

Die Bundesgartenschau (BUGA) in Heilbronn öffnet morgen ihre Pforten. An der Pressekonferenz am Donnerstag, den 11. April 2019, wurden die Veranstalter explizit gefragt, ob es ein Sicherheitskonzept gibt und ob es mögliche Anzeichen für geplante Gewalttaten gibt. Die Veranstalter betonten, dass es „natürlich ein Sicherheitskonzept gibt“. Aber man müsse auch ganz klar betonen: „Es gibt keine kritische Gefährdungslage.“Das heißt: „Alle, die an diesem Projekt und an diesen Vorbereitungen beteiligt sind wie das baden-württembergische Innenministerium unter Thomas Strobl, die Polizei, sagen alle: Es gibt keine in irgendeiner Form gefährliche Sicherheitslage.“ Die Rolle der Polizei werde auch sein, „zu zeigen, wie wichtig sie ist und dass die Polizei auch mit zu den Gastgebern der Bundesgartenschau gehören wird. Das freut uns.“

Die Polizei werde sich am 26. Mai auch „in besonderer Weise“ in die BUGA einbringen, verrät Thomas Strobl. Es werde einen Sicherheits- und Blaulichttag geben und mit Haubschrauber sowie Reiterstaffel vor Ort sein.

Hans Becker, Präsident des Polizeipräsidiums Heilbronn, sagte bei der Vorstellung der Kriminalstatistik am 26. März 2019, dass die BUGA für die Polizei eine Herausforderung werde. Immerhin würden rund 2,5 Millionen Besucher erwartet werden.

Video & Fotos: GSCHWÄTZ/Nadine Cwik

 




Heilbronn entdeckt mit der BUGA 2019 den Neckar

Exklusive Videos von der Bundesgartenschau in Heilbronn 2019 (17. April 2019 bis 06. Oktober 2019).

Von einem „Quantensprung“ sprach der stellvertretende baden-württembergische Ministerpräsident Thomas Strobl bei der Pressekonferenz am 11. April 2019 zur Bundesgartenschau (BUGA) in Heilbronn, die am 17. April 2019 eröffnet wird und am 06. Oktober endet. Denn das Besondere an dieser BUGA sei, dass “ aus einem Areal, das über Jahre und Jahrzehnte kein Schmuckstück für Heilbronn gewesen sei, ein Juwel geschaffen wurde“. Im Zuge der BUGA hat Heilbronn somit nicht nur neue Grünanlagen erhalten und den Neckar mit Strandkörben und Cafés aufgewertet. Gleichzeitig sei ein neues Wohnquartier entstanden – mit einem urbanen, nachhaltigem Wohnkonzept.

Die Macher erklären, dass dieses Konzept auch darauf angelegt sei, dass nicht überall gleiche Bauten wie Karotten aus dem Boden sprießen, sondern dass darauf geachtet wurde, dass verschiedene Architekten das Wohnareal planen. so dass eine gewisse Vielfalt und damit Wohnattraktivität geschaffen wird.

In diesem Zuge hat Heilbronn auch den Neckar für sich entdeckt. Vorher floss er eher ungeachtet vorüber. Nun gibt es Strandkörbe und Zugänge zum Wasser. Eine dementsprechende Flussbepflanzung und Wasserfontainen tun ihr Übriges.

Wasserfontainen tanzen zu klassischer Musik. Das haben Sie noch nie gesehen? Nun, dann sollten Sie einen Ausflug zur BUGA 2019 nach Heilbronn wagen. Im Video geben wir Ihnen einen Vorgeschmack, wie sich der Sommer anfühlen kann.

Am 17. April 2019 eröffnet laut Heilbronns Oberbürgermeister Harry Mergel der Bundespräsident die BUGA am Experimenta-Platz in Heilbronn.

Auch die Firma Würth ist mit zahlreichen Skulpturen bei der BUGA vertreten.

Foto: BUGA Heilbronn 2019. Quelle: GSCHWÄTZ

So werde, verspricht Heilbronns Oberbürgermeister Harry Mergel, die BUGA zu einem „kulturbunten Abenteuer“. Unter anderem werde die „größte mobile Wasserinszenierung in ganz Europa“ hier zu sehen sei. Bei der BUGA in Heilbronn sprechen daher manche auch von der „Expo des Südens“.Das tue auch den Bewohnern selbst gut, denn „wir haben  ja Nachholbedarf , was das regionale Bewusstsein angeht“. So gäbe es neben einer Sommerinsel sowie zahlreichen Wasserspielen- und Wasserlandschaften auch eine Bauminsel, die Bäume zeigt, wie sie mit veränderten Klimabedingungen zurechtkommen müssen. Regionalgärten zeigen sechs typische Gärten aus der Region.

Nachhaltigkeit, das ist auch dem „Ur-Heilbronner“ Thomas Strobl wichtig. Er erinnert an die Landesgartenschau 1985 in Heilbronn. Der Wertwiesenpark sei damals entstanden, eine „nachhaltige, grüne Lunge für die Stadt“ und noch heute Teil der Joggingstrecke seiner Frau. Er ist deshalb „den Heilbronner Bürgermeistern Helmut Himmelsbach und Harry Mergel dankbar, dass sie das Projekt BUGA 2019 so tatkräftig und klug vorangebracht haben“.

Auf dem Neckar schippern. Foto: GSCHWÄTZ

Strandpromenade auf der BUGA Heilbronn 2019. Foto: GSCHWÄTZ

Neuer Wohnraum ist im Zuge der BUGA entstanden. Foto: GSCHWÄTZ

Laut Harry Mergel wird die BUGA ein „kulturbuntes Abenteuer“. Foto: GSCHWÄTZ

Urbanes Wohnen neben einer grünen Wiese. Das neue Heilbronner Konzept. Foto: GSCHWÄTZ

Einen Moment Urlaubsluft schnuppern. Foto: GSCHWÄTZ

Uferpromenade. Foto: GSCHWÄTZ

Der stellvertretende baden-württembergische Ministerpräsident Thomas Strobl im Rahmen der Pressekonferenz. Foto: GSCHWÄTZ

Einfach mal die Seele baumeln lassen. Foto: GSCHWÄTZ

Junge Besucher finden diverse Spielwiesen. Foto: GSCHWÄTZ

Im Zuge der BUGA ist ein neues Stadtquartier entstanden. Foto: GSCHWÄTZ

Die letzten Putzarbeiten vor dem Start.

Eintritt & Preise

Vom 17. April 2019 bis zum 06. Oktober 2019 findet in Heilbronn die Bundesgartenschau statt. Auf 40 Hektar wurden im Herbst 2018 eine Million Blumenzwiebeln gesteckt. Laut dem Veranstalter – der Stadt Heilbronn – gibt es auf der BUGA 100.000 Stauden, 8.000 Rosen, 1.700 Pappeln als Energieholz und 964 Bäume zu sehen.

Die Stadt Heilbronn investiert laut der BUGA-Internetseite 144 Millionen Euro für bleibende Maßnahmen und eine übergeordnete Infrastruktur. Die Durchführung kostet 51 Millionen Euro. Das Land Baden-Württemberg fördert die Bundesgartenschau Heilbronn 2019 mit 61 Millionen Euro. Somit bleiben für die Stadt noch 134 Millionen Euro Kosten zu tragen. Der Eintritt kostet 23 Euro (für Senioren 21 Euro; Schüler und Studenten zahlen 8 Euro; freier Eintritt für Kinder bis 15 Jahren). Kartenvorbestellung: www.buga2019.de
Das BUGA-Gelände ist barrierefrei gestaltet. An den Kassen befinden sich abgesenkte Schalter. Auch taktile Lagepläne an den Eingängen liegen für Menschen mit Sehbehinderung bereit.

 

Videos & Fotos: GSCHWÄTZ/Nadine Cwik

 

 




Richter Kleinschroth: Platzen des Prozesses wäre eine Katastrophe

Der Erste Vorsitzende Richter, Roland Kleinschroth, schloss den 12. Verhandlungstag (15. März 2019) mit einer Frist zur Stellung von weiteren Beweisanträgen. Gemäß Paragraf 244 Absatz 6 StPO wird die Frist bis zum nächsten Verhandlungstag gesetzt, den 04. April 2019.

„Eins ist klar: Wenn am 04. April noch Beweisanträge kommen sollten, dann kann man mit größter Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass das Verfahren tatsächlich platzt“, betont Kleinschroth. „Was ich nicht nur als Kammer als Katastrophe empfinde, ich empfinde es auch als Katastrophe für Frau S.. Was es für Familie T. bedeuten würde, das kann ich nicht in Worte fassen.“ Er hoffe, dass man am 04. April 2019 ziemlich zeitnah zu den Plädoyers komme. Kleinschroths abschließende Worte zum 12. Verhandlungstag: „Die Kammer hat, egal was wir uns schon haben alles vorwerfen lassen dürfen, in den letzten Wochen mehr als das Obligatorische getan, um das Verfahren zu Ende zu bringen.“




Elisabeth S.: Auffälliges MRT – Sachverständiger revidiert sein Gutachten

Auffälliges MRT

Nachdem Dr. Thomas Heinrich sein psychologisches Gutachten vorgetragen hatte, wurde dieses stark kritisiert von Anke Stiefel-Bechdolf, der Verteidigerin von Elisabeth S. (wir berichteten). Stiefel-Bechdolf pochte nun auf ein MRT, das Aufschluss darüber geben sollte, ob und wenn ja, welche Veränderungen es in dem Gehirn von Elisabeth S. gibt.
Ein organisches Psycho-Syndrom sollte ausgeschlossen werden.
Das MRT wurde in der Gemeinschaftspraxis für diagnostische Radiologie in Mutlangen gemacht. Aus dem Befund geht nun hervor, dass Elisabeth S. nachweislich an einer ausgeprägten zerebrovaskulären Enzephalopathie leidet. Das bedeutet, dass Elisabeth S. Anzeichen einer Demenz zeigen könne. „Diese Bildgebung hat ohne Zweifel einen Erkenntnisgewinn ergeben“, so Dr. Heinrich. Es sei bei Elisabeth S. anfangs „kein Krankheitsbild fassbar gewesen. Das Ergebnis hat mich überrascht.“ Auf den MRT-Bildern ist ein Querschnitt des Gehirns von Elisabeth S. zu sehen. Ringsum an den Seiten des Gehirns seien weiße Flächen zu sehen. Diese weißen Flächen sie bei Demenzkranken zu finden.
„Die vaskulären Schäden sind da und können Einfluss nehmen“, sagt Heinrich. So gebe es Menschen, die hochgradig dement seien, aber in der Bildgebung nichts Auffälliges zu finden sei. Jedoch würde es auch Menschen geben, bei denen es anders herum sei. Bei Elisabeth S. seien die „Kriterien für eine Demenzerkrankung nicht erfüllt“, erklärt der Sachverständige, da sich keine kognitiven Einschränkungen fassen lassen und auch keine Anhaltspunkte für soziale Auffälligkeiten vorhanden seien. Die Erkrankung von Elisabeth S. könne laut Dr. Heinrich Auswirkungen auf das Verhalten haben, aber nicht auf das Erinnerungsvermögen: „Es kommt unter Umständen eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit in Betracht beziehungsweise ist nicht ausschließbar.“ Auch eine eingeschränkte Impulskontrolle sei vorstellbar, aber kein Verlust der Impulskontrolle.

Dr. Heinrich erklärt, Elisabeth S. habe sich ihm gegenüber „gebremst geäussert“.
Er habe zunächst keine depressive Störung sehen können. Es sei möglich, dass Elisabeth S. „sich zusammengerissen“ habe, da sie bestimmte Inhalte Dr. Heinrich gegenüber nicht erwähnt habe. „Ich kann niemanden dazu zwingen. Frau S. hat sich präzise aber knapp geäußert und das kann ich nicht hinterfragen.“, so Heinrich.

// Eingeschränkte Schuldfähigkeit nicht ausgeschlossen //

In seinem ersten Gutachten, das er über Elisabeth S. erstellt hat, distanzierte er sich stark von dem Thema Depression. Seines Erachtens wäre, wenn überhaupt, dann nur eine sehr leichte Depression vorhanden. Aufgrund der neuen Tatsachen und auch der Zeugenaussagen ist Dr. Heinrich nun der Meinung, dass Elisabeth S. an einer leichten bis mittelschweren Depression leidet. Das MRT zeige nun auch eine organische Depression und somit schließt Dr. Heinrich „eine eingeschränkte Schuldfähigkeit“ nicht aus.

// Sohn Stephan S.: Früher sehr blumiger Wortschaft, heute sehr eingeschränkter Wortschatz //
Sohn Stephan S. fügt bei seiner zweiten Vernehmung vor Gericht am 15. März 2019 noch hinzu, dass ihm im Rahmen der Auswertung des MRTs seiner Mutter noch eingefallen sei, dass sie früher schon teilweise mit sprachlichen Verständnisschwierigkeiten zu kämpfen hatte. So habe sie ein oder mehrere Wörter eines damals sehr bekannten Ohrwurms (Stephan S.: „vielleicht ein Lied von Helene Fischer“) immer anders verstanden als die anderen.

Auch sei ihm aufgefallen, dass seine Mutter früher immer einen sehr großen, blumigen Wortschatz gehabt habe, über die Jahre aber einen zunehmend eingeschränkteren Wortschatz.




Zellengenossin von Elisabeth S. hat sich erhängt

Am 12. Verhandlungstag, den 15. März 2019, im Prozess gegen Elisabeth S. sprachen am Nachmittag Cornelia H., die Psychologierätin der Justizvollzugsanstalt (JVA) Schwäbisch Gmünd und Carola M., die zweite Stockwerksbeamtin der JVA.

Nachdem Cornelia H. während ihrer Aussage in einem beiläufigen Satz erwähnt hatte, dass die Zellengenossin von Elisabeth S. im September 2018 einen Suizid begangen hatte, blickten alle Anwesenden mit gerunzelter Stirn und leicht erschrocken auf. Das war neu. Auch für die Kammer. Der Erste Vorsitzende Richter, Roland Kleinschroth, hakte nach. Man hatte sich nicht verhört. Bis auf Anke Stiefel-Bechdolf, die Verteidigerin von Elisabeth S., wusste anscheinend niemand etwas von diesem Vorfall.

Carola M. war mit dabei, als Elisabeth S. ihre Zellengenossin fand. „Es passierte während des Hofgangs“, erinnert sich Carola M.. Nach dem etwa einstündigen Hofgang soll Elisabeth S. in Begleitung von Carola M. zurück zu ihrer Zelle gegangen sein. Als die Stockwerksbeamtin die Zelle aufschloss, soll Elisabeth S. eingetreten sein und ihre Zellengenossin „hängend vorgefunden“ haben. „Frau S. schrie“, so Carola M.. Was Elisabeth S. nach dem Schrei getan habe, wisse sie nicht mehr, denn Carola M. schnitt die Zellengenossin frei und leistete Erste Hilfe, während JVA-Beamten zur Hilfe eilten. Auch Mitinhaftierte fanden sich als „Schaulustige“ in und an der Zelle ein. RichterKleinschroth sagte eindringlich, dass die JVA solche Vorfälle unbedingt der Kammer melden müsse.

Carola M. und ihre Kollegin Frau B., die heute nicht anwesend sein konnte, hatten fast täglich Kontakt zu Elisabeth S. „Nach dem Suizid der Zellengenossin war unser Kontakt nicht mehr ganz so intensiv“, sagt Carola M.. „Vom Hörensagen von Frau B. weiß ich, dass Frau S. einen sehr verwirrten Eindruck machte“, erzählt M. Sie sollen Elisabeth S. geraten haben, ihren Mitgefangenen nicht zu erzählen, wieso sie in der JVA sei. Elisabeth S. soll sich auch geäußert haben, dass sie nicht wisse wie sie das hier (die JVA) aushalten solle. „Sie hat den untersten Stand“, so M. und erwähnt, dass Elisabeth S. Drohungen von ihren Mitgefangenen bekam. Man solle sie an den „Baum hängen“ oder sie gehöre „abgestochen“. Laut Carola M. soll Elisabeth S. Frau B. gegenüber immer wieder gesagt haben, dass sie Ole nie was antun wollte und sie verstehe nicht, wie das passieren konnte. Ole sei wie ihr eigener Enkel gewesen und sie habe nie Verlustängste geäußert.

„Frau S. ist ein Einzelgänger“, berichtet die Stockwerksbeamtin. Elisabeth S. soll immer sehr darauf bedacht gewesen sein, dass sie in keine Probleme mit ihren Mitgefangenen gerate. Sie verhalte sich „niemals aggressiv“, sei die Erste beim Duschen, hole ihr Mittagessen immer ab und gehe in den Hof. „Zum Sport darf Frau S. aus Sicherheitsgründen nicht.“