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Elisabeth S.: „Susanne freut sich. Dann ist er fertig“

// Richter spielt Audio-Datei von Vier-Augen-Gespräch zwischen Elisabeth S. und Sohn vor

Stephan S. war zu aufgeregt, um mitzuschreiben. Der ansonsten so ruhig und nüchtern wirkende Fotodesigner nahm daher das Vier-Augen-Gespräch mit seiner Mutter Elisabeth S. im Landgericht Heilbronn am 03. Januar 2019 auf seinem IPad auf. Das Gespräch ging insgesamt rund drei Stunden. Zwei Stunden davon wurden von dem IPad aufgezeichnet. Diese Aufzeichnung ließ der Vorsitzende Richter des Verfahrens gegen Elisabeth S., Roland Kleinschroth, nun im Gerichtssaal abspielen. Es geht um die Tatnacht.

Der Ton ist nicht gut und vorab merkt Richter Kleinschroth an dem 12. Prozesstag am 15. März 2019 gegen Elisabeth S. an: Wenn er gewusst hätte, dass Stephan S. nicht mitschreibt, sondern aufnimmt, dann hätte er ihm ein Diktiergerät zur Verfügung gestellt. Aber man versteht als Zuhörer trotzdem den Großteil der Worte, die gesprochen worden sind in dieser ungewöhnlichen Situation. Man hört Elisabeth S. weinen, immer wieder beteuert sie, dass sie Ole doch nie habe etwas antun können. Sie habe ihn doch geliebt. Stephan S. hält sich zurück mit seinen Fragen. Hauptsächlich wird es ein sanftes Frage-Antwort-Spiel zwischen der Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf, die noch mit in dem Raum sitzt, und ihrer Mandantin Elisabeth S.. Es handelt sich daher korrekterweise nicht um ein Vier- sondern ein Sechs-Augen-Gespräch.

Es kommt nicht alle Tage vor, dass ein Gericht so ein Gespräch während eines Prozesses zugesteht und man hatte sich vor allem eins damit erhofft: Mehr Aufklärung zur Tatnacht.

Das ‚Wie‘ konnte mittlerweile anhand der Spurensicherung und dem Obduktionsbericht geklärt werden: Der siebenjährige Ole T. aus Künzelsau wurde von seiner Ersatz-Oma Elisabeth S. in der Tatnacht vom 27. auf den 28. April 2018 erwürgt. Jetzt geht es darum, die Frage nach dem Warum zu beantworten. Und damit tut sich Elisabeth S. sichtlich schwer. Sie erzählt im Laufe des Gespräches nahezu wortgleich dieselbe Geschichte, die sie vor Gericht bereits am 28. Januar 2019 erzählt hat: Eine Geschichte, die davon handelt, dass Ole nachts aufgewacht sei und keine Luft mehr bekommen habe. Sie habe ihm helfen wollen, ihn an den Schultern geschüttelt und vermutlich auch am Hals, habe ihn schließlich ins Badezimmer geschleift, um ihn mit Wasser „beträufelt“, dabei sei er ihr ins Wasser geglitten. Vermutlich aus Panik habe sie dann das Haus verlassen:

„Ich habe die Tage zuvor nicht so viel geschlafen“

„Er ist eingeschlafen. Ich habe die Tage zuvor nicht viel geschlafen, weil mir so viel im Kopf rumgegangen ist, Dann bin ich aufgewacht. Ole hat sich aufgebäumt und hat so schlecht geatmet. Ole, was ist los?, habe ich ihn gefragt. Ich habe ihn gepackt und geschüttelt. Ich war so in Panik und hatte solche Angst, dass er so schlecht atmet. Ich konnte nicht mehr klar denken. Was mach ich jetzt? Ich kann es euch nicht sagen, warum ich keinen Arzt gerufen habe.“

Wir wissen: Diese nun zum wiederholten Mal von ihr vorgetragene Geschichte entspricht nicht den Tatsachen (wir berichteten).

Immer wieder wird Elisabeth S., wenn sie abschweift in ihren Erzählungen, wieder von ihrer Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf und auch ihrem Sohn  Stephan S. zur Frage nach dem Wie zurückgeführt. Stiefel-Bechdolf macht ihre Mandatin darauf aufmerksam, dass es so nicht gewesen sein könne, wie sie erzählt (wir berichteten). Es seien nur am Hals Würgemale festgestellt worden. Jemand hat mehrere Minuten den Hals des Kindes zugedrückt, bis er erstickt ist. Und die Spurensicherung fand nur Spuren von Elisabeth S.. „Wer drückt jemandem den Hals zu, wenn er keine Luft mehr bekommt?“, wird Elisabeth S. gefragt. Anke Stiefel-Bechdolf spricht klar und deutlich zu ihr: „Sie haben es gemacht. Das müssen sie begreifen.“ Elisabeth S. sagt daraufhin: „Ich habe noch nie so etwas gedacht oder geplant.“ Es scheint nicht in ihr Weltbild zu passen, dass sie ein Kind umgebracht haben soll, daher kann es auch nicht der Realität entsprächen. So zumindest scheint Elisabeth S. diesen Fall zu bewerten. Sie erzählt ihrem Sohn und ihrer Anwältin, wie sie noch beim Verhör bei der Polizei in Künzelsau und in der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd geglaubt habe, dass sich alles bald aufkläre und sie wieder freikomme.

Wer drückt jemandem den Hals zu, wenn dieser ohnehin schon keine Luft mehr bekommt?

Auffällig ist, dass die erzählte Geschichte der Tatnacht immer dann abbricht oder anders weitergeht, wenn es um das Thema, Ole baden‘ geht. Dieses Thema schein losgelöst von einer festen chronologischen Reihenfolge des Abends im Raum zu schweben. In einer ihrer früheren Erzählungen geht sie, als Ole sich weigert zu baden, direkt mit ihm ins Bett, dann erzählt sie, dass sie doch nochmal ins Wohnzimmer einen Stock tiefer gegangen seien. Bei ihrer Erzählung in dem Sechs-Augen-Gespräch scheint dieser Teil der Geschichte fast aus ihrem Gedächtnis verschwunden zu sein. Als sie bereits mit Ole erzähltechnisch im Bett liegt, fällt ihr plötzlich auf, dass die Geschichte mit dem baden ja noch irgendwo einzufügen sei. Ja, wann habe sie nochmal Ole baden wollen? Das Einordnen bereitet ihr offensichtlich Mühe. Warum? Bei so einem Abend brennt sich jedes Detail in den Kopf ein – sollte man meinen. Ist im Rahmen dieses Vorgangs vielleicht etwas passiert? Elisabeth S. hält aber weiter an der Version fest, dass der Junge in der Nacht aufgewacht sei und keine Luft mehr bekommen habe.

Der Sohn bittet seine Mutter, nochmal über Details nachzudenken, es wäre wichtig für die Aufklärung des Falles. So bleibe alles, was geschehen ist, ziemlich vage. Wenn Elisabeth S. nicht noch mehr Details einfallen, wird es ein bitteres Stück für die Eltern werden, dass sie serviert bekommen: Es wird ein Urteil geben, aber keine vollständige Aufklärung über den Tathergang.

Mutter von Ole zusammengebrochen

Als Regine S., die gemeinsame Ärztin von Ole T. und Elisabeth S., an dem 12. Prozesstag nochmal im Zeugenstand Platz nimmt, berichtet sie, dass die Mutter von Ole T., Susanne T., auf der Straße zusammengebrochen sei, als sie gehört habe, dass sich der Prozess noch bis April 2019 ziehen werde. Schon seit geraumer Zeit nimmt lediglich der Vater von Ole T., Dr. Jens T., an den Prozesstagen teil. Auch die zweistündige Audio-Datei hat er mitangehört.

Auch an der Familie von Elisabeth S. gehen die Geschehnisse nicht spurlos vorüber. Der Sohn befindet sich laut eigenen Aussagen mittlerweile in einer Trauma-Therapie. Auch vom Gericht fühlt er sich verkannt:„Ich sitze hier mit einer Verteidigungshaltung und fühle mich ausgenutzt.“ Die Audio-Datei habe er „wiederhergestellt, damit ich nicht aussagen muss. Sonst würde es heißen, ich würde etwas verheimlichen, wenn ich nicht aussage.“ Elisabeth S. versuchte Blickkontakt mit ihrem Sohn herzustellen. Aber Stephan S. würdigte sie keines Blickes. Als er den Raum verließ, brach sie in Tränen aus. Auch der sehr ruhig wirkende Bruder Wolfgang K. nannte als einen Grund dafür, dass er zunächst von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht habe, weil er sich diesen Umständen nicht habe aussetzen wollen, dass sei alles psychisch sehr belastend.

Auch über die Psyche von Elisabeth S. in der Tatnacht erfährt man einiges. Gegenüber dem Sohn und ihrer Anwältin erzählt die 70-Jährige, dass sie Tage zuvor bereits nicht mehr richtig schlafen konnte, dass sie mit den Gedanken immer wieder abgeschweift sei und gar nicht ganz bei Ole war. Sie habe sich schreckliche Sorgen wegen der Entrümpelungihres Kellers gemacht und wie sie das alles schaffen solle:

„Erst musst du etwas essen. Dann kriegst du Schokolade, habe ich zu Ole gesagt. Dann haben wir mit den Autos gespielt. Ich habe in der Küche noch etwas aufgeräumt. Mit den Gedanken war ich noch beim Keller, wie ich das alles auf die Reihe bekomme. Das hat mich wahnsinnig belastet. Ich habe mich aber zusammengerissen.“

Warum habe sie Ole die Haare waschen wollen?, wird Elisabeth S. gefragt. Ihre Antwort: „Susanne freut sich. Dann ist er fertig.“

Elisabeth S. habe laut eigenen Aussagen Angst gehabt, dass den ihr nahestehenden Menschen etwas passiert. Nun ist es diese Angst quasi zu einer selbsterfüllenden Prophezeihung geworden.

Foto & Video: GSCHWÄTZ

 

 




Bruder von Elisabeth S.: „Ich habe versucht, ihm die Augen einzudrücken“

Wenn alles nach Plan läuft, ist heute der letzte Tag, an dem Zeugen im Prozess um Elisabeth S. (70) aus Künzelsau vernommen werden, bevor dann Anfang April 2019 die Plädoyers vorgetragen werden sollen und ein Urteil gefällt werden soll. Elisabeth S. steht wegen Totschlags ihres Zieh-Enkels Ole T. (7) vor dem Landgericht Heilbronn. Daher ist der heutige 12. Verhandlungstag am 15. März 2019 ein wahrer Zeugen-Marathon. Den Auftakt machte der Bruder von Elisabeth S.. Wolfgang K. (66), ledig, wohnhaft in Stuttgart. Er gab Erstaunliches zu Protokoll, unter anderem, dass er selbst vor vielen Jahren einmal nach einem dramatischen Erlebnis nachts aufgewacht sei und seinen Bettnachbarn körperlich angegangen habe, indem er ihn an den Ohren geschüttelt und versucht habe, ihm die Augen einzudrücken. Am nächsten Tag konnte er sich nicht mehr daran erinnern.

Diese Begebenheit ereignete sich vor vielen Jahren im Urlaub. Vorausgegangen war ein Vorfall mit einem Zwölfjährigen, der Sohn einer Bekannten. Dieser hatte immer wieder Anfälle, bei denen er alles innerhalb einer halben Stunde oder Stunde „zertrümmert“ habe, so schildert es Wolfgang K.. Dann sei alles wieder gut gewesen. Ein ebensolcher Anfall habe den Jungen in dem Urlaub wieder ereilt. Nachts müsse Wolfgang K. dieser Vorfall wohl noch so beschäftigt haben, dass es zu diesem Aussetzer mit seinem Bettnachbarn gekommen sei, vermutet Wolfgang K.. Der Bekannte habe sich aber gewehrt und am nächsten Tag konnte man schon wieder darüber lachen.

Elisabeth S.: Sie war hilfsbereit, aber sie brauchte auch Hilfe

Auf Nachfrage erklärt Wolfgang K. vor Gericht, warum er sich zunächst auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen hat und nun doch im Prozess um seine Schwester aussagt. Er meinte, er sei überrascht gewesen, dass in dem psychologischen Gutachten von Dr. Thomas Heinrich (wir berichteten) keine Depression bei seiner Schwester festgestellt werden konnte. Wolfgang K. berichtete daher am heutigen Verhandlungstag über Phasen, die teilweise mehrere Jahre andauerten, in denen Elisabeth S. „antriebslos, bedrückt und voller Weltschmerz“ gewesen sei, vor allem ab 2010, seit dem Tod des Ehemannes, habe er dies bei ihr feststellen können. 2017 sei sie wieder in einer etwas besseren psychischen Verfassung gewesen. Aber auch in diesen besseren Phasen habe sie diverse vermeintlich einfachen Dinge nicht machen können. So berichtet Wolfgang K. von einer Steuererklärung, die er für seine Schwester gemacht habe und die sie nur auf dem Finanzamt in Öhringen habe abgeben sollen, was sie jedoch nicht geschafft und ihn gebeten habe, dies für sie zu erledigen. Am Ende seien sie zusammen nach Öhringen gefahren. Aber das sei nicht das einzige Mal gewesen, dass er von seinem Wohnort Stuttgart nach Künzelsau gefahren sei, um sie zu unterstützen. Auch als ihr in München lebender Sohn krank wurde und sie ihn besuchen wollte, habe sie ihren Bruder gebeten, sie hinzufahren. Letztendlich konnte sie bei einer studentischen Nachbarin mitfahren, die nach München fuhr. Aber auch bei der Rückfahrt erbat sie sich Hilfe von ihrem Bruder, der schließlich von Stuttgart nach München fuhr, um sie wieder nach Künzelsau zu fahren, da sie nicht mit dem Zug fahren wollte.

Kaufrausch in Kasachstan

Beinahe täglich hätten die Geschwister telefoniert, selbst als er einen Monat vor der Tat für zwei Wochen mit seiner Familie in Japan Urlaub gemacht habe. Elisabeth S. klagte ihrem Bruder laut seinen Angaben sehr häufig ihr Leid. Sie hätten ein gutes Verhältnis zueinander, sie sei auch immer für ihn dagewesen, sagte er vor Gericht. Sie habe ihn auch immer bekocht, wenn er sie mindestens einmal im Monat besucht habe. Gegenüber den depressiven Phasen, die sich vor allem im Herbst und Winter bis in den späten Frühling hinein abgespielt hätten, gab es auch Hochphasen, in welcher Elisabeth S. dann teilweise in einen wahren Kaufrausch fiel. So erinnerte er sich unter anderem an eine Begebenheit in einem Urlaub in Kasachstan, als Elisabeth S. so viel eingekauft habe, bis sie kein Geld mehr von der Bank bekommen habe. Ihre Brüder und auch der Sohn von Elisabeth S., Stephan S., hätten sie aufgrund ihrer psychischen Instabilität auch immer mal wieder darauf angesprochen, sich doch an eine Beratungsstelle zu wenden, insbesondere nach der Erkrankung ihres Sohnes Anfang 2018, worunter sie stark gelitten habe, sei das Thema wieder aufgekommen. Daran konnte sich Sohn Stephan S., der danach im Zeugenstand Platz nahm, allerdings nicht erinnern. Er sagte aus, dass diese Beratungsstelle 2010 im Gespräch war, als sein Vater gestorben sei.

„Wir waren genervt.“

Wolfgang K. berichtete, dass seine Schwester wegen ihrer psychischen Probleme keinen Arzt aufsuchen wollte, da sie da nur Tabletten bekommen würde, die sie ruhig stellen. Das würde aber das Problem nicht lösen, so habe sie es den Brüdern erklärt. Der Rentner weiß, dass seine Schwester Angst davor gehabt habe, dass sie von ihren Brüdern in die psychiatrische Klinik „eingewiesen“ werden würde. Diese Sorge sei jedoch völlig unbegründet gewesen. Denn: „Wir wollten, dass sie sich beraten lässt. Wir waren genervt von diesem latent vorhandenen Zustand, der nun schon zehn Jahre andauerte.“ So könne es einfach nicht weitergehen.

Diese privaten Dinge seien nichts für die Öffentlichkeit

Nicht nur in diesem Punkt, auch bei der Kindheit klaffen die Wahrnehmungen der Geschwister auseinander. Während Wolfgang K. davon spricht, dass sie beide ein sehr gutes Verhältnis zu ihren Eltern gehabt hätten und es keine Lieblingskinder gegeben habe, habe wohl Elisabeth S. die Kindheit anders empfunden. Gegenüber der Psychologin der Justizvollzugsanstalt Schwübsch Gmünd soll sie sich wohl dahingehend geäussert haben, dass sie immer am meisten Verantwortung, unter anderem für ihre zwei jüngeren Brüder, habe tragen müssen. Vor dem Gespräch mit Dr. Thomas Heinrich bezüglich des psychologischen Gutachten sollen die Brüder wohl auf Elisabeth S. eingeredet haben, nichts dergleichen über ihre Kindheit zu äussern. Es habe auch „ziemliche Probleme“ in der Ehe gegeben, so Wolfgang K. im Zeugenstand. Der Ehemann von Elisabeth S. soll, so Wolfgang K., dem Alkohol zugetan wesen sein. Dies alles solle jedoch keine Erwähnung finden, da diese privaten Dinge die Öffentlichkeit nichts angingen.

Auffällig sei gewesen, dass Elisabeth S. innerhalb von Sekunden umschalten habe können, erzählt der Rentner. Wenn es an der Tür geklingelt habe, sei sie wie ausgewechselt gewesen: „Die Niedergeschlagenheit war weg, der Weltschmerz war weg. Sie konnte fröhlich sein.“

Der zweite Bruder von Elisabeth S., Gerhard K. (68) aus Niedernhall, war ebenfalls vor Gericht anwesend, nahm jedoch von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.

Video und Foto: GSCHWÄTZ/Archiv/Prozessauftakt am 27.11.2018

 

 

 

 

 

 




Macht ist ein gängiges Motiv von Tätern

„Menschen, die töten, handeln meist nicht irrational und sind im Regelfall nicht psychisch gestört. Sie müssen nicht einmal alltäglich besonders aggressiv sein. Mord ist keine Krankheit, sondern ein Prozess der Entschlussfassung.“ Das sagt der forensische Psychiater Hans-Ludwig Kröber bei einem Interview mit Daniel Müller, das in der Wochenzeitung „die Zeit“ am 14. Februar 2019 erschienen ist.

Die große Frage ist: Wann hat Elisabeth S. den Entschluss gefasst, ihren siebenjährigen Ersatzenkel Ole T. zu (er-)würgen? Geschah das minutelange Zudrücken des Halses aus einem Affekt heraus – möglicherweise ausgelöst durch eine Verweigerungshaltung des Jungen, der nicht baden wollte? Oder war es eine länger geplante Tat?

Elisabeth S. zeigt bis heute kein Einsehen, was ihre Tat betrifft. Es tue ihr alles so leid, sagte sie und dass sie dem Jungen doch nur helfen wollte, als dieser vermeintlich keine Luft mehr bekam. Das sie selbst es war, die den Erstickungstod verursacht hat, scheint sie verdrängt zu haben – oder kann sie einfach nur gut schauspielern?
Kröber, der laut der Zeit in den vergangenen 30 Jahren mehr als 1.000 Straftäter begutachtet hat, erklärt, dass es zwei Gruppen von Tätern gäbe. Für die erstere ist Gewalt eine seit ihrer Kindheit natürlich ausgeübte Form der Auseinandersetzung. Die zweite Gruppe hat keine derartige Gewalterfahrung erlebt (hierzu würde nach dem vor Gericht vorgetragenen Lebenslauf auch Elisabeth S. gehören), hat aber eine „starke Motivation“ für ihre Tat. „So legen sie sich nach und nach eine Rechtfertigung für das Töten zurecht.“

Der vor Gericht vorgetragene Lebenslauf von Dr. Thomas Heinrich lässt keine Rückschlüsse auf Gewalterfahrung zu. Auch keine der Zeugen beschrieb Gewalterfahrungen, die Elisabeth S. erlebt oder Gewalt, die sie an anderen ausgebübt hat – weder an ihrem Sohn, noch an Ole T.. Im Gegenteil.
Alle Zeugen beschreiben die 70-Jährige als eher ruhig. Die Tat des Erdrosselns steht damit im Widerspruch zu dem ruhigen Gemüt von Elisabeth S.. Dieses Gemüt war aber nicht immer ruhig, wie manche Zeugen berichteten. Immer wieder kam es zu starken Stimmungsschwankungen und Gefühle von Angst und Überforderung machten sich in Elisabeth S. breit.

Kröber geht in dem Interview auch auf die Art des Tötens ein: „Wer mit den eigenen Händen erwürgt […], erlebt das oft als „sehr anstrengend, manchen ist das unangenehm. Das ist verbunden mit einer maximalen Erregung, das Adrenalin steigt bis in die Haarspitzen, es geht um Leben und Tod. Man muss unbedingt gewinnen, man kann nicht nachlassen.“

Kröber hat in seiner jahrzehntelangen Arbeitspraxis jedoch auch die Erfahrung gemacht, dass Frauen sehr viel seltener töten als Männer: „Frauen töten normalerweise nicht, jedenfalls kein zweites Mal,“, da sie bessere Wege fänden, sich zu rächen und anderen zu schaden.
Aber klar sei: Wer töte, unterscheide sich von 99 Prozent der Gesellschaft. „Du sollst nicht töten“, sei das klarste Gebot, „das begreifen schon Kinder“, sagt Kröber. Wenn jemand dagegen verstoße, trügen sie fortan ein Kainsmal, das sie nie mehr loswerden.




Elisabeth S.: Mord aus niederen Beweggründen unwahrscheinlich

Am heutigen Verhandlungstag (26. Februar 2019) gegen Elisabeth S. wurde eine schriftliche Stellungnahme des Sachverständigen Dr. Thomas Heinrich vorgelesen. Heinrich reagierte auf die scharfe Kritik der Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf an seinem Gutachten. Er betonte, dass sein Gutachten verschiedenartige Fragestellungen und insbesondere das gesamte Spektrum der psychiatrischen Krankheitsbilder umfasse. Schwerpunkt seiner Arbeit sei unter anderem die Betreuung und der Behandlung von gerontopsychiatrischen älteren] Patienten gewesen. Er schilderte in seiner Stellungnahme: „Insoweit Frau Rechtsanwältin Stiefel-Bechdolf von einem „Aufflammen einer psychotischen Exabertation der Grunderkrankung“ sprach, ist damit sicherlich eine psychotische Exazerbation gemeint. Es ergab sich im Rahmen der Begutachtung und auch im Rahmen der Hauptverhandlung jedoch keinerlei Hinweise auf das Vorliegen einer psychotischen Exazerbation [Wiederaufleben einer Krankheit].“ Es sei auch unklar, welche Grunderkrankung wiederaufleben solle. Bei der Aufnahmeuntersuchung in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Schwäbisch Gmünd solle eine körperlich-neurologische Untersuchung durchgeführt worden sein. Diese Untersuchung solle einen unauffälligen Befund ergeben haben.

Stiefel-Bechdolf stellt psychologische Labilität in den Fokus

Stiefel-Bechdolf stellte heute zwei weitere Anträge. Der Sohn von Elisabeth S. soll nochmal vernommen werden, da er nun einverstanden sei über das zirka dreieinhalbstündige Vier-Augen-Gespräch, das er mit seiner Mutter Elisabeth S. im Landgericht Heilbronn Mitte Januar 2019 geführt hat, zu berichten. Bislang hatte er sich diesbezüglich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen und seine Aussage verweigert.  Zudem möchte Stiefel-Bechdolf die JVA-Psychologin im Zeugenstand stehen, die seit Mai 2018 zweimal wöchentlich ein bis eineinhalb Stunden mit der Angeklagten therapeutische Gespräche geführt habe.

Der Hausärztin von Elisabeth S., die bereits vor Gericht als Zeugin vernommen wurde, soll noch etwas eingefallen sein und möchte, so Stiefel-Bechdolf, erneut vor Gericht aussagen.

Falls beim nächsten Prozesstermin am 07. März 2019 allen Anträgen von Stiefel-Bechdolf stattgegeben werden, müssten am Folgetermin, den 15. März 2019, somit mindestens der Bruder von Elisabeth S., ihr Sohn, ihre Hausärztin, Dr. Thomas Heinrich und die JVA-Psychologin H. gehört werden, um die weiteren Prozesstermine nicht zu gefährden.

Der Nebenklägervertreter Jens Rabe regte an, im Zuge der Vernehmung der JVA-Psychologin auch die Stockwerk-Beamtin der JVA zu hören, die diese mehr Kontakt zur Angeklagten gehabt habe.

Elisabeth S. sei unternehmungslustig gewesen

Heute wurde auch Zeuge S., der Bekannte beziehungsweise Freund von Elisabeth S., als Zeuge befragt. Ihm sei keine Depressiven Verstimmungen aufgefallen. Er habe sich zweimal jährlich mit ihr persönlich getroffen. Ansonsten fand der Kontakt per Handy statt. Elisabeth S. sei laut seiner Aussage unternehmungslustig und ausgeglichen gewesen und habe sich immer auf Ole gefreut.

Der Erste Vorsitzende Richter, Roland Kleinschroth, betonte heute, dass die Kammer sich noch nicht festgelegt habe, ob das Strafmaß auf Mord aus Heimtücke anstatt Todschlag hochgestuft werden solle. Das Mordmerkmal der niederen Beweggründe „käme eher nicht mehr in Frage“.




Verteidigung wirft geplantes Prozessende über den Haufen

Am heutigen Montag, den 18. Februar 2019, hätten im Landgericht Heilbronn beim Prozess gegen Elisabeth S. die Plädoyers gelesen werden sollen, jedoch stellte Verteigerin Anke Stiefel-Bechdolf heute drei Anträge.

Elisabeth S. jüngerer Bruder brach sein Schweigen, nachdem er von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machte. Er solle sich gegenüber Stiefel-Bechdolf geäußert haben, dass ihm seit Jahren depressive und manische Episoden bei seiner Schwester Elisabeth S. aufgefallen seien. Somit möchte die Verteidigerin den Bruder als Zeugen aufrufen, obwohl die Beweisaufnahme bereits abgeschlossen ist.

Einen weiterer Antrag  stellte sie für ein gerontopsychiatrisches Gutachten. Dieses Gutachten ist eine körperliche und psychologische Untersuchung mit einem großen Blutbild sowie ein CT und ein MRT. Denn Dr. Heinrich, der psychologische Gutachter, habe Elisabeth S. lediglich eineinhalb Stunden für sein Gutachten und eine Stunde bei einem Vier-Augen-Gespräch gesprochen. Für die, zusammengefasst, zweieinhalb Stunden hat Dr. Heinrich ein psychologisches Gutachten geschrieben. Laut Stiefel-Bechdolf sollen auf den 24 Seiten nur knappe zehn Sätze dem psychologischen Befund gewidmet worden sein. Und dies, obwohl mehrere Zeugen während des Prozesses ausgesagt haben, dass ihnen Verhaltensänderungen wie Ängste, Sammelzwang und äußere Verwahrlosung aufgefallen seien. Aber nicht nur das knappe Gutachten, sondern auch die eineinhalb Stunden seien nicht ausreichend, so  Stiefel-Bechdolf. Denn Elisabeth S. solle nicht ausreichend auf Psychosen, die erst im höheren Alter auftreten können, untersucht worden sein. Auch ein eventueller Hirntumor oder Parasomnie seien nicht untersucht worden. Die Verteidigerin kritisierte auch, dass das Explorationsgespräch erst am 29. Mai 2018 stattgefunden habe. Knapp einen Monat nach der Inhaftierung. Dies könne zu einer „Gefahr zur Verfälschung durch Haft“ führen. Sie fordert auch, dass das gerontopsychiatrische Gutachten von Prof. Dr. med. Tillmann Supprian durchgeführt werden soll, da er laut der Verteiderin ein Spezialist auf diesem Gebiet sein soll.

Der Vorsitzende Richter Kleinschroth und die Kammer möchte Dr. Heinrich zu Wort kommen lassen. Bis zum 26. Februar 2019 habe er hierfür Zeit. Er kann entweder persönlich oder schriftlich eine Stellungnahme abgeben.

Wie der Prozess nun weitergeht, steht noch nicht fest. Kleinschroth betonte aber, dass „das Verfahren bis Ostern fertig sein muss. Sonst platzt das Verfahren tatsächlich.“




Jeder hat seine eigene Wahrheit

Ole starb vermutlich gegen Mitternacht – Was hat Elisabeth S. danach gemacht?

Staatsanwalt Lustig: „Besonders verachtenswert“

Vor Gericht treffen, wenn nichts mehr dazwischenkommt, am kommenden Montag, den 18. Februar 2019, große Namen aufeinander. Ein Richter, der so gerecht wie nur möglich urteilen möchte in einem hochsensiblen Fall. Ein Staatsanwalt, der die Angeklagte als eigensüchtig bezeichnet hat und sie eventuell wegen Mordes anstatt Totschlags verurteilt sehen möchte. Und eine Verteidigerin, die in ihrem Plädoyer versuchen wird, menschlich zu erklären, wie das geschehen konnte, was geschehen ist: Elisabeth S. hat ihren Ersatz-Enkel Ole (7) zu Tode gewürgt (wir berichteten).

Man weiß nicht, was Elisabeth S. ihrer Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf alles erzählt hat über die Tatnacht – und ob es letzten Endes der Wahrheit entspricht, was sie erzählt hat. Nach den Aussagen des Gerichtsmediziners müsste Ole T. zwischen 22 und 1 Uhr nachts gestorben sein. Was hat Elisabeth S. bis zum Morgengrauen gemacht, stellt sich die Frage? Stiefel-Bechdolf hat sicher keine einfache Position vor Gericht, immerhin verteidigt sie eine 70-Jährige, die ein Kind erwürgt hat. Aber sie ist Profi genug, um sich von diesem Druck nichts anmerken zu lassen. Nicht wenige rollen die Augen im Gerichtssaal, wenn sie manche Zeugen derart hinterfragt, bis sich Staatsanwalt Harald Lustig und/oder Nebenklägervertreter Jens Rabe einschalten. Man denke nur an den Künzelsauer Kriminalhauptkommissar Rainer O., der am Ende zugeben musste, dass das Tatmotiv „Verlustangst“ im Prinzip die Polizei selbst bei den Zeugenvernehmungen aktiv ins Spiel gebracht hat. Und auch wenn sich einige im Zuhörersaal über die „Verhörmethoden“ von Stiefel-Bechdolf mokieren, so fällt danach nicht selten der Satz: „Aber wenn ich mal eine Verteidigerin brauche, würde ich sie nehmen.“

Sie wird am Montag ihr Plädoyer vortragen, dass zugunsten ihrer Mandantin sprechen soll. Sie wird die enge Bindung zwischen Elisabeth S. und Ole T. betonen. Sie wird eventuell für eine eingeschränkte Schuldfähigkeit, auf eine psychische Instabilität ihrer Mandantin plädieren. Elisabeth S. soll vor den Augen der Zuhörer als Mensch und nicht als Monster präsentiert werden. Stiefel-Bechdolf hat dabei aber einen ebenbürtigen Gegenspieler.

Staatsanwalt Harald Lustig wird in seinem Plädoyer betonen, warum Elisabeth S. verurteilt gehört. Für ihn war es nicht aufopfernde Liebe, sondern letzten Endes „krasse Eigensucht“, die Elisabeth S. zur Tötung des Jungen getrieben haben. Sie habe, so Lustig, „ihr Eigeninteresse höher bewertet“ als die des Jungen. Das sei für ihn eine Tat, die „auf tiefster Stufe steht und besonders verachtenswert“ sei. Lustig ist als Staatsanwalt ebenfalls sehr anerkannt. Und er ist direkt, genauso direkt wie Stiefel-Bechdolf.

Auch der Vorsitzende Richter dieses Prozesses, Roland Kleinschroth, genießt einen hohen Ruf. Auf der Suche nach der Wahrheit hat er von Anfang an an mitmenschliche Werte appelliert – nicht selbstverständlich in einem Prozess, in dem es um etwas so Unmenschliches geht. Aber irgendwann, nachdem auch die zweite Aussage von Elisabeth S. eine Falschaussage war, war auch für ihn das Ende der Fahnenstange erreicht.

Es wäre den Eltern von Ole T. zu wünschen, aber es erscheint angesichts des nahen Endes des Prozesses immer unwahrscheinlicher, dass die Wahrheit – und zwar, warum Ole T. erwürgt wurde, ans Licht kommt. Es ist daher umso schwieriger zu entscheiden, ob Elisabeth S. ins Gefängnis kommen müsste oder in die Psychiatrie. Der psychologische Sachverständige jedenfalls, Dr. Thomas Heinrich vom Klinikum Weißenhof in Weinsberg, konnte keine hinreichenden schweren psychischen Einschränkungen bei Elisabeth S. feststellen, die als Erklärung für die Tat hätten dienen können. Damit wäre sie voll schuldfähig zu sprechen.

 

 




Muss der Prozess gegen Elisabeth S. neu aufgerollt werden?

Am heutigen zehnten Verhandlungstag gegen Elisabeth S., den 04. Februar 2019, sollten die Plädoyers vorgelesen werden. Jedoch ist Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf krank. Sie ist bis zum 15. Februar 2019 krankgeschrieben.

Die Hauptverhandlung darf laut Paragraph 229 StPO nur eine Unterbrechung von drei Wochen aufweisen. Wenn die drei Wochen überschritten werden muss die Hauptverhandlung komplett von neuem beginnen.

Nun sollen am 18. Februar 2019 die Plädoyers vorgetragen und am 26. Februar 2019 das Urteil gesprochen werden.

Der neunte Verhandlungstag war am 30. Januar 2019, somit liegt der 18. Februar 2019 noch in der Frist – solange der Termin nicht erneut verschoben werden muss. Falls die Verteidigerin bis zum 18. Februar 2019 nicht gesund sein sollte, muss eine Vertretung für sie anwesend sein. Jedoch müsste spätestens am 21. Februar 2019 ein Verhandlungstag stattfinden.




Elisabeth S.: Kleine Tiere krabbelten aus ihren Ärmeln

Die Gemüter sind erhitzt. Man merkt, dass es langsam Richtung Endspurt geht bei dem Prozess gegen Elisabeth S., die sich derzeit wegen Totschlags an dem siebenjährigen Ole vor dem Landgericht Heilbronn verantworten muss. Über zwei Stunden dauerte die Befragung von Rainer O. am Mittwoch, den 30. Januar 2019. O. ist Kriminalhauptkommissar in Künzelsau. Er war der erste, der Elisabeth S. zur Tatnacht befragt hat.

Das, was Elisabeth S. damals ihm gegenüber erzählt hat, hat sie mittlerweile wieder revidiert. Ole sei nicht beim Toben vom Bett gestürzt (erste Aussage bei der polizeilichen Vernehmung), sondern habe schlecht Luft bekommen (Aussage am Montag, den 28. Januar 2019; wir berichteten). Die gerichtlichen Untersuchungsbefunde hatten diese erste Schilderung der Tat ohnehin ausgeschlossen. Am Mittwoch, den 30. Januar 2019, ist nun nach dem Gutachten des Gerichtsmediziners klar: Auch ihre zweite Schilderung der Tatnacht stimmt nicht. Klar ist: Die Ersatz-Oma hat ihren Ersatz-Enkel erwürgt. Die Gründe hierfür sind bislang noch unklar.

Kommende Woche, am Montag, den 04. Februar 2019, tragen die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft ihre jeweiligen Plädoyers vor. Auf Mittwoch, den 06. Februar 2019 ist die Urteilsverkündung geplant. Für das Strafmaß relevant ist unter anderem der Geisteszustand von Elisabeth S. und aus welchen Motiven heraus sie dieses Tötungsdelikt begangen hat.

Kriminalhauptkommissar Rainer O. hat vor Gericht Auskunft darüber gegeben, wie sie sich in den ersten Stunden nach der Ergreifung am Samstagabend, den 28. April 2018,  ihm gegenüber präsentiert hat.

„Ich werde diese Situation nie vergessen“

„Ich werde diese Situation nie vergessen“, sagt er zu Beginn seiner Vernehmung. „Sie saß vor mir am Tisch. Aus ihren Ärmeln krabbelten kleine Tiere heraus.“ O. berichtet von Ameisen und anderen kleinen Tieren. „Ihre Jacke war feucht.“ Dies stützt die Schilderung von Elisabeth S., dass sie sich am Folgetag der Tatnacht in einem Gebüsch am Kocherufer aufgehalten hat. Ob sie etwas zum Sachverhalt sagen möchte, habe er sie gefragt. „Ja, ich möchte mit Ihnen reden.“ Ole sei bei ihr über Nacht gewesen. Sie wollte Ole die Haare waschen. Zuhause habe er das nie machen lassen. Aber von ihr hätte er das immer wieder machen lassen. Er habe das aber dann doch nicht gewollt. Das sei für sie auch in Ordnung gewesen. Dann hätten sie Zähne geputzt und seien sie ins Bett gegangen. „Sie brach dabei immer wieder in Weinkrämpfe aus“, so Rainer O.. „Ich habe dem Ole doch nichts getan“, soll Elisabeth S. ihm gegenüber immer wieder geäussert haben. Es sei ein Unfall gewesen. Und: „Ich liebe Ole. Er ist mein Ein und Alles.“ Er sei auf ihrem Bett herumgehüpft, heruntergefallen, mit der Körpervorderseite liegengeblieben und nicht mehr geatmet. Rainer Ott führt im Gerichtssaal vor, wie Elisabeth ihm wiederum bei ihrer polizeilichen Vernehmung demonstriert habe, wie sie anscheinend auf Oles Brustkorb gedrückt habe, damit er wieder atme. Der Gerichtsmediziner äusserte später dazu, dass lediglich das Würgen am Halsbereich feststellbar gewesen sei – nicht jedoch Tätigkeiten am Brustkorb des Jungen. Weiter habe sie ihm berichtet, dass Ole tatsächlich einmal noch geschnauft habe, dann aber nicht mehr. „Ich habe Ole nicht getötet“, sagt sie. „Ich war seine Oma.“

Sie wisse, dass sie alles falsch gemacht habe. Sie hätte Rettungskräfte rufen müssen. Dann habe sie ihn auch noch alleingelassen. Das sei das Schlimmste, was sie je getan habe. Aber sie sei so in Panik gewesen. Sie habe gedacht, wenn sie ihn ins Wasser lege, würde er wieder atmen.

Für Rainer Ott mit seinen mittlerweile über 40 Dienstjahren auf dem Buckel waren ihre Aussagen überzeugend. Er habe ihr geglaubt, auch und vor allem bei ihrer sich wiederholenden Aussage, wie sehr sie Ole geliebt habe.

Sie wollte auf keinen Fall hinter Gitter

Ganz schlimm sei für Elisabeth S. gewesen, als er zu ihr gesagt hat, dass sie heute Nacht in einer Zelle im Künzelsauer Polizeirevier übernachten werde und morgen der Staatsanwalt und der Richter entscheiden, ob sie in U-Haft komme. „Das hat sie richtig getroffen“, hatte O. das Gefühl. Sie habe noch gemeint, so O., dass sie hoffe, dass sie jetzt nicht ins Gefängnis müsse und dass man ihr glaube. Die zwei Gläser Orangentee habe sie später wieder erbrochen. O. habe ihr am nächsten Tag Brezeln zum Frühstück mitgebracht. Dazu habe sie Kaffee trinken wollen und keinen Tee mehr. An diesem Tag habe sie nochmal mit ihm über die Tat reden wollen, ebenso auf der Fahrt zur Justizvollzugsanstallt Schwäbisch Gmünd. „Ich hatte das Gefühl, dass sie immer reden wollte.“

Bei der Haarprobe hatte sie Angst um ihr Äusseres

 

Bei der Haarpobe, die von ihr am 17. Mai 2018, in der JVA Gschwäbisch Gmünd entnommen wurde, um zu schauen, ob sie Medikamente eingenommen hat, habe sie Angst gehabt davor, wie sie nach der Haarprobe ausschauen würde. Die eingesendete Haarpobe wurde analysiert. Es konnten jedoch keine Medikamentenrückstände gefunden werden. Die Ermittler fanden jedoch in Ihrem Haus das angebrochene Medikament Trimipramin. Das Antidepressivum sollte ihre Schlafprobleme lindern. Hatte sie das Medikament gar nicht genommen? Warum fehlen dann zirka 60 bis 80 Tropfen?

Rückblickend habe O. das Gefühl, dass Elisabeth S. bei ihrer ersten polizeilichen Vernehmung sich sehr bedacht geäussert habe: „Jedes Wort, das sie gesagt hat, hat sie auf die Goldwaage gelegt und genau überlegt, was sie sagen soll.“

Rund 60 Zeugen seien zu dem Fall befragt worden. Alle hätten unisono die Aussage gemacht, so O., „ein innigeres Verhältnis als zwischen Elisabeth S. und Ole konnte es nicht geben“.

 

 

 




Jetzt ist es Fakt: Elisabeth S. hat Ole (7) erwürgt

Gericht erwägt Anklage wegen Mordes aus niederen Beweggründen

Sie hat viel geweint bei ihrer Aussage vergangenen Montag vor Gericht und bei ihrer polizeilichen Vernehmung direkt nach der Tatnacht. Sie liebe Ole so sehr, sie könne ihm nie etwas zuleide tun. Erst sprach sie von einem Unfall, dann von einer unerklärlichen Atemnot des Jungen, die letzten Endes zum Tod geführt hat. Heute nun hat sich herausgestellt: Elisabeth S. hat Ole mit ihren eigenen Händen erwürgt.

Ole ist qualvoll erstickt. Das bestätigte nun Professor Dr. Frank Wehner von der Universität Tübingen in seinem rechtsmedizinischen Gutachten. Es gäbe keine Zweifel, sagte er am heutigen Mittwoch, den 30. Januar 2019, vor Gericht aus: Ole sei erwürgt worden. Ein qualvoller Tod, der nach zirka einer Minute zur Bewusstlosigkeit führt und nach zirka drei bis sechs Minuten bei einem Kind zum letztendlichen Tod. Dabei muss man durchgängig würgen.

Die weiteren Gutachten, die das Gericht am heutigen Prozesstag vorträgt, belegen, dass anhand der Spurensicherung nur Elisabeth für diese Tat in Frage kommt.

Mit dem Gutachten des Gerichtsmediziners Professor Dr. Wehner bricht das Kartenhaus der 70-Jährigen zusammen und es bleibt nur Entsetzen und Sprachlosigkeit.

Erstaunlicherweise bleiben die Tränen bei Elisabeth S. aus, als Wehner vorträgt, wie Ole sterben musste. Tränen, die zuvor reichlich geflossen sind bei ihren Beteuerungen, dass sie Ole nie etwas habe zuleide tun wollen.

Bei den Gutachten wurde zudem festgestellt, dass das Badewannenwasser, in dem Ole tot aufgefunden wurde, keinerlei Spuren von Shampoo oder Badezusatz enthielt – obwohl Elisabeth S. immer wieder davon gesprochen hat, dass sie dem Jungen Badewasser habe einlaufen lassen.

Wehner betonte, dass es keinerlei Abwehr- oder Kampfspuren bei der Obduktion von Ole gegeben habe. Wie kann das sein? Hat Elisabeth S. den Jungen hinterrücks oder im Schlaf erwürgt?

Die Staatsanwaltschaft plädiert dafür, zu prüfen, ob Elisabeth S. wegen Mordes angeklagt wird. Mord aus niederen Beweggründen, aus „krasser Eigensucht“, so Erster Staatsanwalt Harald Lustig. Eine Tat an einem unschuldigen Kind stehe auf der tiefsten Stufe und sei daher besonders verachtenswert.

Nebenklägervertreter Jens Rabe schließt sich dem an und fügt noch Mord aus Heimtücke hinzu. Derzeit ist Elisabeth S. wegen Totschlags angeklagt.

Was also trieb die 70-Jährige dazu, den Jungen zu erwürgen? Befand Sie sich zum Zeitpunkt der Tat in einer schweren Depression? Der psychologische Sachverständige Dr. Thomas Heinrich schließt eine schwere Depression, die eine „eingeschränkte Steuerungsfähigkeit“ zur Folge haben könnte, bei Elisabeth S. aus. Er schließe aufgrund der ansonsten unauffälligen ruhigen Art von Elisabeth S. auch ein Affektdelikt aus. Auch eine von Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf eingebrachte mögliche schlafassoziierte Gewalttat hält er nicht für realistisch. „Dann müsste eine komplette Erinnerungslücke da sein.“ Es gäbe zudem keine Hinweise, dass Elisabeth S. an so etwas leide. Er konnte weder eine Suchtproblematik diagnostizieren noch psychische Erkrankungen über die Depression hinaus. Somit gibt es für Elisabeth S. nur geringe Aussichten, auf eine verminderte Schuldfähigkeit zu plädieren.

 

 

 




Ärztin Regine S.: „Ole hatte ein überempfindliches Bronchialsystem“

Elisabeth S. war mehrfach bei ihr wegen ihrer schlechten seelischen Verfassung

Nebenwirkungen von Trimipramin nicht zu unterschätzen

 

Sowohl Ole also auch Elisabeth S. waren bei der Allgemeinmedizinerin Dr. Regine S. aus Künzelsau in Behandlung. Das Verhältnis zu beiden konnte nicht unterschiedlicher sein.

Dr. Regine S. lebt in unmittelbarer Nachbarschaft zu Ole T.s Eltern. Die Familien sind befreundet. „Wir trinken auch mal ein Bier zusammen oder gehen gemeinsam joggen“, erzählt Dr. Regine S. als Zeugin am achten Verhandlungstag am 28. Januar 2019. Sie hatte Ole auch als Patient von Kinderarzt Dr. Marcel Monn übernommen. Seit 2012 sei er zirka drei- oder viermal bei ihr gewesen – das letzte Mal Ende Oktober 2017, also ein halbes Jahr vor seinem Tod. Es seien „keine Probleme hinsichtlich der Atmung oder Atemnot in der Nacht“ bekannt gewesen, sagte Regine S. nun vor Gericht aus. Ole T. hatte keine außergewöhnlichen Infekte gehabt, als er bei ihr in Behandlung war. Allerdings habe er ein „überempfindliches Bronchialsystem“, so könne er zum Beispiel schneller als andere eine Lungenentzündung bekommen. Er sei hier familiär vorbelastet, da auch Dr. Jens T., Oles Vater, „empfindliche Bronchen“ habe, meine sie sich zu erinnern.

Sowohl Ole T. als auch Elisabeth S. waren ihre Patienten

Auch Elisabeth S. sei eine Patientin von ihr gewesen (Anm. d. Red.: die Praxis ist nur einen Steinwurf von dem Haus von Elisabeth S. entfernt), allerdings sei sie selten und unregelmäßig in die Praxis gekommen, manchmal seien Jahre zwischen zwei Besuchen gelegen. So habe man 1995 wegen Wirbelsäulenbeschwerden gesprochen. Dann erst wieder im April 2008 wegen einer Bronchitis. Im Dezember 2008 suchte Elisabeth S. die Praxis auf, weil sie, wie sie der Ärztin mitteilte, sehr niedergeschlagen sei. Sie könne schlecht schlafen. Wenn sie arbeite, gehe es ihr aber gut. Sie sei aber schon immer etwas melancholisch gewesen.

Schon immer etwas melancholisch

Im Februar 2009 sei sie nach dem Tod ihres Mannes bei ihr gewesen und erzählte, dass sie akut trauere, erinnert sich Dr. Regine S.. Es sei ein Check-up gemacht worden, also eine Rundumuntersuchung. Doch ausser einem Helicobacter im Magen (Bakterium, das Magenentzündungen auslösen kann) sei nichts Auffälliges herausgekommen.  2010 habe Elisabeth S. ihre Praxis wegen eines Insektenstiches besucht und auch dabei erzählt, dass sie nach wie vor sehr unter dem Tod ihres Mannes leide. Im April 2013 sei Elisabeth wegen eines Infektes erschienen. Am 20. April 2018, also rund eine Woche vor dem Tod Oles, habe Elisabeth S. die Praxis wieder wegen ihrer schlechten psychischen Verfassung aufgesucht.

Sie machte sich Sorgen, schlage schlecht

Sie sei in letzter Zeit niedergeschlagen. Elisabeth S. berichtet ihrer Ärztin, dass viele Dinge zusammengekommen seien. Die kompletten Zähne habe sie sich richten lassen. Ihr Sohn habe eine doppelseitige Lungenentzündung gehabt. Sie mache sich Sorgen um ihn, schlafe schlecht. Sie fühle sich von ihren Brüdern unter Druck gesetzt und spüre das Alleinsein. Die Ärztin hat zu diesem Zeitpunkt, so ihre Aufschriebe, einen Verdacht auf eine Anpassungsstörung bei Elisabeth S., einen Verdacht auf eine leichte depressive Störung, eine psychosomatische Störung und eine Schlafstörung. Warum nur eine leichte depressive Störung?, hakt das Gericht nach. Sie habe eher unruhig als depressiv gewirkt, erklärt die Ärztin.

„Ole hat eher positiv auf sie gewirkt“

Sie konnte bei Elisabeth S. zu diesem Zeitpunkt weder Gedächtnisprobleme feststellen noch Aggressionen. Die Patientin konnte „kohärent denken“. Sie betont aber auch: „Aus so einer Begegnung kann ich keine Diagnose stellen.“

Regine S. verordnet ihr Trimipramin, drei bis sieben Tropfen täglich, damit ihr das Einschlafen leichter falle. Laut Packungsbeilage könnte die Ärztin auch mehr verschreiben, aber „weniger Tropfen reichen oft schon aus, um in den Schlaf zu finden“. Elisabeth S. sei aber sehr zögerlich gewesen, ob sie überhaupt ein Medikament nehmen soll, berichtet die Ärztin weiter. Bei der Durchsuchung von dem Haus von Elisabeth S. sei allerdings das Medikament offen gefunden worden. Es fehlten 5,6 Gramm (zirka vier Tagesdosen mit zehn bis zwanzig Tropfen, also maximal 80 Tropfen).

Die Rolle von  Ole schätzte die Ärztin positiv ein: „Ole hat eher positiv auf sie gewirkt.“ Elisabeth S. habe ihr erzählt: Bald sehe ich meinen Sonnenschein Ole wieder. Der nächste Behandlungstermin sei laut der Ärztin auf Anfang Mai 2018, also rund 14 Tage später, angesetzt gewesen. Ärztin Regine S. betonte: „Ich behandle nach bestem Wissen und Gewissen.“ Sie habe kein Gefühl der Überforderung bei Elisabeth S. feststellen können.

Auf Nachfrage des Gerichts sagt Ärztin Dr. Regine S., sie behandle jährlich rund 30 akut depressive Menschen in ihrer Praxis, die sie seit fast 30 Jahren betreibe. Diese Menschen seien zum Teil in Co-Therapie bei einem Facharzt. Elisabeth S. habe  ein „ausgeprägteres depressives Verhalten“ beim Tod ihres Mannes aufgezeigt, als im April 2018.

Nebenwirkungen von Trimipramin

Liest man die Packungsbeilage des Medikaments, stellt man fest, das Trimipramin ein Antidepressivum ist, das eine lange Reihe an Nebenwirkungen mit sich bringen kann, laut der Packungsbeilage unter anderem Kopfschmerzen, Schwindel, Benommenheit, Müdigkeit, Delirium (Verwirrtheit), Missempfindungen, Manie, paradoxe Reaktionen wie
Schlafstörungen, Unruhe und Selbstmordgedanken.

Foto: adobe stock/Bild einer Ärztin (Anm. d. Red.: Hierbei handelt es sich nicht um Dr. Regine S..)