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Künftig dürfen Ärzte Schwangerschaftsabbrüche bewerben

In den letzten Wochen hat GSCHWÄTZ in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal mehrere Beiträge über das Thema Schwangerschaftsabbruch veröffentlicht, weitere Beiträge sind geplant. Anlaß für diese Artikelserie ist eine Recherche von CORRECTIV.Lokal über die Hürden, die abbruchwilligen Frauen im Wege stehen.

Auch der Koalitionsvertrag zwischen SPD, GRÜNEN und FDP befasst sich mit dem Thema und greift einige der Punkte, die auch GSCHWÄTZ schon thematisiert hatte, auf.

§219a wird komplett gestrichen

Dem Thema „Reproduktive Selbstbestimmung“ hat die Ampel ungefähr eine von rund 170 Seiten gewidmet. Die klarste Aussage ist: „Ärztinnen und Ärzte sollen öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Daher streichen wir § 219a StGB.“  Der §129a StGB stellt bis jetzt die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe, wenn damit ein Vermögensvorteil erzielt werden soll oder die Werbung in „grob anstößiger Weise“ erfolgt. Wenn die Webseite einer Arztpraxis die unterschiedlichen Methoden für einen Abbruch sachlich beschreibt, kann das schon strafbar sein. Dies mußte die Gießener Ärztin Kristina Hänel erfahren – eine Geldstrafe von 2.500 Euro wurde unlängst höchstrichterlich bestätigt – denn als Ärztin, die Abbrüche durchführt, erzielt sie einen Vermögensvorteil.

Dieser Paragraph ist eine der Hürden, deren Folgen CORRECTIV.Lokal mit der großangelegten Recherche untersuchen will. Sollte die Ampel diesen Paragraphen streichen, wäre eine Rechtsunsicherheit behoben, betroffenen Frauen stünden mehr Informationsmöglichkeiten, anonym und ohne Hemmschwelle, zur Verfügung.

Ampel will Versorgungssicherheit für Schwangerschaftsabbrüche herstellen

Auch wenn sich eine Frau zum Abbruch entschlossen hat, will die zukünftige Regierungskoalition Hürden abbauen, indem sie von vornherein klarstellt: „Wir stellen Versorgungssicherheit her. Schwangerschaftsabbrüche sollen Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sein. Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen gehören zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung.“

Ein wichtiger Punkt: Die wohnortnahe Verfügbarkeit von Krankenhäusern und Praxen ist nicht überall gewährleistet: GSCHWÄTZ berichtete, dass in den Krankenhäusern der BBT-Gruppe (Öhringen und Bad Mergentheim) keine Abbrüche vorgenommen werden, bei der Diakoneo-Gruppe (Schwäbisch-Hall) nur bei Gefahr von Leib und Leben. Einzig die SLK-KLiniken führen pro Jahr 10 bis 20 Abbrüche durch. Auch die Anzahl der Arztpraxen, die Abbrüche durchführen, nimmt immer mehr ab.

Suche nach Praxis oder Klinik eine echte Hürde

Allein schon die Suche nach einer Praxis oder Klinik kann sich als eine echte Hürde für Frauen, die sich für einen Abbruch entschieden haben, erweisen. Vor allem, da die Praxen und Kliniken nicht einfach zu finden sind – der §129a läßt grüßen!

Flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen soll sichergestellt werden

Gespräche mit Beratungsstellen im Hohenlohekreis haben nicht ergeben, dass in Hohenlohe ein Beratungsengpaß besteht. Bundesweit scheint das aber der Fall zu sein, denn der Koalitionsvertrag sagt: „Wir stellen die flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen sicher. Schwangerschaftskonfliktberatung wird auch künftig online möglich sein.“

„Gehsteigbelästigungen“ unterbinden

Eine letzte Hürde müssen mancherorts Frauen noch kurz vor dem Betreten der Praxis oder des Krankenhauses überwinden: Sogenannte Abtreibungsgegner bedrängen sie auf der Straße und versuchen, die Frauen doch noch vom Abbruch abzuhalten. Dagegen will die Ampel künftig vorgehen: „Sogenannten Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern setzen wir wirksame gesetzliche Maßnahmen entgegen.“

Kostenlose Verhütung für Geringverdienende und die „Pille für den Mann“

Reproduktive Selbstbestimmung beschränkt sich aber nicht nur darauf, dass schwangere Frauen Möglichkeiten haben sollen, die Schwangerschaft zu beenden. Abbrüche sind das letzte Mittel – und wer sich zuverlässige Verhütungsmittel leisten kann, muß nicht über einen Abbruch nachdenken. Die Koalition will, dass sich jedes Paar auch Verhütung leisten kann: „Wir wollen Krankenkassen ermöglichen, Verhütungsmittel als Satzungsleistung zu erstatten. Bei Geringverdienenden werden die Kosten übernommen.“ Besonders soll auch die „Pille für den Mann“ im Mittelpunkt der Forschung stehen:  „Wir wollen die Forschungsförderung für Verhütungsmittel für alle Geschlechter anheben.“

Auch für ungewollt Kinderlose soll es einfacher werden

„Reproduktive Selbstbestimmung“ soll es auch für die Menschen geben, die Kinder wollen: „Wir wollen ungewollt Kinderlose besser unterstützen.“ Die – insbesondere finanzielle – Hemmschwelle für die Künstliche Befruchtung soll gesenkt werden: „Künstliche Befruchtung wird diskriminierungsfrei auch bei heterologer Insemination [Samenspende eines Dritten, Red.] , unabhängig von medizinischer Indikation, Familienstand und sexueller Identität förderfähig sein. Die Beschränkungen für Alter und Behandlungszyklen werden wir überprüfen. Der Bund übernimmt 25 Prozent der Kosten unabhängig von einer Landesbeteiligung. Sodann planen wir, zu einer vollständigen Übernahme der Kosten
zurückzukehren. Die Kosten der Präimplantationsdiagnostik werden übernommen. Wir stellen klar, dass Embryonenspenden im Vorkernstadium [in diesem Stadium unterliegt der Embryo noch nicht dem Embryonenschutzgesetz, Red.] legal sind und lassen den „elektiven Single Embryo Transfer“ [von mehreren erzeugten Embryonen wird nur der eingesetzt, der die vermeintlich beste Chancen zur Entwicklung hat, Red.] zu.“

Außerdem will die Ampel „eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ einsetzen, die Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft prüfen wird.“

Anpassung des Rechts an die heutige Zeit

Zusammenfassend dürften die geplanten Änderungen der Gesetze und Verordnungen für Betroffene, ganz gleich, ob es um einen Abbruch oder eine künstliche Befruchtung geht, eine Erleichterung darstellen, der Wegfall des §219a bringt Rechtssicherheit.

Text: Matthias Lauterer

 

 

 




Keine Ärzte, keine Medikamente – Hürden für Schwangerschaftsabbrüche sind hoch

Nicht nur im Hohenlohekreis, sondern auch in Unterfranken gibt es für betroffene Frauen große Schwierigkeiten, einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen. Eine Recherche der Mainpost ergibt, dass es immer weniger Mediziner gibt, die über das Thema überhaupt sprechen wollen.

Verwirrende Rechtslage

Ein Grund dafür ist der §219a StGB, der in schwammig definierter Weise das Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen durch Ärzte unter Strafe stellt. Zwar erlaubt der Paragraph explizit, dass „Ärzte, Krankenhäuser oder Einrichtungen auf die Tatsache hinweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 218a Absatz 1 bis 3 vornehmen“. Andererseits ist es denselben Ärzten, Krankenhäusern oder Einrichtungen“ untersagt, des „Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise“ Abbrüche anzubieten, anzukündigen oder anzupreisen. „Grob anstößig“ ist ein juristisch nicht näher definierter Begriff und verweist implizit auf ein „gesundes Volksempfinden“ – für eine einheitliche Rechtsfindung ist das kein guter Zustand.

Twitter Post von Karin Hänel.

§219a kann eine Falle sein

In diese Falle ist die Ärztin Kristina Hänel aus Gießen getappt – sie hatte auf ihrer Webseite nicht nur Schwangerschaftsabbruch im gesetzlichen Rahmen als Angebot ihrer Praxis benannt, sie hatte auch die von ihr verwendete Methode beschrieben. Das wurde ihr in mehreren Instanzen als Verstoß gegen den §219a ausgelegt und sie wurde letztendlich vom Oberlandesgericht Frankfurt zu einer Geldstrafe verurteilt.

Hätte sie diese Information veröffentlicht, ohne selber Abbrüche vorzunehmen, hätte man sie, da kein Vermögensvorteil im Raume stehen würde, nicht verurteilen können, meint Hänel – sie hat inzwischen Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Versorgungslage nicht gut

Die Mainpost zitiert Beate Schlett-Mewis von der Schwangerschaftsberatungsstelle von Pro Familia Würzburg: „Die Versorgungslage in Unterfranken ist nicht gut“. In Unterfranken gebe es „lediglich eine Handvoll Ärzte, die Abbrüche durchführen. Die Frauen müssen oft längere Wege zur Klinik oder Praxis auf sich nehmen und sogar bis nach Nürnberg oder nach Hessen fahren“, sagt Schlett-Mewis.

Im Hohenlohekreis sieht es nicht besser aus: Das Hohenloher Krankenhaus führt aus religiösen Erwägungen keine Abbrüche durch, das Diakoneo in Hall, ebenfalls mit kirchlichem Hintergrund, nur bei Gefahr für Leib und Leben der Mutter (GSCHWÄTZ berichtete). Das nächste Krankenhaus für Frauen aus dem Hohenlohekreis ist wohl das SLK-Klinikum in Heilbronn. Mathias Burkhardt, Pressesprecher, bestätigt gegenüber GSCHWÄTZ: „Ja, SLK führt Schwangerschaftsabbrüche – im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben – durch. Im Zeitraum der vergangenen drei Jahre wurden jährlich zwischen zehn und 20 Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt.“ Die SLK-Kliniken arbeiten dabei mit den anerkannten Beratungsstellen zusammen, namentlich nennt Burkhardt Pro Familia, Diakonie, Caritas und das Landratsamt Heilbronn.

Unterversorgung droht – trotz Rückgang der Gesamtzahl von Abbrüchen

Die Recherche der Mainpost ergibt, dass für Unterfranken, obwohl die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche bundesweit zurückgeht, eine Unterversorgung zu befürchten ist, da demnächst einer der wenigen Ärzte, die Abbrüche vornehmen, in Rente gehen wird. „Wenn sich für den Kollegen keine Nachfolge findet, steuern wir auf eine Unterversorgung zu“, sagt auch Dr. Stefan Heuer, Bezirksvorsitzender im Berufsverband der Frauenärzte in Unterfranken. „Es ist zu befürchten, dass weite Wege für die Frauen entstehen.“

Weitere Schwierigkeit: Notwendiges Medikament fehlt

Katharina Rohmert, Ärztin und medizinische Referentin beim profamilia Bundesverband Frankfurt, berichtet in einem Interview mit der Zeitung „Neues Deutschland“, dass für das Medikament cytotec ein Importstopp verhängt wurde. Dieses Medikament habe unerwünschte Nebenwirkungen, wenn es im Rahmen der Geburtshilfe für die Einleitung der Wehen eingesetzt wird, gezeigt – ein Grund dafür, dass es in Deutschland immer weniger verwendet wird. Die Importeure haben den Import eingestellt.

30.000 medikamentöse Abbrüche im Jahr

Rohmert nennt eine Zahl von 30.000 medikamentösen Abbrüchen – insgesamt werden in Deutschland jährlich rund 100.000 Schwangerschaften abgebrochen. „Es gibt viele Einsatzfelder und wenn das alles wegfällt, dann werden plötzlich etliche Frauen in unterschiedlichen Kontexten merken, dass sie mehr Beschwerden bei einem Eingriff haben oder auf weniger gute und sichere Alternativen zurückgreifen müssen.“

Off-Label-Use

„Dieses Medikament ist sozusagen in Off-Label Nutzung. Der Einsatz innerhalb eines Schwangerschaftsabbruchs war nie offiziell von dem Hersteller so zugelassen, sondern nur für die Behandlung von Magengeschwüren.“, weist Rohmer hin. „Hier steht unmittelbar eine deutliche Versorgungsverschlechterung für Frauen im Kontext von Schwangerschaftsabbrüchen bevor, das kann nicht gewollt sein. Es kann nicht sein, dass wir jetzt den Zugang zu einem wichtigen Medikament nicht mehr gewährleisten“, findet sie.

Die Hürden werden höher

Einerseits weniger Ärzte, andererseits die de-facto-Unterbindung einer von zwei Methoden (die andere Methode ist als „Absaugmethode“ bekannt) – die Hürden für Frauen, die einen Abbruch suchen, werden höher. Die Wege werden weiter.

Text: Matthias Lauterer

Dieser Beitrag ist Teil einer Kooperation mit correctiv.lokal.
Correctiv.lokal bittet Frauen, die über einen Abbruch konkret nachgedacht haben, um die Beantwortung einer Umfrage, die anonym über correctiv.org/dein-abbruch erreichbar ist.




„Solche Eingriffe werden ausschließlich dann vorgenommen, wenn das ungeborene Kind so schwere Fehlbildungen aufweist, dass es nicht lebensfähig sein wird“

Ein Schwangerschaftsabbruch ist für jede betroffene Frau ein traumatisches Erlebnis. Keine Schwangere entscheidet sich leichtfertig dafür. Außerdem gibt es gesetzliche Hürden, die vor einem solchen Eingriff überwunden werden müssen. Doch warum auch immer sich eine Frau für einen Abbruch entscheidet – es gibt immer weniger Ärzte, die einen solchen vornehmen. Was den Frauen die Situation zusätzlich erschwert.

Wie sieht die Situation in den Krankenhäusern aus? Werden dort Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen? GSCHWÄTZ hat nachgefragt: beim Diakoneo KdöR, dem Träger des Diak in Schwäbisch Hall, bei der BBT-Gruppe, die das Hohenloher Krankenhaus Öhringen und das Caritas-Krankenhaus in Bad Mergentheim betreibt und den SLK-Kliniken in Heilbronn.

Bisher zehn Eingriffe in 2021

Am Diak in Schwäbisch Hall werden demnach durchaus Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen. „Am Diakoneo Diak Klinikum Schwäbisch Hall werden solche Eingriffe ausschließlich dann vorgenommen, wenn das ungeborene Kind so schwere Fehlbildungen aufweist, dass es nicht lebensfähig sein wird“, schreibt Christin Kohler, PR-Referentin beim Diakoneo KdöR, in ihrer Antwort-Mail. So seien dort im Jahr 2017 sieben, ein Jahr später neun und 2019 drei Abbrüche vorgenommen worden. Im Jahr 2020 waren es ebenfalls drei und in diesem Jahr bisher zehn Eingriffe.

Kontakte zu Beratungsstellen

Vor einem Schwangerschaftsabbruch muss jede betroffene Frau eine umfangreiche Beratung in Anspruch nehmen. Dazu schreibt Christin Kohler: „Selbstverständlich bestehen Kontakte zu Institutionen, die Schwangere beraten, darunter Caritas und pro familia. Wir informieren betroffene Schwangere über Möglichkeiten der Beratung.“

Keine Abbrüche in Öhringen oder Bad Mergentheim

Im Hohenloher Krankenhaus in Öhringen dagegen werden keine Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen. „Weder im Hohenloher Krankenhaus Öhringen noch im Caritas-Krankenhaus Bad Mergentheim wurden in den vergangenen Jahren Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen“, schreibt Pressesprecherin Ute Emig-Lange. „Auch in den anderen Krankenhäusern der BBT-Gruppe werden in der Regel keine Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt.“ Diese würden „der Überzeugung der BBT-Gruppe als einem Träger in der katholischen Kirche, dass das menschliche Leben vom Zeitpunkt seiner Empfängnis bis zu seinem natürlichen Ende zu schützen ist“, widersprechen.

Keine Beratung

Die beiden Krankenhäuser bieten auch keine Beratung in solchen Fällen an, sie arbeiten allerdings  „in verschiedenen Netzwerken mit unterschiedlichen Trägern von Beratungsstellen zusammen“. Darunter können auch Anbieter der gesetzlichen Schwangerenkonfliktberatung gehören – beispielsweise Diakonie, Caritas, Donum Vitae oder pro familia. „Insofern arbeiten wir sicherlich mit diesen Institutionen zusammen, aber nicht explizit in deren Angebot der Schwangerenkonfliktberatung“, so die Pressesprecherin weiter. „Dies hängt damit zusammen, dass die Begleitung Schwangerer in aller Regel in der ambulanten Versorgungswelt stattfindet und von dort aus die Kontakte zu den Beratungsstellen hergestellt werden.“ So beziehe sich die Zusammenarbeit eher auf die „frühe Hilfen“. Hierzu gehöre beispielsweise das Angebot der Babylotsin in den beiden Häusern.

Zehn bis 20 Abbrüche jährlich

In den Heilbronner SLK-Kliniken werden laut Pressesprecher Mathias Burkhardt Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt – „im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben“. Burkhardt sagt: „Im Zeitraum der vergangenen drei Jahre wurden jährlich zwischen zehn und 20 Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt.“ Dafür arbeitet der Krankenhausträger mit Institutionen zusammen, die die schwangeren Frauen vor dem Abbruch beraten: „Ohne die daraus erfolgten Bescheinigungen wäre diese Art der Behandlung nicht möglich.“ In diesem Fall sind das pro familia, Diakonie, Caritas und das Landratsamt Heilbronn.

Text: Sonja Bossert, die Fragen stellte Matthias Lauterer