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Drastische Worte von Minister Herrmann: „Es gibt ein Leben nach Corona, jedenfalls für die meisten“

Es tut sich was im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in der Region. Nicht nur, dass es in Baden-Württemberg gute Chancen für die Reaktivierung der Kochertalbahn und der Strecke Heilbronn-Marbach gibt – auch von Crailsheim soll man ab 2024 mit der S-Bahn bis Ansbach und Nürnberg fahren können.

Föderalismus macht das scheinbar einfache Projekt kompliziert

Obwohl die Schienenstränge bereits liegen, war für dieses Projekt eine länderübergreifende Zusammenarbeit auf ministerieller Ebene notwendig. Daher wurde am Freitag, den 04. Dezember 2020, eine Gemeinsame Erklärung der Länder Bayern und Baden-Württemberg sowie der Landkreise Ansbach und Schwäbisch-Hall unterzeichnet. Genauer: Es wurden vier Exemplare dieser Erklärung von je einem Beteiligten unterzeichnet, denn die Unterzeichnungszeremonie fand mittels einer Videokonferenz statt.

Verlängerung der bestehenden S4 bis Crailsheim

Die bestehende S-Bahn-Linie S4 von Nürnberg über Ansbach nach Dombühl soll über die bisherige Endstation hinaus über Schnelldorf bis Crailsheim verlängert werden. Ein zusätzlicher Halt wird am stillgelegten Bahnhof in Satteldorf-Ellrichshausen eingerichtet. Außerdem werden die regionalen Busverkehre an die neue S-Bahn angepasst.

Länderübergreifende Kooperation

Alle Beteiligten freuen sich darüber, dass es gelungen sei, die Regionen enger miteinander zu verzahnen. Ansbachs Landrat Dr. Jürgen Ludwig: „Die Einrichtung der S4 zwischen Dombühl und Crailsheim ist ein wichtiger Schritt: für Pendler, für den Berufsverkehr und für den Freizeitverkehr in der Region.“ Er rechnet mit deutlich mehr als 500 Personen pro Tag, die die S-Bahn nutzen werden. Ludwig weist darauf hin, dass es aus dem Kreis Ansbach in Richtung Crailsheim „erhebliche Pendlerströme“ gebe „stärker als in die benachbarten bayrischen Landkreise“. Auch der Schwäbisch-Haller Landrat Gerhard Bauer ist „überzeugt, dass diese Lösung ein voller Erfolg wird.“ Geradezu historisch sei die Zusammengehörigkeit von Ansbach und Crailsheim, schließlich gehörte Crailsheim zum Fürstentum Ansbach, meint Ludwig, und Bauer ergänzt: „Die beiden Landkreise Ansbach und Schwäbisch Hall, in denen die Menschen vielfältige Beziehungen und Freundschaften pflegen, wachsen auch im Zugverkehr weiter zusammen.“

Relativ geringe Kosten

Die Investitionskosten sind relativ gering, da die Strecke bereits vorhanden ist. Im Wesentlichen müssen nur die Bahnhöfe S-Bahn-tauglich ausgebaut werden, man geht von Kosten in Höhe von etwa drei Millionen Euro aus. Die Finanzierung sei gesichert, auch unter Berücksichtigung der Corona-Pandemie. „Es gibt ein Leben nach Corona, jedenfalls für die meisten“, sagte Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Herrmann und meinte damit wohl, dass man seinen Blick auch in eine Zukunft jenseits der Pandemie richten soll. Die Finanzierung sei per Gesetz verabschiedet, „da müssten schon Bundestag und Bundesrat Gesetze ändern. Da sehe ich heute niemanden, der das wollte.“

Über die Betriebskosten lässt sich noch nichts Genaues sagen, abhängig vom Verkehrsvertrag rechnet Herrmann für Baden-Württemberg mit Kosten von rund einer Million Euro pro Jahr. Aktuell, so die Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr, sei der derzeitige S-Bahn-Betreiber, die DB Regio, aufgefordert, ein Angebot für die verkehrlichen Mehrleistungen abzugeben. Darauf aufbauend wird der finanzielle Rahmen zwischen den beiden Ländern abgestimmt. Die Besteller, in Bayern die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) und in Baden-Württemberg die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW), entscheiden dann endgültig.

Text: Matthias Lauterer

S-Bahn-Zug. Symbolbild. Quelle: pixabay

S-Bahn Erweiterung nach Crailsheim mit erwarteten Fahrgastströmen. Quelle: Staatsministerium für Verkehr Bayern.

 




21-Jähriger stirbt nach Überholmanöver

Der Fahrer eines  VW Passats ist am Dienstagmittag, den 20. Oktober 2020, bei einem Unfall auf der Westumgehung (K2576) in Schwäbisch Hall gestorben. Das berichtet swp.de.
Nach ersten Erkenntnissen der Südwestpresse wollte der 21-Jährige einen Wagen überholen. Dabei ist er frontal auf einen entgegenkommenden Holzlaster gestoßen. Der Fahrer des Lasters ist wohl leicht verletzt ins Krankenhaus gebracht worden. Der Passat drehte sich nach dem Zusammenstoß offenbar. Danach stieß er mit einem Audi zusammen, der hinter ihm fuhr. Die Fahrerin steht laut swp unter Schock. Die Westumgehung ist wegen des Unfalls noch mindestens zwei Stunden gesperrt (Stand12.20 Uhr).



„Öffentliche Kampagne gegen bestimmte Personengruppen“

Wir haben unsere GSCHWÄTZ-Leser  vor kurzem gefragt, inwieweit die Presse die Nationalität der Täter nennen soll bei Straftaten. Hintergrund war eine Pressemitteilung der AfD, die krisitiert hat, dass das Haller Tagblatt die Nationalität nicht genannt habe bei einem Sexualdelikt in Schwäbisch Hall (wir berichteten). Postwendend erhielten wir viele, ganz unterschiedliche Antworten.

Eleni meint etwa: „Macht welchen Unterschied? Schlechte Menschen, vollbringen schlimme Taten. Harte Strafen, für jeden, der die hiesigen Gesetze nicht respektiert und einhält.“ Jürgen Muth argumentiert dagegen: „Ja, es muss die Nationalität benannt werden! Wenn’s sich um deutsche Straftäter handelt wird’s ja auch genannt!“ Und Pia Swiss findet bereits unsere Frage ein No-Go: „Absolut populistische Fragestellung, die nur aufhetzt.“

Unser GSCHWÄTZ-Reporter Matthias Lauterer hat nun auch einen Kommentar mit einer eindeutigen Meinung dazu verfasst, den wir an dieser Stelle  veröffentlichen:

Welchen Grund kann es geben, die Nationalität zu nennen?

„Es gibt sehr wenige Straftaten, bei der die Nationalität des Täters einen Bezug zur Tat hat und daher tatwesentlich ist. Genaugenommen fällt mir sogar außer „illegalem Grenzübertritt“ auf die Schnelle keine Straftat ein, bei der in jedem Falle die Nationalität als Eigenschaft des Täters relevant ist.

Im aktuellen Fall hat ein Mann versucht, aus niederen Instinkten heraus eine Frau zu missbrauchen. Der körperliche Missbrauch ist ihm glücklicherweise nicht gelungen, da die Frau geistesgegenwärtig reagiert hat. Wahrscheinlich hat die versuchte Tat aber psychische Spuren beim Opfer hinterlassen.

Politische Kreise fordern jetzt die Presse auf, die Nationalität des Täters – die übrigens in der Pressemeldung der Polizei veröffentlicht wurde und daher jedem zugänglich ist – gezielt zu nennen, um darauf aufbauend eine politische Kampagne starten zu können. Das wurde mir in einem Telefongespräch mit einem Funktionär der AfD genau so bestätigt.

Trigger für öffentliche Kampagnen gegen Personengruppen

Derartige Kampagnen, so lehrt es das Handbuch der Demagogie, soll man sehr frühzeitig beginnen. Am besten so früh, dass beim Publikum noch gar keine wirkliche Informationslage vorhanden ist. Dazu soll ein emotionaler Ankereffekt erzeugen, damit das Thema beim Publikum auch später noch zuverlässig die gewünschte Emotion hervorruft. Als „die Luftherrschaft an den Stammtischen übernehmen“ bezeichnete diese Handlungsweise Franz-Josef Strauss – einer der begnadetsten Demagogen seiner Zeit und der erste, den ich aktiv miterleben durfte.

Gerade Sexualstraftaten sind beliebte Trigger für öffentliche Kampagnen gegen bestimmte Personengruppen. Wie perfide Sexualstraftaten für politische Hetze ausgenutzt werden, kann man daran erkennen, dass solche Taten sogar schlichtweg erfunden wurden, um die gewünschten politischen Effekte zu erzielen. Die Handlungsweise derer, die aktuell und massiv in quasi-anonymen Leserbriefen, in Pressemitteilungen und in persönlichen Telefonaten die Nennung der Nationalität des mutmaßlichen Täters fordern, entspricht genau diesem Muster.

Niedrige politische Beweggründe werden vorgeschoben, um zu versuchen, die Frau ein zweites Mal, diesmal psychisch, zu missbrauchen. Zu missbrauchen für eine Kampagne, die mit dem Tatopfer und der Tat selbst nichts zu tun hat sondern ganz anderen Zwecken dient.

Das hat das Opfer nicht verdient. Und das hat die unabhängige Presse nicht nötig, sich vor den Karren einer leicht durchschaubaren Kampagne spannen zu lassen.“

Erfundene Straftaten zu politischen Zwecken: https://www.spiegel.de/spiegel/stimmen-die-meldungen-ueber-vergewaltigende-fluechtlinge-a-1186254.html

Ein Kommentar von Matthias Lauterer




Nationalität eines Tatverdächtigen veröffentlichen – ja oder nein?

In den frühen Morgenstunden vom Sonntag, den 06. September 2020, kam es in der Schwäbisch Haller Innenstadt laut einer Pressemitteilung zu einem Sexualdelikt an einer 21-jährigen Frau. Der versuchten Vergewaltigung entging sie nur mit viel Glück. Das Kriminalkomissariat Schwäbisch Hall konnte einen 20-jährigen Tatverdächtigen ermitteln und festnehmen. Der Mann wurde einem Haftrichter vorgeführt und schließlich in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Haller Tagblatt veröffentlichte eine Meldung

Über das Geschehen veröffentlichte das Haller Tagblatt eine Meldung in der Printausgabe vom 10. September 2020, ohne anscheinend die Nationalität des mutmaßlichen Täters zu nennen. Daraufhin zeigten sich die beiden Sprecher des AfD-Kreisverbandes Hohenlohe-Schwäbisch Hall und Landtagsabgeordneten, Udo Stein und Anton Baron, bestürzt. In einer Pressemitteilung nannten sie es „eine Schande, dass solche Vorfälle inzwischen nicht nur in den großen Ballungszentren, sondern mittlerweile auch im beschaulichen Schwäbisch Hall angekommen sind“. Udo Stein bezeichnete „das Verschweigen der Nationalität des Täters durch das örtliche Haller Tagblatt in seiner Druckausgabe am 10.9.2020, während weite Teile der überregionalen Presse und der zu Grunde liegende Polizeibericht die Nationalität des Tatverdächtigen ausdrücklich benennen“, als nicht hinnehmbar. Schließlich hätte die „einzige örtliche Tageszeitung auch die Pflicht, die Bevölkerung umfassend über solche Vorfälle aufzuklären“.

Der Polizeibericht

Unter https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110969/4701488  hatte das Polizeipräsidium Aalen am 09. September folgenden Bericht veröffentlicht:

„Schwäbisch Hall: Tatverdächtiger nach Sexualdelikt festgenommen

Gegen 2:45 Uhr am Sonntagmorgen war eine 21-jährige Frau gemeinsam mit Freundinnen in der Innenstadt von Schwäbisch Hall im Bereich Holzmarkt unterwegs. Als die junge Frau sich kurz von der Gruppe entfernte, um Zigaretten zu holen, wurde sie von einem ihr unbekannten Mann am Aufzug Gelbinger Gasse/Mohrenstraße angesprochen. Die junge Frau forderte den Unbekannten mehrfach erfolglos auf, sich zu entfernen. In der Folge kam es zu einem Gerangel, wobei der Mann die Frau trotz deren Gegenwehr zu Boden bringen konnte, wo er sie im Intimbereich berührte und versuchte, sie zu entkleiden. Die Frau gab schließlich vor, mit ihm mitgehen zu wollen, woraufhin sie zufällig in Richtung der Freundinnen der jungen Frau gingen. Beim Erkennen der Freundinnen rannte die Frau zu diesen und suchte Schutz in der Gruppe. Der Mann flüchtete daraufhin.

Die Frauen erstatteten beim Polizeirevier Schwäbisch Hall Anzeige. Dem Kriminalkommissariat Schwäbisch Hall, das in der Folge die Ermittlungen übernommen hatte, gelang es, einen Tatverdächtigen zu ermitteln, der am Dienstag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heilbronn einem Haftrichter vorgeführt wurde. Der beantragte Haftbefehl wurde erlassen und der tatverdächtige 20-jährige Somalier in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.“

Aufruf an die GSCHWÄTZ-Leser

Auch wir von der GSCHWÄTZ-Redaktion haben uns nun Gedanken über das Geschehen gemacht und uns gefragt, wie wir das sehen: Sollte die Nationalität eines Tatverdächtigen veröffentlicht werden oder nicht, wenn sie denn bekannt ist? Die Meinungen gehen hier auseinander. Die einen möchten generell keine Nationalität nennen, egal um wen es sich handelt. Die anderen würden sie in jedem Fall veröffentlichen, also auch bei deutschen Straftätern. Einig sind wir uns bis jetzt lediglich darin, dass alle Fälle gleich behandelt werden sollen, also stets eine Nennung der Nationalität beziehungsweise niemals eine Nennung.

Wir wollen nun unsere Leser fragen und zur Diskussion anregen: Wie seht ihr das? Nennung der Nationalität auf jeden Fall oder niemals? Ist es für euch wichtig zu wissen, welche Nationalität ein Tatverdächtiger hat? Schickt uns eure Ansichten an info@gschwaetz.de.

Quelle: Pressemitteilung der AfD Hohenlohe-Schwäbisch Hall und Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Aalen
Text: Sonja Bossert



Hohenloher Schweinehalter befürchten das Ende ihrer Zunft

Der Bundesrat hatte am Freitag, dem 3. Juli beschlossen, dass alle Sauenhalter in Übergangszeiträumen von 8 Jahren für den Deckbereich und 15 Jahren im Abferkelbereich weitreichende Umbaumaßnahmen treffen müssen. Der Bundesrat reagiert damit auf den Fleischskandal um den Fall Tönnies, der bundesweit für Entsetzen gesorgt hat https://www.spiegel.de/panorama/toennies-soll-produktion-erhoeht-haben-trotz-corona-a-00000000-0002-0001-0000-000171875083

Der Beschluss sei ein „unverständlicher Fehlbeschluss“, urteilte der Bauernverband Schwäbisch Hall Hohenlohe Rems e.V. in einer Pressemitteilung. Der Verband befürchtet das Ende der Sauenhaltung in Hohenlohe: „Nicht der Kastenstand für Sauen wurde abgeschafft, sondern die Sauenhaltung in Hohenlohe.“

„Sauenhaltung in Hohenlohe wurde abgeschafft“

Insbesondere das Platzangebot und die Vorschrift Sauen nur noch fünf Tage im Abferkelbereich und allein für den Deckvorgang fixieren zu dürfen, löst Kopfschütteln aus. Schwere Verletzungen der Sauen durch Rangkämpfe während der Rausche und totgelegene Ferkel nach dem Abferkeln sind für die Landwirte ein unkalkulierbares Betriebs- und für die Tiere ein Gesundheits- und Todesrisiko. Hinzu kommt, dass vorhandene Ställe komplett vergrößert werden müssen. Hierfür fehlt in den meisten Fällen der Platz, von den Kosten ganz zu schweigen. Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren dafür gesorgt, dass fast keine Baugenehmigungen erteilt werden können. Jetzt Neubauten zu fordern, ist nach Ansicht der Bauernvertreter purer Hohn. Vergrößerungen zur Refinanzierung der immensen Kosten sind undenkbar.

Auslandsimport von Schweinen werde weiter zunehmen

Geschäftsführer Helmut Bleher: „Bereits heute kommen 12 Millionen Ferkel von Dänemark und Holland nach Deutschland, auch nach Hohenlohe. Dies wird sich steigern, solange bis auch der letzte Schweinemäster das Handtuch geworfen hat. Denn warum sollen in Deutschland Schweine gemästet werden, wenn es keine deutschen Ferkel mehr gibt ?“  Bleher verweist auf die zutiefst fachfremden Äußerungen von maßgeblichen grünen Politikern, die „… die Wildschweinrotte als Vorbild für die bäuerliche Schweinehaltung“ sehen wollen. „Wenn unter solchen irrationalen Traumvorstellungen Landwirtschaftspolitik gemacht wird,  dann gute Nacht Bauerntum in Hohenlohe“ , so der Geschäftsführer des hiesigen Bauernverbands. „Dieser Beschluss widerspricht sämtlichen politischen Beteuerungen zur regionalen Landwirtschaft“ ergänzt der Vorsitzende Jürgen Maurer. „Die aktuelle politische Haltung aller Regierungsparteien zur Landwirtschaft ist unsäglich“.




Chaos auf der A6

Am Dienstagmorgen, den 30. Juni 2020, gegen 06.30 Uhr, sind bei Schwäbisch Hall auf der Westumgehung ein Auto und ein Linienbus zusammengestoßen. Das geht aus einer Meldung der Polizei hervor. Das ist schon der zweite Unfall in kürzester Zeit, bei dem ein Linienbus verwickelt war. Vergangene Woche gab es bereits einen großen Unfall bei Niedernhall (wir berichteten). In Niedernhall stand der Busfahrer unter Schock, die Pkw-Fahrerin wurde ins Krankenhaus gebracht. Bei diesem Unfall nun war der Busfahrer eingeklemmt.

Bei beiden Unfällen waren die Busse extrem an der Frontseite eingedrückt worden. Bei beiden Unfällen waren relativ junge Autofahrer beteiligt. Bei dem sich nun bei Schwäbisch Hall ereigneten Unfall kam ein 31-jähriger Fahrer kam mit seinem Wagen immer wieder laut Zeugen auf die Gegenspur. Auf Höhe der Heimbach-Siedlung kam der Wagen dann soweit nach links, dass er mit einem Lininbus kollidierte. Der Golf-Fahrer wurde schwer verletzt von Rettungskräften in ein Krankenhaus verbracht. Die 57-jährige Busfahrerin wurde von der Feuerwehr aus dem Bus befreit und kam schwer verletzt, ins Krankenhaus. Der Sachschaden geht nach ersten Schätzungen in einen oberen fünfstelligen Euro-Bereich.

Die Straße ist ein Zubringer zur A6, auf der A6 gab es an diesem Tag weitere große Unfälle. Am Nachmittag sind kurz nach der Ausfahrt Schwäbisch Hall und noch vor der Ausfahrt Kupferzell 24 Tonnen Pflanzenöl auf die Fahrbahn gelaufen. Auslöser war ein Stau, bei dem 2 Lkw miteinander kollidiert sind.
Bei Bretzfeld sind indes an demselben Tag vier Lkw, darunter ein Gefahrguttransport ineinandergefahren. Ein Lkw ist ausgebrannt, dessen Fahrer ist verstorben.  Vier weitere Personen wurden laut der Polizei verletzt. Durch die hohe Rauchentwicklung, wurde die Bevölkerung zwischenzeitlich aufgefordert Fenster und Türen geschlossen zu halten. Der LKW-Unfall, der am Dienstag auf der A6 bei Bretzfeld einen Mann das Leben kostete, wird Autofahrer auch noch die kommenden Tage beschäftigen. Die Autobahn blieb in Fahrtrichtung Mannheim elfeinhalb Stunden, bis Dienstagabend, 20.15 Uhr, gesperrt. An den Sattelzügen entstanden Schäden, die die Polizei auf etwa 330.000 Euro schätzt. Auch die Fahrbahn wurde durch den Brand in Mitleidenschaft gezogen. An dieser Stelle bleibt die Geschwindigkeit bis zum Ende der Reparaturmaßnahmen auf 80 km/h begrenzt. Während der Bergungsmaßnahmen wurden zahlreiche Gaffer, die von der Gegenfahrbahn filmten oder Bilder fertigten, beobachtet. Es wurden 85 Anzeigen wegen Handyverstößen von Fahrzeuglenkern gefertigt.
Problemkind A6. Immer wieder und immer häufiger knallt es auf der A6. Die Unfälle sind nicht selten schwer. Bereits im Februar 2020 haben wir Carsten Diemer, Pressesprecher der Polizeidirektion Heilbronn, zu dem Brennpunkt A6 befragt und was die Polizei tut, um die Unfallgefahren zu minimieren (siehe Video oben). 

Busunfall bei Schwäbisch Hall am 30. Juni 2020. Foto: GSCHWÄTZ

Busunfall bei Schwäbisch Hall am 30. Juni 2020. Foto: GSCHWÄTZ

Brennende Lkw auf der A6 am 30.06.2020.




Skrupellose Automusik – Stumpfes Zieh & Zupfkapelle in Schwäbisch Hall

Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19 Pandemie wurden alle Großveranstaltungen in Deutschland im Jahr 2020 abgesagt.  Der Ausfall der Events reißt nicht nur eine große Lücke in den deutschen Veranstaltungskalender, sondern auch in die Auftragslage einer kompletten Branche. Kreativität ist nun gefragt. Und genau diese beweist das Team der Kantine26 in Schwäbisch Hall in den vergangenen Wochen. Auf dem Freigelände des Clubs, in dem sonst Künstler aus Nah und Fern auftreten, wurde kurzerhand ein Autokino aufgebaut, welches täglich mehrere Filme zeigt. Nun sollen Konzertveranstaltungen folgen.

In Kooperation mit dem Festivalteam „Sounds Of Hall“ werden am Freitag, den 29. Mai 2020, und Samstag, den 30. Mai, die schwäbischen Lokalhelden der „Stumpfes Zieh & Zupfkapelle“ zum ersten Autokonzert der Kantine26 aufspielen. Bereits seit Monaten konnten Manne, Benny, Flex und Selle ihre musikalischen Kracher nicht mehr live darbieten. Und wer weiß, wie lange dieser Zustand noch anhalten wird – denn ein Ende der Pandemie ist ja bekanntlich noch nicht in Sicht.

Für das Veranstalter-Team von Sounds Of Hall und Kantine 26 ist dies ein Testlauf für weitere Autokonzerte. Auf dem Festivalgelände der Kantine 26 wird eine große Open-Air-Bühne aufgebaut, in der die Kinoleinwand integriert wird. Der Live-Sound von der Bühne wird via UKW direkt auf das Autoradio der Besucher übertragen. Zusätzlich arbeiten die Verantwortlichen auch an einer Möglichkeit, die Veranstaltung via Stream ins Internet zu übertragen. Somit könnte man die Konzerte auch von anderen Autokinos oder vom heimischen Sofa verfolgen.

Das Ziel ist es den Besuchern ein sicheres musikalisches Erlebnis im Rahmen der geltenden Vorgaben zu bieten und dabei zeitgleich für alle organisatorisch beteiligten Parteien eine Grundlage für ihr Arbeiten zu schaffen.

Der Vorverkauf für das Konzert der „Stumpfes“ hat bereits begonnen. Tickets können über die Homepage von Sounds Of Hall https://sounds-of-hall.shop/produkte bestellt werden.




Bauernverband kritisiert „billige Importprodukte in den Supermärkten“

Der Bauernverband Schwäbisch Hall – Hohenlohe – Rems E.V. hat sich deutlich zu dem Eckpunktepapier der Landesregierung positioniert. Zwar erkenne er dieses an, allerdings betonte der Bauernverband, dass damit „die Grenze des Machbaren erreicht“ sei.

Das geht aus einer Pressemitteilung des Bauernverbandes hervor.

Bauern entzünden Mahnfeuer in Künzelsau-Steinbach zur Unterstützung der Proteste der Bauern in Berlin. Foto: privat

Mit der Zustimmung zum Eckpunktepapier der Landesregierung signalisieren die landwirtschaftlichen Verbände ihre Bereitschaft, Verantwortung gegenüber Natur- und Artenschutz zu übernehmen. Die Grenze des Machbaren sei jedoch damit für die Bauern nun erreicht. Gegenüber dem Entwurf des laut Bauernverbandes nicht umsetzbaren Volksbegehrens „Pro Biene“ sei eine deutliche Entschärfung der Vorgaben für die Landwirtschaft  eingebracht worden, die für die Landwirte gerade noch tragbar sei. „Dies ermöglicht der Landwirtschaft zum einen, sich zukünftig stärker im freiwilligen Vertragsnaturschutz einzubringen. Andererseits erwarten die Bauern nun ein Ende der Spirale mit immer weitergehenden und zunehmend unerfüllbaren Forderungen.“ Der Verband

Bauern haben sich im November 2019 auf den Weg zu einer Demo nach Berlin gemacht, um auf ihre Lage aufmerksam zu machen. Foto: Archiv/ Bauernverband

betont:“Die Landwirtschaft braucht Luft zum Atmen.“

Die Zustimmung zum Eckpunktepapier zeige den Naturschutzverbänden nun die Kompromissbereitschaft der Bauern, aber auch klare Grenzen. Das Papier formuliert Eckpunkte, die im folgenden Gesetzesentwurf der Landesregierung zu berücksichtigen sind.

Laut dem Bauernverband sind jedoch die vorgesehenen Ziele zur Reduktion von 40 bis 50 Prozent chemisch synthetischer Pflanzenschutzmittel und die drastische Erhöhung auf 30 – 40 Prozent Biolandwirtschaft in Baden Württemberg für die Landwirte kaum realistisch.

Zentrale des Bauernverbandes in Übrigshausen. Foto: Bauernverband

Um so wichtiger sei es, dass nun Untersuchungszeiträume für die Jahre 2023 und 2027 gesetzt sind, welche die Umsetzbarkeit dieser Punkte prüfen und im Hinblick auf die Realität eine Neubewertung ermöglichen.

Aus Sicht des Bauernverbandes Schwäbisch Hall-Hohenlohe-Rems ist es klug, ein Einvernehmen zum Eckpunktepapier gefunden zu haben. Der Verband hofft, dass durch das Ende des Volksbegehrens und durch den Dialog mit den Naturschutzverbänden zukünftig den konventionellen Landwirten „mehr Respekt entgegengebracht“ werde. Beschimpfungen, beispielweise als „Giftspritzer“ oder Umweltverschmutzer, gehören, so sehen es beide Seiten, nicht zu einer konstruktiven Zusammenarbeit. Im Gegenteil: „Der Naturschutz und die Landwirtschaft sind Partner für mehr Artenschutz und Biodiversität. Die ganze Gesellschaft ist hier gefordert, nicht nur die Landwirtschaft.“

Podiumsdiskussion in Dörzbach am 4. Dezember 2019 zum Thema „Volksbegehren Artenschutz. Was erwartet die Gesellschaft? Wie sind wir Landwirte betroffen?“ Foto: Bauernverband

“Denn wir sehen es als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Lösung offensichtlicher Probleme anzugehen. Die Landwirtschaft ist in weiten Teilen nicht Ursache, sondern ein wichtiger Partner für die Umsetzung von Lösungen, an denen wir gern mitarbeiten. Aber nur, wenn jeder Einzelne in unserer Gesellschaft dazu beiträgt. Denn das kann die Landwirtschaft allein nicht schaffen”, betont Jürgen Maurer als Vorsitzender des Bauernverbandes.

Bekenntnis zur Regionalität in der Landwirtschaft.

Die Landwirtschaft hat sich in den letzten Wochen geschlossen und auf verschiedenen Wegen Gehör verschafft. Ob mit Demonstrationen oder in der Politik. „Darauf können die Bauern stolz sein. Sie werden gesehen und gehört. Die Öffentlichkeit hat positiv auf die Kompromissfähigkeit und auf die “Warnrufe” der Landwirte reagiert. Deren Botschaft an die Gesellschaft ist, den Wert regionaler Lebensmittel zu erkennen, zu schätzen und beim Einkauf entsprechend zu handeln. In politischen Entscheidungsprozessen muss Schluss gemacht werden, mit ständig steigenden und unrealistischen Anforderungen an die Landwirte.“

Geschäftsführer Helmut Bleher dazu: “Denn unsere Bauern haben keine Chance mit heimischen Lebensmitteln, wenn in den Regalen der Supermärkte billige Importprodukte liegen, die weit unter unseren Standards erzeugt werden. Genau deshalb sind sie auch billiger! Im Grunde sollte bei uns nur das gekauft werden können, was den Vorschriften entspricht, die auch an uns gestellt werden.“




Prozessauftakt: Schwere sexuelle Nötigung

Die große Strafkammer des Landgerichts Heilbronn verhandelt am kommenden Montag, den 09. Dezember 2019, wegen besonders schwerer sexueller Nötigung. 

Dem Angeklagten liegt zur Last, er sei am frühen Abend des 6. April 2019 in Schwäbisch Hall der zur Tatzeit 13 Jahre alten Tochter seiner Nachbarn in den Waschkeller gefolgt, habe ihr ein Messer vorgehalten und sie dabei gezwungen, Berührungen unter ihrer Kleidung an der Brust zu dulden. Weitere sexuelle Handlungen habe die Geschädigte dadurch abgewehrt, dass sie nach dem Angeklagten gestoßen und um Hilfe geschrien habe, die in Gestalt mehrerer Familienmitglieder der Geschädigten auch eingetroffen sei. Der Angeklagte habe sich dann eine gewaltsame Auseinandersetzung mit den Hilfspersonen geliefert. Der Schwester, dem Vater und dem Bruder der Geschädigten habe er durch Schläge und Tritte Prellungen und leichte Schnittverletzungen zugefügt. Auch die Geschädigte selbst habe eine leichte Schnittverletzung an der Schulter davongetragen und sei in psychologischer Behandlung.

Seit dem 21. Juni 2019 befindet sich der Angeklagte in Untersuchungshaft. 

Aktuell sind vier Fortsetzungstermine angesetzt. Die Kammer hat den Angeklagten, seinen Verteidiger, zwei Dolmetscher für Arabisch und Farsi, die Nebenkläger und ihre Vertreterin, 15 Zeugen und drei Sachverständige geladen.

Quelle: Pressemitteilung des Landgericht Heilbronn

 

 




Neuenstein/Schwäbisch Hall: Prozess gegen mutmaßlichen Vergewaltiger

Am Donnerstag, den 5. Dezember 2019, beginnt um 9 Uhr vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Heilbronn der Prozess gegen einen 30-jährigen Mann. Er soll im Sommer 2016 in Neuenstein und Schwäbisch Hall eine Frau misshandelt und sexuell genötigt haben. Das Opfer tritt in dem Prozess als Nebenklägerin auf. In einem Fall soll der Angeklagte der auf dem Boden liegenden Nebenklägerin gegen den Kopf und in den Magen getreten haben. In einem weiteren Fall soll er sie ins Gesicht geschlagen sowie gewürgt und anal durch Penetration des Afters mit einem Finger vergewaltigt haben. Das Opfer soll durch die Gewalttaten Blutergüsse davongetragen haben.  

Die Taten waren zunächst beim Amtsgericht – Schöffengericht – Schwäbisch Hall angeklagt. Das Amtsgericht hat die Sache an die Kammer in Heilbronn verwiesen, weil nach seiner Auffassung die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt. Der Angeklagte leide unter paranoider Schizophrenie und sei für die Allgemeinheit gefährlich.

Für den Prozess sind drei weitere Termine angesetzt. Es sollen sechs Zeugen und ein Sachverständiger gehört werden.

Quelle: Prozessvorschau des Landgerichts Heilbronn