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Schockierende Aufnahmen von Überwachungskamera – Mann ersticht 23-Jährige in Straßenbahn und niemand unternimmt etwas

Die 23-jährige Ukrainerin Iryna Zarutska starb nach einer Messerattacke. Ihr gewaltsamer Tod wird in den USA nun zum Politikum. US-Präsident Trump macht den Fall zur Chefsache. Unterdessen meldet sich die Familie der Getöteten zu Wort. Der Aufschrei bei anderen öffentlichen Morden ist dagegen weitaus höher gewesen wie bei Iryna Zarutska. Warum schweigt die Welt? Hier geht es direkt zum Artikel und dem Video.

Outrage Ensues Over Murder of Ukrainian Refugee Iryna Zarutska – YouTube

Die Bilder der Überwachungskamera sind erschütternd.

Der grausame Tod von Iryna Zarutska macht nicht nur in den USA Schlagzeilen. Der Hashtag „Say her name“ kursiert in den sozialen Medien – „sagt ihren Namen“, erinnert an Iryna, so lautet der Appell, da viele große Medien dem grausamen Mord bislang kaum Beachtung schenken. Tausendfach kursieren die Bilder der Überwachungskamera, die den heimtückischen Anschlag vom späten Abend des 22. August 2025 in Charlotte (North Carolina) zeigen. Auch private Bilder der Ukrainerin, die vor dem Krieg in ihrer Heimat geflohen war und sich in den USA in Sicherheit wähnte, werden in den sozialen Netzwerken viel geteilt.

Längst ist der tödliche Übergriff in einem Zug der Linie „Lynx Blue Line“ zu einem Politikum geworden. Denn der Tatverdächtige, ein Schwarzer namens Decarlos Brown Jr., war offenbar psychisch krank und mehrfach vorbestraft. Eine Gemengelage, die die Republikaner rund um Donald Trump zur Grundsatzdebatte anstachelte.

Trump geißelt „Wiederholungstäter“ und fordert Todesstrafe

Der US-Präsident äußerte sich dabei höchstselbst zu dem Mord. In einem Video, das im Oval Office aufgenommen wurde, zeigte er Bilder von Opfer und Angreifer und verurteilte die Attacke aufs Schärfste: „Wir können nicht zulassen, dass gewalttätige Wiederholungstäter weiterhin Zerstörung und Tod verbreiten“, sagte der Republikaner unter anderem. „Wir müssen genauso brutal sein wie sie. Das ist das Einzige, was sie verstehen.“

In einer Nachricht auf Truth Social forderte Trump am Mittwoch die Todesstrafe für den Angreifer. Es dürfe keine andere Option geben.

Auch andere Akteure der MAGA-Bewegung sprangen ihm bei. Prominente Wortführer – darunter Vizepräsident J.D. Vance, Regierungssprecherin Karoline Leavitt, Tech-Unternehmer Elon Musk und zahlreiche Influencer wie etwa Charlie Kirk – haben sich mittlerweile geäußert.

Hätte „hinter Gitter sein müssen“

Auch FBI-Chef Kash Patel schaltete sich ein, und versprach Ermittlungen auf Bundesebene – warum und mit welcher Stoßrichtung genau, verriet er nicht.

In US-Medien wird deshalb bereits spekuliert, ob dem Täter nun womöglich die Todesstrafe drohe. Die Sprecherin des Weißen Hauses ging bei einer ihrer Pressekonferenzen auf den Fall ein. Das Verbrechen an der jungen Frau, die gerade auf dem Heimweg von ihrer Arbeit in einer Pizzeria war, sei „komplett vermeidbar“ gewesen, sagte Leavitt. Der mutmaßliche Angreifer sei mehrfach vorbestraft gewesen und hätte „hinter Gittern sein müssen“.

Die Regierungssprecherin kommentierte ihre eigene Ansprache anschließend auf X noch mit den Worten: „Iryna Zarutska sollte noch am Leben sein. Aber Demokraten, liberale Richter und schwache Staatsanwälte verfolgen lieber eine woke, sanfte Agenda gegen Kriminalität, als Gewalttäter einzusperren.“

Karolin Leavitt zeigte bei ihrer Pressekonferenz auch Fotos von Opfer und mutmaßlichem Täter EB / AFP)
Karolin Leavitt zeigte bei ihrer Pressekonferenz auch Fotos von Opfer und Täter.Quelle: AFP/SAUL LOEB

Der Autor und Kommentator Dinesh S‘ Souza wiederum hatte schon kurz nach der Tat behauptet: „Wenn der Killer ein Weißer gewesen wäre, würde darüber berichtet werden. Natürlich würde es überall Schlagzeilen machen, wenn ein Weißer einen Schwarzen getötet hätte.“

Manche Kritiker behaupten, wäre sie schwarz und nicht weiß gewesen, wäre darüber mehr berichtet worden

Einige Internetusern wiesen denn auch darauf hin, dass die „New York Times“ erst vergleichsweise spät und dann auch eher kritisch in die Berichterstattung eingestiegen war. In ihrem Artikel machte die Zeitung weniger den Mordfall selbst als vielmehr seine Instrumentalisierung zum Thema: „Ein grausamer Mord in North Carolina entfacht einen Feuersturm auf der rechten Seite“, lautet die Überschrift der „NYT“.

„Genau so muss man auf Kriminelle reagieren“

US-Vizepräsident Vance wiederum attackierte politische Gegner. Er schrieb auf X: „Die große Lüge der Demokraten über Gewaltkriminalität lautet, sie sei ‚systemisch‘ und daher trage niemand wirklich die Verantwortung. (…) Die Realität ist, dass die überwiegende Mehrheit der Gewaltverbrechen von einer sehr kleinen Gruppe von Menschen begangen wird, und wir sollten sie ins Gefängnis werfen.“

Weidel: „Genau so werden wir es als AfD tun“

In Deutschland bekommt der Tod der jungen Frau in den sozialen Netzwerken ebenfalls Aufmerksamkeit. Auch die AfD schaltete sich ein. Parteichefin Alice Weidel teilte die Botschaft von Donald Trump auf der Plattform X und zog eine Parallele zu Deutschland: „Genau so muss man auf Kriminelle reagieren, wie es Donald Trump tut. Genau so werden wir es als AfD tun und unser schönes Land von migrantischen Kriminellen befreien. Die Deutschen haben Recht und Gesetz verdient. Mit uns werden sie es bekommen. (…)“. Dass Decarlos Brown Jr. kein Migrant, sondern gebürtiger US-Amerikaner ist, fällt dabei unter den Tisch.

Iryna Zarutskka auf einem Privatbild
Iryna Zarutska auf einem Privatbild. Quelle: via REUTERS/IRYNA ZARUTSKA VIA INSTAGRAM

Inmitten der lauten Debatte gerät die Trauer der Familie von Iryna Zarutska beinahe in den Hintergrund. Die Angehörigen gaben laut US-Medien nun bekannt, dass ihre Tochter nicht in der Ukraine, sondern in den USA beerdigt werden soll. Die junge Frau habe das Land geliebt, hieß es zur Begründung.

Das Model hat die USA geliebt

Im Internet kursieren derweil neue Videobilder der heimtückischen Attacke. Sie entfachen eine weitere Debatte über Themen wie Verantwortung und Zivilcourage. Denn die Bilder zeigen auch, dass die 23-Jährige von allen Augenzeugen im Stich gelassen wurde.

Keine Zivilcourage sichtbar

Mehrere Menschen, die in unmittelbarer Nähe des späteren Opfers saßen, blieben einfach sitzen. Andere verließen nach der Attacke und dem Abgang des Angreifers zügig ihre Sitzplätze. Niemand aber wandte sich an die auf ihrem Sitz gebliebene Frau. Eine Verletzung ist auf den Videoaufnahmen nicht sichtbar. Erst als Zarutska vom Sitz rutschte und Blut über den Boden floss, versuchte ihr ein Mann zu helfen.

Wegen Mordes angeklagt.

Der 34-Jährige soll der vor ihm sitzenden Frau den Ermittlungen zufolge mit einem Klappmesser dreimal in den Nacken und die Hände gestochen haben, die Verletzungen waren binnen Minuten tödlich. Der Tatverdächtige wurde kurz nach dem Messerangriff gefasst und wegen Mordes angeklagt.




Mann angeklagt wegen Mordes: Er soll mit 15 Messerstichen seine Frau umgebracht haben

Die Wohnung, in welcher der Ehemann seine Ehefrau vermutlich mit 15 Messerstichen ermordet haben soll (so steht es zumindest in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, im laufenden Verfahren vor dem Heilbronner Landgericht wird nun der genaue Tathergang noch einmal beleuchtet werden) liegt idyllisch gegen in der Kernstadt von Künzelsau. Es ist eine Familientragödie, was hier geschehen ist. Leidtragende sind neben dem Opfer insbesondere die gemeinsamen Kinder.

Mordanklage gegen Mann aus Künzelsau: 15 Messerstiche – Ehefrau stirbt

Ein Mann, der möglicherweise seine Eifersucht nicht im Griff hatte und blind vor Wut auf seine Frau einstach, muss sich nun vor Gericht verantworten. Hierfür sind mehrere Verhandlungstage angesetzt. Der nächste Termin ist am Montag, den 10. März 2025.

Wenn Es ist ein Femizid, der hier geschehen ist – davon gibt es in Deutschland im Durchschnitt einen am Tag. Ein Femizid bezeichnet die gezielte Ermordung einer Frau, weil sie eine Frau ist und/oder weil sie von bestimmten Vorstellungen von Weiblichkeit – häufig geprägt von patriarchalem Vorstellungen wie Unterwürfigkeit und Gehorsam – abweicht, zum Beispiel, wenn selbst bestimmt leben möchte.

Nicht immer werden Mörder in Deutschland auch wegen Mordes verurteilt, da es manchmal zwar offensichtlich ist, dass hier ein Mord stattgefunden hat, aber die Mordmotive nicht eindeutig nachweisbar sind. Mordmerkmale sind unter anderem:

Eifersucht würde unter die Kategorie „niedere Beweggründe“ fallen. Wird der Täter wegen Mordes verurteilt, bringt das ein deutlich höheres  Strafmaß mit sich als bei Totschlag. Im Durchschnitt sind Mörder in Deutschland 19 Jahre in Haft, bei Totschlag lediglich zwischen 5 und 10 Jahre.

 




Es ging wohl um eine der sieben Todsünden

Ein 25-jähriger Mann hat vor dem Heilbronner Landgericht am Mittwoch, den 21. Dezember 2022, ausgesagt, seine Nachbarin in Belsenberg getötet zu haben.

Laut Anklage soll er im Mai 2022 seine 66-jährige Nachbarin in ihrer Wohnung mit einem Küchenmesser erstochen haben, um Wertgegenstände von ihr erbeuten zu können.

Motiv: Habgier

Am ersten Prozesstag berichtet der Angeklagte über sein Leben. Er erzählte von einer schwierigen Kindheit, frühem Alkoholkonsum, getrennten Eltern und einem gewalttätigen Stiefvater. Seine Freundin habe sich von ihm getrennt und ihn mit dem gemeinsamen Kind verlassen. Sein Schuldenberg betrage mehrere Tausend Euro. Und er sei schuldig – er wisse, was er getan habe.

Leiche auf dem Scheunenboden versteckt

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, die Leiche der Frau auf einem Scheunenboden unter Unrat versteckt zu haben. Aus der Wohnung der Getöteten habe er im Anschluss ein Handy und Schmuck gestohlen. Seit dem 1. Juni 2022 befindet sich der Angeklagte in Untersuchungshaft. Zum Prozessstart hat der Mann angekündigt, im weiteren Prozessverlauf aussagen zu wollen.

Insgesamt sind 13 Prozesstage angesetzt. Die 1. Schwurgerichtskammer hat den Angeklagten, seinen Verteidiger, 44 Zeugen und zwei Sachverständige geladen. Zudem einen Dolmetscher für die rumänische Sprache, auf den der Angeklagte am ersten Prozesstag jedoch verzichtet hat. Ein Urteil könnte Mitte März fallen.

Quelle: SWR




Tötungsdelikt in Belsenberg: Anklage wegen Mord und Raub

Nicht wie im Haftbefehl angegeben wegen Totschlags, sondern wegen Mordes und Raubes hat die Staatsanwaltschaft den Verdächtigen angeklagt, der seine 66-jährige Nachbarin in Belsenberg getötet haben soll. Laut Angaben der Staatsanwaltschaft hat der nunmehr Angeklagte die Tat nach seiner Festnahme gestanden. Als Motiv für die Tat nennt die Staatsanwaltschaft Habgier.

GSCHWÄTZ-Recherchen erweisen sich als richtig

Bereits im Juni konnte GSCHWÄTZ berichten, dass es sich bei dem Angeklagten um den 24-jährigen Nachbarn der getöteten Frau handelt, der nach dem Auffinden der Leiche der Presse noch Videointerviews gegeben hatte.

Ein Termin für die Verhandlung, die in Heilbronn stattfinden wird, steht noch nicht fest.

Text: Matthias Lauterer

 

 




Mutter tötet Kind (9) und sich selbst

Tötungsdelikt in Tauberbischofsheim. Bei einem Tötungsdelikt in Tauberbischofsheim sind in den Nachmittagsstunden am Mittwoch, den 27. Mai 2020, eine Mutter mit ihrem Kind ums Leben gekommen. Entsprechende Informationen bestätigten die Staatsanwaltschaft Mosbach und die Pressestelle des Polizeipräsidiums Heilbronn den Fränkischen Nachrichten auf Anfrage. Die genauen Umstände sind indes noch nicht geklärt. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Wie die Südwestpresse berichtet, ist die Polizei ist in Tauberbischofsheim einen Hinweis nachgegangen und hat daraufhin zwei Leichen gefunden, eine Mutter und ihr Kind. D

Weiter heoßt es in dem Artikel: „Streifenbeamte der Polizei in Tauberbischofsheim haben in einer Wohnung einen schockierenden Fund gemacht: Wie das Polizeipräsidium berichtet, sind am Mittwoch gegen 14 Uhr zwei Menschen tot aufgefunden worden. Es handelt sich um eine Mutter (42) und ihr Kind (9).“

Polizei-Ermittler: Mutter hat ihre eigene Tochter getötet

„Es gab einen Hinweis von einer besorgten Person aus dem persönlichen Umkreis der Getöteten“, berichtete ein Sprecher der Polizei zu dem mutmaßlichen Familiendrama. Rettungsdienst und Polizei hätten daraufhin die Wohnung der 42-Jährigen aufgesucht, wo sie dann die beiden Toten fanden.
Die Polizei sagte zu dem Fall zunächst nur, dass es sich um ein Gewaltverbrechen handle, die Staatsanwaltschaft Mosbach sprach von einem Tötungsdelikt. Später dann bestätigten dann sowohl die Polizei in Heilbronn als auch die Staatsanwaltschaft offiziell, dass den Ermittlungen zufolge die 42-jährige Mutter ihre kleine Tochter getötet habe. Danach habe die Frau sich das Leben genommen. Angaben zum Motiv machte die Polizei nicht.

Kriminaltechniker untersuchen den Tatort des Tötungsdeliktes

Die Kriminalpolizei Tauberbischofsheim hat bereits nach dem Fund der beiden Leichen am Mittwochnachmittag die Ermittlungen aufgenommen, ein Kriminaltechniker der Spurensicherung hat den Tatort untersucht. Jetzt warten die Ermittler auf die Obduktionsergebnisse, die Auskunft zur genauen Todesursache geben können.



Öhringen: Prozessauftakt wegen versuchten Mordes

Am Dienstag, den 28. Januar 2020, 09 Uhr, beginnt am Landgericht Heilbronn der Prozess um einen Beschuldigten wegen versuchten Mordes.

Der Beschuldigte zur Last gelegt wird, am 1. August 2019 in Öhringen ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 20 Zentimetern in den Bauch- und Schulterbereich des Geschädigten gestochen, der sich mit einem Bekannten unterhalten habe, von dem Beschuldigten abgewendet gewesen sei und mit keinerlei Angriff gerechnet habe. Bei den drei Stichen habe der Beschuldigte den Tod des ihm unbekannten Geschädigten zumindest billigend in Kauf genommen. Nach der Tat sei der Beschuldigte geflüchtet. Dank einer Notoperation sei der Geschädigte mit dem Leben davongekommen, allerdings nur deswegen, weil die Klinge einige seiner vitalen Organe und Gefäße glücklicherweise knapp verfehlt habe.

 

Mit einem Küchenmesser in den Bauch des Geschädigten gestochen

Der Prozess stellt ein so genanntes Sicherungsverfahren dar. Laut Antragsschrift soll der Beschuldigte aufgrund einer paranoiden Schizophrenie möglicherweise außerstande gewesen sein, sein Verhalten zu kontrollieren. Die Tat sei Ausfluss krankheitsbedingter Halluzinationen gewesen. Die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus kommt in Betracht.
Der Beschuldigte hat sich seit dem 2. August 2019 in Untersuchungshaft befunden, ist jedoch aufgrund seines Zustandes seit dem 4. Oktober 2019 vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Fortsetzungstermine:

Dienstag, den 04. Februar 2020, 09 Uhr
Donnerstag, den 20. Februar 2020, 09 Uhr
Dienstag, den 03. März 2020, 09 Uhr
Dienstag, den 10. März 2020, 09 Uhr

Die Kammer hat den Beschuldigten, seinen Verteidiger, einen Dolmetscher für die albanische und einen Dolmetscher für die arabische Sprache, 20 Zeugen und zwei Sachverständige geladen.

Quelle: Pressemitteilung des Landgerichtes Heilbronn




Schwäbisch Hall: Nach zehn Messerstichen zum Sterben im Wald liegen gelassen

Die große Jugendkammer des Landgerichts Heilbronn verhandelt am heutigen Montag, den 15. Juli 2019, 09 Uhr, gegen fünf Angeklagte wegen des Vorwurfs der versuchten Mordes.

Den Angeklagten liegt zur Last, sie hätten sich auf Anstoß des Angeklagten P. zu einem Tötungsdelikt verabredet und dieses auszuführen versucht. Hierfür habe der Angeklagte P. bei einem Treffen mit den übrigen Angeklagten am 19. Januar 2019 in Schwäbisch Hall die Devise ausgegeben, der Nebenkläger sei ein Verräter, der ihn und andere Personen aus dem Betäubungsmittelmilieu bei der Polizei „verpfiffen“ habe. Deswegen und weil der Nebenkläger möglicherweise Schulden aus Betäubungsmittelgeschäften bei einzelnen Angeklagten gehabt habe, sei bei diesem Treffen der gemeinsame Tatplan entstanden.

Die Angeklagten hätten im Anschluss noch am gleichen Tage den Nebenkläger unter einem Vorwand mit einem von dem Angeklagten G. hierfür bereitgestellten und geführten Fahrzeug in ein 1,6 Kilometer von der Bundesstraße 19 entferntes Waldstück im Bereich Gaildorf gefahren, um ihn in Überzahl angesichts der Kräfteverhältnisse risikolos angreifen zu können. J. habe wiederholt mit einem Messer auf den Nebenkläger eingestochen, während M. ihn dabei vorübergehend von hinten festgehalten habe. G., H. und P. seien als mögliche Verstärkung im Hintergrund geblieben.

Nachdem J. insgesamt zehnmal auf den Nebenkläger eingestochen habe, hätten die Angeklagten den Nebenkläger in der Dunkelheit bei höchstens minus fünf Grad Celsius zurückgelassen und dabei den Tod des Nebenklägers zumindest billigend in Kauf genommen. Dieser habe auch konkret einzutreten gedroht, nachdem unter anderem Magen, Darm und Lunge des Nebenklägers von der Klinge getroffen worden seien. Der Nebenkläger habe deshalb überlebt, weil er sich bis zur Bundesstraße 19 habe schleppen können, auf welcher zufällig eine Fahrzeugführerin für die letztlich erfolgreich verlaufenden Lebensrettungsmaßnahmen von Rettungssanitätern und Notarzt gesorgt habe.

Die Angeklagten wurden einen bis drei Tage nach der vorgeworfenen Tatzeit vorläufig festgenommen und befinden sich seitdem in Untersuchungshaft.

Aktuell sind 13 Verhandlungstermine angesetzt. Die Kammer hat die fünf Angeklagten, ihre Verteidiger, den Nebenkläger, dessen anwaltlichen Vertreter, 30 Zeugen und zwei Sachverständige geladen.

 

Quelle: Landgericht Heilbronn




Macht ist ein gängiges Motiv von Tätern

„Menschen, die töten, handeln meist nicht irrational und sind im Regelfall nicht psychisch gestört. Sie müssen nicht einmal alltäglich besonders aggressiv sein. Mord ist keine Krankheit, sondern ein Prozess der Entschlussfassung.“ Das sagt der forensische Psychiater Hans-Ludwig Kröber bei einem Interview mit Daniel Müller, das in der Wochenzeitung „die Zeit“ am 14. Februar 2019 erschienen ist.

Die große Frage ist: Wann hat Elisabeth S. den Entschluss gefasst, ihren siebenjährigen Ersatzenkel Ole T. zu (er-)würgen? Geschah das minutelange Zudrücken des Halses aus einem Affekt heraus – möglicherweise ausgelöst durch eine Verweigerungshaltung des Jungen, der nicht baden wollte? Oder war es eine länger geplante Tat?

Elisabeth S. zeigt bis heute kein Einsehen, was ihre Tat betrifft. Es tue ihr alles so leid, sagte sie und dass sie dem Jungen doch nur helfen wollte, als dieser vermeintlich keine Luft mehr bekam. Das sie selbst es war, die den Erstickungstod verursacht hat, scheint sie verdrängt zu haben – oder kann sie einfach nur gut schauspielern?
Kröber, der laut der Zeit in den vergangenen 30 Jahren mehr als 1.000 Straftäter begutachtet hat, erklärt, dass es zwei Gruppen von Tätern gäbe. Für die erstere ist Gewalt eine seit ihrer Kindheit natürlich ausgeübte Form der Auseinandersetzung. Die zweite Gruppe hat keine derartige Gewalterfahrung erlebt (hierzu würde nach dem vor Gericht vorgetragenen Lebenslauf auch Elisabeth S. gehören), hat aber eine „starke Motivation“ für ihre Tat. „So legen sie sich nach und nach eine Rechtfertigung für das Töten zurecht.“

Der vor Gericht vorgetragene Lebenslauf von Dr. Thomas Heinrich lässt keine Rückschlüsse auf Gewalterfahrung zu. Auch keine der Zeugen beschrieb Gewalterfahrungen, die Elisabeth S. erlebt oder Gewalt, die sie an anderen ausgebübt hat – weder an ihrem Sohn, noch an Ole T.. Im Gegenteil.
Alle Zeugen beschreiben die 70-Jährige als eher ruhig. Die Tat des Erdrosselns steht damit im Widerspruch zu dem ruhigen Gemüt von Elisabeth S.. Dieses Gemüt war aber nicht immer ruhig, wie manche Zeugen berichteten. Immer wieder kam es zu starken Stimmungsschwankungen und Gefühle von Angst und Überforderung machten sich in Elisabeth S. breit.

Kröber geht in dem Interview auch auf die Art des Tötens ein: „Wer mit den eigenen Händen erwürgt […], erlebt das oft als „sehr anstrengend, manchen ist das unangenehm. Das ist verbunden mit einer maximalen Erregung, das Adrenalin steigt bis in die Haarspitzen, es geht um Leben und Tod. Man muss unbedingt gewinnen, man kann nicht nachlassen.“

Kröber hat in seiner jahrzehntelangen Arbeitspraxis jedoch auch die Erfahrung gemacht, dass Frauen sehr viel seltener töten als Männer: „Frauen töten normalerweise nicht, jedenfalls kein zweites Mal,“, da sie bessere Wege fänden, sich zu rächen und anderen zu schaden.
Aber klar sei: Wer töte, unterscheide sich von 99 Prozent der Gesellschaft. „Du sollst nicht töten“, sei das klarste Gebot, „das begreifen schon Kinder“, sagt Kröber. Wenn jemand dagegen verstoße, trügen sie fortan ein Kainsmal, das sie nie mehr loswerden.




Mord oder Totschlag?

Nachdem der Staatsanwalt und der Nebenklägerverteidiger im Fall Elisabeth S. anklingen ließen, dass anstatt des bisher angeklagten Totschlags auch ein Mord aus Heimtücke im Raum stehen könnte, hielt Verteidigerin Stiefel-Bechdolf am 18. Februar 2019 nicht wie geplant ihr Plädoyer, sondern stellte stattdessen einen Antrag auf Einholung eines erweiterten gerontopsychiatrischen
Gutachtens. Dabei holte sie zu einem wahren Rundumschlag gegen das bisher vorliegende Gutachten des psychologischen Sachverständigen Dr. Thomas Heinrich aus. Aber was ist der Unterschied zwischen dem Strafmaß Mord und dem Strafmaß Totschlag?

„Bei den vorsätzlichen Tötungsdelikten wird zwischen Mord (§211 StGB) und Totschlag (§ 212 StGB) unterschieden. Gleich ist dabei, dass der vermeintliche Täter vorsätzlich und somit willentlich den Tod eines anderen Menschen herbeiführt. Im Unterschied zum Totschlag müssen besonders verwerfliche Begleitumstände vorliegen, um von Mord ausgehen zu können. Mordmerkmale sind unter anderem niedere Beweggründe und Heimtücke. Wenn kein Mordmerkmal erfüllt ist, kann der Mandant nicht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt werden. Alternativ kommt dann nur eine Verurteilung wegen Totschlags mit einer Freiheitsstrafe von fünf bis maximal 15 Jahren in Betracht. Oft liegt das verhängte Strafmaß deutlich
unter oder bei fünf Jahren.“ Anm. d. Red.: In Deutschland ist die lebenslange Freiheitsstrafe, die höchste Strafe, die ein Gericht verhängen kann. Sie bedeutet, dass der Verurteilte auf unbestimmte Zeit ins Gefängnis muss, mindestens aber für 15 Jahre. Nach 15 Jahren kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden.

Quelle // Rechtsanwalt Ulrich Dost-Roxin
www.dost-rechtsanwalt.de

 




„Ich hatte Angst, dass sie nachts an meinem Bett sitzt“

Am heutigen vierten Verhandlungstag (17. Dezember 2018) der wegen Totschlags angeklagten Elisabeth S. aus Künzelsau haben bislang drei Zeugen am Heilbronner Landgericht ausgesagt – zwei Freundinnen von Elisabeth S. und die Chefin von Susanne T., der Mutter von Ole. Vor allem die beiden Freundinnen sprechen von einer deutlichen Wesensveränderung von Elisabeth S. in den vergangenen zwei Jahren. Zeugin Edeltraud M. (71), die Elisabeth S. seit über 55 Jahren kennt und extra aus Wolfrathshausen bei München, ihrem Wohnort, angereist war, offenbarte nun, dass Elisabeth wohl schon jahrzehntelang mit depressiven Phasen zu kämpfen hatte – so dass sie Elisabeth in diesen Phasen teilweise kaum wiedererkannt habe und auch Angst vor ihr gehabt hatte.

„Sie hatte dann einen sehr eigenen Gesichtsausdruck“

„Es gab früher immer wieder mal depressive Einbrüche bei Elisabeth“, schildert Edeltraud M. die Veränderungen, die sie bei Elisabeth S. im Laufe der Jahrzehnte beobachtet habe. Aber Elisabeth S. habe sich danach immer wieder gefangen. Edeltraud M. erinnert sich vor allem an ein Zusammentreffen im Jahr 2013 – also vor fünf Jahren, als Elisabeth sie in München besucht habe. „Elisabeth war ziemlich ruhig und wirkte depressiv. Wir waren am Starnberger See spazieren und sie war sehr verschlossen, weinte.“ Sie sei „wie zu“ gewesen. In den depressiven Phasen habe Elisabeth immer einen sehr eigenen Gesichtsausdruck bekommen, berichtet die gelernte Krankenschwester weiter. „Ich hatte ein ungutes Gefühl und habe mich nachts in meinem Schlafzimmer eingesperrt, weil ich Angst hatte, sie könne an meinem Bett sitzen, mich wachrütteln und sagen, dass es ihr schlecht gehe.“

Elisabeth habe von „tiefer Traurigkeit“ gesprochen

Zeugin Gabriele v. B., ebenfalls eine langjährige Freundin von Elisabeth S. und Krankenschwester, habe die Wesensänderung ebenfalls bemerkt, allerdings erst ab Anfang 2018 – also vier Monate vor Oles Tod. Die 58-Jährige sagt: „Elisabeth war nicht mehr so positiv wie früher. Sie hat auf mich sehr schwerfällig und antriebsarm gewirkt“, sei ungewöhnlich wortkarg gewesen. Elisabeth habe „von tiefer Traurigkeit“ gesprochen, die sie umgebe. Gründe für diesen Gemütszustand sehe sie zum einen in der schweren Erkrankung von Elisabeths Sohn, der über längere Zeit krank war. „Sie war in allergrößter Sorge um ihren Sohn und sagte: Jetzt habe ich meinen Mann verloren, wenn ich jetzt auch noch meinen Sohn verliere, das überlebe ich nicht.“ Was ihr ebenfalls ziemlich zugesetzt habe, laut Gabriele v. B., war die Entrümpelung ihres Wohnhauses, vorzugsweise ihres Kellers, die wohl von ihren Brüdern im Frühjahr 2018 (vor Oles Tod) vorangetrieben worden sei. Auch Zeugin Edeltraud M. spricht von einem „messieartigen Sammelsurium“, das sie vorgefunden habe, als sie bei Elisabeth zu Besuch war. Beide Freundinnen berichten unabhängig voneinander davon, wie überaus enttäuscht Elisabeth S. gewesen sei, als an Ostern 2018 nicht die ganze Familie zu ihr gekommen sei, wie üblich, sondern dass ihr Bruder mit seiner Familie stattdessen nach Japan geflogen sei. Immer wieder habe sie zudem ihre Angst darüber geäussert, „das Kind [Ole] zu verlieren“, so Edeltraud M..

Elisabeth: „Ich liege unter der Bettdecke und draussen zwitschern die Vögel“

Nach Ostern, rund zwei Wochen vor Oles Tod telefonierte Edeltraud M. laut eigenen Aussagen fast täglich mit Elisabeth S.. „Elisabeth hat sich einsam und vernachlässigt gefühlt.“ Am 10. April 2018 haben sie zweieinhalb Stunden miteinander gesprochen, was für Edeltraud M. ungewöhnlich lang war. Elisabeth habe zu ihr gesagt: „Mein Leben geht zu Ende. Ich liege unter der Bettdecke mit meinem Handy. Draussen zwitschern die Vögel. Ich habe Angst.“ So hatte Edeltraud M. Elisabeth S. noch nie erlebt. „Soll ich deinen Sohn anrufen?“, soll Edeltraud M. gefragt haben, woraufhin Elisabeth S. panisch abgewunken habe. „Nein. Die bringen mich nach Weinsberg.“ Sie riet ihrer Freundin, zum Arzt zu gehen, was Elisabeth wohl auch nach den Zeugenaussagen von Edeltaud M. und Gabriele v. B. getan hat. Von ihm bekam sie wohl ein Medikament namenes Trimipramin verschrieben, ein Antidepressivum. Die Freundinnen äussern vor Gericht beide ihre Zweifel, ob Elisabeth S., bekannt als Medikamentenskeptikerin, das Medikament überhaupt genommen hat.

Nach der Verhandlungspause soll nun der Sohn von Elisabeth S. im Zeugenstand vernommen werden.

Video: Prozessauftakt am 27. November 2018