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„Schwanz ab“ – Kommentatoren fordern teilweise drakonische Strafen

Die Kommentatoren auf unserer Facebook-Seite sind sich einig wie noch nie: Das Strafmaß von fünfeinhalb Jahren Haft, das das Landgericht Heilbronn im Falles des vielfachen Kindesmißbrauchs durch den eigenen Großvater in Dörzbach (wir berichteten https://www.gschwaetz.de/2020/07/30/gestaendnis-wirkt-sich-positiv-aus/

für angemessen hält, sei viel zu niedrig ausgefallen, ist einhellige Meinung. Das Rechtsempfinden wird von den Gefühlen geprägt, die eine solche Tat auslöst .

Kommentatoren fordern teilweise teils drakonische Strafen

Die einen verstehen das einfach nicht, andere fordern drakonische Strafen, von „Schwanz ab“ und „Aufhängen“ ist die Rede, beides Strafen, die es in unserem Land glücklicherweise nicht gibt.

Extreme Tat löst extreme Gefühle aus

Es ist leicht nachzuvollziehen, dass eine solche extreme Tat auch extreme Gefühle auslöst. Und selbst Herbert Reul, der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen, hat sich vor zwei Jahren zu der bemerkenswerten Aussage „Die Unabhängigkeit von Gerichten ist ein hohes Gut. Aber Richter sollten immer auch im Blick haben, dass ihre Entscheidungen dem Rechtsempfinden der Bevölkerung entsprechen“ hinreißen lassen. Selbstverständlich hat er das bald wieder relativiert, denn ein Innenminister, der das Rechtsstaatsprinzip durch ein „Rechtsempfinden“ ergänzen will, wäre untragbar.

Das „Rechtsempfinden“ ist ein Begriff, der mich an das „gesunde Volksempfinden“ erinnert: Ein Begriff, mit dem die Nazis jeglichem Terror den Anschein von Rechtstaatlichkeit geben wollten.

Anpassungsfähiges Rechtssystem

Das Gute an unserem Rechtssystem ist, dass es für einen Straftatbestand einen festgeschriebenen Strafrahmen enthält, der eine willkürliche Strafe verhindert. Genauso gut ist es, dass die Gesetze nicht für die Ewigkeit festgeschrieben sind und im parlamentarischen Verfahren an neue gesellschaftliche Gegebenheiten angepaßt werden können. So ist zum Beispiel der §175, der sogenannte „Schwulenparagraph“, nach mehreren Anläufen seit 1994 komplett gestrichen.

Kindesmissbrauch hat mittlerweile einen anderen Stellenwert bekommen in unserer Gesellschaft

Die Diskussionen nach Mißbrauchsfällen zeigen, dass die Gesellschaft offenbar dem Kindesmißbrauch inzwischen einen anderen Stellenwert zumißt, als das vor einigen Jahrzehnten der Fall war. Bundesjustizministerin Lambrecht kündigte daher vor 2 Monaten einen Gesetzentwurf an, der für Kindesmißbrauch  härtere Strafen vorsieht. Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass der derzeitige Strafrahmen – §176 des Strafgesetzbuchs spricht von bis zu 10 Jahren Haft – regelmäßig von den Gerichten nicht ausgeschöpft würde.

Ob es für eine nur schwer vorstellbare Tat wie den vielfachen Mißbrauch eines Kindes über Jahre hinweg, überhaupt eine „angemessene“ Strafe gibt?

Ein Kommentar von Matthias Lauterer zu dem Urteil im Prozess um den schweren sexuellen Missbrauch eines Großbaters an seiner Enkeltocher.




Dem Opfer wird psychologische Hilfe empfohlen – und was ist mit dem Täter?

5 Jahre und 6 Monate Haft erhielt der 63-jährige Großvater für den jahrelangen schweren sexuellen Missbrauch an seiner Enkelin. In 37 Taten – eine in Tateinheit mit Vergewaltigung (dabei wehrte sich das mittlerweile elfjährige Kind bewusst, der Großvater eetzte sich aber über diesen aktiv geäusserten Willen hinweg) sprach ihn das Landgericht Heilbronn am Donnerstag, den 30. Juli 2020, schuldig (wir berichteten)

Zu milde?

Wir erhielten zahlreiche Kommentare nach unserer Berichterstattung, dass das Urteil zu milde sei. Bei Elisabeth S. aus Künzelsau, die ihren Ziehenkel erwürgt hat, gab es ebenfalls viele solcher Meinungsäusserungen von unseren Lesern. Sie erhielt damals etwas mehr als zehn Jahre und wurde des Totschlags schuldig gesprochen.

In Amerika über 50 Jahre Haft möglich

In Amerika gibt es rein strafrechtlich ganz andere Möglichkeiten. Da können in manchen Bundesstaaten auch schon 16-Jährige 51 Jahre Haft für einen Mord bekommen, wie der Fall Cyntoia Brown zeigt. Das ist in Deutschland erst gar nicht möglich. Bei guter Führung ist eine Haftverkürzung um ein Drittel möglich. Man will sich gar nicht ausrechnen, wann dann der Großvater schon wieder auf freien Fuß käme.

Psychologische Unterstützung für das Opfer – und der Täter?

Richter Liebisch hat bei der Urteilsverkündung der Enkelin geraten, psychologische Unterstützung anzunehmen, um das Ganze zu verarbeiten. Das ist sicher richtig und wichtig. Aber bräuchte nicht auch der Großvater psychologische Hilfe? Ist nach ein paar Jahren Gefängnis alles erledigt für ihn? Warum gilt er laut dem Gutachter nicht als pädophil, wenn er jahrelang ein Kind sexuell sexuell missbraucht hat? Es sei keine psychische Störung feststellbar gewesen, urteilte das Gericht anhand von Gutachtern. Aber schon der klare Menschenverstand sagt doch, dass sein Verhalten nicht normal ist. Wer kann denn mit Gewissheit sagen, dass dieser Mann nach dem Haftaufenthalt sich nicht das nächste Opfer sucht?

Sicher: Das Verrückte am deutschen  Strafrechtssystem ist, dass sich psychische Störungen strafmildernd gewirkt hätten.

Im Fall Cyntoia Brown war das Mädchen damals so geschockt von dem Urteil über 51 Jahre, dass sie angefangen hat, über sich und ihre Taten nachzudenken. Sie hat sich geändert, hat einen Collegeabschluss gemacht im Gefängnis, obwohl sie einer harten Schwangerschaft entstammte mit einer alkohol- und drogenabhändigen Mutter. Nach 13 Jahren Haft reichte sie ein Gnadengesuch ein und begründete dem Governeur, warum sie fortan ein nützlicher Teil der Gesellschaft sein könne. Nach 14 Jahren kam sie frei. Und ist seitdem ein anderer Mensch. Ob der Großvater sich nach 5 Jahren Gefängnis gewandelt hat, bleibt abzuwarten.

Ein Kommentar von Dr. Sandra Hartmann




Geständnis wirkt sich positiv aus

Das Landgericht Heilbronn fällte bereits am heutigen Donnerstag, den 30. Juli 2020, ein Urteil bezüglich des 63-jährigen Angeklagten, der seine Enkelin über Jahre in Dörzbach schwer missbraucht haben soll (wir berichteten). Ursprünglich sollte sich der Prozess bis Anfang August 2020 erstrecken.

Eine verminderte Schuldfähigkeit konnte das Gericht nicht feststellen

Danach spricht das Gericht den Angeklagten in 37 Fällen von schwerem sexuellen Missbrauch – in einem Fall in Tateinheit mit Vergewaltung – an seiner Enkelin in den Jahren 2009 bis 2012 schuldig und verurteilt ihn zu einer Haftstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Eine verminderte Schuldfähigkeit konnte das Gericht nicht feststellen.

„Dem Angeklagten war das Unrecht seiner Taten bewusst“

Es habe keine Hinweise auf weitere psychiatrische Beinträchtigungen, Psychosen oder manifeste Erkrankungen gegeben. „Auch die geschilderten Verstimmungen waren nicht schwerwiegend“, so urteilte bereits der Gutachter Dr. Hans-Jörg Döring in der Hauptverhandlung. Dagegen stellte der Gutachter fest, dass dem Angeklagten „das Unrecht der Taten zu allen Tatzeitpunkten bewusst gewesen ist“ und er auch in der Lage gewesen sei, seine Handlungen zu steuern.

Opa vermeidet Blickkontakt

Auffallend war bereits zu Beginn des heutigen letzten Verhandlungstages: Während der Angeklagte den Gerichtssaal betrat, schaute die Enkelin ihren Großvater direkt an, bis dieser Platz nahm, dieser vermied den Blickkontakt mit seiner Enkelin jedoch gänzlich.

„Belastungen bleiben zeitlebens“

Leider, so der Vorsitzende Richter Liebisch bei der Begründung seines Urteils, sei dies kein untypischer Missbrauchsfall. So sei der Missbrauch an einem vermeintlichen sicheren Ort innerhalb der Familie über Jahre hinweg unbemerkt geschehen. So habe der Verurteilte das gemeinsame Rituale des Mittagsschlafes über Jahre ausgenutzt. Die Folgen seien gravierend für das Opfer, das nicht selten zeitlebens damit zu kämpfen habe. Auch die Enkelin habe daraus resultierend mit schulischen Probleme und Schlafstörungen zu kämpfen gehabt. Das Opfer schweigt oft jahrelang aus Angst, dass ansonsten die Familie daran zerbrechen könnte. Was das Opfer zunächst als vermeintlich normale Opa-Enkelin-Beziehung empfindet, kristallisiert sich im Laufe der Jahre als etwas Schlimmes heraus. Die Opfer, in dem Fall ein Kind, übernimmt die Mitverantwortung für die Taten, in dem Fall der Taten des Opas. Am Ende bleibt die Hoffnung, dass die „ganzen Belastungen weggehen, wenn der Opa stirbt“. Aber die Belastungen bleiben zeitlebens. Im Gegenteil: Das Öffentlichmachen mache zunächst einmal alles noch einmal schlimmer, da sich das Opfer noch einmal mit den Taten beschäftigen müsse.

Strafmildernd wirkte sein Geständnis

Strafmildernd habe sich das Geständnis ausgewirkt, dass der Opa in der Hauptverhandlung gemacht hat. Dadurch habe er seiner Enkelin eine Aussage vor Gericht erspart. „Bei allem, was Sie falsch gemacht haben, haben Sie doch eines richtig gemacht“, so Richter Liebisch. „Sie haben ein Geständnis abgelegt.“ Zudem sei der Lkw-Fahrer nicht vorbestraft. Dennoch habe er schwerwiegende Straftaten begangen mit gravierenden Folgen für das Opfer. Der schwere sexuelle Missbrauch erfolgte überdies ungeschützt.

Strafverfolgung einiger Taten eingestellt

Dem Angeklagten waren ursprünglich insgesamt 63 Taten zur Last gelegt worden. Die Strafverfolgung der Taten eins bis 13 und 50 bis 62 wurden jedoch auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt, da diese nicht beträchtlich ins Gewicht fielen und ohnehin im Falle eines Schuldspruchs für alle Übergriffe eine Gesamtstrafe zu bilden sei. Die Anwältin der Nebenklage betonte dazu, dass es „viele weitere Straftaten“ gebe und hatte deshalb genausowenige Einwände gegen den Antrag wie der Verteidiger des Angeklagten.

Beim Schließen der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung bemerkte der Vorsitzende Richter, dass weiterhin „keine Verständigung erfolgt ist“. Die Schlussplädoyers vor der Urteilsverkündung fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Text: Sonja Bossert/Dr. Sandra Hartmann




Angeklagter streitet ab, „sexuelle Erfüllung nur bei Kindern zu finden“

Dörzbach: Dr. Hans-Jörg Döring, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und Oberarzt am Klinikum Weißenhof in Weinsberg, erstellte ein Gutachten über den wegen schweren sexuellen Missbrauchs an seiner Enkeltochter angeklagten Großvater. Am 10. Juni und am 22. Juni 2020 hat der Gutachter mit dem Angeklagten gesprochen. „Herr W. war offen hinsichtlich seiner Biografie“, erinnert sich der Psychiater. Er hätte eine glückliche Kindheit gehabt, keine Probleme in der Schule und schließlich eine Ausbildung zum Lkw-Fahrer gemacht. Mit 18 Jahren hätte er die erste Freundin gehabt und mit 19 seine spätere Ehefrau kennengelernt. „Das war auch die erste Frau, mit der er intim wurde“, erzählte Dr. Döring. Der Angeklagte hätte von einem normalen Familienleben in Rumänien erzählt, 1998 sei er nach Deutschland gezogen und hätte ein halbes Jahr später seine Frau und die Kinder nachgeholt. Sie hätten sich in Crailsheim niedergelassen, dort eine Wohnung gekauft, diese aber wieder verkaufen müssen – das hätte der Mann als „eine Niederlage in seinem Leben“ empfunden.

„Eine alkoholassoziierte Erkrankung gab es nicht.“

2018 hätte sich die Ehefrau von ihrem Mann getrennt, zuvor gab es immer wieder Streitereien wegen des Lebenswandels des gemeinsamen Sohnes, zu dem die Mutter immer gehalten hätte. „Zeugen sagten aber aus, dass er aggressiv und unbeherrscht war in Zusammenhang mit seinem Alkoholkonsum, der laut den Zeugen durchgehend vorhanden war – zumindest in der Zeit in Deutschland“, so Dr. Döring. Der Angeklagte hätte den Alkoholkonsum auch eingeräumt, eine „alkoholassoziierte Erkrankung ergab sich allerdings nicht“. Genausowenig sei es zu alkoholassoziierten Straftaten gekommen. Der Angeklagte habe nie seinen Führerschein wegen Alkohol verloren oder irgendwo Eintragungen gehabt. Dr. Döring schloss bei dem Angeklagten sowohl eine psychische Erkrankung als auch eine Alkoholabhängigkeit aus.

Inzest als „Ausdruck familiärer Problematiken“

Im Gespräch mit Dr. Döring habe der Angeklagte abgestritten, „sexuelle Erfüllung nur bei Kindern zu finden“. Eine Kernpädophilie bei dem Großvater hätte der Gutachter ebenso wenig feststellen können wie eine Nebenströmung. Es sei auch nicht ungewöhnlich, dass sexueller Missbrauch im familiären Umfeld vorkommt – eher seltener sei „der fremde, schwarze Mann“. Da der Angeklagte bei den Gesprächen mit dem Gutachter die Taten stets abstritt – das Geständnis kam erst später – war hier eine Beurteilung durch den Psychiater nicht möglich. „Es ist auch nicht ungewöhnlich, dass diese Täter in ganz normalen, geordneten Verhältnissen leben“, so Dr. Döring. In der Literatur werde der Inzest als „Ausdruck familiärer Problematiken beschrieben“. Es gebe verschiedene Gründe, warum jemand zum Sexualstraftäter werde. Das sei beispielsweise Aggression und Ausübung von Macht. Der Angeklagte sei von seinen Angehörigen als rechthaberisch und bestimmend beschrieben worden – „was ich so nicht feststellen konnte bei der Exploration“. Hier ist „die Funktion des sexuellen Missbrauchs Machtausübung“. Dies hätte sich besonders beim letzten Übergriff gezeigt, wo „sich die Enkelin wehrt, er aber sie zum Analverkehr zwingt“.

„Dem Angeklagten war das Unrecht seiner Taten bewusst“

Es habe keine Hinweise auf weitere psychiatrische Beinträchtigungen, Psychosen oder manifeste Erkrankungen gegeben. „Auch die geschilderten Verstimmungen waren nicht schwerwiegend“, so Dr. Döring weiter. Dagegen stellte der Gutachter fest, dass dem Angeklagten „das Unrecht der Taten zu allen Tatzeitpunkten bewusst gewesen ist“ und er auch in der Lage gewesen sei, seine Handlungen zu steuern.

Strafverfolgung einiger Taten eingestellt

Dem Angeklagten waren insgesamt 63 Taten zur Last gelegt worden. Die Strafverfolgung der Taten eins bis 13 und 50 bis 62 wurden jedoch auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt, da diese nicht beträchtlich ins Gewicht fielen und ohnehin im Falle eines Schuldspruchs für alle Übergriffe eine Gesamtstrafe zu bilden sei. Die Anwältin der Nebenklage betonte dazu, dass es „viele weitere Straftaten“ gebe und hatte deshalb genausowenige Einwände gegen den Antrag wie der Verteidiger des Angeklagten.  Damit schloss der Vorsitzende Richter die Beweisaufnahme und stellt noch zusätzlich fest, dass weiterhin „keine Verständigung erfolgt ist“. Im Anschluss folgten die Schlussplädoyers, von denen die Öffentlichkeit allerdings ausgeschlossen wurde. Das Urteil soll voraussichtlich am Donnerstag, den 30. Juli 2020, fallen.




„Ich gehöre dir“

Die Sachverständige Dr. Marianne Clauß, Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie an der Uni Tübingen, war als Sachverständige in dem Dörzbacher Missbrauchsprozess (wir berichteten) vom Heilbronner Landgericht angefordert worden. Clauß erstellte ein Gutachten über das mutmaßliche Opfer, das bei dieser Untersuchung 17,6 Jahre alt gewesen sei. „Das Mädchen hat einen ordentlichen Schulabschluss, sie ist sprachlich kompetent und hat keine kognitiven Einschränkungen“, so Dr. Clauß. Sie sei also aussagetüchtig. „Sie ist in der Lage, einen Sachstand wahrzunehmen, sich zu erinnern und eine gerichtsverwertbare Aussage zu machen“, so die Gutachterin weiter. Das mutmaßliche Opfer kenne sexuelle Abläufe, habe auch Erfahrung darin, aber ihre Aussage sei gespickt mit deliktspezifischen Abläufen zwischen Opa und Enkelin. „Ich habe keine Erkenntnisse, wo sie die herhat“, erklärte die Psychiaterin. Auch im Gespräch mit ihr habe das Mädchen die Tatabläufe zeitlich nicht eingrenzen können.

„Der Opa hat den Tod verdient“

Die Aussage des Mädchens habe sich entwickelt, stimme aber mit den Angaben aus der Vorvernehmung überein. Auch der Gutachterin gegenüber erwähnte sie, dass sie sich zuerst dem Freund mitgeteilt habe, der nach der Begegnung mit dem Fremden nachgehakt habe, ob sie etwa von ihrem Opa missbraucht worden sei. Das hätte sie dann bestätigt. Zuvor hätte es aber bereits eine gewisse Sensibilisierung durch die Mutter gegeben, die ihr mitgeteilt habe, dass der Opa eine neue, wesentlich jüngere Partnerin hätte. Dabei hätte die Enkelin erste Andeutungen über die mutmaßlichen Taten des Großvaters gemacht. Und irgendwann im Verlauf dieser Entwicklung hätte das Mädchen auch den Satz gesagt: „Der Opa hat den Tod verdient“. Deshalb auch sei ihre Aussage nicht spontan gewesen. Dennoch könne die Gutachterin keine Beeinflussung des mutmaßlichen Opfers durch den Freund oder die Familie feststellen.

„Das weiß ich nicht mehr.“

Auch der Psychiaterin gegenüber berichtete das Mädchen, dass die Handlungen des Opas immer gleich abgelaufen seien. „An Einzelheiten kann sie sich nicht so erinnern“, sagte Dr. Clauß. Das könne aber durchaus sein bei rituellen Handlungen. Die Aussage des mutmaßlichen Opfers sei ungeordnet und sprunghaft gewesen und erst bei Nachfragen in eine Reihenfolge gebracht worden. Sie sei immer bei ihren unklaren Aussagen geblieben und hätte öfter gesagt „Das weiß ich nicht mehr.“ Auch Details habe sie kaum genannt. Sie hätte ihre Aussage zwar nur mangelhaft konkretisiert, aber eine Konstruktion hätte die Psychiaterin ebenfalls nicht feststellen können. „Sie schilderte auch ihre Angst und Einschüchterung, gerade als es gewaltsam wurde, und berichtete von einem Leistungseinbruch in der Schule“, so Dr. Clauß.

„Ich gehöre dir.“

Nach den Handlungen hätte sie ein „unangenehmes Gefühl im unteren Bereich“ gespürt, erzählte das Mädchen der Psychiaterin. Dass es kaum Verletzungen gebe bei so einem Übergriff sei möglich, so Dr. Clauß, da dies laut Rechtsmedizin, bei der sie nachgehakt habe, ein dehnbarer Bereich des Körpers sei. Auch Dr. Clauß erzählte sie, dass sie dachte, „das sei normal, ein Opa macht das mit seinen Enkeln so.“ Zudem hätte der Opa die Enkelin und sich auf eine Ebene gestellt und immer wieder gesagt: „Ich gehöre dir.“ Zuerst als kleineres Mädchen habe sie die Handlungen nicht verstanden, später habe sie sich aus Angst vor weiteren Übergriffen von ihrem Opa zurückgezogen. Dennoch hätte die Enkelin die Schuld auf sich genommen – das sei laut Dr. Clauß Opferspezifisch. Insgesamt bewertete Dr. Clauß die Aussage des Mädchens als erlebnisbezogen und augrund der „guten Konstanz und Verwertbarkeit“ als nicht dem Reich der Phantasie entnommen.

Text: Sonja Bossert




Mit Opa Pornos geschaut

Bei dem Missbrauchsprozess gegen einen Opa, der in Dörzbach jahrelang seine Enkelin missbraucht haben soll, sagte am Dienstag, den 28. Juli 2020, Polizeioberkommissar K. vom Kommissariat Künzelsau vor der 15. Großen Jugendkammer des Landgerichts Heilbronn aus. Er war der erste Polizeibeamte, der das mutmaßliche Opfer im Beisein einer Kollegin am 15. November 2019 vernommen hat. Bei dieser Vernehmung schilderte die Enkelin, was ihr Opa ihr angetan haben soll und berichtete von weiteren Vorfällen – beispielsweise in einer Garage.

„Es fiel ihr am Anfang schwer, sich zu offenbaren und sie wirkte eingeschüchtert“, erinnert sich der Polizist. „Sie erweckte aber einen glaubwürdigen Eindruck.“ Zuvor habe sich das Mädchen ihrem Freund offenbart, als sie mit ihm gemeinsam auf der Straße einem fremden Mann begegnet seien, vor dem sie sichtlich Angst gehabt hätte. Der Mann habe sie an ihren Opa erinnert. Ihr Freund hakte nach und stach in ein Wespennest. „Das brachte alles ins Rollen.“ Der bereits in den Verhandlungstagen zuvor erwähnte Chatverlauf zwischen der Mutter und dem Mädchen war von einem Polizisten mit rumänischen Wurzeln, der auch eingetragener Dolmetscher ist, übersetzt worden.

„Das war ein herausragendes Ereignis“

Die Taten seien wie ein Ritual abgelaufen. „Opa und Enkelin haben sich zum gemeinsamen Mittagsschlaf zurückgezogen“, berichtete K.. Dabei sei Musik gelaufen, der Großvater habe das Mädchen berührt, gestreichelt und schließlich anal penetriert. Sie hätte auch seinen Penis angefasst. Schmerzen hätte sie keine verspürt. Die genaue Anzahl der Vorfälle konnte das Mädchen bei der Vernehmung nicht benennen, sie erzählte aber, dass sie dachte, ein solches Verhalten wäre zwischen Opa und Enkel normal. Erst beim letzten Übergriff, als sie bereits zehn oder elf Jahre alt gewesen sei, hätte sie sich gewehrt und dabei hätte der Opa erstmals Gewalt angewandt. „Das war ein herausragendes Ereignis“, erinnert sich K. Danach habe die Enkelin versucht, den Kontakt zu ihrem Großvater zu vemeiden.

„Das ist unser Geheimnis“

Laut K. konnte sich das Mädchen auch daran erinnern, dass sie einmal mit ihrem Opa Pornos angeschaut habe, als die Oma nicht anwesend war.Dabei sei es aber zu keinen weiteren Handlungen gekommen. Haupttatort sei die Wohnung der Großeltern in Dörzbach gewesen, jedoch gab es auch einen Vorfall in einer Garage, der von einem Nachbarn unterbrochen worden sei. Diesen Vorfall konnte die Enkelin allerdings nicht genauer beschreiben. Sie erinnert sich aber, dass der Opa ständig Körperkontakt gesucht und sie zu küssen versucht hätte, wenn die Oma nicht da gewesen sei. Er hätte immer wieder zu ihr gesagt: „Das ist unser Geheimnis.“ Drohungen hätte er aber keine ausgesprochen.

Test: Sonja Bossert




„Er versuchte, mich mit der Zunge zu küssen“

Bei dem Missbrauchsprozess um einen Opa, der seine Enkelin in Dörzbach über Jahre schwer sexuell missbraucht haben soll, sagte am Freitag, den 10.  Juli 2020 am Landgericht Heilbronn die Tante des vermeintlichen Missbrauchsopfers aus.

Im Anschluss an die Ex-Frau des Angeklagten sagte die gemeinsame Tochter als Zeugin aus. Auch sie schaute nicht zu ihrem Vater. „Es ist ein Alptraum“, sagte die dreifache Mutter. Auch sie habe von den angeblichen Vorfällen nichts mitbekommen, erst Ende 2019 davon erfahren. „Ich war aber auch nicht oft bei meinen Eltern“, sagt die 41-Jährige, die bereits mit 18 zuhause auszog und mit ihrem Mann und den gemeinsamen Kindern im eigenen Heim lebt. Der Vater habe immer etwas zum Streiten gefunden, das Verhältnis sei distanziert gewesen. „Ich ging immer mit Aufregung nach Hause“, erklärt sie. Aber sie erinnere sich, dass ihre Nichte gerne zu den Großeltern gegangen sei, häufiger dort gewesen sei als ihre eigenen Kinder. Erst als das Mädchen 13 oder 14 Jahre alt gewesen sei, sei das weniger geworden. „Ich habe meine Nichte gefragt, wieso sie nicht früher was sagte“, erzählt die Tante. „Sie sagte, sie habe sich nicht getraut.“ Außerdem hätte der Opa immer gesagt: „Das ist unser Geheimnis“. Die Tante erinnert sich, was ihre Nichte ihr an dem Tag erzählte, als der Missbrauch ans Tageslicht kam: Nach dem Mittagessen hätte der Opa angefangen, sie zu streicheln und zu berühren, hat das Mädchen ihrer Tante erzählt. Das sei jedes Mal passiert, wenn sie im Alter zwischen sechs und zehn Jahren bei den Großeltern gewesen sei.

Immer mit Aufregung nach Hause gegangen

Auch die Zeugin erinnerte sich an ein schwieriges Familienleben. „Unser Vater war der Herrscher“, blickt sie zurück. „Bei uns hatte er das Sagen.“ Er sei auch liebevoll und zugewandt gewesen, wandte aber auch Gewalt an. „Er schlug uns mit seinem Gürtel auf den Nackten Po“, erzählt sie. Das sei auch in Rumänien so nicht üblich gewesen. Aber wegen der Alkoholsucht des Vaters habe man sich nicht getraut, mit ihm zu streiten. Am Wochenende habe er schon morgens um acht Uhr nach Alkohol gerochen. „Mein Vater wollte später meine Kinder auf dem Lkw mitnehmen“, erzählt sie. Sie aber habe das nicht gewollt: „Ich habe ihm wegen dem Alkohol nicht vertraut“. Denn er sei auch betrunken gefahren. Den Führerschein allerdings hätte er nie deshalb verloren. Einmal habe sie zu ihm gesagt: „Du machst Mama kaputt“. Sie habe gesehen, wie ihre Mutter leidet, ihm aber sei das egal gewesen. Seine Frau könne ja gehen, wenn ihr was nicht passe.

Morgens um 08 Uhr bereits nach Alkohol gerochen

Auch ihr Bruder habe es ihm nie recht machen können. „Der Kontakt zu meinem Bruder war nicht so eng“, sagt die Einzelhandelskauffrau. Die Ehe mit der Mutter ihrer Nichte sei nicht einfach gewesen. Mittlerweile lebe er mit seiner dritten Frau in Kanada. „Davor hat er in Spanien gelebt“, berichtet sie. Kontakt zum Vater habe es zu der Zeit nicht gegeben, deshalb hätten die beiden wegen dem Umzug nach Kanada auch nicht gestritten.

Sein Patenkind sagt gegen ihn aus

Nach der Tochter sagte Brigitte P. aus. Die zweifache Mutter lebt in Bayern, der Angeklagte ist ihr Pate. Sie seien aber nicht verwandt miteinander, vielmehr seien ihre Eltern mit dem Ehepaar in Rumänien befreundet gewesen. Irgendwann zwischen ihrem achten und zwölften Lebensjahr wollte sie ihre Sommerferien bei dem Paten in Dörzbach verbringen, was dann aber kürzer als gedacht ausfiel. Dabei sei es zu einem Vorfall gekommen: „Er versuchte, mich mit der Zunge zu küssen“. Das sei ihr unangenehm gewesen und sie habe sich umgehend von ihrer Familie abholen lassen. „Seither habe ich die nicht mehr gesehen“, sagt sie aus. Den Vorfall habe sie dann „einfach weggesteckt“. Schlimmeres sei aber nicht vorgekommen. Bei der Polizei hat Brigitte P. ausgesagt, dass der Angeklagte einer sei, der immer alle drückte. „Er hat alle in den Arm genommen und abgeküsst, auch die Erwachsenen“, erinnert sie sich.

„Schlag aus heiterem Himmel“

Als nächster sagte Kriminalhauptkommissar a.D. Rainer O. aus, der die Mutter des Mädchens auf der Polizeiwache in Künzelsau zuerst vernommen hatte und bei der Durchsuchung eines Hobbyraumes in Dörzbach dabei war, in dem Sachen des Angeklagten eingelagert waren. „Dabei wurden neben Heimwerkergeräten eine Handschließe, ein Hundehalsband, eine Kamera sowie eine geringe Menge Speichermedien gefunden“, sagte der ehemalige Polizist. Die Mutter des Mädchens sei mit ihrer Mutter, ihrer ehemaligen Schwägerin und Schwiegermutter auf die Wache gekommen. Mutter und Tochter seien dann getrennt vernommen worden. „Die Mutter sagte aus, dass sie am Vorabend von dem sexuellen Missbrauch des Mädchens durch den Opa erfahren habe“, erinnert sich O. Am Morgen dieses Tages habe sich ihre Tochter von ihr weggedreht, als sie sich verabschiedet habe. Im Laufe des Vormittags hätte sie dann mit dem Mädchen WhatsApp-Nachrichten ausgetauscht und so von den Taten des Opas erfahren. Schließlich sei sie früher von der Arbeit nach Hause gegangen und mit ihrer Tochter zur Oma gefahren. Das Mädchen habe ihr erzählt, dass es mit Berührungen angefangen habe und mit Fotografieren und bis zum analen Eindringen gegangen sei. Diese Angaben habe auch das Mädchen bei der Vernehmung so angegeben. „Die Mutter hat noch erwähnt, dass es dafür keine Anzeichen gegeben habe“, so der Kriminalhauptkommissar d. D. „Es sei ein Schlag aus heiterem Himmel gewesen, sie glaube ihrer Tochter aber.“

Nach der Aussage des Polizisten wurde die Videoaufnahme von der Aussage des Mädchens im Gerichtssaal abgespielt. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes wurde dabei allerdings die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Zwei weitere Zeugen waren bereits zu Beginn des Prozesstages ausgeladen worden.

Text: Sonja Bossert

 

Prozess gegen einen Opa (links), der seine Enkelin in Dörzbach üebr mehrere Jahre schwer sexuell missbraucht haben soll. Foto: GSCHWÄTZ




Jagsthausen: Prozessauftakt – Vater wegen sexuellen Missbrauchs angeklagt

Die große Strafkammer des Landgerichts Heilbronn verhandelt am kommenden Donnerstag, den 31. Oktober 2019, 14 Uhr, wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern.

Dem Angeklagten liegt zur Last, er habe seinen 1987 geborenen Sohn in einem im Detail bezüglich vieler Vorwürfe unbestimmten Zeitraum von 1992 bis 2005 in Heilbronn und Jagsthausen mehrmals sexuell missbraucht. Ihm werden insgesamt zehn Taten vorgeworfen, die mit Oralverkehr im Kindesalter des Sohnes begonnen und mit sexuell motivierten Quälereien im Jugendalter des Sohnes geendet haben sollen.

Seit dem 21. Februar 2019 befindet sich der Angeklagte wegen dieser Vorwürfe in Untersuchungshaft.

Aktuell sind acht Fortsetzungstermine angesetzt. Die Kammer hat den Angeklagten, seinen Verteidiger, vorerst zwölf Zeugen und einen Sachverständigen geladen.

 

Quelle: Prozessvorschau des Landgerichts Heilbronn

 




Sulek: „Auch in Künzelsau gibt es Menschen, die Homosexualität als Sünde sehen“

Falk Sulek lag der letzte Absatz im Artikel über sexuellen Missbrauch „schwer im Magen“ und er ließ einen Facebook-Post unter dem Artikel für uns da. So lud GSCHWÄTZ-Chefredakteurin Dr. Sandra Hartmann den  Leser Falk Sulek in die Redaktion ein, um ein Gespräch zu führen.

GSCHWÄTZ: Sie waren nicht zufrieden mit unserem Artikel über sexuellen Missbrauch in unserer April-Ausgabe?
Sulek: Nicht ganz, nein. Ich fand es grundsätzlich gut, dass Sie über ein solches Thema berichtet haben. Mir hat jedoch am Ende ein Absatz sehr schwer im Magen gelegen.

GSCHWÄTZ: Sie haben das auch auf unserer Facebookseite kommentiert und wollten das auch nicht so stehen lassen – was auch schön ist. Wir sind immer im Austausch mit unseren Lesern. Um welchen Absatz geht es denn konkret?
Sulek: Bereits in der Zwischenüberschrift steht, dass Homosexualität eine Folge von sexuellem Missbrauch sein kann. Als weitere Folge von sexuellem Missbrauch werden neben der ,Homosexualität, ,sexuelle Funktionsstörungen‘ sowie ein ,erhöhtes Risiko, selbst zu Tätern zu werden‘ genannt. Das assoziiert einen Zusammenhang, wo keiner ist. Des Weiteren stigmatisieren Sie in diesem Absatz Jungen als Opfer von sexuellem Missbrauch und dichten diesen ein ,erhöhtes Risiko‘ an, ,selbst Täter zu werden‘. Auf diese Weise verbreiten Sie Mythen über Homosexualität und Jungen als Opfer sexuellen Missbrauchs, die wissenschaftlich längst widerlegt sind. Homosexualität ist keine Folge von sexuellem Missbrauch, keine sexuelle Funktionsstörung oder Fehlentwicklung und schon gar nicht therapierbar oder therapiebedürftig.

GSCHWÄTZ: Es bedarf auch keiner Therapie, weil Homosexualität keine Krankheit ist.
Sulek: Richtig – und zwischen Homosexualität und sexuellem Missbrauch gibt es nachweislich keinen derartigen Zusammenhang, wie er in Ihrem Artikel konstruiert wurde.

 

„Der Mythos, Homosexualität sei eine Folge von sexuellem Missbrauch, ist wissenschaftlich widerlegt“

 

GSCHWÄTZ: Kann man denn davon ausgehen, dass homosexuelle Erfahrungen in der Kindheit im Rahmen eines sexuellen Missbrauchs auch im späteren Leben bei heterosexuellen Opfern als ’normal‘ empfunden werden?
Sulek: Ein heterosexueller Junge, der von einem Mann sexuell missbraucht wird, wird durch den Missbrauch nicht homosexuell werden. Der Mythos, Homosexualität sei eine Folge von sexuellem Missbrauch, ist wissenschaftlich widerlegt. Hierzu verweise ich gerne auf die aktuelle Fachliteratur. Beispielhaft nenne ich hier die Veröffentlichungen von Dr. Dirk Bange oder die der Sexualwissenschaftlerin Sophinette Becker. Beide beobachteten in ihrer langen Praxiserfahrung
sogar, dass sich durch Männer sexuell missbrauchte Jungen mit Homosexualität deutlich schwerer tun. Gründe sind der Ekel und die Scham, die von den Jungen hinsichtlich des früheren Missbrauchs empfunden werden.

GSCHWÄTZ: Aber dass ein Missbrauch zu einer gewissen Unsicherheit im sexuellen Bereich führen kann, stimmen Sie zu?
Sulek: Sie können ein Stück weit verunsichert werden, dadurch dass Jungen während des Missbrauchs durch die körperliche Reizung auch eine sexuelle Erregung verspüren können, diese jedoch nicht richtig einordnen können und sich dann die Frage stellen: Bin ich jetzt vielleicht ,schwul‘ oder kein ,richtiger Mann‘? (unabhängig davon, dass diese Gleichung „schwul = unmännlich“ sachlich falsch ist). Als weitere Folgen im sexuellen Bereich kann genannt werden, dass es die Betroffenen auf Grund des traumatischen Erlebnisses schwer haben, intime Beziehungen zu führen und Sexualität frei zu leben. Andererseits kann es auch passieren, dass jede Form von Beziehung generell übersexualisiert wird. Aber auch andere Folgen wie zum Beispiel Depressionen, Essstörungen und Lernschwierigkeiten in der Schule können sich zeigen. Missbrauchte Jungen haben zudem kein erhöhtes Risiko, selbst zu Tätern zu werden und auch Homosexualität ist keine Folge von sexuellem Missbrauch.

 

„Manche setzen sogar Homosexualität mit Pädophilie gleich“

 

GSCHWÄTZ: Etwas Positives hatte dieser Satz in unserem Artikel: Wir sprechen über dieses Thema.
Sulek: Da haben Sie Recht. So etwas sollte man offen ansprechen. Denn Äußerungen wie die, dass Homosexualität eine Folge von sexuellem Missbrauch sein kann oder Homosexualität in einem Atemzug mit sexuellen Funktionsstörungen genannt wird – unterstützen homophobe Kräfte und Gruppierungen, die sich durch solche Veröffentlichungen beispielsweise in ihren menschenverachtenden Forderungen nach Konversionstherapien bestärkt fühlen. Personen und Gruppen, die Homosexualität als Sünde, als Krankheit oder als psychische Fehlentwicklung definieren, gibt es leider auch in und um Künzelsau. Manche setzen sogar Homosexualität mit Pädophilie oder der antiken Päderastie gleich und meinen dann: „So einem würde ich niemals meine Kinder anvertrauen.“ Vor allem von Personen aus christlichfundamentalistischen Kreisen aus dem Raum Künzelsau wurde ich schon mit solchen homophoben Positionen und Forderungen konfrontiert. Ich weiß aber, dass die wissenschaftlichen Fakten andere sind und Homosexualität (genauso wie Heterosexualität auch) eine Sache der biologischen Anlage und unveränderbar ist. Gerade im Bereich der Epigenetik ist man hier zu bedeutenden Erkenntnissen in der Forschung gekommen. Homosexualität ist eine ganz normale sexuelle Orientierung. Auch mit Pädophilie hat Homosexualität rein gar nichts zu tun.

GSCHWÄTZ: Da wird dann quasi gesagt: Jeder Homosexuelle ist auch zugleich pädophil?
Sulek: Ja, das rührt zum einen aus Unwissenheit, zum anderen sind da Vorurteile im Raum, Ängste, die man selbst hat. Es gibt ja Menschen, die homophob sind, die hassen Homosexuelle, weil diese in ihr konservatives, meist starr religiös begründetes Weltbild nicht passen. Manch homophobe Person ist in Wahrheit aber selbst homosexuell orientiert, kann dies sich selbst und anderen gegenüber aber nicht eingestehen und hält stattdessen ein Scheinbild aufrecht, das in homophobe Äußerungen wiederum seine Bestätigung sucht. Insgesamt benötigt es noch immer sehr viel Aufklärung zum Thema geschlechtliche und sexuelle Vielfalt. Es braucht zum Beispiel Aufklärung in den verschiedenen Bildungseinrichtungen und Schulen, aber auch die Bereitschaft der Medien, hinsichtlich dieser Themen sensibler zu reagieren, so dass die Botschaft klar ankommt: Homosexualität ist etwas ganz Normales und nichts, was man in irgendeiner Form verurteilen oder therapieren müsste.