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Landratsamt verlängert restriktive Regeln zur Wasserentnahme aus Oberflächengewässern

Der Hohenlohekreis hat die Allgemeinverfügung, die die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern regelt, verlängert.

Damit gilt weiterhin und bis zum 30. September 2022, dass die Entnahme aus Bächen, Flüssen und Seen für private und landwirtschaftliche Zwecke stark eingeschränkt ist. Für die Bewässerung privater Gärten gilt beispielsweise:

Der wasserrechtliche Gemeingebrauch nach § 25 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 20 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG) wird an oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen), in allen Gemeinden des Hohenlohekreises für Zwecke der Bewässerung und Beregnung untersagt. Damit ist jede Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern für diese Zwecke, gleich auf welche Art und Weise, verboten. Hiervon ausgenommen ist das Schöpfen mit Handgefäßen.

Als Begründung gibt das Landratsamt unter anderem die weiterhin sehr geringen Wasserstände und die sehr geringen Abflüsse an. „Wasserentnahmen verringern die geringen Abflüsse zusätzlich und verschärfen die Auswirkungen von Niedrigwasser auf das Gewässerökosystem“, so die Verordnung.  

Strafen angedroht

Strafen von bis zu 50.000 Euro werden in der Allgemeinverfügung angedroht, wenn jemand trotz des Verbots Wasser aus Oberflächengewässern entnimmt.

Volltext der Verordnung

Text: Matthias Lauterer




„Im Umfeld des Erkrankten gibt es weitere Erkrankte mit verschiedenen Symptomen“

Mathea Weinstock aus der Pressestelle des Landratsamts Hohenlohekreis nimmt Stellung zum GSCHWÄTZ-Artikel über den Norovirus in Forchtenberg:

„Bei einem Fall wird nicht von einem Ausbruch gesprochen“

GSCHWÄTZ: Ist es richtig, dass es in oder um Forchtenberg einen Ausbruch des Norovirus gibt?

Weinstock: Aktuell liegt dem Gesundheitsamt des Hohenlohekreises ein laborbestätigter Fall des Norovirus vor. Im Umfeld des Erkrankten gibt es weitere Erkrankte mit verschiedenen Symptomen, allerdings nach aktuellem Stand keine weiteren Bestätigungen. Bei einem Fall wird nicht von einem Ausbruch gesprochen.

Gesundheitsamt auf Mitwirkung aller Beteiligten angewiesen

GSCHWÄTZ: Hat das Gesundheitsamt Maßnahmen eingeleitet und wenn ja, welche?

Weinstock: Das Gesundheitsamt befindet sich in engem Kontakt und Austausch mit der Leitung der betroffenen Einrichtung, insbesondere zur fortlaufenden Risikoanalyse und Beratung. Wir empfehlen u.a. eine äußerst strenge Handhygiene, häufige Desinfektion, die Kontaktaufnahme zum Hausarzt bei entsprechenden Symptomen und Herbeiführung einer Diagnostik (Laborbestätigung durch Untersuchung von Stuhlproben) und nach Erkrankung 48 Stunden symptomfrei zuhause zu bleiben. Bei den genannten Maßnahmen ist das Gesundheitsamt ebenso wie der Träger der Einrichtung auf die Mitwirkung aller Beteiligten angewiesen.

GSCHWÄTZ: Ist der Ausbruch einer der Gründe dafür, dass der Kindergarten in Forchtenberg diese Woche geschlossen ist?
Weinstock: Für die Schließung von Einrichtungen ist der jeweilige Träger zuständig.

Vorsichtsmaßnahmen

GSCHWÄTZ: Gibt es Vorsichtsmaßnahmen, mit denen die Bevölkerung sich vor dem Virus bestmöglich schützen kann?
Weinstock: Siehe hierzu https://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/noroviren.html#c3907

Die Fragen stellte Matthias Lauterer




Kupferzell: Digitale Schnitzeljagd im Garten der Landwirtschaftsschule

Ab sofort bietet das Landwirtschaftsamt des Hohenlohekreises eine digitale Entdeckungstour für alle am Garten Interessierte an, teilt das Landratsamt Hohenlohekreis mit. Mit der App Actionbound kann der Schulgarten der Fachschule für Landwirtschaft, Fachrichtung Hauswirtschaft, in Kupferzell erkundet werden. Dabei werden spielerisch Aufgaben gelöst, Wissen rund um den Garten getestet und Informationen zum Schulgarten geteilt. Teilnehmende sammeln Punkte und können sich so mit anderen messen.

Mit Smartphone oder Tablet im Schulgarten unterwegs

Ausgangspunkt für die etwa 40-minütige Tour ist das Landwirtschaftsamt des Hohenlohekreises in der Schloßstraße 3 in Kupferzell. Für die Teilnahme wird ein Smartphone oder Tablet benötigt, auf dem die Actionbound-App installiert ist. Die App führt und begleitet interaktiv auf der digitalen Schnitzeljagd.

Weitere Info

Weitere Informationen und Download der Tour unter https://de.actionbound.com/bound/SchulgartenFachschuleLandwirtschaftsamt

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamts Hohenlohekreis




„Die Ortspolizeibehörden sind zuständig“

Fakt ist, dass die größte Sommerveranstaltung, die in Künzelsau geplant war und auf die sich viele Menschen gefreut haben, das Schlaraffenklang-Festival nicht stattfinden wird. Der Veranstalter weist jegliche Verantwortung dafür von sich und wirft dem Landratsamt vor, ihm Steine in den Weg gelegt zu haben.

Landratsamt kann Vorwürfe des Veranstalters nicht nachvollziehen

Nicht nachvollziehen kann Sascha Sprenger, Pressesprecher des Landratsamtes, die Aussagen von  Stefan Ole Linseisen und Marco Schrenk, den Geschäftsführern von Schlaraffenklang, gegenüber GSCHWÄTZ . Die Veranstalter des geplanten Festivals in Künzelsau kritisierten das Landratsamt, da dieses ihnen anscheinend erst  5 Tage vor dem geplanten Festival die Auflagen für eine Maskenpflicht auf dem gesamten Festivalgelände mitgeteilt hätten.

Maskenpflicht ist in der Corona-Verordnung des Landes geregelt

Sprenger sagt, dass es keine behördliche Verordnung des Landratsamtes gegeben habe, die Coronamaßnahmen ergäben sich aus der aktuell geltenden Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, auf diese hat der Landkreis keinen Einfluss. Die Corona-Verordnung sieht eine Maskenpflicht unter bestimmten Voraussetzungen vor, erläutert Sprenger auf  GSCHWÄTZ-Anfrage: „Gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 CoronaVO gibt es im Freien keine Maskenpflicht, es sei denn, es ist davon auszugehen, dass ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen nicht zuverlässig eingehalten werden kann. Im Hygienekonzept waren keine Maßnahmen zur Einhaltung des Mindestabstands beschrieben. Daher war davon auszugehen, dass die Veranstaltung wie ein normales Open-Air ablaufen soll und deshalb in manchen Bereichen wie z. B. vor der Bühne, vor Verkaufsständen und in Wartebereichen der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann.“

Ortspolizei Künzelsau dafür zuständig

Im Übrigen sei das Landratsamt für die Genehmigung derartiger Veranstaltungen auch nicht der richtige Ansprechpartner, sondern die Stadt Künzelsau: „Die Ortspolizeibehörden (= Städte und Gemeinden) sind für den Vollzug der CoronaVO des Landes Baden-Württemberg zuständig und entscheiden auch über eventuelle Ausnahmen in eigener Zuständigkeit.“

Stadt Künzelsau hat das Landratsamt um Rat gefragt

Die Stadt Künzelsau habe das Landratsamt allerdings um Rat gefragt, die entsprechende E-Mail mit dem Hygienekonzept des Veranstalters sei am Freitag, 20.08.2021, beim Landratsamt eingegangen „und wurde am Montagvormittag, 23.08.21, per E-Mail beantwortet, also am nächsten Arbeitstag“, so Sprenger.

Sprenger fährt fort: „Es gab also keine „offizielle behördliche Bekanntgabe des Landratsamts“ oder eine „behördliche Verordnung durch den Landkreis Hohenlohe““.

Änderung des Veranstaltungskonzepts

Hintergrund der Anfrage der Stadt Künzelsau war offenbar eine Änderung des Veranstaltungskonzepts: War anfangs noch von „Tanzquadraten“ die Rede (GSCHWÄTZ berichtete), in denen die Abstandsregeln wohl gewahrt gewesen wären, schreibt Sprenger aufgrund des vorgelegten Hygienekonzepts jetzt davon, „dass die Veranstaltung wie ein normales Open-Air ablaufen soll“. Warum diese Änderung kurzfristig vorgenommen werden sollte, ist unklar.

Landratsamt widerspricht Linseisen vehement

Kontrovers wird es, wenn Sprenger die Aussage, dass ähnliche Veranstaltungen an anderen Standorten maskenlos stattfinden würden, kommentiert: „Nachfragen bspw. bei der Stadt Mannheim (als einem der vom Veranstalter genannten Beispiele) haben ergeben, dass sich die Behörden auch dort an der CoronaVO orientieren und keine Ausnahmen von der Maskenpflicht zulassen.“
Zu Linseisens Aussage „Aussage des Landratsamts ist, dass dort unter anderem eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, die es im Nachhinein jedoch so nicht wirklich hätte geben dürfen“, erwidert Sprenger: „Es gab auch von Seiten des Landratsamts keine Aussage zu Veranstaltungen in anderen Regionen von Baden-Württemberg.“

Landratsamt telefonisch für Schlaraffenklang nicht erreichbar?

Schlaraffenklang monierte in seiner Pressemitteilung, dass das Landratsamt bzw. die betreffenden Sachbearbeiter:innen telefonisch nicht erreichbar war. Auch in diesem Punkt verweist Sprenger wieder auf die Zuständigkeiten: „Die Ortspolizeibehörden (= Städte und Gemeinden) sind für den Vollzug der CoronaVO zuständig und entscheiden auch über eventuelle Ausnahmen in eigener Zuständigkeit. Das Landratsamt als übergeordnete Behörde war in diesem Fall auf Anfrage der Stadt Künzelsau lediglich beratend tätig.“

Text: Matthias Lauterer

 

 

 

 

 

 

 




Landratsamt Hohenlohe: Hamsterkäufe nicht notwendig, Lebensmittelversorgung ist sicher

Seit der Zunahme der Corona-Infektionen kaufen Menschen aktuell wieder vermehrt Lebensmittel und Hygieneartikel ein als üblich, beobachtet das Landratsamt, und legen sich einen überdurchschnittlich großen Vorrat an. „Hierfür gibt es keinen Grund, denn trotz der momentanen Situation braucht niemand Angst haben, dass die Lebensmittel nicht reichen“, so Dezernent für ländlichen Raum Dr. Wolfgang Eißen. „Sicherlich ist es sinnvoll, einen gewissen Grundvorrat zu Hause zu haben, aber unsere Ernährung ist sichergestellt, es stehen ausreichend Grundnahrungsmittel zur Verfügung“.

Lebensmitteleinzelhandel: keine Versorgungslücken zu befürchten

„Wenn jeder normal einkauft, steht niemand vor leeren Regalen“, so Eißen: Der Lebensmitteleinzelhandel beteuert, dass aufgrund der Erfahrungen während der ersten Welle keine Versorgungslücken zu befürchten sind und deshalb auf die ständige Verfügbarkeit zu vertrauen ist. Zudem liefern die Landwirte in der Region täglich frische Eier, Fleisch und Milch. Die Lager mit heimischen Obst und Gemüse sind jetzt im Herbst gut gefüllt. Da das Coronavirus keine Gefahr für Nutztiere darstellt, kann die Milch ohne Bedenken verzehrt werden. Auch Getreide, Nudeln und Mehl werden auf lange Sicht nicht knapp. Der Dezernent für ländlichen Raum empfiehlt den Einkauf im nächsten Hofladen: „Über den ganzen Hohenlohekreis verteilt gibt es viele Direktvermarkter, die sich darüber freuen. “

Hohenloher Hofläden und Landwirte bieten frische Produkte der Saison an

Das Landratsamt rät Personen, die unter Quarantäne stehen und ihr Zuhause nicht verlassen dürfen, Freunde und Familie oder im Wege der Nachbarschaftshilfe um Unterstützung zu bitten, damit diese bei Bedarf Lebensmittel vor die Türe stellen.

Aktuelle Corona-Situation im Hohenlohekreis

Zur aktuellen Corona-Situation teilt das Landratsamt mit, dass dem Gesundheitsamt am 27. Oktober 2020 15 Neuinfektionen gemeldet wurden. Unter anderem sei eine Projektgruppe der Richard-von-Weizsäcker-Schule in Öhringen betroffen. Es befinden sich aus diesem Fall 20 Schülerinnen und Schüler und ein Lehrer in Quarantäne, da sie als Kontaktpersonen ersten Grades identifiziert wurden. Laut den Daten des RKI vom 28.Oktober 2020 ist die 7-Tage-Inzidenz im Hohenlohekreis wieder unter die Marke von 50 Infizierten gefallen.

Symbolbild Hamsterkauf.
Quelle: Pixabay




Landratsamt: Behörden haben geschlossen

Wegen einer Besprechung im Amt für Ordnung und Zuwanderung sind verschiedene Behörden des Landratsamtes Hohenlohekreis am Mittwoch, den 29. Januar 2020, geschlossen: die Ausländerbehörde, Asylbewerberleistungsstelle, Waffenbehörde und Einbürgerungsbehörde. Ab Donnerstag, den 30. Januar 2020, sind alle Stellen wieder zu den bekannten Öffnungszeiten erreichbar.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Hohenlohekreis