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Niedernhaller Kelterzauber unter Ausschluss von Nicht-Geimpften

Der Niedernhaller Weihnachtsmarkt, genannt Kelterzauber, wird dieses Jahr unter der G2-Regel ausgetragen. Das heißt, das Erwachsene, die nicht geimpft der genesen sind, nicht daran teilnehmen dürfen. Das geht aus einer Mitteilung der Stadtverwaltung hervor.

Der Kelterzauber beginnt am Freitag, den 04. Dezember 2021, um 16 Uhr, und endet am Sonntag, den 05. Dezember 2021 (11 bis 18 Uhr). Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre dürfen am de Kelterzauber auch ungeimpft teilnehmen.

Die Stadtverwaltung begründet ihren Schritt damit, dass bei einer Durchführung unter der 3G-Regel (geimpfte, genesene und getestete) auf dem gesamten Veranstaltungsgelände eine Maskenpflicht gegolten hätte – ausser, wenn Besucher:innen gegessen und getrunken hätten. „Die Stadtverwaltung hält diese Regelung für nicht praktikabel und dies wäre zudem nur mit einem erhöhten Aufwand verbunden gewesen.“

 

 




Niedernhall: Weihnachtlich verzaubertes Kelterareal

Weihnachtlich verzaubert wird das historische Kelterareal in Niedernhall am Samstag, den 7. Dezember 2019 und Sonntag, den 8. Dezember 2019. Die Stände des Weihnachtsmarktes öffnen am ersten Tag um 16 Uhr, am zweiten bereits um 11 Uhr. 

Wegen des Kelterzaubers müssen verschiedene Straßen gesperrt werden: Der Kelterhof bereits ab Montag, den 2. Dezember, und die Keltergasse ab Freitag, den 6. Dezember bis Montag, den 9. Dezember, 16 Uhr. Von Samstag ab 16 Uhr bis Sonntag um 20 Uhr ist die Hauptstraße für den gesamten Verkehr gesperrt. Die Durchfahrt ist nur dem Shuttle-Bus gestattet, Pkw dürfen auch nicht zum Parken in die Hauptstraße einfahren.

Ausreichend Parkplätze stehen am Warrwiesenweg, am Bahnhof, an der Bachwiesenstraße, am Gemeindehaus, an der Stadthalle, beim Freibad und Solebad, im Schulhof des Bildungszentrums sowie an der katholischen Kirche zur Verfügung.

Der Verkehr von der Kochertalstraße/Kocherbrücke führt über den Warrwiesenweg – Warrweg – Bahnhofstraße um die Altstadt. Die Umleitung von der Giebelheide erfolgt über die Gerberstraße – Am Forellenbach – Brückenwiesenweg. Die Umleitungsstrecken sind von parkenden Autos freizuhalten. Die Haltestelle des NVH in der Gerbestraße und an der Stadthalle bleiben bestehen.

Quelle: Bekanntmachungsblatt der Stadt Niedernhall