Der Zeitwert einer Katze
Am Mittwoch, den 14. Oktober 2020, fand vor dem Amtsgericht Künzelsau der Prozess einer Katzenhalterin aus Ingelfingen gegen den Ingelfinger Bürgermeister Michael Bauer statt. Hintergrund war die Attacke des Bürgermeister-Hundes auf diese Katze. Diese Katze ist an den Folgen der Attacke verstorben beziehungsweise musste eingeschläfert werden (GSCHWÄTZ berichtete unter https://www.gschwaetz.de/2020/10/02/buergermeister-muss-verwarnungsgeld-zahlen/). Streitgegenstand war ein verbleibender Schadensersatz von 212,09 Euro, der von der Versicherung des Beklagten nicht ausgeglichen wurde.
„Man hätte das auch anders regeln können“
Richter Sven Brückner legt zu Beginn der Verhandlung die Rechtslage klar: „Tiere werden beim Schadensersatz wie Sachen behandelt. Ein Schmerzensgeldanspruch der Klägerin kann nicht zur Debatte stehen.“ Umgekehrt gelte für den Beklagten eine „Tierhalterhaftung“ ähnlich der allgemeinen Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs. Er müsse verschuldensunabhängig für Schäden haften, die von seinem Tier verursacht werden.
Nachdem der Bürgermeister den Vorfall aus seiner Sicht detailliert schildert – er habe die Leine schon in der Hand gehabt und er wollte seinen Hund gerade anleinen, als er abgelenkt worden sei und gleichzeitig der Hund auf die Katze losgegangen sei, zeigt Richter Brückner ein Überwachungsvideo des Vorfalls.
Kleinere Geplänkel, etwa darüber, ob es sich um eine Rassekatze oder nicht handelt, werden vorgetragen.
Appell an die Jäger-Ehre
Interessanterweise legen beide Parteien Wert auf die Feststellung, „man hätte das auch anders regeln können“. Der Klägerin ist das Risiko, dass einer Katze, die als „Freigängerin“ gehalten wird, jederzeit etwas zustoßen kann, bewusst. Sie wirft Bauer vor, dass er nicht geklingelt habe, obwohl jemand im Haus gewesen sei. Außerdem spricht sie seine Ehre als Jäger an: Er habe mit seinem ausgebildeten Jagdhund auf „Nachsuche“ gehen müssen, um der Katze unnötiges Leid „mit ihren zerfetzten Organen“ zu ersparen, da Hunderisse in aller Regel zum Tod der Katze führten. Rechtsanwalt Alexander Foidl bezeichnet das als „Nachtatgeschehen“.
Umgekehrt führt Bürgermeister Bauer an, dass er davon ausgegangen ist, dass niemand zu Hause sei: „Ich hätte klingeln können, ich hab’s nicht gemacht, es tut mir leid“, sagt er. Er habe aber am selben Abend, als die Klägerin und ihr Lebensgefährte ihn aufgesucht hätten, noch die Begleichung aller Auslagen angeboten und erklärt, dass der Vorgang ihm leid tue. Auch seien ihm die möglichen Folgen des Hunderisses nicht bewusst gewesen, er habe das nicht so realisiert, da die Katze ja noch weggerannt sei.
Als die Argumente der Parteien emotional werden und in Gebiete abgleiten, die eher nicht verfahrensgegenständlich sind, weist Richter Brückner auf die Anwesenheit der Presse hin, was Michael Bauer mit „wenn man das GSCHWÄTZ als Presse bezeichnen kann“ quittiert.
Anwalt argumentiert mit „Zeitwert“ eines Tiers
Kurz bevor Richter Brückner die Verhandlung beschließt, schließt Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus-Werner Frink, der Anwalt von Michael Bauer, seinen Vortrag mit: „Sie sind mit dem Betrag, den die Haftpflichtversicherung bezahlt hat, gut bedient“ und untermauert das mit einem Urteil des Landgerichts Heilbronn, wonach der Wert eines Greifvogels aufgrund seines hohen Alters niedriger angesetzt worden sei als vom damaligen Kläger verlangt.
Die Urteilsverkündung ist für den 21. Oktober, 12 Uhr, angesetzt.
Text: Matthias Lauterer

Die Stufen zum Recht. Amtsgericht Künzelsau. Foto: GSCHWÄTZ

„Auf dem Rechtsweg“. Foto: GSCHWÄTZ




