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„Das ist Manipulation auf einem TOP Level“

Der Fall Christina Block schlägt seit Wochen hohe Wellen in Deutschlands Medien. Die Gerichtsverhandlung soll sich noch mindestens bis Frühjahr 2026 ziehen. Die zentrale Frage: Hat die Steakhouse Erbin oder hat sie nicht die so genannte Entführung von zwei insgesamt vier ihrer Kinder in der Silvesternacht 2023/2024 in Auftrag gegeben?

Wer hat hier wen entführt?

Die  Frage, die sich daran anschließt: Wäre es überhaupt eine Entführung gewesen, da die Anwälte von Block argumentieren, dass die die Mutter zu diesem Zeitpunkt das Sorgerecht hatte und die Kinder in Hamburg hätten sein müssen, der Vater Stephan Hensel sie aber nach einem Papa-Wochenende zwei Jahre zuvor in Dänemark einbehalten hat.

Die Täter-Opfer-Geschichte um 180 Grad gedreht?

Der dänische Investigativ-Reporter Jens Hovsgaard hat über den Fall Block ein Buch geschrieben. Bei seinen Recherchen stützt er sich hauptsächlich auf Gerichtsakten und Aussageprotokolle von Stephan Hensel, seiner dänischen Frau Astrid sowie die betroffenen Kinder. Er ist sich mittlerweile sicher: Das, was Stephan Hensel und seine Frau Astrid damals betrieben hat, um die Kinder bei sich in Dänemark behalten zu können, sei „Manipulation auf höchstem Level“ gewesen. Und nennt hierfür im GSCHWÄTZ-Interview mit Dr. Sandra Hartmann auch zahlreiche Gründe, unter anderem hätten laut der Aktenlage Stephan Hensel und seine Frau Astrid nach dem Einhalten der Kinder diese an einer neuen Schule angemeldet und der Schulleitung erzählt, dass Hensel das alleinige Sorgerecht hat.

Der dänische Staat versuche in erster Linie, Kinder vor Gewalt zu schützen

De facto lag aber der umgekehrt Fall vor. Doch: Niemand schien das nachzuprüfen. Ebenso berichteten sie den Behörden direkt von einer angeblich gewalttätigen Mutter, von „Entführungsplänen“ der Mutter, auch den Kindern wurden diese Pläne vermittelt, obwohl zu diesem Zeitpunkt eigentlich Hensel derjenige war, der die Kinder laut dem Hamburger Gericht hätte wieder herausgeben müssen und selbstverständlich Christina Block ihre Kinder wieder in ihrer ursprünglichen Heimat Hamburg wissen wollte. Hier sei quasi die Geschichte um 180 Grad hinsichtlich Täter und Opfer sofort gedreht worden – aber auch hier habe keiner genauer hingesehen. „Sobald die dänischen Behörden mitbekommen, dass Kinde möglicherweise Gewalt ausgesetzt sind, versuchen sie, diese Kinder zu schützen“, erklärt Hovsgaard die dänische Politik. Das Problem: Wenn die Faktenlage lediglich auf mündlichen Worten beruht und es ansonsten keinerlei Beweise gibt, kann man dem anderen Elternteil und mutwillig und zu Unrecht die Kinder auf diese Weise über Jahre oder gar für immer vorenthalten.

Entfremdung und Manipulation – Beeinflussung der Kinder von ihrem Vater?

Auffallend sei auch, dass man die Beschreibung der Gewalt in den Aussagen immer mehr gesteigert habe und dass die Kinder sich zunächst völlig widersprüchlich dazu äußerten dazu. Das berichten inzwischen auch mehrere deutsche Medien, wie etwa der Business Insider und Focus. dann aber mehr und mehr dieselbe Geschichte wie Hensel erzählt haben, ohne aber in Details zu gehen – ein deutlicher Hinweis für eine Manipulation der Kinder, ist sich Hovsgaard sicher. Eine Entfremdung zur Mutter und zur ursprünglichen Heimat könne man allein durch die relativ isolierte Lage der Kinder sehen, ist sein Eindruck.

Wenn einer Seite anhand von verbalen Aussagen direkt geglaubt wird

Die Blocks seien immer wieder verunglimpft worden, in etwa dahingehend, dass die Kinder völlig verwahrlost gewesen seinen und man erst einmal das Fenster im Auto herunterdrehen musste, weil sie nach den Aufenthalten bei Blocks gestunken hätten. Die Verunglimpfung der Familie Block wurde nie belegt. Dennoch hielt man an allein Hensels Version fest – bis heute. Auch die Medien übernehmen diese Darstellung, zwar als Zitat von Hensels Seite. Dennoch ist auffällig, dass wenn von Seiten Block etwas zitiert wird, häufig noch (korrekterweise das Wort „behauptet“) dabei steht, von Seiten der Familie Hensel jedoch nicht selten lediglich das Wort „sagt“. Damit passiert in der medialen Berichterstattung derzeit genau das, was auch bei Behörden geschehen ist. Auch die damaligen Behörden hätten vieles einfach als wahr eingestuft, was von Seiten Hensel gekommen sei, ohne Prüfung, so Hovsgaard.

Zur Eskalation habe Hensels Verhalten geführt, die Kinder einfach in Dänemark einbehalten zu haben, sagt Hovsgaard

In der Regel gestaltet sich das mit der Beweislage so: Man kann nicht einfach behaupten, jemand hätte X getan. Wenn man da behauptet, muss man es belegen können, nicht nur durch Worte, sondern auch durch nachprüfbare Dokumente. Ansonsten ist es eine reine Verunglimpfung der Person.

 

 




„überfahren“ oder „angefahren“? Große Unterschiede beim Strafmaß

Klar ist: Der 18-Jährige hatte einen Streit mit einem 12-Jährigen. Wenig später, gegen 20.30 Uhr ist der 12-Jährige tot. Es ist  Donnerstag, den 15. September 2025, 20.30 Uhr. Feuerwehr. Rettungskräfte und Polizei sind sofort zur Stelle. Der Unfallort ist Ein Parkplatz zwischen Edeka und Rossmann in Niedernhall.

Angefahren oder überfahren, das ist die große Frage

In der Pressemitteilung der Polizei und der Staatsanwaltschaft steht später in der Überschrift, dass der 12-Jährige überfahren wurde, im Text selbst steht „angefahren“. Das ist ein beachtlicher Unterschied, weil „angefahren“ auch schlicht ein Versehen und kein Vorsatz des Fahrers darstellen kann. Vielleicht ist sogar der 12-Jährige mit seinem Fahrrad auf das Auto gefahren, daraufhin hingefallen und überrollt worden.

Heftige Bilder am Unfallort

In Niedernhall und der Region selbst kursieren die wildesten Theorien darüber, wie der Junge zu Tode kam. Ersthelfer berichten von heftigen Bildern am Unfallort, von einem komplett überfahrenen und unter dem Auto noch mitgeschleiften Jungen, dessen Gesicht danach kaum wiederzuerkennen gewesen sei. Er habe wohl unter dem Auto des 18-Jährigen geborgen werden müssen.

„Die Ermittlungen zum Unfallhergang dauern noch an!

Auf GSCHWÄTZ-Nachfrage bezüglich den widersprüchlichen Aussagen in der offiziellen Pressemitteilung zum Unfallvorgang antworten die Staatsanwaltschaft und die Polizei auffallend einsilbig: „Die Ermittlungen zum konkreten Unfallhergang dauern noch an“, heißt es etwa von Seiten der Staatsanwaltschaft Heilbronn.  Ersthelfer sprechen dagegen von heftigsten Bildern am Unfallort und von einer klaren Sachlage, nämlich, dass der Junge eindeutig überfahren worden sei. Dies wird nun ein Gericht klären müssen.

Vorsatz oder fahrlässig?

Beim Strafmaß ist es ein großer Unterschied, ob der Fahrer den jungen aus Versehen angefahren hat oder ob er ihn absichtlich überfahren und noch mitgeschleift hat. War es Vorsatz oder fahrlässig? Das Urteil schwankt daher zwischen fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge bis hin zu Mord aus Heimtücke (bei von hinten überfahren etwa) – gibt es eine Gelstrafe oder 15 Jahre Gefängnis? Aufgrund des Alter des Fahrers könnte man noch das Jugendstrafrecht greifen lassen oder aber das Erwachsenenstrafrecht. Auch das macht einen großen Unterschied.

Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht

Würde der Fahrer etwa verurteilt werden auf Basis des Jugendstrafrechts mit dem Urteil fahrlässige Körperverletzung mit Todesfolge (das wohl mildeste aller Urteile). könnte er mit einer Geldstrafe oder mit 2 Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Sollte der eher unwahrscheinliche Fall eintreten, dass er wegen Mordes als Erwachsener angeklagt hat, müsste er eine lebenslange Freiheitsstrafe befürchten, wobei in Deutschland Verurteilte im Durchschnitt 18 Jahre im Gefängnis verbringen, bevor sie für eine vorzeitige Entlassung in Betracht gezogen werden.

Am häufigsten werden Täter in Deutschland wegen Totschlags verurteilt

In den seltensten Fällen und nur bei extrem schweren Verbrechen werden Menschen allerdings aufgrund von Mord aus Heimtücke verurteilt, da dies auch oft schwer zu beweisen ist. Am häufigsten werden Täter wegen Totschlages verurteilt. Dabei drohen Strafen nicht unter fünf Jahren.

 




„Es scheint fast so, als ob wir noch immer im Mittelalter verhaftet wären, in welchem es nur darum geht, die Hexe brennen zu sehen“ – Christina Block und das Prinzip „Monster-Mutter“

Christina Block – Warum Mütter medial und gerichtlich in Deutschland nicht selten den Kürzeren ziehen: Ihr Exmann behält nach der Trennung die Kinder in Dänemark, obwohl sie das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Niemand greift ein. Irgendwann entscheidet das Gericht in Hamburg, dass die Kinder nun eben in Dänemark verwurzelt seien. Eine verzweifelte Mutter sucht nach Wegen, um wieder Kontakt zu ihren inzwischen völlig entfremdeten Kindern aufzubauen.

Eine kleine Lehrkunde in Psychologie und Patriarchat

Doch medial wird die Unternehmerin überwiegend nur als Täterin dargestellt. Kein Verständnis für das Mutter-Sein, kein Verständnis für die Entfremdung, keine Empathie. Wenn die vierfache Mutter im Gerichtssaal weint, verdreht die deutsche Öffentlichkeit scheinbar genervt die Augen, denn Emotionen im Gerichtssaal zu zeigen, das wird oft noch als Schwäche gewertet. Es geht hier eben nicht nur um eine vermeintliche Entführung, die einfach zu erzählen ist, weil es doch klar ist, wer hier die Teufelin und wer der good daddy ist. Es geht hier um noch so viel mehr, um den Entzug der Mutter von heute auf morgen über Jahre, um Manipulation, Machtmissbrauch und Kindeswohlgefährdung, die eigentlich keine Gefährdung mehr ist, sondern Missbrauch in seiner reinsten Form – die gezielte Isolation von Kindern von einem Teil der Familie in einem anderen Land und eine massive Manipulation der Vergangenheit gegen einen Elternteil, der vermeintlich „böse“ ist und der völlige Kontaktabbruch das scheinbar adäquate Mittel. Isolation und Abschottung. Warum aber will das die mediale Außenwelt nicht auch diese Seite sehen und näher beleuchten? Die Antwort ist ganz einfach. Eine kleine Lehrkunde in Psychologie und Patriarchat.

Zu Beginn dieses Artikels möchten wir betonen, dass wir generell jede Form von Gewalt an Kindern ablehnen,  jede Form von Missbrauch und Kindeswohlgefährdung – emotionaler und körperlicher Natur. 

Der derzeit vor dem Hamburger Gericht verhandelte Fall von Christina Block, einer prominenten Mutter, die ihre Kinder „entführt“ haben soll, wird medial deutschlandweit verfolgt. Fast täglich kommen neue Presseberichte direkt aus dem Gerichtssaal. Das Medieninteresse ist groß. Die BILD schreibt ebenso darüber wie die Süddeutsche Zeitung, aber auch diverse Online-Medien. Eine Mutter soll ihre eigenen Kinder entführt haben. Ein Skandal. Und eine Story, die leicht eingängig ist und sich gut vermarkten lässt. Das Problem dabei ist nur: Hier findet eine Verkehrung der Umstände um 180 Grad statt und niemanden scheint das zu interessieren.

Was ist passiert?

2014 trennt sich die Millionen schwere Steakhouse-Erbin Christina Block von ihrem damaligen Ehemann Stephen Hensel. Die Scheidung folgte vier Jahre später Nachdem Hensel erst wie Block weiterhin in Hamburg gewohnt hatte, zog er 2019 mit seiner neuen Familie ins dänische Gråsten. Als die älteste 15-jährige Tochter im Sommer 2021 beschloss, zu ihrem Vater zu ziehen, eskalierte der Streit. Beim Hamburger Jugendamt erhob Hensel Vorwürfe gegenüber Block. Er sprach von „Klapsen auf den Hinterkopf“. Seine Ex-Frau bestritt diese Anschuldigungen.

Als Hensel seine beiden jüngsten Kinder im August wie üblich für ein Besuchswochenende abgeholt hatte, kehrten sie danach nicht zu ihrer Mutter zurück. Hensel schrieb Block stattdessen eine E-Mail, in der er ankündigte, das Jugendamt zu kontaktieren. Die jüngste Tochter habe „Angst vor deinem Verhalten“, und das Verhalten gegenüber dem Sohn sei „kindeswohlgefährdend“.

Wenn Behauptungen des Vaters ausreichen, die Kinder jahrelang vor der Mutter komplett zu verstecken

Das Amtsgericht Hamburg sprach ihm im September 2021 vorläufig das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für seine beiden Kinder zu. Die Mutter legte Beschwerde ein, doch vor Gericht erneuerten die Kinder die Vorwürfe. Beide beteuerten, nicht zurück zu ihrer Mutter zu wollen. Im Oktober 2021 entschied das Gericht jedoch, dass Hensel die Kinder an die Mutter „herauszugeben“ hat. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde vorläufig der Mutter übertragen. Später sollte in einem Hauptverfahren geklärt werden, wo die Kinder leben sollen.

Hensel kam der Aufforderung des Gerichts aber nicht nach. Es folgten zahlreiche Verfahren in Dänemark, doch der Hamburger Beschluss wurde nicht vollstreckt. Block zeigte ihren Ex-Mann dann wegen Kindesentziehung an. Das Amtsgericht lehnte zunächst die Eröffnung eines Hauptverfahrens ab, jetzt muss das Landgericht darüber entscheiden. Im November 2022 soll Block eine Sicherheitsfirma angeheuert haben, die bei der „Rückführung der Kinder“ helfen sollten, wie der Spiegel vom damaligen Geschäftsführer erfuhr. Der Plan scheiterte jedoch.

Zahlreiche Traumata

Nun gibt es aktuell einen medienwirksamen Gerichtsprozess, in welchem Block vor Gericht steht, ob sie in der Silvesternacht 2023/2024 einen weiteren Rückholversuch unternommen hat beziehungsweise diesen beauftragt hat. Nach Angaben der dänischen Polizei griffen Unbekannte Hensel in Süddänemark an und nahmen den zehnjährigen Jungen und das 13-jährige Mädchen in zwei Autos mit. Block ist unter anderem wegen Kindeswohlgefährdung angeklagt.

Auffällig ist, wie unterschiedlich hier die Behörden, die Polizei, die Staatsanwaltschaft und die Gerichte in ähnlich gelagerten Situationen handeln. Als die gemeinsamen Kinder von Hensel einbehalten werden nach einem Wochenendaufenthalt in Dänemark, geschieht nichts. Als die Kinder nach Jahren für zwei Tage bei Christina Block in Hamburg sind, werden sie von zahlreichen Polizisten kurze Zeit später wieder zurück nach Dänemark gebracht. Sprechen wir hier von Justizversagen oder mysogenem Verhalten? Werden Väter hier mehr unterstützt als Mütter? Oder steht die vermeintlich gewaltsame Entführung der Kinder in der Silvesternacht über allem? Tragen hier nicht zumindest beide Eltern Schuld an den zahlreichen Traumata der Kinder?

Kontaktabbruch, Abwendung, ein Leben in völlige Isolation – soll das normal sein?

Die Kinder verlieren in den Jahren in Dänemark völlig den Kontakt zu ihrer Heimat, ihren Freunden, ihrer Familie. Auch das ist eine massive Form von Kindeswohlgefährdung, auch wenn die Kinder diesen schleichenden Prozess und die massive Manipulation zur Schaffung eines Feindbildes, die Mutter, nicht als solches bewusst wahrnehmen.

Christina Block sieht eben nicht, wie ihr Exmann, alle zwei Wochen ihre Kinder, was das mindeste an Kontakt wäre. Doch auch hier scheint sie gerichtlich keinerlei Rückendeckung zu bekommen, wohingegen Väter oft einen sofortigen sehr starken gerichtlichen Rückhalt bekommen, wenn sie ihre Kinder keinen regelmäßigen Umgang nach einer Trennung haben. Der deutschlandweit aktive Netzwerk Väternotruf scheint hier stark vernetzt in alle Gerichte zu sein, wie deren Homepage zeigt, auf welcher alle möglichen Richter in den einzelnen Gerichten namentlich genannt werden.

Entfremdung von einem Elternteil – noch immer können viele Außenstehende nicht glauben, dass so etwas möglich ist und auch von manchen Elternteilen bewusst und leider sehr erfolgreich praktiziert wird nach einer Trennung, so gibt es zahlreiche Betroffene in Deutschland

Die Kinder entfremden sich immer mehr von allem und leben in ihrer eigenen Welt in Dänemark. Sie bekommen Angst vor der Mutter, möchten nicht mehr zurück, sie auch gar nicht mehr besuchen. Werden sie näher gefragt, was o schlimm an ihrer Mutter ist, sprechen sie selbst etwa davon dass sie streng sei, was die Hausaufgaben betreffe. Also nichts wirklich gravierendes, aber natürlich nervig, wenn man die Wahl hat zwischen einem Elternteil, der in dieser Hinsicht vielleiht etwas lockerer ist, als der andere Elternteil. Insbesondere Jugendliche im Teenageralter bevorzugen hier oftmals den eher „lockeren“ Elternteil. aber auch die Vergangenheit kann man in den Köpfen von Kindern – aber auch Erwachsenen ändern. Wenn Eltern etwa auch ihren erwachsenen Kindern immer wieder davon erzählen, wie viel sie mit ihnen in ihrer Kindheit gespielt haben – nehmen die Kinder das oftmals als gegeben war, weil sie sich gar nicht mehr daran erinnern können und/oder auch erst einmal blindes Urvertrauen in die Geschichten der Eltern haben.

Psychologisch nennt man das „false memory“

Psychologisch nennt man das „false memory“. Man kann false memory eindeutig belegen beziehungsweise widerlegen. Doch leider fehlt es häufig in dementsprechenden Familienrechtsverfahren an psychologischen Expert:innen. False memory macht sich vor allem dadurch bemerkbar, dass pauschale Dinge gesagt werden, ohne näher ins Detail zu gehen. Es handelt sich dabei um falsche Erinnerungen, die Menschen subtil immer wieder gesagt bekommen, bis sie sie als ihre eigenen Erinnerungen verinnerlicht haben. Detailwissen dazu gibt es nicht, weil es sich um künstlich produzierte Erinnerungen handelt.  Bei Christina Block, ohne dass wir die Familie kennen, ist auffällig, dass es zu äußerst vagen, allgemeinen Äußerungen und Andeutungen kommt, dass die Kinder Angst hätten, ihre Mutter würde sie schlagen. Der Vater hat einmal wohl gesagt, dass es „Klapse auf den Hinterkopf“ gegeben habe. Konkrete, detailliert Schilderungen von bestimmten Situationen von Übergriffen bleiben aus. Ob der Vater jemals Gewalt angewendet wird, wird gar nicht erst gefragt. Block selbst bestreitet die Gewaltanwendung. Ob dadurch eine völlige Isolation der Kindern von der alten Heimat, Familie und Freunden gerechtfertigt ist, darf zumindest  bezweifelt werden.

Wie man falsche Erinnerungen erkennen kann

Wenn Kinder traumatische Dinge erleben, bleiben sie oft ihr Leben lang mit allen Details im Gedächtnis und können immer wieder gleichermaßen im Detail reproduziert werden, sogar mit dem Wortlaut der beteiligten Personen zur damaligen Zeit. Werden Sachen erfunden, fehlt es an Detailgenauigkeit und es werden schwammige Formulierungen verwendet.

Wenn Kinder auf einmal anscheinend eine unerklärliche Angst vor einem anderen Elternteil entwickeln, in einer Zeit, in welcher sie nur mit dem anderen Elternteil regelrecht abgeschottet leben, ist das – gelinde gesagt – zumindest auffällig. Wenn man als Elternteil seinen Teenager-Kindern einen Alarmknopf um den Hals hängt, wie es Stephan Hensel getan hat, ist das in erster Linie verstörend für die Kinder und sie denken: „Mein Elternteil macht das zu meinem Schutz. Die Alternative wäre ja auch schlimm. Die Alternative wäre: Mein Elternteil macht das, weil psychische krank ist und und uns von unserer Mutter entfremden möchte.“ In der Regel nehmen betroffene Kinder lieber die „Wahrheit“ an, dass der Elternteil gefährlich und/oder krank ist, bei welchem sie nicht leben und nicht bei welchem sie leben.

Niemand hinterfragt das teilweise skurrile Verhalten des Vaters

Aber auch hier: Dieses absurde Vaterverhalten mit dem Alarmknopf um den Hals von Teenagern wird medial und auch gerichtlich nicht hinterfragt, auch nicht das seiner neuen Frau Astrid, die die Kinder angeblich immer aufgefordert hat, sich immer direkt zu duschen und umzuziehen, sobald sie aus Hamburg von ihrer Mutter nach Dänemark an den Wochenenden zu Besuch kamen. Das Verhalten der Mutter wird hingegen bis in Tagebucheinträge hinein zerpflückt.

Klar ist in jedem Fall: Es gab bis heute keine wirkliche Erklärung für eine völlige Isolierung der Kinder vor Christina Block. Sie ist sicher keine Monster-Mutter, auch wenn sie gerne so dargestellt wird, weil es die Geschichte eben vereinfacht. Weil man sich nicht vorstellen kann und möchte, dass es Menschen gibt, die Kinder als Machtmittel einsetzen, als Trophäen einbehalten, vollkommen isolieren – nicht weil sie sie lieben, sondern um den anderen Elternteil nach einer Trennung damit zu quälen. Dann ist der Gedankengang bequemer, der Mutter die ganze Schuld in die Schuhe zu schieben und zu sagen, wie furchtbar diese ganz bestimmt zu ihren Kindern war.

Entfremdung hält oft ein Leben lang an – wenn ein Elternteil, der nichts Schlimmes getan hat, aus dem Leben verbannt wird

Entfremdung kennen viele Außenstehende nicht und halten eine Entfremdung der Kinder von einem Elternteil auch häufig daher auch für unrealistisch. Aber es gibt zahlreiche Fälle in Deutschland in Familienrechtsverfahren, in welchen Väter und Mütter berichten, wie sie von ihren Kindern entfremdet werden, isoliert werden, jäufig durch subtile Beeinflussung, so dass mittelfristig ein stark negativ konnotiertes Bild des anderen Elternteils geschaffen wird aufgrund von eigentlich banalen Begebenheiten. Am Ende steht häufig ein völliger Kontaktabbruch mit einem Elternteil und der Familie des Elternteils, der über Jahre, wenn nicht sogar ein Leben lang andauert, bis der manipulative Elternteil, der bewusst entfremdet hat, stirbt.

Was viele Außenstehende auch immer wieder vergessen: Oft neigen Kinder eher zum Täterschutz als zum Opferschutz. Kinder stehen oft solidarisch hinter dem vermeintlich schwächeren Elternteil (oder dem Angst machenden Elternteil) und übernehmen die Rolle des Erwachsenen, um diesen vermeintlich schwächeren zu schützen und zu stützen – wie etwa wenn Kindern nun gegen die eigene Mutter aussagen sollen vor Gericht. Jedes vernünftige Elternteil hätte es ihnen schützend untersagt, um sie nicht in einen Gewissenskonflikt zu bringen. Hier scheint es regelrecht forciert worden zu sein vom Vater. Die Kinder werden massiv instrumentalisiert gegen den anderen Elternteil – und das schon lange vor der „Entführung“. Auch das nennt sich Kindeswohlgefährdung, wenn nicht sogar Kindesmissbrauch. Kinder benötigen zumindest einen Anker-Elternteil und an diesem bleiben sie oftmals mit aller Konsequenz hängen – besonders wenn sie so isoliert leben wie Christina Blocks Kinder – bei ihrem Vater und seiner neuen Frau, die laut Medienberichten anscheinend ebenfalls ihre Kinder isoliert vom Vater. Auch hier wird nicht weiter nachgefragt und nachgeforscht. Auch das scheint normal zu sein.

Neue Anwältin, neues Glück?

Nun hat Christina Block sich eine neue Anwältin geholt. Paula Wlodarek. Auffällig ist der Name von ihr. Denn es gibt auch eine sehr bekannte Psychologin mit demselben Nachnamen. Dr. Eva Wlodarek. Es ist nun reine Spekulation, ob die beiden Frauen miteinander verwandt sind, aber es wäre wohl wichtig, die psychologischen Aspekte in diesem Gerichtsprozess nicht außer acht zu lassen. Auch was die mediale Berichterstattung betrifft, die oft entscheidenden Einfluss auf ein Urteil hat.

Wenn der Spiegel etwa unlängst titelt: „Die „verrückten“ Ideen der Frau Block“ – und damit despektierlich die überwältigenden Gefühle abwertet, die Verzweiflung, die eine Mutter erfasst, wenn die Kinder von heute auf morgen nicht mehr da sind, isoliert leben in einem anderen Land. Es ist oft eine männlich-abgeklärte journalistische Sicht auf sehr emotionale Reaktionen, die noch immer den deutschen Journalismus der so genannten Leitmedien prägt. Wer hier auch als Journalist:in mit Christina Block mitfühlen kann, ist oft selbst „nicht ganz zurechnungsfähig“. So einfach ist das. Eine wirklich detaillierte Aufarbeitung der gerichtlichen Abläufe, neutral dargestellt, findet man hingegen oftmals eher in kleineren Medienpublikationen, wie etwa der Artikel: „Wird Stephan Hensel angeklagt?“

Warum hat man die Kinder nicht befragt, als sie in Deutschland waren?

Christina Block ist die Entführerin ihrer eigenen Kinder. Sie ist die Böse. Er der Gute. Das ist das mediale Narrativ. Das auch Stephan Hensel die gemeinsamen Kinder zunächst in Dänemark einbehalten hat unter fadenscheinigen Gründen, das auch das eigentlich einer Kindesentführung in ein anders Land gleichkommt, darüber wird nicht gesprochen. Die Kinder seien ja freiwillig, aus triftigen Gründen bei ihm geblieben, sagen dann Kritiker. Aber wissen wir das wirklich? Wurden Sie vielleicht nicht doch massiv manipuliert und aufgehetzt gegen die Mutter? Warum hat man die Gelegenheit nicht genutzt, die Kinder zu befragen, als sie nach der besagten Silvesternacht in Deutschland waren? Welch eine Chance und man verpasste sie aus nicht nachvollziehbaren Gründen.

Die Bevölkerung möchte an einen funktionierenden Rechtsstaat glauben

Die Bevölkerung möchte an einen funktionieren Rechtsstaat glauben. Man möchte, dass der Rechtsstaat den verurteilt, der im Unrecht ist. Man möchte eine klare Unterscheidung haben zwischen Gut und Böse. Man möchte keine Grautöne. Und die Öffentlichkeit hat schon entschieden, wer „böse“ ist. In Gerichtsberichten wird immer wieder geäußert, dass die vorsitzende Richterin Christina Block scharf anging. Es scheint, als habe auch sie innerlich schon ihr Urteil gefasst und es gelte nur noch die Beweise für eine hieb- und stichfeste Verurteilung zu liefern.

Welche Traumata die Beteiligten durch das jahrelange Zurückhalten der Kinder in einem damals noch fremden Land für sie und für alle Beteiligten, auch bei Christina block entstanden sind, spielen anscheinend indes keine Rolle. Das darf eigentlich auch nicht sein. Wie oft kommen bei Vergewaltigungen und Femiziden tatmildernde Umstände ins Spiel, wie etwa psychologische Ausnahmezustände und/oder Suchtmittel? Warum wir das bei Frauen wie Christina block mit dieser extremen psychischen Belastungen wie des jahrelangen Kinndesentzugs  nicht diskutiert? Warum gibt es bei Frauen oftmals keine mildernden Umstände? Es scheint fast so, als ob wir noch immer im Mittelalter verhaftet wären, in welchem es nur darum geht, die Hexe brennen zu sehen.




Es geht um 17.000 Euro

Die kleine Strafkammer des Heilbronner Landgerichts verhandelt am Dienstag, den 09. März 2021, 09 Uhr, eine Strafsache wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt. Das geht aus der Prozessvorschau des Gerichts hervor

Die Kammer hat den Angeklagten, seinen Verteidiger und 14 Zeugen geladen.

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe in seiner Rechtsanwaltskanzlei in Ingelfingen von Januar 2012 bis Dezember 2015 den Beschäftigungsumfang von zwei seiner Arbeitnehmerinnen gegenüber ihrer jeweiligen Krankenkasse gezielt zu niedrig angegeben, um die geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von insgesamt rund 17.000 Euro zu sparen. Zunächst mit Strafbefehl des Amtsgerichts Künzelsau vom 11. Juli 2019 und auf den Einspruch des Angeklagten hin dann mit Urteil des Amtsgerichts Künzelsau vom 29. Januar 2020 ist der Angeklagte schuldig gesprochen und jeweils zu einer Geldstrafe in Höhe der vorenthaltenen Beiträge verurteilt worden. In der Berufungsinstanz werden Schuld- und Rechtsfolgenfrage erneut zu beurteilen sein.

 

 




Geständnis wirkt sich positiv aus

Das Landgericht Heilbronn fällte bereits am heutigen Donnerstag, den 30. Juli 2020, ein Urteil bezüglich des 63-jährigen Angeklagten, der seine Enkelin über Jahre in Dörzbach schwer missbraucht haben soll (wir berichteten). Ursprünglich sollte sich der Prozess bis Anfang August 2020 erstrecken.

Eine verminderte Schuldfähigkeit konnte das Gericht nicht feststellen

Danach spricht das Gericht den Angeklagten in 37 Fällen von schwerem sexuellen Missbrauch – in einem Fall in Tateinheit mit Vergewaltung – an seiner Enkelin in den Jahren 2009 bis 2012 schuldig und verurteilt ihn zu einer Haftstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Eine verminderte Schuldfähigkeit konnte das Gericht nicht feststellen.

„Dem Angeklagten war das Unrecht seiner Taten bewusst“

Es habe keine Hinweise auf weitere psychiatrische Beinträchtigungen, Psychosen oder manifeste Erkrankungen gegeben. „Auch die geschilderten Verstimmungen waren nicht schwerwiegend“, so urteilte bereits der Gutachter Dr. Hans-Jörg Döring in der Hauptverhandlung. Dagegen stellte der Gutachter fest, dass dem Angeklagten „das Unrecht der Taten zu allen Tatzeitpunkten bewusst gewesen ist“ und er auch in der Lage gewesen sei, seine Handlungen zu steuern.

Opa vermeidet Blickkontakt

Auffallend war bereits zu Beginn des heutigen letzten Verhandlungstages: Während der Angeklagte den Gerichtssaal betrat, schaute die Enkelin ihren Großvater direkt an, bis dieser Platz nahm, dieser vermied den Blickkontakt mit seiner Enkelin jedoch gänzlich.

„Belastungen bleiben zeitlebens“

Leider, so der Vorsitzende Richter Liebisch bei der Begründung seines Urteils, sei dies kein untypischer Missbrauchsfall. So sei der Missbrauch an einem vermeintlichen sicheren Ort innerhalb der Familie über Jahre hinweg unbemerkt geschehen. So habe der Verurteilte das gemeinsame Rituale des Mittagsschlafes über Jahre ausgenutzt. Die Folgen seien gravierend für das Opfer, das nicht selten zeitlebens damit zu kämpfen habe. Auch die Enkelin habe daraus resultierend mit schulischen Probleme und Schlafstörungen zu kämpfen gehabt. Das Opfer schweigt oft jahrelang aus Angst, dass ansonsten die Familie daran zerbrechen könnte. Was das Opfer zunächst als vermeintlich normale Opa-Enkelin-Beziehung empfindet, kristallisiert sich im Laufe der Jahre als etwas Schlimmes heraus. Die Opfer, in dem Fall ein Kind, übernimmt die Mitverantwortung für die Taten, in dem Fall der Taten des Opas. Am Ende bleibt die Hoffnung, dass die „ganzen Belastungen weggehen, wenn der Opa stirbt“. Aber die Belastungen bleiben zeitlebens. Im Gegenteil: Das Öffentlichmachen mache zunächst einmal alles noch einmal schlimmer, da sich das Opfer noch einmal mit den Taten beschäftigen müsse.

Strafmildernd wirkte sein Geständnis

Strafmildernd habe sich das Geständnis ausgewirkt, dass der Opa in der Hauptverhandlung gemacht hat. Dadurch habe er seiner Enkelin eine Aussage vor Gericht erspart. „Bei allem, was Sie falsch gemacht haben, haben Sie doch eines richtig gemacht“, so Richter Liebisch. „Sie haben ein Geständnis abgelegt.“ Zudem sei der Lkw-Fahrer nicht vorbestraft. Dennoch habe er schwerwiegende Straftaten begangen mit gravierenden Folgen für das Opfer. Der schwere sexuelle Missbrauch erfolgte überdies ungeschützt.

Strafverfolgung einiger Taten eingestellt

Dem Angeklagten waren ursprünglich insgesamt 63 Taten zur Last gelegt worden. Die Strafverfolgung der Taten eins bis 13 und 50 bis 62 wurden jedoch auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt, da diese nicht beträchtlich ins Gewicht fielen und ohnehin im Falle eines Schuldspruchs für alle Übergriffe eine Gesamtstrafe zu bilden sei. Die Anwältin der Nebenklage betonte dazu, dass es „viele weitere Straftaten“ gebe und hatte deshalb genausowenige Einwände gegen den Antrag wie der Verteidiger des Angeklagten.

Beim Schließen der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung bemerkte der Vorsitzende Richter, dass weiterhin „keine Verständigung erfolgt ist“. Die Schlussplädoyers vor der Urteilsverkündung fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Text: Sonja Bossert/Dr. Sandra Hartmann




Jagsthausen: Prozessauftakt – Vater wegen sexuellen Missbrauchs angeklagt

Die große Strafkammer des Landgerichts Heilbronn verhandelt am kommenden Donnerstag, den 31. Oktober 2019, 14 Uhr, wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern.

Dem Angeklagten liegt zur Last, er habe seinen 1987 geborenen Sohn in einem im Detail bezüglich vieler Vorwürfe unbestimmten Zeitraum von 1992 bis 2005 in Heilbronn und Jagsthausen mehrmals sexuell missbraucht. Ihm werden insgesamt zehn Taten vorgeworfen, die mit Oralverkehr im Kindesalter des Sohnes begonnen und mit sexuell motivierten Quälereien im Jugendalter des Sohnes geendet haben sollen.

Seit dem 21. Februar 2019 befindet sich der Angeklagte wegen dieser Vorwürfe in Untersuchungshaft.

Aktuell sind acht Fortsetzungstermine angesetzt. Die Kammer hat den Angeklagten, seinen Verteidiger, vorerst zwölf Zeugen und einen Sachverständigen geladen.

 

Quelle: Prozessvorschau des Landgerichts Heilbronn

 




Achim und Klaus – jetzt geht es vor das Stuttgarter Verwaltungsgericht

Klaus Richter und der Gemeinderat der Stadt Niedernhall sehen sich kommenden Mittwoch im Verwaltungsgericht Stuttgart. Da laut Richter in Niedernhall einiges nicht so laufe, wie es seiner Meinung nach laufen müsse, hat er mittlerweile sieben Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Achim Beck, Niedernhalls Bürgermeister, eingereicht und die Wege geebnet für ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen den Bürgermeister und eine verwaltungsgerichtliche Feststellungsklage gegen den Gemeinderat. Konkret geht es um das Kerl-Areal entlang der Kochertalstraße (zwischen katholischer Kirche und Rossmann), das die Stadt Niedernhall von der Firma Kerl 2015 gekauft hat. Klaus Richter sagt: „Das Areal wurde vom Verkäufer voll weitergenutzt. Statt zu räumen, wurde sogar noch weiter Holz angeliefert.“ Im Februar 2017 habe Klaus Richter Bürgermeister Beck gefragt, wieviel Pacht der Verkäufer der Stadt Niedernhall denn für die Monate zahle, in denen der Betrieb weiterläuft. Beck habe geantwortet, dass er dem Verkäufer Pachtfreiheit zugesagt habe. Für diesen Zeitraum hätte die Stadt eine Miete oder Pacht verlangen können und müssen, hat es jedoch nicht gemacht – und damit auf Einnahmen verzichtet, so Richters Ansicht: „Es geht um die Frage: Darf Herr Beck das Gelände, das im Eigentum der Stadt ist, kostenlos einem Unternehmer überlassen, der munter weiter produziert? Im Haushaltsrecht steht, dass ein Bürgermeister alle Steuern, Mieten und Pachten eintreiben muss.“ Wenn er den durchschnittlichen Preis, den ein gewerblicher Pächter in Niedernhall bezahlt und die genutzte Fläche multipliziere, komme er auf „weit über 100.000 Euro“, die hätten verlangt werden müssen, so Richter. 

Zu Recht? Diesen Kommunalverfassungsstreit wird das Verwaltungsgericht in Stuttgart am Mittwoch, den 20. März 2019, klären.

„In der Verwaltungsrechtssache von Herrn Richter gegen den Gemeinderat der Stadt Niedernhall wegen eines Kommunalverfassungsstreits findet am Mittwoch, den 20. März 2019, um 11.30 Uhr, im Sitzungssaal 5 des Verwaltungsgerichts Stuttgart in der Schellingstraße 15 die mündliche Verhandlung statt. Bislang ist nur dieser Termin vorgesehen“, so Ulrike Zeitler, Vorsitzende Richterin und Pressesprecherin am Verwaltungsgericht Stuttgart, auf GSCHWÄTZ-Nachfrage.