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Stuttgart: Regierung fördert Ökolandbau

Die Bevölkerung wünsche sich regionale und umweltschonend erzeugte Lebensmittel, schreibt das Landratsamt des Hohenlohekreises in einer Pressemitteilung. Um dieser Forderung nachzukommen, bietet die Landesregierung das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) an. Für die Teilnahme 2020 müssen die Landwirte bis zum Montag, den 16. Dezember 2019 einen gültigen Vorantrag stellen. Ziel von FAKT ist, den Landwirten einen finanziellen Ausgleich zu schaffen, um nachhaltig und besonders umweltgerecht zu produzieren und die Kulturlandschaft zu erhalten. So gibt es beispielsweise eine Förderung für Streuobstbäume, den ökologischen Landbau und für den Verzicht von Pflanzenschutzmittel. Weitere 37 Maßnahmen können die Landwirte nach dem Baukastenprinzip individuell zusammenstellen.

Finanzieller Anreis für Mehraufwand

Im Hohenlohekreis wurden im Jahr 2018 mehr als 700 FAKT-Anträge gestellt. Somit hat jeder zweite Landwirt im Kreis an dem Programm teilgenommen. Dafür wurden 2018 insgesamt drei Millionen Euro aus dem EU-, Bundes- und Landeshaushalt bereitgestellt. Ein Landwirt aus Waldenburg fasst es so zusammen: „Wir Menschen wollen doch Klimaschutz und den nachhaltigen Umgang mit Ressourcen. Diese Arbeit zu tun, ist eine öffentliche Leistung. Und dafür stellt der Staat öffentliche Mittel zur Verfügung. Wir Landwirte freuen uns, dass wir einen finanziellen Anreiz für unseren Mehraufwand bekommen.“

Über 600.000 Euro für den Hohenlohekreis

Die höchste Förderung erhalten die Landwirte bei den Maßnahmen zum ökologischen Landbau. Die zweijährige Umstellungsphase von konventionellem auf ökologischen Landbau wird mit 350 Euro pro Hektar unterstützt. Dabei liegt die durchschnittliche Betriebsgröße bei 46 Hektar. Nach Abschluss der Umstellung erhält der Landwirt noch 230 Euro pro. Im Jahr 2018 flossen durch diese Ökologisierung mehr als 600.000 Euro in den Hohenlohekreis. Bei der FAKT-Maßnahme zum Erhalt der Streuobstbestände gab es letztes Jahr 460 Antragsteller, mehr als bei allen anderen Maßnahmen. Pro Streuobstbaum erhält der Landwirt 2,50 Euro. Dafür müssen allerdings auch einige Voraussetzungen erfüllt sein: 1,40 Meter Stammhöhe, eine ausgebildete Krone und keine synthetische Düngung des Grünlands unter dem Baumbestand. Die Streuobstwiesen prägen das Landschaftsbild rund um die Dörfer und stellen gleichzeitig Lebensräume für Pflanzen und Tiere dar.

Programm wird weiterentwickelt

Die aktuelle Förderperiode läuft noch bis 2020. Danach steht die nächste Agrarreform an. Die Experten gehen davon aus, dass das FAKT-Programm weiterentwickelt wird und damit die Förderung für Extensivierung bestehen bleibt. Die Landwirte, die FAKT beantragen, verpflichten sich die Maßnahme fünf Jahre lang durchzuführen. Nähere Auskünfte sind beim Landratsamt Hohenlohekreis, Landwirtschaftsamt, unter der Telefonnummer 07940/18 601 erhältlich.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamts Hohenlohekreis