1

Ole soll endlich in Frieden ruhen dürfen

Video-Kommentar von Dr. Sandra Hartmann zu dem Urteil gegen Elisabeth S.

Das Landgericht Heilbronn verurteilte Elisabeth S. (70) aus Künzelsau, die ihren Zieh-Enkel Ole T. (7) erwürgt hat, am 08. April 2019 zu 10 Jahren und 6 Monaten Haft. Für diverse Prozessbeobachter ist dieses Urteil zu milde. GSCHWÄTZ-Chefredakteurin Dr. Sandra Hartmann äussert sich nun in einem Video-Kommentar zu der Kritik am Urteil und wie sie den Prozess und auch die Urteilsfindung vor Ort erlebt und empfunden hat.

 




Elisabeth S.: Das Urteil im Video

Im Fall der Elisabeth S. (70) aus Künzelsau, die im April 2018 ihren Zieh-Enkel Ole (7) erwürgt hat, sprach das Landgericht Heilbronn am 08. April 2019 das Urteil. Elisabeth S. wird wegen Totschlags zu 10 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt. Das Video zeigt die Angeklagte kurz vor dem Urteil.

 

Für Sie vor Ort: GSCHWÄTZ – Das Magazin | Wir lieben unser Ländle | Auch als Abo direkt in den Briefkasten | www.gschwaetz.de

 

 




Elisabeth S.: Das Urteil in Bildern

Nicht jeder Prozess zieht so viel Presse an wie das Gerichtsverfahren gegen Elisabeth S. (70), die ihren Ersatzenkel Ole T. (7) am 27. April 2018 erwürgt hat. Vor allem beim Prozessauftakt am 27. November 2018, und an der Urteilsverkündung am 08. April 2019 war nicht nur die lokale Presse vor Ort, sondern auch das ZDF, die dpa (Deutsche Presseagentur), die Bild-Zeitung hatte sich angekündigt und viele mehr. Anbei veröffentlichen wir die Fotos vom Tag der Urteilsverkündung, als Elisabeth S. wegen Totschlags zu 10 Jahren und 6 Monaten Gefängnis verurteilt wurde.

Elisabeth S.: Urteilsverkündung am 08. April 2019 im Landgericht Heilbronn. Foto: GSCHWÄTZ

Die Kammer begründete sehr ausführlich ihr Urteil. Foto: GSCHWÄTZ

Elisabeth S. hielt sich einen großen Briefumschlag vor das Gesicht, während die Presse Fotos machte und filmte. Foto: GSCHWÄTZ

Deutschlandweites Medieninteresse. Foto: GSCHWÄTZ

Elisabeth S. hörte sich das Urteil ruhig an. Foto: GSCHWÄTZ

Elisabeth S. erhält eine schuldminderte Strafe wegen bedingter Schuldfähigkeit. Foto: GSCHWÄTZ

Die Kammer vermutet, dass Ole im Schlaf erwürgt wurde, damit er endlich still ist und sie schlafen könne. Foto: GSCHWÄTZ

Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf plädierte auf fahrlässige Tötung. Foto: GSCHWÄTZ

Foto: GSCHWÄTZ

Staatsanwalt Harald Lustig (rechts) hat in seinem Plädoyer ein höheres Urteil gefordert. Foto: GSCHWÄTZ

Foto: GSCHWÄTZ

Die Kammer hat sich ihr Urteil nicht leicht gemacht. Foto: GSCHWÄTZ

Foto: GSCHWÄTZ

Gut besuchte Zuschauerplätze. Nicht alle Besucher bekamen noch einen Platz und mussten draussen warten. Foto: GSCHWÄTZ

Foto: GSCHWÄTZ

Staatsanwalt Harald Lustig. Foto: GSCHWÄTZ

Foto: GSCHWÄTZ

Auch Freunde und Arbeitskollegen standen den Eltern des verstorbenen Ole T. (7) bei. Foto: GSCHWÄTZ

Alle Fotos: GSCHWÄTZ/Matthias Lauterer




Elisabeth S. wegen Totschlags zu 10 Jahren und 6 Monaten verurteilt

Über vier Monate erstreckte sich der Prozess gegen Elisabeth S. (70) aus Künzelsau, die sich wegen Totschlags an ihrem Ersatzenkel Ole T. (7) seit dem 27. November 2018 vor dem Landgericht Heilbronn verantworten musste. Im Zentrum steht eine Tat, die nicht nur das Ländle, sondern die gesamte Bundesrepublik wegen der Brutalität des Vorgehens der Ersatzoma erschütterte. Das gerichtsmedizinische Gutachten und die Spurensicherung brachten zu Tage, dass Elisabeth S. Ole erwürgt hat. Die Angeklagte nahm während des Prozesses auf Drängen des Richters die Verantwortung für den Tod des Jungen auf sich. Ansonsten aber weiß sie nichts über die eigentliche Tat zu berichteten, da sie sich scheinbar nicht daran erinnern kann. Falschaussagen reihen sich aneinander wie eine Perlenschnur, wie es zum Erstickungstod des Jungen kam. Sie könne es sich nicht erklären, sie liebe Ole doch, aeusserte sie immer wieder während des Verfahrens.

Während des Prozesses hat die Kammer ihr Möglichstes getan, auch im Hinblick auf die Eltern, die Tat vollständig aufzuklären, sprich, auch das Motiv der Tat und den genauen Tathergang herauszubekommen. Man scheiterte jedoch immer wieder an dem Unvermögen von Elisabeth S.. Am Ende des Prozesses, stand die alles entscheidende Frage im Zentrum: Wie psychisch und physisch krank ist Elisabeth S.? Denn diese Frage hat Auswirkungen auf das Strafmaß.

Die Kammer kam heute zu dem Urteil, dass Elisabeth S. mildernde Umstände zu Teil werden, weil sie, so der Vorsitzende Richter Roland Kleinschroth, in ihrer Steuerungsfaehigkeit erheblich eingeschränkt war. Elisabeth S. wird daher wegen Totschlags zu 10 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt. Objektiv betrachtet habe sie aber einen Mord aus Heimtuecke in einem besonders schweren Fall begangen, so der Richter. Aber da sie krank sei, werde sie wegen Totschlags und nicht wegen Mordes verurteilt.

Während die Mutter von Ole T. bei der Urteilsverkuendung Tränen vergoss, blieb Elisabeth S. ruhig. „Sie sind wie ein Kind, dass die Augen verschließt, wenn es etwas angestellt hat, in der Hoffnung, dass es dann nicht passiert ist“, sagte Richter Kleinschroth an Elisabeth S. gerichtet. Es duerfe sich nie mehr wiederholen, dass Elisabeth S. das Vertrauen anderer Menschen ausnutze, betonte Richter Kleinschroth.

Bezüglich ihrer psychischen Erkrankung sagte Richter Kleinschroth, dass dieses „Zu-viel-werden“ sich wie ein roter Faden durch das Leben von Elisabeth S. ziehe. Aber sie sei stets darauf bedacht gewesen, die Fassade nach aussen hin aufrecht zu erhalten. Zum Tatzeitpunkt seien viele Belastungen zusammengekommen hinsichtlich der Entrümpelung des Kellers, der Planung ihres 70. Geburtstag, dem Japanurlaub ihrer Brüder und der Krankheit ihres Sohnes. „Sie haben die Neigung zum Problemesammeln entwickelt und die Panik davor, dass anderen Ihr psychisch schlechter Zustand auffällt“, so der Richter. Elisabeth S. sei ein „Clown, der nach aussen lacht und innerlich weint“.  Aber eine alleinige mittelschwere Depression haette nicht gereicht, eine verminderte Schukdfaehigkeit anzuerkennen. Zusätzlich seien jedoch Veränderungen im Gehirn im MRT sichtbar gewesen.

Laut Meinung der Kammer hat Elisabeth S. genau gewusst, was sie gemacht hat, als sie seinen Hals zugedrueckt hat. In dieser Nacht habe sich Elisabeth S. hineingesteigert in diesen Zustand, allem und allen nicht mehr gerecht werden zu koennen, zumal Ole nun auch nicht mal mehr baden wollte bei ihr an diesem Abend. Ole lag auf dem Rücken und habe vermutlich zu laut geatmet, rekonstruiert die Kammer. „Und Sie liegen neben ihm und wollen auch schlafen, es klappt aber wieder mal nicht. Und dann entscheiden sie, letztendlich selbst fuer Ruhe zu sorgen.“

Hinsichtlich ihrer Darstellung, dass Sie Ole nur helfen wollte, sagte er: „Sie haben sich eine Geschichte überlegt, die zu Ihrem Selbstbild als Helfende passt.“

Sie sei keine Killeroma, aber sie sei diejenige, die einen arglosen und wehrlosen Jungen umgebracht hat. Sie habe diesen Umstand der Arg- und Wehrlosigkeit aber nicht bewusst ausgenutzt, sondern wollte in dem Moment nur ihre Ruhe haben, so die Einschätzung der Kammer. Aber sie habe den Tod billigend in Kauf genommen. Das sei keine Fahrlässigkeit, sondern Vorsatz gewesen. „Ole hatte überhaupt keine Chance, seinem Tod zu entgehen.“ Es sei zudem ein Vertrauensbruch gewesen, „der groesser, schlimmer, brutaler nicht haette sein koennen“.

Richter Roland Kleinschroth kritisierte überdies scharf die Angriffe gegen Anke Stiefel-Bechdolf, die Verteidigerin von Elisabeth S., die es am Rande des Verfahrens gab.

 




Elisabeth S.: Richter lehnt Antrag auf Aussetzung des Verfahrens ab – Mordmerkmal Heimtücke möglicherweie gegeben

Die erste Stunde am vergangenen Donnerstag, den 04. April 2019, beanspruchte er für sich. Roland Kleinschroth, der Vorsitzende Richter im Verfahren um Elisabeth S. machte es nicht kurz, sondern sehr ausführlich, als er begründete, warum die Anträge, die Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf stellte, abgelehnt werden. Unter anderem beantragte Anke Stiefel-Bechdolf die Aussetzung des Verfahrens, um das Krankheitsbild von Elisabeth S. anhand weiterer Untersuchungen zu präzisieren.

Kleinschroth ging auf die Kritik ein, dass die Befragung von Elisabeth S. von Gutachter Dr. Thomas Heinrich lediglich 1,5 Stunden dauerte. Er verwies auf die hohe Sachkenntnis Heinrichs: „Er ist forensisch erfahren, auch im Hinblick auf Menschen in einem höheren Lebensalter.“ Zudem habe Heinrich auf die Kritik und auch auf die veränderte Sachlage nach dem MRT-Befund reagiert, eine mündliche Erklärung sowie eine ergänzende schriftliche Stellungnahme sei erfolgt. Zudem habe er sein Urteil über Elisabeth S. revidiert. Nun sei nicht mehr nur eine leichte, sondern eine mittelschwere Depression mit einer eingeschränkten Steuerungsfähigkeit denkbar. Zudem betonte Kleinschroth, dass in dieser Befragung, der so genannten Exploration, „jeder Angeklagte den Umfang seiner Aussagen selbst bestimmt“. Das heißt: Heinrichs Rolle sei dabei nicht, nachzufragen und auf Widersprüche hinzuweisen, sondern lediglich eins zu eins festzuhalten, was Elisabeth S. über sich selbst und die Tatnacht berichtet.

Richter Kleinschroth verwies darauf, dass auch die Kammer ihr möglichstes zur Aufklärung des Sachverhalts getan habe. Auf Antrag von Stiefel-Bechdolf seien weitere Zeugen gehört worden. Auch die Gesundheitsakte der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd sei herangezogen worden. Er betonte aber, dass die „Amtsaufklärungspflicht“ im Mittelpunkt stehe. Sprich: Es geht darum, am Ende ein angemessenes Urteil und Strafmaß aussprechen zu können und nicht darum, zu erforschen, welche Grunderkrankung vorliegen könnte. Von Demenz, Angstzuständen und einer psychotischen Depression wird an dieser Stelle gesprochen. Es sei ein sehr weites Feld, was es hier zu untersuchen gelte und schlicht und ergreifend zur „weiteren Sachaufklärung nicht erforderlich“ sei.

Richter Kleinschroth bereits die Möglichkeiten eines Strafmaßes. Niedere Beweggründe als Mordmerkmal sieht er nicht gegeben, wohl aber vorstellbar wäre das Mordmerkmal der Heimtücke, da nach dem gerichtsmedizinischen Gutachten keine Abwehrspuren seitens Ole T. (7) festgestellt werden konnten.

Das Urteil soll am Montag, den 08. April 2019, gegen 10 Uhr, verkündet werden.

 

 

 




Elisabeth S.: Was geschah mit den Einschlaftropfen?

Wird das Gericht Elisabeth S. am Montag, den 08. April 2019, wegen Mordes oder wegen verlässiger Tötung verurteilen oder wählt die Kammer einen Mittelweg, etwa Totschlag (schließt Mordmerkmale aus)? Mord aus Heimtücke stand im Raum. Heimtücke unter anderem deshalb, weil der kleine Ole arg- und wehrlos gewesen sei, so Nebenklägervertreter Jens Rabe. Weil er Vertrauen zu ihr als seiner Ersatzoma hatte. Und weil er eventuell geschlafen hat, als sie ihn zu würgen begann. Auffällig ist, dass es laut der Gerichtsmedizin keine Abwehrspuren gibt. Die Kriminalpolizei fand auch keine Zeichen einer Auseinandersetzung oder eines Kampfes im Haus. Es gäbe noch viele offene Fragen, die vermutlich unbeantwortet bleiben im Rahmen des Verfahrens, sagte Staatsanwalt Harald Lustig am vergangenen Donnerstag in seinem Plädoyer. Unter anderem, welchem Zweck diente das relativ große Küchenmesser auf der Kommode mitten im Flur? Warum war die Badewanne voll gefüllt mit Wasser ohne Badezusatz gefüllt? Warum lag der tote Ole in der randvoll mit Wasser gefüllten Wanne? Und: Wohin sind eigentlich die 60 bis 80 Tropfen des Antidepressivums Trimipramin hinversickert, die in dem Fläschchen fehlten, das man in dem Haus von Elisabeth S. gefunden hatte? Dieses Mittel diente nicht nur als Antidepressivum, sondern auch als Einschlafhilfe. In diesem Rahmen wurde es Elisabeth S. von ihrer Hausärztin zur Einnahme verschrieben. Nur: Bei der Haarprobe, die man von Elisabeth S. untersuchte, fanden sich keine Medikamentenrückstände. Anscheinend sollen auch bei Ole keine Medikamentenrückstände bei der Obduktion gefunden worden sein. Einschlaftropfen können jedenfalls einen tieferen Schlaf begünstigen und könnten auch erklären, warum es keine Abwehrspuren gab.

Das Gericht wird bemüht sein, ein faktensicheres Urteil zu fällen, auch, um zu vermeiden, dass Anke Stiefel-Bechdolf, die Verteidigerin von Elisabeth S.,  Revision einlegt. Daher wird die Kammer spekulative Ansätze nicht bemühen. Ob die Beweise für Mord aus Heimtücke, wie es der Nebenklägervertreter Jens Rabe fordert, ausreichen, wird das Gericht am Montag  beantworten. Jede überraschende Tötung kann als Mord aus Heimtücke ausgelegt werden. Staatsanwalt Harald Lustig drückte es sehr deutlich in seinem Plädoyer aus: „Sie haben ihn getötet und auch töten wollen.“ Strafmildernd dürfte sich auswirken, dass Elisabeth S. psychisch und physisch nicht gesund ist.

 




Elisabeth S.: Eiskalter Mord oder geistig krank? Emotionen kochen vor Gericht hoch

Der Fall Elisabeth S. neigt sich dem Ende zu. Am Montag, den 08. April 2019, soll das Urteil gefällt werden in einem Fall, der, so Staatsanwalt Harald Lustig, „für bundesweites Entsetzen gesorgt“ habe. Er, selbst Familienvater, sieht diese Tat – Elisabeth S. hat ihren Zieh-Enkel Ole T. (7) erwürgt (wir berichteten) – als „besonders erbarmungslos“ an, eine in seinen Augen „unfassbare Tat. Auch Nebenklägervertreter Jens Rabe, der die Eltern von Ole T. in dem Gerichtsverfahren vertritt, formuliert in seinem Plädoyer am heutigen Donnerstag, den 04. April 2019, was nach wie vor trotz der mittlerweile eindeutigen Beweise schwer zu glauben ist: „Ole wurde ermordet von Oma Elisabeth.“ Auch Anke Stiefel-Bechdolf, die Verteidigerin von Elisabeth S., fragt in ihrem Plädoyer: „Sitzt neben mir eine Bestie? Eine Killer-Oma?“

Warum musste Ole sterben?

Die Emotionen sind heute noch einmal hochgekocht in einem Fall, der ungewöhnlich ist, weil nach wie vor das Tatmotiv für das Erwürgen des Jungen unklar ist. Dieser Leerstelle scheint nicht nur die Eltern schwer zu belasten, sondern auch Staatsanwalt Lustig, Nebenklägervertreter Rabe und Verteidigerin  Stiefel-Bechdolf. Warum musste Ole sterben? Alle haben sich laut eigenen Aussagen erhofft, dass diese Leerstelle, dieser blinde Fleck, verschwindet. Aber er ist noch da. Umso schwerer ist es nun, zu einem Urteil zu finden. Hier weichen die Vorstellungen der einzelnen Parteien weit auseinander.

Während Nebenklägervertreter Rabe den Tatbestand des Mordes aus Heimtücke (es gab keine Abwehrverletzungen) und niederen Beweggründen für erfüllt hält und für eine volle Schuldfähigkeit plädiert, was lebenslange Haft für Elisabeth S. bedeuten würde, plädierte Anke Stiefel-Bechdolf auf fahrlässige Tötung. Laut dem Juristenportal dejure.org ist hier ein Strafmaß von maximal fünf Jahren Gefängnis vorgesehen. Staatsanwalt Lustig wiederum nahm den Mittelweg zwischen den beiden sehr konträren Positionen ein. Auch er sah, wie Rabe, das Mordmerkmal (niedere Beweggründe / Verlustangst) gegeben, erkannte aber auch eine verminderte Schuldfähigkeit, unter anderem wegen einer verringerten Steuerungsfähigkeit aufgrund ihrer psychischen Erkrankung, an. Als strafmildernd gab er das hohe Alter von Elisabeth S. an, dass sie strafrechtlich bislang noch nicht verurteilt worden sei, dass sie die Hauptverantwortung der Tat übernommen habe sowie ihre Depression (sein vorgeschlagenes Strafmaß: 13 Jahre).

Am Geisteszustand von Elisabeth S. scheiden sich die Geister

Das ist auch das Casus knaxus in diesem Fall.Wie krank war beziehungsweise ist Elisabeth S. wirklich und lässt sich mit einer psychischen Erkrankung, wie sie sie vermutlich hatte (mittlere Depression) eine solche Tat erklären? Sehr anschaulich illustriert Staatsanwalt Lustig in seinem Plädoyer, wie lange 30 Sekunden sind – indem er im Gerichssaal 30 Sekunden schweigt. Er möchte damit veranschaulichen, wie lange erst drei Minuten sind – drei Minuten, die Elisabeth S. ihren Zieh-Enkel durchgängig gewürgt haben muss, bis er schließlich erstickt ist (gerichtsmedizinisches Gutachten). Seiner Meinung nach hat Elisabeth S.  Ole T. vorsätzlich getötet, weil sie Angst gehabt habe, ihn zu verlieren. Für ihn hat sich damit das Tatmotiv seit Eröffnung des Prozess am 27. November 2018, nicht verändert. Seiner Einschätzung nach ist Elisabeth S. eine „clevere Schauspielerin“, so wie es auch auch die Zeugin M. geschildert habe. Auch der Sohn von Elisabeth S., Stephan S., habe sich hier vor Gericht nicht gut verkauft. Dabei nahm Lustig Bezug auf die Aussage des Sohnes, dass er sich von der Kammer ungerecht behandelt gefühlt habe. Lustig  argumentierte, dass der Sohn durch seine „Wehleidigkeit“ aufgefallen sei, so wie sie auch Elisabeth S. gezeigt habe („gewisser Hang zum Selbstmitleid“). Zudem sei sein „ständiges Taktieren“ auffällig gewesen.

Lustig bedauert, dass man über den konkreten Tathergang „nicht mehr als am Anfang wisse“. Lustig wie auch Rabe verurteilen die vorangegangenen Falschaussagen von Elisabeth S. aufs Schärfste. „Besser wäre gewesen, wenn Sie geschwiegen hätten“, sagte Lustig. Dem stimmte Verteidigerin Stiefel-Bechdfolf zu. Lustig appellierte nochmal an das Gewissen von Elisabeth S., als er sagte: „Ihren eigenen Sohn wollten Sie nicht verlieren. Warum konnten Sie gegenüber der Familie T. nicht ebenso rücksichtsvoll sein?“ Es bleibe nun weiterhin unklar, so Lustig, „was in der Tatnacht passiert“ sei.

Ole womöglich im Bett ermordet

Er sowie Nebenklägervertreter Rabe vermuten anhand der Indizien, dass der Junge im Bett erwürgt wurde. Elisabeth S. schweigt, sagt nur zum Schluss, dass ihr „alles sehr, sehr leid“ tue. Offensichtlich habe, so Lustig,Elisabeth S. „schwer damit zu tun, die Schuld auf sich zu nehmen, was sie getan“ habe. Und genau an diesem Punkt setzt Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf ein. Nach 40 Jahren Berufstätigkeit habe sie in diesem Verfahren den „Super-Gau“ erlebt. Sie habe ebenso versucht, den Fall gänzlich aufzuklären, um auch das Motiv herauszufinden. Aber mittlerweile sei sie zu der Erkenntnis gelangt, dass Elisabeth S. tatsächlich nicht mehr wisse, was passiert ist in dieser Tatnacht. „Ich will denen doch sagen, dass ich es nicht war“, soll Elisabeth S. immer wieder gesagt haben, als schon längst anhand der Faktenlage feststand: Sie hat Ole erwürgt. Stiefel-Bechdolf sieht in ihrer Mandantin keine clevere Schauspielerin, sondern eine „kranke Frau, die noch kränker wird“. „Sie versteht nicht“, so einfach sei die Wahrheit: „Wir haben es mit einer schwer kranken Frau zu tun, die nicht psychisch krank sein will.“ Elisabeth S. habe sich in einer „psychopathischen Ausnahmesituation“ befunden. „Schwere diffuse Hirnschädigungen“ seien durch das MRT sichtbar geworden. Fakt sei: „Die Tat steht in absolutem Widerspruch zu all dem, was diese Frau ausmacht.“

„Wir werden Zeit unseres Lebens unter dieser bestialischen Tat leiden“, sagte Jens T., der Vater von Ole T., vor Gericht. Und: „Wir können nur hoffen, dass sie als die Mörderin verurteilt wird, die sie ist.“

Aufgrund der „sehr gegensätzlichen Plädoyers“, so der Vorsitzende Richter Roland Kleinschroth, erfolge nun eine „sehr ausgewogene Beratung“. Am Montag, um 10 Uhr, soll das Urteil gesprochen werden.

 




Richter Kleinschroth: Platzen des Prozesses wäre eine Katastrophe

Der Erste Vorsitzende Richter, Roland Kleinschroth, schloss den 12. Verhandlungstag (15. März 2019) mit einer Frist zur Stellung von weiteren Beweisanträgen. Gemäß Paragraf 244 Absatz 6 StPO wird die Frist bis zum nächsten Verhandlungstag gesetzt, den 04. April 2019.

„Eins ist klar: Wenn am 04. April noch Beweisanträge kommen sollten, dann kann man mit größter Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass das Verfahren tatsächlich platzt“, betont Kleinschroth. „Was ich nicht nur als Kammer als Katastrophe empfinde, ich empfinde es auch als Katastrophe für Frau S.. Was es für Familie T. bedeuten würde, das kann ich nicht in Worte fassen.“ Er hoffe, dass man am 04. April 2019 ziemlich zeitnah zu den Plädoyers komme. Kleinschroths abschließende Worte zum 12. Verhandlungstag: „Die Kammer hat, egal was wir uns schon haben alles vorwerfen lassen dürfen, in den letzten Wochen mehr als das Obligatorische getan, um das Verfahren zu Ende zu bringen.“




Elisabeth S.: Auffälliges MRT – Sachverständiger revidiert sein Gutachten

Auffälliges MRT

Nachdem Dr. Thomas Heinrich sein psychologisches Gutachten vorgetragen hatte, wurde dieses stark kritisiert von Anke Stiefel-Bechdolf, der Verteidigerin von Elisabeth S. (wir berichteten). Stiefel-Bechdolf pochte nun auf ein MRT, das Aufschluss darüber geben sollte, ob und wenn ja, welche Veränderungen es in dem Gehirn von Elisabeth S. gibt.
Ein organisches Psycho-Syndrom sollte ausgeschlossen werden.
Das MRT wurde in der Gemeinschaftspraxis für diagnostische Radiologie in Mutlangen gemacht. Aus dem Befund geht nun hervor, dass Elisabeth S. nachweislich an einer ausgeprägten zerebrovaskulären Enzephalopathie leidet. Das bedeutet, dass Elisabeth S. Anzeichen einer Demenz zeigen könne. „Diese Bildgebung hat ohne Zweifel einen Erkenntnisgewinn ergeben“, so Dr. Heinrich. Es sei bei Elisabeth S. anfangs „kein Krankheitsbild fassbar gewesen. Das Ergebnis hat mich überrascht.“ Auf den MRT-Bildern ist ein Querschnitt des Gehirns von Elisabeth S. zu sehen. Ringsum an den Seiten des Gehirns seien weiße Flächen zu sehen. Diese weißen Flächen sie bei Demenzkranken zu finden.
„Die vaskulären Schäden sind da und können Einfluss nehmen“, sagt Heinrich. So gebe es Menschen, die hochgradig dement seien, aber in der Bildgebung nichts Auffälliges zu finden sei. Jedoch würde es auch Menschen geben, bei denen es anders herum sei. Bei Elisabeth S. seien die „Kriterien für eine Demenzerkrankung nicht erfüllt“, erklärt der Sachverständige, da sich keine kognitiven Einschränkungen fassen lassen und auch keine Anhaltspunkte für soziale Auffälligkeiten vorhanden seien. Die Erkrankung von Elisabeth S. könne laut Dr. Heinrich Auswirkungen auf das Verhalten haben, aber nicht auf das Erinnerungsvermögen: „Es kommt unter Umständen eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit in Betracht beziehungsweise ist nicht ausschließbar.“ Auch eine eingeschränkte Impulskontrolle sei vorstellbar, aber kein Verlust der Impulskontrolle.

Dr. Heinrich erklärt, Elisabeth S. habe sich ihm gegenüber „gebremst geäussert“.
Er habe zunächst keine depressive Störung sehen können. Es sei möglich, dass Elisabeth S. „sich zusammengerissen“ habe, da sie bestimmte Inhalte Dr. Heinrich gegenüber nicht erwähnt habe. „Ich kann niemanden dazu zwingen. Frau S. hat sich präzise aber knapp geäußert und das kann ich nicht hinterfragen.“, so Heinrich.

// Eingeschränkte Schuldfähigkeit nicht ausgeschlossen //

In seinem ersten Gutachten, das er über Elisabeth S. erstellt hat, distanzierte er sich stark von dem Thema Depression. Seines Erachtens wäre, wenn überhaupt, dann nur eine sehr leichte Depression vorhanden. Aufgrund der neuen Tatsachen und auch der Zeugenaussagen ist Dr. Heinrich nun der Meinung, dass Elisabeth S. an einer leichten bis mittelschweren Depression leidet. Das MRT zeige nun auch eine organische Depression und somit schließt Dr. Heinrich „eine eingeschränkte Schuldfähigkeit“ nicht aus.

// Sohn Stephan S.: Früher sehr blumiger Wortschaft, heute sehr eingeschränkter Wortschatz //
Sohn Stephan S. fügt bei seiner zweiten Vernehmung vor Gericht am 15. März 2019 noch hinzu, dass ihm im Rahmen der Auswertung des MRTs seiner Mutter noch eingefallen sei, dass sie früher schon teilweise mit sprachlichen Verständnisschwierigkeiten zu kämpfen hatte. So habe sie ein oder mehrere Wörter eines damals sehr bekannten Ohrwurms (Stephan S.: „vielleicht ein Lied von Helene Fischer“) immer anders verstanden als die anderen.

Auch sei ihm aufgefallen, dass seine Mutter früher immer einen sehr großen, blumigen Wortschatz gehabt habe, über die Jahre aber einen zunehmend eingeschränkteren Wortschatz.




JVA-Psychologin: Elisabeth S. hat keine Antwort darauf, was passiert ist

„Seit dem 30. April 2018 sehe ich Elisabeth S. regelmäßig zwischen ein bis zweimal die Woche. Montags zwischen 50 Minuten und einer Stunde. Donnerstags ist es ein kurzer Kontakt an der Zellentür, der manchmal bis zu 15 Minuten dauert“, berichtet Cornelia H., die als Psychologierätin in der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd tätig ist am 12. Verhandlungstag am 15. März 2019. Bei Elisabeth S. sei eine hohe Bedürftigkeit spürbar gewesen. Sie soll ihre Familie vermisst haben. „Ihre Depression ist ein Nährboden zur Anpassungsstörung“, so die Psychologierätin.

Der Zustand von Elisabeth S. sei „wellenförmig“ verlaufen, es ging ihr Mal besser und mal schlechter. Cornelia H. äußerte: „Als die Verhandlung losging, ging es ihr deutlich schlechter.“ Cornelia H. betonte während ihrer Aussage immer wieder, dass es nicht ihre Aufgabe sei, zu hinterfragen, sondern sie höre nur zu. In den Gesprächen zwischen den beiden soll es meist über Dinge, die das Hier und Jetzt betreffen, gegangen sein. Ab Mitte Dezember 2018 soll Elisabeth S. auch über die Verhandlungstage gesprochen haben. Sie konnte sich, laut der Psychologierätin, nicht erklären, was in der Tatnacht geschah. „Ich bin das nicht“, soll Elisabeth S. der Psychologierätin gegenüber immer wieder wiederholt haben. Cornelia H. berichtet während ihrer Aussage, dass Elisabeth S. viele Anfeindungen ertragen müsse. Sie würde sich aber auch Sorgen um ihre Familie machen. Auch sei ihr die „Not der Familie von Ole“ klar. Sie äußerte sich auch mit den Worten, dass sie „zwei Familien zerstört habe“. „Ich hatte niemals den Eindruck, dass Frau S. mir etwas vorspielt“, beschreibt Cornelia H. „sie hat niemals den Eindruck vermittelt, sie taktiere.“

Die Verhandlungstage seien sehr belastend für die 70-jährige Künzelsauerin. Sie wippe mit dem Oberkörper, massiere ihre Oberschenkel oder knete ihre Hände. Ihre Verzweiflung sei spürbar,  da sie selbst keine Antwort daruf habe, was passiert sei, erklärt Cornelia H.. Es schwirren ihr Fragen durch den Kopf, wie ihr Leben weitergehen solle, wie ihr Leben in Haft werde. Auch, wie sie die Haft gestalten soll und auch ob sie Kontakt nach außen haben werde. Aber die alltäglichen Dinge in der Haft sollen ihr laut der psychologischen Rätin schwerfallen. Schon beim Rapport-Zettel schreiben, hätte sie Angst, nicht das Richtige zu tun. „Frau S. hat deutlich länger gebraucht, in der JVA anzukommen. Anstatt der üblichen zwei bis drei Wochen hat Frau S. zwei Monate benötigt um sich einzugewöhnen“, erinnert sich Cornelia H..