Der Fall Elisabeth S. neigt sich dem Ende zu. Am Montag, den 08. April 2019, soll das Urteil gefällt werden in einem Fall, der, so Staatsanwalt Harald Lustig, „für bundesweites Entsetzen gesorgt“ habe. Er, selbst Familienvater, sieht diese Tat – Elisabeth S. hat ihren Zieh-Enkel Ole T. (7) erwürgt (wir berichteten) – als „besonders erbarmungslos“ an, eine in seinen Augen „unfassbare Tat. Auch Nebenklägervertreter Jens Rabe, der die Eltern von Ole T. in dem Gerichtsverfahren vertritt, formuliert in seinem Plädoyer am heutigen Donnerstag, den 04. April 2019, was nach wie vor trotz der mittlerweile eindeutigen Beweise schwer zu glauben ist: „Ole wurde ermordet von Oma Elisabeth.“ Auch Anke Stiefel-Bechdolf, die Verteidigerin von Elisabeth S., fragt in ihrem Plädoyer: „Sitzt neben mir eine Bestie? Eine Killer-Oma?“
Warum musste Ole sterben?
Die Emotionen sind heute noch einmal hochgekocht in einem Fall, der ungewöhnlich ist, weil nach wie vor das Tatmotiv für das Erwürgen des Jungen unklar ist. Dieser Leerstelle scheint nicht nur die Eltern schwer zu belasten, sondern auch Staatsanwalt Lustig, Nebenklägervertreter Rabe und Verteidigerin Stiefel-Bechdolf. Warum musste Ole sterben? Alle haben sich laut eigenen Aussagen erhofft, dass diese Leerstelle, dieser blinde Fleck, verschwindet. Aber er ist noch da. Umso schwerer ist es nun, zu einem Urteil zu finden. Hier weichen die Vorstellungen der einzelnen Parteien weit auseinander.
Während Nebenklägervertreter Rabe den Tatbestand des Mordes aus Heimtücke (es gab keine Abwehrverletzungen) und niederen Beweggründen für erfüllt hält und für eine volle Schuldfähigkeit plädiert, was lebenslange Haft für Elisabeth S. bedeuten würde, plädierte Anke Stiefel-Bechdolf auf fahrlässige Tötung. Laut dem Juristenportal dejure.org ist hier ein Strafmaß von maximal fünf Jahren Gefängnis vorgesehen. Staatsanwalt Lustig wiederum nahm den Mittelweg zwischen den beiden sehr konträren Positionen ein. Auch er sah, wie Rabe, das Mordmerkmal (niedere Beweggründe / Verlustangst) gegeben, erkannte aber auch eine verminderte Schuldfähigkeit, unter anderem wegen einer verringerten Steuerungsfähigkeit aufgrund ihrer psychischen Erkrankung, an. Als strafmildernd gab er das hohe Alter von Elisabeth S. an, dass sie strafrechtlich bislang noch nicht verurteilt worden sei, dass sie die Hauptverantwortung der Tat übernommen habe sowie ihre Depression (sein vorgeschlagenes Strafmaß: 13 Jahre).
Am Geisteszustand von Elisabeth S. scheiden sich die Geister
Das ist auch das Casus knaxus in diesem Fall.Wie krank war beziehungsweise ist Elisabeth S. wirklich und lässt sich mit einer psychischen Erkrankung, wie sie sie vermutlich hatte (mittlere Depression) eine solche Tat erklären? Sehr anschaulich illustriert Staatsanwalt Lustig in seinem Plädoyer, wie lange 30 Sekunden sind – indem er im Gerichssaal 30 Sekunden schweigt. Er möchte damit veranschaulichen, wie lange erst drei Minuten sind – drei Minuten, die Elisabeth S. ihren Zieh-Enkel durchgängig gewürgt haben muss, bis er schließlich erstickt ist (gerichtsmedizinisches Gutachten). Seiner Meinung nach hat Elisabeth S. Ole T. vorsätzlich getötet, weil sie Angst gehabt habe, ihn zu verlieren. Für ihn hat sich damit das Tatmotiv seit Eröffnung des Prozess am 27. November 2018, nicht verändert. Seiner Einschätzung nach ist Elisabeth S. eine „clevere Schauspielerin“, so wie es auch auch die Zeugin M. geschildert habe. Auch der Sohn von Elisabeth S., Stephan S., habe sich hier vor Gericht nicht gut verkauft. Dabei nahm Lustig Bezug auf die Aussage des Sohnes, dass er sich von der Kammer ungerecht behandelt gefühlt habe. Lustig argumentierte, dass der Sohn durch seine „Wehleidigkeit“ aufgefallen sei, so wie sie auch Elisabeth S. gezeigt habe („gewisser Hang zum Selbstmitleid“). Zudem sei sein „ständiges Taktieren“ auffällig gewesen.
Lustig bedauert, dass man über den konkreten Tathergang „nicht mehr als am Anfang wisse“. Lustig wie auch Rabe verurteilen die vorangegangenen Falschaussagen von Elisabeth S. aufs Schärfste. „Besser wäre gewesen, wenn Sie geschwiegen hätten“, sagte Lustig. Dem stimmte Verteidigerin Stiefel-Bechdfolf zu. Lustig appellierte nochmal an das Gewissen von Elisabeth S., als er sagte: „Ihren eigenen Sohn wollten Sie nicht verlieren. Warum konnten Sie gegenüber der Familie T. nicht ebenso rücksichtsvoll sein?“ Es bleibe nun weiterhin unklar, so Lustig, „was in der Tatnacht passiert“ sei.
Ole womöglich im Bett ermordet
Er sowie Nebenklägervertreter Rabe vermuten anhand der Indizien, dass der Junge im Bett erwürgt wurde. Elisabeth S. schweigt, sagt nur zum Schluss, dass ihr „alles sehr, sehr leid“ tue. Offensichtlich habe, so Lustig,Elisabeth S. „schwer damit zu tun, die Schuld auf sich zu nehmen, was sie getan“ habe. Und genau an diesem Punkt setzt Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf ein. Nach 40 Jahren Berufstätigkeit habe sie in diesem Verfahren den „Super-Gau“ erlebt. Sie habe ebenso versucht, den Fall gänzlich aufzuklären, um auch das Motiv herauszufinden. Aber mittlerweile sei sie zu der Erkenntnis gelangt, dass Elisabeth S. tatsächlich nicht mehr wisse, was passiert ist in dieser Tatnacht. „Ich will denen doch sagen, dass ich es nicht war“, soll Elisabeth S. immer wieder gesagt haben, als schon längst anhand der Faktenlage feststand: Sie hat Ole erwürgt. Stiefel-Bechdolf sieht in ihrer Mandantin keine clevere Schauspielerin, sondern eine „kranke Frau, die noch kränker wird“. „Sie versteht nicht“, so einfach sei die Wahrheit: „Wir haben es mit einer schwer kranken Frau zu tun, die nicht psychisch krank sein will.“ Elisabeth S. habe sich in einer „psychopathischen Ausnahmesituation“ befunden. „Schwere diffuse Hirnschädigungen“ seien durch das MRT sichtbar geworden. Fakt sei: „Die Tat steht in absolutem Widerspruch zu all dem, was diese Frau ausmacht.“
„Wir werden Zeit unseres Lebens unter dieser bestialischen Tat leiden“, sagte Jens T., der Vater von Ole T., vor Gericht. Und: „Wir können nur hoffen, dass sie als die Mörderin verurteilt wird, die sie ist.“
Aufgrund der „sehr gegensätzlichen Plädoyers“, so der Vorsitzende Richter Roland Kleinschroth, erfolge nun eine „sehr ausgewogene Beratung“. Am Montag, um 10 Uhr, soll das Urteil gesprochen werden.