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Zellengenossin von Elisabeth S. hat sich erhängt

Am 12. Verhandlungstag, den 15. März 2019, im Prozess gegen Elisabeth S. sprachen am Nachmittag Cornelia H., die Psychologierätin der Justizvollzugsanstalt (JVA) Schwäbisch Gmünd und Carola M., die zweite Stockwerksbeamtin der JVA.

Nachdem Cornelia H. während ihrer Aussage in einem beiläufigen Satz erwähnt hatte, dass die Zellengenossin von Elisabeth S. im September 2018 einen Suizid begangen hatte, blickten alle Anwesenden mit gerunzelter Stirn und leicht erschrocken auf. Das war neu. Auch für die Kammer. Der Erste Vorsitzende Richter, Roland Kleinschroth, hakte nach. Man hatte sich nicht verhört. Bis auf Anke Stiefel-Bechdolf, die Verteidigerin von Elisabeth S., wusste anscheinend niemand etwas von diesem Vorfall.

Carola M. war mit dabei, als Elisabeth S. ihre Zellengenossin fand. „Es passierte während des Hofgangs“, erinnert sich Carola M.. Nach dem etwa einstündigen Hofgang soll Elisabeth S. in Begleitung von Carola M. zurück zu ihrer Zelle gegangen sein. Als die Stockwerksbeamtin die Zelle aufschloss, soll Elisabeth S. eingetreten sein und ihre Zellengenossin „hängend vorgefunden“ haben. „Frau S. schrie“, so Carola M.. Was Elisabeth S. nach dem Schrei getan habe, wisse sie nicht mehr, denn Carola M. schnitt die Zellengenossin frei und leistete Erste Hilfe, während JVA-Beamten zur Hilfe eilten. Auch Mitinhaftierte fanden sich als „Schaulustige“ in und an der Zelle ein. RichterKleinschroth sagte eindringlich, dass die JVA solche Vorfälle unbedingt der Kammer melden müsse.

Carola M. und ihre Kollegin Frau B., die heute nicht anwesend sein konnte, hatten fast täglich Kontakt zu Elisabeth S. „Nach dem Suizid der Zellengenossin war unser Kontakt nicht mehr ganz so intensiv“, sagt Carola M.. „Vom Hörensagen von Frau B. weiß ich, dass Frau S. einen sehr verwirrten Eindruck machte“, erzählt M. Sie sollen Elisabeth S. geraten haben, ihren Mitgefangenen nicht zu erzählen, wieso sie in der JVA sei. Elisabeth S. soll sich auch geäußert haben, dass sie nicht wisse wie sie das hier (die JVA) aushalten solle. „Sie hat den untersten Stand“, so M. und erwähnt, dass Elisabeth S. Drohungen von ihren Mitgefangenen bekam. Man solle sie an den „Baum hängen“ oder sie gehöre „abgestochen“. Laut Carola M. soll Elisabeth S. Frau B. gegenüber immer wieder gesagt haben, dass sie Ole nie was antun wollte und sie verstehe nicht, wie das passieren konnte. Ole sei wie ihr eigener Enkel gewesen und sie habe nie Verlustängste geäußert.

„Frau S. ist ein Einzelgänger“, berichtet die Stockwerksbeamtin. Elisabeth S. soll immer sehr darauf bedacht gewesen sein, dass sie in keine Probleme mit ihren Mitgefangenen gerate. Sie verhalte sich „niemals aggressiv“, sei die Erste beim Duschen, hole ihr Mittagessen immer ab und gehe in den Hof. „Zum Sport darf Frau S. aus Sicherheitsgründen nicht.“

 




Ole bekommt ein Gesicht

Der dritte Verhandlungstag am 05. Dezember 2018 am Landgericht Heilbronn im Prozess um Elisabeth S. endet nach 49 Minuten. Staatsanwalt Lustig kritisiert Pflichtverteidigerin Stiefel-Bechdolf wegen ihrer Zeugenbefragung von vergangenen Freitag. Zudem möchte er eine neue Zeugin in dem Prozess vorladen, die etwas sagen könne „zu der Wesensänderung“ von Elisabeth S.. Zudem wurden die Videos des Tatorts gezeigt, in denen auch der tote Ole in Nahaufnahme zu sehen ist.

Um seinen Kopf herum lag Spielzeug

Kriminalkommissar Oliver W., (28), der die Videos am Tatort gemacht hat, hat die Videos vor Gericht kommentiert. Das erste Video zeigt den gepflegten Garten des kleinen Einfamilienhäuschens. Nicht alle Kellerfenster waren verschlossen. Mindestens eines war gekippt. Die Terrasse war aufgeräumt, der Vorhang mit Blick in das Wohnzimmer war halb zur Seite geschoben, so dass man in das Wohnzimmer sehen konnte. Es gab keine Einbruchsspuren.
Das zweite Video zeigt unter anderem den Hauseingang und den Keller. Im Flur stand eine grüne Gießkanne. Der Keller schien, so W., als „Ablageort“ für diverse Gegenstände zu dienen. Viele Kisten mit Kleidung standen in Reih und Glied in Regalen im Keller, auch diverse Kleiderständer mit Kleidern befanden sich in den Kellerräumen. Daneben diverse Bücher, Koffer, Konserven, andere Lebensmittel wie Mehl und Schokolade. Die Räumlichkeiten wirkten nicht vollgemüllt, da alles nach einer gewissen Ordnung aufgeräumt war, aber Elisabeth S. schien viel gesammelt und aufgehoben zu haben.
Das dritte Video zeigt den toten Ole (7) im Wohnzimmer liegend. Die Leiche war weitestgehend mit einem weißen Tuch abgedeckt. Lediglich der Kopf lag frei. Ole hatte kurze braune Haare. Seine Haut war leicht bläulich verfärbt, ebenso die Lippen. Um seinen Kopf herum lag Spielzeug. „Aus Pietätsgründen“ werde auf die Präsentation von Obduktionsfotos des Jungen verzichtet, so der Vorsitzende Richter Roland Kleinschroth. Er betonte allerdings, dass es wichtig sei, die Videos zu zeigen, „solange wir nicht genau wissen, was passiert ist“.
Was hat dieses Küchenmesser im Flur zu suchen?
W. filmte auch das Obergeschoss. Auffällig war ein größeres metallfarbenes Küchenmesser, das im Flur im Obergeschoss auf einer Kiste lag. Es schien unbenutzt, aber völlig deplatziert. Die Frage drängt sich auf: Wurde Ole damit möglicherweise bedroht?
Im Schlafzimmer war der Rolladen bei Tatortbegehung heruntergelassen. Die Bettwäsche war zerwühlt, als ob jemand darin geschlafen hätte. Entgegen der Erzählungen der Eltern war der Rolladen im oberen Badezimmer nicht heruntergelassen.
Ein lilafarbenes Handtuch hing über dem Waschbecken. Die Badewanne war fast bis zum Rand mit klarem Wasser gefüllt.
Staatsanwalt kritisiert Verteidigerin
Elisabeth S. zeigte bei der Präsentation der Filme nahezu keine Regung. Die Eltern von Ole waren heute wie auch am vergangenen Freitag nicht anwesend. Die Pflichtverteidigerin von Elisabeth S., Anke Stiefel-Bechdolf, war heute krankheitsbedingt ebenfalls nicht anwesend, weswegen die Zeugen, die man heute eigentlich hätte noch befragen wollen, nun zu einem anderen Zeitpunkt geladen werden. Staatsanwalt Harald Lustig kritisierte die abwesende Stiefel-Bechdolf wegen ihrer Zeugenbefragung am vergangenen Freitag. Eine Mitinhaftierte von Elisabeth S. wurde an diesem Freitag vor Gericht befragt (wir berichteten) und sagte aus, dass Elisabeth S. ihr gestanden habe, den Jungen erwürgt zu haben. Lustig kritisierte in diesem Zusammenhang, dass Stiefel-Bechdolf  sich in ihrer Zeugenbefragung unter anderem auf Berichte des Fernsehsenders Welt (früher N-TV) berief, die in der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd gelaufen wären. Lustig sieht es kritisch, sich auf Berichte zu beziehen, deren Inhalt im Gerichtssaal nicht direkt nachprüfbar seien.
Zusätzliche Zeugin soll geladen werden
Am Ende des heutigen Verhandlungstages plädierte Staatsanwalt Lustig noch dafür, eine weitere Zeugin vorzuladen, da diese Angaben machen könne bezüglich einer „Wesensänderung“ von Elisabeth S.. Richter Kleinschroth wollte sich hierzu noch nicht festlegen.