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Betreten des Heiligenwaldes untersagt

Im Bereich der Stadt Forchtenberg, der Gemeinde Zweiflingen und dem Öhringer Stadtteil Ohrnberg südlich des Kochers – im Heiligenwald und den angrenzenden Waldungen – findet nach Angaben des Landratsamtes Hohenlohekreis am Samstag, den 05. Dezember 2020, eine revierübergreifende Ansitzdrückjagd auf Schalenwild statt. Zum Schutz aller Waldbesucher wird daher an diesem Tag in der Zeit von 9 bis 14.30 Uhr das Betreten des genannten Waldgebiets untersagt (gemäß § 38 Absatz 1 Landeswaldgesetz Baden-Württemberg). Das Betretungsverbot gilt für alle Waldwege und alle Waldflächen.

Zur eigenen Sicherheit und zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sollen die Hinweisschilder und Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den durch den Wald führenden Straßen strikt eingehalten werden. Außerdem muss mit plötzlichem Wildwechsel und jagenden Hunden gerechnet werden.

Revierübergreifende Drückjagden sind laut der obersten Jagdbehörde Baden-Württembergs eine Präventionsmaßnahme gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) und dienen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Sinne des § 10 Absatz 4 Corona-Verordnung des Landes.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Hohenlohekreis




Drückjagd in Niedernhall, Weißbach & Neufels

Ab Donnerstag, den 21. November 2019, bis Sonntag, den 24. November 2019, wird in Niedernhall eine Drückjagd durchgeführt. Die Jäger bitten darum, den Wald zu dieser Zeit nicht zu betreten. Es wird auch gebeten, den Bereich Guthof – Hermersberg – Waldzimmern besonders vorsichtig zu befahren, um Wildunfälle zu vermeiden.

Quelle: Bekanntmachungsblatt der Stadt Niedernhall

 




Betreten des Waldes wegen Drückjagd kurzzeitig untersagt

Am Samstag, den 16. November 2019, findet im Bereich der Gemeinden Forchtenberg, Weißbach, Schöntal und Jagsthausen zwischen Kocher und Jagst (im Klosterwald und den angrenzenden Waldungen) sowie nördlich der Jagst (Oberkessach, Aschhausen, Winzenhofen) eine revierübergreifende Drückjagd auf Reh- und Schwarzwild statt.

Zum Schutz aller Waldbesucher wird daher am kommenden Samstag, den 16. November 2019, in der Zeit von 8 bis 14 Uhr das Betreten des oben genannten Waldgebietes zwischen Kocher und Jagst sowie nördlich der Jagst untersagt (gemäß § 38 Absatz 1 Landeswaldgesetz Baden-Württemberg).

Das Verbot des Betretens gilt für alle Waldwege und alle Waldflächen.

Im Bereich der Drückjagd wird die Geschwindigkeit auf den öffentlichen Straßen auf 50 Km/h begrenzt, da mit plötzlichem Wildwechsel und querenden Hunden gerechnet werden muss.
Um 14.00 Uhr wird am Neusaßer Wäldchen das erlegte Wild zur Strecke gelegt und verblasen. Interessierte sind dazu herzlich eingeladen. Auch der Erwerb von Wild ist am Streckenplatz bei den Forstbediensteten möglich.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises

 




Taläcker und Lipfersberg: Waldspaziergänge verboten

Drückjagd auf Schwarzwild und Rehwild im Wald bei Taläcker und Lipfersberg.

Aus Sicherheitsgründen wird daher das Betreten des Stadt- bzw. Staatswaldes rund um den Bereich Taläcker und Lipfersberg am Samstag den 12. Januar 2019, zwischen 8 und 16 Uhr zum Schutze aller Waldbesucher untersagt (gemäß § 38 Absatz 1 Landeswaldgesetz).

Es wird darum gebeten, die Hinweisschilder und Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den Waldstraßen zur eigenen Sicherheit und zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer einzuhalten. Autofahrer müssen in diesem Bereich mit plötzlichem Wildwechsel rechnen.

Das Verbot gilt für alle Waldwege und alle Waldflächen. Es gilt nicht für die an der Drückjagd beteiligten Personen.

Quelle: Pressemitteilung des Landratesamtes des Hohenlohekreises vom 09. Januar 2019

 

 




Drückjagd im Heiligenwald

Am Samstag, den 08. Dezember 2018, findet im Bereich der Stadt Forchtenberg, der Gemeinde Zweiflingen und dem Öhringer Stadtteil Ohrnberg südlich des Kochers (im Heiligenwald und den angrenzenden Waldungen) eine revierübergreifende Ansitzdrückjagd auf Schalenwild statt.

Aus Sicherheitsgründen wird daher das Betreten des dortigen Waldes zwischen 9 Uhr und 14.30 Uhr zum Schutze aller Waldbesucher untersagt. Das Verbot des Betretens gilt für alle Waldwege und alle Waldflächen. Es gilt nicht für die an der Drückjagd beteiligten Personen.

Autofahrer müssen mit plötzlichem Wildwechsel und jagenden Hunden rechnen.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises




Waldgebiete zwischen Kocher und Jagst gesperrt

Am Samstag, den 17. November 2018, findet im Bereich der Gemeinden Forchtenberg, Weißbach, Schöntal und Jagsthausen zwischen Kocher und Jagst (im Klosterwald und den angrenzenden Waldungen) sowie nördlich der Jagst (Oberkessach, Aschhausen, Winzenhofen) eine revierübergreifende Drückjagd auf Reh- und Schwarzwild statt. Daher ist zwischen 8 und 14 Uhr das Betreten des oben genannten Waldgebietes zwischen Kocher und Jagst sowie nördlich der Jagst gemäß § 38 Absatz 1 Landeswaldgesetz untersagt. Das Verbot gilt für alle Waldwege und Waldflächen.

Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h

Im Bereich der Drückjagd wird die Geschwindigkeit auf den öffentlichen Straßen auf 50 Km/h begrenzt, da mit plötzlichem Wildwechsel und querenden Hunden gerechnet werden muss.
Um 14 Uhr wird am Neusaßer Wäldchen das erlegte Wild zur Strecke gelegt und verblasen. Interessierte sind dazu herzlich eingeladen. Auch der Erwerb von Wild ist am Streckenplatz bei den Forstbediensteten möglich.

Quelle: Pressemitteilung des Landramtes des Hohenlohekreises vom 12. November 2018