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Nach Stornierungswelle folgt nun Run auf Wohnmobilvermietungen & Campingplätze

Die Chancen auf Urlaubsfreuden im Sommer 2020 steigen. Einige Länder haben mit schrittweisen Lockerungen begonnen. Reisen innerhalb Deutschlands sollen schon in den Pfingstferien wieder möglich sein und die Grenzen in Europa wieder geöffnet werden.

Keine einheitliche Richtlinie

Seit Jahren erlebt der Camping-Urlaub einen Boom, durch die Corona-Krise bekommt diese Individualpsparte nun einen weiteren Schub. Der Campingplatzspezialist ACSI schreibt auf seiner Homepage  https://www.acsi.eu/de/corona/:  „In einigen Bundesländern können Campingplätze ab Mitte Mai 2020 wieder geöffnet werden. Dies kann von Region zu Region unterschiedlich sein – auch in demselben Bundesland. Für Campingplätze in ganz Deutschland gibt es noch keine einheitliche Richtlinie“. Auf der ACSI-Homepage finden sich auch Informationen und Links zu den beliebtesten Urlaubsländern der Deutschen. Dennoch sind nun schon einige Campingplätze ausgebucht im Zuge der Coronapandemie. Deutschland ist das neue Reiseziel der Deutschen. Und auch Wohnmobilvermietungen, die während der ersten Beschränkungen im März 2020 von einer Stornierungswelle überrollt wurden, gehören nach den schrittweisen Öffnungen derzeit zu den Gewinnern der Pandemie https://www.abendblatt.de/region/norderstedt/article229097701/Ansturm-auf-Wohnmobil-Vermieter.html

Öffnung für Gäste mit autarker Versorung

Das Problem: Es gibt (bislang noch) keine einheitliche, bundesweite Regelung. Jedes Bundesland entscheidet selbst über schrittweise Lockerungen und berücksichtigt dabei auch die regionalen Infektionszahlen. Seit dem 18. Mai 2020 dürfen beispielsweise in Baden-Württemberg Campingplätze für Dauercamper sowie Reisemobile und Wohnwagen mit autarker Versorgung öffnen. Sanitärgebäude müssen bis auf weiteres geschlossen bleiben, so dass jeder Gast das eigene WC und Nasszelle nutzen muss. Eine Entsorgung der Kassetteninhalte ist aber möglich. Auch auf dem Campingplatz müssen die vorgeschriebenen Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. So muss ein Camper einen Mund-Nasen-Schutz tragen, sobald er seinen Stellplatz verlässt. Animationsprogramme sind bis auf weiteres gestrichen, der Verkauf zum Beispiel von Brot und Brötchen soll aber möglich sein.

Unterschiede innerhalb der Bundesländer

Laut der Homepage des baden-württembergischen Innenministeriums sollen ab dem 29. Mai 2020 Beherbergungsbetriebe, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze unter Auflagen weiter geöffnet werden. Die Auflagen werden zeitnah unter https://im.baden-wuerttemberg.de/de/aktuelle-corona-verordnung-der-landesregierung/ veröffentlicht werden. Auch das bayerische Innenministerium plant laut seiner Homepage https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php weitere Lockerungen: „Für das Pfingstwochenende ist eine mögliche Öffnung der Campingplätze geplant.“ Weitere Informationen zu allen Bundesländern finden sich auf der Homepage der deutschen Bundesregierung unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198

Nur 50-prozentige Belegung der Campingplätze erlaubt

In Niedersachsen dürfen laut Verordnung bereits seit dem 11. Mai 2020 „Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze und Bootsliegeplätze wieder an Gäste vermietet werden“. Für Ferienwohnungen und Ferienhäuser gelten dabei laut der Homepage https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/niedersachsische-verordnung-zur-bekampfung-der-corona-pandemie-tritt-am-montag-in-kraft-neue-phase-mit-weiteren-lockerungen-startet-188195.html eine Wiederbelegungsfrist von sieben Tagen. Das bedeute, dass „Vermieter erst nach sieben Tagen neu vermieten dürfen.“ Außerdem dürfen Campingplätze, Wohnmobilstellplätze und Bootsliegeplätze nur zu 50 Prozent belegt werden. Tagestouristen dürfen dann auf die niedersächsischen Inseln fahren, wenn die jeweiligen Kommunen oder Landkreise dies gestatten.

Erneute Reisewarnung für Auslandsreisen

Zu Reisen ins Ausland sprach das Auswärtige Amt am 14. Mai 2020 eine weitere Reisewarnung aus. Auf der Homepage https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762 heißt es wie folgt: „Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland wird derzeit gewarnt, da weiterhin mit starken drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, weltweiten Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und der Einschränkung des öffentlichen Lebens in vielen Ländern zu rechnen ist. Dies gilt bis auf weiteres fort, vorerst bis einschließlich 14. Juni 2020“.

Gelockerte Grenzkontrollen

An den Grenzen zu Frankreich, Österreich und der Schweiz sowie bei ankommenden Flügen aus Italien und Spanien soll es weiterhin bis zum 15. Juni 2020 Binnengrenzkontrollen durch die Bundespolizei geben. Sprich: In Frankreich etwa ist die Einreise für touristische Zwecke derzeit noch nicht erlaubt. Dies soll sich aber ab Mitte Juni 2020 ändern. Auch die Kontrollen an der Grenze zu Dänemark werden zunächst weiter durchgeführt. Der Termin zur Einstellung der Grenzkontrollen soll in Abstimmung mit der dänischen Regierung festgelegt werden. Es werde „am Erfordernis eines triftigen Einreisegrundes im Grundsatz festgehalten, es wird aber zusätzliche Erleichterungen für Reisen aus familiären oder persönlichen Gründen geben“. Außerdem: „Für die EU-Außengrenzen hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, die Beschränkungen für Einreisen aus Drittstaaten bis zum 15. Juni 2020 zu verlängern. Dieser Empfehlung wird Deutschland entsprechen“.

Links zu Reiseveranstaltern

Auch der größte Reiseverbund Europas – die im August 2002 gegründete Quality Travel Alliance (QTA) – gibt auf seiner Homepage https://q-t-a.de/covid-19/ Informationen zu Corona und Reisebstimmungen weiter. Hier finden sich auch Links zu den Homepages zahlreicher Reiseveranstalter.

Text: Sonja Bossert

Ein bisschen Urlaubsluft auf dem BUGA-Gelände in Heilbronn schnuppern. Foto: GSCHWÄTZ/Archiv




„Für wissenschaftliche Studien, die an einer öffentlichen Universität stattfinden, ist das höchst ungewöhnlich“

Greta Thunberg hat oft wiederholt und betont: „Glaubt den Wissenschaftlern.“ Doch so einfach ist es nicht immer. Denn auch Wissenschaftler machen Fehler, auch im wissenschaftlichen Feld gibt es unterschiedliche Meinungen, Auswertungen, Ergebnisse und Interpretationen. Am besten zeigt sich dies am Beispiel der Coronapandemie.

Ab Mitte März 2020 gab es, um die Pandemie einzudämmen, zahlreiche Einschränkungen und Beschränkungen, der so genannte „Lockdown“ war in aller Munde. Schulen und Einzelhandelsgeschäfte mussten schließen, es gab rigide Kontaktbeschränkungen.

Social-Media-Agentur Storymachine, mitbegründet von Ex-Bild-Chef Kai Diekmann, beteiligt

Nach der so genannten Heinsberg-Studie begann ein neuer Zeitabschnitt hinsichtlich der Coronapandemie: Die Beschränkungen werden seitdem Schritt für Schritt gelockert, Geschäfte geöffnet, Kontaktsperren aufgeweicht, Schulen schrittweise geöffnet. Doch die Heinsberg-Studie unter Federführung des mittlerweile deutschlandweit bekannten Virologen Hendrik Streeck hat einen Haken: Fachleute zweifeln an der Aussagekraft der Heinsberg-Studie. Sie gebe keinen Anlass, Kontaktsperren zu lockern, sagen Kritiker.

Der Virologe Christian Drosten von der Berliner Charité sagte beispielsweise im Rahmen eines Expertengespräches, das das deutsche Science Media Center (SMC) zu künftigen Teststrategien auf Sars-CoV-2 veranstaltete,er könne aus dem, was in Düsseldorf präsentiert wurde, nichts ableiten: „Da wird einfach so wenig erklärt, dass man nicht alles versteht. (…) Diese Labortests haben eine hohe Rate an falsch positiven Signalen, rein technisch“, sagte Drosten. Das bedeute etwa, dass Antikörpertests auch dann anschlagen können, wenn Menschen sich gar nicht mit dem neuen Coronavirus Sars-CoV-2 infiziert haben, sondern ihr Immunsystem Antikörper gegen eines der vier saisonalen Coronaviren gebildet hat.“ Das geht aus einem Artikel der Wochenzeitung Die Zeit hervor. https://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2020-04/heinsberg-studie-coronavirus-hendrik-streeck-storymachine-kai-diekmann

Coronaviren gibt es schon lange. Mit Covid-19 betritt aber eine bislang wenig erforschte Coronavirus-Art den Raum. Seit dieser Woche möchte das Robert-Koch-Institut daher das Virus genauer erforschen und beginnt mit Kupferzell als Corona-Hotspot. 2.000 Kupferzeller sollen zur Ader gelassen und befragt werden, um am Ende mehr über das noch weitgehend unbekannte Coronavirus zu erfahren. Morgen ist eine erste Pressekonferenz dazu geplant zu den genauen Untersuchungsbedingungen.

Die großen der PR- und Medienbranche haben die Studie unterstützt

Während parallel dazu die Maschinerie der Beendigung der Corona-Maßnahmen in Bewegung geraten ist, berichtet die Wochenzeitung Die Zeit, wer den nunmehr deutschlandweit bekannten Virologen Streeck unterstützt hat, mit seiner Heinsberg-Studie in kürzester Zeit so bekannt zu werden: „Mittlerweile wurde zudem bekannt, dass das Forscherteam um Hendrik Streeck bei der Öffentlichkeitsarbeit von der Social-Media-Agentur Storymachine unterstützt wird, gegründet vom ehemaligen Bild-Chefredakteur Kai Diekmann, dem PR-Profi Michael Mronz – dem einstigen Lebenspartner des verstorbenen Außenministers und FDP-Politikers Guido Westerwelle – sowie dem ehemaligen stern-Chef Philipp Jessen. In sozialen Netzwerken begleitet die Agentur die Forschung des Bonner Teams mit einer Informationskampagne. Für wissenschaftliche Studien, die an einer öffentlichen Universität stattfinden, ist das höchst ungewöhnlich“, lautet das Fazit über diese PR-Werbetrommel in der Zeit.

„Die Studie von Prof. Dr. Hendrik Streeck zu Covid-19 ist von überragender Wichtigkeit und wissenschaftlicher Bedeutung für den weiteren politischen und gesellschaftlichen Umgang mit dieser Krankheit“, urteilte Storymachine-Geschäftsführer Philipp Jessen gegenüber dem Magazin Meedia. Das Ziel des „Heinsberg-Protokolls“ sei es, dieser wissenschaftlichen Arbeit größtmögliche Öffentlichkeit und Sichtbarkeit zu ermöglichen.

Die nordrhein-westfälische Landtagsabgeordnete Sarah Philipp von der SPD richtete indes eine kleine Anfrage an die Landesregierung. Darin geht es unter anderem um die Frage, wer Storymachine den Auftrag zur Erstellung der Dokumentation gegeben habe und wer diese finanziere. Die Agentur habe den Kontakt zu Streeck aufgenommen und sein Einverständnis für die Dokumentation eingeholt, heißt es in dem Interview mit Meedia. Die Agentur erhalte aber weder Geld von ihm noch von der Universität Bonn.

Coronavirus Symbolfoto. Quelle: adobe stock

 

 

 

 

 




Robert-Koch-Insititut will 2.000 Kupferzeller unter die Lupe nehmen

Ein Team des Robert Koch-Instituts (RKI) untersucht in der Gemeinde Kupferzell, wie verbreitet das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 vor Ort ist. Rund 2.000 Erwachsene aus der Gemeinde Kupferzell im Hohenlohekreis werden in den nächsten Tagen zur Studie „Corona-Monitoring lokal“ eingeladen. Im Studienprogramm vorgesehen sind ein Rachenabstrich, eine Blutentnahme und eine Befragung unter anderem zu klinischen Symptomen, Vorerkrankungen und Gesundheitsverhalten. Ein Team des RKI ist ab 18. Mai 2020 vor Ort, die Untersuchungen beginnen in den darauffolgenden Tagen und finden voraussichtlich bis 06. Juni 2020 in zwei Studienzentren statt. Das geht aus einer gemeinsamen Pressemitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises und der Gemeinde Kupferzell hervor.

RKI möchte wissen, wie viele Menschen schon Antikörper entwickelt haben

Bei einem Hinweis auf eine aktuell bestehende Infektion mit SARS-CoV-2 meldet sich die Studienärztin  beziehungsweise der Studienarzt umgehend bei den Betroffenen. Die übrigen Teilnehmenden erhalten ihre Ergebnisse innerhalb von vier Wochen per Post. Somit erfahren die Teilnehmenden, ob sie bereits eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben. Am „CORONA-MONITORING lokal“ können nur Personen teilnehmen, die vom RKI zur Studie eingeladen wurden. Dazu wurden Erwachsene über ein Zufallsverfahren beim Einwohnermeldeamt ausgewählt und schriftlich eingeladen. Die Teilnahme ist freiwillig.

Welche Menschen besonders gefährdet?

Mit der Studie wollen Wissenschaftler des RKI herausfinden, wie viele Menschen bereits Antikörper gegen das neuartige Coronavirus gebildet haben. Weiterhin soll erforscht werden, wie hoch der Anteil von Infektionen ohne Krankheitssymptome ist, welche Menschen häufiger von der Erkrankung Covid-19 betroffen sind und wie oft die Erkrankung so schwer verläuft, dass Menschen im Krankenhaus oder auf der Intensivstation behandelt werden müssen.

Kupferzell einer von vier ausgewählten Orten

Mit „Corona-Monitoring lokal“ untersucht das RKI insgesamt 8.000 Menschen an vier besonders von der Corona-Pandemie betroffenen Orten.

Weitere Informationen (ab 19. Mai 2020): http://www.rki.de/corona-monitoring-lokal

Landrat Dr. Matthias Neth und Bürgermeister Christoph Spieles rufen zur Teilnahme auf

Laut dem baden-württembergischen Gesundheitsminister Manne Lucha leisten die Kupferzeller Bürger „einen wichtigen Beitrag dazu, dass wir mehr über das Coronavirus erfahren.“ Das Robert Koch-Institut (RKI) wird ab nächster Woche im Hohenlohekreis die Studie zum neuartigen Coronavirus durchführen. „Wir wollen mit der Studie weitere Antworten auf Fragen rund um das Virus und seine Verbreitung geben können“, so Dr. Thomas Lampert, Leiter der Abteilung für Epidemiologie und Gesundheitsmonitoring am RKI, über die Ziele.

Insbesondere wird dabei untersucht, bei wie vielen Menschen sich Antikörper nachweisen lassen und wie hoch der Anteil von Infektionen ohne Krankheitssymptome ist. Auch die Fragen, ob manche Personengruppen häufiger von einer Infektion betroffen sind und wie oft eine Erkrankung so schwer verläuft, dass diese im Krankenhaus oder auf der Intensivstation
behandelt werden muss, sollen betrachtet werden.

Landrat Neth: „Wir begrüßen die Studie“

„Trotz starker Betroffenheit ist die Bewältigung der Corona-Epidemie in Baden-Württemberg bisher gut gelungen. Für eine mögliche zweite Welle sind weitere Erkenntnisse über das Virus jedoch von großer Bedeutung“, unterstreicht Gesundheitsminister Manne Lucha. Landrat Dr. Matthias Neth betont: „Wir begrüßen die Studie und sind gerne bereit, das Robert Koch-Institut in jeder erdenklichen Hinsicht zu unterstützen. Wir bitten daher alle Kupferzeller Bürger, die zur Teilnahme eingeladen wurden, bei der Studie mitzumachen.“

Denn „je mehr Teilnehmer die Studie hat, umso aussagekräftiger sind die Ergebnisse und desto besser können wir alle das Virus verstehen,“ so Dr. Antje Haack-Erdmann, Leiterin des
Gesundheitsamtes im Hohenlohekreis.

RKI beginnt mit Kupferzell

Kupferzell ist der erste Untersuchungsort der geplanten Studie. Insgesamt will das RKI die Zahl von 2.000 Teilnehmenden in Kupferzell erreichen. Weitere besonders betroffene Gebiete in
Deutschland sollen folgen. „Im März war die Gemeinde Kupferzell von einer hohen Anzahl an Neuinfektionen besonders stark betroffen und wurde so zu einem der „Hotspots“ im Hohenlohekreis“, ergänzt Christoph Spieles, Bürgermeister der Gemeinde Kupferzell. „Deswegen ist es in unserem ureigenen Interesse, so viel wie möglich über das Coronavirus zu
erfahren. Hierbei unterstützen wir das Robert Koch-Institut gerne.“

Auch Stefan Brockmann, der beim Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz leitet, begrüßt die Studie des RKI im Hohenlohekreis: „Es ist wichtig, in der Fläche Daten zu generieren, um mehr Erkenntnisse über SARS-CoV-2 zu sammeln und so die Immunitätslage und die Verbreitung des Virus besser beurteilen zu können.“

Kupferzell besonders geeignet

Dass Kupferzell ausgewählt wurde, liegt insbesondere an einigen Gegebenheiten vor Ort, so die Pressemittelung des Landratsamtes des Hohenlohekreises: Sowohl die Einwohnerzahl Kupferzells als auch die relativ isolierte Lage im ländlichen Raum (im Gegensatz zu einer Großstadt) würden sehr gut zu den Voraussetzungen der Studie passen. Das Untersuchungsteam ist ab Anfang nächster Woche vor Ort. Die Studie wird in den darauffolgenden Tagen beginnen und sich über drei Wochen erstrecken. Die Probanden werden nach wissenschaftlichen Kriterien ausgewählt und persönlich angeschrieben. Freiwillige Meldungen sind nicht möglich. Auch das Ersetzen einer Person durch eine andere ist nicht möglich. Damit wird sichergestellt, dass die Ergebnisse der Studie möglichst aussagekräftig sind.

Freiwillige Meldungen sind nicht möglich

Die Untersuchungen finden in einem mobilen Studienzentrum und in Untersuchungsräumen statt. Die genaue Anschrift finden die Teilnehmer in der Terminbestätigung. Bei jedem Teilnehmenden seien, so die Pressemitteilung, „jeweils eine Blutentnahme, ein Rachenabstrich sowie eine Befragung (unter anderem zu Vorerkrankungen und Gesundheitsverhalten) vorgesehen“. Das Blut wird auf Antikörper untersucht, die eine durchgemachte Infektion anzeigen. Im Rachenabstrich wird mit einem sogenannten PCR-Test direkt nach dem Virus gesucht, um eine mögliche aktuelle Infektion zu untersuchen. Die Blutentnahme und den Rachenabstrich führen medizinisch qualifizierte und geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Robert Koch-Instituts durch. Im Studienzentrum ist außerdem ein Arzt oder eine Ärztin anwesend. Insgesamt dauert die Teilnahme etwa 20 Minuten. Bis die Ergebnisse der Studie vorliegen, wird es mehrere Wochen dauern.

Informationen zum Robert Koch-Institut gibt aus auf: http://www.rki.de/DE/Content/Institut/institut_node.html

Symbolfoto Blutabnahme. Foto: adobe stock




Hohenlohe: Ausgleich für Schülertickets

Nach langwierigen Verhandlungen mit den Verbänden hat nun das Land Baden-Württemberg am 12. Mai 2020 entschieden, den Eltern-/Eigenanteil an nicht genutzten Schülertickets während der Corona-Pandemie zu ersetzen. Vorgesehen ist, dass für zwei Monate die Eigenanteile nicht abgebucht werden, sofern diese nicht gekündigt wurden. Das genaue Verfahren für die Umsetzung wird in den nächsten Tagen von Vertretern des Landes und der Kommunen/Verbünde gemeinsam festgelegt. Die HNV-Gesellschafter haben sich vorab schon darauf verständigt, dass diese Regelung für die Monate Mai 2020 und Juni 2020 gelten soll.

Land Baden-Württemberg zahlt

Die Ausgleichsregelung gilt im HNV nicht nur für bezuschusste Schülertickets, sondern ohne Ausnahme auch für solche Schülerabos, die zum Beispiel von Eltern und Auszubildenden in voller Höhe selbst bezahlt werden. Unser Dank, sagt Erster Bürgermeister Martin Diepgen und Aufsichtsratsvorsitzender der HNV GmbH, gilt nicht nur dem Land, das diese Mittel so schnell und unbürokratisch zur Verfügung stellt, sondern auch den Eltern und Schülern, die dem ÖPNV in dieser schwierigen Zeit treu
geblieben sind. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für die Zukunft eines stabilen und funktionierenden Nahverkehrs. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises hervor.

Aus Sicht von Detlef Piepenburg, Landrat des Landkreises Heilbronn, wird mit dieser Lösung das umsichtige und verantwortungsvolle Handeln der Eltern/Schüler anerkannt und gewürdigt, die ihr Abonnement nicht gekündigt und dem ÖPNV die Treue gehalten haben. Für Dr. Matthias Neth, Landrat des Hohenlohekreises, ist wichtig, dass mit dieser Ausgleichsregelung auch die Einnahmesituation im ÖPNV mit seinen zahlreichen mittelständischen Busunternehmen, insbesondere im ländlichen Raum stabilisiert wird:
„Zuverlässige und leistungsfähige Busunternehmer sind notwendig, denn auch nach der Corona- Krise müsse der öffentliche Nahverkehr noch funktionieren. „Auch freue ich mich für die Familien, dass gemeinsam
eine Lösung gefunden wurde.“

Die Abo-Center im Hohenloher Nahverkehr werden die Maßnahme umsetzen. Die Eltern/Schüler müssen nichts weiter veranlassen. Für weitere Informationen steht das Team des NVH montags bis freitags von 8:00 bis 17:00 Uhr unter der Rufnummer 07940/9144-0 oder info@nvh.de  zur Verfügung.

NVH. Quelle: GSCHWÄTZ




Der Tod kommt leise

Die Zahl der weltweiten Covid-19-Fälle steigt unaufhörlich, die John Hopkins Universität meldet weltweit über 300.000 offiziell an dem Covid-19-Virus verstorbene Menschen (Stand: 15. Mai 2020, 07 Uhr, https://coronavirus.jhu.edu/map.html). In Deutschland sind bislang 7.884 Menschen offiziell durch das Coronavirus gestorben.

Doch die Dunkelziffer könnte deutlich höher sein. Darauf weist ein Artikel des Nachrichtenmagazins Focus unter Berufung auf Recherchen der New York Times und des Economist hin. Denn: Um die ganze Welt vermelden Länder Steigerungen der Sterberate, die deutlich über den Werten der offiziell der Pandemie zugerechneten Toten liegen.

Sterberaten steigen im Vergleich zu früheren Jahren signifikant an

Die beiden Blätter werteten die gemeldeten Todesfälle der letzten Wochen aus und verglichen sie mit den Durchschnittsdaten der letzten Jahre. Die Analyse zeigt: In allen untersuchten Fällen liegt die Todesrate deutlich über den zu erwartenden Zahlen – und zwar auch dann, wenn man die an offiziell an Covid-19 Verstorbenen berücksichtigt. https://www.msn.com/de-de/nachrichten/coronavirus/covid-19-die-fehlenden-opfer-sterberate-steigt-weltweit-st%C3%A4rker-als-die-offiziellen-corona-todeszahlen/ar-BB132voS

Mehr als 25.000 zusätzliche Verstorbene fanden die Journalisten auf diese Weise – in nur sieben Ländern (unter anderem in Spanien, Frankreich und England) sowie den drei Metropolen New York City, Istanbul und Jakarta. Im besonders stark betroffenen New York lag die Sterberate etwa ganze 298 Prozent über dem zu erwartenden Wert von etwa 5000 Toten monatlich. Doch von den 17.200 zusätzlichen Toten wurden nur 13.240 als Covid-19-Opfer gerechnet. Mehr als 4000 zusätzlich Verstorbene werden durch die Statistik also nicht erklärt. Dabei hätten alleine diese Todesfälle die Sterberate fast verdoppelt.

Auch im Hohenlohekreis passen die Zahlen nicht zusammen

Auch bei Bestattungsinstituten im Hohenlohekreis kommen Zahlen zu Tage, die nicht mit der offiziellen Corona-Statistik des Hohenlohekreises zusammenpassen. Bei Interviews mit Bestattern vor einigen Wochen, teilten diese mit, wie viele Coronafälle sie bereits hatten. Dabei überstieg die Zahl der Fälle die offizielle Zahl des Hohenlohekreises an Toten. Allein ein Bestatter davon hatte bereits 15 Fälle – so viel wie im ganzen Hohenlohekreis damals offiziell als Zahl an Corona-Toten angegeben worden war.

Mittlerweile ist die Zahl der Toten im Hohenlohekreis auf 43 gestiegen. Was auch verwundert: Die Zahl der Infizierten verändert sich im Hohenlohekreis seit Wochen kaum noch (754, Stand: 14. Mai 2020 https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/corona-karte-baden-wuerttemberg/). Kritiker bemängeln hier, dass es zu wenig Testungen gibt. Eine genaue Zahl der Testungen ist nicht bekannt, aber in der Drive-In-Abstrichstelle in Belzhag sollen zu Beginn an „Spitzentagen“ rund 180 Verdachtsfälle getestet worden sein, zum Ende hin teilweise nur noch 16 Verdachtsfälle. Nun soll die Abstrichstelle in Belzhag erstmal geschlossen und das Abstrich-Zepter an die Arztpraxen übergeben werden.

Keine einheitliche Messmethode

Das grundsätzliche Problem ist: Es gibt weltweit keine einheitliche Messmethode, wer als Coronafall gilt und wer nicht. Auch in Deutschland herrscht darüber Uneinigkeit. Immer wieder steht dabei die Frage im Raum: Ist jemand an dem Virus gestorben und oder ist jemand gestorben aus anderen Gründen, war aber gleichzeitig infiziert? Des Weiteren herrscht Uneinigkeit darüber, ob es Sinn macht – etwa wie im Hohenlohekreis geschehen – Tote zu testen, weil das Virus laut dem Robert-Koch-Insititut wohl relativ schnell aus dem Körpfer eines Toten wieder verschwindet. Viele Länder zählen des Weiteren nur die Opfer, die in den Krankenhäusern starben. Die, die zu Hause still und heimlich sterben, werden von der Statistik größtenteils vermutlich nicht erfasst. https://www.tagesspiegel.de/wissen/woran-sterben-corona-patienten-wirklich-ein-schweizer-forscher-macht-hoffnung-im-kampf-gegen-covid-19/25750666.html Oft werden nur Verdachtsfälle nachträglich gestetet – wenn überhaupt. Immerhin hat man in Deutschland bereits zwei Wochen nach dem offiziellen Ausbruch einen Mangel an Teststäbchen verzeichnet. Die darauf folgenden ergänzenden ärztlichen Coronadiagnosen werden nicht mal in der offiziellen Coronastatistik erfasst, ob dann die möglichen daraus resultierenden Toten erfasst werden, ist fraglich.

Symptomfreier Verlauf = keine Erfassung in der Statistik

Gerade bei den besonders gefährdeten älteren Menschen bleibt der Verlauf laut dem Nachrichtemagazin Focus oft symptomfrei und weil die allgemeine Todesrate in dieser Altersgruppe ohnehin höher ist, werden sie in der Statistik oft schlicht nicht als Covid-19-Tote erfasst. Darauf deutet etwa hin, dass die Anzahl der zusätzlichen Todesfälle in Schweden im Altersbereich über 80 Jahren am höchsten ist. In Großbritannien werden laut der „BBC“ knapp 4.000 Todesfälle in Altersheimen dem Virus zugeschrieben – die in der offiziellen Statistik aber laut dem Nachrichtenmagazin Focus nicht auftauchen.

Keine Zahlen für Deutschland

Für ganz Deutschland liegen Zahlen zur Todesstatik laut dem Focus bisher nur eingeschränkt vor. Das läge unter anderem daran, dass die offiziellen Todesraten normalerweise nicht in solch kurzen Abständen und zudem von den einzelnen Bundesländern erhoben werden. Auch die Zahlen der ausgewerteten Länder seien in erster Linie nutzbar gewesen, weil sie ihre Statistiken wegen der Krise schneller als sonst herausgegeben hatten.

Trotz der hohen Dunkelziffer könnten die Todesraten noch viel höher sein, vermutet der Max-Planck-Forscher  Vladimir Shkolnikov. „Die aktuellen Anstiege der allgemeinen Sterberaten finden unter besonderen Maßnahmen wie Social Distancing, Lockdowns, geschlossenen Grenzen und besonderen medizinischen Bemühungen statt“, erklärte er der Zeitung. „Ohne diese Maßnahmen lägen die aktuellen Todeszahlen sicher deutlich höher.“

 

 

 

 

 




Polizei in Hohenlohe: Über 700 zusätzliche Stunden wegen Corona

Seit Montag, den 11. Mai 2020, wurden die Corona-Verordnungen in Baden-Württemberg weiter gelockert. Nun dürfen beispielsweise auch Personen aus zwei verschiedenen Haushalten gemeinsam im öffentlichen Raum unterwegs sein. Dennoch gelten weiterhin Hygiene- und Schutzvorschriften, deren Einhaltung von der Polizei auch kontrolliert wird.

Über 700 zusätzliche Stunden

GSCHWÄTZ fragte bei der Pressestelle des Polizeipräsidiums Heilbronn nach, ob die Polizei aktiv kontrolliert oder ob das nur nach Meldungen aus der Bevölkerung geschieht. Yannick Zimmermann von der Stabstelle Öffentlichkeitsarbeit schreibt dazu in einer Antwort-Mail: „Die Polizei überwacht die Einhaltung der Corona-Verordnung im Rahmen der Streife. Hinweise auf Straftaten und Ordnungswidrigkeiten durch die Bevölkerung werden überprüft. Dies umfasst auch Hinweise auf Verstöße gegen die Corona-Verordnung“. Mit Stand 11. Mai 2020 seien allein im Hohenlohekreis über 700 zusätzliche Stunden an Präsenzmaßnahmen durchgeführt und dabei 100 Verstöße gegen die Corona-Verordnung festgestellt worden.

„Kontrollen sind immer dynamisch.“

„Kontrollen sind immer dynamisch und der Verlauf hängt von vielen Faktoren ab“, schreibt der Polizeisprecher weiter. Deshalb sei ein Standardablauf schwer darzustellen. „Es kommt wirklich auf den Einzelfall an. Der Kollege schreibt dann gegebenenfalls eine Anzeige und schickt diese an die Bußgeldstelle.“ Über die Verhängung eines Bußgeldes und dessen Höhe entscheide dann die jeweils zuständige Bußgeldstelle – in diesem Fall das Landratsamt des Hohenlohekreises.

„Grundsätzlich widerspricht das Tragen eines Mundschutzes nicht der StVo.“

Mit der Corona-Verordnung vom 9. Mai dürfen nun auch wieder Personen aus zwei verschiedenen Haushalten gemeinsam im Auto unterwegs sein. Dabei empfiehlt die Landesregierung allen Insassen, eine Maske zu tragen, „da sie lange auf engen Raum zusammen sind und so ein besonderes Infektionsrisiko besteht“. Doch ist das überhaupt zulässig, schließlich muss der Fahrer identifizierbar sein, wenn der Wagen beispielsweise geblitzt wird. Dazu schreibt Yannick Zimmermann: „Grundsätzlich widerspricht  das Tragen eines Mundschutzes nicht der StVO“. Jedoch sei darauf hinzuweisen, „dass das Tragen von weiteren Accessoires, wie zum Beispiel einer Mütze oder einer Sonnenbrille in Kombination mit einem Mundschutz gegen die StVO verstoßen können“. Hier sei allerdings eine Einzelfallprüfung erforderlich.

Text: Sonja Bossert

 




Öhringen: „Großveranstaltungen vermutlich bis Jahresende landesweit nicht mehr durchführbar“

Die Stadt Öhringen setzt in diesem Jahr hinsichtlich der Coronapandemie auf „Veranstaltungen in Öhringen mit Augenmaß“. Das geht aus einer aktuellen Pressemitteilung hervor. So sollen „kreative und verantwortungsvolle Konzepte Lücken füllen“.

„Großveranstaltungen sind bis Ende August und vermutlich bis Jahresende landesweit nicht mehr durchführbar. Kleine, kreative und verantwortungsvolle Konzepte könnten jedoch unter Auflagen und der nötigen Vorsicht das kulturelle Leben in Öhringen und Umgebung bereichern“, heißt es in der Pressemitteilung weiter.

Mit etwas Glück im Herbst

„Wir haben bei der Stadt ein kreatives Veranstaltungsteam und meine Mitarbeiter haben gute Ideen skizziert, wie wir im Rahmen der aktuellen Vorgaben das kulturelle Leben wieder aktivieren können“, freut sich Öhringens Oberbürgermeister Thilo Michler. Zunächst muss auch er jedoch eingestehen, dass große Veranstaltungen wie das traditionelle Hohenloher Weindorf, das beliebte Sommerfestival als auch die stimmungsvolle Lange Nacht der Kultur in diesem Jahr nicht wie gewohnt stattfinden können. „Vielleicht können wir das Weindorf mit etwas Glück in den Herbst verschieben, dies muss aber mit den gültigen Regelungen in Einklang stehen, denn die Gesundheit von uns allen geht vor!“ ergänzt Michler.

Kleine, feine und sichere Konzepte

Ingrid Sterzer, städtische Leiterin des Bereichs Kultur und Veranstaltungen, kann sich in der Coronazeit für Öhringen kleinere und stets sichere Konzepte vorstellen. Für das Sommerfestival gibt Kathja Maneke, Geschäftsführerin der städtischen Kultura, auch den beteiligten Künstlern eine Perspektive: „Das Öhringer Sommerfestival ist fertig geplant und wir möchten das schöne Programm gerne komplett ins nächste Jahr 2021 verschieben.“

Lindenabende statt Sommerfestival, Sommerfestival soll ins Jahr 2021 verschoben werden

„Als kleines Alternativkonzept wären im laufenden Jahr an der Öhringer Tanzlinde einzelne Lindenabende mit Kleinkunst und Musik denkbar, die im Rahmen der geltenden Abstands- und Hygieneregelungen durchgeführt würden“, erklärt die erfahrene Öhringer Kulturchefin Ingrid Sterzer. Auch die Lange Nacht der Kultur könnte stark verändert, auf größere Räumlichkeiten beschränkt, mit limitierten Tickets versehen und im gesetzlichen Rahmen durchgeführt werden. Für das Picknick in Weiß hat das Team von Ingrid Sterzer ein „Picknick in bunt“ mit vorab buchbaren Picknickdecken im Ideenpool. Lunchpakete von örtlichen Gastronomen könnten für sicheres Catering sorgen.

Erweitertes Kinderprogramm

Auch ein erweitertes Kinderferienprogramm soll im „Corona-Jahr 2020“ in den Sommerferien für Abwechslung sorgen – stets unter Einhaltung der gültigen Abstands- und Hygieneregelungen. Nähere Informationen werden für Eltern und Kinder folgen.

Passend zu diesen Veranstaltungskonzepten wurden durch das Kultusministerium Baden-Württemberg für diese Woche neue Regelungen angekündigt, die im Kultur- und Veranstaltungsbereich „Spielräume für kleine, kreative Formate ermöglichen werden“. Das städtische Kultur- und Veranstaltungsteam ist hierfür bereits in den Startlöchern und wird die kommenden Regelungen in die bestehenden Projektideen einarbeiten. „Ich freue mich, wenn wir hier in Öhringen ab dem Sommer wieder mit dem nötigen Augenmaß schöne kulturelle Veranstaltungen anbieten können – denn in Öhringen feiert es sich mit Abstand am besten“, erklärt Ingrid Sterzer mit einem Augenzwinkern.

Glühweihnacht in Öhringen. Foto: HGV Öhringen/Archiv




„Größtes Hilfspaket in der Geschichte Deutschlands“

Derzeit regnet es Hilfsgelder für die durch die Coronakrise angeschlagene Wirtschaft in Milliardenhöhe. Das Bundesfinanzministerium bezeichnete es als „größ­tes Hilfs­pa­ket in der Ge­schich­te Deutsch­lands“ https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-13-Milliarden-Schutzschild-fuer-Deutschland.html

Insgesgesamt 50 Milliarden stellt der Bund laut eigenen Aussagen allein für unbürokratische Soforthilfe für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler bereit. Indes fragt das Nachrichtenmagazin Spiegel zu Recht: „Wo kommen all die Milliarden her?“ https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/corona-hilfen-wo-kommen-all-die-milliarden-her-und-hin-a-b02d45bf-ff20-4a31-82f4-5851919d2516

Zum einen hat der Bund über die vergangenen Jahre fleißig an der Schwarzen Null hinsichtlich Neuverschuldung gearbeitet, zum anderen aber häuft er nun auf einen Schlag wesentlich mehr Schulden an als all die Jahre zuvor. Dennoch, so der Spiegel, sei ein nicht zu unterschätzender Teil davon verzinste Darlehen, die an den Bund letzten Endes zurückgezahlt werden müssten.

Auch für den Gesundheitssektor sollen Corona-Milliarden bereit stehen. Laut dem Bundesfinanzministerium sieht das Schutzpaket hierfür folgendermaßen aus:

  • Die Bundesregierung stellt 3,5 Milliarden Euro zusätzlich bereit, unter anderem für Schutzausrüstung sowie die Entwicklung eines Impfstoffs und von weiteren Behandlungsmaßnahmen.
  • Weitere 55 Milliarden Euro stehen für die Pandemiebekämpfung zur Verfügung. Das ist wichtig, um flexibel und kurzfristig auf die Entwicklung der Pandemie reagieren zu können.
  • Der Bund spannt einen Schutzschirm für Krankenhäuser, um Einnahmeausfälle und höhere Kosten abzufedern.
  • Auch für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte werden die derzeitigen Einnahmeausfälle abgefedert.
  • Der Zoll überwacht die Einhaltung des EU-Ausfuhrverbots für Schutzmasken, Schutzbrillen und Schutzanzüge.

Allerdings scheint davon bislang nicht wirklich viel angekommen zu sein bei den Städten, Gemeinden und Landkreisen. Diese lassen unter anderem ihre Bürger Masken selbst nähen oder bitte um Spenden bezüglich Masken und Schutzausrüstung (wir berichteten). Auch Krankenschwestern, Altenpfleger und Bestatter aus dem Hohenlohekreis berichteten von einem Engpass bei der Schutzausrüstung. Teilweise hätten sie sich Schutzausrüstung selbst besorgen oder Dinge zum Einmalgebrauch mehrfach benutzen müssen. https://www.gschwaetz.de/2020/04/20/leider-muss-man-sagen-klinikpersonal-muss-einwegmaterialen-mehrfach-benutzen-sich-selbst-schutzausruestung-besorgen-derweil-explodieren-die-preise-fuer-schutzmasken/

Keine Zeit für Lobbyarbeit

In den vergangenen Jahren wurde vor allem im Gesundheitssektor der finanzielle Gürtel sehr eng geschnallt. Eine jahrzehntelange Sparpolitik auch im Hohenlohekreis, unter anderem bei der Altenpflege https://www.gschwaetz.de/2018/09/28/aufstand-im-altenheim-krautheim-der-pflege-skandal/, im Rettungsdienst https://www.gschwaetz.de/2017/12/03/wir-sehen-enorme-schwierigkeiten-die-notfallrettung-aufrechtzuerhalten/und die deutschlandweite Schließung zahlreicher kleiner Krankenhäuser, da sie zu kostenintensiv seien, ist erfolgt. https://www.gschwaetz.de/2017/06/10/aus-fuer-krankenhaus-kuenzelsau-kreisraete-attackieren-neumann-scharf/.

Während nun Pflegekräfte eine langfristig bessere Entlohnung in einem Offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn fordert, http://www.altenpflege-online.net/Infopool/Nachrichten/Offener-Brief-Die-Belange-der-Pflegenden-nicht-vergessen,  ist es recht still um die Krankenschwestern und Pflegern, die in den Kliniken Covid-Patienten betreuen und damit an vorderster Front in dieser Coronakrise kämpfen. Vermutlich ist es aber nur deshalb so still um sie, weil sie gar keine Zeit haben, ordentlich Lobbyarbeit für sich und ihren Berufsstand zu machen. 

Text: Dr. Sandra Hartmann

Beatmung im Krankenhaus. Symbolfoto. Quelle: adobe stock




Bis zu 5.000 Euro Strafe bei Coronavergehen – Ab heute dürfen sich wieder Personen aus 2 Haushalten treffen

Auf der Internetseite des Landratsamtes des Hohenlohekreises http://www.corona-im-hok.de  kann man den aktuellen Coronabußgeldkatalog einsehen. Die Strafen bei Zuwiderhandlung haben es in sich.

https://www.corona-im-hok.de/images/pdf/bussgeldkatalog-owi-cov.pdf

So muss jemand, der sich in einem öffentlichen Raum mit mehr als der zugelassenden Personanzahl aufhält, bis zu 1.000 Euro Strafe zahlen. Bei einer Nichteinhaltung des Reiseverbotes muss man ebenfalls mit bis zu 1.000 Euro Bußgeld rechnen. Bei einer Nichteinhaltung der Vorgaben des Infektionsschutzes können ebenfalls bis zu 1.000 Euro fällig werden, also beispielsweise wenn Frisöre nicht die staatlichen Coronavorgaben einhalten und und ohne Mundschutz arbeiten. Wer eine Eintrichtung, also beispielsweise ein Seniorenheim, trotz Betretungsverbotes betritt, der muss sogar mit bis zu 1.500 Euro Strafe rechnen.

Das Problem: Durch die ständigen Änderungen verliert man schnell den Überblick, was derzeit erlaubt ist und was nicht, insbesondere hinsichtlich des Kontaktverbots und des Reiseverbots ist bei vielen Menschen derzeit die Unsicherheit groß.

Ab Montag, den 11. Mai 2020, ändert sich wieder einiges. Wir haben hier die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:

//  Sonnen-, Kosmetik- und Tattoo-Studios, Spielhallen und Fahrschulen dürfen wieder öffnen

// Sportanlagen unter freiem Himmel dürfen zu Trainings- und Übungszwecken vom 11. Mai an unter Auflagen wieder betrieben werden, aber nicht jede Sportart ist erlaubt, denn:

  • Während des Trainings müssen die Sportler durchgängig einen Abstand von 1,5 Metern zueinander einhalten.
  • Training, bei dem direkter Körperkontakt erforderlich oder möglich ist, ist verboten.
  • In einer Gruppe dürfen maximal fünf Personen gleichzeitig trainieren. Bei größeren Flächen wie etwa Fußballfeldern, Golfplätzen oder in der Leichtathletik ist jeweils eine Gruppe pro 1.000 Quadratmeter erlaubt.
  • Kegeln ist weiterhin nicht erlaubt, Fitnessstudios bleiben weiterhin geschlossen

// Ab 18. Mai 2020 sind wieder Besuche in Kliniken und Altenheimen erlaubt

Treffen und Versammlungen im privaten und öffentlichen Raum

Im öffentlichen Raum kommt es für die Verordnungen der Landesregierung in der Corona-Krise nicht darauf an, ob Personen miteinander verwandt sind, sondern ob sie zusammenwohnen. So ist es etwa nicht erlaubt, dass drei Freunde miteinander spazieren gehen, wenn sie aus drei verschiedenen Haushalten kommen.

Vom 11. Mai 2020 an dürfen Personen aus zwei verschiedenen Haushalten allerdings wieder zusammenkommen, ohne dass sie den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten müssen. Dabei spielt die Personenanzahl der Haushalte keine Rolle.

Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Im privaten Raum sind vom 11. Mai an Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel mit Partnern, Geschwister mit Nachkommen und Partnern sowie Angehörige eines weiteren Haushalts von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen. Nach Angaben der Landesregierung dürften demnach in einem Haushalt folgende Personen zusammenkommen:

  • Bewohner des Haushalts
  • erweiterte Familie
    • Großeltern
    • Eltern
    • Kinder
    • Enkel mit Partner
    • Geschwister mit Nachkommen und Partnern
  • Angehörige eines weiteren Haushalts
  • zusätzlich dazu vier weitere Personen

Großeltern sollten Enkel nach wie vor nicht sehen

Obwohl es nicht untersagt ist, rät die Landesregierung wegen Covid-19 davon ab, dass Enkel ihre Großeltern sehen.

Landesregierung empfielt Schutzmasken im Auto

Im Auto dürfen Personen aus zwei verschiedenen Haushalten fahren. Fahrgemeinschaften sind erlaubt, wenn sie einen beruflichen Zweck haben. Die Fahrt darf aber nicht unterbrochen werden, etwa für einen Einkauf. Die Landesregierung rät dazu, im Auto eine Schutzmaske zu tragen

 

 

 

 

Aktueller Corona-Bußgeldkatalog des Regierungspräsidiums Stuttgart. Foto: Screenshot von der Internetseite www.corona-im-hok.de

Aktueller Corona-Bußgeldkatalog des Regierungspräsidiums Stuttgart. Foto: Screenshot von der Internetseite www.corona-im-hok.de

 




Hohenlohekreis: Bislang 40 offizielle Todesfälle

Betrachtet man die aktuelle Coronakarte des Hohenlohekreises https://www.corona-im-hok.de/images/grafiken-fallzahlen/2020-05-08_Indexf%C3%A4lle_Gemeinden.jpg

vom 08. Mai 2020 fällt einem vor alle eines auf: die seit Wochen sich kaum verändernden Fallzahlen. Die Gesamtzahl der offiziell an Corona Infizierten im Hohenlohekreis beläuft sich laut dem Regierungspräsidium Stuttgart auf 757 Fälle https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/lage-in-baden-wuerttemberg/

In Baden-Württemberg gibt es aktuell offiziell 33.252 Infizierte und 1.542 Todesfälle. Im Hohenlohekreis sind bislang nach offiziellen Angaben 40 Menschen an dem Virus gestorben (Stand: 09. Mai 2020).

In die offizielle Coronastatistik werden die Coronainfizierten aufgenommen, die mittels Teststäbchen getestet worden sind. Klinische Diagnosen von Ärzten fließen nicht mit in die Statistik ein. Begründet wird das mit den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (wir berichteten). An der Drive-In-Abstrichstelle in Belzhag wurden bislang potenzielle Infizierte mittels Teststäbchen getestet. Ab Ende dieser Woche soll die zentrale Abstrichstelle in Belzhag laut einer Pressemitteilung des Landratsamtes des Hohenlohekreises nun erstmal ruhen. Die Abstriche sollen dann in den Arztpraxen direkt durchgeführt werden.

Wie die Abstriche von potenziell Coronainfizierten gemacht werden, ohne dabei andere Patienten anzustecken, ist noch nicht bekannt.

Coronakarte des Regierungspräsidiums Stuttgart. Stand: 09. Mai 2020:

Offizielle Corona Zahlen im Hohenlohekreis vom 08. Mai 2020. Screenshot der Homepage des Landratsamtes des Hohenlohekreises.