Nach Stornierungswelle folgt nun Run auf Wohnmobilvermietungen & Campingplätze
Die Chancen auf Urlaubsfreuden im Sommer 2020 steigen. Einige Länder haben mit schrittweisen Lockerungen begonnen. Reisen innerhalb Deutschlands sollen schon in den Pfingstferien wieder möglich sein und die Grenzen in Europa wieder geöffnet werden.
Keine einheitliche Richtlinie
Seit Jahren erlebt der Camping-Urlaub einen Boom, durch die Corona-Krise bekommt diese Individualpsparte nun einen weiteren Schub. Der Campingplatzspezialist ACSI schreibt auf seiner Homepage https://www.acsi.eu/de/corona/: „In einigen Bundesländern können Campingplätze ab Mitte Mai 2020 wieder geöffnet werden. Dies kann von Region zu Region unterschiedlich sein – auch in demselben Bundesland. Für Campingplätze in ganz Deutschland gibt es noch keine einheitliche Richtlinie“. Auf der ACSI-Homepage finden sich auch Informationen und Links zu den beliebtesten Urlaubsländern der Deutschen. Dennoch sind nun schon einige Campingplätze ausgebucht im Zuge der Coronapandemie. Deutschland ist das neue Reiseziel der Deutschen. Und auch Wohnmobilvermietungen, die während der ersten Beschränkungen im März 2020 von einer Stornierungswelle überrollt wurden, gehören nach den schrittweisen Öffnungen derzeit zu den Gewinnern der Pandemie https://www.abendblatt.de/region/norderstedt/article229097701/Ansturm-auf-Wohnmobil-Vermieter.html
Öffnung für Gäste mit autarker Versorung
Das Problem: Es gibt (bislang noch) keine einheitliche, bundesweite Regelung. Jedes Bundesland entscheidet selbst über schrittweise Lockerungen und berücksichtigt dabei auch die regionalen Infektionszahlen. Seit dem 18. Mai 2020 dürfen beispielsweise in Baden-Württemberg Campingplätze für Dauercamper sowie Reisemobile und Wohnwagen mit autarker Versorgung öffnen. Sanitärgebäude müssen bis auf weiteres geschlossen bleiben, so dass jeder Gast das eigene WC und Nasszelle nutzen muss. Eine Entsorgung der Kassetteninhalte ist aber möglich. Auch auf dem Campingplatz müssen die vorgeschriebenen Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. So muss ein Camper einen Mund-Nasen-Schutz tragen, sobald er seinen Stellplatz verlässt. Animationsprogramme sind bis auf weiteres gestrichen, der Verkauf zum Beispiel von Brot und Brötchen soll aber möglich sein.
Unterschiede innerhalb der Bundesländer
Laut der Homepage des baden-württembergischen Innenministeriums sollen ab dem 29. Mai 2020 Beherbergungsbetriebe, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze unter Auflagen weiter geöffnet werden. Die Auflagen werden zeitnah unter https://im.baden-wuerttemberg.de/de/aktuelle-corona-verordnung-der-landesregierung/ veröffentlicht werden. Auch das bayerische Innenministerium plant laut seiner Homepage https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php weitere Lockerungen: „Für das Pfingstwochenende ist eine mögliche Öffnung der Campingplätze geplant.“ Weitere Informationen zu allen Bundesländern finden sich auf der Homepage der deutschen Bundesregierung unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198
Nur 50-prozentige Belegung der Campingplätze erlaubt
In Niedersachsen dürfen laut Verordnung bereits seit dem 11. Mai 2020 „Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze und Bootsliegeplätze wieder an Gäste vermietet werden“. Für Ferienwohnungen und Ferienhäuser gelten dabei laut der Homepage https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/niedersachsische-verordnung-zur-bekampfung-der-corona-pandemie-tritt-am-montag-in-kraft-neue-phase-mit-weiteren-lockerungen-startet-188195.html eine Wiederbelegungsfrist von sieben Tagen. Das bedeute, dass „Vermieter erst nach sieben Tagen neu vermieten dürfen.“ Außerdem dürfen Campingplätze, Wohnmobilstellplätze und Bootsliegeplätze nur zu 50 Prozent belegt werden. Tagestouristen dürfen dann auf die niedersächsischen Inseln fahren, wenn die jeweiligen Kommunen oder Landkreise dies gestatten.
Erneute Reisewarnung für Auslandsreisen
Zu Reisen ins Ausland sprach das Auswärtige Amt am 14. Mai 2020 eine weitere Reisewarnung aus. Auf der Homepage https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762 heißt es wie folgt: „Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland wird derzeit gewarnt, da weiterhin mit starken drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, weltweiten Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und der Einschränkung des öffentlichen Lebens in vielen Ländern zu rechnen ist. Dies gilt bis auf weiteres fort, vorerst bis einschließlich 14. Juni 2020“.
Gelockerte Grenzkontrollen
An den Grenzen zu Frankreich, Österreich und der Schweiz sowie bei ankommenden Flügen aus Italien und Spanien soll es weiterhin bis zum 15. Juni 2020 Binnengrenzkontrollen durch die Bundespolizei geben. Sprich: In Frankreich etwa ist die Einreise für touristische Zwecke derzeit noch nicht erlaubt. Dies soll sich aber ab Mitte Juni 2020 ändern. Auch die Kontrollen an der Grenze zu Dänemark werden zunächst weiter durchgeführt. Der Termin zur Einstellung der Grenzkontrollen soll in Abstimmung mit der dänischen Regierung festgelegt werden. Es werde „am Erfordernis eines triftigen Einreisegrundes im Grundsatz festgehalten, es wird aber zusätzliche Erleichterungen für Reisen aus familiären oder persönlichen Gründen geben“. Außerdem: „Für die EU-Außengrenzen hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, die Beschränkungen für Einreisen aus Drittstaaten bis zum 15. Juni 2020 zu verlängern. Dieser Empfehlung wird Deutschland entsprechen“.
Links zu Reiseveranstaltern
Auch der größte Reiseverbund Europas – die im August 2002 gegründete Quality Travel Alliance (QTA) – gibt auf seiner Homepage https://q-t-a.de/covid-19/ Informationen zu Corona und Reisebstimmungen weiter. Hier finden sich auch Links zu den Homepages zahlreicher Reiseveranstalter.
Text: Sonja Bossert

Ein bisschen Urlaubsluft auf dem BUGA-Gelände in Heilbronn schnuppern. Foto: GSCHWÄTZ/Archiv








