Der Hohenloher AfD-Landtagsabgeordnete Anton Baron wollte vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg unter anderem wissen, wie oft Fridays-for-future-Klimademos im Hohenlohekreis während der Schulzeit stattgefunden haben und ob Lehrer/Schulen hier Schüler politisch gelenkt haben könnten.
Baron: „Totalitäre Tendenzen an Hohenloher Schulen“
Das Ministerium verweist in seiner Antwort auf acht Demonstrationen in der Zeit von 15. März bis 29. November 2019, sechs davon waren in Künzelsau zwei in Öhringen. Die Klimademos wurden veranstaltet von „Fridays for future“ (fff) und „Parents4future“ und begannen frühestens um 12 Uhr. Detailiertere Namen der Veranstalter gehen aus der Antwort des Ministeriums nicht hervor. Bezüglich einer Veranstaltung am 19. Juli 2019 am Schlossgymnasium Künzelsau heißt es von Seiten des Ministeriums, dass diese Veranstaltung laut „Auskunft der zuständigen oberen Schulaufsichtsbehörde die zusammenfassende Abschlussveranstaltung eines schulischen Projekttages zum Thema „Klima“mit diversen Podiums-Redebeiträgen, insbesondere von Wissenschaftlern sowie zwei
Lehrkräften des Schlossgymnasiums, die am Projekt mitgewirkt haben, war. Für Baron ist das ein No-Go, da er in der Veranstaltung eine verkappte (politische) Demo sieht: „Der größte Skandal ist jedoch die Tatsache, dass ein ‚Klima‘-Projekttag des Künzelsauer Schlossgymnasiums mit einer Demonstration beendet wurde. Auch wenn eine Teilnahme an der Kundgebung für die Schüler nicht offiziell verpflichtend war, hat sich damit eine Schule ganz offiziell politisch positioniert. Schüler und Lehrer, die die ‚Klimaschutzpolitik‘ der Bundes- und Landesregierung als überzogen ansehen, wurden dadurch in eine Ecke gestellt. Dass solche totalitären Tendenzen an Hohenloher Schulen Einzug erhalten, verurteile ich als Demokrat ausdrücklich“, empört sich der Landtagsabgeordnete Anton Baron und fordert, „die poltische Beinflussung an Künzelsauer Schule zu beenden“.
Schulaufsichtsbehörde hat das Vorkomnis mit der Schulleitung besprochen
Das Ministerium sieht darin grundsätzlich keinen Verstoß der Schule, allerdings bemängelt sie, dass Das Infoblatt zu der Kundgebung mit dem Kopfbogen der Schule war nicht mit der Schulleitung abgestimmt gewesen sei. Zudem sei die „Veranstaltung von Seiten der Schule weder als „Fridays for Future“-Demonstration gedacht noch sollte sie Werbung für Greta Thunbergs Kampagne sein“. Die obere Schulaufsichtsbehörde hat das Vorkommnis mit der Schulleitung mittlerweile besprochen, so das Ministerium.
Auf Barons frage, ob Lehrer als Organisatoren dieser Demonstrationen tätig gewesen seien, verweist das Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann darauf, dass bei „der Anmeldung einer Versammlung die Anmelderin bzw. der Anmelder nicht verpflichtet ist,
Angaben zum Beruf zu machen. Diese Frage kann daher nicht abschließend beantwortet werden. In Bezug auf die in der Beantwortung von Frage 1 tabellarisch aufgeführten Versammlungen ist nach Mitteilung des Innenministeriums lediglich bekannt,
dass in mindestens zwei Fällen die Organisatorin bzw. der Organisator von Beruf Lehrerin beziehunsgweise Lehrer ist.“
Inwieweit liegt hier eine politische Einflussnahme von Lehrern vor?
Baron fragt weiterhin, ob „ein Anwerben von Schülern durch ihre Lehrer für politische Demonstrationen gegen den Beutelsbacher Konsens oder im Falle verbeamteter Lehrer sogar gegen das Mäßigungsgebot, zumal sich die Schüler, darunter auch viele Minderjährige, unter Druck gesetzt fühlen könnten? Der sogenannte Beutelsbacher Konsens beinhalte unter anderem das Verbot, so das Ministerium in seiner Antwort, „Schülerinnen und Schüler im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und letztlich zu indoktrinieren. Lehrkräfte, die im Unterricht Schülerinnen und Schüler für die Teilnahme an bestimmten politischen Demonstrationen „anwerben“, also bei diesen denEntschluss für die Teilnahme an der Demonstration erst hervorrufen und undifferenziert
deren Teilnahme verlangen, verstoßen gegen den Beutelsbacher Konsens.Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt (vgl. § 33 Beamtenstatusgesetz). Zudem dürfen Lehrkräfte an öffentlichen Schulen in der Schule keine politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnliche äußeren Bekundungen abgeben, die geeignetsind, die Neutralität des Landes gegenüber Schülern und Eltern oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Schulfrieden zu gefährden oder zu stören (vgl. § 38 Schulgesetz für Baden-Württemberg [SchG]).“
Kultusministerin Eisenmann: „Umwelt und Klimawandel sind zentrale gesellschaftliche Themen“
Eisenmann betont aber auch, dass „insbesondere die Themen Umwelt und Klimawandel zentrale Themen der heutigen Gesellschaft sind, die im Unterricht behandelt werden müssen“. Der Hinweis, dass Klassenarbeiten nicht unbedingt auf den Freitag gelegt werden müssen, diente in der Zeit der Freitagsdemonstrationen als Beispiel für eine Möglichkeit, wie eine Konfliktverschärfung zwischen Schule und demonstrierenden Schülerinnen und Schülern vermieden werden konnte.“ Für Eisenmann ein akzeptables Zugeständnis an die Demonstranten. Für Baron Die CDU-Kultusministerin Eisenmann hält solche Aussagen nun für akzeptabel und macht damit noch einmal klar, dass ihre Partei für Konservative unwählbar geworden ist.

Anton Baron. Foto: Landtagsbüro Anton Baron

Dr. Susanne Eisenmann, Kultusministerin in Baden-Württemberg (2017). Screenshot: Kultusministerium Baden-Württemberg

Schlossygmnasium in Künzelsau. Foto: GSCHWÄTZ