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Künftig dürfen Ärzte Schwangerschaftsabbrüche bewerben

In den letzten Wochen hat GSCHWÄTZ in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal mehrere Beiträge über das Thema Schwangerschaftsabbruch veröffentlicht, weitere Beiträge sind geplant. Anlaß für diese Artikelserie ist eine Recherche von CORRECTIV.Lokal über die Hürden, die abbruchwilligen Frauen im Wege stehen.

Auch der Koalitionsvertrag zwischen SPD, GRÜNEN und FDP befasst sich mit dem Thema und greift einige der Punkte, die auch GSCHWÄTZ schon thematisiert hatte, auf.

§219a wird komplett gestrichen

Dem Thema „Reproduktive Selbstbestimmung“ hat die Ampel ungefähr eine von rund 170 Seiten gewidmet. Die klarste Aussage ist: „Ärztinnen und Ärzte sollen öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Daher streichen wir § 219a StGB.“  Der §129a StGB stellt bis jetzt die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe, wenn damit ein Vermögensvorteil erzielt werden soll oder die Werbung in „grob anstößiger Weise“ erfolgt. Wenn die Webseite einer Arztpraxis die unterschiedlichen Methoden für einen Abbruch sachlich beschreibt, kann das schon strafbar sein. Dies mußte die Gießener Ärztin Kristina Hänel erfahren – eine Geldstrafe von 2.500 Euro wurde unlängst höchstrichterlich bestätigt – denn als Ärztin, die Abbrüche durchführt, erzielt sie einen Vermögensvorteil.

Dieser Paragraph ist eine der Hürden, deren Folgen CORRECTIV.Lokal mit der großangelegten Recherche untersuchen will. Sollte die Ampel diesen Paragraphen streichen, wäre eine Rechtsunsicherheit behoben, betroffenen Frauen stünden mehr Informationsmöglichkeiten, anonym und ohne Hemmschwelle, zur Verfügung.

Ampel will Versorgungssicherheit für Schwangerschaftsabbrüche herstellen

Auch wenn sich eine Frau zum Abbruch entschlossen hat, will die zukünftige Regierungskoalition Hürden abbauen, indem sie von vornherein klarstellt: „Wir stellen Versorgungssicherheit her. Schwangerschaftsabbrüche sollen Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sein. Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen gehören zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung.“

Ein wichtiger Punkt: Die wohnortnahe Verfügbarkeit von Krankenhäusern und Praxen ist nicht überall gewährleistet: GSCHWÄTZ berichtete, dass in den Krankenhäusern der BBT-Gruppe (Öhringen und Bad Mergentheim) keine Abbrüche vorgenommen werden, bei der Diakoneo-Gruppe (Schwäbisch-Hall) nur bei Gefahr von Leib und Leben. Einzig die SLK-KLiniken führen pro Jahr 10 bis 20 Abbrüche durch. Auch die Anzahl der Arztpraxen, die Abbrüche durchführen, nimmt immer mehr ab.

Suche nach Praxis oder Klinik eine echte Hürde

Allein schon die Suche nach einer Praxis oder Klinik kann sich als eine echte Hürde für Frauen, die sich für einen Abbruch entschieden haben, erweisen. Vor allem, da die Praxen und Kliniken nicht einfach zu finden sind – der §129a läßt grüßen!

Flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen soll sichergestellt werden

Gespräche mit Beratungsstellen im Hohenlohekreis haben nicht ergeben, dass in Hohenlohe ein Beratungsengpaß besteht. Bundesweit scheint das aber der Fall zu sein, denn der Koalitionsvertrag sagt: „Wir stellen die flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen sicher. Schwangerschaftskonfliktberatung wird auch künftig online möglich sein.“

„Gehsteigbelästigungen“ unterbinden

Eine letzte Hürde müssen mancherorts Frauen noch kurz vor dem Betreten der Praxis oder des Krankenhauses überwinden: Sogenannte Abtreibungsgegner bedrängen sie auf der Straße und versuchen, die Frauen doch noch vom Abbruch abzuhalten. Dagegen will die Ampel künftig vorgehen: „Sogenannten Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern setzen wir wirksame gesetzliche Maßnahmen entgegen.“

Kostenlose Verhütung für Geringverdienende und die „Pille für den Mann“

Reproduktive Selbstbestimmung beschränkt sich aber nicht nur darauf, dass schwangere Frauen Möglichkeiten haben sollen, die Schwangerschaft zu beenden. Abbrüche sind das letzte Mittel – und wer sich zuverlässige Verhütungsmittel leisten kann, muß nicht über einen Abbruch nachdenken. Die Koalition will, dass sich jedes Paar auch Verhütung leisten kann: „Wir wollen Krankenkassen ermöglichen, Verhütungsmittel als Satzungsleistung zu erstatten. Bei Geringverdienenden werden die Kosten übernommen.“ Besonders soll auch die „Pille für den Mann“ im Mittelpunkt der Forschung stehen:  „Wir wollen die Forschungsförderung für Verhütungsmittel für alle Geschlechter anheben.“

Auch für ungewollt Kinderlose soll es einfacher werden

„Reproduktive Selbstbestimmung“ soll es auch für die Menschen geben, die Kinder wollen: „Wir wollen ungewollt Kinderlose besser unterstützen.“ Die – insbesondere finanzielle – Hemmschwelle für die Künstliche Befruchtung soll gesenkt werden: „Künstliche Befruchtung wird diskriminierungsfrei auch bei heterologer Insemination [Samenspende eines Dritten, Red.] , unabhängig von medizinischer Indikation, Familienstand und sexueller Identität förderfähig sein. Die Beschränkungen für Alter und Behandlungszyklen werden wir überprüfen. Der Bund übernimmt 25 Prozent der Kosten unabhängig von einer Landesbeteiligung. Sodann planen wir, zu einer vollständigen Übernahme der Kosten
zurückzukehren. Die Kosten der Präimplantationsdiagnostik werden übernommen. Wir stellen klar, dass Embryonenspenden im Vorkernstadium [in diesem Stadium unterliegt der Embryo noch nicht dem Embryonenschutzgesetz, Red.] legal sind und lassen den „elektiven Single Embryo Transfer“ [von mehreren erzeugten Embryonen wird nur der eingesetzt, der die vermeintlich beste Chancen zur Entwicklung hat, Red.] zu.“

Außerdem will die Ampel „eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ einsetzen, die Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft prüfen wird.“

Anpassung des Rechts an die heutige Zeit

Zusammenfassend dürften die geplanten Änderungen der Gesetze und Verordnungen für Betroffene, ganz gleich, ob es um einen Abbruch oder eine künstliche Befruchtung geht, eine Erleichterung darstellen, der Wegfall des §219a bringt Rechtssicherheit.

Text: Matthias Lauterer

 

 

 




„Was mich so erschreckt hat: Wie schnell und leicht das ging“

30 Jahre, ungewollt schwanger, alleinerziehend. Damals am Existenzminium lebend. Als Manuela H. (Name von der Redaktion auf Wunsch der Interviewpartnerin geändert. Der richtige Name ist der Redaktion bekannt) bereits in der vierten Woche gefühlt hat, dass sie schwanger war, konnte sie es kaum glauben. Immerhin hat sie mit der Pille verhütet, aber ein Pillenwechsel sei möglicherweise der Grund für die Schwangerschaft gewesen, vermutet sie bei unserem Interview mit ihr zum Thema Schwangerschaftsabbruch. Der Frauenarzt bestätigt das Gefühl der Hohenloherin, dass sie schwanger ist, mit einem Schwangerschaftstest. Manuela erinnert sich noch gut an diesen Moment: „Ich habe damals erstmal gar nichts gedacht, außer: Scheiße, scheiße, scheiße.“

Der vermeintliche Kindsvater: „Das muss weg“

„Ich bin wahrscheinlich schwanger“ sagt sie zu dem Vater des Kindes, mit welchem sie damals eine Liaison hatte, und wartet auf seine Reaktion. Die kommt prompt: „Das muss weg. Wenn du das wegmachen lässt, bin ich auf jeden Fall für dich da. So sollten wir unsere Beziehung nicht starten.“ 2 Wochen lang wurde Manuela H. vom vermeintlichen Kindsvater unter Druck gesetzt, mal mit Drohungen, mal mit Versprechungen über eine gemeinsame Zukunft.

2 Wochen, um eine Entscheidung zu treffen

Nach zwei Wochen bestätigte der Frauenarzt die Schwangerschaft. Manuela H. hatte zu diesem Zeitpunkt die Entscheidung, die Schwangerschaft zu beenden, bereits getroffen. Der Frauenarzt hat Manuela gesagt, wo man einen Abbruch durchführen kann. Sie hat sich dann in einer Klinik in Heilbronn vorgestellt. Das war in der neunten Schwangerschaftswoche. Bis zur zwölften konnte sie abtreiben. „Ich fand mich die ganze Zeit furchtbar. Ich fand das schlimm“, sagt sie rückblickend.

Von einer Bekannten hat Manuela gehört, dass es auch Medikamente für einen Schwangerschaftsabbruch gebe, die man einnehmen könne. Aber das sei ihr nicht angeboten worden.

Routine in der Klinik

In der Klinik sei das alles schließlich wie eine traurige Routine gewesen, berichtet die gelernte Industriekauffrau. Dort erhielt sie nach einer Erklärung über den Ablauf des Abbruches einen Termin in 2 Wochen. Zu diesem Termin sollte sie eine Bescheinigung von ProFamilia mitbringen. Der zuständige Arzt informierte auch über die entstehenden Kosten und dass diese vom Bund übernommen werden würde, falls Manuela H. unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Dies sollte sie über ihre gesetzliche Krankenkasse erfragen und gegebenenfalls abwickeln.

„Das fand ich widerlich“

Sie wurde auch darauf hingewiesen, dass falls sie den Termin weniger als 24 Stunden vorher absagen würde und sich somit kurz zuvor gegen den Eingriff entscheidet, sie trotzdem die Kosten des Abbruchs zahlen müsse. Das kann Manuela bis heute nicht nachvollziehen. „Das fand ich widerlich. Da müsste die Klinik das doch fördern nach dem Motto: Sie hat sich für das Leben entschieden.“

ProFamilia hat in ihren Augen versagt

Das als „ergebnisoffen“ deklarierte Gespräch mit Mitarbeiter:innen von ProFamilia in Öhringen sei relativ schnell vorbei gewesen. „Ich habe gesagt: Ich will es [das Kind] nicht.“ Dann hatte ich die Bescheinigung.“ Manuela hätte sich im Nachhinein mehr Nachfragen von Seiten ProFamilia gewünscht, mehr Nennung von Alternativen in ihrer Situation wie Adoption, welche Unterstützung könnte die Familie / Verwandtschaft leisten, wenn sie sich doch für das Kind entscheidet? Doch Fragen bleiben laut Manuela weitestgehend aus. „Es wurde nicht versucht, mich umzustimmen“, bedauert sie heute.

„Ich hätte mehr nachdenken müssen“

Aber hätte es damals wirklich etwas an der Entscheidung geändert? Manuela ist sich sicher: „Ja. Nachfragen und Optionen für andere Möglichkeiten hätten mich zum Nachdenken bewegt. Sätze wie: Die Entscheidung, die du da triffst, beeinflusst dein ganzes Leben‘, hätten mich vielleicht schon nochmal innehalten lassen. In dem Moment war ich mir dessen nicht bewusst, dass mich diese Entscheidung mein ganzes Leben begleiten wird. Es ist nicht: Ah, weg. Und dann ist es aus deinem Kopf draußen. Es holt dich immer wieder ein.“

„Diese Entscheidung begleitet dein ganzes Leben“

Auch ProFamilia hat in ihren Augen versagt. Gerne hätte sie nach dem Abbruch mit jemandem darüber gesprochen, um es zu verarbeiten: „Es wäre schön gewesen, wenn man mir gesagt hätte, das wird schlimm danach, lass uns einen Termin vereinbaren.'“

Handtuch und Bettlaken von zu Hause

Der vermeintliche Kindsvater hat Manuela in die Klinik gefahren. „In der Sekunde dachte ich noch: Er will doch mit mir zusammen sein.“ Morgens vor dem Abbruch hat sie ein Medikament einnehmen müssen, das den Muttermund weich werden lässt. Kurze Zeit später musste sie sich übergeben. Ein Bettlaken und ein Handtuch musste sie von Zuhause mitnehmen, die dreckige Wäsche hat sie danach wieder mit nach Hause genommen. Manuela, auf dem gynäkogolischen Stuhl sitzend, wurde für den Eingriff vollnarkotisiert, der Arzt hat sie nicht vorher gefragt: „Sind Sie sich wirklich sicher?“

10-minütiger Eingriff

10 Minuten hat der Eingriff für Manuela gefühlt gedauert. Der Embryo wurde abgesaugt. Manuela ist im Aufwachraum zu sich gekommen, neben ihr der vermeintliche Kindsvater. Sie bekommt Dokumente für ihren Frauenarzt. Blutungen treten auf und Unterleibsschmerzen.

„In dem Moment war ich erstmal froh, dass es vorbei war“

„Das ganze Ausmaß wird dir erst Wochen, wenn nicht sogar Jahre später bewusst. In dem Moment war ich erstmal froh, dass es vorbei war“, schildert sie ihre Gefühle nach dem Eingriff. Ein halbes Jahr später hat der vermeintliche Kindsvater die Liaison beendet. Manuela hat in dieser Zeit viel getrunken und geweint. Ihr Hausarzt verschreibt ihr Antidepressiva, sie macht eine Gesprächstherapie. „Ich war danach in psychologischer Beratung wegen der missbräuchlichen Beziehung zu meinem damaligen Freund.“

„Mich hat erschrocken, wie schnell und leicht das ging“

Für Manuela ist es heute, Jahre später, wichtig, dass Frauen selbst bestimmen, was mit ihrem Körper geschieht. „Wir sollten jedoch differenzieren: Es gibt Schwangerschaftsabbrüche nach einem Missbrauch, nach einer Vergewaltigung. Aber ein Schwangerschaftsabbruch ist keine Verhütungsmethode. Deshalb muss es hohe Hürden dafür geben. Was mich so erschreckt hat: Wie schnell und leicht das ging. Ich habe es auf dem Silbertablett serviert bekommen.“ Für die Mutter von inzwischen zwei Kindern ist klar, dass sie sich heute für das Kind entschieden, hätte: „Ganz egal, wie erfolgreich ich heute bin, das Kind wäre es mehr wert gewesen. Irgendwie wäre es auch gegangen.“

Das Interview führte GSCHWÄTZ-Chefredakteurin Dr. Sandra Hartmann

Beratungsstellen und Praxen in der Nähe sowie weitere Informationen gibt es hier:

https://www.familienplanung.de/schwangerschaftskonflikt/schwangerschaftsabbruch/schwangerschaftsabbruch-praxen-kliniken-einrichtungen/

https://www.profamilia.de/themen/schwangerschaftsabbruch

 

 

 




„Solche Eingriffe werden ausschließlich dann vorgenommen, wenn das ungeborene Kind so schwere Fehlbildungen aufweist, dass es nicht lebensfähig sein wird“

Ein Schwangerschaftsabbruch ist für jede betroffene Frau ein traumatisches Erlebnis. Keine Schwangere entscheidet sich leichtfertig dafür. Außerdem gibt es gesetzliche Hürden, die vor einem solchen Eingriff überwunden werden müssen. Doch warum auch immer sich eine Frau für einen Abbruch entscheidet – es gibt immer weniger Ärzte, die einen solchen vornehmen. Was den Frauen die Situation zusätzlich erschwert.

Wie sieht die Situation in den Krankenhäusern aus? Werden dort Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen? GSCHWÄTZ hat nachgefragt: beim Diakoneo KdöR, dem Träger des Diak in Schwäbisch Hall, bei der BBT-Gruppe, die das Hohenloher Krankenhaus Öhringen und das Caritas-Krankenhaus in Bad Mergentheim betreibt und den SLK-Kliniken in Heilbronn.

Bisher zehn Eingriffe in 2021

Am Diak in Schwäbisch Hall werden demnach durchaus Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen. „Am Diakoneo Diak Klinikum Schwäbisch Hall werden solche Eingriffe ausschließlich dann vorgenommen, wenn das ungeborene Kind so schwere Fehlbildungen aufweist, dass es nicht lebensfähig sein wird“, schreibt Christin Kohler, PR-Referentin beim Diakoneo KdöR, in ihrer Antwort-Mail. So seien dort im Jahr 2017 sieben, ein Jahr später neun und 2019 drei Abbrüche vorgenommen worden. Im Jahr 2020 waren es ebenfalls drei und in diesem Jahr bisher zehn Eingriffe.

Kontakte zu Beratungsstellen

Vor einem Schwangerschaftsabbruch muss jede betroffene Frau eine umfangreiche Beratung in Anspruch nehmen. Dazu schreibt Christin Kohler: „Selbstverständlich bestehen Kontakte zu Institutionen, die Schwangere beraten, darunter Caritas und pro familia. Wir informieren betroffene Schwangere über Möglichkeiten der Beratung.“

Keine Abbrüche in Öhringen oder Bad Mergentheim

Im Hohenloher Krankenhaus in Öhringen dagegen werden keine Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen. „Weder im Hohenloher Krankenhaus Öhringen noch im Caritas-Krankenhaus Bad Mergentheim wurden in den vergangenen Jahren Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen“, schreibt Pressesprecherin Ute Emig-Lange. „Auch in den anderen Krankenhäusern der BBT-Gruppe werden in der Regel keine Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt.“ Diese würden „der Überzeugung der BBT-Gruppe als einem Träger in der katholischen Kirche, dass das menschliche Leben vom Zeitpunkt seiner Empfängnis bis zu seinem natürlichen Ende zu schützen ist“, widersprechen.

Keine Beratung

Die beiden Krankenhäuser bieten auch keine Beratung in solchen Fällen an, sie arbeiten allerdings  „in verschiedenen Netzwerken mit unterschiedlichen Trägern von Beratungsstellen zusammen“. Darunter können auch Anbieter der gesetzlichen Schwangerenkonfliktberatung gehören – beispielsweise Diakonie, Caritas, Donum Vitae oder pro familia. „Insofern arbeiten wir sicherlich mit diesen Institutionen zusammen, aber nicht explizit in deren Angebot der Schwangerenkonfliktberatung“, so die Pressesprecherin weiter. „Dies hängt damit zusammen, dass die Begleitung Schwangerer in aller Regel in der ambulanten Versorgungswelt stattfindet und von dort aus die Kontakte zu den Beratungsstellen hergestellt werden.“ So beziehe sich die Zusammenarbeit eher auf die „frühe Hilfen“. Hierzu gehöre beispielsweise das Angebot der Babylotsin in den beiden Häusern.

Zehn bis 20 Abbrüche jährlich

In den Heilbronner SLK-Kliniken werden laut Pressesprecher Mathias Burkhardt Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt – „im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben“. Burkhardt sagt: „Im Zeitraum der vergangenen drei Jahre wurden jährlich zwischen zehn und 20 Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt.“ Dafür arbeitet der Krankenhausträger mit Institutionen zusammen, die die schwangeren Frauen vor dem Abbruch beraten: „Ohne die daraus erfolgten Bescheinigungen wäre diese Art der Behandlung nicht möglich.“ In diesem Fall sind das pro familia, Diakonie, Caritas und das Landratsamt Heilbronn.

Text: Sonja Bossert, die Fragen stellte Matthias Lauterer