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Elisabeth S.: Was geschah mit den Einschlaftropfen?

Wird das Gericht Elisabeth S. am Montag, den 08. April 2019, wegen Mordes oder wegen verlässiger Tötung verurteilen oder wählt die Kammer einen Mittelweg, etwa Totschlag (schließt Mordmerkmale aus)? Mord aus Heimtücke stand im Raum. Heimtücke unter anderem deshalb, weil der kleine Ole arg- und wehrlos gewesen sei, so Nebenklägervertreter Jens Rabe. Weil er Vertrauen zu ihr als seiner Ersatzoma hatte. Und weil er eventuell geschlafen hat, als sie ihn zu würgen begann. Auffällig ist, dass es laut der Gerichtsmedizin keine Abwehrspuren gibt. Die Kriminalpolizei fand auch keine Zeichen einer Auseinandersetzung oder eines Kampfes im Haus. Es gäbe noch viele offene Fragen, die vermutlich unbeantwortet bleiben im Rahmen des Verfahrens, sagte Staatsanwalt Harald Lustig am vergangenen Donnerstag in seinem Plädoyer. Unter anderem, welchem Zweck diente das relativ große Küchenmesser auf der Kommode mitten im Flur? Warum war die Badewanne voll gefüllt mit Wasser ohne Badezusatz gefüllt? Warum lag der tote Ole in der randvoll mit Wasser gefüllten Wanne? Und: Wohin sind eigentlich die 60 bis 80 Tropfen des Antidepressivums Trimipramin hinversickert, die in dem Fläschchen fehlten, das man in dem Haus von Elisabeth S. gefunden hatte? Dieses Mittel diente nicht nur als Antidepressivum, sondern auch als Einschlafhilfe. In diesem Rahmen wurde es Elisabeth S. von ihrer Hausärztin zur Einnahme verschrieben. Nur: Bei der Haarprobe, die man von Elisabeth S. untersuchte, fanden sich keine Medikamentenrückstände. Anscheinend sollen auch bei Ole keine Medikamentenrückstände bei der Obduktion gefunden worden sein. Einschlaftropfen können jedenfalls einen tieferen Schlaf begünstigen und könnten auch erklären, warum es keine Abwehrspuren gab.

Das Gericht wird bemüht sein, ein faktensicheres Urteil zu fällen, auch, um zu vermeiden, dass Anke Stiefel-Bechdolf, die Verteidigerin von Elisabeth S.,  Revision einlegt. Daher wird die Kammer spekulative Ansätze nicht bemühen. Ob die Beweise für Mord aus Heimtücke, wie es der Nebenklägervertreter Jens Rabe fordert, ausreichen, wird das Gericht am Montag  beantworten. Jede überraschende Tötung kann als Mord aus Heimtücke ausgelegt werden. Staatsanwalt Harald Lustig drückte es sehr deutlich in seinem Plädoyer aus: „Sie haben ihn getötet und auch töten wollen.“ Strafmildernd dürfte sich auswirken, dass Elisabeth S. psychisch und physisch nicht gesund ist.

 




Elisabeth S.: Eiskalter Mord oder geistig krank? Emotionen kochen vor Gericht hoch

Der Fall Elisabeth S. neigt sich dem Ende zu. Am Montag, den 08. April 2019, soll das Urteil gefällt werden in einem Fall, der, so Staatsanwalt Harald Lustig, „für bundesweites Entsetzen gesorgt“ habe. Er, selbst Familienvater, sieht diese Tat – Elisabeth S. hat ihren Zieh-Enkel Ole T. (7) erwürgt (wir berichteten) – als „besonders erbarmungslos“ an, eine in seinen Augen „unfassbare Tat. Auch Nebenklägervertreter Jens Rabe, der die Eltern von Ole T. in dem Gerichtsverfahren vertritt, formuliert in seinem Plädoyer am heutigen Donnerstag, den 04. April 2019, was nach wie vor trotz der mittlerweile eindeutigen Beweise schwer zu glauben ist: „Ole wurde ermordet von Oma Elisabeth.“ Auch Anke Stiefel-Bechdolf, die Verteidigerin von Elisabeth S., fragt in ihrem Plädoyer: „Sitzt neben mir eine Bestie? Eine Killer-Oma?“

Warum musste Ole sterben?

Die Emotionen sind heute noch einmal hochgekocht in einem Fall, der ungewöhnlich ist, weil nach wie vor das Tatmotiv für das Erwürgen des Jungen unklar ist. Dieser Leerstelle scheint nicht nur die Eltern schwer zu belasten, sondern auch Staatsanwalt Lustig, Nebenklägervertreter Rabe und Verteidigerin  Stiefel-Bechdolf. Warum musste Ole sterben? Alle haben sich laut eigenen Aussagen erhofft, dass diese Leerstelle, dieser blinde Fleck, verschwindet. Aber er ist noch da. Umso schwerer ist es nun, zu einem Urteil zu finden. Hier weichen die Vorstellungen der einzelnen Parteien weit auseinander.

Während Nebenklägervertreter Rabe den Tatbestand des Mordes aus Heimtücke (es gab keine Abwehrverletzungen) und niederen Beweggründen für erfüllt hält und für eine volle Schuldfähigkeit plädiert, was lebenslange Haft für Elisabeth S. bedeuten würde, plädierte Anke Stiefel-Bechdolf auf fahrlässige Tötung. Laut dem Juristenportal dejure.org ist hier ein Strafmaß von maximal fünf Jahren Gefängnis vorgesehen. Staatsanwalt Lustig wiederum nahm den Mittelweg zwischen den beiden sehr konträren Positionen ein. Auch er sah, wie Rabe, das Mordmerkmal (niedere Beweggründe / Verlustangst) gegeben, erkannte aber auch eine verminderte Schuldfähigkeit, unter anderem wegen einer verringerten Steuerungsfähigkeit aufgrund ihrer psychischen Erkrankung, an. Als strafmildernd gab er das hohe Alter von Elisabeth S. an, dass sie strafrechtlich bislang noch nicht verurteilt worden sei, dass sie die Hauptverantwortung der Tat übernommen habe sowie ihre Depression (sein vorgeschlagenes Strafmaß: 13 Jahre).

Am Geisteszustand von Elisabeth S. scheiden sich die Geister

Das ist auch das Casus knaxus in diesem Fall.Wie krank war beziehungsweise ist Elisabeth S. wirklich und lässt sich mit einer psychischen Erkrankung, wie sie sie vermutlich hatte (mittlere Depression) eine solche Tat erklären? Sehr anschaulich illustriert Staatsanwalt Lustig in seinem Plädoyer, wie lange 30 Sekunden sind – indem er im Gerichssaal 30 Sekunden schweigt. Er möchte damit veranschaulichen, wie lange erst drei Minuten sind – drei Minuten, die Elisabeth S. ihren Zieh-Enkel durchgängig gewürgt haben muss, bis er schließlich erstickt ist (gerichtsmedizinisches Gutachten). Seiner Meinung nach hat Elisabeth S.  Ole T. vorsätzlich getötet, weil sie Angst gehabt habe, ihn zu verlieren. Für ihn hat sich damit das Tatmotiv seit Eröffnung des Prozess am 27. November 2018, nicht verändert. Seiner Einschätzung nach ist Elisabeth S. eine „clevere Schauspielerin“, so wie es auch auch die Zeugin M. geschildert habe. Auch der Sohn von Elisabeth S., Stephan S., habe sich hier vor Gericht nicht gut verkauft. Dabei nahm Lustig Bezug auf die Aussage des Sohnes, dass er sich von der Kammer ungerecht behandelt gefühlt habe. Lustig  argumentierte, dass der Sohn durch seine „Wehleidigkeit“ aufgefallen sei, so wie sie auch Elisabeth S. gezeigt habe („gewisser Hang zum Selbstmitleid“). Zudem sei sein „ständiges Taktieren“ auffällig gewesen.

Lustig bedauert, dass man über den konkreten Tathergang „nicht mehr als am Anfang wisse“. Lustig wie auch Rabe verurteilen die vorangegangenen Falschaussagen von Elisabeth S. aufs Schärfste. „Besser wäre gewesen, wenn Sie geschwiegen hätten“, sagte Lustig. Dem stimmte Verteidigerin Stiefel-Bechdfolf zu. Lustig appellierte nochmal an das Gewissen von Elisabeth S., als er sagte: „Ihren eigenen Sohn wollten Sie nicht verlieren. Warum konnten Sie gegenüber der Familie T. nicht ebenso rücksichtsvoll sein?“ Es bleibe nun weiterhin unklar, so Lustig, „was in der Tatnacht passiert“ sei.

Ole womöglich im Bett ermordet

Er sowie Nebenklägervertreter Rabe vermuten anhand der Indizien, dass der Junge im Bett erwürgt wurde. Elisabeth S. schweigt, sagt nur zum Schluss, dass ihr „alles sehr, sehr leid“ tue. Offensichtlich habe, so Lustig,Elisabeth S. „schwer damit zu tun, die Schuld auf sich zu nehmen, was sie getan“ habe. Und genau an diesem Punkt setzt Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf ein. Nach 40 Jahren Berufstätigkeit habe sie in diesem Verfahren den „Super-Gau“ erlebt. Sie habe ebenso versucht, den Fall gänzlich aufzuklären, um auch das Motiv herauszufinden. Aber mittlerweile sei sie zu der Erkenntnis gelangt, dass Elisabeth S. tatsächlich nicht mehr wisse, was passiert ist in dieser Tatnacht. „Ich will denen doch sagen, dass ich es nicht war“, soll Elisabeth S. immer wieder gesagt haben, als schon längst anhand der Faktenlage feststand: Sie hat Ole erwürgt. Stiefel-Bechdolf sieht in ihrer Mandantin keine clevere Schauspielerin, sondern eine „kranke Frau, die noch kränker wird“. „Sie versteht nicht“, so einfach sei die Wahrheit: „Wir haben es mit einer schwer kranken Frau zu tun, die nicht psychisch krank sein will.“ Elisabeth S. habe sich in einer „psychopathischen Ausnahmesituation“ befunden. „Schwere diffuse Hirnschädigungen“ seien durch das MRT sichtbar geworden. Fakt sei: „Die Tat steht in absolutem Widerspruch zu all dem, was diese Frau ausmacht.“

„Wir werden Zeit unseres Lebens unter dieser bestialischen Tat leiden“, sagte Jens T., der Vater von Ole T., vor Gericht. Und: „Wir können nur hoffen, dass sie als die Mörderin verurteilt wird, die sie ist.“

Aufgrund der „sehr gegensätzlichen Plädoyers“, so der Vorsitzende Richter Roland Kleinschroth, erfolge nun eine „sehr ausgewogene Beratung“. Am Montag, um 10 Uhr, soll das Urteil gesprochen werden.

 




Unrühmliche „Festleskultur“: Mehr Angriffe auf Polizei durch Betrunkene

Bei der Vorstellung der Kriminalstatistik 2018 im Polizeipräsidium Heilbronn am heutigen Dienstag, den 26. März 2019, kritisiert Polizeipräsident Hans Becker die steigende Zahl an Übergriffen gegen Polizeibeamte scharf. Insgesamt verzeichnete das Regierungspräsidium hier einen Anstieg von 10,9 Prozent (Hohenlohe: 10,7 Prozent). Auffallend ist, dass von den insgesamt 206 Tatverdächtigen 122 Tatverdächtige unter Alkoholeinfluss stand, was einem Anteil von knapp 60 Prozent entspricht. Polizeipräsident Becker verweist hier auf das Problem einer „Festleskultur“ mit übermäßigem Alkoholkonsum. Mehrfach verweist er auf die Veranstalter, die „ebenfalls ein Interesse daran haben sollten, dass die Veranstaltungen friedlich ablaufen. Die Veranstalter haben Pflichten. Es gibt Bestimmungen, was Alkohol und Jugendliche und auch, was Sperrzeiten betrifft“.

Dennoch wichtig: Während Gewalt gegen Polizeibeamte zunahm, haben die gesamten Fälle an so genannten Rohheitsdelikten  (worunter auch Körperverletzung fällt) eine Abnahme zu verzeichnen von 4,3 Prozent für den gesamten Bezirk des Polizeipräsidiums Heilbronn. Hohenlohe hat hier den stärksten Rückgang aller Landkreise mit 10,8 Prozent zu verzeichnen.

 

 




Hohenlohe: Anstieg der Sexualdelikte um 32 Prozent

In Hohenlohe ist die Zahl der bei der Polizei angezeigten Sexualdelikte um 31,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Das geht aus einer Pressekonferenz des Polizeipräsidiums Heilbronn am heutigen Dienstag, den 26. März 2019, hervor. Polizeipräsident Hans Becker veröffentlichte mit Kriminaldirektor Thomas Schöllhammer die Kriminalstatistik 2018 des Polizeipräsidiums Heilbronn, worunter auch Hohenlohe fällt.

Hans Becker ist der Präsident des Polizeipräsidiums Heilbronn. Foto: GSCHWÄTZ

Der rasante Anstieg der Sexualdelikte begründete Schöllhammer unter anderem damit, dass 2017 ein neuer Straftatbestand hinzugekommen ist – und zwar die so genannten „Grabscher-Fälle“. Hinzu komme ein höheres öffentliches Bewusstsein von sexueller Gewalt im Zuge der „Nein-heißt-Nein“- sowie der MeToo-Bewegungen. So sinke auch die Hemmschwelle, zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten.

Thomas Schöllhammer ist leitender Kriminaldirektor im Heilbronner Polizeipräsidium. Foto: GSCHWÄTZ

WhatsApp als Weiterverbreiter sexueller Inhalte

Ein weiteres Problem stellen, so Schöllhammer, Fotos und Videos mit sexueller Thematik dar, die unter anderem über soziale Netzwerke wie WhatsApp verschickt und weitergeleitet würden. Was viele nicht wissen: Bereits das Verbreiten von sexuellen Inhalten kann strafbar sein.

Mit der Präventionskampagne „Sicher unterwegs“ möchte die Polizei Frauen die Angst nehmen, abends nicht mehr wegzugehen. Stattdessen soll aufgezeigt werden, wie sie sich schützen können. Wert legt die Polizei darauf, dass die Polizei alle Neubesetzungen in die, so Becker, „24-Stunden-Dienste“ fließen, damit bei einem eingehenden Notruf immer sofort reagiert werden könne.

MeeToo-Kampagne zeigt Wirkung

Hohenlohe liegt mit einem Anstieg von knapp 32 Prozent bei Sexualdelikten (2018: 83 Fälle) auf dem zweitschlechtesten Platz im Polizeibezirk Heilbronn. Den schlechtesten Platz belegt der Neckarodenwaldkreis mit einem unrühmlichen 69 Prozent Anstieg im Bereich der Sexualdelikte. Im gesamten Bezirk des Polizeipräsidiums Heilbronn (darunter fallen neben dem Hohenlohekreis und dem Neckar-Odenwald-Kreis der Main-Tauber-Kreis sowie der Stadt- und Landkreis Heilbronn) lag der Anstieg  bei 19 Prozent (der landesweite Anstieg in Baden-Württemberg bei Sexualdelikten lag bei 24,5 Prozent).

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Versammlung des TSV Ingelfingen: Harsche Kritik an Bürgermeister

Ist die Katze aus dem Haus, tanzen die Mäuse auf dem Dach. So lautet ein bekanntes Sprichwort. Während Ingelfingens Bürgermeister Michael Bauer mit ein paar Gemeinderäten übers Wochenende Ingelfingens Partnergemeinde Saint-Héand in Südfrankreich besucht hat, traf sich der TSV Ingelfingen am Freitagabend, den 15. März 2019, im Christian-Bürkert-Saal im Schwarzen Hof zur Jahreshauptversammlung. Es war eine Versammlung, bei der das alles entscheidende Thema derjenige war, der an diesem Abend rund 770 Kilometer weit weg weilte: der Bürgermeister.

Michael Bauer. Foto: GSCHWÄTZ/Archiv

Wer hat bei wem übernachtet?

„Es war die interessanteste Mitgliederversammlung aller Zeiten“, erzählte ein Vereinsmitglied gegenüber GSCHWÄTZ am nächsten Tag. Auch in Ingelfingens Nachbarstadt Künzelsau ist die Jahreshauptversammlung unter den Einwohnern am Wochenende Thema.  Wortführer bei der TSV-Versammlung war TSV-Vereinsvorstand und gleichzeitiges Gemeinderatsmitglied Bernd Bauer. Sein Verhältnis zu seinem Namensvetter Michael Bauer ist seit geraumer Zeit angespannt (wir berichteten). An der Versammlung war unter anderem der Besuch in der französischen Partnergemeinde Saint-Héand Thema. Genauer: die Unterbringung der Reise-Entourage. Während die Ingelfinger Gemeinderäte bei anderen Gemeinderäten nächtigen, schlafe der Bürgermeister in einem Hotel etwas ausserhalb der Stadt, hieß es. Vorausgegangen war vor vielen Jahren ein Besuch der französischen Reisedelegation nach Ingelfingen, wo es ähnlich abgelaufen sein soll: Während die französischen Gemeinderäte bei den Ingelfinger Gemeinderäten übernachteten, sei der Bürgermeister von Saint-Héand im Hotel Niklass in Ingelfingen einquartiert worden. Manch ein Ingelfinger sagt, das sei damals ein Affront gegen den französischen Bürgermeister hinsichtlich deutsch-französischer Gastfreundschaft gewesen. Wie der französische Bürgermeister die Hotel-Unterbringung gesehen hat, ist nicht bekannt. Bernd Bauer sagt, er habe das Nicklass-Thema damals in einer Gemeinderatssitzung angesprochen. Seitdem sei sein Verhältnis zu Bürgermeister Michael Bauer nicht mehr das beste.

Fußballer fühlen sich heimatlos

Ein weiteres großes Thema der Mitgliederversammlung war die noch relativ neue Heinrich-Ehrmann-Halle in Ingelfingen und die Nutzung derer. Hierzu muss man wissen: Vor dem Neubau befand sich an dieser Stelle die alte Turnhalle mit dem Vereinsheim der Fußballer von Ingelfingen, des damaligen SC Ingelfingen (mittlerweile sind die Fußballer wieder ein Bestandteil des TSV, wir berichteten). Seit dem Neubau haben die Fußballer noch keinen wirklichen Ersatz für ihr verloren gegangenes Vereinsheim gefunden. Im ehemaligen Spazz in Criesbach, der nun wieder saniert und renoviert wird, fanden sie eine Zeitlang Unterschlupf. Nun ist auch das vorbei. Während des Trainings im Sommer stehen sie weitgehend ohne Räume da, damit sich etwa die Kinder umziehen können, da sie die Halle laut Anordnung der Stadt nur im Winter benutzen dürfen, so ein Fußballmitglied gegenüber GSCHWÄTZ. Aber selbst diese Nutzung gestalte sich schwierig (wir berichteten): „Wenn das so weitergeht, geht der Fußball in den nächsten Jahren kaputt.“ Es gäbe unterschiedliche Regelungen seitens der Stadt, was die Halle beträfe, moniert auch Bernd Bauer.

TSV-Vorstand Bernd Bauer. Foto: GSCHWÄTZ/Archiv

Wer darf in die Halle und wer muss draußen bleiben

An der Mitgliederversammlung ein Beispiel zweier Jazztanzgruppen. Während eine Jazztanzgruppe die Halle in den Sommerferien zum Üben auf Wettkämpfe nutzen durfte, sei es der anderen Gruppe untersagt worden. Die Stadt verwies laut Bernd Bauer auf eine „häusliche Sonderregelung“. Hinter vorgehaltener Hand wird aber gemunkelt, dass der Grund für diese unterschiedliche Behandlung darin begründet liege, dass die Freundin des Sohnes von Michael Bauers Lebensgefährtin Monika Chef in der Jazztanzgruppe tanzt, die in die Halle gelassen wurde.

Vereinsnachrichten veröffentlichen koste Geld

Bernd Bauer moniert, dass die Stadt sich auch in anderer Hinsicht wenig vereinsfreundlich zeige. Seien im städtischen Amtsboten früher Vereinsanzeigen kostenlos erschienen, verlange die Stadt seit geraumer Zeit Geld dafür, wenn der Umfang der Veröffentlichung länger als eine halbe Seite sei, sagt Bauer. So zahle der Verein eine gewisse Summe an die Stadt, damit unter anderem die Stadt die Vereinserfolge in den städtischen Nachrichten veröffentliche.

In Ingelfingen wird darüber gesprochen, dass wohl einige Gemeinderäte nicht mehr als Gemeinderat kandidieren möchten. Inwieweit diese Gerüchte stimmen, ist GSCHWÄTZ nicht bekannt.

Wir haben Michael Bauer in einer Presseanfrage gefragt, inwieweit die in der Mitgliederversammlung genannten Themen die Stadt Ingelfingen betreffend der Richtigkeit entsprechen. Eine Antwort steht noch aus.

 




Elisabeth S.: „Susanne freut sich. Dann ist er fertig“

// Richter spielt Audio-Datei von Vier-Augen-Gespräch zwischen Elisabeth S. und Sohn vor

Stephan S. war zu aufgeregt, um mitzuschreiben. Der ansonsten so ruhig und nüchtern wirkende Fotodesigner nahm daher das Vier-Augen-Gespräch mit seiner Mutter Elisabeth S. im Landgericht Heilbronn am 03. Januar 2019 auf seinem IPad auf. Das Gespräch ging insgesamt rund drei Stunden. Zwei Stunden davon wurden von dem IPad aufgezeichnet. Diese Aufzeichnung ließ der Vorsitzende Richter des Verfahrens gegen Elisabeth S., Roland Kleinschroth, nun im Gerichtssaal abspielen. Es geht um die Tatnacht.

Der Ton ist nicht gut und vorab merkt Richter Kleinschroth an dem 12. Prozesstag am 15. März 2019 gegen Elisabeth S. an: Wenn er gewusst hätte, dass Stephan S. nicht mitschreibt, sondern aufnimmt, dann hätte er ihm ein Diktiergerät zur Verfügung gestellt. Aber man versteht als Zuhörer trotzdem den Großteil der Worte, die gesprochen worden sind in dieser ungewöhnlichen Situation. Man hört Elisabeth S. weinen, immer wieder beteuert sie, dass sie Ole doch nie habe etwas antun können. Sie habe ihn doch geliebt. Stephan S. hält sich zurück mit seinen Fragen. Hauptsächlich wird es ein sanftes Frage-Antwort-Spiel zwischen der Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf, die noch mit in dem Raum sitzt, und ihrer Mandantin Elisabeth S.. Es handelt sich daher korrekterweise nicht um ein Vier- sondern ein Sechs-Augen-Gespräch.

Es kommt nicht alle Tage vor, dass ein Gericht so ein Gespräch während eines Prozesses zugesteht und man hatte sich vor allem eins damit erhofft: Mehr Aufklärung zur Tatnacht.

Das ‚Wie‘ konnte mittlerweile anhand der Spurensicherung und dem Obduktionsbericht geklärt werden: Der siebenjährige Ole T. aus Künzelsau wurde von seiner Ersatz-Oma Elisabeth S. in der Tatnacht vom 27. auf den 28. April 2018 erwürgt. Jetzt geht es darum, die Frage nach dem Warum zu beantworten. Und damit tut sich Elisabeth S. sichtlich schwer. Sie erzählt im Laufe des Gespräches nahezu wortgleich dieselbe Geschichte, die sie vor Gericht bereits am 28. Januar 2019 erzählt hat: Eine Geschichte, die davon handelt, dass Ole nachts aufgewacht sei und keine Luft mehr bekommen habe. Sie habe ihm helfen wollen, ihn an den Schultern geschüttelt und vermutlich auch am Hals, habe ihn schließlich ins Badezimmer geschleift, um ihn mit Wasser „beträufelt“, dabei sei er ihr ins Wasser geglitten. Vermutlich aus Panik habe sie dann das Haus verlassen:

„Ich habe die Tage zuvor nicht so viel geschlafen“

„Er ist eingeschlafen. Ich habe die Tage zuvor nicht viel geschlafen, weil mir so viel im Kopf rumgegangen ist, Dann bin ich aufgewacht. Ole hat sich aufgebäumt und hat so schlecht geatmet. Ole, was ist los?, habe ich ihn gefragt. Ich habe ihn gepackt und geschüttelt. Ich war so in Panik und hatte solche Angst, dass er so schlecht atmet. Ich konnte nicht mehr klar denken. Was mach ich jetzt? Ich kann es euch nicht sagen, warum ich keinen Arzt gerufen habe.“

Wir wissen: Diese nun zum wiederholten Mal von ihr vorgetragene Geschichte entspricht nicht den Tatsachen (wir berichteten).

Immer wieder wird Elisabeth S., wenn sie abschweift in ihren Erzählungen, wieder von ihrer Verteidigerin Anke Stiefel-Bechdolf und auch ihrem Sohn  Stephan S. zur Frage nach dem Wie zurückgeführt. Stiefel-Bechdolf macht ihre Mandatin darauf aufmerksam, dass es so nicht gewesen sein könne, wie sie erzählt (wir berichteten). Es seien nur am Hals Würgemale festgestellt worden. Jemand hat mehrere Minuten den Hals des Kindes zugedrückt, bis er erstickt ist. Und die Spurensicherung fand nur Spuren von Elisabeth S.. „Wer drückt jemandem den Hals zu, wenn er keine Luft mehr bekommt?“, wird Elisabeth S. gefragt. Anke Stiefel-Bechdolf spricht klar und deutlich zu ihr: „Sie haben es gemacht. Das müssen sie begreifen.“ Elisabeth S. sagt daraufhin: „Ich habe noch nie so etwas gedacht oder geplant.“ Es scheint nicht in ihr Weltbild zu passen, dass sie ein Kind umgebracht haben soll, daher kann es auch nicht der Realität entsprächen. So zumindest scheint Elisabeth S. diesen Fall zu bewerten. Sie erzählt ihrem Sohn und ihrer Anwältin, wie sie noch beim Verhör bei der Polizei in Künzelsau und in der Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd geglaubt habe, dass sich alles bald aufkläre und sie wieder freikomme.

Wer drückt jemandem den Hals zu, wenn dieser ohnehin schon keine Luft mehr bekommt?

Auffällig ist, dass die erzählte Geschichte der Tatnacht immer dann abbricht oder anders weitergeht, wenn es um das Thema, Ole baden‘ geht. Dieses Thema schein losgelöst von einer festen chronologischen Reihenfolge des Abends im Raum zu schweben. In einer ihrer früheren Erzählungen geht sie, als Ole sich weigert zu baden, direkt mit ihm ins Bett, dann erzählt sie, dass sie doch nochmal ins Wohnzimmer einen Stock tiefer gegangen seien. Bei ihrer Erzählung in dem Sechs-Augen-Gespräch scheint dieser Teil der Geschichte fast aus ihrem Gedächtnis verschwunden zu sein. Als sie bereits mit Ole erzähltechnisch im Bett liegt, fällt ihr plötzlich auf, dass die Geschichte mit dem baden ja noch irgendwo einzufügen sei. Ja, wann habe sie nochmal Ole baden wollen? Das Einordnen bereitet ihr offensichtlich Mühe. Warum? Bei so einem Abend brennt sich jedes Detail in den Kopf ein – sollte man meinen. Ist im Rahmen dieses Vorgangs vielleicht etwas passiert? Elisabeth S. hält aber weiter an der Version fest, dass der Junge in der Nacht aufgewacht sei und keine Luft mehr bekommen habe.

Der Sohn bittet seine Mutter, nochmal über Details nachzudenken, es wäre wichtig für die Aufklärung des Falles. So bleibe alles, was geschehen ist, ziemlich vage. Wenn Elisabeth S. nicht noch mehr Details einfallen, wird es ein bitteres Stück für die Eltern werden, dass sie serviert bekommen: Es wird ein Urteil geben, aber keine vollständige Aufklärung über den Tathergang.

Mutter von Ole zusammengebrochen

Als Regine S., die gemeinsame Ärztin von Ole T. und Elisabeth S., an dem 12. Prozesstag nochmal im Zeugenstand Platz nimmt, berichtet sie, dass die Mutter von Ole T., Susanne T., auf der Straße zusammengebrochen sei, als sie gehört habe, dass sich der Prozess noch bis April 2019 ziehen werde. Schon seit geraumer Zeit nimmt lediglich der Vater von Ole T., Dr. Jens T., an den Prozesstagen teil. Auch die zweistündige Audio-Datei hat er mitangehört.

Auch an der Familie von Elisabeth S. gehen die Geschehnisse nicht spurlos vorüber. Der Sohn befindet sich laut eigenen Aussagen mittlerweile in einer Trauma-Therapie. Auch vom Gericht fühlt er sich verkannt:„Ich sitze hier mit einer Verteidigungshaltung und fühle mich ausgenutzt.“ Die Audio-Datei habe er „wiederhergestellt, damit ich nicht aussagen muss. Sonst würde es heißen, ich würde etwas verheimlichen, wenn ich nicht aussage.“ Elisabeth S. versuchte Blickkontakt mit ihrem Sohn herzustellen. Aber Stephan S. würdigte sie keines Blickes. Als er den Raum verließ, brach sie in Tränen aus. Auch der sehr ruhig wirkende Bruder Wolfgang K. nannte als einen Grund dafür, dass er zunächst von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht habe, weil er sich diesen Umständen nicht habe aussetzen wollen, dass sei alles psychisch sehr belastend.

Auch über die Psyche von Elisabeth S. in der Tatnacht erfährt man einiges. Gegenüber dem Sohn und ihrer Anwältin erzählt die 70-Jährige, dass sie Tage zuvor bereits nicht mehr richtig schlafen konnte, dass sie mit den Gedanken immer wieder abgeschweift sei und gar nicht ganz bei Ole war. Sie habe sich schreckliche Sorgen wegen der Entrümpelungihres Kellers gemacht und wie sie das alles schaffen solle:

„Erst musst du etwas essen. Dann kriegst du Schokolade, habe ich zu Ole gesagt. Dann haben wir mit den Autos gespielt. Ich habe in der Küche noch etwas aufgeräumt. Mit den Gedanken war ich noch beim Keller, wie ich das alles auf die Reihe bekomme. Das hat mich wahnsinnig belastet. Ich habe mich aber zusammengerissen.“

Warum habe sie Ole die Haare waschen wollen?, wird Elisabeth S. gefragt. Ihre Antwort: „Susanne freut sich. Dann ist er fertig.“

Elisabeth S. habe laut eigenen Aussagen Angst gehabt, dass den ihr nahestehenden Menschen etwas passiert. Nun ist es diese Angst quasi zu einer selbsterfüllenden Prophezeihung geworden.

Foto & Video: GSCHWÄTZ

 

 




Bruder von Elisabeth S.: „Ich habe versucht, ihm die Augen einzudrücken“

Wenn alles nach Plan läuft, ist heute der letzte Tag, an dem Zeugen im Prozess um Elisabeth S. (70) aus Künzelsau vernommen werden, bevor dann Anfang April 2019 die Plädoyers vorgetragen werden sollen und ein Urteil gefällt werden soll. Elisabeth S. steht wegen Totschlags ihres Zieh-Enkels Ole T. (7) vor dem Landgericht Heilbronn. Daher ist der heutige 12. Verhandlungstag am 15. März 2019 ein wahrer Zeugen-Marathon. Den Auftakt machte der Bruder von Elisabeth S.. Wolfgang K. (66), ledig, wohnhaft in Stuttgart. Er gab Erstaunliches zu Protokoll, unter anderem, dass er selbst vor vielen Jahren einmal nach einem dramatischen Erlebnis nachts aufgewacht sei und seinen Bettnachbarn körperlich angegangen habe, indem er ihn an den Ohren geschüttelt und versucht habe, ihm die Augen einzudrücken. Am nächsten Tag konnte er sich nicht mehr daran erinnern.

Diese Begebenheit ereignete sich vor vielen Jahren im Urlaub. Vorausgegangen war ein Vorfall mit einem Zwölfjährigen, der Sohn einer Bekannten. Dieser hatte immer wieder Anfälle, bei denen er alles innerhalb einer halben Stunde oder Stunde „zertrümmert“ habe, so schildert es Wolfgang K.. Dann sei alles wieder gut gewesen. Ein ebensolcher Anfall habe den Jungen in dem Urlaub wieder ereilt. Nachts müsse Wolfgang K. dieser Vorfall wohl noch so beschäftigt haben, dass es zu diesem Aussetzer mit seinem Bettnachbarn gekommen sei, vermutet Wolfgang K.. Der Bekannte habe sich aber gewehrt und am nächsten Tag konnte man schon wieder darüber lachen.

Elisabeth S.: Sie war hilfsbereit, aber sie brauchte auch Hilfe

Auf Nachfrage erklärt Wolfgang K. vor Gericht, warum er sich zunächst auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen hat und nun doch im Prozess um seine Schwester aussagt. Er meinte, er sei überrascht gewesen, dass in dem psychologischen Gutachten von Dr. Thomas Heinrich (wir berichteten) keine Depression bei seiner Schwester festgestellt werden konnte. Wolfgang K. berichtete daher am heutigen Verhandlungstag über Phasen, die teilweise mehrere Jahre andauerten, in denen Elisabeth S. „antriebslos, bedrückt und voller Weltschmerz“ gewesen sei, vor allem ab 2010, seit dem Tod des Ehemannes, habe er dies bei ihr feststellen können. 2017 sei sie wieder in einer etwas besseren psychischen Verfassung gewesen. Aber auch in diesen besseren Phasen habe sie diverse vermeintlich einfachen Dinge nicht machen können. So berichtet Wolfgang K. von einer Steuererklärung, die er für seine Schwester gemacht habe und die sie nur auf dem Finanzamt in Öhringen habe abgeben sollen, was sie jedoch nicht geschafft und ihn gebeten habe, dies für sie zu erledigen. Am Ende seien sie zusammen nach Öhringen gefahren. Aber das sei nicht das einzige Mal gewesen, dass er von seinem Wohnort Stuttgart nach Künzelsau gefahren sei, um sie zu unterstützen. Auch als ihr in München lebender Sohn krank wurde und sie ihn besuchen wollte, habe sie ihren Bruder gebeten, sie hinzufahren. Letztendlich konnte sie bei einer studentischen Nachbarin mitfahren, die nach München fuhr. Aber auch bei der Rückfahrt erbat sie sich Hilfe von ihrem Bruder, der schließlich von Stuttgart nach München fuhr, um sie wieder nach Künzelsau zu fahren, da sie nicht mit dem Zug fahren wollte.

Kaufrausch in Kasachstan

Beinahe täglich hätten die Geschwister telefoniert, selbst als er einen Monat vor der Tat für zwei Wochen mit seiner Familie in Japan Urlaub gemacht habe. Elisabeth S. klagte ihrem Bruder laut seinen Angaben sehr häufig ihr Leid. Sie hätten ein gutes Verhältnis zueinander, sie sei auch immer für ihn dagewesen, sagte er vor Gericht. Sie habe ihn auch immer bekocht, wenn er sie mindestens einmal im Monat besucht habe. Gegenüber den depressiven Phasen, die sich vor allem im Herbst und Winter bis in den späten Frühling hinein abgespielt hätten, gab es auch Hochphasen, in welcher Elisabeth S. dann teilweise in einen wahren Kaufrausch fiel. So erinnerte er sich unter anderem an eine Begebenheit in einem Urlaub in Kasachstan, als Elisabeth S. so viel eingekauft habe, bis sie kein Geld mehr von der Bank bekommen habe. Ihre Brüder und auch der Sohn von Elisabeth S., Stephan S., hätten sie aufgrund ihrer psychischen Instabilität auch immer mal wieder darauf angesprochen, sich doch an eine Beratungsstelle zu wenden, insbesondere nach der Erkrankung ihres Sohnes Anfang 2018, worunter sie stark gelitten habe, sei das Thema wieder aufgekommen. Daran konnte sich Sohn Stephan S., der danach im Zeugenstand Platz nahm, allerdings nicht erinnern. Er sagte aus, dass diese Beratungsstelle 2010 im Gespräch war, als sein Vater gestorben sei.

„Wir waren genervt.“

Wolfgang K. berichtete, dass seine Schwester wegen ihrer psychischen Probleme keinen Arzt aufsuchen wollte, da sie da nur Tabletten bekommen würde, die sie ruhig stellen. Das würde aber das Problem nicht lösen, so habe sie es den Brüdern erklärt. Der Rentner weiß, dass seine Schwester Angst davor gehabt habe, dass sie von ihren Brüdern in die psychiatrische Klinik „eingewiesen“ werden würde. Diese Sorge sei jedoch völlig unbegründet gewesen. Denn: „Wir wollten, dass sie sich beraten lässt. Wir waren genervt von diesem latent vorhandenen Zustand, der nun schon zehn Jahre andauerte.“ So könne es einfach nicht weitergehen.

Diese privaten Dinge seien nichts für die Öffentlichkeit

Nicht nur in diesem Punkt, auch bei der Kindheit klaffen die Wahrnehmungen der Geschwister auseinander. Während Wolfgang K. davon spricht, dass sie beide ein sehr gutes Verhältnis zu ihren Eltern gehabt hätten und es keine Lieblingskinder gegeben habe, habe wohl Elisabeth S. die Kindheit anders empfunden. Gegenüber der Psychologin der Justizvollzugsanstalt Schwübsch Gmünd soll sie sich wohl dahingehend geäussert haben, dass sie immer am meisten Verantwortung, unter anderem für ihre zwei jüngeren Brüder, habe tragen müssen. Vor dem Gespräch mit Dr. Thomas Heinrich bezüglich des psychologischen Gutachten sollen die Brüder wohl auf Elisabeth S. eingeredet haben, nichts dergleichen über ihre Kindheit zu äussern. Es habe auch „ziemliche Probleme“ in der Ehe gegeben, so Wolfgang K. im Zeugenstand. Der Ehemann von Elisabeth S. soll, so Wolfgang K., dem Alkohol zugetan wesen sein. Dies alles solle jedoch keine Erwähnung finden, da diese privaten Dinge die Öffentlichkeit nichts angingen.

Auffällig sei gewesen, dass Elisabeth S. innerhalb von Sekunden umschalten habe können, erzählt der Rentner. Wenn es an der Tür geklingelt habe, sei sie wie ausgewechselt gewesen: „Die Niedergeschlagenheit war weg, der Weltschmerz war weg. Sie konnte fröhlich sein.“

Der zweite Bruder von Elisabeth S., Gerhard K. (68) aus Niedernhall, war ebenfalls vor Gericht anwesend, nahm jedoch von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.

Video und Foto: GSCHWÄTZ/Archiv/Prozessauftakt am 27.11.2018

 

 

 

 

 

 




Macht ist ein gängiges Motiv von Tätern

„Menschen, die töten, handeln meist nicht irrational und sind im Regelfall nicht psychisch gestört. Sie müssen nicht einmal alltäglich besonders aggressiv sein. Mord ist keine Krankheit, sondern ein Prozess der Entschlussfassung.“ Das sagt der forensische Psychiater Hans-Ludwig Kröber bei einem Interview mit Daniel Müller, das in der Wochenzeitung „die Zeit“ am 14. Februar 2019 erschienen ist.

Die große Frage ist: Wann hat Elisabeth S. den Entschluss gefasst, ihren siebenjährigen Ersatzenkel Ole T. zu (er-)würgen? Geschah das minutelange Zudrücken des Halses aus einem Affekt heraus – möglicherweise ausgelöst durch eine Verweigerungshaltung des Jungen, der nicht baden wollte? Oder war es eine länger geplante Tat?

Elisabeth S. zeigt bis heute kein Einsehen, was ihre Tat betrifft. Es tue ihr alles so leid, sagte sie und dass sie dem Jungen doch nur helfen wollte, als dieser vermeintlich keine Luft mehr bekam. Das sie selbst es war, die den Erstickungstod verursacht hat, scheint sie verdrängt zu haben – oder kann sie einfach nur gut schauspielern?
Kröber, der laut der Zeit in den vergangenen 30 Jahren mehr als 1.000 Straftäter begutachtet hat, erklärt, dass es zwei Gruppen von Tätern gäbe. Für die erstere ist Gewalt eine seit ihrer Kindheit natürlich ausgeübte Form der Auseinandersetzung. Die zweite Gruppe hat keine derartige Gewalterfahrung erlebt (hierzu würde nach dem vor Gericht vorgetragenen Lebenslauf auch Elisabeth S. gehören), hat aber eine „starke Motivation“ für ihre Tat. „So legen sie sich nach und nach eine Rechtfertigung für das Töten zurecht.“

Der vor Gericht vorgetragene Lebenslauf von Dr. Thomas Heinrich lässt keine Rückschlüsse auf Gewalterfahrung zu. Auch keine der Zeugen beschrieb Gewalterfahrungen, die Elisabeth S. erlebt oder Gewalt, die sie an anderen ausgebübt hat – weder an ihrem Sohn, noch an Ole T.. Im Gegenteil.
Alle Zeugen beschreiben die 70-Jährige als eher ruhig. Die Tat des Erdrosselns steht damit im Widerspruch zu dem ruhigen Gemüt von Elisabeth S.. Dieses Gemüt war aber nicht immer ruhig, wie manche Zeugen berichteten. Immer wieder kam es zu starken Stimmungsschwankungen und Gefühle von Angst und Überforderung machten sich in Elisabeth S. breit.

Kröber geht in dem Interview auch auf die Art des Tötens ein: „Wer mit den eigenen Händen erwürgt […], erlebt das oft als „sehr anstrengend, manchen ist das unangenehm. Das ist verbunden mit einer maximalen Erregung, das Adrenalin steigt bis in die Haarspitzen, es geht um Leben und Tod. Man muss unbedingt gewinnen, man kann nicht nachlassen.“

Kröber hat in seiner jahrzehntelangen Arbeitspraxis jedoch auch die Erfahrung gemacht, dass Frauen sehr viel seltener töten als Männer: „Frauen töten normalerweise nicht, jedenfalls kein zweites Mal,“, da sie bessere Wege fänden, sich zu rächen und anderen zu schaden.
Aber klar sei: Wer töte, unterscheide sich von 99 Prozent der Gesellschaft. „Du sollst nicht töten“, sei das klarste Gebot, „das begreifen schon Kinder“, sagt Kröber. Wenn jemand dagegen verstoße, trügen sie fortan ein Kainsmal, das sie nie mehr loswerden.




Umzingelt von Schokolade – 5. Tag Fasten-Experiment

Am Mittwoch, den 06. März 2019, habe ich mein Fasten-Experiment begonnen: 40 Tage will ich auf Schokolade und Kaffee verzichten – zwei Dinge, ohne die ich gefühlt weder den Büroalltag noch einen Sonntag überstehe.

Tag eins birgt vor allem ein Problem: Ich vergesse mein Experiment. Freunde müssen mich daran erinnern, dass heute der Tag X ist. Also mache ich mir morgens anstatt einem Kaffee einen Tee. Es gibt kein Schokomüsli zum Frühstück, sondern Brot mit Käse. Der Nachtisch bleibt am Mittag auch aus. Soweit so gut. Ich habe Glück: Die ersten Fastentage liegen in den Ferien. Kaffee trinke ich aber hauptsächlich im Büro. Schokolade esse ich ebenfalls vorwiegend als Nervennahrung während der Arbeit. Da kann schon mal 1 Packerl weggefuttert sein nach vier Stunden Blut, Schweiß und Tränen. Dazu kommen, an langen Arbeitstagen vier Tassen Kaffee, die langfristig auch nicht wirklich zu mehr Glückseligkeit führen.

Auch am zweiten Tag ist es nicht einfach, immer daran zu denken,dass ich keine Schokolade – oder nichts Süßes im Allgemeinen, wie war das doch gleich? – essen darf. Das Problem: Einige fragen machen, was ich nicht essen darf: Schokolade oder Süßigkeiten im Allgemeinen oder süße Sachen – also alles, was Zucker enthält? Ja, hm, so genau habe ich mir beim Start keine Gedanken gemacht. Als erstes dachte ich dabei an Schokolade, weil ich nur das als Süßigkeit wirklich mag, aber natürlich esse ich stattdessen dann auch keine Kekse, Eis, Knabberzeug oder Kuchen. Allerdings könnte ich nicht soweit gehen, dass ich alle Sachen, die Zucker enthalten, vermeide. Das schaffe ich definitiv nicht, da Zucker in wirklich vielen Dingen enthalten ist, die äusserlich so gar nicht den Anschein danach machen. Auch würde ich ungern komplett auf süße Getränke verzichten, denn ab und an eine Cola oder Fanta hat schon was. Darauf könnte ich definitiv keine 40 Tage verzichten – und ich habe mir natürlich schon zum Ziel gesetzt, nicht zu scheitern.

Am dritten Tag fällt mir extrem auf, wo überall Süßigkeiten und Kaffee lauern: Tankstellen zum Beispiel. Hier habe ich früher, quasi im Vorbeifahren – oft zugeschlagen. Nun bezahle ich nur schnell meine Spritrechnung und gehe schleunigst wieder aus dem Laden.

Süßigkeiten- und Kaffeeselbstbedienungsautomat direkt nebeneinander – ein Albtraum für unsere Fastenlady Dr. Sandra Hartmann. Foto: GSCHWÄTZ

Süßigkeiten an einer Tankstelle. Foto: GSCHWÄTZ

Ich bin gespannt, wie es wird, wenn ich am Montag wieder im Büro bin. In der Regel ist unsere Büroküche voll mit Süßigkeiten. Aber auch da muss ich dann durch…vielleicht finde ich ja etwas anderes als Ersatz? Kaffee darf es aber definitiv nicht sein. Vielleicht verlängere ich einfach meinen Urlaub.

Warum fasten wir?

An Aschermittwoch fängt die Fastenzeit an. Fasten heißt, auf etwas verzichten, was einem lieb, selbstverständlich oder was einfach ungesund ist. Dieser christlich geprägte Begriff wird jedes Jahr nach Karneval aktuell, egal ob es ums gläubige Fasten oder das gesundheitliche Fasten geht.

Religiöse Gründe: Fasten kennt man in vielen Religionen

Fastenzeiten gibt es im Hinduismus, Islam, Judentum und Christentum. Die christliche Kirche bezeichnet Fasten als Verzicht auf Nahrung, bei der es nur eine einmalige Sättigung am Tag geben darf. Die Fastenzeit geht dem Osterfest voraus. Der Ursprung des religiösen Brauchs ist das Fasten Jesu in der Wüste, die er 40 Tage durchquerte. Daher beträgt die Fastenzeit ebenso 40 Tage und endet in der Osternacht.

Die Christen gedenken in der Fastenzeit dem Leiden und Sterben Jesu, daher heißt sie auch Passionszeit. Dadurch sollen sie ihren eigenen Lebensweg verstehen lernen. Die Fastenzeit soll als Teil eines gemeinsamen Schicksals mit Jesus Christus bewusst erlebt werden, man soll sich selbst neu besinnen. In der Fastenzeit stimmen sich die Gläubigen auf das Osterfest ein.

Der Islam besitzt den Fastenmonat Ramadan, der eine der fünf Säulen bildet. Er gehört zu den Pflichten eines Gläubigen und ist im Koran zu finden. Das Fasten soll dem Mensch die Abhängigkeit von seinem Schöpfer zeigen.

Im Judentum gibt es gleich mehrere Fastenphasen, die jeweils an ein Ereignis in der jüdischen Geschichte erinnern sollen. Aber den Grund der Besinnung und der Dankbarkeit haben sie ebenfalls.

Gesundheitliche Gründe: Fasten zur Reinigung des Körpers
In der Neuzeit dient das Fastenritual eher therapeutischen Gründen, denn es tut nachweislich der Gesundheit gut, wenn es richtig gemacht wird. Und wenn du deine Ernährung nach einer Fastenkur auch nachhaltig änderst, ist dies ein weiterer positiver Neben-Effekt für die Gesundheit.

Quelle: https://www.evidero.de/gruende-fastenzeit

 

 




Wird Öhringens Amtsblatt verboten?

Die Stadt Crailsheim musste vor dem Bundesgerichtshof eine herbe Niederlage einstecken. 

Ein privates Verlagsunternehmen hatte gegen die Stadt geklagt, weil diese ein kostenloses Amtsblatt  an seine Einwohner verteilt hat. Das Landgericht gab dem Verlag Recht. Die Stadt Crailsheim ging in Revision. Der Bundesgerichtshof hat die Revision am 20. Dezember 2018 zurückgewiesen. Die Stadt Crailsheim darf das ,Stadtblatt‘ nicht mehr in dieser Form kostenlos an alle Haushalte verteilen, da es zu presseähnlich sei.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Stadtverwaltung Crailsheim zur Unterlassung verpflichtet sei, „weil sie mit der kostenlosen Verteilung des ,Stadtblatts‘ gegen das aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 GG (Artikel zur Pressefreiheit) folgende Gebot der Staatsferne der Presse verstößt. […] Das ,Stadtblatt‘ der Beklagten geht mit seinen redaktionellen Beiträgen über ein danach zulässiges staatliches Informationshandeln hinaus. Die Publikation weist nicht nur ein presseähnliches Layout auf, eine Vielzahl von Artikeln überschreitet auch den gemeindlichen Zuständigkeitsbereich, sei es in sachlicher oder örtlicher Hinsicht.“

Das Berufungsgericht hatte zuvor betont, dass Amtsblätter von Städten und Gemeinden nur über Geschehnisse über das eigene Verwaltungshandeln berichten dürfen. Das Landgericht wiederum sah eine kostenlose Verteilung an alle Haushalte in Crailsheim als problematisch an.

Die Stadt Öhringen dürfte dieses Urteil mit Interesse zur Kenntnis genommen haben. Die Stadt hat seit Neuestem ebenfalls ein kostenloses Amtsblatt für seine Einwohner mit dem Titel: ,Öhringer Nachrichten‘, das 14-tägig erscheint.  Kommunalpolitische Entwicklungen und Entscheidungen finden sich hier ebenso wie lokale Veranstaltungen und lokalpolitische Statements unterschiedlicher Parteien sowie lokale Stellen- und Werbeanzeigen im amtlichen Teil des Blattes wieder. Die anderen Seiten werden vom Verlag Nussbaum Medien gefüllt. Es ist damit eine Kooperation eines privaten Verlages mit einer Stadt. 

Bevor die Stadt Öhringen die ,Öhringer Nachrichten‘ ins Leben rief, gab es heftige Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Chefredakteur des Öhringer Gratisblattes ,Der Öhringer‘, Uwe Köhler, auf der einen und Bürgermeister Thilo Michler sowie der Stadtverwaltung Öhringen auf der anderen Seite. Der Öhringer veröffentlichte einen Artikel von der Bürgerinitiative PrimaKlimaWest, die das geplante Hochregallager und in diesem Zusammenhang die Entscheidungen des Gemeinderates kritisierte. Die Stadt Öhringen wiederum kritisierte den Artikel scharf wegen angeblich unwahrer Behauptungen (wir berichteten). 

Nussbaum Medien, der neue Kooperationspartner der Stadt Öhringen, beruhigte nun unlängst seine Anzeigenkunden, dass auch nach dem Urteil des Bundesgerichtshof alles beim Alten bleiben würde – zumindest hinsichtlich der Werbeanzeigen: „Amtsblätter werden auch im Jahr 2019 wie bisher erscheinen und es werden darin wie bisher die Anzeigen unserer Kunden veröffentlicht.“

Weiter betonte Nussbaum Medien, dass sie mit den Kommunen eine Lösung finden werden, „die den Vorgaben des Bundesgerichtshofes Rechnung trägt und Ihnen einen attraktiven Werbeträger erhält, mit dem Sie wie bisher Ihre örtlichen Kunden erreichen können.“