1

Raubüberfall auf Neuensteiner Bank

Nach einem Banküberfall in Neuenstein, Friedrichsruher Straße, heute Mittag, gegen 13.15 Uhr, suchen wir dringend Zeugen und warnen vor einem bewaffneten Täter!

Beschreibung: männlich, 185 cm groß, schwarze Maske, schwarze Wollmütze, blaue Hose, schwarze Jacke, graue Nike-Sporttasche.

Derzeit läuft die Fahndung der Polizei mit starken Kräften auf Hochtouren. Ein Polizeihubschrauber ist mit im Einsatz.

Wer hat verdächtige Wahrnehmungen im Bereich der Bank gemacht? Wer sah Fahrzeuge wegfahren? Hinweise an die Kriminalpolizei Künzelsau unter 07940/9400.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn




BUGA-Zwerg in die Luft gesprengt

Ein weiterer Buga-Zwerg weniger. Am Samstag, den 16. März 2019 gegen 00:25 Uhr wurde Buga-Zwerg Karl abermals Opfer einer Straftat, so eine Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn. Unbekannte Täter sprengten das in Flein in der Heilbronner Straße Einmündung zur Bildstraße aufgestellte Maskottchen. Die Einzelteile flogen bis zu 20 Meter weit. Der oder die Täter konnten unerkannt entkommen.

Foto: BUGA-Zwerg in Niederstetten. Quelle: GSCHWÄTZ

 




Achim und Klaus – jetzt geht es vor das Stuttgarter Verwaltungsgericht

Klaus Richter und der Gemeinderat der Stadt Niedernhall sehen sich kommenden Mittwoch im Verwaltungsgericht Stuttgart. Da laut Richter in Niedernhall einiges nicht so laufe, wie es seiner Meinung nach laufen müsse, hat er mittlerweile sieben Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Achim Beck, Niedernhalls Bürgermeister, eingereicht und die Wege geebnet für ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen den Bürgermeister und eine verwaltungsgerichtliche Feststellungsklage gegen den Gemeinderat. Konkret geht es um das Kerl-Areal entlang der Kochertalstraße (zwischen katholischer Kirche und Rossmann), das die Stadt Niedernhall von der Firma Kerl 2015 gekauft hat. Klaus Richter sagt: „Das Areal wurde vom Verkäufer voll weitergenutzt. Statt zu räumen, wurde sogar noch weiter Holz angeliefert.“ Im Februar 2017 habe Klaus Richter Bürgermeister Beck gefragt, wieviel Pacht der Verkäufer der Stadt Niedernhall denn für die Monate zahle, in denen der Betrieb weiterläuft. Beck habe geantwortet, dass er dem Verkäufer Pachtfreiheit zugesagt habe. Für diesen Zeitraum hätte die Stadt eine Miete oder Pacht verlangen können und müssen, hat es jedoch nicht gemacht – und damit auf Einnahmen verzichtet, so Richters Ansicht: „Es geht um die Frage: Darf Herr Beck das Gelände, das im Eigentum der Stadt ist, kostenlos einem Unternehmer überlassen, der munter weiter produziert? Im Haushaltsrecht steht, dass ein Bürgermeister alle Steuern, Mieten und Pachten eintreiben muss.“ Wenn er den durchschnittlichen Preis, den ein gewerblicher Pächter in Niedernhall bezahlt und die genutzte Fläche multipliziere, komme er auf „weit über 100.000 Euro“, die hätten verlangt werden müssen, so Richter. 

Zu Recht? Diesen Kommunalverfassungsstreit wird das Verwaltungsgericht in Stuttgart am Mittwoch, den 20. März 2019, klären.

„In der Verwaltungsrechtssache von Herrn Richter gegen den Gemeinderat der Stadt Niedernhall wegen eines Kommunalverfassungsstreits findet am Mittwoch, den 20. März 2019, um 11.30 Uhr, im Sitzungssaal 5 des Verwaltungsgerichts Stuttgart in der Schellingstraße 15 die mündliche Verhandlung statt. Bislang ist nur dieser Termin vorgesehen“, so Ulrike Zeitler, Vorsitzende Richterin und Pressesprecherin am Verwaltungsgericht Stuttgart, auf GSCHWÄTZ-Nachfrage.

 




Brand im Krematorium

Ein Zeuge meldete am Mittwochabend, den 13. März 2019, gegen 20.40 Uhr einen Brand im Krematorium im Rinnener Sträßle in Schwäbisch Hall. Beim Eintreffen der ersten Einsatzkräfte wurde festgestellt, dass sich die Verbrennungseinheit des Gebäudes bereits in Vollbrand befand. Die Freiwillige Feuerwehr Schwäbisch Hall war vor Ort um den Brand zu bekämpfen. Ein Kühlraum, in dem rund 20 Verstorbene aufgebahrt waren, war nicht vom Brand betroffen. Der Sachschaden beläuft sich auf etwa 1,5 Millionen Euro. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen. David Ebert, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Aalen, äußerte sich auf GSCHWÄTZ-Nachfrage: „Ob es ein Unfall oder Brandstiftung war,  kann man aktuell noch nicht sagen.“

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Aalen




Hilfe. 1 Woche fasten und ich werde immer dicker

In ihrem Selbstexperiment fastet GSCHWÄTZ-Chefredakteurin Dr. Sandra Hartmann das erste Mal in ihrem Leben. 40 Tage keine Schokolade und keinen Kaffee. Deprimierend gestaltet sich hier der Büroalltag. Was tun, wenn man auf seinem Schreibtisch bislang Kaffee stehen hatte und sich Süßigkeiten türmten? Als Energieersatz hat es die Redakteurin versucht mit Kräuterbaguettes und Käse, mit Wurstsalat und Mango-Kefir. Fazit: Der Kefir schmeckte ungewöhnlich scharf. Hat die Putzfrau hier etwa ihre Reinigungsmittel entsorgt? Nach den Kräuterbaguettes hätte sich Sandra Hartmann direkt schlafen legen können und auch der Wurstsalat, der morgens um 10 Uhr vernichtet wurde (1 kleine Schüssel) trug nicht wirklich zu einer gesünderen Lebensweise bei. Im Gegenteil: 1,5 Kilo mehr zeigte die Waage nach einer Woche an. Zudem hat unsere Frau Hartmann das Gefühl, dass der Verzicht auf Kaffee und Süßigkeiten eine niedrigere Gehirnaktivität bewirkt, was sich wiederum auf ihre Büroarbeit auswirken könnte.

Also doch wieder Süßigkeiten anstatt Salziges? Es sind noch 33 Tage. Warten wir es ab, ob und wenn ja, wann der erste Fastenbruch kommt.

Foto: GSCHWÄTZ/Kräuterbaguette zum Frühstück im Büro morgens um 10 Uhr.

GSCHWÄTZ – Das Magazin | Wir lieben unser Ländle | Auch als Abo direkt in den Brief

 




Wohnungseinbrecher geschnappt – Polizei sucht Schmuckbesitzer

Bereits am 14. Februar 2019 konnte nach einem Einbruch in ein Wohnhaus in Weinsberg ein dringend Tatverdächtiger von einem Bewohner festgehalten und der Polizei übergeben werden. Der 53 Jahre alte Besitzer des Wohnhauses in der Öhringer Straße in Weinsberg und sein neunjähriger Sohn kamen gegen 20.30 Uhr nach Hause. Sie sahen das Licht einer Taschenlampe in der Wohnung und als sie das Haus betraten, kam ihnen plötzlich ein unbekannter Mann aus dem Wohnzimmer entgegen. Er versuchte zu flüchten. Der Hausbesitzer konnte den Flüchtenden jedoch nach kurzer Verfolgung überwältigen. Dabei wurden sowohl der 53-Jährige als auch der Tatverdächtige leicht verletzt. Nachbarn, die die Verfolgung über mehrere Grundstücke mitbekamen, alarmierten die Polizei, die den Mann vorläufig festnahm. Bei der Durchsuchung des tatverdächtigen 21-Jährigen konnten Schmuck, Münzen und andere Wertgegenstände aufgefunden werden. Ungefähr zeitgleich wurden der Polizei noch zwei weitere Einbrüche in der Benzenmühlstraße und der Keplerstraße in Weinsberg gemeldet. Hier kamen die Besitzer nach Hause und mussten feststellen, dass bei Ihnen eingebrochen wurde.

Mehrere Einbrüche begangen

Schmuck, andere Wertgegenstände und Bargeld wurden entwendet. Dabei handelte es sich offensichtlich um die Gegenstände, die bei dem Festgenommenen gefunden wurden. Aufgrund der gesamten Umstände ging die Polizei davon aus, dass noch mindestens ein weiterer Täter bei dem Einbruch mitwirkte. Nach dieser zweiten Person und eventuellen anderen Mittätern wurde in der Nacht mit Streifen von mehreren Polizeirevieren gefahndet, es konnte jedoch niemand angetroffen werden. Die Suche wurde außerdem von einem Polizeihubschrauber unterstützt. Im Rahmen der Folgeermittlungen kamen die Fahnder der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Wohnung dann auf einen weiteren Tatverdächtigen, der nach sofort eingeleiteten verdeckten Ermittlungsmaßnahmen und einer Observation inzwischen ebenfalls festgenommen wurde. Die beiden 21 Jahre alten Albaner wurden dem Haftrichter vorgeführt, der auf Antrag der Heilbronner Staatsanwaltschaft Haftbefehl erließ. Beide wurden in eine Haftanstalt verbracht. Das Duo ist dringend verdächtig, neben den genannten Wohnhauseinbrüchen auch für weitere gleich gelagerte Straftaten in Frage zu kommen. So werden sie verdächtigt, am 08.02.2019 Einbrüche in der Burgundenstraße und in der Hegelstraße in Heilbronn begangen zu haben. Außerdem gehen die Ermittler davon aus, dass die beiden Männer in der Nacht zum 10. Februar in der Fleiner Hardtstraße in ein Einfamilienhaus eingestiegen sind. Auch Einbrüche in Nordhausen werden ihnen zur Last gelegt. Hier handelt es sich um Taten in der Schwalben- und der Wartbergstraße in der Nacht zum 13. Februar 2019.

Wem gehört der Schmuck?

Die Ermittlungsgruppe Wohnung der Kriminalpolizei Heilbronn konnte umfangreiches mutmaßliches Diebesgut, insbesondere diverse Schmuckstücke, sicherstellen. Einige konnten jedoch bislang keinem der genannten Einbrüche zugeordnet werden (siehe Foto). Die Besitzer oder Zeugen, die die Besitzer kennen, können sich unter der Telefonnummer 07131 104-4444 bei der Kripo Heilbronn melden.

 

Wem gehört dieser Schmuck?
Foto: Polizeipräsidium Heilbronn

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn

 




Unfall mit 3 Lkws auf der A6 – Autofahrer bildeten teils keine Rettungsgasse

Zu einem Verkehrsunfall mit drei beteiligten Lkws kam es am Dienstag, 13. März 2019, um zirca 9.30 Uhr auf der A6 in Fahrtrichtung Mannheim kurz vor der Anschlussstelle Neuenstein. Aufgrund von stockendem Verkehr kam es auf dieser Strecke zu einem Stau. Der  27-jährige Fahrer einer Sattelzugmaschine übersah vermutlich das Stauende und fuhr auf der rechten Spur ungebremst auf den vor ihm stehenden Sattelzug eines 52-Jährigen auf. Durch umherfliegende Fahrzeugteile wurde ein dritter Lkw beschädigt, welcher zu dieser Zeit den mittleren Fahrstreifen befuhr. Der 27-Jährige wurde durch den Zusammenstoß leicht verletzt und kam mit dem Rettungsdienst in ein Krankenhaus. Insgesamt entstand erheblicher Sachschaden in Höhe von circa 70.000 Euro. Während der Unfallaufnahme waren der rechte und der mittlere Fahrstreifen gesperrt. Die Einsatzkräfte hatten Schwierigkeiten zeitnah an die Unfallstelle zu gelangen, da Verkehrsteilnehmer teilweise keine Rettungsgasse bildeten. Durch die Polizei wurden insgesamt 16 Verstöße geahndet. Zudem überholten 37 Verkehrsteilnehmer trotz Überholverbot. Die Betroffenen müssen mit Bußgeldern rechnen.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn

Foto: GSCHWÄTZ/Archiv

 




Macht ihr PC nicht das was er soll?

Vier junge Männer haben es sich zum Ziel gemacht, die IT-Branche umzukrempeln. Mit ihrem Start-up-Unternehmen innos.systems sollen vor allem kleine und mittelständische Unternehmen optimal beraten und betreut werden. Ob Virenangriffe, langsames Internet oder überlastete Computer – Das innos-Team steht seinen Kunden mit Rat und Tat zur Seite. Unsere Mitarbeiterin Elke Brand besuchte die vier ITlerin ihren neuen Büroräumen in Schwäbisch-Hall/Michelfeld.

GSCHWÄTZ: Was ist Ihnen wichtig im Umgang mit Ihren Kunden?
innos: Es liegt uns sehr am Herzen, mit unseren Kunden ein Verhältnis auf der Basis von Vertrauen und Ehrlichkeit aufzubauen. Das heißt, wir unterstützen unsere Kunden mit einer fairen Beratung und stehen ihnen mit einem persönlichen Ansprechpartner bei allen anstehenden Fragen gerne zur Seite.

GSCHWÄTZ: Welche Schlagworte treffen auf Ihr Unternehmen zu?
innos: Fairness, kundenorientiertes Handeln, Premiumservice, Transparenz, Flexibilität, Kundenzufriedenheit.

GSCHWÄTZ: Welche Leistungen im IT- Bereich bieten Sie Ihren Kunden an?
innos: Maßgeschneidert auf Unternehmen und Privatkunden beraten wir im Bereich IT-Lösungen, Cloud-Lösungen, IP-Telefonie und bieten zudem noch zum Thema Sicherheit, Überwachung und Monitoring fachgerechte Unterstützung an. Hier ein kleiner Überblick:
Im Bereich IT:
// Server- / Desktop Service
// Netzwerksicherheit und Firewall
// Cloud-Lösungen
// Wlan und Richtfunk
// Hard- und Softwarebeschaff ung
Unser zweites Standbein ist der Service bei der Telekommunikation (Voice over IP, kurz VoIP genannt):
// Beratung und Planung
// Installation und Konfi guration
// Hard- und Softwarebeschaff ung
Des Weiteren unterstützen wir unsere Kunden beim Thema Sicherheit und Technik. Auf folgende Bereiche haben wir uns hier spezialisiert:
// Smart Home/Smart Office
// Videoüberwachung
// Einbruchschutz
// Alarmanlagen
Jeder unserer Mitarbeiter betreut eigenständig und fachmännisch einen auf ihn zugeschnittenen Arbeitsbereich.

GSCHWÄTZ: Bilden Sie auch aus?
innos: Geplant ist, dass man sich ab dem Frühjahr 2020 bei uns für einen Ausbildungsplatz zum Fachinformatiker für Systemintegration bewerben kann.

GSCHWÄTZ: Was ist Ihr Ziel für die Zukunft?
innos: Egal ob ein privater Kunde, den wir mit Smarthome und Alarmanlage ausstatten oder mittelständische Unternehmen, die wir bei IT-Lösungen beraten – wir wollen jeden bestmöglich unterstützen.

 

von links: Justin Schenk, Daniel Fischer, Heiko Hermann, Volker Roth.

KONTAKT:

INNOS SYSTEMHAUS GMBH
Im Buchhorn 2
74545 Schwäbisch Hall / Michelfeld
Tel.: 0791/975 692 00
Fax: 0791/975 692 29
E-Mail: info@innos.systems
Internetseite: www.innos.systems

 

Das Interview für die Anzeige wurde von Elke Brand durchgeführt.

 

 




TETs spielen in Künzelsau: Karten ab sofort

Nach zwei vergangenen Konzerten in diesem Jahr steigt die nächste „KÜNightLive sponsored by Adolf Würth GmbH & Co. KG“ am Mittwoch, den 03. April 2019, um 19 Uhr mit den TETs. Die Partyband aus Schwäbisch Hall hat die perfekte Musik für generationenübergreifende Partys. Neben den Klassikern aus Rock und Pop, spielen sie auch die aktuellen Charts, Hits aus den 1990ern und bekannte Oldies.

Die Weinschmiede aus Criesbach verwöhnt die Gäste mit einer Auswahl an Weinen und Fingerfood. Bei den Konzerten im Rathaus-Foyer in Künzelsau spielen an jedem ersten Mittwoch im Monat verschiedene regionale Bands.

Gruppenrabatt ab fünf Personen

Konzertkarten für den April-Termin gibt es für acht Euro im Bürgerbüro im Rathaus, Stuttgarter Straße 7, telefonisch zur Reservierung bei der Stadtverwaltung Künzelsau, Renate Kilb, Telefon 07940 129-121, E-Mail renate.kilb@kuenzelsau.de. Karten an der Abendkasse kosten zehn Euro. Gruppen ab fünf Personen zahlen nur sechs Euro pro Person. Einlass ist um 18 Uhr. Konzertbeginn ist um 19 Uhr.

Weitere Termine

Im Künzelsauer Rathaus Foyer findet auch in diesem Jahr regelmäßig an jedem ersten Mittwoch im Monat ein Live-Konzert statt. Hier die weiteren Termine:

08. Mai 2019 The Uniques

05. Juni 2019 Hautnah

04. September 2019 Gravity

02. Oktober 2019 Little Miss Martin

06. November 2019 Miss Foxy

 

Foto: Die  TETs 2018 bei der KÜNightLive im Rathaus-Foyer. Foto: Stadt Künzelsau/Dirk König




Mord oder Totschlag?

Nachdem der Staatsanwalt und der Nebenklägerverteidiger im Fall Elisabeth S. anklingen ließen, dass anstatt des bisher angeklagten Totschlags auch ein Mord aus Heimtücke im Raum stehen könnte, hielt Verteidigerin Stiefel-Bechdolf am 18. Februar 2019 nicht wie geplant ihr Plädoyer, sondern stellte stattdessen einen Antrag auf Einholung eines erweiterten gerontopsychiatrischen
Gutachtens. Dabei holte sie zu einem wahren Rundumschlag gegen das bisher vorliegende Gutachten des psychologischen Sachverständigen Dr. Thomas Heinrich aus. Aber was ist der Unterschied zwischen dem Strafmaß Mord und dem Strafmaß Totschlag?

„Bei den vorsätzlichen Tötungsdelikten wird zwischen Mord (§211 StGB) und Totschlag (§ 212 StGB) unterschieden. Gleich ist dabei, dass der vermeintliche Täter vorsätzlich und somit willentlich den Tod eines anderen Menschen herbeiführt. Im Unterschied zum Totschlag müssen besonders verwerfliche Begleitumstände vorliegen, um von Mord ausgehen zu können. Mordmerkmale sind unter anderem niedere Beweggründe und Heimtücke. Wenn kein Mordmerkmal erfüllt ist, kann der Mandant nicht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt werden. Alternativ kommt dann nur eine Verurteilung wegen Totschlags mit einer Freiheitsstrafe von fünf bis maximal 15 Jahren in Betracht. Oft liegt das verhängte Strafmaß deutlich
unter oder bei fünf Jahren.“ Anm. d. Red.: In Deutschland ist die lebenslange Freiheitsstrafe, die höchste Strafe, die ein Gericht verhängen kann. Sie bedeutet, dass der Verurteilte auf unbestimmte Zeit ins Gefängnis muss, mindestens aber für 15 Jahre. Nach 15 Jahren kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden.

Quelle // Rechtsanwalt Ulrich Dost-Roxin
www.dost-rechtsanwalt.de