Öhringen: Prozessauftakt wegen versuchten Mordes
Am Dienstag, den 28. Januar 2020, 09 Uhr, beginnt am Landgericht Heilbronn der Prozess um einen Beschuldigten wegen versuchten Mordes.
Der Beschuldigte zur Last gelegt wird, am 1. August 2019 in Öhringen ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 20 Zentimetern in den Bauch- und Schulterbereich des Geschädigten gestochen, der sich mit einem Bekannten unterhalten habe, von dem Beschuldigten abgewendet gewesen sei und mit keinerlei Angriff gerechnet habe. Bei den drei Stichen habe der Beschuldigte den Tod des ihm unbekannten Geschädigten zumindest billigend in Kauf genommen. Nach der Tat sei der Beschuldigte geflüchtet. Dank einer Notoperation sei der Geschädigte mit dem Leben davongekommen, allerdings nur deswegen, weil die Klinge einige seiner vitalen Organe und Gefäße glücklicherweise knapp verfehlt habe.
Mit einem Küchenmesser in den Bauch des Geschädigten gestochen
Der Prozess stellt ein so genanntes Sicherungsverfahren dar. Laut Antragsschrift soll der Beschuldigte aufgrund einer paranoiden Schizophrenie möglicherweise außerstande gewesen sein, sein Verhalten zu kontrollieren. Die Tat sei Ausfluss krankheitsbedingter Halluzinationen gewesen. Die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus kommt in Betracht.
Der Beschuldigte hat sich seit dem 2. August 2019 in Untersuchungshaft befunden, ist jedoch aufgrund seines Zustandes seit dem 4. Oktober 2019 vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
Fortsetzungstermine:
Dienstag, den 04. Februar 2020, 09 Uhr
Donnerstag, den 20. Februar 2020, 09 Uhr
Dienstag, den 03. März 2020, 09 Uhr
Dienstag, den 10. März 2020, 09 Uhr
Die Kammer hat den Beschuldigten, seinen Verteidiger, einen Dolmetscher für die albanische und einen Dolmetscher für die arabische Sprache, 20 Zeugen und zwei Sachverständige geladen.
Quelle: Pressemitteilung des Landgerichtes Heilbronn