Ganz so reibungslos wie bisher verlautbart gingen die Umsetzungen der Mitarbeiter innerhalb der Hohenloher Krankenhaus gGmbH (HK), die wegen der Schließung des Standorts Künzelsau notwendig wurden, wohl doch nicht über die Bühne.
Zwei Mitarbeiterinnen, Anke E. und Elvira Z. (Namen geändert, die Namen sind der Redaktion bekannt), klagen gegen ihren Arbeitgeber. Beiden Mitarbeiterinnen wurden im Zuge der Krankenhausschließung in Künzelsau Änderungen ihres langjährigen Arbeitsvertrags vorgelegt, die sie in dieser Form nicht sofort unterschreiben wollten. Sie wurden von ihrem Arbeitgeber daraufhin umgehend nach Hause geschickt, durften ihre Arbeit gar nicht erst antreten und wurden unbezahlt freigestellt. Diese Freistellung ohne Bezahlung besteht seit dem 18. November 2019.
In beiden Fällen geht es darum, dass die Mitarbeiterinnen von einer Position, die als „Leitung“ bezeichnet war, in eine Position ohne Leitungsfunktion umgesetzt wurden, was unter anderem mit einer anderen Entlohnungsstufe einhergehen sollte.
Das Arbeitsgericht in Crailsheim terminierte den Gütetermin für beide Klagen auf Montag, den 03. Februar 2020. Ein Gütetermin ist im Arbeitsrecht vorgeschrieben und soll dazu dienen, ohne aufwendigen Prozess zu einer gütlichen Einigung, einem Vergleich, zu kommen. In einem Gütetermin beleuchet ein Einzelrichter die rechtliche Situation und schlägt einen Kompromiss
vor. Wird ein Kompromiss zwischen den Parteien erzielt, ist das Verfahren beendet, andernfalls kann es zu einem Prozess kommen.Bei Anke E. geht es um eine Rückstufung um vier Entgeltgruppen, das bedeutet eine Einbuße von 833 Euro pro Monat bei einer 100-Prozent-Stelle. Die HK begründet diesen Schritt damit, dass im Zuge der Mitarbeiterwechseln von Künzelsau nach Öhringen es keine derartige vergleichbare Stelle im Krankenhaus in Öhringen gäbe. Stefan Bort, Personalleiter des HK: „Wir haben keine Funktion als Teamleitung und werden auch keine einsetzen.“
// „Nach 29 Jahren im Dienst spürt man keine Wertschätzung.“ //
Die HK sagt: Anke E. habe ihren Dienst im Öhringer Krankenhaus nicht angetreten. Anke E. widerspricht. Sie sei in Öhringen gewesen, um ihren Dienst anzutreten, sei aber wieder nach Hause geschickt worden: „Da wird man nach 29 Jahren unentgeltlich freigestellt“, mit der Konsequenz übrigens, daß sie von ihrer Krankenkasse kürzlich die Information erhalten hat, daß sie jetzt nicht mehr krankenversichert ist. Sie spürt „keine Wertschätzung nach all den Jahren“ und bringt vor, daß man sie sogar eine Entgeltgruppe unter Kolleginnen mit gleichem Aufgabengebiet einstufen wollte. Ob das tatsächlich der Fall ist, darüber zeigten sich HK-Personalleiter Bort und sein Anwalt überraschend uninformiert. Der Anwalt der Hohenloher Krankenhaus gGmbH, Sebastian Witt, von der Kanzlei Bender, Harrer, Krevet, versteigt sich zu der Aussage :„Sie haben die ganzen Jahre zuviel verdient“ und schließt an: „Wir hatten in Künzelsau die eine oder andere Eingruppierung, die mit dem, was ausgeführt wurde, nicht übereinstimmt.“
HK gibt sich in manchen Punkten überraschend ahnungslos
Richterin Stahl schlägt einen Kompromiss vor, der unter anderem die Einstufung um eine Entgeltgruppe höher als bisher vorsieht, die Nachzahlung der Gehälter seit Freistellung Mitte November 2019 sowie einen umgehenden Arbeitsbeginn enthält. Anke E. zieht sich mit ihrem Rechtsanwalt Hofmann zum Gespräch zurück.
In der Zwischenzeit geht es mit dem Fall Elvira Z. weiter. In ihrem Fall argumentiert die Beklagtenseite, dass es eine Abfrage der Wunschpositionen gegeben habe und Z. habe nicht angezeigt, daß sie eine Leitungsfunktion bekleiden möchte, sie sie aber zuvor in Künzelsau innehatte. Außerdem seien ihre Qualifikationen, die sie seit 1992 erworben hat, gar nicht mehr mit dem Anforderungsprofil der gewünschten Stelle vereinbar, argumentiert die HK. – was etwas widersprüchlich ist, da Elvira Z. in eben dieser Position in Künzelsau bereits gearbeitet hat.
Richterin Stahl stellt die Frage, ob es überhaupt solche Leitungsstellen gibt und ob die Qualifikation von Elvira Z. für eine solche Stelle ausreichen würde. Überraschende Antwort von Seiten des HK: „Ich weiß es nicht.“
Außerdem stellt die Richterin mit Blick auf die beiden Fälle fest, dass die HK hier zwei konträre Argumentationen fahre mit rechtlich verschiedenen Konsequenzen. Ein Widerspruch.
Elvira Z. betont: „Man hat über vieles mit mir gesprochen, aber nie über meine Zukunft“. Ihr Rechtsanwalt Andres sieht ein „bewußtes Mißverstehen des Fragebogens“ und legt Wert darauf, daß Elvira Z. ihre Arbeitskraft angeboten habe und daraufhin direkt in die Personalabteilung geschickt worden sei. Das ist für die Richterin ein sehr relevanter Punkt, denn dann hätte gegebenenfalls keine Freistellung erfolgen dürfen. Rechtsanwalt Andres: „Das ist wie eine fristlose Kündigung, wenn man von einem auf den anderen Tag ohne Bezahlung freigestellt wird.“ – mit dem Unterschied, dass man immernoch in einem Arbeitsverhältnis stehe. Eine krude Situation.
Elvira Z. ist inzwischen aufgrund der Freistellung nicht mehr krankenversichert – sie hat Angehörige, die bisher bei ihr mitversichert waren, deren Versicherungsstatus ist unklar. Ihr Arbeitgeber, das HK, habe sie über diese Konsequenzen nicht informiert. Nachdem Anwalt Witt bestätigt hat, daß man Elvira Z. „schnellstmöglich in den Dienstplan integrieren“ wolle, schlägt Richterin Stahl eine ähnlichen Kompromiss wie bei Anke E. vor, insbesondere mit umgehender Wiederaufnahme der Tätigkeit. Ihr Anwalt sieht aber noch zu viele ungeklärte Punkte, so daß im Termin keine gütliche Einigung zustandekommt. In der Zwischenzeit wollen die Parteien aber weiter miteinander verhandeln.
Mit einem Knalleffekt kommt Anke E. aus dem Gespräch mit ihrem Anwalt zurück: „Meine Bereitschaft zu einem Kompromiss tendiert inzwischen gegen Null.“ Sie habe die Information bekommen, dass es in Öhringen entgegen der Aussage der HK doch eine Stelle mit genau der Bezeichnung gibt, die sie anstrebt. Auch wenn Stefan Bort noch argumentiert, daß diese Stelle deutlich höher qualifiziert sei als die bisherige Stelle von Anke E., ist im Termin keine gütliche Einigung mehr möglich. Rechtsanwalt Hofmann spricht das Schlußwort: „Wir lassen das entscheiden.“
Es wird also zu einem Prozess kommen, sofern die Parteien sich nicht bis dahin untereinander einigen.
Text // Matthias Lauterer