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Mit dicker Jacke im Unterricht – Kalte Klassenzimmer an den Schulen

Experten und damit einhergehend auch diverse Landesregierungen empfehlen in Coronazeiten häufiges Lüften an Schulen – manche empfehlen, alle 20 Minuten stoßzulüften, um der Corona-Ausbreitung an den Schulen entgegenzuwirken https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/coronavirus-schulen-lueften-100.html. Die neuen Lüftungskonzepte setzen diverse Schulen auch im Hohenlohekreis nun um. Das Problem: Es wird kalt in den Klassenzimmern. Die Folge: Diverse Schüler fangen sich dadurch schnell eine Erkältung ein. Die Krux: Das geschwächte Immunsystem ist dadurch wiederum anfälliger für andere Erkrankungen – wie etwa Corona.

Der Winter kommt erst noch

Auch früher wurde in den (meisten) Klassenzimmern gelüftet, aber eben nicht ganz so oft. In der Regel in den Pausen, wenn die Schüler sich sowieso nicht im Klassenzimmer befunden haben. Während der nun häufigen Lüftungen hängen die Herbst- und Winterjacken nicht selten weiterhin in den Garderoben in den Gängen, während die Schüler im eigentlich warmen Klassenzimmer auf einmal ständig mit Kältewellen konfrontiert sind. Diverse Lehrer erlauben ihren Schützlingen daher, im Klassenzimmer quasi eine Zweitjacke zu haben oder eine warme Weste, die sie überziehen dürfen, wenn die Fenster aufgemacht werden. Bei richtig kalten Wintertemperaturen würden sich dann noch Schal und Mütze anbieten, die man griffbereit an seinem Sitzplatz verstaut hat.

Mit Mütze und Schal in den Klassenzimmern

Einige Eltern klagen bereits über erste verschnupfte Kinder, die eigentlich sonst eher selten eine Erkältung mit nach Hause bringen. Und dann beginnt das Coronakarusell erst richtig, sich zu drehen. Denn: Diverse Erkältungssymptome wie trockener Husten können schließlich auch Anzeichen von Corona sein. Die baden-württembergische Landesregierung beziehungsweise das Kultusministerum sagt: Trockener Husten kann ein Coronasymptom sein. Neben trockenem Husten zählt auch Fieber ab 38 Grad und der Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns zu typischen Coronasymptomen, die es zunächst abzuklären gilt, bevor das Kind wieder in die Schule geschickt werden soll.

Was man tun soll, wenn das Kind „nur“ schnupft und Halsschmerzen hat (dies kann auf eine Erkältung hindeuten, kann aber auch Corona mit sich bringen), steht nicht in den Verhaltensregularien der Landesregierung.

Nur so viel: Eine Mutter aus dem Kochertal hatte vor kurzem Schnupfen, ihr Kind ebenfalls. Der Kindergarten legte ihr nahe, das Kind erst einmal zu Hause zu lassen. Die Firma schicke sie postwendend ins home office.

Starkes Stoßlüften ab Ende der Herbstferien kaum mehr umsetzbar

Währenddessen ist das Problem mit dem Lüften auch schon diversen Verbänden aufgefallen. Karen Claassen, Vorsitzende des Verbands Reale Bildung im Saarland, sagt etwa: „Spätestens nach Ende der Herbstferien wird wohl aufgrund der Temperaturdifferenz zwischen drinnen und draußen das starke Lüften nicht mehr praktikabel sein: Zum einen sind dann die Raumtemperaturen nicht mehr für ein konzentriertes Arbeiten geeignet, zum anderen ist durch die ständig eindringende Kälte auch mit einer Zunahme von normalen Infektionskrankheiten wie Erkältungen zu rechnen. Hinzu kommt eine außerordentlich große Energieverschwendung durch die häufige Kaltluftzufuhr, die nicht in die Zeit passt.“ (https://www.news4teachers.de/2020/09/ministerium-faellt-auf-dass-es-bei-offenen-fenstern-im-unterricht-zu-kalt-wird-und-will-jetzt-ueber-lueftungskonzepte-sprechen/)

Wissenschaftler empfehlen Luftreiniger – Schulminister sagen, das sei zu teuer oder geben die Entscheidung diesbzeüglich an die Schulen weiter

Das geht aus eine Artikel von news4teachsers.de hervor. Weiter heißt es darin: „Dem Bildungsministerium in Rheinland-Pfalz ist mittlerweile auch aufgefallen, dass es mit dem Lüften im Winterhalbjahr ein Problem geben könnte. Es kündigte nun an, den Corona-Hygieneplan für Schulen zu überarbeiten. Staatssekretär Hans Beckmann (SPD) sagt dem SWR, man wolle Lösungen entwickeln, wie man die Klassenzimmer auch im Winter ausreichend lüften könne. Er wolle dafür Schüler-, Elternvertreter, Schulträger und Virologen an einen Tisch bringen. Lösungen könne man nur gemeinsam finden – wie die genau aussehen könnten, konnte Staatssekretär Beckmann aber nicht sagen. Allerdings werde man sich um Fördermittel beim Bund bemühen, beispielsweise für Luftfilteranlagen.

Über deren Anschaffung wird derzeit hitzig diskutiert. Lehrerverbände in mehreren Bundesländern haben mittlerweile die Forderung erhoben, Schulen flächendeckend mit solchen Luftfiltern auszustatten.

Ein Team vom Institut für Strömungsmechanik und Aerodynamik an der Universität der Bundeswehr München hatte einen Raumluftreiniger untersucht, mit dessen Filterkombination selbst sehr kleine Aerosol-Partikel zu 99,995 Prozent aus der Raumluft abgeschieden werden. In einem 80 Quadratmeter großen Raum könne die Aerosolkonzentration in sechs Minuten halbiert werden. Weil die Aerosole rausgefiltert werden, würden die Geräte auch nicht zur Virenschleuder, hielten die Forscher fest. Sie empfehlen Raumluftreiniger ausdrücklich für Schulen.

NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) hat bereits abgewunken. Sie halte Luftfilter in Klassenräumen gegen das Coronavirus zwar für eine gute Lösung – aber: für zu teuer. Die Geräte würden bei rund 3000 Euro Kosten pro Klasse, also umgerechnet gut 100 Euro pro Schüler, „Unsummen verschlingen“. Baden-Württembergs Kultusministerin Eisenmann (CDU) verwies an die Kommunen: Schulträger müssten selbst entscheiden, ob Lüftungsanlagen eingesetzt würden.

Michael Gomolzig, Stellvertretender Landesvorsitzender des Verbands Bildung und Erziehung (VBE) Baden-Württemberg, beschreibt die Situation wie folgt: „Die Kommunen und Städte sagen zurecht: ‚Warum sollen wir das bezahlen?‘ Und das Kultusministerium sagt: ‚Warum sollen wir das bezahlen? Wir sind für die Lehrpläne verantwortlich.'“ Seiner Meinung nach liege die Verantwortung eindeutig beim Landtag. Dort säßen Politiker, die gewählt werden wollten – dementsprechend „sollen sie sich auch einsetzen“, so Gomolzig.

Der Lüftungseffekt verpufft

Lüften klingt zunächst einfach. Aber selbst wenn gelüftet werden kann, erzeugt dies nicht immer den gewünschten Effekt. Christian Kähler, Professor an der Universität der Bundeswehr in München und Experte für Aerodynamik, erklärt: „Hat man einen Temperaturunterschied zwischen drinnen und draußen, kann man gut lüften. Doch dieser Temperaturunterschied verschwindet nach einer Weile und dann versagt der physikalische Mechanismus.“ Das geht aus einem Beitrag des SWR hervor. https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/corona-belueftung-an-schulen-100.html




„Kein sportlicher Erfolg ist dem Erfolg, unsere Gesundheit zu schützen, unterzuordnen“

Der Verein Bundesligaschützen Waldenburg reagiert auf den Beschluss des Deutschen Schützenbundes, die Bundesligasaison komplett abzusagen:

„Bei ständig steigenden Corona-Infektionen sowohl bei unseren europäischen Nachbarn, weltweit wie auch im eigenen Land, ist es nicht sinnvoll, eine Saison zu starten, die Menschen aus den unterschiedlichsten Regionen Deutschlands, ggf. sogar weltweit, um Punkte ringend, zusammenbringt, die sich danach trennen, um wieder in das eigene Umfeld zurückzukehren, jeder seinem Beruf nachgeht, um dann nach zwei Wochen das Spiel in neuer Besetzung zu wiederholen.“ Das geht aus einer Pressemitteilung des Vereins hervor.

Ist dies noch kontrollierbar oder nachverfolgbar?

Die Entscheidung des Deutschen Schützenbundes, die komplette Saison der 1. und 2. Bundesliga sowie der obersten Verbandsligen für den Bereich Luftpistole und Luftgewehr abzusagen, kommentieren die Waldenburger Schützen mit:

„Ein weiser Entscheid, denn kein sportlicher Erfolg ist dem Erfolg, unsere Gesundheit zu schützen, unterzuordnen. Bleiben Sie gesund.“




Radweg wird ab Montag bis Juni 2021 umgeleitet

Die Stadt Niedernhall teilt mit, dass im Zuge der Arbeiten für den Hochwasserschutz „linkes Ufer“ im Zeitraum vom 05. Oktober 2020 bis voraussichtlich 31.12.2021 ein Bereich
auf den Parkplätzen des Freibads für die Baustelleneinrichtung durch die ausführende Firma Wolff Co. KG belegt wird.  Dort werden Produktions-, Transport-, Lager- und sonstige Einrichtungen, die zur Errichtung des Bauwerks auf der Baustelle benötigt werden, gelagert.

Aus Sicherheitsgründen: Radweg wird umgeleitet

Im Zuge dieser Arbeiten wird im Zeitraum vom 05.10.2020 bis voraussichtlich 30.06.2021 der Radweg beim Brückenwiesenweg auf die Straße Am Forellenbach zur Gerberstraße auf dem ehemaligen Bahndamm umgeleitet. Ab der Gerberstraße ist ein temporär eingerichteter Radweg. Eine entsprechende Beschilderung, die auf die Umleitung verweist, wird vor Ort angebracht.

Die Umleitung ist für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer sehr wichtig, so die Stadtverwaltung Niedernhall, da sich auf dem derzeitigen Radweg die Baustellenzufahrt befindet.




Solebad wieder geöffnet – nur dienstags bleibt es geschlossen

Nach der coronabedingten Zwangspause öffnet das Niedernhaller Solebad am Donnerstag, den 01. Oktober 2020, wieder seine Pforten.
„Unter Einhaltung der hygienerechtlichen Vorgaben dürfen sich alle Besucher fortan wieder auf eine erholsamen und wohltuenden Aufenthalt in unserem Gesundheitsbad freuen.“, so eine Pressemitteilung der Stadt Ingelfingen.

Das Solebad steht zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung, eine vorherige Anmeldung sei nicht erforderlich.

Dienstags kein öffentlicher Badebetrieb

Lediglich Dienstags bleibt das Bad künftig für den allgemeinen Badebetrieb geschlossen. An diesem Wochentag findet ab Oktober 2020 regelmäßig Schwimmunterricht für Grundschüler und Schwimmkurse der Kochertaler Schwimmschule statt.




Bürgermeister muss Verwarnungsgeld zahlen

Voraussichtlich noch im Oktober 2020 treffen sich Ingelfingens Bürgermeister Michael Bauer und die Halterin der Katze, die nach einer Attacke von Bauers Hund eingeschläfert werden musste, vor dem Amtsgericht in Künzelsau.

Hintergrund ist – GSCHWÄTZ berichtete -, dass der Hund von Michael Bauer eine Katze auf einem Privatgrundstück gepackt hat und sie geschüttelt hat. Zwar gelang es Michael Bauer, seinen Hund zum Loslassen zu bewegen, die Katze konnte auf den ersten Blick noch fliehen. Ihre Verletzungen waren aber so schwer, dass das Tier keine Überlebenschance hatte und eingeschläfert werden musste.

Überwachungsvideo zeigt das ganze Ausmaß

Der Vorfall ist auf einem Überwachungsvideo, das der Redaktion vorliegt, dokumentiert.

In der Zivilsache geht es um Schadensersatzansprüche der Tierhalterin gegen Bürgermeister Bauer, zum Beispiel Tierarztkosten.

Die Strafsache wurde bereits eingestellt. Die zuständige Staatsanwaltschaft in Schwäbisch Hall teilt dazu mit:

„Der wegen Sachbeschädigung (vgl. § 90a BGB: Tiere werden zwar nicht mehr als Sachen angesehen, aber in vielerlei Hinsicht rechtlich gleich behandelt) durch einen anwaltlichen Vertreter für die Anzeigeerstatterin zur Kenntnis der Ermittlungsbehörden gebrachte Sachverhalt war hier Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens. Dieses Verfahren wurde unter Verweisung auf den Privatklageweg eingestellt (§ 374 StGB). Das heißt, dass der Eigentümerin des verstorbenen Tieres anheimgestellt wird, eine sogenannte Privatklage zu erheben.“

Staatsanwalt sieht keinen Vorsatz

Zusätzlich wären möglicherweise Straftatbestände nach dem Tierschutzgesetz in Frage gekommen. Oberstaatsanwalt Harald Freier stellt dazu fest:
„Anhaltspunkte für eine vorsätzliche Verwirklichung eines Straftatbestandes nach dem Tierschutzgesetz liegen nicht vor.
Fahrlässige Verstöße nach dem TierSchG stellen lediglich Ordnungswidrigkeiten dar. Für deren Verfolgung und ggf. die Verhängung von Bußgeldern sind grundsätzlich die Bußgeldbehörden zuständig.“

Ingelfinger Polizeiverordnung

Die Bußgeldstelle der Stadt Ingelfingen hat wegen des Verstoßes gegen die in Ingelfingen geltende Anleinpflicht Bußgeldstelle ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld erteilt. Im Amtsboten von Ingelfingen vom 25. September 2020 hat die Stadtverwaltung die örtliche Polizeiverordnung veröffentlicht. Hier heißt es unter Paragraf 14 – Gefahren durch Tiere:

„(1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird.
(2) Das Halten von Raubtieren, Gift- und Riesenschlangen und ähnlichen Tieren, die durch ihre Körperkräfte, Gifte oder ihr Verhalten Personen gefährden können, ist der Ortspolizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.
(3) Hunde sind im Innenbereich (§§ 30 – 34 Baugesetzbuch) auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen an der Leine zu führen. Ansonsten dürfen
Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.“

Privatklage

Einige „leichtere“ Straftaten, im vorliegenden Falle eine Sachbeschädigung, werden von der Staatsanwaltschaft nur bei Vorliegen eines „öffentlichen Interesses“ verfolgt.
Liegt nach Ansicht der Staatsanwaltschaft kein öffentliches Interesse vor, bleibt dem Geschädigten der Weg der „Privatklage“. So ist es auch im Fall in Ingelfingen geschehen.
Vereinfacht gesagt, läuft eine Privatklage vor Gericht ab wie eine öffentliche Klage. Hauptunterschied ist, dass der Ankläger nicht ein Staatsanwalt ist, sondern die geschädigte Person.
Der Privatklageweg wird sehr selten beschritten: Laut wikipedia wurden im Jahr 2018 zirka 200.000 Verfahren auf den Privatklageweg verwiesen. Tatsächlich wurden aber nur 320 Privatklagen vor Gerichten verhandelt.

Text: Matthias Lauterer




„Wir haben die Schnauze voll“

„Mit zunehmender Dauer der Maskenpflicht ist die Akzeptanz dafür in der Bevölkerung im Rückgang“, erzählt Daniel Fessler, Pressesprecher des Polizeipräsidiums in Heilbronn. „Das Einhalten der Abstände und das Tragen der Masken wird oft sehr nachlässig behandelt. Außerdem haben wir festgestellt, dass es der Bevölkerung größtenteils noch gar nicht bewusst ist, dass man nicht nur im Personennahverkehr, sondern auch auf den Bussteigen eine Maske tragen muss. Auch deshalb sind wir heute hier, um Aufklärungsarbeit zu leisten.“

„Ein bisschen überrascht war ich schon.“

Die Aufklärungsarbeit sieht am vergangenen Mittwoch, den 30. September 2020, zwischen 12 und 13 Uhr folgendermaßen aus: Ein Team aus Künzelsauer Polizeibeamten, verstärkt von Öhringer Kollegen, positioniert sich am Busbahnhof und geht aktiv auf Menschen zu, die ihre Maske auf dem Gelände des Busbahnhofs nicht oder nicht ordnungsgemäß tragen. Ein Beamter spricht Luan Bundschuh an, weil er keine Maske trägt. Der 15-Jährige verrät nach der Kontrolle: „Ein bisschen überrascht war ich schon, aber ich habe mein Attest immer dabei. Die Polizei tritt heute eher autoritär auf. Ich finde aber, dass sich das auch so gehört. Würde die Polizei kumpelhaft auftreten, hätte man automatisch weniger Respekt.“

„Für mich war es ein Schock.“

Ein lauter, nachdrücklicher Ruf: „Hallo!“  Ein Griff des Polizisten an seine eigene Maske, der dem Angesprochen ein eindeutiges Zeichen gibt. Robert Wolak und den Beamten trennen zirka 50 Meter, doch Wolak reagiert sofort. „Für mich war es ein Schock, von dem Polizisten auf die Maskenpflicht aufmerksam gemacht zu werden, denn ich habe einfach nicht damit gerechnet, dass das auch auf dem Gelände Pflicht ist“, erklärt Wolak. Svea Kövilein hat Verständnis für die Kontrollen. Doch die 14-Jährige stellt auch klar: „Für die Personen, die Asthma haben, wie ich auch, ist es schwer, mit der Maske zu atmen.“

Das Thema polarisiert

Obwohl der Einsatz absolut friedlich und freundlich verläuft und die Stimmung am Busbahnhof im Großen und Ganzen positiv ist, ist doch präsent, wie sehr das Thema polarisiert. Während Edmond Xhani plädiert: „Die Polizei könnte so etwas ruhig öfter machen“, sagt Mustafa Brkic ganz klar: „Wir sind Krankenpfleger und wir haben die Schnauze voll von den Maßnahmen!“

„Das ist vergleichbar mit den Gurten im Auto.“

Die Polizeibeamten haben heute wieder einmal bewiesen, dass weniger oft mehr und Präsenz die beste Prävention ist. „Meistens reicht es auch einfach schon, dass die Menschen uns sehen und schon ziehen sie ihre Masken auf. Das ist vergleichbar mit den Gurten im Auto oder dem Handy im Straßenverkehr“, merkt Fessler an. So ist auch am vergangenen Mittwoch alles ruhig verlaufen – bis auf ein paar Tränchen, die verdrückt werden mussten.

„Wir mussten heute kein einziges Bußgeld verhängen.“

Doch fertig ist die Polizei an diesem Tag noch lange nicht, die nächsten Stationen sind das Ganerben-Gymnasium und ein hoch frequentierter Kreuzungspunkt in Forchtenberg. „Hier sind dann tatsächlich auch verdeckt Kollegen positioniert, die in die Busse hineinschauen und kontrollieren, ob dort die Masken getragen werden“, kündigt Fessler an. Und obwohl der Großeinsatz im Hohenlohekreis noch nicht vorbei ist, schließt der 28-Jährige die Künzelsauer Kontrolle schon einmal mit einer positiven Bilanz ab: „Wir mussten heute kein einziges Bußgeld verhängen.“

Text: Priscilla Dekorsi

Die Bilanz der Polizei fiel an diesem Tag positiv aus. Foto: GSCHWÄTZ

Bußgelder mussten nicht verhängt werden. Foto: GSCHWÄTZ




Gegen Bäume gefahren

Deutlich fataler hätte ein Unfall am Dienstag, den 29. September 2020, in Krautheim ausgehen können. Ein 24-Jähriger war gegen 22 Uhr mit seinem Opel in Richtung Neunstetten unterwegs, als sein Pkw aus bislang unbekannter Ursache nach links von der Fahrbahn abkam. Der Opel rutschte daraufhin in die Böschung und kollidierte mit zwei Bäumen. Der junge Fahrer blieb unverletzt. Am Auto entstand Sachschaden in Höhe von zirka 4.000 Euro.

Quelle: Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Heilbronn




Der Lockdown ist noch nicht vorbei

In Simbabwe ist der Lockdown immer noch nicht ausgestanden, wie der Hilfsverein Bongai Shamwari e.V. mitteilt. Dieser wurde von der Ingelfingerin Christa Zeller gegründet, die sich seit den 1980er-Jahren für die Menschen in dem südafrikanischen Land engagiert, und betreibt einen Kindergarten für 25 Kinder in einer Vorstadt von Mutare. GSCHWÄTZ berichtete bereits öfters unter anderem unter https://www.gschwaetz.de/2018/05/18/gruener-strom-fuer-christas-kinder/ und https://www.gschwaetz.de/2018/12/18/vor-den-tueren-von-christa-zellers-kindergarten-abgesetzt/.

Die Wiedereröffnung des Kindergartens verschiebt sich laut Auskunft des Vereins in der momentanen Situation noch weiter. Stand jetzt gibt es noch kein vorläufiges Datum, an dem die Kinder wieder kommen dürfen, und auch sonst keine weiteren Informationen.

Das Team arbeitet währenddessen weiter im Kindergarten. Es entstehen neue Spielsachen und selbst genähte Masken, die Außenwände wurden bemalt und auch der Garten wird weiterhin bewirtschaftet. Rudo ist für die Finanzen zuständig, arbeitet mittlerweile aber von zu Hause aus, damit die Kontakte so gut wie möglich beschränkt werden.

Natürlich werden auch weiterhin die Essenspakete alle zwei Wochen verteilt, sodass die Familien zumindest eine kleine Grundsicherung haben.

Quelle: Pressemitteilung des Vereins Bongai Shamwari e.V. unter Gründerin Christa Zeller aus Ingelfingen

Das Team arbeitet weiter im Kindergarten. Foto: Bongai Shamwari e.V.

Die Außenwände des Kindergartens wurden neu gestrichen. Foto: Bongai Shamwari e.V.

Der Garten muss weiterhin gepflegt und bewirtschaftet werden. Foto: Bongai Shamwari e.V.

Das Team fertigt auch selbst genähte Masken an. Foto: Bongai Shamwari e.V.

Auch der Hund des Kindergartens darf nicht vergessen werden. Foto: Bongai Shamwari e.V.




Land zahlt bis zu 1.180 Euro fiktiven Unternehmerlohn pro Monat

Das Kabinett der baden-württembergischen Landesregierung hat am Dienstag, den 29. September 2020, die Verlängerung der landesseitigen Aufstockung der Corona-Überbrückungshilfe des Bundes beschlossen, heißt es in einer Pressemitteilung des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums. Für die zweite Phase der Überbrückungshilfe, die die Fördermonate September bis Dezember 2020 umfasst, wird das Land weiterhin auf Antrag einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1.180 Euro pro Monat berücksichtigen und auszahlen. „Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind noch keineswegs überwunden und treffen gerade die Branchen weiterhin hart, in denen aus Infektionsschutzgründen der Geschäftsbetrieb immer noch erheblich eingeschränkt ist oder komplett still steht“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut laut der Mitteilung. „Im Zuge der Verlängerung der Überbrückungshilfe werden wir deshalb auch die landesseitige Ergänzungsförderung bis zum Jahresende fortführen. Der fiktive Unternehmerlohn schließt eine ganz wesentliche Förderlücke und sichert die Struktur des Wirtschaftsstandortes Baden-Württemberg. Er kommt insbesondere Soloselbständigen, Freiberuflern und Kleinunternehmen zugute.“

„Die Absenkung und Flexibilisierung der Förderhürden ist ein wichtiger Schritt.“

Die Bundesregierung hatte am 18. September 2020 verkündet, dass die Überbrückungshilfe in den Monaten September bis Dezember fortgesetzt und ausgeweitet wird. Die Ministerin hatte sich in den vergangenen Monaten intensiv dafür eingesetzt. Künftig können auch Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten die volle Förderung von bis zu 50.000 Euro je Monat erhalten. Außerdem wird die maximale Fixkostenerstattung von 80 Prozent auf 90 Prozent angehoben. Zudem wird die Eintrittsschwelle von 60 auf 50 Prozent Umsatzeinbruch in zwei zusammenhängenden Monaten beziehungsweise mindestens 30 Prozent im Durchschnitt mehrerer Monate gegenüber dem Vorjahreszeitraum abgesenkt. „Die Absenkung und Flexibilisierung der Förderhürden ist ein wichtiger Schritt, damit die Überbrückungshilfe auch im letzten Quartal des Jahres zielgenau bei den Unternehmen ankommen kann. Viele Betriebe, die vorher trotz erheblicher Einbußen keine Überbrückungshilfe erhalten haben, werden jetzt berücksichtigt“, so Hoffmeister-Kraut in der Mitteilung.

Drei gestaffelte, feste Beträge

Wie schon bei der Soforthilfe ergänzt das Land die Förderung durch einen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von bis zu 1.180 Euro pro Monat in Abhängigkeit vom individuellen Umsatzrückgang aus Landesmitteln. Ein fiktiver Unternehmerlohn wird drei gestaffelten, festen Beträgen für den jeweiligen Fördermonat gewährt: 590 Euro Bei Umsatzeinbruch zwischen 30 Prozent und unter 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat gibt es 590 Euro, 830 Euro gibt es bei Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und bis zu 70 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. 1.180 Euro werden bei Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat ausgezahlt.

Antragstellung ab Oktober 2020

Der fiktive Unternehmerlohn kann ebenfalls über die Antragsplattform des Bundes ausschließlich durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte im ersten Antragsschritt unter „Antragsteller erfassen“ durch Auswahl des entsprechenden Kontrollkästchens beantragt werden. Das Land greift bei der Abwicklung dieses Programms auf den bewährten Partner aus der Soforthilfe, die L-Bank, zurück. Der Bund hat angekündigt, dass Anträge für die zweite Phase ab Oktober 2020 gestellt werden können. Informationen zur Antragstellung und zu den Förderbedingungen für die Überbrückungshilfe Corona gibt es unter http://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

 

Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg

 




Lkw rast ungebremst in Stauende – Lkw-Fahrer stirbt noch an Unfallstelle

A6: Lkw rast ungebremst in Stauende – Lkw-Fahrer stirbt noch an Unfallstelle
 
Auf der A6 zwischen Bretzfeld und Neckarsulm, kurz vor dem Weinsberger Kreuz, kam es in Fahrtrichtung Mannheim am Mittwochmorgen, den 30. September 2020, gegen 08 Uhr zu einem schweren Lkw-Unfall.
 
Nach ersten Informationen raste ein Lastwagen ungebremst auf ein Stauende zu in einen 40-Tonner. Das Führerhaus wurde komplett nach hinten gedrückt und stark demoliert. Der Lkw-Fahrer stirbt noch an der Unfallstelle.
 
Um 12.30 Uhr ist die A6 noch immer voll gesperrt, es hat sich ein Rückstau von 12 Kilometer ab Neuenstein vor der Ausleitung gebildet.