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„Wenn man fragt, bekommt man eben auch schlaue Antworten“

Eigentlich wollte sie mit ihrer Familie auf Weltreise gehen – doch dann kam der Lockdown. „Ich habe mir gedacht: ‚Das kann doch nicht wahr sein’“, erzählt Fränzi Kühne – Referentin, Unternehmerin, zweifache Mutter und 2017 jüngste Aufsichtsrätin Deutschlands – bei einer digitalen Talkrunde des Karriereförderprogramms WoMent in Kooperation mit den Führungsfrauen Raum Heilbronn e.V. zum Thema „Frau fragt nach: Was Männer nie gefragt werden“. „Da verabschiede ich mich von meinem normalen Leben und will in so einem Ausnahmezustand sein, in so einem Zwischenzustand, und mich neu erfinden. Doch dann finde ich mich in so einem Ausnahmezustand für die ganze Welt wieder. Ich fand das gar nicht okay und habe dann erst einmal das gemacht, was alle anderen auch gemacht haben. Ich habe Toastbrot gebacken und gelernt, wie man sich Sommersprossen schminkt. Doch dann dachte ich mir: ‚Okay, jetzt nach rund drei Wochen ist mir ein bisschen langweilig.‘ Und dann kam diese Buch-Idee.“

„Das war die perfekte Zeit“

Die besagte „Buch-Idee“ resultierte schließlich in Kühnes Bestseller „Was Männer nie gefragt werden: Ich frage trotzdem mal“. Die 36-Jährige erklärt: „Mir kam die Idee, erfolgreichen Männern mal die Fragen zu stellen, die Journalistinnen und Journalisten mir in den letzten Jahren gestellt haben. Ursprünglich dachte ich: ‚Der Lockdown ist bestimmt eine blöde Zeit, um so etwas zu machen.‘ Jedoch war es die perfekte Zeit, denn auf einmal hatten alle Leute viel, viel mehr Zeit. Ich glaube, sie waren auch offener für solche Sachen. Offener dafür, auch einmal andere Sachen zuzulassen, weil sie sowieso in einem Ausnahmezustand waren.“ Diese Fragen drehten sich, wie Kühne später erzählt, zu einem großen Teil um Äußerlichkeiten, beispielsweise, ob sie auch in ihren Aufsichtsratssitzungen Turnschuhe und zerrissene Jeans trage oder ob sie jemals von ihrem guten Aussehen profitiert habe, um befördert zu werden.

„Sowas fliegt dann halt raus“

„Ich habe 50 Männer für mein Buch angefragt und 22 davon haben zugesagt. Der Rest hat sich offensichtlich gedacht: ‚Da möchte ich mit der Kühne nicht drüber sprechen. Das ist mir zu heikel.‘ Das zeigt aber auch, dass die Männer, die zugesagt haben, sich zumindest schon einmal Gedanken über Gleichberechtigung oder zumindest über die Unterschiede zwischen Mann und Frau gemacht haben“, erklärt Kühne. Trotzdem, erzählt die zweifache Mutter, „… ist es zu Situationen gekommen, wo der Mann mich schon mit den Worten: ‚Hey, hübsche Frau! Ich würde Ihnen doch viel lieber Fragen stellen, als Sie mir…‘ begrüßt hat. So etwas hätte ich natürlich gerne ins Buch aufgenommen, aber es gibt da eben auch noch einen Autorisierungsprozess und einen Prozess, wo Zitate freigegeben werden. Und so etwas fliegt dann halt raus, klar.“

„Gregor Gysi war im Osten alleinerziehender Vater“

Ein Gespräch, das Fränzi Kühne besonders in Erinnerung geblieben ist, war das mit Gregor Gysi. „Das Gespräch mit Gregor Gysi war unglaublich. Man kennt ihn ja, er ist unglaublich charmant, er ist unglaublich redegewandt. Er hat immer wieder sehr schlaue Sachen gesagt und auch so Stellen hervorgeholt, wo ich dachte: ‚Oh krass, ja, das ist ein neuer Punkt, ein neuer Ansatz. So kann man auch über die Sache nachdenken.‘ Gregor Gysi war in unserem Gespräch schon sehr reflektiert, aber er ist auch Profi. Er hat sich über so etwas im Vorfeld Gedanken gemacht, er hat sich vorbereitet. Er hat sich auch auf meine Person vorbereitet, das habe ich schon gemerkt. Ihn da irgendwie kalt zu erwischen, das passiert bei Herrn Gysi nicht – dafür ist er viel zu viel Profi. Aber ich fand es sehr interessant, dass bei vielen Männern neue Sachen hervorgekommen sind, wie zum Beispiel bei Herrn Gysi, dass er alleinerziehender Vater im Osten war und wie er darüber so gesprochen hat. Und wie viel Anerkennung er dafür, im Vergleich zu einer Frau, die in seinem Haus gewohnt hat und auch alleinerziehend war, bekommen hat. Ich glaube, das ist heute immer noch so, dass das sehr, sehr häufig passiert. Also ich glaube, die Zeiten haben sich da nicht groß geändert. […] Viele dieser Dinge, wie, dass Gysi alleinerziehender Vater war, wusste ich vorher auch nicht, aber wenn man fragt, bekommt man eben auch schlaue Antworten.“

„Das ist mir jetzt noch fragwürdiger“

Schließlich, nach 22 aufschlussreichen Interviews, blieb auch für Kühne noch eine Frage offen: „Ich verstehe da immer noch viele Journalisten nicht. Warum wird immer noch so ein Standard Fragen-Protokoll abgeliefert und Männer eher zu ihrer fachlichen Kompetenz befragt und Frauen danach, was sie anhaben oder wie sie sich in dieser Männerwelt behaupten und so weiter? Das ist mir jetzt, nach dem Buch und nach den Erfahrungen, die ich gemacht habe, noch fragwürdiger.“

Text: Priscilla Dekorsi




Straße voll gesperrt wegen Baumaßnahmen

Die Kreisstraße 2311 zwischen Hohebach und Weldingsfelden muss von Montag, den 06. Dezember, bis voraussichtlich Freitag, den 10. Dezember 2021, für den Gesamtverkehr gesperrt werden. Grund sind umfangreiche Instandsetzungsmaßnahmen an den Banketten durch die Straßenmeisterei Künzelsau.

Die überörtliche Umleitung erfolgt über die B 19 Hohebach – Stachenhausen – Kirchwald – K 2316 Hermuthausen – L 1022 Weldingsfelden und umgekehrt. Die gesamte Ortsdurchfahrt Weldingsfelden bleibt von der L 1022 kommend zugänglich. Die Zufahrt von Weldingsfelden nach Seidelklingen über den Gemeindeverbindungsweg bleibt weiter möglich.

Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Hohenlohekreis




Staatsanwalt geht von versuchtem Mord aus

Am 10. Juni 2021 kam es in der Gemeinschaftsunterkunft im Gewerbegebiet am Kocher zu einem versuchten Tötungsdelikt: Ein 27-jähriger verletzte einen 30-jährigen mit einem Messer so schwer, dass dieser lebensgefährlich verletzt in eine Klinik gebracht werden mußte.

Vor dem Landgericht Heilbronn wird ab dem 8. Dezember 2021 gegen den 27-jährigen, der seit dem 11. Juni 2021 in Untersuchungshaft ist, verhandelt. Die Staatsanwaltschaft klagt den Mann wegen „versuchten Mordes u.a.“ an und stellt den Fall wie folgt dar:

Dem Angeklagten liegt zur Last, er habe am 10. Juni 2021 um 19:20 Uhr in der Asylbewerberunterkunft in Künzelsau mit Tötungsvorsatz einen Überraschungsangriff gegen einen seiner Mitbewohner gestartet, indem er ihm einen Faustschlag ins Gesicht versetzt und sodann mit einem Messer in dessen Rippengegend gestochen habe. Als der Geschädigte die Flucht ergriffen habe, habe der Angeklagte ein weiteres mal in dessen Rückengegend gestochen. Dennoch habe der Geschädigte zu den Sicherheitsmitarbeitern der Einrichtung flüchten können. Seine Verletzungen mit inneren Blutungen seien erst nach einer zweistündigen Notoperation so weit behandelt worden, dass der Geschädigte außer Lebensgefahr habe gebracht werden können.

Die 1. Schwurgerichtskammer hat fünf Verhandlungstage angesetzt, mit der Verkündung des Urteils wird am 17. Januar 2022 gerechnet.

Text: Matthias Lauterer




Außergewöhnliche Trunkenheitsfahrt

Ein Zeuge meldete am Dienstabend, dass eine Person betrunken mit seinem elektrischen Rollstuhl durch Krautheim fahre. Durch eine Streife des Polizeireviers Künzelsau konnte der Mann in seinem Gefährt in der Götzstraße angetroffen und kontrolliert werden. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von mehr als 2 Promille. Daher wurde dem 52-Jährigen im Krankenhaus Blut abgenommen. Er muss nun mit einer Anzeige rechnen.

Pressemitteilung Polizei Heilbronn




Kretschmann: Möglicherweise ist auch bald der Einkauf im Einzelhandel für Ungeimpfte verboten

Ministerpräsident Winfried Kretschmann kündigt in einem Fernsehinterview des SWR von Dienstag, der 30. November 2021, verschärfte Coronamaßnahmen an, die am Mittwoch, den 01. Dezember 2021, besprochen, am Donnerstag beschlossen und am Freitag in Kraft gesetzt werden sollen. Die bisherigen Maßnahmen könnten noch nicht voll in den Zahlen sichtbar sein, meint Kretschmann – in  einigen Ländern sei eine Abflachung der Kurven sichtbar, aber für Baden-Württemberg könne er das noch nicht sehen.

„Das meiste, was am Donnerstag beschlossen wird, machen wir in Baden-Württemberg schon“

Die Gespräche der Ministerpräsidenten finden unter dem Eindruck hoher Inzidenzen, hoher Intensivbelastung und den Bildern von Patienten, die in Krankenhäuser in andere Bundesländer ausgeflogen werden, statt. „Das meiste, was am Donnerstag beschlossen wird, machen wir in Baden-Württemberg schon“, sagt Kretschmann und setzt „Was noch kommen könnte, ist die Frage ‚Kommt 2G auch im Einzelhandel?'“ fort. „Wir werden auch Großveranstaltungen einschränken, das ist ziemlich sicher“ – auf die konkrete Frage nach  geschlossenen Clubs, einem landesweiten Aus für Weihnachtsmärkte oder Geisterspiele im Fußball, bleibt Kretschmann überraschend unkonkret.

Kretschmann hält Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes für notwendig

„Der designierte Bundeskanzler hat ja zugesagt, dass das Infektionsschutzgesetz verschärft werden kann, wenn es notwendig ist. Wir erachten das für notwendig.“ Den Namen Olaf Scholz spricht er dabei nicht aus.

Impfpflicht zunächst in Krankenhäusern, Altenheimen und Pflegeheimen

Bezugnehmend auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. November 2021, ist Kretschmann zufrieden, dass  die Instrumente der Bundesnotbremse nicht gegen das Grundgesetz verstoßen haben: „Diesen Instrumentenhkasten brauchen wir Länder, damit wir adäquater reagieren können, je nach Lage der Dinge.“ Kontaktreduzierung sei weiterhin das wirksamnste MIttel der Corona-Bekämpfung.
An konkreten Punkten nennt er einzig:  „Eine Impfpflicht in Krankenhäusern, Altenheimen und Pflegeheimen wird kommen und eine allgemeine Impfpflicht wird vorbereitet werden“, berichtet er aus den Gesprächen, es sei bereits eine weitgehende Einigung unter den Ministerpräsidenten erzielt worden, „das muß dann nur umgesetzt werden.“

Text: Matthias Lauterer




FDP hält die damals verhängten Kontakt- und Ausgangssperren für nicht verfassungsgemäß

Unter anderem die FDP hat – damals als Oppositionspartei – vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gegen das am 23. April 2021 in Kraft getretene „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ – die sogenannte Bundesnotbremse, die übrigens bei einer Inzidenz jenseits von 100 in Kraft trat – Verfassungsbeschwerde eingelegt.  Vor allem hielt die FDP die damals verhängten Kontakt- und Ausgangssperren für nicht verfassungsgemäß, da diese Massnahmen die Freiheit der Einzelpersonen in unzumutbarer Weise beeinträchtigen würde.

FDP hielt die damals verhängten Kontakt- und Ausgangssperren für nicht verfassungsgemäß

Inzwischen hat sich – und das macht dieses Urteil so pikant – die künftige Regierung unter Beteiligung der FDP auf einen Koalitionsvertrag geeinigt, der gerade bei der Corona-Bekämpfung deutlich eine FDP-Handschrift trägt. Am 25. November 2021 lief beispielsweise die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ aus – nicht zuletzt auf Druck der FDP.

BVerfG weist die Beschwerde geradezu vernichtend ab

Am Dienstag, den 30. November 2021 hat das BVerfG entschieden – und die Beschwerde abgewiesen.

Damit hat das BVerfG der noch gar nicht im Amt befindlichen Bundesregierung eine schallende Ohrfeige verpaßt. Ja, mehr noch, mit dem Satz aus der veröffentlichten Urteilsbegründung

Umgekehrt wird gesetzgeberisches Handeln umso dringlicher, je größer die Nachteile und Gefahren sind, die aus gänzlich freier Grundrechtsausübung erwachsen können.

wird die vereinbarte Coronapolitik der Ampelregierung, die sich vor allem auszeichnet durch Abgabe der Verantwortlichkeit an die Länder und einen „Krisenstab“, dessen Befugnisse völlig ungeklärt sind,  vernichtend beurteilt – und das, noch bevor diese Regierung überhaupt im Amt ist.

Nicht handeln schließt das BVerfG aus

Aus diesem Satz folgt für jede Regierung, in einem Notstand handeln zu müssen. Nichthandeln ist keine Alternative. Insbesondere folgt aus diesem Satz auch, dass Grundrechtseinschränkungen notwendig sein können – sofern sie abgewogen und verhältnismäßig sind und einige weitere juristische Voraussetzungen erfüllen. Und dieser kurze Satz sagt auch, dass es nicht ein Grundrecht gibt, das über allen anderen Grundrechten steht und das daher auch in jeglicher gesellschaftlicher Notsituation frei ausgeübt werden kann – eine Feststellung des Gerichts, die nicht überrascht und an die bisherige Rechtsprechung anknüpft.

Interpretationsspielraum

Man könnte diesen Satz auch als Hinweis darauf interpretieren, dass er sich auch auf vermeintliche Freiheiten gesellschaftlicher Gruppen bezieht, die durch ihr Verhalten die Freiheit anderer, größerer Gruppen einschränken. Das wäre ein Hinweis, wie das Gericht anderen (juristisch gut formulierten) Massnahmen, etwa einer Impfpflicht, gegenübersteht. Viel Gewicht sollte man dieser Interpretation nicht beimessen – denn das Gericht bezieht sich nur auf den aktuellen Fall und antwortet nicht auf Fragen, die im aktuellen Fall nicht gestellt werden.

Gericht nimmt Verfassungsbeschwerde auseinander

Man kann es kaum anders ausdrücken: Jeder einzelne Punkt der Verfassungsbeschwerde wird vom Gericht auseinandergenommen. Dem schwarz-roten Gesetzgeber wird bescheinigt, dass er alles richtig gemacht hat.

Gemeinwohl über den Freiheitsrechten Einzelner

Interessant, dass das Gericht im Falle der Corona-Pandemie ganz klar das Gemeinwohl über Freiheitsrechte Einzelner stellt:

Mit den Kontaktbeschränkungen verfolgte er [der Gesetzgeber, Red.] Gemeinwohlziele von überragender Bedeutung. Der Gesetzgeber wollte so Leben und Gesundheit schützen, wozu er nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verpflichtet ist.

– diese Auffassung widerspricht deutlich den Äußerungen einiger Politiker in Fernsehtalkshows.

Dem Koalitionsvertrag den Boden unter den Füssen weggezogen

Der neoliberale Freiheitsbegriff, der -grob gesagt- die Freiheit des Einzelnen über die Freiheit der Gesellschaft stellt, zieht sich durch den gesamten Koalitionsvertrag von SPD, GRÜNEN und FDP. Wenn das BVerfG als höchstes Gericht der Republik jetzt implizit feststellt, dass dieser Freiheitsbegriff nicht der Freiheitsbegriff unseres Grundgesetzes ist, dann hat das Verfassungsgericht dem Koalitionsvertrag – und vielleicht sogar der FDP – den Boden unter den Füßen weggezogen.

Konsequenzen für die neue Regierung

Im Geschäftsleben hätte man zwei Möglichkeiten: Entweder man verhandelt unter neuen Voraussetzungen neu – oder man bricht die Geschäftsbeziehung gleich ganz ab. In der Politik sollte dieses Urteil der Anlass zu einer Regierungskrise, bevor man überhaupt regiert, sein. Aber man wird das Urteil sicherlich schönreden, auf die damalige Oppositionsrolle verweisen und hoffen, dass sich bald niemand mehr daran erinnert.

Ein Kommentar von Matthias Lauterer




Helfen Baerbock und Scholz der Kochertalbahn?

In der Diskussion um die Kochertalbahn ist es ruhig geworden, neue Informationen über den Stand der Machbarkeitsstudie gibt es noch nicht. Irgendwann im Jahr 2022 soll die Studie beendet sein, danach können erst die Förderanträge gestellt werden.

Kochertalbahn nur in Verbindung mit Hohenlohebahn sinnvoll zu betrachten

Die Effizienz der geplanten Kochertalbahn muß immer in Verbindung mit der Hohenlohebahn Heilbronn-Schwäbisch-Hall betrachtet werden. Diese Strecke ist teilweise nicht elektrifiziert, weshalb die Elektrifizierung dieser Strecke eine wichtige Rolle auch für die Kochertalbahn spielt. Diese Elektrifizierung ist teuer, denn vor Schwäbisch-Hall führt die Strecke durch drei  Tunnel, deren Querschnitt eine klassische Elektrifizierung mit Oberleitung nicht zuläßt. Bisher wurde in den Gedankenspielen die Elektrifizierung mit Oberleitungen bevorzugt – unter anderem mit einem denkwürdigen Argument: „Sie kriegen hohe Zuschüsse für die Elektrifizierung, aber keinen Zuschuß für den Betrieb. Das macht den Oberleitungsbau sinnvoller.“, so Christian von Stetten in einem GSCHWÄTZ-Interview vor der Bundestagswahl.

Koalitionsvertrag will Elektrifizierung und Beschleunigung von Projekten

Möglicherweise ändern sich mit der neuen Bundesregierung aber die Prämissen der Bezuschussung, sodass auch andere Möglichkeiten in den Vordergrund rücken könnten. Zwei Sätze aus dem Koalitionsvertrag lassen aufhorchen:

  • Zur Erreichung der Klimaziele liegt (…) der Ausbau elektrifizierter Bahntrassen im öffentlichen Interesse
  • Bis 2030 wollen wir 75 Prozent des Schienennetzes elektrifizieren und  innovative Antriebstechnologien unterstützen.

Zusätzlich soll die Elektrifizierung der Bahn beschleunigt durchgesetzt werden, dazu benötigt es neben erleichterter Planung auch ein wenig Phantasie.

Beispielhaftes Projekt in der Pfalz

Innovative Antriebstechniken sind inzwischen für das Umfeld der Hohenlohebahn verfügbar, das zeigt ein Beispiel aus der Vorderpfalz: Dort ist die Strecke Neustadt/Weinstraße –  Landau – Wörth, die eine wichtige und gut frequentierte Pendlerstrecke ist, nicht elektrifiziert. Ein Antrag auf Zuschüsse für die Elektrifizierung wurde Anfang des Jahres vom Bundesverkehrsministerium abgelehnt.  Der dort zuständige „Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz-Süd“ hat reagiert und innerhalb eines halben Jahres eine Alternative gefunden, finalisiert und bereits Nägel mit Köpfen gemacht:

Hybridelektrische Züge auf nicht-elektrifizierten Streckenabschnitten

„Rheinland-Pfalz beschreitet im Bahnverkehr völlig neue Wege. Auf einem Teil der nicht-elektrifizierten Strecken in der Pfalz, die bisher nur von Diesel-Zügen befahren werden konnten, kommen künftig batteriehybride Fahrzeuge zum Einsatz. Das entsprechende Vergabeverfahren wurde nun erfolgreich abgeschlossen.
Das europaweite Vergabeverfahren des Zweckverbandes Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd ist deutschlandweit eines der ersten großen Verfahren, mit dem die Abkehr vom Dieseltriebwagen hin zu batteriehybriden Fahrzeug gemacht wird. Batteriehybrid bedeutet, dass die Fahrzeuge unter der Oberleitung der DB konventionell als elektrischer Triebwagen fahren und abseits davon den Strom aus Batterien beziehen.“, so der Zweckverband in einer Pressemitteilung.

Auch längere Strecken mit Batterie möglich

Der Hersteller, die Stadler Rail AG, beschreibt seine Züge so: „Die zweiteiligen FLIRT Akku-Fahrzeuge fahren vollständig elektrisch und eignen sich insbesondere für Netze, in denen sich – wie zukünftig im Pfalznetz – elektrifizierte Abschnitte mit solchen ohne Oberleitung ablösen. Auf den elektrifizierten Strecken fahren die Züge wie klassische Elektrotriebwagen unter Fahrdraht und laden dabei gleichzeitig die Batterien. Wo der Fahrdraht endet, fahren die Züge im Batteriebetrieb weiter. Dabei liegt die betriebliche Reichweite im Batteriemodus bei mindestens 80 Kilometern – nachgewiesen hat Stadler auf Testfahrten bereits 185 Kilometer im Batteriebetrieb. Im Pfalznetz liegt nach der Fertigstellung von Teilelektrifizierungen der längste Streckenabschnitt ohne Elektrifizierung bei rund 48 Kilometern.“ Auch zum Beispiel Siemens oder Bombardier bieten vergleichbare Züge an.

Mit der Elektrifizierung der Hohenlohebahn wären ohnehin neue Züge notwendig, sodass in einer Wirtschaftlichkeitsrechnung nur die Mehrkosten für den hybridelektrischen Zug gegen die Kosten des Oberleitungsbaues gegengerechnet werden müssten. Und wer weiß, ob die neue Bundesregierung nicht gerade die Umrüstung vom Dieseltriebwagen auf solche neuartigen Züge in besonderem Maße fördern wird.

Tunnelbauarbeiten könnten vermieden werden – früherer Einsatz möglich

Die Bahnstrecke Heilbronn – Schwäbisch-Hall ist zwischen Heilbronn und Cappel elektrifiziert – von Cappel bis Schwäbisch-Hall ist die Strecke auf ungefähr 25km nicht elektrifiziert. Ein Zug, wie er in der Pfalz eingesetzt wird, könnte also auch die Strecke Cappel-Schwäbisch-Hall und zurück ohne Oberleitung bewältigen.
Durch den Einsatz dieser Art von hybridelektrischen Zügen würden Tunnelbauarbeiten und die damit verbundenen Streckensperrungen unnötig. Der rein elektrische Verkehr auf der Strecke könnte dadurch möglicherweise erheblich früher und mit erheblich geringeren Investitionen starten als mit aufwändigen Tunnelbauarbeiten, die auch mit Streckensperrungen einhergehen würden.

Auch hybridelektrische Trambahnen auf dem Markt

Auch für die Kochertalbahn selbst gäbe es, wenn man an eine durchgehende Verbindung nach Schwäbisch-Hall oder Heilbronn denken will, hybridelektrische Möglichkeiten der großen Hersteller – mit einem derartigen System könnte man die Strecke Waldenburg-Cappel (rund 11 km) oder Waldenburg-Schwäbisch-Hall (rund 15 km) auch oberleitungsfrei befahren. Außerdem könnte beispielsweise innerhalb der Stadt Künzelsau auf den teuren Bau von Oberleitungen verzichtet werden. An Haltepunkten könnten Ladestationen eingerichtet werden, sodaß die Züge bei jedem Halt „Strom tanken“ könnten.

Text: Matthias Lauterer

 




Künftig dürfen Ärzte Schwangerschaftsabbrüche bewerben

In den letzten Wochen hat GSCHWÄTZ in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal mehrere Beiträge über das Thema Schwangerschaftsabbruch veröffentlicht, weitere Beiträge sind geplant. Anlaß für diese Artikelserie ist eine Recherche von CORRECTIV.Lokal über die Hürden, die abbruchwilligen Frauen im Wege stehen.

Auch der Koalitionsvertrag zwischen SPD, GRÜNEN und FDP befasst sich mit dem Thema und greift einige der Punkte, die auch GSCHWÄTZ schon thematisiert hatte, auf.

§219a wird komplett gestrichen

Dem Thema „Reproduktive Selbstbestimmung“ hat die Ampel ungefähr eine von rund 170 Seiten gewidmet. Die klarste Aussage ist: „Ärztinnen und Ärzte sollen öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Daher streichen wir § 219a StGB.“  Der §129a StGB stellt bis jetzt die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe, wenn damit ein Vermögensvorteil erzielt werden soll oder die Werbung in „grob anstößiger Weise“ erfolgt. Wenn die Webseite einer Arztpraxis die unterschiedlichen Methoden für einen Abbruch sachlich beschreibt, kann das schon strafbar sein. Dies mußte die Gießener Ärztin Kristina Hänel erfahren – eine Geldstrafe von 2.500 Euro wurde unlängst höchstrichterlich bestätigt – denn als Ärztin, die Abbrüche durchführt, erzielt sie einen Vermögensvorteil.

Dieser Paragraph ist eine der Hürden, deren Folgen CORRECTIV.Lokal mit der großangelegten Recherche untersuchen will. Sollte die Ampel diesen Paragraphen streichen, wäre eine Rechtsunsicherheit behoben, betroffenen Frauen stünden mehr Informationsmöglichkeiten, anonym und ohne Hemmschwelle, zur Verfügung.

Ampel will Versorgungssicherheit für Schwangerschaftsabbrüche herstellen

Auch wenn sich eine Frau zum Abbruch entschlossen hat, will die zukünftige Regierungskoalition Hürden abbauen, indem sie von vornherein klarstellt: „Wir stellen Versorgungssicherheit her. Schwangerschaftsabbrüche sollen Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sein. Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen gehören zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung.“

Ein wichtiger Punkt: Die wohnortnahe Verfügbarkeit von Krankenhäusern und Praxen ist nicht überall gewährleistet: GSCHWÄTZ berichtete, dass in den Krankenhäusern der BBT-Gruppe (Öhringen und Bad Mergentheim) keine Abbrüche vorgenommen werden, bei der Diakoneo-Gruppe (Schwäbisch-Hall) nur bei Gefahr von Leib und Leben. Einzig die SLK-KLiniken führen pro Jahr 10 bis 20 Abbrüche durch. Auch die Anzahl der Arztpraxen, die Abbrüche durchführen, nimmt immer mehr ab.

Suche nach Praxis oder Klinik eine echte Hürde

Allein schon die Suche nach einer Praxis oder Klinik kann sich als eine echte Hürde für Frauen, die sich für einen Abbruch entschieden haben, erweisen. Vor allem, da die Praxen und Kliniken nicht einfach zu finden sind – der §129a läßt grüßen!

Flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen soll sichergestellt werden

Gespräche mit Beratungsstellen im Hohenlohekreis haben nicht ergeben, dass in Hohenlohe ein Beratungsengpaß besteht. Bundesweit scheint das aber der Fall zu sein, denn der Koalitionsvertrag sagt: „Wir stellen die flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen sicher. Schwangerschaftskonfliktberatung wird auch künftig online möglich sein.“

„Gehsteigbelästigungen“ unterbinden

Eine letzte Hürde müssen mancherorts Frauen noch kurz vor dem Betreten der Praxis oder des Krankenhauses überwinden: Sogenannte Abtreibungsgegner bedrängen sie auf der Straße und versuchen, die Frauen doch noch vom Abbruch abzuhalten. Dagegen will die Ampel künftig vorgehen: „Sogenannten Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern setzen wir wirksame gesetzliche Maßnahmen entgegen.“

Kostenlose Verhütung für Geringverdienende und die „Pille für den Mann“

Reproduktive Selbstbestimmung beschränkt sich aber nicht nur darauf, dass schwangere Frauen Möglichkeiten haben sollen, die Schwangerschaft zu beenden. Abbrüche sind das letzte Mittel – und wer sich zuverlässige Verhütungsmittel leisten kann, muß nicht über einen Abbruch nachdenken. Die Koalition will, dass sich jedes Paar auch Verhütung leisten kann: „Wir wollen Krankenkassen ermöglichen, Verhütungsmittel als Satzungsleistung zu erstatten. Bei Geringverdienenden werden die Kosten übernommen.“ Besonders soll auch die „Pille für den Mann“ im Mittelpunkt der Forschung stehen:  „Wir wollen die Forschungsförderung für Verhütungsmittel für alle Geschlechter anheben.“

Auch für ungewollt Kinderlose soll es einfacher werden

„Reproduktive Selbstbestimmung“ soll es auch für die Menschen geben, die Kinder wollen: „Wir wollen ungewollt Kinderlose besser unterstützen.“ Die – insbesondere finanzielle – Hemmschwelle für die Künstliche Befruchtung soll gesenkt werden: „Künstliche Befruchtung wird diskriminierungsfrei auch bei heterologer Insemination [Samenspende eines Dritten, Red.] , unabhängig von medizinischer Indikation, Familienstand und sexueller Identität förderfähig sein. Die Beschränkungen für Alter und Behandlungszyklen werden wir überprüfen. Der Bund übernimmt 25 Prozent der Kosten unabhängig von einer Landesbeteiligung. Sodann planen wir, zu einer vollständigen Übernahme der Kosten
zurückzukehren. Die Kosten der Präimplantationsdiagnostik werden übernommen. Wir stellen klar, dass Embryonenspenden im Vorkernstadium [in diesem Stadium unterliegt der Embryo noch nicht dem Embryonenschutzgesetz, Red.] legal sind und lassen den „elektiven Single Embryo Transfer“ [von mehreren erzeugten Embryonen wird nur der eingesetzt, der die vermeintlich beste Chancen zur Entwicklung hat, Red.] zu.“

Außerdem will die Ampel „eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ einsetzen, die Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft prüfen wird.“

Anpassung des Rechts an die heutige Zeit

Zusammenfassend dürften die geplanten Änderungen der Gesetze und Verordnungen für Betroffene, ganz gleich, ob es um einen Abbruch oder eine künstliche Befruchtung geht, eine Erleichterung darstellen, der Wegfall des §219a bringt Rechtssicherheit.

Text: Matthias Lauterer

 

 

 




Strafanzeige wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern

Bereits im Jahr 2020 kam es im Zuständigkeitsbereich des Ausländeramts des Landratsamtes Heilbronn zu Auffälligkeiten hinsichtlich einzelner, ursprünglich aus Kamerun stammender Landkreisbewohner. Nach zunächst hausinternen Ermittlungen durch die Ausländerbehörde stellte die Behördenleitung im November 2020 schließlich Strafanzeige wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn. Zunächst wurden die Ermittlungen durch das Polizeirevier Heilbronn geführt, wobei sich alsbald ein nicht vorhersehbares Verfahrensausmaß abzeichnete. Die Ermittlungen wurden an die Kriminalpolizei Heilbronn übergeben, die fortan die bereits mehrere Monate andauernden Ermittlungen aufnahm.

Mindestens 112 Fälle

In mindestens 112 Fällen sollen drei aus Duala in Kamerun stammende Männer gemeinsam mit sechs weiteren Mittätern Personen aus acht afrikanischen Ländern Aufenthaltstitel in der Bundesrepublik Deutschland verschafft haben, indem sie durch teilweise unrichtige Angaben in sogenannten Verpflichtungserklärungen für die Einreisenden gegenüber den Ausländerbehörden bürgten. Konkret sollen die Tatverdächtigen im Zeitraum von 2017 bis 2021 bei zumindest zwölf verschiedenen Ausländerämtern in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen inhaltlich falsche Verpflichtungserklärungen dahingehend abgegeben haben, für die finanzielle Absicherung der eingeladenen Personen, bei denen es sich überwiegend um Studenten handelte, während ihres Aufenthalts in Deutschland einstehen zu können. Zu diesem Zweck wechselten die Tatverdächtigen vermehrt den Wohnort oder meldeten sich in anderen Kreisen oder Bundesländern an.

Ein Verdächtiger mit 8 Wohnsitzen

Die mögliche Anzahl der zeitgleich durch einen Verpflichtungsgeber abgegebenen Verpflichtungserklärungen hängt von dessen finanzieller Leistungsfähigkeit ab. Da eine zentrale landes- oder bundesweite Erfassung solcher Verpflichtungserklärungen aktuell nicht erfolgt, kann die im Einzelfall befasste Ausländerbehörde nicht nachvollziehen, wie viele solcher Verpflichtungserklärungen ein Verpflichtungsgeber bereits bei anderen Ausländerbehörden abgegeben hat. Dies sollen sich die Verdächtigen des hiesigen Ermittlungsverfahrens zunutze gemacht haben, indem sie bei verschiedenen Ausländerbehörden die finanzielle Absicherung einer Vielzahl von Visumsantragsstellern versicherten, die ihre finanziellen Mittel überschritt. So hatte einer der Hauptverdächtigen im Ermittlungsverfahren der Kriminalpolizei Heilbronn neben seinem tatsächlichen Wohnsitz im Landkreis Heilbronn insgesamt acht weitere Wohnsitze angemeldet, um von dort aus weitere Studenten in die Bundesrepublik Deutschland einladen zu können. Die Wohnorte der „Eingeladenen“ erstrecken sich mittlerweile über insgesamt 13 Bundesländer.

130 Einsatzkräfte durchsuchen in mehreren Bundesländern

Aufgrund der bislang durchgeführten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei Heilbronn besteht der Verdacht, dass es sich bei den Tathandlungen um gewerbsmäßige Schleusungen gehandelt hat und die Tatverdächtigen für die Abgabe der Verpflichtungserklärungen entlohnt wurden. Im Rahmen eines großangelegten Einsatzes der Polizei in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Bayern wurden am 24. November 2021 unter Federführung des Polizeipräsidiums Heilbronn insgesamt 20 Wohnungen und Arbeitsstellen beteiligter Personen durchsucht. Hierbei konnte umfangreiches Beweismaterial gesichert werden. Insgesamt waren dem Heilbronner Einsatzleiter knapp 130 Einsatzkräfte unterstellt. Nach der Sicherstellung der Beweismittel werden die Heilbronner Ermittler diese nun auswerten.

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heilbronn und des Polizeipräsidiums Heilbronn




„Im kleinen Team kann man mit Spirit viel erreichen“

Ein wenig versteckt, fast schon wie geduckt, zwischen einem modernen Industriegebäude und einem Einkaufsmarkt liegt im Forchtenberger Gewerbegebiet Allmand die Firma Kriwan. Das Gebäude wirkt unscheinbar, die dunkle Waschbeton-Architektur stammt wohl aus den 70ern.

Nach dem letzten großen Kocherhochwasser habe man das Gebäudeinnere völlig neu gestaltet

Tritt man durch die Tür, steht man aber in einer modernen Arbeitsumgebung, alles ist hell erleuchtet, rechts geht es in einen Bürobereich, links sieht man Besprechungszonen, in denen aktuelle Kennzahlen an Stellwänden hängen. Nach dem letzten großen Kocherhochwasser habe man das Gebäudeinnere völlig neu gestaltet, erläutert Lisa Zwicker, die Personalleiterin des Unternehmens.

Produkte sind den meisten Menschen unbekannt

Unscheinbares Kästchen – ein Produkt von Kriwan. Foto: Kriwan

Genauso unscheinbar wie das Gebäude erscheinen viele der Produkte, die dort hergestellt werden: Auf den ersten Blick handelt es sich um schwarze Kästchen, denen man nicht ansieht, was im Inneren vorgeht. Dr. Christian Ellwein, der Geschäftsführer der KRIWAN Industrie-Elektronik GmbH, erklärt: „Wir stellen hier Sensoren und Elektronik, vor allem zum Schutz und der Überwachung von Anlagen, her.“

Rund 250 Menschen arbeiten für Kriwan

Die Kunden sind Anlagenbauer, zum Beispiel für Kälteanlagen oder Windkraftanlagen. Mit den KRIWAN-Sensoren können diverse Parameter der Anlagen erfaßt und gemeldet werden, sodass die Betreiber der Anlagen immer über den Zustand ihrer Anlagen informiert sind und gegebenenfalls auch aus der Ferne eingreifen können. Rund 250 Menschen arbeiten weltweit für Kriwan, die meisten davon in Forchtenberg, wo sämtliche Produkte hergestellt werden.

Kühlgeräte in Supermärkten

Auf die Frage, wo der Verbraucher im täglichen Leben auf Produkte von Kriwan trifft, nennt Ellwein unter anderem Wärmepumpen und Kühlgeräte in Supermärkten. Auch seien Kriwan Windsensoren bei vielen Schneekanonen in Wintersportgebieten und natürlich in Windkraftanlagen verbaut – in rund einem Drittel der Windturbinen in China befänden sich Kriwan-Produkte. Die Frage, ob China tatsächlich im Hochlohnland Deutschland kauft, beantwortet er mit „Ja, weil die Qualität stimmt“.

Digitalisierung der Geschäftsprozesse der Kunden

Die Digitalisierung spielt also für die Anlagenbauer eine immer größere Rolle, mithilfe der Digitalisierung können Geschäftsprozesse bei den Kunden von KRIWAN optimiert oder gänzlich neu gestaltet werden. „Welche Geschäftsprozesse können optimiert werden?“ ist demnach der Ansatz für Ellwein, seine Marktposition weiter zu stärken. Nicht nur die Kosten stünden in den Lastenheften der Kunden, Themen wie Nachhaltigkeit träten mehr und mehr in den Vordergrund. „Jeden Tag kämpfen wir, damit wir weiterhin gut bleiben“, sagt Ellwein. Der Kampf scheint erfolgreich, denn „es ist schön zu sehen, wie namhafte OEMs mit uns zusammenarbeiten“ – wer diese namhaften Firmen sind, darüber schweigt er und lächelt dabei.

Montage eines Anemometers. Foto: Kriwan

Standardprodukte stehen neben exklusiven Auftragsentwicklungen

Über die Geschäftsprozesse und damit verbundenen Entwicklungsziele der Kunden wissen die Entwickler bei Kriwan gut Bescheid, denn viele Produkte sind exklusive Auftragsentwicklungen, bei denen die KRIWAN mit den Kunden maßgeschneiderte Produkte in Zusammenarbeit entwickelt und später produziert. Diese Produkte „sind nicht für den anonymen Markt“. Diesen anonymen Markt bedient Kriwan mit selbst entwickelten Standardprodukten.

Namhafte Mitbewerber

Ein wenig Stolz klingt aus Ellweins Stimme, als er auf seine Konkurrenten zu sprechen kommt: „Das sind große Namen. Zum Beispiel SIEMENS oder ABB. Die sind richtig gut und innovativ.“ Wie kann sich ein kleines Unternehmen wie Kriwan mit diesen Global Playern messen? „Wir haben ein Produkt für eine spezielle Nische, wir haben auf den Markt gehört.“ Ellwein weiß auch zu nutzen, dass grosse Unternehmen manchmal eine gewisse Schwerfälligkeit aufweisen: „Ein mittelgroßes Unternehmen hats manchmal leichter. Im kleinen Team kann man mit Teamspirit viel erreichen“, weiß er, wie er mit seinem Unternehmen auf dem Markt agieren kann.
Weniger anerkennend spricht er über manche Marktteilnehmer in Niedriglohnländern. Einige seien „Kopisten und nicht innovativ“.

Rohstoffknappheit treibt die Organisation

Die aktuelle Materialknappheit auf den Rohstoffmärkten nennt er als gutes Beispiel für die schnelle Reaktionsfähigkeit eines mittelgroßen Unternehmens: Was damit angefangen hat, dass man sich abteilungsübergreifend jeden Tag mit Engpässen auseinandersetzen mußte, führte zu einem LEAN-System, in das nicht nur die Produktion eingebunden ist, sondern beispielsweise auch die Entwicklung. „Wenn alle vor Ort sind, erleichtert das die Lösungsfindung“, meint Ellwein und ergänzt: „Das war kein lange vorbereiteter Change-Prozeß, wir wurden überwältigt durch die Gegebenheiten.“

Rohstoffknappheit in allen Bereichen

Die Rohstoffknappheit betrifft, so Ellwein, inzwischen nicht mehr nur Microcontroller und sonstige Elektronikkomponenten aus Asien, auch Kunststoffteile seien zeitweise nicht verfügbar. Selbst „Kleinkram“ fehle: „Auch Kleinkram kann die Auslieferung stoppen.“

Trotz allem ist Ellwein mit der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens zufrieden: Trotz der Corona-Situation sei Kriwan schneller gewachsen als der Markt, habe also Marktanteile gewonnen.

Historie

Seit 1968 besteht die Firma. Der Firmengründer Friedrich Kriwan soll die ersten Bauteile im Badezimmer selber gelötet haben – „ein Start-Up würde man das heute nennen“, schmunzelt Ellwein. Nach dem Tode des Gründers ging die Firma in eine wohltätige Stiftung über, die sich insbesondere im Bildungsbereich engagiert. Ellwein nennt unter anderem das Projekt LiF – Lernen in Forchtenberg, das von der Stiftung unterstützt wird. Eine Übernahme der Firma durch einen Konkurrenten oder einen Finanzinvestor ist damit nahezu unmöglich.

Ausbildung, Fachkräftebedarf und soziales Engagement

Produktion bei Kriwan. Foto: Kriwan

Die Firma bildet jährlich etwa fünf bis acht junge Menschen aus, Schwerpunkte dabei ist die Elektronik, aber auch Bürokaufleute werden ausgebildet. Besonders erwähnt Lisa Zwicker die Möglichkeit des kooperativen Studiums bei Kriwan. „Azubis zu bekommen wird immer schwerer“, stellt Lisa Zwicker fest, auch sei man immer auf der Suche nach Fach- und Führungskräften.

Geringqualifizierten Menschen einen Arbeitsplatz anbieten

Ellwein ist ganz klar der Auffassung, dass ein Unternehmen eine gesellschaftliche Aufgabe zu erfüllen hat, besonders betont er: „Einfache Tätigkeiten hier zu haben, ist mir wichtig“, denn so kann man auch geringqualifizierten Menschen einen Arbeitsplatz anbieten kann. Auch sei bei Kriwan die Behindertenquote erfüllt: „Das ist auch eine Chance für ein Unternehmen, ein Wert für ein Unternehmen“. Und nicht zuletzt habe er oftmals festgestellt, dass geringqualifizierte Menschen einfach „später noch durchstarten“. Letztendlich sieht er im gesellschaftlichen Wert auch einen betriebswirtschaftlichen Wert.

Das Gespräch führte Matthias Lauterer