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Künftig dürfen Ärzte Schwangerschaftsabbrüche bewerben

In den letzten Wochen hat GSCHWÄTZ in Zusammenarbeit mit CORRECTIV.Lokal mehrere Beiträge über das Thema Schwangerschaftsabbruch veröffentlicht, weitere Beiträge sind geplant. Anlaß für diese Artikelserie ist eine Recherche von CORRECTIV.Lokal über die Hürden, die abbruchwilligen Frauen im Wege stehen.

Auch der Koalitionsvertrag zwischen SPD, GRÜNEN und FDP befasst sich mit dem Thema und greift einige der Punkte, die auch GSCHWÄTZ schon thematisiert hatte, auf.

§219a wird komplett gestrichen

Dem Thema „Reproduktive Selbstbestimmung“ hat die Ampel ungefähr eine von rund 170 Seiten gewidmet. Die klarste Aussage ist: „Ärztinnen und Ärzte sollen öffentliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen können, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Daher streichen wir § 219a StGB.“  Der §129a StGB stellt bis jetzt die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe, wenn damit ein Vermögensvorteil erzielt werden soll oder die Werbung in „grob anstößiger Weise“ erfolgt. Wenn die Webseite einer Arztpraxis die unterschiedlichen Methoden für einen Abbruch sachlich beschreibt, kann das schon strafbar sein. Dies mußte die Gießener Ärztin Kristina Hänel erfahren – eine Geldstrafe von 2.500 Euro wurde unlängst höchstrichterlich bestätigt – denn als Ärztin, die Abbrüche durchführt, erzielt sie einen Vermögensvorteil.

Dieser Paragraph ist eine der Hürden, deren Folgen CORRECTIV.Lokal mit der großangelegten Recherche untersuchen will. Sollte die Ampel diesen Paragraphen streichen, wäre eine Rechtsunsicherheit behoben, betroffenen Frauen stünden mehr Informationsmöglichkeiten, anonym und ohne Hemmschwelle, zur Verfügung.

Ampel will Versorgungssicherheit für Schwangerschaftsabbrüche herstellen

Auch wenn sich eine Frau zum Abbruch entschlossen hat, will die zukünftige Regierungskoalition Hürden abbauen, indem sie von vornherein klarstellt: „Wir stellen Versorgungssicherheit her. Schwangerschaftsabbrüche sollen Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sein. Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen gehören zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung.“

Ein wichtiger Punkt: Die wohnortnahe Verfügbarkeit von Krankenhäusern und Praxen ist nicht überall gewährleistet: GSCHWÄTZ berichtete, dass in den Krankenhäusern der BBT-Gruppe (Öhringen und Bad Mergentheim) keine Abbrüche vorgenommen werden, bei der Diakoneo-Gruppe (Schwäbisch-Hall) nur bei Gefahr von Leib und Leben. Einzig die SLK-KLiniken führen pro Jahr 10 bis 20 Abbrüche durch. Auch die Anzahl der Arztpraxen, die Abbrüche durchführen, nimmt immer mehr ab.

Suche nach Praxis oder Klinik eine echte Hürde

Allein schon die Suche nach einer Praxis oder Klinik kann sich als eine echte Hürde für Frauen, die sich für einen Abbruch entschieden haben, erweisen. Vor allem, da die Praxen und Kliniken nicht einfach zu finden sind – der §129a läßt grüßen!

Flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen soll sichergestellt werden

Gespräche mit Beratungsstellen im Hohenlohekreis haben nicht ergeben, dass in Hohenlohe ein Beratungsengpaß besteht. Bundesweit scheint das aber der Fall zu sein, denn der Koalitionsvertrag sagt: „Wir stellen die flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen sicher. Schwangerschaftskonfliktberatung wird auch künftig online möglich sein.“

„Gehsteigbelästigungen“ unterbinden

Eine letzte Hürde müssen mancherorts Frauen noch kurz vor dem Betreten der Praxis oder des Krankenhauses überwinden: Sogenannte Abtreibungsgegner bedrängen sie auf der Straße und versuchen, die Frauen doch noch vom Abbruch abzuhalten. Dagegen will die Ampel künftig vorgehen: „Sogenannten Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern setzen wir wirksame gesetzliche Maßnahmen entgegen.“

Kostenlose Verhütung für Geringverdienende und die „Pille für den Mann“

Reproduktive Selbstbestimmung beschränkt sich aber nicht nur darauf, dass schwangere Frauen Möglichkeiten haben sollen, die Schwangerschaft zu beenden. Abbrüche sind das letzte Mittel – und wer sich zuverlässige Verhütungsmittel leisten kann, muß nicht über einen Abbruch nachdenken. Die Koalition will, dass sich jedes Paar auch Verhütung leisten kann: „Wir wollen Krankenkassen ermöglichen, Verhütungsmittel als Satzungsleistung zu erstatten. Bei Geringverdienenden werden die Kosten übernommen.“ Besonders soll auch die „Pille für den Mann“ im Mittelpunkt der Forschung stehen:  „Wir wollen die Forschungsförderung für Verhütungsmittel für alle Geschlechter anheben.“

Auch für ungewollt Kinderlose soll es einfacher werden

„Reproduktive Selbstbestimmung“ soll es auch für die Menschen geben, die Kinder wollen: „Wir wollen ungewollt Kinderlose besser unterstützen.“ Die – insbesondere finanzielle – Hemmschwelle für die Künstliche Befruchtung soll gesenkt werden: „Künstliche Befruchtung wird diskriminierungsfrei auch bei heterologer Insemination [Samenspende eines Dritten, Red.] , unabhängig von medizinischer Indikation, Familienstand und sexueller Identität förderfähig sein. Die Beschränkungen für Alter und Behandlungszyklen werden wir überprüfen. Der Bund übernimmt 25 Prozent der Kosten unabhängig von einer Landesbeteiligung. Sodann planen wir, zu einer vollständigen Übernahme der Kosten
zurückzukehren. Die Kosten der Präimplantationsdiagnostik werden übernommen. Wir stellen klar, dass Embryonenspenden im Vorkernstadium [in diesem Stadium unterliegt der Embryo noch nicht dem Embryonenschutzgesetz, Red.] legal sind und lassen den „elektiven Single Embryo Transfer“ [von mehreren erzeugten Embryonen wird nur der eingesetzt, der die vermeintlich beste Chancen zur Entwicklung hat, Red.] zu.“

Außerdem will die Ampel „eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ einsetzen, die Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft prüfen wird.“

Anpassung des Rechts an die heutige Zeit

Zusammenfassend dürften die geplanten Änderungen der Gesetze und Verordnungen für Betroffene, ganz gleich, ob es um einen Abbruch oder eine künstliche Befruchtung geht, eine Erleichterung darstellen, der Wegfall des §219a bringt Rechtssicherheit.

Text: Matthias Lauterer

 

 

 




Strafanzeige wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern

Bereits im Jahr 2020 kam es im Zuständigkeitsbereich des Ausländeramts des Landratsamtes Heilbronn zu Auffälligkeiten hinsichtlich einzelner, ursprünglich aus Kamerun stammender Landkreisbewohner. Nach zunächst hausinternen Ermittlungen durch die Ausländerbehörde stellte die Behördenleitung im November 2020 schließlich Strafanzeige wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn. Zunächst wurden die Ermittlungen durch das Polizeirevier Heilbronn geführt, wobei sich alsbald ein nicht vorhersehbares Verfahrensausmaß abzeichnete. Die Ermittlungen wurden an die Kriminalpolizei Heilbronn übergeben, die fortan die bereits mehrere Monate andauernden Ermittlungen aufnahm.

Mindestens 112 Fälle

In mindestens 112 Fällen sollen drei aus Duala in Kamerun stammende Männer gemeinsam mit sechs weiteren Mittätern Personen aus acht afrikanischen Ländern Aufenthaltstitel in der Bundesrepublik Deutschland verschafft haben, indem sie durch teilweise unrichtige Angaben in sogenannten Verpflichtungserklärungen für die Einreisenden gegenüber den Ausländerbehörden bürgten. Konkret sollen die Tatverdächtigen im Zeitraum von 2017 bis 2021 bei zumindest zwölf verschiedenen Ausländerämtern in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen inhaltlich falsche Verpflichtungserklärungen dahingehend abgegeben haben, für die finanzielle Absicherung der eingeladenen Personen, bei denen es sich überwiegend um Studenten handelte, während ihres Aufenthalts in Deutschland einstehen zu können. Zu diesem Zweck wechselten die Tatverdächtigen vermehrt den Wohnort oder meldeten sich in anderen Kreisen oder Bundesländern an.

Ein Verdächtiger mit 8 Wohnsitzen

Die mögliche Anzahl der zeitgleich durch einen Verpflichtungsgeber abgegebenen Verpflichtungserklärungen hängt von dessen finanzieller Leistungsfähigkeit ab. Da eine zentrale landes- oder bundesweite Erfassung solcher Verpflichtungserklärungen aktuell nicht erfolgt, kann die im Einzelfall befasste Ausländerbehörde nicht nachvollziehen, wie viele solcher Verpflichtungserklärungen ein Verpflichtungsgeber bereits bei anderen Ausländerbehörden abgegeben hat. Dies sollen sich die Verdächtigen des hiesigen Ermittlungsverfahrens zunutze gemacht haben, indem sie bei verschiedenen Ausländerbehörden die finanzielle Absicherung einer Vielzahl von Visumsantragsstellern versicherten, die ihre finanziellen Mittel überschritt. So hatte einer der Hauptverdächtigen im Ermittlungsverfahren der Kriminalpolizei Heilbronn neben seinem tatsächlichen Wohnsitz im Landkreis Heilbronn insgesamt acht weitere Wohnsitze angemeldet, um von dort aus weitere Studenten in die Bundesrepublik Deutschland einladen zu können. Die Wohnorte der „Eingeladenen“ erstrecken sich mittlerweile über insgesamt 13 Bundesländer.

130 Einsatzkräfte durchsuchen in mehreren Bundesländern

Aufgrund der bislang durchgeführten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei Heilbronn besteht der Verdacht, dass es sich bei den Tathandlungen um gewerbsmäßige Schleusungen gehandelt hat und die Tatverdächtigen für die Abgabe der Verpflichtungserklärungen entlohnt wurden. Im Rahmen eines großangelegten Einsatzes der Polizei in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Bayern wurden am 24. November 2021 unter Federführung des Polizeipräsidiums Heilbronn insgesamt 20 Wohnungen und Arbeitsstellen beteiligter Personen durchsucht. Hierbei konnte umfangreiches Beweismaterial gesichert werden. Insgesamt waren dem Heilbronner Einsatzleiter knapp 130 Einsatzkräfte unterstellt. Nach der Sicherstellung der Beweismittel werden die Heilbronner Ermittler diese nun auswerten.

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heilbronn und des Polizeipräsidiums Heilbronn




„Im kleinen Team kann man mit Spirit viel erreichen“

Ein wenig versteckt, fast schon wie geduckt, zwischen einem modernen Industriegebäude und einem Einkaufsmarkt liegt im Forchtenberger Gewerbegebiet Allmand die Firma Kriwan. Das Gebäude wirkt unscheinbar, die dunkle Waschbeton-Architektur stammt wohl aus den 70ern.

Nach dem letzten großen Kocherhochwasser habe man das Gebäudeinnere völlig neu gestaltet

Tritt man durch die Tür, steht man aber in einer modernen Arbeitsumgebung, alles ist hell erleuchtet, rechts geht es in einen Bürobereich, links sieht man Besprechungszonen, in denen aktuelle Kennzahlen an Stellwänden hängen. Nach dem letzten großen Kocherhochwasser habe man das Gebäudeinnere völlig neu gestaltet, erläutert Lisa Zwicker, die Personalleiterin des Unternehmens.

Produkte sind den meisten Menschen unbekannt

Unscheinbares Kästchen – ein Produkt von Kriwan. Foto: Kriwan

Genauso unscheinbar wie das Gebäude erscheinen viele der Produkte, die dort hergestellt werden: Auf den ersten Blick handelt es sich um schwarze Kästchen, denen man nicht ansieht, was im Inneren vorgeht. Dr. Christian Ellwein, der Geschäftsführer der KRIWAN Industrie-Elektronik GmbH, erklärt: „Wir stellen hier Sensoren und Elektronik, vor allem zum Schutz und der Überwachung von Anlagen, her.“

Rund 250 Menschen arbeiten für Kriwan

Die Kunden sind Anlagenbauer, zum Beispiel für Kälteanlagen oder Windkraftanlagen. Mit den KRIWAN-Sensoren können diverse Parameter der Anlagen erfaßt und gemeldet werden, sodass die Betreiber der Anlagen immer über den Zustand ihrer Anlagen informiert sind und gegebenenfalls auch aus der Ferne eingreifen können. Rund 250 Menschen arbeiten weltweit für Kriwan, die meisten davon in Forchtenberg, wo sämtliche Produkte hergestellt werden.

Kühlgeräte in Supermärkten

Auf die Frage, wo der Verbraucher im täglichen Leben auf Produkte von Kriwan trifft, nennt Ellwein unter anderem Wärmepumpen und Kühlgeräte in Supermärkten. Auch seien Kriwan Windsensoren bei vielen Schneekanonen in Wintersportgebieten und natürlich in Windkraftanlagen verbaut – in rund einem Drittel der Windturbinen in China befänden sich Kriwan-Produkte. Die Frage, ob China tatsächlich im Hochlohnland Deutschland kauft, beantwortet er mit „Ja, weil die Qualität stimmt“.

Digitalisierung der Geschäftsprozesse der Kunden

Die Digitalisierung spielt also für die Anlagenbauer eine immer größere Rolle, mithilfe der Digitalisierung können Geschäftsprozesse bei den Kunden von KRIWAN optimiert oder gänzlich neu gestaltet werden. „Welche Geschäftsprozesse können optimiert werden?“ ist demnach der Ansatz für Ellwein, seine Marktposition weiter zu stärken. Nicht nur die Kosten stünden in den Lastenheften der Kunden, Themen wie Nachhaltigkeit träten mehr und mehr in den Vordergrund. „Jeden Tag kämpfen wir, damit wir weiterhin gut bleiben“, sagt Ellwein. Der Kampf scheint erfolgreich, denn „es ist schön zu sehen, wie namhafte OEMs mit uns zusammenarbeiten“ – wer diese namhaften Firmen sind, darüber schweigt er und lächelt dabei.

Montage eines Anemometers. Foto: Kriwan

Standardprodukte stehen neben exklusiven Auftragsentwicklungen

Über die Geschäftsprozesse und damit verbundenen Entwicklungsziele der Kunden wissen die Entwickler bei Kriwan gut Bescheid, denn viele Produkte sind exklusive Auftragsentwicklungen, bei denen die KRIWAN mit den Kunden maßgeschneiderte Produkte in Zusammenarbeit entwickelt und später produziert. Diese Produkte „sind nicht für den anonymen Markt“. Diesen anonymen Markt bedient Kriwan mit selbst entwickelten Standardprodukten.

Namhafte Mitbewerber

Ein wenig Stolz klingt aus Ellweins Stimme, als er auf seine Konkurrenten zu sprechen kommt: „Das sind große Namen. Zum Beispiel SIEMENS oder ABB. Die sind richtig gut und innovativ.“ Wie kann sich ein kleines Unternehmen wie Kriwan mit diesen Global Playern messen? „Wir haben ein Produkt für eine spezielle Nische, wir haben auf den Markt gehört.“ Ellwein weiß auch zu nutzen, dass grosse Unternehmen manchmal eine gewisse Schwerfälligkeit aufweisen: „Ein mittelgroßes Unternehmen hats manchmal leichter. Im kleinen Team kann man mit Teamspirit viel erreichen“, weiß er, wie er mit seinem Unternehmen auf dem Markt agieren kann.
Weniger anerkennend spricht er über manche Marktteilnehmer in Niedriglohnländern. Einige seien „Kopisten und nicht innovativ“.

Rohstoffknappheit treibt die Organisation

Die aktuelle Materialknappheit auf den Rohstoffmärkten nennt er als gutes Beispiel für die schnelle Reaktionsfähigkeit eines mittelgroßen Unternehmens: Was damit angefangen hat, dass man sich abteilungsübergreifend jeden Tag mit Engpässen auseinandersetzen mußte, führte zu einem LEAN-System, in das nicht nur die Produktion eingebunden ist, sondern beispielsweise auch die Entwicklung. „Wenn alle vor Ort sind, erleichtert das die Lösungsfindung“, meint Ellwein und ergänzt: „Das war kein lange vorbereiteter Change-Prozeß, wir wurden überwältigt durch die Gegebenheiten.“

Rohstoffknappheit in allen Bereichen

Die Rohstoffknappheit betrifft, so Ellwein, inzwischen nicht mehr nur Microcontroller und sonstige Elektronikkomponenten aus Asien, auch Kunststoffteile seien zeitweise nicht verfügbar. Selbst „Kleinkram“ fehle: „Auch Kleinkram kann die Auslieferung stoppen.“

Trotz allem ist Ellwein mit der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens zufrieden: Trotz der Corona-Situation sei Kriwan schneller gewachsen als der Markt, habe also Marktanteile gewonnen.

Historie

Seit 1968 besteht die Firma. Der Firmengründer Friedrich Kriwan soll die ersten Bauteile im Badezimmer selber gelötet haben – „ein Start-Up würde man das heute nennen“, schmunzelt Ellwein. Nach dem Tode des Gründers ging die Firma in eine wohltätige Stiftung über, die sich insbesondere im Bildungsbereich engagiert. Ellwein nennt unter anderem das Projekt LiF – Lernen in Forchtenberg, das von der Stiftung unterstützt wird. Eine Übernahme der Firma durch einen Konkurrenten oder einen Finanzinvestor ist damit nahezu unmöglich.

Ausbildung, Fachkräftebedarf und soziales Engagement

Produktion bei Kriwan. Foto: Kriwan

Die Firma bildet jährlich etwa fünf bis acht junge Menschen aus, Schwerpunkte dabei ist die Elektronik, aber auch Bürokaufleute werden ausgebildet. Besonders erwähnt Lisa Zwicker die Möglichkeit des kooperativen Studiums bei Kriwan. „Azubis zu bekommen wird immer schwerer“, stellt Lisa Zwicker fest, auch sei man immer auf der Suche nach Fach- und Führungskräften.

Geringqualifizierten Menschen einen Arbeitsplatz anbieten

Ellwein ist ganz klar der Auffassung, dass ein Unternehmen eine gesellschaftliche Aufgabe zu erfüllen hat, besonders betont er: „Einfache Tätigkeiten hier zu haben, ist mir wichtig“, denn so kann man auch geringqualifizierten Menschen einen Arbeitsplatz anbieten kann. Auch sei bei Kriwan die Behindertenquote erfüllt: „Das ist auch eine Chance für ein Unternehmen, ein Wert für ein Unternehmen“. Und nicht zuletzt habe er oftmals festgestellt, dass geringqualifizierte Menschen einfach „später noch durchstarten“. Letztendlich sieht er im gesellschaftlichen Wert auch einen betriebswirtschaftlichen Wert.

Das Gespräch führte Matthias Lauterer

 

 

 

 

 




Aus „Advent am Schloss“ wird „Winterzauber“ in Künzelsau

Das Stadtgespräch wußte Bescheid (GSCHWÄTZ berichtete): Der geplante „Advent am Schloß“ wird nicht wie geplant stattfinden. Dafür realisiert die Stadt Künzelsau ein anderes, ein kleineres und dezentraleres Konzept, um Advents- und Weihnachtsstimmung in die Stadt zu bringen. Als eine von nur wenigen Städten in Baden-Württemberg bietet die Stadt Künzelsau Veranstaltungen an, die einem Weihnachtsmarkt ähnlich sind:

Bürgermeister Neumann: „Es ist einfach schön hier!“

Die Stadt Künzelsau teilt mit:

Der Bauhof der KünWerke hat schon vor geraumer Zeit damit begonnen, die Künzelsauer Innenstadt weihnachtlich zu schmücken. Die ganze Stadt strahlt pünktlich zu Beginn des ersten Adventswochenendes. „Es ist einfach schön hier!“, so Bürgermeister Stefan Neumann. Die Künzelsauer Händler und Gastronomen laden alle herzlich ein, in der Innenstadt zu verweilen und sich für das Weihnachtsfest einzudecken. Es gibt viele tolle Angebote, die einen Besuch lohnenswert machen. Zusätzlich wird es beim Künzelsauer „Winterzauber“ in der Innenstadt eine Bereicherung durch Verkaufshütten und ein gastronomisches Angebot geben, welches aufgrund der aktuellen Lage kleiner ausfällt.

Winter-weihnachtlich geschmückte Innenstadt

Künzelsaus Innenstadt leuchtet wieder festlich für die Adventszeit und ist weihnachtlich geschmückt. Der städtische Bauhof sorgt in der Künzelsauer Innenstadt mit einer tollen Weihnachtsbeleuchtung und geschmückten Weihnachtsbäumen wieder für ein gemütliches Ambiente. Der Aktion der Werbegemeinschaft Künzelsau „Kinder schmücken Weihnachtsbäume“ ist es zu verdanken, dass ab Ende November in der Hauptstraße außerdem zirka 40 Weihnachtsbäume mit von Künzelsauer Kindern gebasteltem Schmuck zu bestaunen sind. Auch das Adventmusizieren der Jugendmusikschule findet wieder an einigen Nachmittagen in der Innenstadt statt.

Adventskalender am alten Rathaus – jeden Tag ein Türchen

Ab 1. Dezember 2021 verwandelt sich das Alte Rathaus wieder in einen großen Adventskalender. Die Fensterbilder wurden von Künzelsauer Kindertageseinrichtungen gebastelt. An jedem Nachmittag wird ein neues Adventstürchen am Alten Rathaus zu bewundern sein. Im Jahr 2010 wurde diese Aktion zum ersten Mal auf Anregung der Künzelsauer Ehrenbürgerin Carmen Würth umgesetzt.

WinterLounge vom 3. bis 20.Dezember 2021

Winter-Weihnachtlich bleibt es in der Künzelsauer Innenstadt: In der Zeit von 3. bis 30. Dezember 2021 öffnet die WinterLounge direkt am Alten Rathaus – ein Treffpunkt während der Adventszeit. Neben Glühwein und Getränken bietet die Werbegemeinschaft Künzelsau auch abwechslungsreiche regionale Speisen an. So wird es beispielsweise ein wechselndes Suppenangebot und verschiedene Wurstspezialitäten geben. Rustikale Tische und Bänke, ausgestattet mit warmen Decken und Kissen, sorgen für eine gemütliche und ungezwungene Atmosphäre. Einem ungezwungenen Beisammensein mit Familie, Freunden und Kollegen steht somit in der Künzelsauer Innenstadt nichts im Wege. Die Öffnungszeiten der WinterLounge:

  • Montags bis donnerstags: 16 bis 21 Uhr
  • Freitags und samstags: 10 bis 21

Weihnachtsgewinnspiel

Ab 26. November 2021 sind die Stempelkarten für das Weihnachtsgewinnspiel in allen Geschäften der Künzelsauer Werbegemeinschaft erhältlich. Bei Einkäufen können bis zum 24. Dezember 2021 drei verschiedene Stempel auf der Karte gesammelt und in den Geschäften der Künzelsauer Werbegemeinschaft abgegeben werden. Auch die Sammlung und Abgabe mehrerer Stempelkarten ist möglich. Zu gewinnen sind Gutscheine der Werbegemeinschaft im Wert von insgesamt 10.000 Euro. Es werden einmal 1.000 Euro, zweimal 750 Euro und einmal 500 Euro als Hauptgewinne ausgelost.

Christmas-Shopping am 10. und 17. Dezember 2021

Das Christmas-Shopping am 10. und 17. Dezember 2021 bietet die optimale Gelegenheit, Weihnachtsgeschenke in Künzelsau zu besorgen. Erstmals findet das Christmas-Shopping an zwei Tagen statt. So können Kurzentschlossene auch noch kurz vor den Weihnachtsfeiertagen Besorgungen erledigen. Die teilnehmenden Geschäfte der Werbegemeinschaft haben am 10. und 17. Dezember 2021 bis 22 Uhr geöffnet.

Christmas Ride am 11. Dezember 2021

Am 11. Dezember 2021 laden die Harley Davidson Freunde Hohenlohe zum Christmas Ride ein. Die Teilnehmer verkleiden sich als Nikoläuse und Engel und fahren gegen 11 Uhr mit ihren Motorrädern (wetterabhängig) durch die Innenstadt. Beim Alten Rathaus gibt es dann von 11 bis 16 Uhr Livemusik mit Steve Roedel. Der Verein freut sich auf viele Besucher und sammelt Geld für einen guten Zweck. Außerdem wird es eine Tombola geben, bei der viele attraktive Preise zu gewinnen sind. „Gewinnen und gleichzeitig etwas Gutes tun – hört sich doch fantastisch an. Wir freuen uns auf viele glückliche Gewinner“ so der erste Vorstand Joachim Schmidt.

„Engelesblasen – gelebte Tradition und stimmungsvoller Treffpunkt.

Das Engelesblasen vom Turm der Johanneskirche in Künzelsau ist ein schöner und stimmungsvoller Weihnachtsbrauch, der nach der Pause im vergangenen Jahr, nun wieder stattfinden soll: An Heiligabend spielen die Turmbläser um 19 Uhr die beliebte Weise „Ehre sei Gott in der Höhe“ und um 24 Uhr erklingt der Choral „Stille Nacht, heilige Nacht“ hoch über den Dächern von Künzelsau. An Silvester wird das alte Jahr um 19 Uhr mit der Schwab’schen Melodie „Lobt den Herrn“ verabschiedet. Eine schöne Gelegenheit das neue Jahr in Besinnlichkeit und Ruhe zu beginnen ist das Engelesblasen am 1. Januar 2022. Alle, die an Heiligabend und Silvester das Engelesblasen also nicht hören und sehen konnten, haben an Neujahr um 19 Uhr das letzte Mal in der Weihnachtszeit die Möglichkeit dazu.

Informationen zu Corona

Die Stadtverwaltung Künzelsau bittet alle beim Einkaufen und Verweilen die geltenden Corona-Regeln zu beachten und mit dem eigenen Verhalten Rücksicht auf andere zu nehmen. Jeder ist mit seinem Verhalten ein Vorbild. Natürlich gibt es in Künzelsau ein breites Impf- und Testangebot. Mit den Hausarztpraxen und der zusätzlichen Möglichkeit im ehemaligen Krankenhaus, besteht jeden Tag ein Impfangebot. Bürgermeister Stefan Neumann ruft alle Bürgerinnen und Bürger auf: “Lassen Sie uns gemeinsam die vierte Welle brechen. Ich wünsche uns allen eine gesegnete Adventszeit!”

Aktuelle Informationen zum Impf- und Testangebot in Künzelsau findet man unter www.kuenzelsau.de/corona.

Es gelten die allgemeinen und jeweils aktuellen Corona-Vorgaben und Hygiene-Vorschriften. Bei Änderungen der Corona-Auflagen müssen Veranstaltungen und Aktionen unter Umständen auch kurzfristig geändert oder abgesagt werden.

Pressemeldung der Stadt Künzelsau




Die Luftreiniger sind da!

Am 17. August 2021 beschloß der Künzelsauer Gemeinderat die Anschaffung von 96 Luftreinigern für die Klassenräume der Klassen 1 – 6 sowie die Kindergärten in städtischer Trägerschaft. Am 19. Oktober 2021 vergab der Gemeinderat den Auftrag an die Firma AFS Airfilter GmbH aus Übrigshausen, die versprach, bis Ende November liefern zu können.

Trotz der bekannten Turbulenzen auf den Beschaffungsmärkten konnte AFS den Liefertermin einhalten, wie die Stadt Künzelsau mitteilt:

„Die Firma AFS Airfilter Systeme GmbH hat zu Beginn der Woche die Luftfiltergeräte an die Georg-Wagner-Schule und das Ganerben-Gymnasium ausgeliefert. Insgesamt werden rund 50 Klassenräume der Stufen 1 bis 6 aller städtischen Schulen mit Luftfiltergeräten ausgestattet. Für die schlecht zu lüftenden Räume wurden bereits im Frühjahr Luftfiltergeräte angeschafft. Der Gemeinderat und die Stadtverwaltung möchten mit den Geräten dazu beitragen, dass in den Einrichtungen neben Hygienekonzepten und den Hygienemaßnahmen ein bestmöglicher Schutz gegen Corona geboten wird. „Unser Ziel als Schule ist es, die bestmöglichen Maßnahmen zum Schutz der Schüler, Lehrer und Angehörigen zu schaffen. Die Luftfiltergeräte unterstützen uns dabei“, so Rainer Süßmann, 1. Konrektor der Georg-Wagner-Schule. Auch Antje Rother, 2. Konrektorin der Georg-Wagner-Schule ist froh, dass die Luftfiltergeräte da sind: „Die Geräte geben einfach zusätzliche Sicherheit.

Auch das Ganerben-Gymnasium bekommt Luftfiltergeräte. Foto: Stadt Künzelsau

Auch die städtischen Kindergärten und die Kindertageseinrichtungen der freien Träger werden aktuell mit 40 Luftfiltergeräten ausgestattet.“

Pressemitteilung der Stadt Künzelsau




Zu viele ohne Anmeldung

Für Impfungen an den Impfstationen im Hohenlohekreis in der Nobelgusch Pfedelbach sowie in der Notfallambulanz im ehemaligen Krankenhaus Künzelsau ist eine vorherige Terminbuchung zwingend erforderlich. Darauf weist die Pandemiebeauftragte der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg für den Hohenlohekreis, Dr. Susanne Bublitz, hin. Sie organisiert die Angebote mit Unterstützung verschiedener Hausärzte aus dem Kreis sowie des Landratsamtes. Das geht aus einer aktuellen Meldung des Landratsamtes des Hohenlohekreises hervor.

„Je mehr Bürger:innen aber ohne Termin kommen, desto mehr müssen wir leider wieder wegschicken“

„Es gibt nur eine gewisse Anzahl von Impfdosen pro Tag. Alle, die sich registrieren, erhalten von uns eine Einladung. Der Zeitpunkt der Einladung richtet sich nach dem Alter, nach dem Zeitpunkt der Zweitimpfung oder danach, ob es eine Erstimpfung ist. Mit dieser Einladung kann man sich dann einen Termin buchen. Je mehr Bürgerinnen und Bürger aber ohne Termin kommen, desto mehr müssen wir leider wieder wegschicken, da wir gegen Ende nur die übriggebliebenen Dosen verimpfen können“, erklärt Dr. Susanne Bublitz.

Impfstofflieferungen begrenzt

Die Planungen können nur wochenweise erfolgen, da auch die Impfstofflieferungen wöchentlich erfolgen und begrenzt sind. Zur besseren Planung wird gebeten, dass Impflinge, die in der Zwischenzeit woanders eine Impfung erhalten haben, sich wieder abmelden. In der abgelaufenen Woche wurden in den beiden Impfstationen rund 2000 Impfungen durchgeführt.

Derzeit wird Moderna verimpft

Zudem weist Dr. Bublitz darauf hin, dass ab dem 29. November 2021 Personen über 30 Jahren im Regelfall mit dem Impfstoff „Spikevax“ von Moderna geimpft werden. „Spikevax ist wie Comirnaty von BioNTech ein mRNA-Impfstoff, der den Vorteil bietet, dass er bei Boosterimpfungen nur in halber Dosierung angewendet wird und dadurch individuell weniger Nebenwirkungen verursachen kann“, erklärt die Pandemiebeauftragte. „Zudem scheint er eine bessere Wirksamkeit gegen die Deltavirus-Variante zu haben, was sich positiv auf die Zahl der Impfdurchbrüche bemerkbar machen kann. Für Patienten unter 30 Jahren ist Comirnaty von Biontech besser geeignet, deshalb werden wir den begrenzten Impfstoff von Biontech für Personen unter 30 Jahren reservieren.“

Registrierung

Die Registrierung ist unter www.impfterminmanagement.de/praxis/prx60994bfc19101/registrieren möglich. Die Adresse ist auch auf den Internetseiten www.gemeinschaftspraxis-pfedelbach.de, www.hohenlohekreis.de und www.corona-im-hok.de verlinkt.




The same Corona procedure…Rathaus wieder nur nach telefonischer Terminvereinbarung erreichbar

Seit Mittwoch, 24. November, gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung des Landes. Die Regelungen der Alarmstufe II bringen auch neue Regeln für den Aufenthalt im Rathaus und den städtischen Einrichtungen mit sich. Das geht aus einer Pressemitteilung der Stadt Öhringen hervor.

Im Rathaus gilt eine FFP2-Maskenpflicht

Das Rathaus und das Einwohnermeldeamt sind ab Montag, den 29. November 2021, nur nach vorheriger Terminvereinbarung erreichbar. Bitte vereinbaren Sie die Termine mit den Ämtern im Rathaus per E-Mail unter info@oehringen.de oder telefonisch unter 07941 68-0. Termine für das Einwohnermeldeamt können online unter www.oehringen.de oder telefonisch unter 07941 68-321 erledigt werden. Im Rathaus gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Eine medizinische Maske ist nicht ausreichend. Im Einwohnermeldeamt gilt ebenfalls eine FFP2-Maskenpflicht.

Schwimmbad nur für Geimpfte und Genesene mit FFP2-Maske

Die Zentrale im Rathaus bleibt zu den gewohnten Öffnungszeiten besetzt. Unterlagen können dort von den Ämtern für die Bürgerinnen und Bürger zur Abholung bereitgelegt werden. Gelbe Säcke und Biomülltüten erhalten Sie direkt am Eingang zum Rathaus. Die ausgelegten Bebauungspläne können von den Bürgerinnen und Bürgern während der Öffnungszeiten im Rathaus eingesehen werden.

In den weiteren städtischen Einrichtungen, wie KULTURa, Hallenbad oder Stadtbücherei, gelten die aktuellen Bestimmungen der Corona-Verordnung.

  • Stadtbücherei: 2G und Maskenpflicht. Bei Veranstaltungen gilt 2G plus.
  • KULTURa: 2G plus und Maskenpflicht.
  • Rendel-Bad: 2G und FFP2-Maskenpflicht.

Kinder und Schüler unter 18 Jahren sind von der Nachweispflicht ausgenommen. Die Nachweise sind möglichst in digitaler Form oder als QR-Code mitzubringen, damit sie auch digital geprüft werden können.




Bei Maskenpflicht klatschen auch Mitarbeiter:innen nicht immer Applaus

Seit Mittwoch, 24. November 2021, gelten neue, schärfere Corona-Regelungen. Diese sehen unter anderem vor, dass in Einzelhandelsgeschäften, die nicht der Grundversorgung dienen, die 3G-Regel anzuwenden ist (beziehungsweise sogar die 2G-Regel, wenn, wie im Hohenlohekreis die Inzidenz über 500 liegt). In den Discountermärkten, die der Grundversorgung dienen, gilt außer der allgemeinen Maskenpflicht, keine weitere Beschränkung.

Stichprobe ergibt Verstösse in zwei von drei besuchten Märkten

GSCHWÄTZ hat eine, zugegeben kleine und nicht repräsentative, Stichprobe in Hohenloher Discounterfilialen durchgeführt und die Discounter zu ihren Maßnahmen befragt. Bei drei besuchten Filialen konnte nur in einem Fall kein Verstoß gegen die Maskenpflicht festgestellt werden, in einer der besuchten Filialen war es eine Kundin, die auf Ansprache die Maske korrekt über die Nase zog. In dieser und einer weiteren besuchten Filiale wurde aber auch ein Mitarbeiter angetroffen, der die Maske „auf Halbmast“ über der Nase trug. In beiden Fällen war dies kein Versehen, denn die Erklärungsversuche der beiden Mitarbeiter waren gut vorbereitet und der eine Mitarbeiter hat auch die Maske, nachdem er sich unbeobachtet fühlte, direkt wieder heruntergezogen.

Konsequenzen für die Pandemie

Inzidenz-Entwicklung im HOK. Der neue Höchststand von 671 ist noch nicht enthalten.

Der Hohenlohekreis meldet am heutigen Freitag, 26.November 2021, eine Inzidenz von über 671, Tendenz weiter rasant steigend. Dazu kommen die Fälle, die noch nicht erkannt sind, die aber infektiös sind. Man muß also durchaus damit rechnen, dass man beim Einkauf in einem gut besuchten großen Discountermarkt auf eine infizierte Person trifft, die Viren verbreiten kann, dies aber nicht weiß. Man könnte sich auch selber bereits infiziert haben und ein Verbreiter sein, ohne das zu wissen. Außerdem ist damit zu rechnen, dass sich in einem gut besuchten Discountermarkt auch ungeimpfte – und damit besonders gefährdete – Personen befinden.

Video zeigt, wie sich Aerosole in einem Supermarkt verbreiten

Ein Video der finnischen Aalto-Universität zeigt, wie sich Aerosole in einem Supermarkt verteilen und wie lange sie in der Luft bleiben.  Die Maske als relativ zuverlässiger Schutz vor dem Verbreiten aber auch vor dem Anstecken, ist also das wichtigste Mittel der Coronabekämpfung. Im Interesse ihrer Mitarbeiter- hier gilt für den Arbeitgeber eine besondere Fürsorgepflicht – und ihrer Kunden sollten die Märkte also die Maskenpflicht durchsetzen. Das fällt natürlich schwer, wenn die eigenen Mitarbeiter mit schlechtem Beispiel vorangehen.

GSCHWÄTZ hat nachgefragt

Natürlich hat GSCHWÄTZ auch die Discounter um Information darüber gebeten, wie das Personal auf  Verstöße gegen die Maskenpflicht reagiert und welche Konsequenzen Kunden oder Mitarbeitern drohen, die sich nicht an die Maskenpflicht halten:

ALDI SÜD baut auf Verständnis

So antwortet ALDI-SÜD: „Hinsichtlich der Maskenpflicht sind für uns die Corona-Schutzverordnungen der jeweiligen Bundesländer maßgebend. Selbstverständlich halten wir uns an diese Vorgaben. Demnach ist für unsere Kund:innen das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Maske – einer OP-Maske oder FFP2-Maske – im Verkaufsraum obligatorisch. Dabei bauen wir auf das Verständnis unserer Kunden, welche die Schutzmaßnahmen bislang überwiegend bereitwillig mittragen. Unsere Mitarbeiter können sich bei Fragen oder Sorgen selbstverständlich jederzeit vertrauensvoll an ihre Vorgesetzten wenden.“

Wie die Filialleitungen bei den Fällen reagieren, wo die Kunden die Maßnahmen nicht bereitwillig mittragen, wird nicht gesagt. An wen sich Kunden bei Fragen oder Sorgen wenden sollen, ebenfalls nicht.

LIDL appelliert an die Verantwortung der Kunden

Ähnlich unkonkret antwortet auch Lidl: „Zum Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter setzen wir bundesweit zu Corona-Zeiten ein einheitliches Hygiene- und Schutzmaßnahmenkonzept um und orientieren uns dabei an den Vorgaben der Behörden vor Ort. Am Eingang der Filiale informieren wir Kunden auf Plakaten, dass Mund und Nase bedeckt sein müssen. Wenn es zudem behördlich vor Ort angeordnet ist, werden unsere Mitarbeiter dahingehend sensibilisiert, Kunden bei Bedarf auf die Maskenpflicht hinzuweisen. Sollten Kunden aus gesundheitlichen Gründen durch ein ärztliches Attest von der Maskenpflicht befreit sein, können sie in unseren Filialen ohne Maske einkaufen. Wir appellieren an jeden Einzelnen, verantwortungsvoll mit der Situation und rücksichtsvoll miteinander umzugehen und sensibilisieren unsere Kollegen entsprechend kontinuierlich dafür.“

Die Aussage, dass die Mitarbeiter nur dann „dahingehend sensibilisiert“ werden, Kunden anzusprechen, „wenn es zudem behördlich vor Ort angeordnet ist“, läßt aufhorchen.

Bei Kaufland sollen die Kunden gezielt angesprochen werden

Ein wenig ausführlicher antwortet Kaufland:  „Zum Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter setzen wir bundesweit zu Corona-Zeiten ein einheitliches Hygiene- und Schutzmaßnahmenkonzept um und orientieren uns dabei an den Vorgaben der Behörden vor Ort. Am Eingang der Filiale informieren wir Kunden auf Plakaten, dass Mund und Nase bedeckt sein müssen. Wenn es zudem behördlich vor Ort angeordnet ist, werden unsere Mitarbeiter dahingehend sensibilisiert, Kunden bei Bedarf auf die Maskenpflicht hinzuweisen. Sollten Kunden aus gesundheitlichen Gründen durch ein ärztliches Attest von der Maskenpflicht befreit sein, können sie in unseren Filialen ohne Maske einkaufen. Wir appellieren an jeden Einzelnen, verantwortungsvoll mit der Situation und rücksichtsvoll miteinander umzugehen und sensibilisieren unsere Kollegen entsprechend kontinuierlich dafür.“

Keine Wort über das Verhalten der Mitarbeiter oder über Verhaltensregeln für Mitarbeiter

Aber auch Kaufland geht mit keinem Wort auf die Fragen ein, wie man sich gegenüber Kunden oder Mitarbeitern verhält, die sich nicht an die Maskenpflicht halten und auf die höfliche Ansprache nicht reagieren. Auf die Frage nach möglichen Hausverboten oder Ordnungswidrigkeitsanzeigen oder nach arbeitsrechtlichen Konsequenzen geht keiner der befragten Discounter ein.

EDEKA-Personal ist angehalten, Kunden anzusprechen

Die deutlichste Wortwahl von allen hat die Antwort von EDEKA, es ist auch die einzige Antwort, die auf die Frage nach bisherigen Fällen eingeht: „Grundsätzlich können wir Ihnen aber Folgendes mitteilen: Die Mitarbeitenden in den Märkten sind angehalten, Kundinnen und Kunden auf die geltenden Regelungen hinzuweisen. Kundinnen und Kunden, für die bzgl. der Maskenpflicht ein Ausnahmefall (z.B. gesundheitliche Gründe) zutrifft, müssen dies glaubhaft machen und ggf. einen entsprechenden Beleg vorzeigen.

Unser übergeordnetes Ziel ist es, allen Kundinnen und Kunden einen sicheren Einkauf zu ermöglichen, bei dem sie sich trotz der herausfordernden Umstände wohl fühlen. Hier sind wir auf das Verständnis aller und eine gegenseitige Rücksichtnahme angewiesen. Der weitaus größte Teil unserer Kundinnen und Kunden respektiert die Maßnahmen und hält sich vorbildlich daran. Besondere Vorkommnisse sind uns bis dato nicht bekannt.“

Es gibt aber „besondere Vorkommnisse“

Solche „besonderen Vorkommnisse“ stellen einen Ordnungswidrigkeit dar (siehe § 24 Nr. 1 CoronaVO), teilt das Landratsamt des Hohenlohekreises mit. „Das Landratsamt hat in insgesamt fünf Fällen diesbezüglich eine Geldbuße verhängt. Dabei wurde ein Verwarnungsgeld von jeweils 35 Euro (Erstverstoß) festgesetzt. Gegen Ladenbetreiber wurden bisher keine Bußgelder verhängt.“ Wie Sascha Sprenger, Pressesprecher des Landratsamts mitteilt, sind primär die Ortspolizeibehörden „zuständig für die Überwachung der CoronaVO. Der Polizeivollzugsdienst unterstützt bei Bedarf. Zuständig für den Erlass von Bußgeldbescheiden sind wiederum die unteren Verwaltungsbehörden (im Hohenlohekreis das Landratsamt und die Verwaltungsgemeinschaft Öhringen für ihren Zuständigkeitsbereich).“

Stadt Künzelsau antwortet ausweichend

Wo das Landratsamt auf die Ortspolizeibehörden verweist, antwortet die Stadt Künzelsau auf den Fragenkatalog von GSCHWÄTZ mit „Bitte wenden Sie sich in Bezug auf Ihre Anfrage an die Pressestelle des Landratsamtes Hohenlohekreis“. GSCHWÄTZ hatte unter anderem gefragt: „Prüft die Stadt (sofern zuständig) gezielt die Einhaltung der Maskenpflicht, etwa durch stichprobenhafte Begehungen?“ Man darf also davon ausgehen, dass durch die Stadt Künzelsau keine Prüfung der Situation in den Verbrauchermärkten stattgefunden hat.

Öhringen gibt detailliert Auskunft

„In erster Linie müsste das Personal im Discounter einen Kunden ansprechen, der keine Maske trägt. Möglicherweise liegt ja ein Ausnahmetatbestand vor, der plausibel gemacht werden kann. Weigert sich der Kunde trotz allem guten Zureden eine Maske zu tragen, kann der Marktleiter von seinem Hausrecht Gebrauch machen und den Kunden des Marktes verweisen. Wenn ein solches Gespräch eskaliert, kann der Marktleiter selbstverständlich den Polizeivollzugsdienst anfordern, der dann den Sachverhalt klären kann und ein Ordnungswidrigkeits-Verfahren einleitet.“

Eigene Kontrollen führt aber auch die Stadt Öhringen nicht durch: „In einem Discounter gilt vorrangig das Hausrecht. Unser Vollzugsdienst oder unsere Ortspolizeibehörde macht keine stichprobenhaften Begehungen im Discounter.“ Trotzdem gibt es in Öhringen eine ganze Reihe von Bußgeldern: „Grundsätzlich hat das Ordnungsamt Öhringen natürlich bereits Bußgelder gegen Maskenverweigerer verhängt (ca. 25 bis 30) nach dem Bußgeldkatalog für die CoronaVO in Verbindung mit dem IfSG (Infektionsschutzgesetz). Der Bußgeldrahmen liegt zwischen 50 und 250 Euro. Bei Erstverstößen in der Regel 70 Euro. Bußgelder gegen Ladenbetreiber wegen Verstoß gegen die Coronaverordnungen hinsichtlich von Maskenverweigerern gab es nicht, da der Bußgeldkatalog hier nicht die Betreiber unter Strafe stellt.“

Mit Fehlverhalten der Mitarbeiter konfrontiert

Die beiden betroffenen Unternehmen haben wir mit dem Fehlverhalten der Mitarbeiter (in beiden Fällen waren es Männer) konfrontiert – ALDI SÜD antwortet: „Von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erwarten wir die strenge Einhaltung sämtlicher Vorschriften seitens der Gesundheitsbehörden. Die Umsetzung wird dokumentiert und durch regelmäßige Hygiene-Schulungen und -Kontrollen sichergestellt. Sollten Sie diesbezüglich eine negative Erfahrung in einer unserer Filialen gemacht haben, tut uns das sehr leid.“ Eine Antwort des anderen Discounters haben wir bis jetzt noch nicht erhalten – man versprach allerdings eine konkrete Prüfung, die ein wenig Zeit in Anspruch nehmen könnte.

Kommunikation wäre vielleicht hilfreich

Das Landratsamt verweist auf die Ortspolizeibehörden, die Stadt Künzelsau verweist auf das Landratsamt. LIDL „sensibilisiert“ seine Mitarbeiter erst dann, wenn das „zudem behördlich vor Ort angeordnet“ ist, die Behörden haben aber  keine speziellen Anforderungen oder Maßnahmenkataloge erlassen.

Discountermärkte potentiell die nächsten Hotspots

Vielleicht sollten die zuständigen Behörden untereinander sowie mit den Discountern kommunizieren – die Discountermärkte könnten sich in der nächsten Zeit nämlich zu Hotspots entwickeln, da diese Märkte für alle Menschen, ob geimpft oder ungeimpft, getestet oder ungetestet, ob Risikogruppe oder nicht, Zutritt haben und ihre Aerosole dort verteilen.

Text: Matthias Lauterer

 

 

 




Öhringen: Warenverkaufsmarkt statt Weihnachtsmarkt

Wie in vielen anderen Städten in Baden-Württemberg wird auch in Öhringen der Weihnachtsmarkt nicht wie geplant stattfinden. Die Stadt Öhringen erklärt die Hintergründe und teilt mit, was sie als Alternative anbietet:

„Eine Umsetzung unter den nun geltenden 2G plus Regeln ist für uns nicht machbar“

Nach Verkündigung der neuen Corona Verordnung des Landes am Mittwoch, den 24. November, hat die Stadt Öhringen beschlossen, den Öhringer Weihnachtsmarkt in seiner bekannten Form schweren Herzens abzusagen. „Eine Umsetzung unter den nun geltenden 2G plus Regeln ist für uns nicht machbar“, sagt Oberbürgermeister Thilo Michler. „Wir möchten dennoch den Menschen nach den Strapazen der letzten Zeit ein Angebot machen und etwas Hoffnung geben. Die neuen Regelungen lassen einen reinen Warenverkaufsmarkt mit 2G zu. Dieser soll nun auf dem Marktplatz und im Schlosshof ab dem zweiten Adventswochenende, ergänzend zum Sortiment des lokalen Einzelhandels, Individuelles, Kunstvolles und Besonderes anbieten. Unter freiem Himmel, mit 2G, Kontrollen, Abstand und Maske, bietet der Warenverkaufsmarkt ein hohes Maß an Sicherheit“, so der OB.

Adventsstimmung kommt nicht zu kurz

Trotz Absage des klassischen Weihnachtsmarktes, kommt die Adventsstimmung in Öhringen also nicht zu kurz. Wie letztes Jahr, sorgen der Glitzer-, Krippen- und Märchenweg unter festlicher Lichtdekoration für besinnliche Stimmung mit Abstand und unter freiem Himmel. Der neu geplante Schlemmerweg entfällt, aber die lokale Gastronomie bietet Genussvolles, der Einzelhandel ein breites Warenangebot für Jung und Alt und der Warenverkaufsmarkt eine besondere Geschenkidee. Wie im Einzelhandel gilt auf dem Markt ebenfalls 2G, Maskenpflicht, ein Abstandsgebot und es wird Kontrollen geben. „Sicherheit hat höchste Priorität, denn jedes Gesetz muss auch kontrolliert werden, sonst bringt es nichts“, so OB Thilo Michler. Für die kontrollierten Personen soll es ein kostenfreies Armband geben. Die Bänder erleichtern dabei allen Händlern und der Gastronomie die Kontrollpflichten hinsichtlich des 2G-Status. Bei den Kontrollen wird das Ordnungsamt zugegen sein. Zusätzlich wird Security eingesetzt. Die Polizei unterstützt. 2G bedeutet, dass geimpfte und genesene Personen Zutritt haben. Sie müssen einen Nachweis mit sich führen. Nicht-immunisierte Personen haben keinen Zugang. Kinder und Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren sind von der Nachweispflicht ausgenommen. Ein Schülerausweis ist vorzuweisen. In der Gastronomie gilt aktuell ebenfalls 2G im Innenbereich. Außenbewirtung ist für nicht-immunisierte Personen mit PCR-Test möglich.

Öffnungszeiten des Warenverkaufsmarktes denen des Einzelhandels angepasst

Norbert Groß und Martin Gseller, beide aus dem HGV Innenstadtressort, begrüßen die Entscheidung für einen reinen Warenverkaufsmarkt. Anna-Maria Dietz vom städtischen Stadtmarketing und Schnittstelle der Stadtverwaltung zum HGV ergänzt: „‘Öhringen. Gemeinsam.‘ ist seit 2019 und dem Beginn der Pandemie das Motto von HGV und Stadt. Wir haben ein Interesse, gemeinsam unter Einhaltung der geltenden Regeln und Schutzmaßnahmen die Innenstadt als Ort lebendig zu halten“, sagt Dietz. Deshalb werden die Öffnungszeiten des Warenverkaufsmarktes denen des Einzelhandels angepasst: freitags 14 bis 19 Uhr und samstags 10 bis 19 Uhr. Um Abstände gut einhalten zu können, werden die Parkplätze auf dem Marktplatz an den drei Adventswochenenden gesperrt. So können die Marktstände mit genügend Freiraum aufgestellt und besucht werden. Alternative Parkmöglichkeiten finden sich am Bahnhof, rund um die Alte Turnhalle sowie die KULTURa und Herrenwiese. Zusätzlich gibt es am 18. und 19. Dezember ein Impfangebot des mobilen Impfteams in der KULTURa von 11 bis 18 Uhr ohne Termin.

Pressemitteilung der Stadt Öhringen




Kollision mit Betonmischer endet tödlich

Der 32-jährige Fahrer eines Citroen-Transporters kollidierte am Donnerstagmorgen, 25. November 2021, bei Öhringen mit einem entgegenkommenden Betonmischer.

Der 32-jährige fuhr auf der Landesstraße 1035 gegen 09.30 Uhr von Öhringen in Richtung Windischenbach und kam aus bislang unbekannter Ursache kurz vor der Ortseinfahrt Windischenbach nach links in den Gegenverkehr. Dort stieß er mit einem entgegenkommenden Betonmischer zusammen. Hierdurch wurde der Citroen-Fahrer so schwer verletzt, dass er noch an der Unfallstelle verstarb. Der 44-jährige Fahrer des Lasters blieb unverletzt. Durch den Zusammenstoß entstand Sachschaden in Höhe von rund 115.000 Euro. Außerdem musste die Fahrbahn aufgrund Bergungs- und Reinigungsarbeiten bis zum Nachmittag gesperrt werden. Neben Einsatzkräften der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und der Polizei, war auch ein Gutachter vor Ort.

Pressemitteilung der Polizei